Auch in Berlin – Vattenfall (und Gasag) mauern

Wann endlich wird Vattenfall in Berlin (Hamburg und in der Lausitz) demontiert? Foto: Dirk Seifert

Ein Unternehmen – eine Haltung: Die Welt titelt „Energieunternehmen Gasag und Vattenfall mauern“ und eröffnet mit: „Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hat den Energiekonzernen Gasag und Vattenfall vorgeworfen, im geplanten Verfahren zur Neuvergabe der Gas- und Stromnetze Daten zurückzuhalten. Der Senat werde das nicht akzeptieren. Daher habe er die Bundesnetzagentur als Mediator eingeschaltet, sagte Nußbaum am Donnerstag. Vattenfall wies die Vorwürfe zurück.“

Ob die Bundesnetzagentur als Mediator nun wirklich geeignet ist, darf in Zweifel gezogen werden. In Hamburg kennt man aber genau diese Haltung von Vattenfall. Haltung? Nein, genauer muss man sagen: Prinzip! Mauern, um die wirtschaftlichen Unternehmens-Interessen durchzusetzen, die mit Energiewende, mit Klimaschutz und den Interessen der BürgerInnen absolut nichts zu tun haben! Aber: In Berlin stehen die SPD und große Teile des Abgeordnetenhauses und der Landesregierung zumindest kritisch gegen Vattenfall. In Hamburg hat sich die allein regierende SPD mit Vattenfall ins Bett gelegt.

Mit negativen Folgen für die Energiewende, das Klima und die BürgerInnen.

Beispiel: neues Kraftwerk Wedel

Beispiel: Atomaustieg und die AKWs Brunsbüttel und Krümmel

Beispiel: Vattenfall – kein Partner für Hamburg

Beispiel: Lausitz und Braunkohle

Atomenergie: E.on steigt aus – England ein?

Die britischen Liberalen schwören dem Neoliberalismus ab: Jedenfalls was die Atomenergie angeht. Die taz meldet: „London subventioniert Nuklearlobby: Blankoschecks für Atomkonzerne: Die Regierung in London hat eine Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen. Neue AKW sollen subventioniert werden – vom Steuerzahler.“

Das Online-Portal Telepolis hat die Lage in Großbritannien vor wenigen Tagen noch schwieriger dargestellt. Wolfgang Pomrehn schreibt: „Atomkraft: Britische Renaissance lässt auf sich warten, Großbritanniens Regierung setzt immer noch auf den Bau neuer AKWs, kommt aber kaum voran.“

Bereits im Frühjahr hatten E.on und RWE ihre Pläne, in England neue AKWs zu bauen, aufgegeben.

Eindeutig besser sind die Meldungen von E.on und dem geplanten Neubau eines AKW in Finnland. Darüber berichtet das Handelsblatt:

„Reaktorbau in Finnland: Eon zieht sich aus Atomkraft-Projekt zurück: Eon macht den Rückzieher: Der Energieversorger will sich nicht mehr am Bau eines Atomkraftwerks in Finnland beteiligen. Nun sucht das Konsortium nach einem neuen Investor.“

Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

AKWs und Katstrophenschutz – Was kommt nach dem Super-GAU?

Seit der Katastrophe von Fukushima ist klar, dass der Super-Gau in jedem Atomkraftwerk möglich ist. Klar, dass der besten Schutz davor die Abschaltung der Atommeiler ist. Dennoch sind auch in Deutschland noch neun Reaktoren am Netz. Doch wie sieht es mit dem Katastrophenschutz aus, wenn es auch hier zu einem Super-Gau kommt? Katastrophal lautet das Ergebnis. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hat dies im Frühjahr 2012 eingeräumt. Deshalb mobilisieren AtomkraftgegnerInnen rund um das AKW Brokdorf in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen für eine Aktionswoche vom 5. – 11. November.

Der NDR hat in seiner Doku-Reihe 45 Minuten vor einiger Zeit das (inzwischen stillgelegte) AKW Krümmel genauer unter die Lupe genommen und über die katastrophalen Mängel des Katastrophenschutzes ausführtlich berichtet. Unten ist das Youtube-Video dieser Reportage zu sehen.  Auch über das noch im Betrieb befindliche AKW Brokdorf hat der NDR berichtet: Brokdorf: Was passiert im Störfall?

AKWs stilllegen – Sehr schwachradioaktiver Müll – Hausmülldeponierung oder Endlagerung?

Bei der anstehenden Stilllegung von Atomkraftwerken fallen nicht nur hochradioaktive sowie leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle an (für deren Entsorgung es bis heute keine sicheren Lagermöglichkeiten gibt). Außerdem fallen großen Mengen von sehr schwachradioaktiven Abfällen an.

In der Bundesrepublik (Strahlenschutzverordnung) besteht die Möglichkeit, dass diese sehr schwachradioaktiven Abfälle unterhalb eines bestimmten Wertes „freigemessen“ werden können. Danach dürfen die strahlenden Abfälle über normale Hausmülldeponien oder im Straßenbau beseitigt oder verwertet werden. Stahl unterhalb dieser Freigrenze wird in die Verwertung überführt und kann zu neuen Produkten verarbeitet werden. Anders ist der Umgang in Frankreich. Dort werden auch diese radioaktiven Abfälle als Atommüll entsorgt.

Darauf verweist eine Studie der Intac aus Hannover unter dem Titel: Nuclear-Waste-Management in der Europäischen Union (2010, Wolfgang Neuman, Intac: Diese Studie gibt auch einen guten Überblick über den Anfall radioaktiver Abfälle und die Atommüllentsorgung in der Europäischen Union).

Darin heißt es: „Sehr schwachradioaktive Abfälle werden in Frankreich in einem Oberflächen-Endlager mit verminderten Sicherheitsanforderungen endgelagert. Im Ausnahmefall ist eine Freigabe von sehr schwachradioaktiven Abfällen möglich. Eine Freigabe darf aber in keinem Fall eine Wiederverwertung in Konsumprodukten oder Bauwerken zur Folge haben. Meist wird sie nur für kerntechnische Anwendungen zugelassen.“ (S. 49)

Im Vergleich der deutschen und französischen Vorgehensweise beschreibt die Studie ab Seite 30 folgendes:

„3.3 Waste-Management für sehr schwachradioaktive Abfälle

Für den Umgang mit sehr schwachradioaktiven Abfällen gibt es neben der Behandlung
wie schwachradioaktive Abfälle zwei Optionen, die Freigabe der Abfälle in den
konventionellen Bereich und die Endlagerung unter im Vergleich zu den oben genannten
oberflächennahen Endlagern sicherheitstechnisch verringerten Anforderungen.

3.3.1 Freigabe
In der Europäischen Union ist nach Artikel 5 der Richtlinie 96/29/EURATOM die
Freigabe von radioaktiven Abfällen aus dem Atomrecht zulässig. Hierzu muss das
Radioaktivitätsinventar dieser Abfälle national festgelegte Freigabewerte unterschreiten.
Die Freigabe kann zur Beseitigung (z.B. Deponierung), Wiederverwertung
oder Weiterverwendung erfolgen. (3 Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 159, 39. Jahrgang, 29. Juni 1996)

Inwieweit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von dieser Regelung Gebrauch
machen, ist ihnen überlassen.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Strahlenbelastungen für das Personal des Endlagers reduzieren sich.

Nachteile

  • – Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden kontrollierten Bereichen entzogen und in der Umwelt verteilt. Die Hintergrundstrahlung wird dadurch langfristig erhöht.
  • – Durch Aufkonzentrierung von Radionukliden aus den freigegebenen Abfällen in der Umwelt oder durch verstärkten Umgang mit diesen Abfällen kann es zu erhöhten Strahlenbelastungen für Personen aus der Bevölkerung kommen.

3.3.2 Endlagerung mit geringeren Sicherheitsanforderungen

Die sehr schwachradioaktiven Abfälle werden ähnlich den schwach- und mittelradioaktiven
Abfällen in einem oberflächennahen Endlager eingelagert. Die sicherheitstechnischen
Anforderungen zur Konditionierung der Abfälle und zur Abdichtung des
Endlagers gegen die Umwelt sowie der Aufwand für Überwachungsmaßnahmen sind
jedoch geringer.

Vorteile

  • – Die Menge der in ein geologisches oder oberflächennahes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle einzulagernden Abfälle wird verringert.
  • – Die Abfälle sind anders als bei der Freigabe in einer Anlage konzentriert und werden nicht in der Umwelt verteilt.
  • – Die Rückhaltung der Radionuklide wird für einen gewissen Zeitraum überwacht.

Nachteile

  • – Durch die sicherheitstechnisch geringeren Anforderungen im Vergleich zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist eher eine Freisetzung von Radionukliden möglich.“

Bei der jetzt anstehenden Stilllegung der Atomkraftwerke stellt sich also die Frage, ob die deutsche Praxis der Freigabe zu rechtfertigen ist, denn ohne Zweifel führt sie dazu, dass die Hintergrundstrahlung dauerhaft erhöbt wird und damit zusätzliche Gesundheitsrisiken entstehen.

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