Atommüll und die ASSE: Nicht nur radioaktive Erschütterungen

asse244_v-contentgross„Nichts rein, nicht raus“, so lautet ein Motto der Anti-Atom-Bewegung beim Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomindustrie. Für das durch Wassereinbruch und Einsturz gefährdete Atommülllager in der ASSE II gilt dies nicht. Über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelaktiven Abfällen sind hier unter – vorsichtig ausgedrückt – abenteuerlichen Bedingungen in einem maroden Salzstock versenkt worden. Der soll – mit einem vom Bundestag eigens beschlossenen Gesetz als Grundlage – zurückgeholt werden. Keine einfache Aufgabe, die im Umfeld der regionalen Akteure zu zahlreichen Auseinandersetzungen führt. Einer der vielen Streitpunkte ist die Frage, wohin das Zwischenlager soll, das für den Fall einer erfolgreichen Rückholung benötigt wird.

Begleitprozess mit Erschütterungen

Seit etwas über einem Jahr ruckelt es im Begleitprozess aus Kommunalpolitik, Behörden, Betreiber und Initiativen rund um die Asse-2-Begleitgruppe (A2B), eine Mediation scheiterte, die Landrätin verhängte eine „Denkpause“. Nun eskalierte der Konflikt weiter: Die SPD-Kreistagsfraktion entzog Heike Wiegel das Mandat, Udo Dettman, Bürgermitglied im Umweltausschuss, trat zurück (aufpassen und Facebook). Beide sind zwar in der SPD aber auch den Bürgerinitiativen stark verbunden. Letzte Woche beschloss der Kreistag eine Beschlussvorlage der Landrätin (siehe unten).

Der Kreistag, so ist es auf der Homepage zu lesen, hat diesen Antrag der Landrätin beschlossen (hier als PDF). Es mutet schon etwas kurios an, wenn angesichts der Kontroversen die Pressemeldung mit „Wolfenbütteler Kreistag gibt dem Asse-2-Begleitprozess einen äußeren Rahmen – Landrätin Steinbrügge: „Mit vereinten Kräften für die Rückholung des Asse-Atommülls““ überschrieben ist.

Worum es in den Konflikten rund um die ASSE und dem Begleitprozess geht, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

„Als offizielle, staatlich legitimierte Interessengemeinschaft der Region ist es das Ziel der Asse-2-Begleitgruppe, die Interessen der Zivilgesellschaft zu bündeln und mit den staatlichen Akteuren und Entscheidungsträgern zu agieren und zu verhandeln, um so den Rückholprozess des Asse-Atommülls zu begleiten und voranzutreiben. Im Kreistag herrscht weitestgehende Übereinstimmung darüber, dass der mittlerweile erreichte Konsens über die Notwendigkeit der Rückholung des Asse-Mülls vor allem der Arbeit der Begleitgruppe zu verdanken sei. Darüber, wie genau diese Rückholung aber vonstatten gehen soll, herrscht weiterhin Disput und zwar auch innerhalb der Asse-2-Begleitgruppe selbst.“ So schreibt die Regional Wolfenbüttel.

Von zahlreichen Problemen berichtet in dem Text die Landrätin. Und auch Heike Wiegel: „Deutliche Kritik gab es in diesem Zusammenhang von Kreistagsmitglied Heike Wiegel (SPD). In dem Beschluss des Kreistages über die Rolle und Kompetenzen der Asse-2-Begleitgruppe sieht sie den Versuch der Verwaltung stückweise immer mehr die Begleitgruppe an Verwaltungsstrukturen anzupassen und ihr so die Unabhängigkeit zu nehmen. Heike Wiegel befürchtet deshalb, dass die Asse-2-Begleitgruppe durch den Kreistag „überregelt“ werden könnte und so zu einem bloßen „Abnickgremium“ werde. Heike Wiegel betonte, dass sie mit dieser Kritik nicht für die SPD-Fraktion im Kreistag spreche, die bis auf Ausnahme von Heike Wiegel selbst, den Beschluss des Kreistages zu einer klaren Regelung der Zuständigkeiten der Begleitgruppe nämlich ausdrücklich unterstützte.“

Der Streit, der nun zur Abberufung von Wiegel durch die SPD-Kreistagsfraktion führte, ist hier in der Wolfenbüttler Zeitung nachzulesen (online als PDF bei „aufpassen“). Auf der Seite von „aufpassen“ findet sich auch dieser Link, in dem über die Konflikte und Vorwürfe berichtet wird, u.a. mit einer Rede von Wiegel in einer Umweltausschuss-Sitzung im September.

Immer wieder hatten Initiativen-VertreterInnen den Verdacht geäußert, dass die Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle hintertrieben würden. Auch das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) wurde entsprechend kritisiert. Dieses wiederum betonte immer wieder, die Vorgaben aus dem Gesetz „Lex ASSE“ konsequent umzusetzen. Auch der Bundestag bzw. der Umweltausschuss befasste sich mit den „Erschütterungen“ und Auseinandersetzungen.

 Gewachsenes Misstrauen

Nicht nur über das Tempo bei der Rückholung gibt es immer wieder Konflikte. Auch die Fragen der Vorbereitungen für den erforderlichen neuen Schacht, durch den die Rückholung schließlich erfolgen müsste, sind immer wieder strittig. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Rückholung z.B. von Vertretern aus der Entsorgungskommission, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, nicht befürwortet wird. Hinzu kommen Maßnahmen, die seitens des BfS für den Fall eines Notfalls in der ASSE vorbereitet werden, also falls es zu unkontrollierbaren Wassereinbrüchen kommen sollte. Diese Maßnahmen stehen grundsätzlich auch immer unter dem Eindruck, dass sie eventuell nur deshalb gemacht werden, um eine Rückholung zu hintertreiben.

Diese Betrachtung ist eine Art Erblast des derzeitigen Verfahrens, denn die früheren Betreiber der ASSE hatten genau diese Maßnahmen bereits in Planung, als die Auseinandersetzungen um die ASSE eskalierten und schließlich darin mündeten, dass das Bundesamt für Strahlenschutz den Betrieb vom der Helmholtz-Gesellschaft München übernahm, die ASSE unter Atomrecht gestellt und die Rückholung beschlossen wurde. Der damalige Betreiber favorisierte damals das gezielte absaufen-lassen der Abfälle in der ASSE. Erst das BfS stellte dann nach Untersuchungen klar, dass dies gegenüber der Rückholung die riskantere Variante wäre.

Angesichts gestörter über Jahrzehnte gewachsener Vertrauensstörungen zwischen BürgerInnen und Behörden also jede Menge Stoff, um einen extrem konfliktbehafteten Prozess durchzuführen, selbst wenn alle nur das beste wollten. Aber natürlich mischen sich die Realität und umliegende Interessen unterschiedlicher Akteure immer wieder ein und sorgen somit für weitere Konflikte.

Wohin mit dem Zwischenlager?

Ein weiteres Konfliktthema ist das Zwischenlager: Vor etwas über einem Jahr stellte das BfS die Suche nach einem erforderlichen Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle ein, die – sollte die Bergung gelingen – neu konditioniert („verpackt“) und gelagert werden müssten. Das BFS war – auch mit Blick auf Atomtransporte – der Auffassung, dabei könne nur ein Standort in der Nähe der ASSE in Frage kommen. Aus Initiativenkreisen aber wurde gefordert, einen Vergleich von Standorten durchzuführen, die auch weiter entfernt liegen könnten. Es braucht nicht viel Phantasie, dass sich hinter einem möglicherweise methodischen sinnvollen Vergleich unterschiedlicher Standorte ganz handfest auch andere Interessen sammeln, die vor allem damit zu tun haben: Weg mit dem Zeug. (Siehe auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung mit diesem Artikel im August 2015 und hier die Kreiszeitung).

Unter anderem hat nun in diesen Konflikt die Landräntin mit der oben bereits erwähnten Beschlussvorlage eingegriffen. Auf der Sitzung des Kreistags Wolfenbüttel letzte Woche (5. Oktober) wurde dieser Antrag angenommen. „Aufpassen“ berichtet dazu hier und verweist außerdem auf die Seite des Kreistages mit weiteren Dokumenten hier.

Am Freitag schließlich berichteten auf einer Grünen-Veranstaltung in Wolfenbüttel auch Wolfgang Neumann von der Intac Hannover und ein Vertreter des Bundesamts für Strahlenschutz im Beisein der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Auf der Seite der Kreis-Grünen Wolfenbüttel wird ausführlich berichtet: „Moderator Michael Fuder fasste zu Beginn einige Befürchtungen zusammen, die es, so Fuder, im Zusammenhang mit einem möglichen ortsnahen Zwischenlager an der Asse gebe. „Es gibt die Befürchtung, dass ein Zwischenlager für alle möglichen anderen Atommüllarten umfunktioniert werden kann, falls es mit dem Herausholen des Mülls aus der Asse doch nicht funktioniert, unter anderem auch als Endlager“, berichtete Fuder“ .

Sylvia Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, stellte fest: „Atommüll ist Belastung. Aber wir müssen lernen mit ihm zu leben“, führte sie weiter aus. Damit das funktionieren könne, brauche es gesellschaftlich akzeptierte und best geeignete Lösungen für Zwischen- und Endlager.“ Jörg Tietze, Abteilungsleiter für nukleare Sicherheit beim Bundesamt für Strahlenschutz, erläuterte die Überlegungen im BFS: In der ASSE lagerten derzeit „47000 Kubikmeter radioaktiven Abfall“, erklärte er. Wenn er für die Endlagerung aufgearbeitet werde, so Tietze, würde daraus ein bis zu fünfmal so großes Abfallvolumen entstehen. „Keine Strahlenexposition ist die beste Lösung“, sagte er. Für die Verarbeitung des Mülls würden strengste Sicherheitsregeln gelten, um Strahlenbelastungen Mitarbeiter und Bevölkerung zu vermeiden. „Eine Anlage im näheren Umfeld der Schachtanlage hat viele Vorteile“, erklärte er. Die Abfallgebinde müssten dafür nicht auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, eine potenzielle Belastung durch zusätzliche Transporte oder den Umgang mit dem Material könne dadurch verhindert werden, so der Abteilungsleiter.“

Als unabhängiger Experte war Wolfgang Neumann von der Intac Hannover geladen. Zu seinem Beitrag heißt es auf der Grünen-Seite: „Jeder Umgang mit Atommüll birgt Risiken. Über die sprach Strahlenschutzexperte Wolfgang Neumann. „Der Assemüll ist auch deshalb gefährlich, weil das Radioaktivitätsinventar derzeit nicht sicher bekannt ist“, sagte er. Davon unabhängig könne es im Normalbetrieb Strahlenbelastungen geben, wenn sich im direkten Umfeld der übertägigen Zwischenlageranlage aufhalte oder in der Nähe der Transportstrecke. „Abluft und Abwasser können bei der Rückholung und bei der Konditionierung kontaminiert werden“, so Neumann. „Das lässt sich alles besser regeln, wenn das Inventar im Rahmen der Rückholung besser bekannt ist“, führte er aus. Grenzwerte für Strahlenbelastungen seien in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Neumann machte deutlich, dass ein Verbleib der Abfälle in der Asse durch Kontamination von Grund-, Oberflächen- oder Trinkwasser gefährlich sei. „Eine BfS-Studie stellt fest, dass bei einem an Minimierung orientierten Zwischenlagerkonzept keine relevanten Strahlenbelastungen zu erwarten seien“, führte er weiter aus. Die BfS-Argumentation für einen  nahen Standort sei grundsätzlich schlüssig und erfülle die strengen gesetzlichen Vorgaben, so Neumann. „Dann müssen jedoch auch mit Blick auf sowohl mögliche Störfälle als auch den Normalbetrieb die benötigten Abstände zu Wohnbebauungen betrachtet werden“, schloss er.“

Stresstest Atom-Rückstellungen: Von Entwarnung bei Atommüll-Kosten kann keine Rede sein!

„Die deutschen Atomkonzerne seien in der Lage, die Kosten des Rückbaus der Atomkraftwerke und der Entsorgung des Atommülls zu tragen, behauptet die Bundesregierung. Doch diese Aussage ist durch das ihr zugrundeliegende Gutachten nicht gedeckt. Im Gegenteil“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg die jetzt von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegten Ergebnisse des „Stresstestes“ zu den Atomrückstellungen. „Ausdrücklich warnt die beauftragte Düsseldorfer Wirtschaftsprüfergesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG am Schluß ihres Gutachtens: ‚Aus diesen Feststellungen kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Finanzierung der künftigen Entsorgungskosten sicher ist.‘

Statt Beruhigungspillen für SteuerzahlerInnen und Börse und einer Kommission brauchen wir jetzt die seit Jahren geforderte, längst überfällige Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Atomkonzerne in vollem Umfang einzahlen. Dadurch wäre längst sichergestellt, dass die bis heute aufsummierten 38,3 Mrd. Euro an Rückstellungen auch tatsächlich gesichert wären. Entscheidend ist, dass die Atomkonzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung für die Folgekosten bleiben.“

Zdebel weiter: „Die Risiken, dass am Ende doch die Bürgerinnen und Bürger die Atomzeche zahlen müssen, bleiben weiterhin enorm groß. Bei genauer Betrachtung sind die jetzt in dem Gutachten vorgelegten Zahlen mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. So räumen die GutachterInnen ein, dass die Kostenschätzung für das Endlager für hochradioaktiven Müll von 8,3 Milliarden Euro, auf denen die Berechnungen im Gutachten beruhen, ‚veraltet‘ und daher „unbefriedigend“ sei. Ferner bleiben die schlechten Zukunftsperspektiven der Konzerne, die sich aus ihren selbst verschuldeten, veralteten Geschäftsmodellen ergeben und deren finanzielle Verpflichtungen bedrohen, vollkommen unterbelichtet. Nicht von ungefähr haben die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Konzerne in den vergangenen Monaten mit allen Mitteln versucht, sich aus der gesetzlichen Verantwortung für die Finanzierung der Kosten des Atomausstiegs und der Atommülllagerung zu stehlen.

Viel zu lange haben zu viele Bundesregierungen die Augen vor den seit Jahren wachsenden Risiken bei der Kostenverantwortung der Atomkonzerne für die Atommülllagerung und der möglichen Katastrophe für die SteuerzahlerInnen verschlossen. Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne fette Gewinne mit der Atomenergie gemacht. Mit den steuerfreien Milliarden aus den Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls haben die Konzerne Monopoly gespielt und Investitionen in Kraftwerke und Unternehmen quer durch Europa finanziert. Für die Folgekosten müssen die Konzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung bleiben. Hier darf es zwischen Bundesregierung und Konzernen zu keinen Hinterzimmer-Deals kommen, die am Ende die SteuerzahlerInnen auszubaden hätten.“

Vattenfall Hamburg: Gewinne mit der Fernwärme – Rekommunalisierung beschleunigen

Vattenfall2014Schade, dass die Fernwärmeversorgung in Hamburg noch nicht vollständig rekommunalisiert ist. Immerhin erzielte die immer noch zu rund 75 Prozent in der Hand von Vattenfall befindliche Wärmegesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 einen Jahresüberschuss von 62,2 Mio. Euro. So ist es dem Bericht der Hamburgischen Gesellschaft für Vermögensverwaltung (S. 18/19, PDF) zu entnehmen. Die Stadt Hamburg erhält durch ihren 25 Prozent-Anteil eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. Euro. In Folge der Umsetzung des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ werden in Hamburg die Energienetze rekommunalisiert. Beim Fernwärmenetz hat der Senat die vollständige Übernahme verzögert und eine Rückkaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin kann Vattenfall die Gewinne einziehen.

Im HGV-Geschäftsbericht ist mit Blick auf die Beteiligung der Stadt an Vattenfall Wärme Hamburg (VWH) zu lesen: „Die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) betreibt das Hamburger Fernwärmenetz. Des Weiteren erzeugt und vertreibt sie Fernwärme und Strom. Die HGV ist an ihr mit 25,1 % beteiligt.

Die VWH hat 2014 1.354 GWh Strom und damit 4,3% weniger als im Vorjahr abgesetzt (2013: 1.415 GWh), von denen 1.239 GWh aus Eigenerzeugung stammen. Der Wärmeabsatz sank witterungsbedingt um 13% auf 3.616 GWh (2013: 4.158 GWh). Die Heizgradtage lagen 2014 in Hamburg um 11,8% unter dem langjährigen Mittel. Die Umsatzerlöse gingen um 11,3% auf 315.4 Mio. EUR zurück (2013: 355.4 Mio. EUR). Mit knapp 76% bzw. 239,6 Mio. EUR haben die Wärmeerlöse den höchsten Anteil (2013: 75% bzw. 266 Mio. EUR). Die Stromerlöse (ohne Erlöse aus der Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) sanken mit 65,2 Mio. EUR nochmals deutlich um 17,6% gegenüber dem Vorjahr (2013: 79,1 Mio. EUR). Grund ist die Preisentwicklung an den Strommärkten mit einem weiterhin niedrigen Strompreisniveau. Insgesamt erzielte die VWH Erträge von 326,3 Mio. EUR (2013: 368.4 Mio. EUR). Die Aufwendungen einschließlich des Zinsergebnisses beliefen sich auf 260,7 Mio. EUR (2013: 302,3 Mio. EUR). Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung betrug 62,2 Mio. EUR (2013: 63,0 Mio. EUR). Die HGV hat für das Geschäftsjahr 2014 eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 14,66 Mio. EUR erhalten.“

Klar ist angesichts der Zahlen: Eine Rekommunalisierung der Fernwärme sollte eher früher als später kommen und der grüne Regierungspartner im Hamburger Senat wäre gut beraten, hier noch mal intensiv ranzugehen.

Zdebel vor Ort: Strahlende Abfälle und das Atomrecht – Eine Fachtagung

Atommüll-SymposiumDas Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll am Vattenfall AKW Brunsbüttel hat seit dem Frühjahr keine Genehmigung mehr. Gegen die Atommeiler in Brokdorf und Grohnde sind Klagen am Start, die die Stilllegung auf rechtlichem Weg erzwingen wollen. Auch gegen andere Zwischenlager sind Klagen angekündigt. Grund genug also, sich intensiver mit dem Atomrecht und dem Betreib von Atomanlagen auseinander zu setzen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wird am 23. Oktober beim Atommüllrechtssymposium in Hannover dabei sein.

Organisiert wird diese Veranstaltung unter dem Dach des Atommüllreports, dessen Trägerkreis aus zahlreichen Umweltverbänden und Initiativen besteht. Der Programmflyer für das Symposium steht hier als PDF zum download.

Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen eines Atommüllrechtssymposiums am 23. Oktober 2015 in Hannover werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.

Programm

10.00 Uhr: Begrüßung

10.15 – 11.15 Uhr: Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll
Dr. Dörte Fouquet, Anwältin, Partnerin, spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht, Kanzlei Becker Büttner Held

11.15 – 12.15 Uhr: Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm
apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig, stellv. Sprecher Forschungsplattform ENTRIA

12.15 – 12.45 Uhr: Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen
Prof. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin
www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de

12.45 – 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 14.30 Uhr: Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil
Dr. Ulrich Wollenteit, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Günther – Partnerschaft

14.30 – 15.30 Uhr: Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen
Joy Hensel, Rechtsanwältin

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 17.00 Uhr: Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung
Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB

17.00 – 18.00 Uhr: Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommüll-Lagerung
Dr. Cornelia Ziehm, im Bereich des Umwelt- und Energierechts tätige Rechtsanwältin

Teilnahmebeitrag:

250.- € für VertreterInnen von Behörden, Institutionen, Firmen

80.- € für Einzelpersonen

30.- € reduziert

Für VertreterInnen der Presse ist der Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Ort:

Rotation verdi-Höfe, Goseriede 10, 30159 Hannover

 

Afrikas strahlendes Gold – Uranabbau und seine verhängnisvollen Folgen

Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert
Uranabbau? Besser in der Erde lassen. Foto: Dirk Seifert

Kampf um Rohstoffe. Auch Uran  gehört immer noch zu den begehrten Ressourcen, für die weltweit investiert wird. Gerade auch in Afrika – beispielsweise in Tanzania. Auf Einladung der Rosa-Luxemburg-Stiftung wird Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) auf Veranstaltungen in Berlin und Hamburg über die Situation in Afrika berichten, über die Risiken und über die Folgen für die Menschen dort. Beteiligt ist auch das Uranium-Network.

Die RosaLux-Stiftung schreibt: „Obwohl die gesellschaftliche Zustimmung zur Atomenergie weltweit sinkt, weil langfristige Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie soziale Kosten des Uranabbaus immer drückender werden, wird in einigen Ländern Afrikas der Uranabbau weiter forciert. Argumentiert wird von den Regierenden in der Regel mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und den erwarteten Deviseneinnahmen.

  • Alles zum Thema Uranabbau auf umweltFAIRaendern.de

Von den Kritikern wird neben dem Verweis auf drohende Gesundheits- und Umweltschäden, die fehlende Transparenz bei Abbaukonzessionen sowie die mangelhafte Aufklärung betroffener Gemeinschaften beklagt. Verwiesen wird oft auch auf die Zementierung der Abhängigkeit von Rohstoffexporten.

Insbesondere Tansania steht an der Schwelle zur Uranförderung. Seit Jahren vergibt die Regierung Explorations- und Schürfrechte für Uran an transnationale Firmen, bspw. aus Kanada, Russland, China und Australien. Gerüchten zufolge wird Präsident Kikwete dieser Tage die erste Mine in der südlichen Region des Mkuju-River eröffnen.

Flaviana Charles (Legal Human Rights Centre) wird die aktuellen Entwicklungen in Tansania aus einer menschenrechtlichen Perspektive diskutieren. Dabei geht es um folgende Fragen: Welche Informationen brauchen Menschen, die von Bergbauprojekten betroffen sind, um die Gefahren in all ihren Dimensionen gegen den Nutzen abwägen zu können? Welche Möglichkeiten zur Mitsprache und Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse haben die betroffenen Gemeinden? Wie können EntscheidungsträgerInnen beeinflusst werden? Wie kann der Konflikt zwischen notwendigen Deviseneinnahmen und einer zunehmend aggressiveren Ressourcenplünderung aufgelöst werden?

Günter Wippel (uranium-network) reflektiert Erfahrungen aus anderen afrikanischen Staaten wie Niger, Gabun, Malawi und Namibia. Wie wird mit Folgen des Abbaus und mit den immensen Sanierungskosten umgegangen? Welche Prognosen lassen sich daraus für Tansania ableiten? Welche internationalen Verflechtungen gibt es?

Abgeleitet daraus stellt sich die Frage, wie wirksam auf lokaler, nationaler sowie internationaler Ebene interveniert werden kann.

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