Atommüll-Lagerung im Nirgendwo: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben werden muss. Damit bestätigt es das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013.
umweltFAIRaendern.de dokumentiert hier den Beschluss des BverwG (PDF).
- Eine Stellungnahme des Kläger-Anwalts ist hier: Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke
- Die schriftliche Begründung des Urteils des OVG Schleswig vom Sommer 2013 ist hier: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor
Weitere Hinweise und Aspekte zu dem Urteil und seinen möglichen Folgen hier:
- Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben
- Atomgesetz fordert AKW-Abschaltung: Der “sichere Verbleib für bestrahlte Kernbrennstoffe” ist nicht mehr gegeben
- Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende
- Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf
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