Genervte Handelskammer Hamburg: Alles Lüge

Handelskammer-Hamburg-Chef Fritz Horst Melsheimer: Genervt von der W-Gruppe. Foto: Dirk Seifert

Die Spitze der Hamburger Handelskammer ist total genervt. Über die Oppositionsgruppe „Die Kammer sind WIR“ im Plenum und auch über einen Abendblatt-Journalisten Jens Meyer-Wellmann, der die unglaubliche Frechheit besitzt, über das Scheitern der geplanten Satzungsänderung der Handelskammer auch dann zu berichten, wenn die Kammer dazu eigentlich nichts sagen will. Sowas geht ja gar nicht. Auf Facebook lässt sich dazu einiges lesen, was der Handelskammer vermutlich auch nicht gefällt. Transparenz ist jedenfalls nicht in der Handelskammer erfunden worden. Die geplante Satzungsänderung scheiterte unter anderem auch, weil mit neuen Regeln Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitglieder des Plenums für Verstöße gegen die Vertraulichkeit eingeführt werden sollten. HK-Chef Fritz Horst Melsheimer soll davon sprechen, dass „eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der W-Gruppe nicht mehr gegeben ist“.

Meyer-Wellmann hat im Abendblatt mit zwei Artikeln über die Streitigkeiten um die Satzungsänderung, das Gehalt des Geschäftsführers etc. berichtet. Zunächst wollte die Kammer auf die Nachfragen von Meyer-Wellmann über das Desaster während der letzten Plenarsitzung nichts sagen. Das änderte sich nach dem ersten Artikel im Abendblatt. In überaus heftiger Weise griff die Kammerspitze nun Vertreter der Oppositionsgruppe an. Von “wissentlich falsch”, “grob unseriös” ist die Rede und von “gezielte(r) Desinformation”.

Darüber berichtet Jens Meyer-Wellmann nicht nur im Abendblatt, sondern auch auf seinem Facebook-Account. Ausführlich nimmt er dort zum Rechercheverlauf Stellung und berichtet über die Handelskammer-Reaktionen. Beide Texte werden hier gleich dokumentiert – die Debatte selbst kann bei FB nachgelesen werden.

Die „Kammer sind WIR“ hat sich als Reaktion auf das Verhalten der Handelskammer beim Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gegründet. Mit dem Volksentscheid war schließlich die vollständige Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von Vattenfall und E.on durchgesetzt worden. Die Handelskammer hat sich massiv gegen den Volksentscheid eingeschaltet und damit viele Zwangs-Mitglieder gegen sich aufgebracht. Zu den anstehenden Plenarwahlen im Frühjahr 2014 kanditierte dann dieses neue Bündnis „Die Kammer sind WIR“. Seitdem sind sie mit 13 der 66 Sitze im Plenum vertreten.

Zum Recherche-Verlauf schreibt JMW auf FB:„Der Vorwurf, ich hätte die Regel „Audiatur et altera pars“ missachtet und unfair berichtet, ist haltlos.

Ich habe am Donnerstag kurz nach 13.30 Uhr den Kammer-Kommunikationschef Dr. Arfs angerufen und darauf hingewiesen, dass wir uns für die bevorstehende Plenarsitzung interessieren, auf der eine nach unseren Informationen umstrittene Satzungsänderung beschlossen werden sollte. Ich habe gesagt, dass mir eine ausgewogene Berichterstattung wichtig ist, und ich daher nach der Sitzung gerne eine Stellungnahme der Kammer, also entweder des Präses, des Hauptgeschäftsführers oder von Dr. Arfs hätte und auch gerne über den Verlauf der Sitzung sprechen würde. Dr. Arfs sicherte mir zu, dass wir nach der Sitzung noch einmal sprechen könnten, dass es möglicherweise auch eine Stellungnahme des Hauptgeschäftsführers geben würde. Er wolle das klären.

Ich habe dann später aus unterschiedlichen Quellen erfahren, was sich in der Sitzung zugetragen hat und wie die Abstimmungsergebnisse lauteten. Ich habe daraufhin bei Dr. Arfs nachgefragt, ob meine Informationen richtig seien. Herr Dr. Arfs hat mir eine offizielle Stellungnahme geschickt, die im Artikel vollumfänglich zitiert ist. Weitere Fragen wurde nicht beantwortet. Um 17.45 Uhr schickte Dr. Arfs mir eine Mail, in der es wörtlich heißt: „Wir werden heute keine weiteren Stellungnahmen abgeben.“ Ich nehme an, dass er damit eine Anweisung von Prof. Schmidt-Trenz umgesetzt hat. Mithin: Die Kammer hat jedes weitere Gespräch und jede Information über die Sitzung verweigert.

Da mir gleichwohl sehr daran gelegen ist, alle Seiten zu Wort kommen zu lassen, habe ich mich über die Pressestelle der Haspa bemüht, mit Herrn Dr. Vogelsang zu sprechen. Ein persönliches Gespräch war offenbar nicht möglich, die Pressestelle ließ mir aber ein Zitat von Dr. Vogelsang zukommen, das im Artikel abgedruckt ist. Im Ergebnis kommen in dem Artikel zwei Vertreter der „Wir-Gruppe“ und von der anderen Seite mit Herrn Dr. Arfs und Herrn Dr. Vogelsang ebenfalls zwei Vertreter zu Wort.

Zu den Fakten:
1. Die umstrittenen Satzungsreform ist gescheitert, weil sie keine ausreichende Mehrheit gefunden hat.
2. Die von Herrn Dr. Vogelsang geleitete Projektgruppe hatte zunächst geplant, alle Plenarier per Satzungsänderung künftig darauf zu verpflichten, die Mehrheitsmeinung des Plenums nach außen zu vertreten, auch wenn sie selbst diese nicht teilen. Bei Verstößen sollten die demokratisch gewählten Kammerparlamentarierer von der Mehrheit bzw. dem Präsidium von Sitzungen augeschlossen werden können. Die Aufsicht führende Wirtschaftsbehörde hat dieses Vorhaben gestoppt. Mir liegen die Unterlagen dazu vor. (In der Plenarsitzung am Donnerstag ist das Vorhaben von einem Kritiker, wie Sie sicher wissen, mit Regularien aus der Zeit des Nationalsozialismus verglichen worden, wie ich aus der Führung der Kammer erfahren habe.)
3. Die Projektgruppe ist aufgelöst worden, die Satzungsänderung ist gescheitert.

So haben wir es berichtet.

Übrigens, aber das nur am Rande: Mir ist kein demokratisches Parlament bekannt, in dem die Mehrheit Vertreter einer widerspenstigen Minderheit von Sitzungen ausschließen kann – auch keines, das die Meinungsfreiheit für seine Minderheiten oder die Opposition aufheben möchte. Ich weiß nicht, ob Sie selbst solche Ansätze als moderne und transparente Form der (Kammer-)Demokratie empfinden, lieber Herr … Ich persönlich werde mir auch fürderhin vorbehalten, mir eine eigene Meinung zu bilden und sie persönlich oder in Form von journalistischen Kommentaren zu äußern. Ich berufe mich dabei auf den Artikel 5 unseres Grundgesetzes.““

Reaktion der Handelskammer:

FB, JMW: Hier die Erklärung der Kammer: „Die heute im Abendblatt wiedergegebenen, die wirklichen Verhältnisse auf den Kopf stellenden Äußerungen des Plenarmitglieds Tobias Bergmann veranlassen uns zu folgenden Informationen, die sich an alle richten, die sich naturgemäß kein eigenes Bild des Ablaufs der gestrigen Plenarsitzung machen konnten.

Vorgelegt wurden die Ergebnisse der letzten Projektgruppe des insgesamt 5 Projektgruppen umfassenden Organisationsentwicklungsprogramms „Agenda HK350plus“.

Konkret ging es um die von Herrn Vizepräses Dr. Harald Vogelsang geleitete Teilprojektgruppe 3 „Prozesse und Verfahren“, die seit Sommer 2014 dreimal getagt und bis in die letzten Wochen Ergebnisse abgestimmt hat. In dieser Arbeitsgruppe waren auch Mitglieder der W-Gruppe gemäß ihres Anteils im Plenum integriert. Die dort einstimmig oder mit großen Mehrheiten entwickelten Vorschläge waren gedacht als ausgewogener Mix aus Öffnung der Satzung in Richtung verstärkter Mitgliederbefragungen, mehr Transparenz durch z. B. Veröffentlichung der Präsidialwahlergebnisse und Beteiligung an Volksbefragungen einerseits bei gleichzeitiger Verdeutlichung der Regeln der internen Zusammenarbeit im Plenum andererseits (Vertraulichkeit, Sanktionen).

Daraus ergab sich ein satzungsänderndes Paket von 6 Abstimmungen, die einer ¾-Mehrheit bedurft hätten (bei weiteren 5 Punkten bedurfte es nur einer einfachen Mehrheit). Nachdem nach den ersten beiden Abstimmungen klar wurde, dass die W-Gruppe diesen Kompromiss nicht mitträgt, hat das Präsidium konsequenterweise den Antrag gestellt, darüber zu entscheiden, es bei der bestehenden und bewährten Satzung zu belassen und kein Aufschnüren des Gesamtpakets durch „Rosinenpickerei“ zuzulassen. Das Plenum hat sich mit großer Mehrheit für diesen Antrag des Präsidiums entschieden. Es hat darüberhinaus auf Antrag des Präsidiums entschieden, dass die Projektgruppe ihre Arbeit beendet.

Die heutige Satzung hat sich über viele Jahre bewährt und wurde stetig weiterentwickelt, zuletzt im letzten Jahr. Alles, was wir uns im Agenda-Prozess vorgenommen haben, lässt sich mit dieser Satzung umsetzen. Das gilt insbesondere für die Realisierung von mehr Teilhabe durch die Mitglieder, z. B. durch noch mehr Mitgliederbefragungen. Unsere Satzung wird sich auch künftig fortentwickeln, wenn es ausgewogene Kompromisse gibt, die die erforderlichen Mehrheiten finden und im Einklang mit den Gesetzen sind. Eine solche konstruktive Weiterentwicklung in Richtung mehr Beteiligung und Transparenz (insbes. der Präsidialwahlergebnisse) ist jetzt bedauerlicherweise durch die selbst ernannten Reformer – offenbar aus rein taktischen Erwägungen – selbst blockiert worden.

Zur Abstimmung stand im Plenum auch eine „Gehaltsrichtlinie“ für das Hauptamt der Handelskammer. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Vizepräses Andreas Bartmann: „Die im heutigen Abendblatt wiedergegebenen Aussagen von Herrn Bergmann sind wissentlich falsch und daher grob unseriös. Unser Hauptgeschäftsführer lehnt eine Veröffentlichung seines Gehalts nicht ab, im Gegenteil. Herr Prof. SchmIdt-Trenz hat mehrfach erklärt, und ich habe dies im gestrigen Plenum in Anwesenheit von Herrn Bergmann ausgeführt, dass er die Entscheidung über die Veröffentlichung seines Gehaltes in die Hände von Präsidium und Plenum legt. Der Präses hat zugleich mehrfach erklärt und auch gestern erneut zu Protokoll gegeben, dass eine solche Veröffentlichung nach Abschluss von Gesprächen mit dem DIHK noch in diesem Jahr erfolgt. Das entspricht auch dem Sachstand, der im Februar im Innenausschuss in Anwesenheit von Herrn Bergmann festgehalten worden ist. Vor diesem Hintergrund hat es das Plenum mit großer Mehrheit abgelehnt, sich mit dem Antrag von Herrn Bergmann zur Gehaltsveröffentlichung zu befassen. Die bewusste Verdrehung der Tatsachen durch Herrn Bergmann ist inakzeptabel.“

Entsprechend wurde die Gehaltsrichtlinie in der vom Innenausschuss und dem Präsidium erarbeiteten Fassung mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein weiterer Änderungsantrag von Herrn Bergmann, die Vergleichsmaßstäbe der Gehaltsfindung betreffend, wurde gleichfalls mit großer Mehrheit abgelehnt.

Angesichts dieser Fakten handelt es sich bei den Äußerungen von Herrn Bergmann um eine gezielt
e Desinformation.


Wir danken der Projektgruppe 3 und dem Innenausschuss sehr für die geleistete Arbeit.

Falls Sie hierzu Fragen haben, laden wir Sie gerne ein, sich an uns zu wenden. „

Die Handelskammer Hamburg und das Elend mit der Transparenz

mehr-demokratieDie Handelskammer Hamburg ist eine der mächtigsten Wirtschaftsvertretungen in der Hansestadt. Gegen ihre Interessen und Kampagnen hat bislang kaum ein Senat je standgehalten. Ohne sie gäbe es derzeit keine Olympia-Bewerbung. Und sie war es, die sich mit viel Geld und Macht z.B. (erfolglos) gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gestellt hat und die Atomkonzerne Vattenfall und E.on vor der Rekommunalisierung der Energienetze schützen wollte. Das Verhalten der Handelskammer beim Volksentscheid hat ein Reformbündnis in die Welt gebracht: „Die Kammer sind WIR“ kandidierte zur Plenumswahl und ist seit Frühjahr 2014 mit 13 der 66 Sitze im Plenum vertreten. Seitdem spitzen sich die Konflikte um Transparenz und Demokratisierung der Handelskammer zu. Zuletzt scheiterte eine geplante Satzungsänderung. „Die Handelskammer Hamburg und das Elend mit der Transparenz“ weiterlesen

Atommüll-Tagung Schweinfurt: Castor-Zwischenlagerung ist mangelhaft

OdaBecker-Schweinfurt
Atomexpertin Oda Becker: Von Waffen und Flugzeugen und der Unsicherheit der Atommülllager. Foto: Dirk Seifert

AKWs werden abgeschaltet, aber was passiert dann? Auf einer Fachtagung in Schweinfurt gab es dazu auf einer Fachtagung des dortigen Aktionsbündnisses jede Menge Informationen. Voraussichtlich um den 20. Juni herum wird das benachbarte E.on-AKW Grafenrheinfeld endgültig abgeschaltet. Sowohl über die Probleme beim Rückbau als auch bei der Lagerung gab es Vorträge. Unter anderem von der Physikerin Oda Becker, die über die Unsicherheit der Standortzwischenlager für hochradioaktive Brennelemente in Castor-Behältern berichtete.

Im Zentrum standen die Kritikpunkte und Mängel hinsichtlich von Terroranschlägen, sowohl was den gezielten Absturz von Flugzeugen als auch den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen angeht. Oda Becker sorgte mit ihren Recherchen auf fachlicher Ebene dafür, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für den Betrieb des Castor-Standortlagers am AKW Brunsbüttel aufhob. Der Vortrag von Oda Becker auf der Schweinfurter Tagung ist hier als PDF online.

Atommüll-Desaster und Nationales Entsorgungsprogramm – So geht das nicht!

Bis zu 500 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen sollen nach den Plänen des Bundesumweltministeriums in einem sogenannten „Eingangslager“ am noch zu findenden Atommüll-Endlager zusammen gekarrt werden. So ist es in der Strategischen Umwelt-Prüfung (PDF), einer Studie des Ökoinstituts Darmstadt zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro, PDF) zu lesen. Auch für das im Bau befindliche Atommülllager Schacht Konrad könnte das „NaPro“ massive Folgen haben, denn möglicherweise soll die dort einzulagernde Menge fast verdoppelt werden. Kein Wunder, wenn Bürgerinitiativen und Umweltverbände alarmiert sind und bundesweit zum Sammeleinspruch aufrufen! Mit dem NaPro ist die Bundesregierung derzeit dabei, die Anforderungen einer EU-Richtlinie zum Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen umzusetzen. Neben dem eigentlichen „Programm“ muss dazu bis spätestens September auch das Atomgesetz durch den Bundestag geändert werden (Hier der Entwurf der ATG Novelle, PDF).

„Es ist gut, das mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm das Umweltministerium mehr Informationen über die Atommüllmengen und seine Planungen, wie es damit umgehen will, veröffentlicht. Aber an sehr vielen Stellen muss ich leider auch sagen: So geht das nicht! Über die realen Probleme bei der Atommülllagerung schweigt sich der Entwurf völlig aus, Müllmengen werden teilsweise weiterhin ausgeblendet. Es ist richtig und wichtig, wenn sich jetzt Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände einmischen und auf die zahlreichen Mängel und Kritikpunkte hinweisen.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE eine „Einwendungskampagne“ zahlreicher Organisationen zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms.

  • Die „Sammeleinwendung“ zum Nationalen Entsorgungsprogramm kann hier heruntergeladen werden (PDF, bis zum 26. Mai zurücksenden!) Mehr Informationen auf Atommüll-Alarm.info
  • Die AG Schacht Konrad, die IG Metall, die Stadt Salzgitter und andere sammeln außerdem Unterschriften gegen die Absicht, die Atommüllmengen im geplanten Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad zu verdoppeln. Siehe hier: Konrad stoppen statt erweitern!

Neues zentrales Castor-Zwischenlager heißt jetzt Eingangslager

Das „Eingangslager“ ist einer der vielen bemerkenswerten neuen Aspekte, die das BMUB mit dem NaPro zum weiteren Umgang mit den gigantischen Atommüllbergen als Entwurf veröffentlich hat. Darin räumt das BMUB auch ein, dass die Terminpläne für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW Standorten nicht (für alle Lager) einzuhalten sind und dass damit die 40 Jährige Genehmigungsfrist überschritten wird. Deren Genehmigungen läufen etwa Mitte der 2040er Jahre aus. Berücksichtig man außerdem, dass zahlreiche Experten die im Standortauswahlgesetz genannten Fristen, bis zu denen ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden sein soll, eher als unrealistisch bezeichnen, dann wird klar, was das so genannte Eingangslager für bis zu 500 Castor-Behälter im Grunde nichts anderes als ein neues zentrales Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll werden könnte.

Der Endlagerstandort soll nach dem StandAG im Jahr 2031 gefunden sein. Unmittelbar danach soll der (unterirdische?) Ausbau beantragt werden. Mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung, so das NaPro, soll auch dieses völlig überdimensionierte Einganglager entstehen. Eine Inbetriebnahme des Endlagers ist dann um 2050 geplant. Es liegt also auf der Hand, dass die Castor-Behälter noch für einige Jahrzehnte in dem Eingangslager oberirdisch zwischengelagert werden.

Dieses „Eingangs-Zwischenlager-Planungen“ dürfte für die Akzeptanz eines Endlagerstandortes eine deutliche Erschwernis sein. Auch hiermit wird sich die Endlager-Kommission bei ihrer Suche nach einem gesellschaftlich breit akzeptierten Endlagerstandort sicher noch intensiv befassen müssen. Wie sie das in der immer kürzer werdenden Arbeitszeit noch behandeln will bzw. kann, muss sicher auf der nächsten Sitzung im Mai noch geklärt werden.

Das gilt auch für die oben bereits genannten radioaktiven Abfälle, die aus der ASSE und der Uranverarbeitung in Gronau stammen. Das Gute ist: Erstmals werden diese radioaktiven Stoffe jetzt auch für die Endlagerplanung ins Visier genommen.

Mehr Atommüll für den Schacht Konrad oder anderswo

Laut dem Bericht könnten aus der ASSE und Gronau bis zu 300.000 Kubikmeter Atommüll anfallen, die dann entweder nach der Inbetriebnahme in den Schacht Konrad eingelagert werden sollen – oder aber gemeinsam mit dem noch zu findenen Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.

Rund um den Schacht Konrad in Salzgitter formiert sich angesichts der Aussagen im NaPro der Protest. Seit Jahren verzögert sich der Ausbau der dortigen Schachtanlage wegen immer neuer Probleme. Auch für Konrad gibt es – wie bei Gorleben – keinen Alternativenvergleich und wurde das Genehmigungsverfahren immer wieder durch politische Eingriffe gesteuert. Die derzeitige Genehmigung umfasst ein Volumen von rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelaktiven Atommüll. Diese Menge soll also jetzt möglicherweise einfach verdoppelt werden.

Dieses enorme Volumen übersteigt auch die Mengen der hochradioaktiven Abfälle um ein Vielfaches. Sollten diese „neuen“ Abfälle mit den Brennelementen gemeinsam in ein Dauerlager kommen, bräuchte es entsprechend deutlich mehr Platz. Das dürfte die Suche nach einem geeigneten Standort nicht eben leichter machen.

In jedem Fall erweitert damit das Bundesumweltministerium die Aufgaben für die vom Bundestag eingesetzte Endlager-Kommission. Denn ausdrücklich stellt wird im NaPro festgestellt, dass alle darin enthaltenen Aussagen unter dem Vorbehalt der Kommission und dem Standortauswahlgesetz stehen.

Stärken und Schwächen – und viele Mängel

Der Bericht hat stärken und schwächen. Positiv in jedem Fall, dass er bislang verdrängte oder ausgeblendete Atomabfälle jetzt wenigestens teilweis in die Planung nimmt. Wer aber erwartet, dass die Bundesregierung in dem Bericht auch auf die heutigen und künftig zu erwartenden Probleme mit der Atommülllagerung eingeht, wird enttäuscht.

Zum Beispiel:

  • Dass es dem Bundesamt für Strahlenschutz beim vermeintlichen Endlager in Morsleben seit Jahren nicht gelingt, die Langzeitsicherheit nachzuweisen und das Projekt damit vor dem Scheitern stehen könnte, bleibt einfach unerwähnt.
  • Auch über die Konsequenzen für die weitere Zwischenlagerung der hochradioaktiven Abfällle an den AKWs nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig wird nichts ausgesagt.
  • Ebensowenig wird das Problem angesprochen, wie den künftig die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von Castor-Behältern gewährleistet werden soll, wenn die Reaktoren als Reparturort nach deren Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen. Greenpeace und andere fordern seit langem sogenannte „Heiße Zellen“, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden können. Mit keinem Wort gehen die Verfasser des NaPro auf diese sich immer mehr auftuende Sicherheitslücke ein.
  • Immer noch wird an der Option festgehalten, 152 Castor-Behälter aus dem AVR Jülich in die USA zu exportieren. Dabei wird immer deutlicher, dass dieser Export nach dem Atomgesetz nicht zulässig wäre.

Bundestagsdebatte: Fraktion DIE LINKE fordert vollständiges Fracking-Verbot – Zdebel stellt Antrag vor

In seiner Rede im Bundestag hat Hubertus Zdebel für die Fraktion DIE LINKE heute den Antrag für ein vollständiges Fracking-Verbot vorgestellt. Scharf kritisierte der Münsteraner Abgeordnete den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Antrag zum Fracking-Verbot ist hier online (PDF). Die Rede des Abgeordneten Zdebel hier als Video und im Wortlaut unten nachzulesen:

Die Rede von Hubertus Zdebel im Wortlaut:

07.05.2015 Hubertus Zdebel

Nein zu Fracking. Für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich freue mich auf eine ergebnisoffene Debatte hier über das Thema Fracking. Wir werden im Laufe der weiteren Beratungen sehen, inwieweit die Koalition tatsächlich bereit ist, die Debatte ergebnisoffen zu führen, wie es auch Frau Ministerin Hendricks gerade einleitend eingefordert hat.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie jüngst in den USA wissenschaftlich nachgewiesen worden ist. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeiten, ist ungeklärt. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, teilweise sogar miserabler als die von Braunkohle.

Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engstem Raum, ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen in den USA, wo es tatsächlich, im Gegensatz zu Deutschland, schon wissenschaftliche Forschung und Ergebnisse auf diesem Gebiet gibt.

Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frack-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordert die Linke ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir stehen damit nicht allein. Nicht nur die Kommunen, in denen zahlreiche Bürgerinitiativen Entscheidungen gegen Fracking herbeigeführt haben – einige Kommunen haben dies sogar selber per Ratsbeschluss getan -, sondern auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bremen überzeugt der Regierungsentwurf nicht. Auf Initiative dieser Länder hat der Umweltausschuss des Bundesrats ebenfalls ein konsequentes Fracking-Verbot beantragt. Das können wir nur unterstützen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anders als Sie, Frau Ministerin Hendricks, ständig behaupten, ist ein gesetzliches Fracking-Verbot sehr wohl möglich. In einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahre 2011 war bereits zu lesen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten -:

Ein Verbotsgesetz … könnte aber gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber zur Eindämmung aus seiner Sicht bestehender Risiken des Fracking ein Verbot zum Schutz von Mensch und Umwelt für erforderlich hielte.

Ich denke, das ist klar genug: Es ist gesetzlich möglich, Fracking ohne Ausnahmen zu verbieten. Die Frage ist: Warum passiert es nicht?

(Beifall bei der LINKEN)

Es sind ausgerechnet die beiden sozialdemokratischen Minister, Frau Umweltministerin Hendricks und Herr Wirtschaftsminister Gabriel, die jetzt dieser Frackinglobby ein Geschenk machen wollen; auch das muss deutlich werden.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Entgegen den Behauptungen der Minister hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Gesetz vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar – das wird häufig gar nicht erwähnt – uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Auch die Gasförderung im Sandgestein – es geht um das so genannte Tight Gas – wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Vorhaben – wie zum Beispiel in Niedersachsen, worauf ja immer wieder abgehoben wird – gegeben hat. Warum machen Sie nicht erst einmal dort die Forschung über Jahre? Dann können wir sehen, wie es damit aussieht. Insofern entlarvt sich auch das dauernde Fordern von Forschungsmaßnahmen als das, was es ist: Es soll davon ablenken, dass hier ein Fracking-Ermöglichungsgesetz durch den Bundestag gebracht werden soll.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem, Frau Ministerin Hendricks, erfinden Sie kurzerhand den Fantasiebegriff des „konventionellen Frackings“ – wohlwissend, dass Technik und Risiken des Frackings unabhängig von Gesteinsformation und Tiefe die gleichen sind. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigen Sie, Frau Ministerin, öfter, manchmal systematisch, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000-Meter-Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohlenflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt bei genauerem Hinschauen wie eine Seifenblase; denn mit der geplanten Durchführung angeblich wissenschaftlich begleitender Probebohrungen in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Bei diesen „wissenschaftlichen“ Bohrungen dürfte es sich in der Regel um gewöhnliche Aufsuchungsbohrungen handeln, den ersten Schritt zur kommerziellen Nutzung. Von einem Fracking-Verbot kann also keine Rede sein.

Die kommerzielle Schiefer- und Kohlenflözgewinnung oberhalb von 3 000 Metern stellen Sie unter den Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, deren Zustimmung jedoch als sicher gilt. Viele von den Vertretern, die da benannt werden sollen, sind als industrienah bekannt. Die Umweltverbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft, welche die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, sind hier nicht vertreten. Ich finde, das ist ein absoluter Skandal, und sage: Diese Kommission muss auf jeden Fall weg.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn das so kommen sollte mit dieser Kommission, könnten ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden.

Insofern darf es nicht wundern, dass der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband der Deutschen Industrie die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfe zum Fracking begrüßen,

(Bernd Westphal (SPD): Die Wasserwirtschaft!)

und das aus gutem Grund: Mit dem Regelungspaket wird für die Konzerne erst die Rechtssicherheit hergestellt, um gegen den erklärten Willen der Bevölkerung fracken zu können; denn was Sie auch gerne nicht erwähnen, ist, dass die existierenden Ländermoratorien durch das geplante Recht ausgehebelt werden. Die Möglichkeit, dass ein Unternehmen vor einem Verwaltungsgericht problemlos eine Genehmigung für Fracking erstreitet, wird durch Ihre Pläne erst geschaffen, Frau Hendricks. Bisher klagt ja keiner. Warum wohl? Wenn jetzt Rechtssicherheit hergestellt wird, kann geklagt werden.

Außerdem ist zu bemängeln und festzuhalten, dass die Folgekosten wieder einmal sozialisiert werden sollen; denn entgegen Ihrer Beteuerung, Frau Ministerin, gibt es bei den Änderungen des Bergschadensrechts gerade keine wirksame Beweislastumkehr. Es kann nach wie vor durchaus passieren, dass zum Beispiel Erdbeben entstehen. Die Erdbebenregelung, die in den ursprünglichen Entwürfen noch vorgesehen war, ist im Laufe des weiteren Verfahrens inzwischen wieder herausgestrichen worden.

Man könnte über geostrategische Zusammenhänge und Ähnliches noch viel sagen. Dafür wird in den Ausschussberatungen Zeit sein. Diese Fragen, auch der Niedergang des Frackings in den USA und Ähnliches, spielen eine Rolle.

(Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Was für ein Niedergang?)

Ich bin sehr gespannt auf die weiteren Diskussionen. Viele von Ihnen, insbesondere diejenigen, die in ihren Wahlkreisen versprochen haben, dass sie sich im Bundestag gegen Fracking einsetzen werden, stehen schon unter genauerer Beobachtung der Bürgerinitiativen und der Parteibasis. Das gilt für die Abgeordneten der CDU/CSU genauso wie für die der SPD.

Ich bin neugierig auf die von Ihnen angekündigten Anträge, Herr Mattfeldt und Herr Schwabe. Bisher liegt ja noch nichts vor.

Wir sagen zusammenfassend: Kein Fracking! Ohne Ausnahmen! Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen vor Ort, die sich gegen Fracking ausgesprochen haben, für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

++ Mehr Informationen ++

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