Betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Immer mehr radioaktives und fluorhaltiges Uran lagert in Gronau unter freiem Himmel. Das neue Uranlager soll zwar in diesem Jahr in Betrieb gehen; wann aber radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückkommen, die dort eingelagert werden sollen, ist unklar. Die Bundesregierung bestätigt in einer Auflistung von Ausfuhrgenehmigungen Uranlieferungen aus Gronau für die belgischen Atommeiler, sieht aber keinerlei Möglichkeiten, Atomtransporte mit Uranbrennstoff für den Betrieb der umstrittenen belgischen Atomkraftwerke zu unterbinden. Derweil gehen die Gespräche mit Großbritannien und der Niederlande über den Verkauf und den möglichen Börsengang der URENCO weiter. Eine Befassung des Bundestags – im Gegensatz zu Großbritannien und der Niederlande – ist nach Mitteilung der Bundesregierung nicht vorgesehen. Das sind die wesentlichen Aussagen der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsgageordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau.

Hubertus Zdebel, aus Münster stammender Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion im Bundestag, sagte: „Immer mehr Atommüll und Brennstofflieferungen für marode Atomkraftwerke nicht nur in Belgien machen klar, dass auch für die Uranfabrik der URENCO in Gronau endlich die Stunde des Ausstiegs schlagen muss. Es ist unverantwortlich, den Betreib von Gronau unbefristet zu erlauben, wie es die Bundesregierung tut und wogegen die rot-grüne Landesregierung in NRW auch nicht ernsthaft etwas unternimmt.“

Die Uranfabrik in Gronau ist laut Angaben der Bundesregierung seit 2011 voll ausgelastet. Rund ein Drittel des Weltmarkts beliefert der trinationale Konzern URENCO mit seinen Uranfabriken in Almelo (NL), Capenhurst (GB), den USA und Gronau. Auf Nachfragen teilte die Bundesregierung auch mit, dass der Verkauf der URENCO weiter auf der Tagesordnung steht. Die Niederlande und Großbritannien bereiten demnach Gesetze vor, um die Risiken nach einer Privatisierung der URENCO nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Urananreicherung kann grundsätzlich auch für militärische Zwecke zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran missbraucht werden.

Daher fordert Hubertus Zdebel: „Die URENCO und ihre Uranfabriken dürfen nicht verkauft werden, sie müssen abgeschaltet werden. Als Signal für Abrüstung ebenso wie für den weltweiten Atomausstieg.“

Bei der letzten Abfrage in 2014 (Drucksache 18/1726) lagerten in Gronau 12.443 t Tails (abgereichertes Uran) sowie 6.666 t Feed (Natururan als Uranhexafluorid) im Freilager. Das war damals schon der historische Höchststand. Jetzt sind es mit 18.531 t Tails und 8.300 t Feed noch einmal deutlich mehr und damit neuer Rekord.

 

Dokumentation: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröder u. a. der Fraktion DIE LINKE

betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Frage Nr. 1
Welche aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Uranoxid-Dauerlagers in Gronau besitzt die Bundesregierung?

Antwort:
Nach Angaben der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) ist nach Auskunft der URENCO Deutschland GmbH (UD) die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers im Jahr 2016 vorgesehen. Unabhängig davon ist nach Aussage der UD der Termin für die erste Anlieferung von gefüllten Uranoxid-Behältern derzeit nicht absehbar.

Frage Nr. 2
Wie viel Uran lagert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form [Uranhexafluorid als Feed (zur Anreicherung), Product (angereichertes Uran) und Tail (abgereicherter Uranmüll)] derzeit im Freilager auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau?

Antwort:
Zum 13. Mai 2016 betrug der Bestand im Feedlager: 8.300 t (Tonnen) Uranhexafluorid (UF6) und im Tailslager: 18.531 t UF6. Darüber hinaus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 489 t UF6 im Productlager, welches jedoch nicht als Freilager konzipiert ist.

Frage Nr. 3
Wie viel abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau lagert derzeit in Frankreich?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der Bestand derzeit 53 t UF6.

Frage Nr. 4
Wie viel von diesem abgereicherten Uranhexafluorid wurde in Frankreich
bereits in Uranoxid umgewandelt?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Frankreich bislang insgesamt 12.689t UF6 aus Gronau zu 10.117 t Uranoxid dekonvertiert.

Frage Nr. 5
Welche weiteren Lagerorte für abgereichertes Uran aus Gronau gibt es derzeit und wieviel Uran lagert dort ggf. in welcher Form?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Orte, an denen abgereichertes Uran für UD gelagert wird.

Frage Nr. 6
Gibt es, angesichts der auf zehn Betriebsjahre beschränkten Aufnahmekapazität der neuen Uranoxid-Lagerhalle, bereits (Vor-)Anfragen seitens der URENCO zum Bau einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine Anfragen der UD zu einem Bau
einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau.

Frage Nr. 7
Gibt es zwischen NRW oder der Bundesregierung Gespräche, die Urantails künftig nicht mehr als Wertstoff, sondern als Atommüll zu behandeln oder haben die Bundesregierung bzw. das Land NRW vor, Gespräche mit diesem Ziel mit der URENCO zu führen?

Antwort:
Zwischen dem MWEIMH und der Bundesregierung finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu verschiedenen Themen statt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen abgereichertes Uranoxid radioaktiven Abfall darstellt, war bislang kein Schwerpunkt eines solchen Gesprächs. Im Übrigen wird zur Einordnung auf das Nationale Entsorgungsprogramm verwiesen.

Frage Nr. 8
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Uranoxid-Lagerhalle in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) vorgenommen oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers wurde mit Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde als Teil der Urananreicherungsanlage nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die angefragten Sachverhalte wurden im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens zum Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 abgehandelt. Im Übrigen werden Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Geheimhaltung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) inklusive des Uranoxidlagers um zwei Jahre vorgezogen. Als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2003 fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes erkennbar sind. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der UAG angezeigt, von denen eine Vielzahl in der Anlage bereits umgesetzt sind.

Darüber hinaus hat die von der Entsorgungskommission im Jahre 2013 veröffentlichte Sicherheitsüberprüfung (Stresstest) ergeben, dass die UAG in Gronau deutliche Reserven gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse aufweist und dass aufgrund der unterstellten auslegungsüberschreitenden Lastfälle kein Versagen von Komponenten oder Maßnahmen zu befürchten ist, das zu einem sprunghaften Anstieg der radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage führen kann.

Frage Nr. 9
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Uran-Freilager in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) veranlasst oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage Nr. 10
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren Gespräche über die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der
Urantails in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 11
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Gespräche über die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht nur aus der Brennelementefabrik Lingen, sondern auch aus der Urananreicherungsanlage Gronau Uranbrennstoff den umstrittenen Reaktoren in Belgien zum Einsatz kommt?

Antwort:
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage der UD in Gronau sowie der Anlage zur Produktion von Brennelementen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen wurden atomrechtlich genehmigt. Die Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion in Belgien fällt in die Zuständigkeit der belgischen Regierung und des Parlaments. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage Nr. 13
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung den Endverbleib des angereicherten Urans, bevor sie Ausfuhr- und Transportgenehmigungen erteilen lässt?

Antwort:
Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden alle Anträge auf Ausfuhr-Genehmigung entsprechend den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geprüft und im Zweifelsfall dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach § 4 AtG werden die zugehörigen Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.

Sowohl die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG als auch die Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen.

Frage Nr. 14
Wurden seit 2011 Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau versagt? Wenn ja, wie viele und warum konkret?

Antwort:
Es wurden keine Ausfuhrgenehmigungen versagt.

Frage Nr. 15
Welche Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden seit 2011 erteilt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden – z. B. zur Brennelementherstellung – von URENCO)?

Antwort:
Siehe Anlage. (PDF)

Frage Nr. 16
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, ob aufgrund der bestehenden Zweifel an der Sicherheit der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 die Möglichkeit besteht, die Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran von URENCO Gronau an die Betreiber der genannten AKWs zu untersagen? Wenn nein, warum wurde dies bislang nicht geprüft?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

Frage Nr. 17
Inwieweit könnten aus Sicht der Bundesregierung Haftungsansprüche an die Bundesrepublik für den Fall entstehen, dass es mit aus Deutschland geliefertem Uran in belgischen Atomkraftwerken zu einem schweren Störfall mit Radioaktivitätsfreisetzung kommt? Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung derartige Haftungsansprüche ausschließen?

Antwort:
Belgien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen). Im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens ist im nuklearen Schadensfall die Haftung für Drittschäden auf den Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks kanalisiert. Das bedeutet, dass ausschließlich der Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks für entstehende Personen- und Sachschäden haftet.

Frage Nr. 18
Wie hoch war seit 2010 jeweils die Auslastung der Urananreicherungsanlage
Gronau (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Auslastungsgrad)?

Antwort:
Die Anreicherungsanlage in Gronau ist durch Anreicherung von Natururan und durch
Wiederanreicherung von abgereichertem Uran zu 100 Prozent ausgelastet.

Frage Nr. 19
Wie viel angereichertes Uran liefert die Urananreicherungsanlage Gronau derzeit jährlich zur Brennelementefabrik Lingen (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 sowie nach aktuellen und bereits beantragten Transportgenehmigungen)?

Antwort:
Die Massenangaben zur Lieferung von angereichertem Uran von der Firma URENCO in Gronau zur Brennelementefabrik Lingen in den Jahren 2011 bis 18. Mai 2016* sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Daten beruhen auf den Angaben der zu den Beförderungsgenehmigungen gehörigen Transportmeldungen.KA-Tabelle-01

Frage Nr. 20
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil von URENCO Ltd. auf dem Weltmarkt für angereichertes Uran jeweils seit 2010 bis heute?

Antwort:
Der Weltmarktanteil von URENCO beträgt seit 2010 zwischen 30 und 33 Prozent.

Frage Nr. 21
Was ist der aktuelle Stand bei den Vorbereitungen zum Verkauf von URENCO-Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Frage Nr. 22
Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein von der niederländischen Regierung geplantes Gesetz zum Verkauf der URENCO-Anteil und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung dem dortigen Parlament zugeleitet?

Frage Nr. 23
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt?

Frage Nr. 24
Wird die Bundesregierung aus Anlass des geplanten Verkaufs der URENCO-Anteile auch in Deutschland ein derartiges Gesetz wie in den Niederlanden vorgesehen dem Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche wesentlichen Inhalte wird dieses Gesetz haben?

Antwort:
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.

Frage Nr. 25
Wann haben seit Anfang 2015 konkrete Gespräche zum möglichen Verkauf von URENCO-Anteilen seitens der Almelo-Vertragsstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den einzelnen URENCO-Anteilseignern stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und jeweiligem Teilnehmerkreis)?

Antwort:
Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.

Frage Nr. 26
Ist ein möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch?

Antwort:
Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.

Frage Nr. 27
In welcher Weise gibt es zwischen der Bundesregierung und den Konzernen RWE und E.ON aktuell Kontakte, um über die Zukunft der jeweiligen URENCO-Beteiligungen (inkl. des bei der Urananreicherung anfallenden Atommülls) zu sprechen? Welche Ergebnisse gibt es dabei bislang?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage Nr. 28
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, im Rahmen einer Stiftung oder einer anderen öffentlicher Trägerschaft von den Privatkonzernen RWE und E.ON letztlich die Verantwortung für das „deutsche“ Anteilsdrittel bei URENCO zu übernehmen?

Antwort:
Eine Übernahme der Verantwortung für die Geschäftsanteile der E.ON und RWE bei
URENCO seitens der Bundesregierung ist nicht geplant.

  • Der Antwort der Bundesregierung ist diese Aufgestellung zu Frage 15 als Anlage (PDF) beigefügt.

Zdebel fordert Moratorium für Gasbohren im Münsterland

Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster
Anti-Fracking-Aktion der LINKEN. Münster

Anlässlich des Aktionstages und der Menschenkette gegen Gasbohren am 22.5.2016 am Bohrturm in Ascheberg-Nordick erklärt der Münsteraner Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel: „Das Gasbohren im Münsterland ist mit nicht absehbaren Folgen für Mensch und Umwelt verbunden. Ich fordere daher ein sofortiges Moratorium für die Aktivitäten der HammGas GmbH & Co KG im Münsterland, bis zentrale Fragen geklärt sind.“

Zdebel weiter: „Es ist skandalös, dass die Bezirksregierung Arnsberg eine Aufsuchungserlaubnis erteilt und einen Betriebsplan zugelassen hat, in dem sich keine wesentlichen Informationen über die Methode der Gasgewinnung befinden. Offensichtlich wissen auch die zuständigen Behörden und die Landesregierung nicht, wie das Kohleflözgas erkundet und gewonnen werden soll. Der Betriebsplan hätte daher nicht zugelassen werden dürfen. Auch eine wissenschaftliche Begleitung durch unabhängige Experten existiert nicht. Ein schlüssiges Monitoring-Konzept wurde bis heute nicht vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist keine Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsgefahren aufgrund von Betriebsdaten möglich. Die Bevölkerung wird damit einem unkalkulierbaren Experiment ausgesetzt. Dies ist nicht akzeptabel.“

Bohrschlamm-Entsorgung in NRW: Umweltpolitischer Bankrott der Landesregierung

Rot-Grün muss endlich Kumpanei mit Öl- und Gaskonzernen aufkündigen

HubertusZdebel-013„Die vollmundige Ankündigung von NRW-Umweltminister Remmel, er wolle den Import von Bohrschlämmen aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen vorläufig stoppen, ist wie eine Seifenblase geplatzt. Das von ihm angekündigte Moratorium wird es nicht geben, stattdessen soll jetzt noch zusätzlicher Bohrschlamm in NRW abgelagert werden. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung“, kritisiert Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags die neueste Erklärung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums zum Giftmülltourismus von Bohrschlämmen nach NRW. „Ich fordere die Landesregierung auf, die Kumpanei mit Öl- und Gasförderunternehmen sowie Entsorgern aufzukündigen und einen Annahmestopp von Bohrschlämmen in NRW durchzusetzen. Den Gefahren der Öl- und Gasförderung im Bereich der Entsorgung muss endlich Rechnung getragen werden.“

Zdebel weiter: „Die nun veröffentlichte Bohrschlamm-Erklärung dokumentiert eine Unterwerfung unter Konzerninteressen. Dies wird bereits durch die Form des Dokuments deutlich. So erfolgte die Positionierung in einer gemeinsamen Erklärung des NRW-Umweltministeriums u.a. mit den Öl- und Gasförderunternehmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, einem Nachfolger von GDF Suez. Damit hat Remmel seine Rolle als Kontrollinstanz der Gaskonzerne aufgegeben und ist ihr williger Partner geworden.

Dies wird auch inhaltlich deutlich. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Verbringung von gefährlichen Abfällen aus mindesten zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps. Das von Remmel angekündigte Moratorium ist zudem wie eine Seifenblase geplatzt. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Da die Gesamtmenge gleich bleiben wird, wird lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.

Zu den Gesprächen mit Niedersachsen berichtet das NRW-Umweltministerium nichts Neues. Der Politik der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen, ihre Entsorgungsproblematik auf Nordrhein-Westfalen abwälzen, setzt Remmel keinen Widerstand entgegen.

Und als wäre dies nicht genug, versucht das NRW-Umweltministerium in der gemeinsamen Erklärung, den Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ zu bagatellisieren. Es ist skandalös, dass in dem Papier der Sorge um die ‚Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW‘ Ausdruck gegeben wird, während die Sorge um die Gesundheit der Menschen und den Schutz der Umwelt keinerlei Erwähnung finden.“

Bundesregierung muss EU-Atompläne entschieden ablehnen

„Die Vorherrschaft der Atomenergie in Europa muss gebrochen und nicht gestärkt werden“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Pläne der EU-Kommission, den Neubau von gefährlichen Atomkraftwerken in Europa künftig stärker zu unterstützen. „Diese Atompläne der EU-Kommission gehören in die Tonne.“ Zdebel weiter:

„Im Angesicht der Riss-Reaktoren von Tihange und Doel und den zahlreichen anderen maroden Reaktoren in Europa die Atomenergie künftig noch stärker fördern zu wollen, ist unverantwortlich. Weil neue Atomkraftwerke aber nur mit staatlicher Hilfe möglich sind, drängt eine mächtige Atomlobby gegen jede Vernunft auf Unterstützung durch die EU-Kommission. Die zigmilliardenschwere Zeche sollen die Bürger zahlen. Dagegen muss es ein unüberhörbares Nein der Bundesregierung geben.

Umweltministerin Barbara Hendricks hatte erst letzte Woche auf meine Nachfrage im Umweltausschuss des Bundestages erklärt, sie halte Reformen am Euratom-Vertrag der EU für nicht erforderlich, obwohl dieser Vertrag aus den 50er Jahren wegen seines Förder-Charakters für die Atomenergienutzung Grundlage der jetzigen Pläne der EU-Kommission ist. Ein starkes Nein gegen die Atompläne in der EU und ein Veto gegen diese Pläne aus Deutschland sind das Gebot der Stunde. Überdies geht Atomenergie mit schweren Unfällen einher, und die Lagerung der Atomabfälle ist ein ungeklärtes Problem für alle Staaten.“

Der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Andrej Hunko, ergänzt: „Ein weiterer Skandal im Zusammenhang mit den neuen Pläne der EU-Kommission ist, dass sie dem EU-Primärrecht entsprechen. Mit der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom als eine Säule ist die EU qua Vertrag auf Atomkraft verpflichtet. Es ist an der Zeit, Euratom endlich abzuschaffen und durch eine europäische Agentur für erneuerbare Energien zu ersetzen.“

Ablehnung eines Fracking-Verbots ohne Ausnahmen: Kniefall der Großen Koalition vor der Gasindustrie

Foto7 bZur heutigen namentlichen Abstimmung im Bundestag über den Antrag der LINKEN für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen erklärt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann der Fraktion im Umweltausschuss: „Heute mussten die Abgeordneten der Großen Koalition Farbe bekennen. Sie hatten die Gelegenheit, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf für ein Fracking-Verbot vorzulegen. Durch eine Änderung des Bundesberggesetzes kann erreicht werden, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mittels Fracking ohne Ausnahmen verboten wird. Doch genau dies wollen CDU/CSU und SPD nicht. Stattdessen haben sie den Antrag der LINKEN abgelehnt und sich damit den Lobbyinteressen der Gasindustrie gebeugt. Daran können auch einzelne Abweichler nichts ändern. Die Große Koalition hat gezeigt, dass sie nicht die Interessen der Bevölkerung vertritt, die zu 80 Prozent ein Fracking-Verbot fordert.

Angesichts der intensiven Debatte über die Gefahren für Mensch und Natur durch Fracking kann sich kein Abgeordneter damit herausreden, er habe von ihnen nicht gewusst. Grund- und Trinkwasserkontaminationen, Erdbeben, ein hoher Flächenverbrauch und eine miserable Klimabilanz sind seit Jahren als Fracking-Folgen bekannt. Seit Monaten gibt es immer neue Meldungen über erhöhte Krebsraten an Gasförderstandorten in Niedersachsen. Und in den letzten Wochen wurde deutlich, dass völlig unklar ist, wie und wo die Entsorgung der beim Fracking anfallenden Bohrschlämme erfolgen soll. Auf dem Tisch liegt ein Bündel von Umwelt- und Gesundheitsrisiken, denen nur mit einem konsequenten Fracking-Verbot begegnet werden kann.

Wir werden die einzelnen Abgeordneten vor Ort stellen, die gegen ein Fracking-Verbot gestimmt haben. In Sonntagsreden zu betonen, der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den Gefahren des Fracking habe höchste Priorität und im Bundestag ein genau entgegengesetztes Abstimmungsverhalten zu zeigen, muss Konsequenzen haben.“

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