Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

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AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

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Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

ZumAusgangGehen(Update mit dem Bericht des BMUB zum Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen auf Forschungs- und Prototyp-Anlagen) Die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission hat sich heute unter der Leitung von  Hubert Steinkemper für ein Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren und Demonstrations-Anlagen ausgesprochen und wird sich auf der nächsten Sitzung der Gesamt-Kommission für einen entsprechenden Beschluss einsetzen. Das angestrebte Export-Verbot geht auf eine Initiative des BUND in der Kommission zurück. Im Zentrum stehen Pläne, 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA abzuschieben. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium über den derzeitigen und geplanten Status der entsprechenden Forschungsreaktoren und Demonstrations- bzw. Prototyp-Anlagen berichtet.

  • Zu einer Diskussion über die Typisierung der Forschungsreaktoren und der Versuchsanlagen wie dem AVR ist es in der AG2 nicht gekommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass alle Anlagen unter ein Export-Verbot fallen sollen, nicht verwunderlich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Export-Verbot vor allem deshalb zum Thema wurde, weil die Bundesregierung den zu kommerziellen Zwecken errichteten AVR Jülich mit Blick auf den beabsichtigten US-Export zum Forschungsreaktor kurzerhand umdefiniert hat. Bislang sortierte z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz den AVR als kommerziellen Reaktor ein. Typischerweise sind Forschungsreaktoren vor allem auf die Neutronen-Erzeugung ausgerichtet und haben mit Stromerzeugung nichts zu tun. Siehe auch: Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst
  • Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

In der Kommission berichtet Peter Hart vom BMUB über den Stand der Dinge zu diesem Thema. Demnach wäre für den Forschungsreaktor in Berlin, der 2019 stillgelegt wird, noch ein Export von hochradioaktivem Atommüll bis 2017 in die USA vorgesehen. Dafür gäbe es entsprechende Verträge. Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 bestehen derartige Verträge mit den USA nicht. Sie werden aber vom Betreiber angestrebt, so Hart. Eine Einlagerung wäre – sollten die USA den Vertrag nicht verlängern – für das Zwischenlager in Ahaus vorgesehen.

Auch zu dem Forschungsreaktor TIGRA in Mainz, dem Reaktor in Graching sowie den Brennelementen aus Rossendorf etc. macht der Bericht des BMUB weitere Angaben über den derzeitgen Verbleib der radioaktiven Abfälle und die künftigen Planungen.

Ebenso berichtet das BMUB in der Vorlage über den Verbleib der Brennelemente aus bereits stillgelegten Anlagen im Bereich Forschung, Demonstration und Prototypen.

Der Bericht ist hier als PDF veröffentlicht. Außerdem wird er auf der Seite der Atommüll-Kommission zu finden sein.

Atommüll-Kosten: Kommission als Fluchtweg für die Konzerne?

Der atomare Wahnsinn in Form von radioaktivem Atommüll wird immer mehr zu einer neuen Kraftprobe. Es geht um Milliarden-Summen und die Frage: Wird die Bundesregierung durchsetzen, dass die Atomkonzerne weiterhin in vollem Umfang für die Kosten bei der Stilllegung von Atomanlagen und der Lagerung der radioaktiver Abfälle in der Pflicht bleiben, wie es seit Jahrzehnten im Atomgesetz festgelegt ist? Oder wird die Große Koalition vor der Atomwirtschaft einknicken und die enormen Kosten für den Atommüll mindestens teilweise den SteuerzahlerInnen neu aufladen? Mit einem Haftungssicherungsgesetz und einer Kommission will Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) diese Frage nun angehen, um die Bad-Bank-Pläne der Konzerne zu blockieren. Vor allem die Kommission könnte aber zur Hintertür werden, durch die die Konzerne zu einer Kostenentlastung in Milliardenhöhe kommen.

Entsorgungs-Rückstellungen: Politisch gewollte Begüngstigung der Atomkonzerne

Das Atom-Abenteuer droht immer mehr zum finanziellen Desaster zu werden. Jahrelang galt: Die Konzerne zahlen für die Stilllegung der Atomanlagen und für die anschließende Lagerung des Atommülls. Dafür haben sie von den StromkundInnen Milliarden-Summen eingestrichen und diese entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen als Rücklagen mit enormem Steuervorteilen in ihren Bilanzen verbucht. Doch schon immer mangelte es an Vorschriften für die Konzerne, dieses Geld sicher aufzubewahren. Die Realität war: Mit dem Rückstellungen für die „Entsorgung“ konnten die Konzerne ohne jede Einschränkung spekulieren und ihre Investitionen tätigen. Keine der letzten Bundesregierungen seit 2000 hat diesen offenkundigen Missstand angepackt und für eine Sicherung dieser Rückstellungen gesorgt.

In 2011 hatte sich der Bundesrechnungshof umfänglich zu den Rückstellungen geäußert und massiv auf zahlreiche Risiken hingewiesen. Die FR berichtete: „Ärger um „Kriegskasse“ der Konzerne“. Der Rechnungshof warnte, dass die Behörden nicht einmal in der Lage wären, die Atomkonzerne in Sachen Rückstellungen zu kontrollieren und auch, dass die tatsächlichen Kosten weit höher liegen könnten, als unterstellt. (Der Bericht ist hier als PDF.Hier die Unterrichtung des Bundstags als Drucksache.) Gegenüber den Forderungen, die Kontrollrechte zu verbessern, stellte sich die Bundesregierung taub.

Selbst als im Mai 2014 die Bad-Bank-Pläne der Atomkonzerne über Medienberichte bekannt wurden, tat die Bundesregierung zunächst so, als wisse sie darüber nichts, musste dann aber eingestehen, dass sie darüber bereits im Februar 2014 informiert war. (Die Welt, siehe dazu auch Drucksache 18/35 (PDF)) Bundeskanzlerin Merkel reagierte zwar mit dem Hinweis Im „Grundsatz muss es dabei bleiben“, dass die Unternehmen die Verantwortung für die Entsorgung von Atommüll tragen und sie es ablehne, die Risiken auf Staat und Steuerzahler abzuwälzen. Allerdings schränkte sie auch ein: „Eine einseitige (Hervorhebung durch den Autor) Verlagerung der Risiken werden wir nicht mitmachen.“ (FAZ, Mai 2014)

An den Schlupflöchern wird gearbeitet – eine Kommission

So radikal es klingt und so richtig es ist, wenn Gabriel und das Wirtschaftsministerium nun mit dem vorgelegten Konzernhaftungsgesetz daran gehen, die mit den Bad-Bank-Plänen der Konzerne beabsichtigte Flucht vor der Kosten-Verantwortung bei der Atommüll-Entsorgung zu verhindern. An einer Vereinbarung mit den Atomkonzernen, nach der es zu einer vermutlich massiven Entlastung bei den Atommüllkosten zum Schaden der SteuerzahlerInnen kommen könnte, wird bereits intensiv gearbeitet.

Auf der einen Seite ist das Wirtschaftsministerium mit der dringend notwendigen Haftungssicherung dabei, den Konzernen den einfachen Ausweg aus ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Atommüllkosten abzuschneiden. Auf der anderen Seite aber wird an Modellen und Begründungen gearbeitet, dass die Unternehmen von Teilen der Kosten befreien soll.

Inzwischen ist neben einer öffentlich-rechtlichen Stiftung vor allem von Wirtschaftsseite von der Gründung einer Stiftung die Rede. U.a. der ehemalige Wirtschaftsminister Werner Müller hat diese jüngst wieder ins Spiel gebracht (Wirtschaftswoche). Müller ist unter anderem Chef der RAG-Stiftung, die für die Folgen des Steinkohlebergbaus zuständig ist und einigen als Vorbild auch für eine Lösung bei den Atommüllkosten vorschwebt. Zentral ist: Nach einer Einmalzahlung der Unternehmen endet die Verantwortung.

Ende Mai meldet die Wirtschaftswoche in einem weiteren Artikel: „Vor diesem Hintergrund arbeitet Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) fieberhaft an Eckpfeilern für eine mögliche Stiftung. Die könnte, so die Überlegung, die Rückstellungen der Konzerne für die Atomkraft sichern und gleichzeitig den Staat in die Pflicht nehmen, falls dieses Geld nicht reicht.“

Die Konstruktion, die nun immer mehr Raum greift: Mit der Entscheidung zum Atomausstieg nach Fukushima wären die Konzerne nicht in der Lage, die erforderlichen Rückstellungen in ausreichender Höhe zu erwirtschaften. Dies hatte z.B. RWE-Chef Peter Terium jüngst als Horrorgemälde an die Wand gemalt. (Tagessschau) Die gewünschte Folge solcher Aussagen: Der Staat müsse nun in die Pflicht, die Kosten für die Atommüll-Entsorgung zumindest teilweise übernehmen. Davon, dass die Unternehmen mit dem Rückstellungen jahrzehntelang Monopoly gespielt haben und sich dabei mächtig verzockt haben, ist nicht die Rede.

Mit dem gleichen Ziel argumentiert auch E.on. Von E.on Chef Theyssen ist im Handelsblatt zu lesen: „„Ist es denn richtig, dass derjenige für alle Ewigkeit haftet, der die Kernkraftwerke derzeit besitzt, oder derjenige, der sie gebaut hat?“, fragte er am Donnerstag bei einem Auftritt vor der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung Düsseldorf. Letzteres wäre in manchen Fällen nämlich der Staat selbst.“ Gemeint sind damit ehemalige Unternehmen wie die HEW in Hamburg oder das Bayernwerk. Und er versteigt sich sogar in die Behauptung: „In der Geschichte der Bundesregierung ist kein Atomkraftwerk gebaut worden, das nicht vom Staat bestellt wurde.“

Dass E.on, Vattenfall und Co diese Unternehmen nach der Liberalisierung der Strommärkte in der EU – samt aller damit verbundenen Pflichten und mitsamt aller Rückstellungen – übernommen hat: Kein Wort.

Mit dem Vorschlag zur Einrichtung einer Kommission, die sich mit der Sicherung der „Entsorgungs-Kosten“ befassen soll und jetzt vom Wirtschaftsministerium forciert wird, wird die Tür vor allem auch für diese Stimmen und Überlegungen aufgemacht, die den Konzernen einen Ausweg aus der Kosten-Verantwortung bereiten wollen. Erste Namen, die in Verbindung mit der Kommissions-Besetzung in den Medien genannt werden, verstärken diesen Verdacht. Vorschläge zur Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds liegen längst auf dem Tisch. Gabriel selbst hat sich im Frühjahr ein umfassendes Gutachten über den Lagezustand und was zu tun wäre (Becker Büttner Held, Irrek (PDF), erstellen lassen.

Angeschlagene Konzerne – Die Konzerne sind selbst verantwortlich

Heute sollten bislang rund 38 Mrd. Euro an „Entsorgungs“-Rückstellungen bereitstehen. Doch erhebliche Fehl-Spekulationen und die Ignoranz der Konzernchefs gegenüber der Energiewende haben dazu geführt, dass E.on, RWE, Vattenfall und EnBW vor einem Scherbenhaufen stehen. Es ist inzwischen insbesondere nach den o.g. Terium Äußerungen, ob diese Rückstellungen tatsächlich verfügbar sind. Denn Schuldenberge von um die 30 Mrd. Euro bei RWE und E.on, vermutetete 20 Mrd bei Vattenfall, sind nicht nur Ausdruck des Versagens der Chefetagen. Sie sind angesichts wegbrechender Einnahmen auch ein Alarmsignal für die SteuerzahlerInnen, dass sie am Ende die Zeche zahlen müssen.

Wichtig für die aktuelle Krise der Atomkonzerne ist: Sie selbst sind maßgeblich verantwortlich! Greenpeace wies erst kürzlich mit einer Studie darauf hin: „Die prekäre Lage der vier großen Stromkonzerne RWE, Eon, Vattenfall und EnBW ist gravierenden und anhaltenden Managementfehlern geschuldet, nicht primär der Energiewende.“

Doch von ihrer eigenen Verantwortung für die wirtschaftliche Misere wollen die Atom-Vorstände natürlich nichts wissen. E.on, RWE und Vattenfall sind dabei, ihre Konzernstrukturen umzukrempeln. Die verlustreichen Geschäftsfelder Atom- und Kohle sollen ausgegliedert (E.on, Vorbereitungen bei RWE) oder gleich ganz abgestoßen werden (Vattenfall Braunkohle Lausitz, Haftungsbegrenzung auf das Deutschland-Geschäft, die Konzernmutter in Schweden ist haftungsfrei). So sollen die Risiken in Varianten von BAD-BANK-Modellen gebündelt werden. Gehen die Konkurs – wären die SteuerzahlerInnen dran.

Unanständiger Deal in Vorbereitung

Für Moral kann man sich nichts kaufen, heißt es sicherlich zurecht. Aber man muss schon feststellen: Das Verhalten der Atomkonzerne, die Jahrzehnte alle gesetzlichen und steuerlichen Vorteile für Bau und Betrieb von Atomkraftwerken hemmungslos ausgenutzt haben und dafür zu einem der schwersten gesellschaftlichen Konflike in der Geschichte der Bundesrepublik massiv beigetragen haben, ist unverantwortlich und eine Schande!

Dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass Atommülllager wie ASSE und Morsleben, in denen unter katastrophalen Bedingungen Berge von radioaktiven Abfällen aus den Atomkraftwerken der Konzerne liegen, ohnehin schon mit Steuermitteln bezahlt werden. Allein dies schlägt schon jetzt mit über 10 Mrd. Euro zu Lasten der BürgerInnen zu Buche. Jetzt ist es die Pflicht und Schuldigkeit der Konzerne, ihren Teil der Rechnung zu begleichen.

Richtig ist aber auch und das ist das entscheidende: Die Konzerne konnten und können die Gewinne privatisieren und die Verluste sozialisieren, weil die herrschende Politik sie hat gewähren lassen. Damit muss endlich Schluss sein.

Anträge für die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atom-Rückstellungen liegen dem Bundestag bereits seit längerer Zeit vor. Eine Haftungssicherung werden wir sicher unterstützen, damit die Konzerne in der Pflicht bleiben. Eine Reduzierung oder Begrenzung der Verantwortung für die dauerhaften Kosten beim Atommüll darf es nicht geben. Die Bundesregierung muss durchsetzen, was die BürgerInnen zurecht erwarten und was gesetzlich klar geregelt ist: Die Konzerne tragen die Kosten für ihre Atommüllgeschäfte!

 

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