Angebliches Fracking-Verbot im LEP NRW ist eine Mogelpackung – Nachbesserungen weiterhin zwingend erforderlich

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„Entgegen der heutigen Ankündigung von Staatskanzleichef Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), wird Fracking auch im überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) der SPD-Grünen-Landesregierung keineswegs grundsätzlich verboten. Die Landesregierung präsentiert stattdessen eine Mogelpackung. Fracking im Sandgestein wäre demnach erlaubt. Erkundungsbohrungen, Probe- und Forschungsbohrungen wären in jedem Gestein erlaubt“, kritisiert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Ich bleibe bei meiner Forderung an die Landesregierung, nachzubessern und Fracking im Landesentwicklungsplan umfassend auszuschließen.“

Zdebel weiter: „Im LEP NRW wird Fracking lediglich für sogenannte ‚unkonventionelle Lagerstätten‘ ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Landesregierung gehören hierzu nur Schiefergas- und Flözgasreservoirs. Insbesondere Sandgesteine werden zu den konventionellen Lagerstätten gezählt und damit für Fracking freigegeben. Erste Betreiber in NRW zielen schon auf das Sandgestein ab, so dass Fracking zur industriellen Gasförderung keineswegs ausgeschlossen ist. Gerade an der Grenze zu Niedersachsen, auf dessen Landesgebiet großflächige Sandsteinformationen liegen, ist mit gashaltigem Sandgestein zu rechnen.

Der Hinweis im LEP NRW, dass Fracking im Sandgestein ‚eine sichere Technologie‘ sei, ist grob irreführend. In Niedersachsen etwa wurde bereits in Sandgestein gefrackt – ohne dass dort jemals eine systematische Untersuchung auf Umweltschäden erfolgt wäre. Damit ist und bleibt Fracking auch in Sandgestein ein unkalkulierbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Hinzu kommt, dass der LEP NRW Fracking selbst im Schiefergestein und Kohleflözen nicht vollständig ausschließt. Ausgeschlossen wird hier lediglich die ‚Gewinnung‘ von Erdgas, d.h. die industrielle Förderung. Nicht ausgeschlossen wird jedoch die ‚Aufsuchung‘. Dies sind Tätigkeiten zur Entdeckung oder Feststellung der Ausdehnung von Bodenschätzen. Sie umfassen etwa Erkundungsbohrungen, Probebohrungen und Forschungsbohrungen, bei denen dann aber auch Fracking zur Anwendung kommen kann.“

Jülich und Verbot von Atommüll-Exporten: Kommissionsbeschluss nicht das Papier wert?

Ist der Beschluss der Atommüll-Kommission über ein Export-Verbot für hochradioaktive Abfälle das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht? Dieser Eindruck drängt sich dem Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nach der Antwort der Bundesregierung auf einen Frage zum weiteren Verbleib der 152 Castor-Behälter aus Jülich auf.

Nach langen Diskussionen und eingehenden Beratungen auch mit dem Bundesumweltministerium hatte sich die Endlager-Kommission im Oktober 2015 für ein Export-Verbot insbesondere für hochradioaktive Brennelemente auch Forschungsreaktoren ausgesprochen. Die eindeutige Intention: Damit sollte in jedem Fall verhindert werden, dass die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA exportiert werden. In dem Beschluss wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Doch möglicherweise ist dieser Beschluss nicht viel wert, denn nach wie vor werden in Jülich die Planungen für einen Export dieser Brennelemente mit Duldung der rot-grünen Landesregierung vorangetrieben. In den USA startet nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur zum Import der Jülicher Brennelemente sondern obendrein auch noch für die Brennelemente des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors (THTR) Hamm-Uentrop, die derzeit im Zwischenlager Ahaus stehen.

In der Antwort (*) auf die Frage von Zdebel, wie die Bundesregierung die weiteren Planungen für einen US-Export vor dem Hintergrund des Kommissionsbeschlusses beurteilt, teilt der Parlamentarische Staatssekretär jetzt schriftlich mit: „Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.“ (Der Brief mit der Antwort auf die Frage des MdB Hubertus Zdebel ist hier als PDF online und kann gleich unten nachgelesen werden.)

Zdebel reagierte auf diese Aussagen mit dem folgenden Statement: „Die Kommission soll angeblich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen erarbeiten. Einer der vielen Punkte auf dem Weg dorthin ist dieses Export-Verbot für die hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich. Die mehr als bescheidene Reaktion der Bundesregierung auf den Kommissions-Beschluss für ein Export-Verbot lässt nichts Gutes erahnen. Weder die Betreiber in Jülich noch die Bundesregierung scheinen sich von den Diskussionen und Beschlüssen der Endlager-Kommission in dieser Sache beeinflussen zu lassen. Das ist ein sehr schlechtes Signal und Ausdruck der alten Atom-Politik.“

  • (*) Der Abgeordnete Zdebel hat offenbar aufgrund eines Versehens in der Verwaltung auf seine mündliche Frage im Plenum sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Antwort im Plenum erhalten. In der mündlichen Antwort wird die Frage zum Kommissionsbeschluss übergangen. Im der schriftlichen Antwort – auf die hier Bezug genommen wird – ist das Eingangs genannte Zitat enthalten. Beide Antworten werden hier im Folgenden dokumentiert:

Dokumentation 1: Brief des Parl. Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Stefan Müller an den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Berlin, 27. Januar 2016.

Ihre Frage, Arbeitsnummer 38 (BT -Drs. 18/7330}, beantworte ich wie folgt:

Frage 38:

Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin stattfindenden Vorbereitungen im Forschungszentrum Jülich eines Exports der 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus ]ülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlager-Kommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot hochradioaktiver Brennelemente, insbesondere auch der Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlager-Kommission beschlossenen Export-Verbots-Empfehlung nach kommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f1b6a3e6f78/drs_l31-
neu -data.pdf)?

Antwort:
Nach der am 2. Juli 2014 ergangenen Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen GEN} mbH, die die Verantwortung für den Verbleib der Brennelemente aus dem Hochtemperaturreaktor der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) vom Forschungszentrum Jülich GmbH am 1. September 2015 übernommen hat, drei Optionen für den Verbleib der Brennelemente aus dem AVR auf ihre Umsetzung geprüft:

• die Verbringung der Brennelemente m die USA als Ursprungsland des
Kernbrennstoffs zur schadlosen Verwertung (Abreicherung),
• die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und
• der Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der sog. USA-Option wurde zwischen der
Savannah Riverside Nuclear Salutions (SRNS) und dem Forschungszentrum Jülich ein Work
for Others Agreement (WFO) im Mai 2014 abgeschlossen. Das WFO sieht vor, dass für den Standort SRNS eine Umweltverträglichkeitsprüfung Environmental Assessment (EA) durchgeführt wird. Dieses Verfahren dauert- entgegen anders lautender Presseartikel- noch an.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Schritt bei der Prüfung der sog. USA-Option, den es bei der weiteren Priorisierung der verschiedenen Optionen zu berücksichtigen gilt, die von der JEN mbH in Abstimmung mit dem MWEIMH als atomrechtlicher Aufsichtsbehörde des Landes NRW vorzunehmen ist.

Bei dem zitierten Beschluss der „Kommission Lagerung hoch-radioaktiver Abfallstoffe“ des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 2015 handelt es sich um eine Empfehlung, die von der Bundesregierung bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden kann. Der Beschluss selbst weist in seinem zweiten Teil darauf hin, dass eine Neuregelung auch Aspekten der Nichtverbreitungspolitik und der Spitzenforschung Rechnung tragen soll.

 

Dokumentation 2: Plenarprotokoll 18/151 (PDF)
Ich rufe Frage 38 des Abgeordneten Hubertus Zdebel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die offenbar weiterhin im Forschungszentrum Jülich stattfindenden Vorbereitungen eines Exports der 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA entsprechend der jetzt vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung (http://energy.gov/sites/prod/files/2016/01/f28/Draft%20DOE%20EA%201977_FOR%20PUBLIC.pdf) sowie der offenkundigen Einbeziehung auch der bestrahlten Brennelemente des THTR Hamm-Uentrop vor dem Hintergrund einer intensiven Diskussion und einem konsensualen Beschluss der Endlagerkommission vom 2. Oktober 2015 für ein Exportverbot für hochradioaktive Brennelemente, insbesondere auch für Jülicher Brennelemente, an dessen Erarbeitung auch das Bundesumweltministerium maßgeblich beteiligt war, und in welcher Weise will die Bundesregierung der von der Endlagerkommission beschlossenen Exportverbotsempfehlung nachkommen (www.bundestag.de/blob/390810/6ea047d665800493f63f4f-1b6a3e6f78/drs_131-neu-data.pdf)?

Herr Staatssekretär, bitte

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Vielen Dank, Herr Präsident.

Herr Kollege, Sie fragen ja insbesondere vor dem Hintergrund der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den USA angestellt wird. Ich will noch einmal die Ausgangslage in Erinnerung rufen.

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 2. Juli 2014 angeordnet, dass das Lager in Jülich unverzüglich zu räumen ist. Die Verantwortung hierfür und für den Verbleib der Brennelemente trägt seit dem 1. September 2015 die Jülicher Entsorgungsgesellschaft, die jetzt in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde drei Optionen zu prüfen hat, nämlich die Verbringung der Brennelemente in die USA, die Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus und den Bau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich.

Zur Prüfung der technischen Möglichkeiten der USA-Option – ich nenne es einmal verkürzt so – gab es eine Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und dem Department of Energy. Dementsprechend wird diese Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das Verfahren dauert entgegen anderslautender Presseberichte allerdings noch an.

Es gibt lediglich einen Entwurf, und so gibt es jetzt ein Verfahren, um die Öffentlichkeit zu beteiligen. Insofern ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Ich will ausdrücklich dazusagen, dass die Durchführung dieser Umweltverträglichkeitsprüfung ein Schritt bei der Prüfung dieser sogenannten USA-Option ist, der bei einer Priorisierung innerhalb der drei Optionen sicherlich berücksichtigt wird; aber es ist nicht der einzige Schritt.

Es ist Aufgabe der Jülicher Entsorgungsgesellschaft, in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, die Priorisierung entsprechend vorzunehmen.

Vizepräsident Peter Hintze: Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Ich habe folgende Zusatz – frage an Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Wie erklären Sie sich denn, dass in dem Genehmigungsantrag bzw. in dieser Umweltverträglichkeitsstudie aus den USA plötzlich die Abfälle aus Hamm-Uentrop auftauchen? Meines Wissens ist es so, dass bisher, zumindest was den Export von Deutschland angeht, vonseiten der Bundesregierung gesagt worden ist, dass das überhaupt nicht zur Diskussion steht und dass diese Abfälle, die sich ja im Moment in Ahaus befinden, weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland entsorgt werden sollen.

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das ist korrekt. All das, was bisher in Antworten auf schriftliche und mündliche Fragen sowie auf Kleine Anfragen seitens der Bundesregierung bezüglich der Brennelemente aus dem Reaktor in Hamm-Uentrop ausgeführt worden ist, gilt nach wie vor. Sie sind nicht Gegenstand der Verhandlungen mit dem Department of Energy.

Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Frage? – Bitte.

Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Herr Müller, Sie hatten ja gerade die Varianten angesprochen, die im Moment in der Diskussion sind, was, grob vereinfachend gesagt, die Entsorgung der Jülicher Atomabfälle angeht. Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich ist Variante eins, der Transport in das Zwischenlager in Ahaus ist Variante zwei, und der  Export in die USA ist Variante drei. Welche dieser drei Varianten ist denn aus Sicht der Bundesregierung nach bisheriger Einschätzung der Gesamtsituation die beste?

Stefan Müller, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung:

Dazu kann es zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung der Bundesregierung geben. Im Übrigen ist das Sache der Jülicher Entsorgungsgesellschaft in Abstimmung mit der atomrechtlichen Behörde, nämlich dem nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Energieministerium. Diese drei Optionen werden ergebnisoffen geprüft. Bislang liegt aber noch kein Ergebnis der Prüfung vor.

Marode belgische Reaktoren: Aktiv für die Stilllegung

Erneut hat es in den belgischen AKWs einen Störfall gegeben, diesmal im Riss-Reaktor 2 von Tihange. Aufgrund eines Lecks in einer Leitung musste die Leistung des Reaktors für die Reparaturen reduziert werden. Das Atom-Roulette geht also weiter. Die Forderungen nach einer sofortigen Abschaltung zumindest der mit tausenden Rissen behafteten  Reaktorblöcke Doel 3 und Tihange 2 werden inzwischen immer lauter.

Am kommenden Mittwoch wird sich erneut der Umweltausschuss des Bundestags mit dem Thema befassen. Anti-Atom-Initiativen demonstrieren am kommenden Sonntag in Lingen an der dortigen Brennelementefabrik, die marode AKWs in Belgien und Frankreich mit Brennstoff versorgt. Und in Aachen lädt Oberbürgermeister Marcel Philipp zu einer Bürgerinformationsveranstaltung für Donnerstag, 28. Januar, 18 Uhr, in die Aula Carolina in der Pontstraße ein.

Doel und Tihange erneut Thema im Umweltausschuss des Bundestages

Die Sorgen um die Sicherheit der belgischen Atommeiler, vor allem der beiden Blöcke Doel 3 und Tihange 2, nehmen zu. Das Bundesumweltministerium hatte jüngst der belgischen Atomaufsicht FANC einen 15 Fragen umfassenden Katalog übergeben, in dem Zweifel am Sicherheitszustand der mit tausenden Rissen behafteten Reaktorblöcke formuliert sind. Über die Einzelheiten und mögliche weitere Schritte wird das Ministerium in Fortsetzung der von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LIKE geforderten Berichterstattung im Umweltausschuss informieren.

Vor allem in der Grenzregion NRW machen sich die Menschen sorgen über einen möglichen schweren Störfall in den belgischen Atommeilern. Zahlreiche kommunale Vertreter und Bürgermeister der Region prüfen gerade, ob eine Klage auf Stilllegung möglich ist. Zu einer Bürgerveranstaltung lädt der Oberbürgermeister der Stadt für den kommenden Donnerstag ein. Dabei wird es verstärkt auch um Fragen des Katastrophenschutzes in der dicht besiedelten Region zwischen Tihange bei Lüttich und NRW gehen.

Bürgerversammlung Aachen

Eingeladen hat der Oberbürgermeister Marcel Philipp dazu den Leiter der Berufsfeuerwehr, Jürgen Wolff, der die Pläne der Stadt zum Katastrophenschutz erklären wird. Außerdem dabei: Prof. Dr. Hans-Josef Allelein (Lehrstuhlinhaber für Reaktorsicherheit und -technik an der RWTH Aachen), der Sprecher des „Aachener Aktionsbündnisses gegen Atomenergie“, Jörg Schellenberg, und der Vertreter der Aachener Gruppe der „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung“, Dr. Wilfried Duisberg, eine Stellungnahme vortragen.

„Besuch erhält die Versammlung auch aus den Niederlanden. Die Bürgermeisterin von Maastricht, Annemarie Penn-te Strake, wird als offizielle Vertreterin von mehr als einem Dutzend südlimburgischer Gemeinden vor Ort sein, die gemeinsam mit Stadt und Städteregion Aachen gegen Tihange vorgehen wollen.“

Demonstration in Lingen

Anti-Atom-Initiativen rufen für den kommenden Sonntag zu einer Demonstration nach Lingen. Dort steht eine Uran-Brennelementefabrik, die vom bundesdeutschen Atomausstieg ausgenommen ist und für Atommeiler in aller Welt den erforderlichen Brennstoff herstellt. Zu den Kunden gehört auch einer der belgischen Atommeiler in Doel, aber auch marode Reaktoren in Frankreich.

Der Aufruf zu der Demonstration „Gemeinsam Aufstehen gegen Atomkraft! KEINE BRENNSTÄBE FÜR BELGISCHE und FRANZÖSISCHE AKW! Brennelemente – Transporte von Lingen nach Belgien und Frankreich stoppen!“ ist hier bei Westcastor als PDF online. Demonstration: Sonntag, 31.1.2016, 14 Uhr, Treffpunkt: Lingen Bahnhof

Weitere Informationen:

Atommüll Jülich: Export oder Verbot

Die Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag hat sich im Oktober einhellig für ein Export-Verbot von hochradioaktiven Brennelementen ausgesprochen. Ziel dieser Kommission ist es, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit der Lagerung hochradioaktiver Abfälle zu erreichen. Dennoch laufen die Verfahren für einen solchen Export von Brennelementen aus der Forschungsanlage Jülich in die USA weiter. In den USA ist nun das Umweltverträglichkeits-Verfahren abgeschlossen worden. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE lehnt Atommüll-Exporte ab und will jetzt mit einer Frage an die Bundesregierung klären, wie sie diese Aktivitäten vor dem Hintergrund des Beschlusses der Atommüll-Kommission bewertet.

Zdebel hat deshalb eine mündliche Frage auf den Weg gebracht, die am kommenden Mittwoch von der Bundesregierung beantwortet wird.

Während hierzulande lediglich über Export-Pläne im Zusammenhang mit den hochradioaktiven Kugelbrennelementen aus dem Atomreaktor AVR in Jülich diskutiert wird, gehen die US-Behörden in ihrem Verfahren weiterhin davon aus, dass auch die Brennelemente aus dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR) in Hamm Uentrop in die USA gehen sollen. Diese abgebrannten Brennelemente lagern seit Jahren in Castor-Behältern im Zwischenlager in Ahaus. Die Bundesregierung sagt demgegenüber: Zwar habe es Anfangs auch Gespräche über den THTR-Atommüll gegeben, diese aber seien von den deutschen Stellen dann nicht mehr weiter verfolgt worden und kein Thema mehr.

Zdebel: „Mit der Atommüll-Kommission im Deutschen Bundestag soll angeblich Vertrauen zurückgewonnen werden und ein Konsens für die Lagerung radioaktiver Abfälle erreicht werden. Wenn die Kommission nun ein Verbot von Atommüll-Exporten fordert und die Betreiber in Jülich und NRW einfach ihre Planungen fortsetzen, dann muss man sich schon wundern. Eine Lösung für die Probleme mit der Lagerung dieses Atommülls muss vor Ort in Jülich und nicht durch Atommüll-Schiebereien gefunden werden.“

 

Niederländische LAKA: Gutachten für Stilllegung des AKW Doel in Belgien

Die niederländische Stiftung LAKA hat eine Sicherheitsanalyse über die belgischen Atomreaktoren Doel 1 und 2 vorgenommen und kommt zu dem Ergebnis, dass diese Reaktoren nach den niederländischen Kriterien abgeschaltet werden müssten. Darüber informiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, auf seiner Homepage.

Zdebel: „Die Untersuchung der LAKA ist ein weiterer Hinweis, dass die belgischen Atommeiler dringend abgeschaltet werden müssen. Nicht nur die Reaktorblöcke Doel 3 und Tihange 2 mit ihren tausenden von Rissen in den Reaktordruckbehältern stellen ein verantwortliches Risiko kann. Auch die Blöcke 1 und 2 müssen vom Netz.“

Die niederländische Stiftung LAKA ist in einer Sicherheitsanalyse zu dem Ergebnis gekommen, dass die belgischen Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 nicht zu den 25 % sichersten Atomkraftwerken in Europa, den USA und Kanada gehören. Damit genügen sie nicht der 25%-Vorgabe der niederländischen Regierung, die der Entscheidung in 2006, das niederländische AKW in Borssele länger laufen zu lassen, zugrunde gelegt wurde. Würden Doel 1 und Doel 2 in den Niederlanden liegen, müssten sie geschlossen werden, so schlussfolgert LAKA.

LAKA hat inzwischen den zuständigen niederländischen Minister Schultz van Hagen, der am kommenden Mittwoch gemeinsam mit seinen belgischen Amtskollegen die AKWs Doel 1 und Doel 2 inspizieren wird, aufgefordert, die Schließung der veralteten Reaktoren zu fordern.

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