Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe
Mit dem Betrieb der Atomkraftwerke und -Anlagen entstehen nicht nur leicht-, mittel- und hochradioaktive Abfälle, deren langfristig sichere Lagerung bis heute nicht geklärt ist. Es entstehen außerdem kontaminierte Materialien, Stoffe, an denen Radioaktivität anhaftet. Dazu gehören unter anderem Stahlteile oder Beton. Diese können zwar in bestimmten Grenzen dekontaminiert werden, aber ein Rest von Strahlenbelastung haftet ihnen selbst dann noch an. Denn: Nur bis zu einem bestimmten Grenzwert werden sie dekontaminiert. Unterschreiten sie diesen Grenzwert, können sie im Grundsatz als Wertstoffe weiter eingesetzt oder auf Deponien eingelagert werden. Vor allem mit dem kommenden Abriss der Atomkraftwerke werden derartige Stoffe in großen Mengen anfallen. Die Sorge: Werden diese sehr schwach aktiven Stoffe großflächig verbreitet, steigt flächendeckend auch die Belastung der Bevölkerung. Der BUND hat diese Problematik jetzt in einer Studie untersuchen lassen und Vorschläge zum weiteren Umgang mit dieser Form von Atommüll gemacht (Download-Link unten).
Auf seiner Homepage schreibt der BUND: „Die im Auftrag des BUND erstellte „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ von Wolfgang Neumann beleuchtet das verdrängte Problem beim Rückbau von Atomkraftwerken.
In Deutschland existiert die Möglichkeit, schwach radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich zu entlassen („Freigabe“). Dies bedeutet, dass Materialien aus einem Atomkraftwerk, das rückgebaut wird, nach so einer „Freimessung“ auf einer normalen Hausmülldeponie landen können oder als Wertstoff wiederverwendet werden. Bei einer Stilllegung von Atomkraftwerken fällt eine besonders große Menge solcher Materialien an. Wegen der derzeit anstehenden gleichzeitigen Stilllegung von acht Reaktoren können die freigegebenen Mengen so groß sein, dass die Einhaltung des Strahlenschutzzieles für die Bevölkerung durch Freigaben gefährdet ist.
Radioaktivität wird unterschätzt – mehr Kontrolle nötig
Durch die großen jährlichen Freigabemassen und die unterstellte Verteilung auf viele Deponien wird die auf einer Deponie abgelagerte Radioaktivität unterschätzt. Daraus folgt, dass die Freigabewerte zur Deponierung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzes zu hoch sind.
Deshalb muss die Entlassung von Reststoffen und Abfällen in den konventionellen Bereich auf jeden Fall stärker überwacht und reglementiert werden. Ein weitergehender Schutz der Bevölkerung wäre durch die Aufgabe der Freigaberegelung und die Verfolgung des französischen Konzepts mit einem gesonderten Entsorgungsweg für schwächer radioaktive Stoffe möglich.
Es muss dringend geprüft werden, ob eine Konzentration dieser Stoffe in einem die notwendigen Rückhalteanforderungen erfüllenden oberflächennahen Endlager sinnvoller ist als die Verteilung der Radioaktivität in verschiedenen Hausmülldeponien und Gegenständen für den menschlichen Umgang.
Der BUND lehnt grundsätzlich jegliche Freigaberegelungen in der Strahlenschutzverordnung ab. Dies hat zuletzt 2010 die Bundesdelegiertenversammlung des BUND betätigt.“





