Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko

In Stahlwerken gehören Radioaktivitäts-Messungen zum Alltag. Bei der Eingangskontrolle werden Stahlschrott-Lieferungen grundsätzlich darauf überprüft, ob es sich um radioaktiv belastetes Material handelt. Immer wieder kommt es vor, dass der Stahlschrott, den die Werke von – oftmals ahnungslosen – Händlern beziehen, kontaminiert ist. Ein Risiko nicht nur für die Produktion sondern auch für die Gesundheit von Arbeitern sowie der normalen Bevölkerung und der Umwelt.

So berichtet am 14.02.2011 der Spiegel unter der Überschrift: „Strahlenschutz – Kruste aus Uran: Strahlende Metalle aus aller Welt landen auf deutschen Schrottplätzen. Händler fanden dort sogar den Stoff für Atombomben.“

Es ist kaum zu glauben, aber tatsächlich wird auch waffenfähiges Uran auf diesem Weg „entsorgt“: „Der Schrotthöker aus Ennepetal in der nordrhein-westfälischen Provinz war stolz auf die 300 Kilogramm schwere Kiste voller Pfännchen: Sie waren aus Molybdän, einem besonders festen Metall. Das würde ihm gutes Geld einbringen.

Wie groß aber war seine Überraschung, als die Kiste in die Nähe eines Strahlendetektors geriet. Das Gerät schlug heftig aus. Eilig hinzugerufene Strahlenexperten stellten fest: An den Pfannen hafteten Krusten aus Uran, bis zu 2,9 Kilogramm. Ein Teil davon war angereichert. Solches Zeug kommt in der Natur nirgendwo vor. Es entsteht nur in der Atomindustrie.“

Bereits 2008 berichtete Susanne Härpfer auf Telepolis: „Waffenfähiges Uran 235 aus Russland gelangte 2006 über den Hafen von Wismar nach Deutschland. Nur durch Zufall wurde es in 6000 Tonnen Metall entdeckt, kurz vor dem Einschmelzen. In einem Papier der Bundesregierung heißt es: „Fund eines kontaminierten (Uran angereichert 80 %, 3,8 MBQ) Rohrstücks, das nach Atomgesetz als Kernbrennstoff einzustufen ist, in einer Schrottlieferung bei einem Stahlwerk.“ Das Bundeskriminalamt bestätigte den Vorfall auf Anfrage. Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin Plusminus des WDR exklusiv heute Abend in der ARD.“

Sie sprach mit einen Vertreter von der Gewerbeaufsicht in Bremen über diese Funde: „Horst Janku von der Gewerbeaufsicht Bremen warnt: „Wir haben die Befürchtung, dass diese Behältnisse auf einem Schrottplatz landen können.“ Wird das radioaktive Material nicht entdeckt, droht eine Katastrophe. In Spanien blieb eine radioaktive Quelle in einer Recyclinganlage unentdeckt. Das ganze Werk musste entseucht werden. Schaden: Eine Million Euro. Glück im Unglück. Denn die nukleare Quelle hätte auch eingeschmolzen werden können. Dann hätte das gesamte Stahlwerk abgerissen werden müssen; auch dies ist bereits u.a. in Spanien geschehen. Noch schlimmer aber: aus dem verseuchten Metall würden Produkte gemacht für den ganz alltäglichen Bedarf – also Lampen, Uhren, Schränke. Solche radioaktiv belastete Uhren sind auch schon in Deutschland verkauft worden. Sie mussten vom Markt genommen werden. „Es ist wirklich nur einem Zufall zu verdanken, dass überhaupt festgestellt wurde, dass die Uhren radioaktiv belastet waren“, berichtet Horst Janku.“

Und Härpfer berichtet über weitere Vorfälle, bei denen radioaktive Materialien, wie zum Beispiel Kobalt60-Quellen, in die Stahlproduktion gerieten. Nicht immer rechtzeitig wurde das auch festgestellt. So gelangte eine Armbanduhr aus radioaktiv belasteten Stahl in den Verkauf. „Kein Einzelfall. Zöllner in Rotterdam beschlagnahmten 2006 Handtaschen aus Indien, die mit Kobalt 60 radioaktiv verseucht waren. „Außerdem haben wir radioaktive Waschmaschinenteile, sogenannte magic balls aus China gefunden, die werden dem Waschpulver beigegeben, da wird die Wäsche strahlend schön“, erzählt Bert Wiersemer, Leiter des Alarmzentrums im Rotterdamer Hafen.“

2004 berichtet der Tagesspiegel unter der Schlagzeile: In China wurde giftiges Cäsium versehentlich eingeschmolzen: „Mehr als eine Woche war in der chinesischen Provinz Shaanxi eine Stahlkugel mit radioaktivem Cäsium verschwunden gewesen. Diebe hatten die Kugel aus dem Lager einer Baufirma gestohlen. Nach einer Großfahndung durch Spezialeinheiten der Armee entdeckten die Behörden das gefährliche radioaktive Material – eingeschmolzen in einem nahe gelegenen Stahlwerk.“ Die Anlage war damit kontaminiert und der Tagesspiegel hält fest: „Aus Angst vor radioaktiver Verstrahlung wurde das Stahlwerk am Mittwoch geschlossen. „Einer der Hochöfen und etwas Schlacke wurde kontaminiert“, erklärte der zuständige Offizielle Wang Jinxuan dem „Shanghai Daily“. Insgesamt sei an drei Stellen radioaktive Strahlung festgestellt worden.“

Im Februar 2009 kam es in Braunschweig und Lüneburg Strahlenalarm: „Bei zwei stahlverarbeitenden Firmen in Braunschweig und Lüneburg sind radioaktiv kontaminierte Edelstahlprodukte gefunden worden – als Ursprung des Stahls wurde nach ersten Auskünften Indien behauptet. Selbstverständlich wurde umgehend Entwarnung gegeben: Eine Gesundheitsgefährdung sei auszuschließen, teilten das Bundes- und das Landes-„Umwelt“-Ministerium heute (Dienstag) mit. Weder Mitarbeiter, die in Kontakt mit dem Stahl waren, noch Bevölkerung oder Umwelt seien gefährdet gewesen.

Die Verunreinigungen seien die Folge eines unbeabsichtigten Einschmelzens von radioaktiven Strahlenquellen in einem indischen Schmelzwerk. Bei den Edelstahlprodukten handelte es sich zum einen um Maschinenteile, zum anderen um Stahlstangen, die in Deutschland erst noch weiterverarbeitet werden sollten. Das Material wurde vorsorglich sichergestellt und soll nun zurück nach Indien geschafft werden.“

Der Spiegel listet in dem oben genannten Artikel weitere Beispiele auf: „Strahlenalarm auf deutschen Schrottplätzen und Recyclinghöfen ist gar nicht so selten. 2006 erfasste das Bundesumweltministerium mehr als 20 Strahlenfunde im Schrott. 2007 und 2008 waren es ähnlich viele. Meist geht es um kleine Strahlenquellen. „Aber ab und an findet man auch Quellen, die so sehr ticken, dass sie diejenigen, die damit hantieren, schädigen können“, zitiert der Spiegel den Proliferationsexperten Tom Bielefeld vom Belfer Center der Harvard University.

  • „In Estland starb 1994 sogar ein Mann an akuter Strahlenkrankheit, nachdem er ein Röhrchen voller Cäsium 137 gestohlen hatte.
  • 1998 schmolz ein Stahlwerk im spanischen Algeciras eine Cäsium-137-Quelle ein. Durch den Schornstein verteilte sich strahlender Staub über großen Teilen Europas – auch deutsche Stationen registrierten erhöhte Gammastrahlung.“
  • Darüber schreibt das Netzwerk Regenbogen: „1998 hatte das Problem der Verbreitung radioaktiv kontaminierten Stahls per Recycling erstmals Wellen in den Mainstream-Medien geschlagen: Im Juni 1998 überzog eine radioaktive Cäsium-Wolke weite Teile Südeuropas, Frankreichs, Deutschlands und der Schweiz. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit registrierte Werte bis zu 150 Microbecquerel pro Kubikmeter. Das war der höchste Wert seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Die Ursache: Im südspanischen Stahlwerk Acerinox in Algeciras war radioaktiver Stahl „unbekannter Herkunft“ eingeschmolzen worden.“
  • Der Spiegel listet weiter auf: Im westafrikanischen Niger schmiedeten Einheimische Kochtöpfe aus Metallabfällen einer Uranfabrik.
  • Im ehemaligen Atomtestgelände Semipalatinsk in Kasachstan stehlen Bewohner der umliegenden Dörfer Rohre aus unterirdischen Testtunneln, um sie für ein paar Euro an Metallhändler in China zu verhökern.
  • Wenn solches Zeug eingeschmolzen wird, kann es sich überall verteilen. So war in Indien radioaktives Kobalt 60 in die Schrottschmelze geraten: Über 150 Tonnen verseuchtes Metall stellten Behörden weltweit sicher, auch in Deutschland spürten sie 2008 mehrere Chargen auf. Ein Teil davon war bereits zu Aufzugknöpfen verarbeitet und eingebaut worden.
  • Im Mai 2007 beschäftigte ein Fall die Behörden in Bremen: Bei einer Recyclingfirma hätten die Beamten „ziemlich angedätschte“ Stahlblöcke mit stark strahlendem Cäsium 137 gefunden, berichtet Kurt Engelmann, Experte der zuständigen Gewerbeaufsicht. „Gar nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn das in die Schmelze gelangt wäre.“

Susanne Härpfer auf Telepolis: „Aus Furcht, ihnen könnten radioaktive Strahler untergeschoben werden, haben die größeren Recyclinganlagen und Stahlwerke sich freiwillig inzwischen Nukleardetektoren angeschafft. Immerhin warnt 2004 der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen, dass es 2001 allein in den USA 4000 Vorfälle mit radioaktivem Material in Metallen gegeben hat. Besonders in Zeiten gestiegener Rohstoffpreise ist die Gefahr groß, dass nicht nur massenhaft geklautes Kupfer, Gullydeckel und Bahngleise an Recyclinganlagen verkauft werden, sondern auch radioaktive Metalle.“

Für Schrotthändler und Stahlwerke ist radioaktiv belasteter Stahl auch ein Problem, weil die Unternehmen dafür die Haftung übernehmen. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) informiert seine Mitglieder daher umfangreich über dieses Problem (hier, PDF) und warnt: „Im Zeitraum zwischen 1980 und 2000 sind rund 75 Fälle bekannt geworden, in denen Strahlenquellen im Schrott je nach Art und Menge der radioaktiven Bestandteile zu erheblichen Schäden geführt haben.“

Und der Verband nennt konkrete Beispiele: „So wurden z. B. in einem Stahlwerk in Taiwan im Jahr 1982 unbemerkt mehrere Kobalt-60-haltige Strahlenquellen eingeschmolzen und in deren Folge annähernd 20.000 Tonnen  kobalthaltige Fertigprodukte auf den Markt gebracht. Auch in Europa wurde über Fälle radioaktiver Stoffe im Schrott berichtet. Ende 1998 wurden z. B. in der Türkei zwei Co-60-Quellen aus der Strahlentherapie unwissend von einem Schrotthändler gekauft und demontiert. Dabei erhielten zehn Personen so hohe externe Strahlendosen, dass es zu akuten Strahlensyndromen wie Übelkeit, Erbrechen und Verbrennungen kam. Eine der von dem Metallhändler gekauften Co-60-Quellen kam abhanden und wird bis heute vermisst. Der in Europa bekannteste Fall ereignete sich im Jahr 1998 in einem südspanischen Stahlwerk. Dort verursachte das Einschmelzen einer Cäsium-Quelle erhebliche Folgekosten – die vom liefernden Schrotthandel beglichen werden mussten.“

In Verkaufverträgen ist es daher inzwischen Normalität, dass in Bezug auf Radioaktivität folgendes Bestandteil ist: „… wir versichern, dass wir nur Schrott liefern werden, der zuvor von uns mit eigenen Messgeräten auf Freiheit von ionisierender Strahlung geprüft worden ist. Daher können wir …. nach bestem Wissen und Gewissen die Erklärung abgeben, dass der Schrott auf Grund der vorgenannten Prüfung frei von ionisierender Strahlung ist, die über der gemessenen Umgebungsuntergrundstrahlung liegt“.

AKWs stilllegen – Atommüllentsorgung auf der Hausmülldeponie

Es war die letzte rot-grüne Bundesregierung, die im Jahr 2001 durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung den Weg freigemacht hat, den bei der Stilllegung von Atomanlagen anfallenden radioaktiven Bauschutt leichter zu entsorgen. Sebastian Pflugbeil von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW fasste das damals so zusammen:  „Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.“

Zuvor hatten zahlreiche Umweltorganisationen die Bundesregierung weitgehend erfolglos davor gewarnt, mit der Novellierung den Strahlenschutz derart zu verschlechtern: „Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.“

Renate Backhaus vom BUND kritisierte in dieser Stellungnahme, dass mit der Novelierung „das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert“ würde und: „Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling unterzubringen.“

Ein Jahr später, im Juni 2002, konkretisiert Pflugbeil: „Der gefährlichste Punkt in der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt die „Freigrenzen“ und die „unbegrenzte Freigabe“ gering kontaminierter Stoffe (§§ 8 und 29).“

Würde man die großen Mengen radioaktiv kontaminierten Mülls für die Endlagergung bereitstellen, bräuchte dies nicht nur erheblich größere Lagerkapazitäten, sondern vor allem würde das die Rückbaukosten enorm in die Höhe treiben.

„Also hat man sich verschiedene Wege einfallen lassen, billiger davonzukommen. Sie führen auf verschiedene Weise dazu, den Atommüll per Definition zu „nicht mehr Atommüll“ zu erklären, den man billig auf normalen Deponien verscharren, in Baustoffen, im Straßenbelag, auf Kinderspielplätzen und in Zahnspangen unterbringen und dann womöglich vergessen kann.“

Pflugbeil setzt sich detailliert mit den Berechnungs- und Genehmigungsgrundlagen auseinander und zeigt dabei auf, dass mit den Regelungen der Strahlenschutzverordnung letztlich der Schutz für die Bevölkerung vor Radioaktiviät deutlich abgesenkt wird (siehe angegebenen Link und auch hier).

Schon der Abriss der vor Jahren stillgelegten Atomreaktoren in Stade, Obrigheim und auch des 1997 stillgelegten AKW Würgassen findet weitgehend unter diesen seit 2001 geltenden Regelungen statt. Auf Basis dieser Strahlenverordnung wird nun in den nächsten Jahren in großem Maßstab der Abriss der Atomreaktoren stattfinden.

Eine Liste mit weiterführenden Informationen findet sich auf der Seite 100 Gute Gründe gegen Atomkraft

http://www.ippnw.de/print/atomenergie/atom-gesundheit/verborgene-texte… IPPNW: Deklaration von Lesbos zu den mangelhaften Grenzwerten der Internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) (engl.)

http://www.strahlentelex.de/_E1_Das_30-Millirem-Konzept_Scholz_R_Seite…pdf Wissenschaftliche und politische Grundlagen des 30-Millirem-Konzepts der Strahlenschutzverordnung

http://web.uni-marburg.de/isem//themen/docs/icrp.pdf „Strahlenschutz: Schutz der Strahlen oder Schutz vor Strahlen?“, Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Uni Marburg und Otto-Hug-Strahleninstitut

http://www.strahlentelex.de/Stx_05_442_S01-06.pdf „Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität“, Vortrag von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake (Uni Bremen und Otto-Hug-Strahleninstitut) auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005

http://www.aerzteblatt.de/archiv/64886/ Deutsches Kinderkrebsregister erkennt Mängel in den Rechenmodellen zur Abschätzung der Strahlenbelastung an

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/6e7535c132/deutsches-ki… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) dazu

http://www.gfstrahlenschutz.de/bremen.htm Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz (GfS) zur Novelle der Strahlenschutzverordnung 2000/2001

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/3399e7bc0c/vertrag-zwis… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) zum Knebelvertrag zwischen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) sowie zu den mangelhaften internationalen Strahlenschutzgrenzwerten

http://ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/atomkraftwerk…pdf Broschüre von den Ärzten gegen Atomkrieg (IPPNW) und .ausgestrahlt mit Fragen und Antworten zum Krebsrisiko rings um Atomanlagen

 

Kein Atommüll im Schacht Konrad – 25 Jahre Widerstand

An diesem Wochenende feiert die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad ihr 25 jähriges Bestehen. Bis heute ist kein Atommüll in das ehemalige Erzbergwerk – nicht weit von der ASSE II entfernt – eingelagert worden. Immer wieder haben sich die Pläne der Betreiber verzögert, nicht zuletzt aufgrund des großen Widerstands.

Einige Schnappschüsse rund um den Schacht Konrad (Fotos: Dirk Seifert)

Frühestens ab 2019 soll mit der Einlagerung begonnen werden – wenn nichts dazwischen kommt! Noch am 25. und 26. August feiert die AG in Bleckenstedt, direkt neben dem Schacht; ein vielfältiges Programm mit Camp, Ausstellung, Filmen, LiveMusik und vielem mehr. Mehr über das Programm auf der Seite der AG Schacht Konrad.

 

Vattenfall ist nun Mitglied im Hamburger SPD-Landesvorstand – Wie Filz geht!

Vattenfall mit Sitz und Stimme im SPD-Landesvorstand Hamburg

Manchmal sind ja kleine Personalien viel aussagekräftiger als viele lange um Sachlichkeit bemühte Fachartikel. Ein solches Beispiel ist Hauke Wagner. Der Landesvorsitzende der Jusos und Sohn des langjährigen und mächtigen Bausenators Eugen Wagner ist außerdem Mitglied im Landesvorstand der Hamburger SPD. Wie das Hamburger Abendblatt nun berichtet, übernimmt dieser Hauke Wagner im Atomkonzern Vattenfall ab 1. September 2012 den Job, die „Hamburger Energiewende“ umzusetzen. So geht Filz! Unter anderem soll Wagner als „Projektmanager Energiekonzept Hamburg“ nun erstmal den Neubau des GuD-Kraftwerks in Wedel organisieren, das im Rahmen einer neuen „Partnerschaft“ zwischen Vattenfall und der SPD-regierten Stadt Hamburg gebaut werden soll.

Das Abendblatt berichtet: „Seinen Posten als Juso-Landeschef wird Wagner räumen, aber trotzdem weiterhin Politik machen. Er bleibt Mitglied des SPD-Landesvorstands und ist damit weiterhin Teil der Parteispitze um SPD-Chef Olaf Scholz. Und Wagner bleibt seiner politischen Basisarbeit treu. Er wird sich auch weiterhin als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung Wandsbek engagieren.“

Künftig regiert Vattenfall also direkt in den Landesvorstand der SPD hinein. Prima Sache für den Atomkonzern! Einfacher kann man eigentlich nicht klar machen, wessen Interessen in Hamburg zum Tragen kommen! Künftig kann Vattenfall direkt im Vorstand der SPD Hamburg seine Interessen mit Bürgermeister Olaf Scholz verhandeln!

In der Auseinandersetzung um die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze in der Hansestadt Hamburg hatte sich die SPD schon vor längerer Zeit darauf festgelegt, sich lediglich mit einem Minderheitsanteil von 25,1 Prozent an den Netzunternehmen von Vattenfall (Strom, Fernwärme) und E.on Hanse (Gas) zu beteiligen.

Während E.on und Vattenfall seit Jahren die Energiewende blockieren, gegen den Atomausstieg klagen und die Bundesrepublik mit hohen Schadensersatzforderungen überziehen, setzt die Hamburger SPD darauf, mit diesen Unternehmen eine Partnerschaft zu betreiben. Das Unglaubliche ist: Bürgermeister Olaf Scholz will mit der Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent sogar „strategischen Einfluss“ auf die beiden Atom- und Kohlekonzerne gewonnen haben! Kein Wunder, wenn diesem Unsinn sogar ehemalige SPD-Bürgermeister der Hansestadt öffentlich widersprechen!

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Das Beispiel Wagner zeigt, dass Vattenfall sich einen strategischen Einfluss auf die Stadt Hamburg gesichtert hat!

AKWs stilllegen – Sicherheit, Transparenz und Beteiligung

Bundesweit sind acht Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt worden. Verniedlichend sprechen die Atomkonzerne gern von „grüner Wiese“ – doch die atomaren Hinterlassenschaften werden noch für viele Jahrtausende ein hohes ökologisches Risiko darstellen. Wie sieht der Prozess der Stilllegung aus? Welche Verfahren gibt es? Wie werden BürgerInnen und Öffentlichkeit beteiligt? Welche Gefahren sind damit verbunden? Und was passiert mit dem ganzen Atommüll?

Für die acht Atomkraftwerke, die nach Fukushima per Atomgesetz abgeschaltet wurden, ist die Betriebserlaubnis zur kommerziellen Stromerzeugung faktisch erloschen. Derzeit befinden sich die Reaktoren in der so genannten Nachbetriebsphase. Jetzt müssen die Betreiber entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Grundsätzlich stehen ihnen dazu bislang zwei Wege offen: Sie können entweder den Rückbau der Anlagen sofort beginnen oder zunächst den sog. sicheren Einschluss durchführen und den Rückbau dann erst später starten.

Welchen Weg die AKW-Betreiber gehen, ist im Atomgesetz nicht geregelt, grundsätzlich kommen daher derzeit beide Wege in Frage. Die neue Landesregierung in Kiel, die den sofortigen Rückkbau bevorzugt, hat aber inzwischen angekündigt, dass sie eine Gesetzesinitiative starten will, mit der das Atomgesetz künftig den Rückbau vorschreibt.

Im Koalitionsvertrag, der Grundlage für die seit Juni 2012 regierende Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, heißt es dazu: „Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden.“ (S.38)

Für die jetzt anstehenden Diskussionen und Entscheidungen in Sachen Stilllegung der AKWs gibt es bereits Erfahrungen. Wolfgang Neumann von der Intac aus Hannover (früher Gruppe Ökologie): „Es wurden bereits 19 Atomanlagen endgültig abgeschaltet
bzw. befinden sich in Stilllegung.“

Im Strahlentelex vom November 2011 findet sich ein ausführlicher Artikel von Neumann, in dem er über die grundsätzlichen Fragen einen Überblick gibt, aber auch zu derzeit laufenden Stilllegungsverfahren konkrete Hinweise gibt. (eine gekürzte Fassung gibt es hier als PDF).  Bereits 1999 hat sich Neumann in der Zeitung ak-analyse+kritik ausführlich mit der Frage nach Einschluss oder Rückbau auseinandergesetzt. (PDF)

Im Strahlentelex kommt Neumann zu einer kritischen Bilanz: „Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden abgeschwächt und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausgehöhlt.“ Er verweist vor allem auf das Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim in Baden-Württemberg. Mit seiner Kritik steht er nicht allein. Bürgerinitiativen rund um Obrigheim haben inzwischen gegen den Rückbau des Atommeilers Klage eingereicht. Die Klage zielt auch darauf, dass bundesweit verbindliche Regelungen her müssen, in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Rückbau- und damit verbundenen Gehnehmigungsschritten sicher gestellt werden.

Inzwischen hat die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Kritik der AtomkraftgegnerInnen reagiert und im Mai 2012 per Pressemitteilung zugesagt, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten „als vorgeschrieben“ und beteuert, dass die Sicherheit beim Rückbau „höchste Priorität“ habe.

Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller versucht die Kritik abzuwiegeln: „Im Gegenteil, sagte der Umweltminister, die EnBW Kernkraftwerk GmbH (EnKK) tue sogar mehr als rechtlich erforderlich, um die Bevölkerung insbesondere in der Region am unteren Neckar zu informieren und einzubeziehen. Franz Untersteller: „Die EnKK führt vor der Erteilung der dritten Abbaugenehmigung freiwillig eine  Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durch. Und wir wollen neue Aspekte, die sich eventuell bei dieser Veranstaltung ergeben, im weiteren Verfahren berücksichtigen.“

Aber genau hier zeigt sich das Problem: Die rechtlichen Ansprüche für eine umfangreiche Beteiligung sind derzeit zu vage und es hängt vom Good-Will einer Landesregierung oder Atomaufsicht ab, wie weit sie in Sachen Bürgerbeteiligung geht. Und wenn der AKW-Betreiber nicht will, hat er derzeit gute rechtliche Möglichkeiten, die Beteiligung auf einen schmalen Rahmen zu begrenzen.

Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat per Koalitionsvertrag erklärt: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ (S.38)

Was das genau bedeutet und in welcher Weise die neue Landesregierung die Bevölkerung nicht nur informieren wird, sondern ihr auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Stilllegung rechtliche Einflussmöglichkeiten einräumen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird auf der Veranstaltung der Stadt Geesthacht am 13. September 2012 über die Stilllegung des AKW Krümmel darüber mehr zu erfahren sein, denn dann könnte der Leiter der Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, Wolfgang Cloosters, dazu einiges darlegen. Inzwischen ist auch klar, wer für Vattenfall an dieser Veranstaltung teilnehmen wird: Dr. Neuhaus und Torsten Fricke vertreten das Unternehmen.

Auch für das AKW in Brunsbüttel ist die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständig.

Für die beiden Atommeiler in Biblis hat RWE vor kurzem die Anträge für den Rückbau beim hessischen Umweltministerium eingereicht. Das HMU hat darüber öffentlich informiert und hat auf seiner Homepage auch einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht, der einen Überblick über den derzeit geplanten Ablauf und Umfang des Genehmigungsverfahrens und des anschließenden Rückbaus gibt.

In den Fragen/Antworten werden in Frage 4 zwar indirekt Hinweise gegeben, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen wird, zumindest im ersten Schritt. Unklar bleibt aber, wie sich das „gestufte Genehmigungsverfahren“ im einzelnen konkret darstellt und ob an allen einzelnen Schritten die Öffentlichkeit beteiligt wird. Genau das war beim Rückbau des AKW Obrigheim zum Problem geworden, wo ledliglich im ersten Schritt eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, nicht aber mehr im zweiten.

Ein wichtiger Hinweis auf die Sicherheitsfrage wird in der Antwort zur Frage 10 geliefert. Da es bundesweit an Castor-Behältern mangelt, stehen alle AKW-Betreiber derzeit vor dem Problem, dass die hochradioaktiven Brennelemente nicht schnell aus den Nasslagern und dem Reaktor herausgeholt und in Castorbehältern in die vorhandenen Standortzwischenlager transportieren werden können. Deshalb scheinen die Betreiber zu planen, den Rückbau zu beginnen, auch wenn die hochradioaktive Fracht noch im Reaktor steht. Das stellt ein enormes Risiko dar! Nicht nur in Biblis, auch in den AKW Krümmel und Brunsbüttel, Unterweser etc. dürfte es hier zu gravierenden Problemen kommen. Sicherer wäre in jedem Fall, das die Brennelemente vor einem Rückbau ausgelagert sind!

Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

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