Blumenhändler fördern Klimakatastrophe – gedüngt mit Vattenfall

Ja, spinnen die?? Oder ist das einfach nur Satire? Der Landesfachverband der Deutschen Floristen (FDF) in Hessen bietet seinen Mitgliedern künftig  vergünstigten Strom vom Klimaschänder und Atomkonzern Vattenfall. Stolz und unverblümt verkündet der Verband seinen Mitgliedern: „Profitieren Sie von den günstigen Vattenfall-Stromtarifen und sichern Sie sich zusätzlich den dauerhaften Verbandsvorteil von 0,25 ct/kWh!“

Es ist zum verwelken schön: „Der Verbandstarif garantiert Ihnen 12 Monate Preisgarantie für Ihr Unternehmen – auch bei dem geplanten Anstieg der gesetzlichen EEG-Umlage bleiben Ihre Konditionen stabil. Mit Vattenfall, dem zuverlässigen Partner rund um das Thema Energie, sparen Sie bares Geld und sichern sich zugleich den Verbandsstrom mit Dauervorteil – fair, zuverlässig, günstig!“

Das ist nicht nur verdammt unsozial, was diese Blumen-Freaks in Hessen da treiben, sondern auch extrem unökolgisch. Auf dem Boden, den die Floristen da beackern, wächst eigentlich schon heute nichts mehr:

Denn Vattenfall erzeugt derzeit über 80 Prozent seines Stroms aus der besonders klimaschädlichen Braunkohle und ist bis heute am Betrieb des AKW Brokdorf beteiligt. Für die Braunkohle, die Vattenfall in der ostdeutschen Lausitz im Tagebau fördert, werden gigantische Gebiete abgebaggert und immer wieder ganze Dörfer zerstört. Das wächst auf Jahrzehnte keine Blume mehr!

Sollten Sie in Hessen wohnen, Blumem lieben und es wirklich absurd finden, das Blumenhändler auf Klimakatastrophe setzten, schreiben sie dem Verband doch mal eine Mail: info@hessen.fdf.de. Blumen brauchen Ökostrom! Bekommt man fast überall – nur nicht bei Vattenfall. Infos unter Atomausstieg selber machen. Und Verivox weiß darüber zu berichten, dass Ökostrom in vielen Regionen inzwischen günstiger ist, als der örtliche Grundversorger.

AKW Brokdorf beantragt Änderungen für das Standort-Atommülllager

Im Bundesanzeiger ist die Bekanntmachung über eine Änderung für das Atommüllzwischenlager am AKW Brokodorf erfolgt.
Darin erfolgt die Feststellung, dass der Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.

Bundesamt für Strahlenschutz

Bekanntmachung über eine Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Standort-Zwischenlager Brokdorf (Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c) – Vom 21. Juni 2012

Die E.ON Kernkraft GmbH hat beim Bundesamt für Strahlenschutz für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf folgende Sachverhalte zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung vom 28. November 2003 in der Fassung der 1. Änderungs­genehmigung vom 24. Mai 2007 beantragt:

1. die Aufrüstung der Krananlage 20 UQ 01 mit Schreiben vom 18. Dezember 2009,
2. den Einsatz einer modifizierten Ausführungsform des Transport- und Lagerbehälters CASTOR® V/19 mit Schreiben vom 29. Juli 2008 sowie zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare mit Schreiben vom 30. Juli 2008.

Im Rahmen der gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes durchzuführenden Genehmigungsverfahren war gemäß § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), durch allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die jeweilige Vorhabensänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. In die für die jeweilige Vorhabensänderung getrennt durchgeführte Vorprüfung wurden auch die früheren Änderungen der Aufbewahrungsgenehmigung sowie die parallel beantragten Sachverhalte für das Standort-Zwischenlager Brokdorf einbezogen.

Die jeweils aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien in Anlage 2 zum UVP-Gesetz durchgeführten Vorprüfungen des Einzelfalls haben ­ergeben, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weder durch die Umrüstung der Krananlage noch durch den Einsatz von modifizierten Behältern der Bauart CASTOR® V/19 einschließlich zusätz­licher Beladevarianten und Behälterinventare sind im Standort-Zwischenlager Brokdorf erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Dies gilt sowohl für jede Vorhabensänderung allein als auch unter Berücksichtigung der parallelen Vorhabensänderungen sowie der früheren Änderungen.

Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Salzgitter, den 21. Juni 2012

Bundesamt für Strahlenschutz

Im Auftrag
Pautzke

Atomkonzern RWE streicht tausende Arbeitsplätze

Medienberichten zu Folge werden nun auch viele tausend Arbeitsplätze beim Atomkonzern RWE wegrationalisiert. RWE hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, dass in Zukunft rund 8.000 Stellen gestrichen werden sollen. Nun wird berichtet, dass bis zu 5.000 weitere MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert Verdi-Sprecher Christoph Schmitz:  „Es gibt die Ankündigung von RWE, dass weitere 2000 bis 5000 Stellen abgebaut werden sollen“. Diese Arbeitsplätze würden laut Schmitz zusätzlich zu den bereits angekündigten 8.000 künftig wegfallen. Reuters zitiert in dem Artikel auch eine „mit der Angelenheit vertraute Person“ aus dem Konzern, wonach die Größenordnung der zusätzlichen Streichungen eher bei 2000 Jobs liegen sollen. Im August will der Vorstand eine Entscheidung treffen.

Gegenüber der Rheinischen Post reagierte der Verdi-Sprecher empört auf die neuen Informationen zum Arbeitsplatzabbau: „Der Konzern will von uns einen Freibrief für ungehemmten Personalabbau und Outsourcing im großen Stil“, sagte demnach Verdi-Sprecher Christoph Schmitz der Zeitung.

Große Probleme dürfte RWE mit den Gewerkschaften allerdings nicht bekommen. Bereits zu Jahresbeginn stimmten Verdi und die IG BCE bereits einem massiven Arbeitsplatzabbau bei dem Atomkonzern E.on zu.

Ende 2011 hatte E.on angekündigt, insgesamt rund 11.000 Arbeitsplätze weltweit zu streichen, davon 6.000 in Deutschland. Bereits kurz nach dieser Ankündigung hatten sich Gewerkschaften Verdi und IG BCE aber bereits im Januar 2012 mit dem Atomkonzern E.on auf einen entsprechenden Tarifvertrag geeinigt. Gegen das Versprechen, die 11.000 Arbeitsplätze sozialverträglich abzuschaffen, stimmte Verdi dem Umbaukonzept des Konzerns zu. Darüber berichtete Spiegel online. Über die Umsetzung dieser massiven Rationalisierungen berichtet Wallstreet online Ende Juli 2012.

Britische Regierung leitet Verkauf der Urenco ein

Das britische Energieministerium, das Department of Energy and Climate Change (DECC), hat vor wenigen Tagen mitgeteilt, einen nächsten Schritt bei dem lange angekündigten Verkauf seiner Anteile an der URENCO zu unternehmen.

An der Urenco halten jeweils Großbritannien, die Niederlande und zwei deutsche Unternehmen (E.on und RWE) je ein Drittel der Anteile. Mit Anlagen in Gronau, Capenhurst und Almelo sowie in Eunice, New Mexico (USA) betreibt die Urenco die Anreicherung von Uran. Daraus werden Brennelemente für den Einsatz in Atomreaktoren hergestellt. Die Urenco hält derzeit einen weltweiten Marktanteil von rund 30 Prozent.

Innerhalb den nächsten fünf bis sechs Wochen soll ein Finanzberater gefunden werden, der für die britische Regierung die dazu erforderlichen Verkaufs-Gespräche und Verhandlungen führen soll. Dies geht aus einer Meldung von world nucleas news hervor. Finanzberater und Banken können sich in dieser Frist bei der Regierung bewerben, um den Auftrag zu bekommen, diesen Deal durchzuführen.

Die britische Regierung rechnet Medienberichten (Telegraph) zu Folge mit einem Erlös von ca. drei Milliarden Pfund bzw. rund 2,35 Milliarden Euro. Im Gespräch sind derzeit Goldman Sachs, Rothschild, JP Morgan und UBS.

Den Angaben des Telegraphs zu Folge könnte es zu gravierenden Veränderungen bei der Eigentümerstruktur von Urenco kommen. Denn nicht nur Großbritannien will sich von den Urenco-Anteilen treffen, sondern auch die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE haben nach der Atomkatastrophe von Fukushima angekündigt, aus der Urenco aussteigen zu wollen. Laut dem Telegraph haben E.on und RWE offenbar die Bank of America Merrill Lynch eingeschaltet. Die niederländsiche Regierung soll der Credit Suisse einen entsprechenden Auftrag erteilt haben.

Sofern diese Angaben zutreffend sind, müsste inzwischen auch die deutsche Bundesregierung an den Vorgängen beteiligt sein. Noch Ende 2011 hat sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass sie über die Absichten von RWE und E.on zum Verkauf ihrer Anteile keine Kenntnis habe.

Die Bundesregierung müsste bei einem Verkauf von Urenco-Anteil egal von welcher Seite in jedem Fall beteiligt werden. Denn die URENCO ist im Rahmen eines Staatsvertrages gegründet worden, dem so genannten Vertrag von Almelo (1979/71). Der Vertrag regelt einerseits, dass die drei Staaten Deutschland, Niederlande und Großbritannien auf dem Gebiet der Urananreicherung per Gaszentrifugentechnik  zusammen arbeiten wollen und diese Technik sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch bei der Anreicherung selbst fördern wollen. Außerdem verpflichten sich die drei Staaten, dass im Rahmen dieser Aktivitäten keine Urananreicherung erfolgen darf, die für Uranwaffen eingesetzt werden darf. Auf Basis dieses internationalen Vertrages ist dann die Urenco gegründet worden.

Mit zwei weiteren solcher Verträgen sind seitdem die Geschäftsfelder der Urenco ausgeweitet worden. Einmal mit dem Vertrag von Washington (1992) mit den USA, der Mitte der 2000 Jahre der Urenco ermöglichte, eine Uranfabrik in den USA zu errichten und zu betreiben.

Außerdem trat im Juni 2006 der Vertrag von Cardiff in Kraft, mit dem die drei URENCO-Staaten einen Zusammenarbeit mit Frankreich bei der Forschung und Entwicklung der Gaszentrifugentechnik zur Uran-Anreicherung besiegelten. Dies führte zu einer Beteiligung des französischen Atomkonzerns Areva an der Enrichment Technology Company (ETC), die seitdem zu je 50 Prozent von URENCO und AREVA betrieben wird.

Frankreich bzw. die AREVA hat damit zugang zur gegenüber anderen Urananreicherungstechnik erheblich kostengünstigeren Gaszentrifugentechnik erhalten und im Anschluss an der Beteiligung bei der ETC einen Auftrag zum Bau einer neuen Anreicherungsanlage am Standort Tricastin erteilt.

In 2011 und Anfang 2012 berichteten Medien darüber, dass einerseits der russische Atomkonzern Rosatom und andererseits die Areva interesse bekundet hatten, die RWE/E.on Anteile an der Urenco zu übernehmen. Die war aber anschließend jeweils dementiert worden.

Dirk Seifert, 18. Juli 2012

DGB Nord und Energiewende – Shareholder Value oder Daseinsvorsorge?

Im Mai hat der DGB Nord unter dem Titel  „Energiewende – Ansätze für Norddeutschland“ ein Papier vorgelegt, mit dem er sich in die laufende Debatte um die Ausrichtung der Energiewende einmischen will. Darin nimmt der DGB Nord auch zu Fragen der Netze, der Kommunen, den Eigentumsverhältnissen, den Mitbestimmungsmöglichkeiten und einer dezentralen Orientierung der Energiewende Stellung. (DGB Nord -Energiewende)

In den folgenden Auszügen aus dem Papier fällt auf, dass viele Aussagen höchst widersprüchlich sind und zu wichtigen gewerkschaftlichen Grundfragen keine Positionierung erfolgt. Offenbar sind die Differenzen zwischen den Einzelgewerkschaften über die Richtung der Energiewende und welche Prioritäten dabei zu setzen sind, ausgesprochen groß. Das hat nicht nur damit zu tun, in welchen Bereichen der Energiewende die jeweiligen Gewerkschaften ihr Standbein (Betriebe) haben, sondern auch in welchen gesellschaftlichen Sektoren sie überwiegend ihre Mitglieder haben. Oder anders ausgedrückt: Das Papier zeigt, dass die (betriebsorientierten) Interessen der Mitglieder aus den großen Strom- und Gaskonzernen einerseits und die Interessen der eher öffentlich Beschäftigten andererseits nicht so recht in eine klares Konzept zu bringen sind.

Daseinsvorsorge mit Shareholder-Value?

Dies soll hier nur an einem wichtigen Punkt deutlich gemacht werden. So bezeichnet der DGB Nord zwar die Gas- und Stromnetze „ihrem Charakter nach“ als „öffentliches Gut“ und unterstreicht das sogar noch mal, in dem er diese „als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge“ bezeichnet.

Mit dieser Einordnung wäre die Frage zu beantworten, wie denn der DGB zur Beteiligung privatwirtschaftlicher, am Shareholder-Value ausgerichteter Unternehmen in diesem zentralen Bereich steht. Dürfen solche Unternehmen an einem so bedeutsamen Teil der Daseinsvorsorge überhaupt beteiligt sein? Wenn ja, in welchem Umfang? Als Minderheits- oder auch Mehrheitsgesellschafter? Eine Frage, die nicht nur hinsichtlich der Preise von Bedeutung ist, sondern auch was gesellschaftliche und betriebliche Mitbestimmungsrechte angeht.

Doch genau vor einer solchen Positionierung drückt sich der DGB! Die Frage, in welcher Weise im Bereich der Daseinsvorsorge private Unternehmen, konkreter E.on (Hanse) und Vattenfall, beteiligt sein dürfen, wird gar nicht gestellt, bzw. anderen überlassen: Die Städte und Kommunen sollen das erledigen!

Überall laufen derzeit Konzessionsverträge aus, werden Verhandlungen über die Energienetze geführt, die bis heute überwiegend den beiden Stromkonzernen Vattenfall (in Hamburg ist das der Bereich der IG Metall) und E.on (Hanse, gehört zum Bereich von Verdi) gehören. Viele Kommunen wollen ihre Netze wieder in die eigene Hand bekommen und damit ein wichtiges Stück von Entscheidungskompetenz zurück in die Region holen. Gleichzeitig unterstützt dies auch den Ausbau von öffentlicher Beschäftigung.

Vattenfall und E.on versuchen das abzublocken bzw. wollen erreichen, dass kommunale Partner in jedem Fall in der Minderheit bleiben. Das aber bedeutet: Ihre wirtschaftlichen Interessen werden beim Netzbetrieb, beim Aus- und Umbau ausschlaggebend sein. Denn sonsts wären die Atomkonzerne nicht so sehr an den Netzen interessiert: Auch in regulierten Märkten gibt es ausreichend Gestaltungsräume, um gute Gewinne zu machen. Das aber ist nicht gemeinwohlorient und hat in einem Bereich der Daseinsvorsorge als wesentliches Handlungsmotiv nichts zu suchen!

Doch genau zu diesen bedeutsamen Fragen gibt der DGB Nord mit seinen „offenen“ Aussagen keine Antwort. Mit fatalen Folgen, denn das hat zur Folge: Er akzeptiert, dass gewinnorientierte Atomkonzerne hier ihre Geschäfte machen dürfen. (Siehe auch: Gewerkschaften und Rekommunalisierung der Energienetze in Hamburg.)

Diese Widersprüche ziehen sich auch durch andere Aspekte des DGB-Papieres, die mit der Energiewende im Bereich der Daseinsvorsorge zu tun haben. Für die Beteiligung und Mitbestimmung von BürgerInnen ist es ein entscheidender Unterschied, ob Kommunen bzw. kommunale, bürgernahe Unternehmen die Basis der Energiewende sind oder ob Atomkonzerne bestimmend sind. Davon hängt auch ab, in welcher Weise genossenschaftliche Bürgermodelle in die Energiewende eingebunden werden können, um eine Demokratisierung zu erreichen und damit auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende zu erhalten und zu vergrößern. So sehr der DGB Nord Ansätze für mehr Bürgerbeteiligung in unterschiedlichen Formen bei der Energiewende fordert und sinnvolle Anregungen gibt: Mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und Aktiengesellschaften, deren Interessen ausschließlich wirtschaftliche sind, werden diese Demokratisierungspotentiale kaum wirkungsvoll erschlossen werden können. Es ist ja kein Zufall, dass die Energiewende über jahrelange Kämpfe gegen die Atomkonzerne durchgesetzt werden musste und immer noch durchgesetzt werden muss!

Im folgenden nun die wichtigsten Aussagen aus dem Papier des DGB Nord zu den hier angesprochen Themen:

Der DGB Nord stellt fest:   „Gas- und Stromnetze sind wie Wasser und Schienen ihrem Charakter nach ein öffentliches Gut. Die Regulierungsbehörden sollen durch eine gezielte, öffentlich transparente Kontrolle und Steuerung aktiv einen Missbrauch verhindern. Um die dezentrale Energieversorgung zu stärken und BürgerInnen an der Ausgestaltung und der Nutzung der Netze zu beteiligen, sind genossenschaftliche Modelle und Modelle zur Beteiligung der Kommunen am Netzgeschäft, wie sie in den letzten Jahren vermehrt gegründet wurden, zu prüfen.

Dabei sind vorurteilsfrei Chancen und Risiken der Modelle in diesem regulierten Markt gegeneinander abzuwägen. Durch die Förderung von dezentralen „Energie-Genossenschaften“ könnte zusätzlich ein Schub zur Demokratisierung der Energieversorgung erreicht werden.“ Seite 17 ….

„Die umfangreichen Maßnahmen zum Aus- und Umbau der Strominfrastruktur stellen ein industrielles Großprojekt dar und können als weiterer Motor für die Konjunktur wirken. Sie müssen aber von vornherein die Beteiligung der betroffenen Kommunen und Menschen vorsehen, damit die Akzeptanz der neuen Leitungen bei der Bevölkerung wie bei Beschäftigten erhöht wird.

Sie schließen zudem neue Beteiligungs- und Organisationsformen bei den Netzen und der Energieerzeugung bzw. -verwendung mit ein. Ein diskussionswürdiger Ansatz in diese Richtung ist die Idee einer „Deutschen Netz AG“ unter massiver staatlicher Beteiligung, die die Hochspannungsnetze in einer einheitlichen Gesellschaft bündelt. Abstimmung und Effizienz der Stromversorgung könnten dadurch erheblich verbessert werden.“ Seite 18

Zum Thema „Dezentralisierung und Rekommunalisierung – ein Motor für den Umstieg“ führt der DGB Nord dann weiter aus: „Wichtige Träger des Umbaus der Energiesysteme können kommunale Unternehmen und leistungsfähige Netzgesellschaften mit kommunaler und privatwirtschaftlicher Beteiligung sein. Unter Rekommunalisierung kann sowohl die direkte Gründung von Stadtwerken, die Zusammenarbeit mit Stadtwerken, als auch die kommunale Beteiligung an größeren Netzgesellschaften verstanden werden.

Kommunale Unternehmen spielen als Träger einer dezentralen Energieversorgung und bei Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien eine wachsende Rolle. In Hamburg hat sich beispielsweise 2009 das kommunale Energieversorgungsunternehmen „Hamburg Energie“ gegründet, mit dem Ziel Stadt und Region mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen.

Die Kommunen können Konzessionen souverän erteilen, wenn öffentliche Wege für Aufgaben der leistungsgebundenen Energieversorgung genutzt werden sollen. In den nächsten Jahren stehen in vielen Kommunen Entscheidungen an, die Konzessionen neu zu vergeben, da viele Konzessionsverträge auslaufen. Die Gemeinden und Städte müssen selbst entscheiden, wer in den Bereichen der Energiewirtschaft als zentrale Dienstleistung der Daseinsvorsorge die besten Leistungen für die BürgerInnen erbringt. Aktuelles Beispiel ist Hamburg, wo politisch und wirtschaftlich zu klären bleibt, inwieweit der Rückkauf des Energienetzes (Strom, Gas und Fernwärme) in den nächsten Jahren sinnvoll und gewinnbringend für Verbraucher und öffentliche Hand sein kann. Zielsetzung dabei muss sein, dass die Veränderungen in der Akteursstruktur nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen erfolgen, da die Energiewende wie kaum ein anderes Thema eine leistungsfähige, erfahrene und motivierte Belegschaft erfordert.

Die etwa 350 Stadtwerke mit eigener Energieerzeugung haben in Deutschland derzeit einen Anteil an der Stromerzeugung von rund 10%. Ein wachsender Anteil der Erzeugung und Versorgung durch Stadtwerke ist zu begrüßen. Dies darf jedoch nicht zu einer einseitigen Förderung einzelner Marktakteure mit negativen Effekten für die Beschäftigung in der Energiewirtschaft führen. Um kommunale Unternehmen gleichzeitig zu nachhaltigem Wirtschaften zu verpflichten, ist ein kommunales Versorgungs- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht überfordern darf.“ Seite 19/20

DGB betont die soziale Dimension der Energiewende

„Der Umbau muss eine umweltverträgliche, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung über Konzepte sicherstellen, die unabhängig von kommunal oder privatwirtschaftlich verantworteter Umsetzung die ArbeitnehmerInneninteressen ausreichend berücksichtigen und für die Kunden eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung bieten. Das heißt, Konzepte mit fairen Bedingungen und neuen Perspektiven für die von der Energiewende negativ Betroffenen: Neue Beschäftigung, Umschulung und Qualifizierung für betroffene ArbeitnehmerInnen sowie gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen für die neu entstehenden Arbeitsplätze. In Teilen der Energiebranche, wie der Solarindustrie, bedarf es darüber hinaus der Regulierung, um zukünftig faire und saubere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Gute Arbeit ist Voraussetzung um den Anspruch eines nachhaltigen Umbaus im Sinne von wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.“ Seite 4

 

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