Bundesweiter Aufruf: Zwei Jahre nach Fukushima – Atomanlagen abschalten. Bundesweit in Grohnde, Gundremmingen und Gronau

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AKW Grohnde endlich abschalten. Mit einer Großaktion rund um das AKW sollen am 9. März die Anti-Atom-Proste stattfinden. Außerdem sind Aktionen rund um die AKW in Gundremmingen und die Uranfabrik in Gronau geplant. Foto: Dirk Seifert

Zahlreiche Initiativen und Umweltorganisationen haben in den letzten Monaten über die Anti-Atom-Aktivitäten aus Anlass des zweiten Jahrestages der andauernden Atomkatastrophe von Fukushima beraten und vor wenigen Tagen den gemeinsamen Aufruf für Aktionen an den drei zentralen Atomstandorten Gundremmingen im Süden und Grohnde im Norden sowie zur Urananreicherungsanlage in Gronau veröffentlicht. Die Aktionen sollen gemeinsam am 9. März 2013 stattfinden. Außerdem diskutieren Anti-Atom-Gruppen Aktionen an den Standorten in Brokdorf, Grafenrheinfeld und eimem weiteren AKW zum Tschernobyl- Jahrestag im April 2013.

Mit gemeinsamen bundesweiten Schwerpunktaktionen zum Fukushima-Tag wollen die Anti-Atom-Initiativen auf die immer noch bestehenden Atomgefahren hinweisen und die möglichst sofortige Stilllegung der verbliebenen neun Risiko-AKWs sowie der Atomanlagen in Gronau und Lingen und anderswo erreichen.

Rund um das AKW Grohnde wird auf einem Radius von ca. 40 km mit einer Aktions- und Menschenkette auf die Folgen eines Super-Gaus aufmerksam gemacht. Viele huntertausend Menschen müssten innerhalb kürzester Zeit evakuiert werden, zahlreiche Städte wären dauerhaft unbewohnbar. Auch in Gundremmingen und Gronau soll mit den Aktionen auf die Folgen einer Atomkatastrophe hingewiesen werden.

Der bundesweite Aufruf zu den Aktionen hier im Wortlaut:

„Zwei Jahre Fukushima: Atomanlagen abschalten!

Die Atomkatastrophe von Fukushima dauert an. Mindestens 380.000 Menschen mussten evakuiert werden – vermutlich für Jahrzehnte. Viele Regionen auch außerhalb der Sperrzone sind radioaktiv stark belastet, Lebensmittel verseucht. In den baufälligen Ruinen der Reaktoren kann es jederzeit erneut zu massiver Freisetzung von Strahlung kommen.

Und bei uns? Als Reaktion auf Fukushima wurden acht Atommeiler abgeschaltet. Neun sind weiter am Netz und sollen zumeist noch bis 2022 laufen. Dabei zeigt ein offizieller Stresstest: Diese Reaktoren sind nicht sicher. Kommt es zur Katastrophe, gibt es kein Entfliehen. Selbst in einer Entfernung von 170 km müssten Menschen vor der radioaktiven Gefahr evakuiert werden. Das ist unmöglich.

Deshalb bleibt Fukushima eine Mahnung an alle: Atomausstieg – jetzt!

Auch wenn Deutschland offiziell raus will aus der Atomkraft: In den Uranfabriken in Gronau und Lingen wird weiter unbefristet atomarer Brennstoff hergestellt und an AKWs in aller Welt exportiert. Die Transporte neuer und abgebrannter Brennelemente gehen weiter – mit allen Risiken. Was mit dem hochgefährlichen Atommüll passiert, ist weiter ungeklärt. Damit muss Schluss sein!

Am 9. März 2013 gehen wir deshalb an den AKWs Grohnde und Gundremmingen sowie an der Uranfabrik Gronau auf die Straße. Wir fordern die Bundes- und Landesregierungen auf: Alle Atomanlagen abschalten!

Energiewende braucht Atomausstieg!

Wir brauchen keine Atomenergie – wir brauchen Sonne, Wind und Wasser! Doch die Bundesregierung sabotiert die Energiewende: Indem sie unnötig viele Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, treibt sie die Strompreise für Privathaushalte und Gewerbetreibende hoch. Dabei machen Erneuerbare Energien den Strom günstiger, nicht teurer. Doch die an der Strombörse sinkenden Preise werden von den Konzernen nicht an ihre KundInnen weitergegeben.

Unterdessen treiben vor allem BürgerInnen, LandwirtInnen, Genossenschaften und Kommunen den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran. Sie haben deren Anteil an der Stromproduktion bereits auf 25 Prozent steigen lassen. Sie zeigen: Wir brauchen keine Großkonzerne, um Atomausstieg und Klimaschutz voran zu bringen.

Kommt am Samstag, den 9. März 2013, mit nach Grohnde, Gundremmingen oder Gronau. Wir wollen die Energiewende – dezentral und in BürgerInnenhand. Wir wollen keine Atomanlagen – abschalten, jetzt!“

 

Ärzteorganisation IPPNW warnt: Nuklearer Katastrophenschutz überfordert und falsch aufgestellt

Wenn es in Brokdorf kracht, sind Evakuierungen in bis zu 170 Km Entfernung erforderlich.

Seit Monaten wird an vielen Atomkraftwerk-Standorten über den „katastrophalen Katastrophenschutz“ gestritten (z.B. Grohnde und Brokdorf). Die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW hat jetzt mit einem Brief an die für den Katastrophenschutz zuständigen Innenminister auf die gravierenden Mängel hingewiesen und Maßnahmen gefordert. Vom 5.-7. Dezember findet die Innenministerkonferenz in Rostock-Warnemünde statt.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz auf Basis des Unfallverlaufs von Fukushima geprüft, welche Auswirkungen sich daraus bei deutschen AKWs ableiten lassen und kam zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Katastrophenschutz erhebliche Lücken habe: Einerseits wäre die Dauer der Freisetzung von Radioaktivität länger als bislang angenommen und daher durch veränderte Wetterbedingungen eine größere Zahl von Menschen betroffen. Andererseits müssen Evakuierungen auch in erheblich größerer Entfernung vom Atomreaktor vorgenommen werden, als bislang angenommen. Auf beide Anfordergungen ist der Katastrophenschutz in keiner Weise ausgelegt. Auch der oberste Katastrophenschützer hat dies vor wenigen Wochen bestätigt.

Insgeheim warnen Katastrophenschützer schon seit längerer Zeit, dass es im Katastrophenfall kaum eine Rettung geben wird.

In der Pressemitteilung der IPPNW vom 30. November heißt es unter der Überschrift: „Innenminister tatenlos und Katastrophenschutzbehörden überfordert
Atomarer Katastrophenschutz veraltet und zu kleinräumig

Anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz vom 5.-7. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde wendet sich die atomkritische Ärzteorganisation IPPNW mit einem Offenen Brief zum Katastrophenschutz an alle Innenminister Deutschlands. Auf der Konferenz wird über die Konsequenzen beraten, die sich aus dem Super-GAU von Fukushima für die noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland ergeben. Eine Studie des Bundesamts für Strahlenschutz vom Frühjahr dieses Jahres zeigt die Unmöglichkeit auf, im Fall einer Atomkatastrophe notwendige Zwangsumsiedlungen von  Hunderttausenden von Menschen zu realisieren.

„Der Katastrophenschutz bei einem AKW-Unfall mit Freisetzung radioaktiver Spaltprodukte ist veraltet und zu kleinräumig ausgelegt“, sagt IPPNW-Vorstandsmitglied Reinhold Thiel. „Das gilt für ganz Deutschland und für alle noch laufenden Atomkraftwerke in Gundremmingen, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Grohnde, Brokdorf, Isar, Emsland und Neckarwestheim.“

Mit einem Hintergrundpapier und neu ausgearbeitetem Kartenmaterial zeigt die IPPNW, dass radioaktive Spaltprodukte im Falle eines atomaren Unfalls nicht an einer 25-km-Grenze Halt machen werden, so wie es die bisherigen veralteten Vorsorgeplanungen vorsehen. Laut der Studie des Bundesamts für Strahlenschutz würden große Gebiete bis zu 170 Kilometer verstrahlt. Evakuierungspläne existieren nur bis 25 Kilometer. Bei über mehrere Tage und Wochen anhaltenden Belastungen sind  wechselnde Windrichtungen für die radioaktive Kontamination wahrscheinlich. Zügige Evakuierungsmaßnahmen würden so in vielen Regionen gleichzeitig erforderlich. Die Katastrophenschutz-Rahmengesetzgebung der Innenminister ist vor dem Hintergrund der Neubewertung der Folgen einer Atomkatastrophe nach Fukushima komplett überholt. Alle ausführenden Katastrophenschutzbehörden wären nicht in der Lage, schnell die erforderlichen Evakuierungen durchzuführen.

„Wegen der Unmöglichkeit einer verantwortlichen Katastrophenschutzvorsorge im dicht besiedelten Deutschland ist die umgehende Abschaltung aller Atomkraftwerke bei uns zwingend geboten. Der Schutz der Bürger muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen der Konzerne“, so Thiel.

Den Offenen Brief der IPPNW an die Innenminister finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/offener_brief_innenminister_30112012.pdf

Das Hintergrundpapier der IPPNW mit Grafiken zu Katastrophenschutz-Radien und radioaktiven Belastungen für Erwachsene und Kinder am AKW Gundremmingen finden Sie unter http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/20121130_Hintergrundpapier_Katatrophenschutz.pdf

Atommülltransporte – Neckarwestheim – 1989

Seit Ende der 80er Jahre im Focus der Anti-Atom-Bewegung: Atommülltransporte. Hier ein Castorbehälter (TN) mit hochradioaktiven Brennelementen bei der Verladung im AKW Krümmel, ca. 1990. Foto: Dirk Seifert

Die Castortransporte nach Gorleben kennt jedeR. Von den jüngsten Plutonium-MOX-Transporten zum AKW Grohnde wissen schon weniger Menschen etwas. Doch das Thema Atommülltransporte beschäftigt die Anti-Atom-Bewegung schon seit spätestens Ende der 80er Jahre. Zu diesem Zeitpunkt waren aus den Bauzäunen bei den Atomkraftwerken Betriebszäune geworden. Auch die Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 und die großen Demonstrationen für die Abschaltung der AKWs konnten nicht verhindern, dass die letzten Neubauten noch ans Netz gingen: z.B. das AKW Brokdorf im Herbst 1986, nur wenige Monate nach Tschernobyl.

Es gab nicht mehr die Perspektive, die im Bau befindlichen Atomkraftwerke zu stoppen, aber es gab die zahllosen Atomtransporte, in denen teilweise hochradiaktiver Atommüll kreuz und quer über Autobahnen und Landstraßen gekarrt wurde. Einen ersten Höhepunkt stellten die Transporte von hochgefährlichen Plutonium-Brennelementen über Lübeck nach Schweden dar. In Lübeck kam es zu massiven Protesten, an zahlreichen Orten auf der Strecke der Atomtransporte gab es Aktionen: Vielen Menschen wurde jetzt erst klar, dass die atomare Katastrophe auch in ihrem Ort möglich war. Ein Unfall mit hochradioaktiven Brennelementen und der Freisetzung der Radioaktivität hätte für die Menschen katastrophale Folgen – weit abseits der eigentlichen Atomkraftwerke.

Während sich Ende der 80er Jahre rund um den Hamburger Hafen massive Proteste gegen Atomtransporte mit dem Frachter „Godewind“ entwickelten und die Castortransporte aus den AKWs Krümmel und Brunsbüttel quer durch Hamburg und den Hauptbahnhof für Aufregung sorgten (dazu die Broschüre: Atommüll auf Geisterfahrt, PDF), kam es auch rund um die AKWs in Neckarwestheim zu Aktionen gegen die Atomtransporte. Darüber berichtet eine Broschüre der Tübinger Aktionsinitiative gegen Atomanlagen. Die Broschüre „Atommülltransporte – Neckarwestheim 1989“ (PDF) steht hier zum Download bereit.

Katastrophenschutz AKW Grohnde – Landrat und Innenminister sehen Mängel und verweisen auf den Bund

Wie steht es um den Katastrophenschutz bei Atomanlagen, insbesondere rund um das AKW Grohnde? Dazu hat der Linke Landtagsabgeordnete Kurt Herzog in Niedersachsen einen mündliche Anfrage gestellt. Darin bezieht sich Herzog auf eine Kritik an den bestehenden Katastrophenschutz-Regelungen, die der für Grohnde zuständige Landrat auch in einem Brief an den Innenminister Schünemann formuliert hatte: „Der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Rüdiger Butte, hat in einer Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) und der Linken-Kommunalabgeordneten Kurbjuweit, Mex und Pook bezüglich des Katastrophenschutzsonderplans zum Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde folgendes ausgeführt:

„Meine Bedenken, dass die in diesen Rahmenempfehlungen vorgesehenen Maßnahmen nach den Erkenntnissen aus Fukushima nicht ausreichend sind, habe ich erstmals mit Schreiben vom 11. April 2011 gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium zu Ausdruck gebracht.

Bund und Länder haben aufgrund der genannten Ereignisse entsprechende Arbeitsgruppen gebildet, die zurzeit prüfen, inwieweit die jetzt getroffenen Vorplanungen ausreichen oder ergänzt werden müssen.

Bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in neue Rahmenempfehlungen münden, sind die Landkreise als Katastrophenschutzbehörden an die Vorgaben der aktuell gültigen Rahmenempfehlungen gebunden. (…)“

Vor allem drei Fragen stellt Herzog:

1. Welche Arbeitsgruppe beschäftigt sich auf Bund-Länder-Ebene mit dem Thema Katastrophenschutz für Atomkraftwerke, wer nimmt für das Land Niedersachsen daran teil, wann tagte die AG, und wann will sie zu Ergebnissen kommen?

2. Welche Bedenken hatte Landrat Butte dem niedersächsischen Innenministerium übermittelt, und wie werden sie von den niedersächsischen Teilnehmern in der AG vertreten?

3. Welche Schlüsse hat das niedersächsischen Innenministerium selbst aus dem Super-GAU in Fukushima bezüglich Katastrophenschutz an Atomkraftwerken gezogen, wie werden sie in den Ergebnissen der AG Berücksichtigung finden?

Innenminister Schünemann hat auf diese Fragen von Herzog nun geantwortet: Zu dem Briefwechsel mit dem Landrat sagt der Innenminister: „Landrat Butte hat mit seinem Schreiben vom 11.04.2011 darauf hingewiesen, dass der Störfall im Kernkraftwerk Fukushima gezeigt habe, dass die vorgesehenen Vorplanungen bei weitem nicht ausreichten und anhand der gewonnenen Erkenntnisse möglichst kurzfristig überdacht werden müssten. Im Ergebnis halte er bei Großschadenslagen oder Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen grundsätzlich eine koordinierende Funktion des Landes ggf. sogar des Bundes durch einen zentralen Stab für erforderlich.

Bereits mit Schreiben vom 14.04.2011 habe ich dem Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont unter anderem mitgeteilt, dass aufgrund der Erfahrungen aus Fukushima die Katastrophenschutzplanungen überprüft werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu 1. verwiesen.“

Interessant ist folgender Hinweis: Der Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz hat eine länderoffene Arbeitsgruppe beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Planungen und Vorhaltungen der Länder und des Bundes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus Japan weiterentwickelt werden müssen. … Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht vorgelegt, der erste Schlussfolgerungen enthält, insbesondere zur Erstellung eines länderübergreifenden bundesweiten und einheitlich radiologischen Lagebildes, das auch mit einer Bewertung sowie Maßnahmeempfehlungen verbunden sein sollte. Im Übrigen empfiehlt die Arbeitsgruppe, vor endgültigen Schlussfolgerungen die fachlich fundierten Ergebnisse der Arbeitsgruppen der Strahlenschutzkommission abzuwarten.“ Die gesamte Antwort des Innenministers aus Niedersachsen gibt es hier.

Anders formuliert, auch die Arbeitsgruppe sieht offenbar erheblichen Handlungsbedarf. Auf der nächsten Innenministerkonferenz vom 5.-7.12.2012 in Rostock-Warnmünde steht der mangelhafte Katastrophenschutz auf der Tagesordnung.

Im Frühjahr hatte das Bundesamt für Strahlenschutz einen Unfallverlauf wie in Fukushima unter den Bedingungen um drei deutsche Atomreaktoren betrachtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Katastrophenschutz auf die Auswirkungen eines solchen Unfalls nicht vorbereitet ist.

Bereits vor einiger Zeit hatte auch der Spiegel die Mängel unter der Überschrift „Die hiflosen Helfer“ kritisiert. Schließlich räumte auch Deutschlands oberster Katastrophenschützer ein, dass vor allem größere und weiträumige Evakuierungen im Falle einer Katastrophe die Hilfsorganisationen völlig überfordern wurden.

 

Auch rund um das AKW Brokdorf gibt es Proteste über den mangelhaften Katastrophenschutz.

Alle Artikel zum Thema Katastrophenschutz auf umweltFAIRaendern.de

Atomsicherheit: Neue Regeln werden abgeschwächt in Kraft gesetzt

Neue Regeln für die Atomsicherheit. Wird das AKW Brokdorf dadurch sicherer? Foto: Dirk Seifert

„Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.“ So heißt es in der Pressemitteilung des BMU zum Beschluss über die Einführung des neuen Regelwerks.

Zuvor hatte es aus den CDU/CSU-Bundesländern Bayern und Niedersachsen versuche gegeben, die neuen Regelungen nicht in Kraft zu setzen.

Auf Telepolis verweist Autor Matthias Brake: Die bisherige „Fassung des Regelwerks ist fast 30 Jahre alt. Und nicht nur die Kernschmelzen in Harrisburg, Fukushima und Tschernobyl, sondern auch viele weitere Zwischenfälle haben gezeigt, dass die laufenden AKWs nicht sicher genug sind.

Eigentlich war das jetzt verabschiedete neue Regelwerk nach sechs Jahren Vorarbeit und Diskussion schon 2009 fertig und sollte in Kraft treten. Doch dann kam der Regierungswechsel zu Schwarzgelb, die AKW-Laufzeiten wurden wieder verlängert und man wollte nicht auch noch begründen müssen, warum AKWs, die nicht den neuesten Sicherheitsanforderungen entsprechen, nun weiter am Netz gelassen werden sollten.“

Aus Schleswig-Holstein ist zu hören: „In dem neuen Regelwerk sind Erkenntnisse aus den Reaktorunfällen in Fukushima durch erhöhte Anforderungen an Maßnahmen und Einrichtungen des Notfallschutzes eingeflossen, sagte der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz im Kieler Energiewendeministerium, Dr. Wolfgang Cloosters, und verwies auf eine entsprechende Presseinformation des Bundesumweltministeriums.“

Weiter heißt es in der PM: Darüber hinaus werden Schwachstellen im bisherigen Regelwerk aufgrund der gewachsenen Struktur und aktuelle Aspekte bei Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt. So wird dem Zusammenwirken von Mensch, Technik und Organisation (MTO-Aspekt) in den Anforderungen Rechnung getragen und ein integriertes Managementsystem gefordert.

Diese grundsätzlichen und übergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sind in Schleswig-Holstein in erster Linie bei Änderungsverfahren und der so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung. Für die abgeschalteten Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind die Auswirkungen eher von untergeordneter Bedeutung.

Die Atomaufsicht bedauerte, dass die Arbeiten an den neuen Sicherheitsanforderungen viele Jahre gedauert haben. „“Vor dem Hintergrund der Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke von noch maximal zehn Jahren, müssen notwendige Ergänzungen und nachfolgende Aktualisierungen der Sicherheitsanforderungen jetzt zeitnah realisiert werden“, sagte Abteilungsleiter Cloosters.“

Welche Aktualisierungen das mit Bezug auf das AKW Brokdorf sein werden, ließ Cloosters offen.

Brake beschreibt in seinem Artikel, wo das neue Regelwerk ansetzt: „Das neue Regelwerk sieht jetzt vor allem höhere Anforderungen auf der sogenannten 3. und 4. Sicherheitsebene vor (1. Ebene: Gebäude, 2. Betrieb, 3. Notkühlsystem, 4. Abdichtung zur Umwelt bei Kernschmelze). Insbesondere sollen die Kühlkreisläufe vierfach redundant vorhanden sein, das heißt, dass Kreisläufe, Pumpen, Dieselaggregate und deren jeweilige Aufstellungsorte technisch und räumlich vollständig getrennt sein müssen. Aus den Erfahrungen von Fukushima floss ein, dass diese Systeme nun nicht mehr nur Stunden, sondern mehrere Tage den Kühlbetrieb aufrechterhalten können müssen.“

Während Closters indirekt darauf aufmerksam macht, dass die neuen Regelungen nur dann zum Einsatz kommen sollen, wenn „Änderungsverfahren“ und die so genannte „Periodische Sicherheitsüberprüfung“ anstehen, sagt Brake klar: „Allerdings wurde der Konsens mit den Ländern auch durch den Einbau von Relativierungen und abgeschwächten Anforderungen erreicht. So heißt es: „Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.““

Weitere Informationen siehe auch hier.

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