Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag

„Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden. Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf das jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz, mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.

  • Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag (12.11.) auf der Tagesordnung des Bundestags zur ersten Lesung.
  • Der Gesetzentwurf für die anstehenden Beratungen ist hier als PDF online.
  • Zu der jetzt außerdem von der Bundesregierung eingesetzten Atom-Kommission, die über die Sicherstellung und Höhe der Entsorgungs-Rückstellungen unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Mathias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) reagierte Hubertus Zdebel gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen: Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Anlass für das jetzt eingebrachte Nachhaftungsgesetz sind Planungen der Atomkonzerne E.on sowie RWE und Vattenfall, sich mit der Abspaltung von Unternehmensteilen aus der Verantwortung für die gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die dauerhafte Atommülllagerung zu stehlen. E.on hatte den Plan, zum Jahreswechsel 2016 eine solche Abtrennung der maroden Atom- und Kohlegeschäfte zu vollziehen. Damit sollte die Haftung für die Kosten auf diese neue Gesellschaft begrenzt werden. Würde diese neue Gesellschaft mangels Geschäftsmodell pleite gehen, würden am Ende die SteuerzahlerInnen für die Kosten des AKW-Abriss und der Atommülllagerung aufkommen müssen.

Die Regelungen, mit denen die Atom-Konzerne für die Kosten der Atommülllagerung gesetzlich verpflichtet wurden, sind seit langer Zeit in der Kritik. Spätestens sein Anfang er 2000er Jahre, als eine erste rot-grüne Bundesregierung im Amt war, lagen Forderungen nach der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds für die Rückstellungen auf dem Tisch. Den Atomkonzernen sollte die Verfügung über diese Finanzmittel entzogen und in einem solchen Fonds eingezahlt werden. Dieses Modell hätte eine Sicherstellung der bisherigen Rückstellungen gewährleistet.

Doch weder die damalige rot-grüne Bundesregierung noch ihre Nachfolger wollten sich mit den Atomkonzernen in dieser Frage anlegen und unterließen es, ein Neuregelung umzusetzen.

Genüßlich berichtet die Zeitung der Atom-Lobby – die „Atomwirtschaft“ – im Jahr 2008 über die Reaktion der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Zweifel der EU-Kommission an der Zulässigkeit der bundesdeutschen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen: „Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder nicht künftig voraussichtlich zur Verfügung stehen werden [1].

Diese Aussage stammt nicht von den Betreibern, sondern von der Bundesregierung, genauer gesagt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die in 2001 eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat. Ihr ist zuzustimmen. Die Aussage ist zugleich eine vorweggenommene Antwort auf die von der Kommission verabschiedete Empfehlung zur finanziellen Entsorgungsvorsorge vom 24. Oktober 2006 [2]. Deren ausdrücklich alleiniger Zweck ist es, sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel für sämtliche Stilllegungsmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen [3].“ Auch die Welt schrieb damals über die rot-grünen Bemühungen, die Atomwirtschaft in Schutz zu nehmen.

Atommüll in der Debatte: Fachgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogramm

Auf Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE und einem Antrag des Abgeordneten Hubertus Zdebel zum nationalen Atommüll-Programm der Bundesregierung wird am 16. Dezember im Umweltausschuss ein Fachgespräch stattfinden. Das so genannte Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) zeigt auf, was die Bundesregierung mit den enormen Atommüllbergen in der Zukunft vorhat, steht aber auch unter dem Vorbehalt der Befassung in der Atommüllkommission. Die aber hat kaum noch Zeit, mit der Vielzahl von Problemen vernünftig umzugehen, weil ihre Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 begrenzt ist. Für Hubertus Zdebel ist daher klar: Es braucht dringend Vorschläge und neue Konzepte, wie die desolate Lage mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zwischen Sicherheitsproblemen, ungesicherter Finanzierung und weiterhin fehlenden „Endlagern“ weiter gehen kann.

Bei der Einbringung des Antrags, der jetzt Grundlage für das Fachgespräch ist, hatten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen viel Kritik an der Initiative der Fraktion DIE LINKE und dem Antrag. Es sei vor allem Sache der Atommüll-Kommission, sich mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm zu befassen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Kommission mit den Anforderungen, die das NaPro stellt, im Grunde überfordert ist. Der Antrag fordert daher auch, Konsequenzen für die Rahmenbedingungen der Kommission zu prüfen.

Das öffentliche Fachgespräch des Umweltausschusses wird am Mittwoch, den 16. Dezember 2015 mit Michael Sailer (Entsorgungskommission der Bundesregierung), Prof. Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruhe), Wolfram König (Bundesamt für Strahlenschutz) und Ursula Schönberger (Atommüllreport) stattfinden.

Schönberger hatte mit ihren Stellungnahmen zum NaPro maßgeblichen Anteil, dass vor allem in der Region rund um das geplante Atommülllager am Schacht Konrad fast 70.000 Einwendungen gegen das NaPro gesammelt wurden. Auch die Stadt Salzgitter gehört zu denen, die gegen viele Aspekte im NaPro Stellung genommen haben und eine Neubewertung des Atommülllagers im Schacht Konrad fordern.

Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Auf die erste Sitzung der neuen Atom-Kommission, die sich mit den Rückstellungen und Kosten der Atommülllagerung im Auftrag der Regierung befassen soll, reagieren die Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht und der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, Hubertus Zdebel in einer gemeinsamen Pressemitteilung: Keine Rabatte für die Atomkonzerne, machen sie klar.

Weiter heißt es in der gemeinsamen PM: „Die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler, und ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet. Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen. Wir brauchen keine neue Atom-Kommission, die Hintertüren für die Atomkonzerne sucht, damit diese weniger für die Kosten der Atommülllagerung zahlen müssen“, sagt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, mit Blick auf die von der Bundesregierung eingesetzte neue Kommission zu den Atom-Rückstellungen, die heute erstmals zusammentritt.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Diese Kommission können wir uns schenken. Die Gewinne haben die Atomkonzerne jahrelang eingefahren, nun müssen sie auch in vollem Umfang für die Kosten und die zu erwartenden Kostensteigerungen geradestehen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Fonds, der die Atomkonzerne für die Kosten der Atommülllagerung auch in Zukunft in die Pflicht nimmt. Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion (BT-Drucksache 18/1959) zur Gründung eines solchen Fonds zur dauerhaften Sicherung der Atom-Rückstellungen und gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hatte die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober abgelehnt. Die Bundesregierung setzt stattdessen auf frühere Ministerpräsidenten, die bisher nicht als Experten für den Atomausstieg bekannt sind, unter deren Ägide dafür aber die vom Steuerzahler aufzubringenden Kosten für Großprojekte wie Konzertsäle und Flughäfen ins Unermessliche gestiegen sind. Und auch Jürgen Trittin hat in seiner Zeit als Umweltminister tatenlos die Rückstellungen den Konzernen überlassen und nicht für gerichtsfeste gesetzliche Regeln gesorgt, die verhindern, dass sich die Atomkonzerne aus ihrer Verantwortung für die Atommülllagerung stehlen können.“

Die PM ist auch auf der Seite der Bundestags-Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Castor-Zwischenlager Jülich: 350 Mio. Euro für die Räumung – NRW zahlt 100 Mio.

Für die Räumung des Zwischenlagers mit 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll  hat das Forschungszentrum in Jülich derzeit Gesamtkosten in Höhe von fast 352 Mio Euro veranschlagt. Rund 100 Mio. Euro davon trägt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das geht aus einer Antwort des parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesforschungsministerium auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.) hervor.

Zdebel hatte mit seinen Nachfragen weitere Auskünfte über die Planungen in Jülich im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2016 erbeten. Darin machst der Staatssekretär zwar die bisherigen Kosten noch mal deutlich, allerdings kann er nicht darstellen, welche Beträge für welche Projekte eingesetzt werden.

Tatsächlich zeigt sich, dass die geplanten Ausgaben im Grunde nur umdeklariert werden: Waren im letzten Haushaltsjahr die geplanten Kosten für die Castoren in Jülich noch allein für den Export in die USA vorgesehen, werden diese nun einfach als Kosten für alle drei derzeit offziell verfolgten Räumungsoptionen ausgewiesen.

In der Antwort des Staatssekretärs heißt es: Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 „wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen.“

Auf die Nachfrage des Abgeordneten, welche Kosten denn auf welche Option angerechnet werden, gibt das Forschungsministerium die ausweichende Antwort: „Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein.“

Hier als Dokumentation die Fragen des Abgeordneten Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung zu den Ansätzen im Haushaltsplan des Bundesforschungsministerium für die Jülich-Castoren:

Frage: Im Kapitel 3004 – Forschung für Innovation, Hightech-Strategie wird zum Titel 68580-641 Tg 80 – Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Entwurf 2016 für das BMBF (S. 3003 bzw. 96) unter Punkt 20 „Räumung AVR-Behälterlager“ berichtet, dass ein Obertrag der für 2015 bewilligten 65.370 Tausend Euro in Höhe von 10.000 Tausend Euro erfolgt und außerdem für 2016 53.400 Tausend Euro veranschlagt werden. Außerdem werden 117.465 Tausend Euro für 2017ff vorbehalten. Als Erläuterung heißt es dazu lediglich: “hierunter US-Option, Verbringung ins ZL Ahaus oder Neubau ZL in Jülich.“ Und außerdem: Zu 20.: Leistungen Dritter in Höhe von 105 529 T€ (30,0 Prozent).

Ich möchte sie hiermit bitten, mir diese Angaben genauer zu erläutern und insbesondere zu erklären.

  • Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Projekte wurden bzw. werden in 2015 mit jeweils welcher Summe durchgeführt und aus welchen Gründen bleibt ein Betrag von 10.000 Tausend Euro für 2015 übrig?
  • Welcher Betrag der in 2015 bereitgestellten Mittel wurde direkt oder indirekt für die „US-Option verwandt?
  • Wie hoch sind in 2015 jeweils die Mittel für die beiden anderen Räumungs-Varianten a. Verbringung ins ZL Ahaus und b. Neubau ZL in Jülich?
  • Wie hoch sind die geplanten Mittel in 2016 jeweils für die drei Optionen a. US-Option, b. Verbringung ins ZL Ahaus und c. Neubau ZL in Jülich?
  • Aufgrund welcher geplanter einzelner Maßnahmen bzw. Projekte ergibt sich der mit 117.465 Tausend Euro genannte Vorbehalt für die Jahre 2017 ff, bitte auch aufgeteilt nach den drei Optionen und sonstiges.

Antwort: Mit Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) als atomrechtlich zuständiger Aufsichtsbehörde vom 02. Juli 2014 ist die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) als Betreibergesellschaft des AVR-Behälterlagers verpflichtet worden, die AVR-Brennelemente unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen. In diesem Zusammenhang ist dem FZJ u. a. auch aufgegeben worden, dem MWEIMH ein in sich schlüssiges Detailkonzept zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager vorzulegen. Nach Information des BMBF beinhaltet das Detailkonzept u. a. auch eine vergleichende Darstellung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in Betracht kommender Räumungsoptionen. Das Detailkonzept befindet sich nach wie vor in einer Nachprüfung bei der atomrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes NRW. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Bundesregierung obliegt es folglich dem MWEIMH als verfahrensleitender Aufsichtsbehörde zu entscheiden, ob und ab welchem Zeitpunkt ein Informationszugang der Öffentlichkeit oder des Deutschen Bundestags rechtlich zulässig erfolgen kann. Nur die verfahrensleitende Aufsichtsbehörde besitzt insofern aufgrund ihrer umfassenden Verfahrenskenntnisse die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz, um für eine Gewährleistung des Schutzes behördlicher Entscheidungsprozesse bzw. der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und evtl. auch von betrieblichen Geschäftsgeheimnissen des FZJ angemessen Sorge zu tragen.

Um die atomrechtlich gebotene Räumungsoption für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich schnellstmöglich realisieren zu können, wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2014 im Bundeshaushaltsplan auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Kostenabschätzung des FZJ Mittel in Höhe von 246.235 Tausend Euro (= 70 prozentiger Bundesanteil) veranschlagt. Diese Mittel sind nicht verausgabt worden. Bei dem von Ihnen genannten Betrag in Höhe von 10.000 Tausend Euro handelt es sich um übertragene Ausgabereste aus dem Jahr 2014. Das Bewilligungsvolumen in 2015 war mit 65.370 Tausend Euro vorgesehen. Das FZJ hat die hierfür 2015 bereitgestellten Mittel bisher nicht in Anspruch genommen. Welchen Betrag das FZJ2015 direkt oder indirekt für die US-Option oder aber für eine der anderen beiden Räumungs-Optionen (die Verbringung ins Zwischenlager Ahaus und der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich) verwandt und ggf. aus Minderbedarfen bei den übrigen Rückbau- und Entsorgungsprojekten gedeckt hat, ist noch nicht bekannt. Erst mit Übermittlung des Verwendungsnachweises für das Haushaltsjahr 2015, welcher bis zum 30. Juni 2016 vorzulegen ist, und in dem die Kosten projektspezifisch ausgewiesen werden, wird hierzu eine verbindliche Aussage möglich sein. Für das Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.400 Tausend Euro veranschlagt, für die Jahre 2017 ff in Höhe von 117.465 Tausend Euro. Diese Finanzmittel wurden für die Räumung des AVR-Behälterlagers und nicht zugunsten einer bestimmten Option veranschlagt. Vielmehr sollen sie für die Realisierung jeder atomrechtlich gebotenen Räumungsoption zur Verfügung stehen. Angesichts der Unverzüglichkeit der im Juli 2014 durch das MWEIMH angeordneten Räumung hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Haushaltsvorsorge nach wie vor für geboten, um jegliche Verzögerung bei der Räumung des Lagers zu vermeiden.

Frage: Wenn der genannte Anteil von 30 Prozent als „Leistungen Dritter“ 105.529 Tausend Euro beträgt, ergibt sich ein Gesamt-Betrag in Höhe von 351.763 Tausend Euro. Worauf genau bezieht sich dieser Betrag bzw. was genau beinhaltet er? Ist das des Gesamtbetrag für alle Kosten in Verbindung mit der Räumung des A VR-Behälterlager oder was ist gemeint?

Antwort: Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.

Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.

LINKE stellt Haushaltsantrag im Bundestag: Keine indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne

Staatliche Zuschüsse für die Fracking-Technik kommen für den Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Hubertus Zdebel nicht in Frage. Der Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss erklärt: „Wir haben einen Änderungsantrag zum Bundesforschungshaushalt für das Jahr 2016 gestellt, die wissenschaftliche Fracking-Begleitforschung der Konzerne von der Finanzierung mit öffentlichen Mitteln auszuschließen. Gleiches soll für die Dialogprozesse gelten, die nur dafür dienen sollen, in der Bevölkerung Akzeptanz für Fracking zu schaffen. Wir sind der Meinung: Fracking darf mit keinem Cent öffentlich gefördert werden. Statt die weitere Erforschung einer gefährlichen Sackgassentechnik öffentlich zu fördern, muss Fracking ohne Ausnahmen verboten werden. Das im Haushaltsentwurf verplante Geld muss für die Forschung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien verwendet werden.“

Zdebel weiter: „Hellhörig wurden wir bereits durch die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 223 vom 6. August 2015. Darin gab die Regierung zu, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Deshalb haben wir noch einmal konkret nachgehakt: Wir wollten wissen, ob und wo sich im Entwurf des Haushaltes die geplanten indirekten Subventionen für Fracking-Konzerne verbergen. Schließlich räumte das Forschungsministerium ein, dass diese im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Daraufhin haben wir den Änderungsantrag gestellt.

Fracking ist eine Technik, über die insbesondere aufgrund der Erfahrungen in den USA bekannt ist, dass sie zu relevanten Grundwasserkontaminationen führt und Erdbeben erheblicher Stärke hervorruft. Hinzu kommt eine ungeklärte Entsorgungsproblematik. Die Erkenntnisse sind hinreichend, um Fracking als unbeherrschbare Risikotechnologie zu charakterisieren. Zudem besitzt Fracking keinen gesellschaftlichen, energiepolitischen oder ökologischen Nutzen. Profitieren würden lediglich die Gaskonzerne. Daher ist es nur konsequent, wenn sie ihre Aktivitäten vollständig selbst bezahlen.“

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