Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – genehmigt, teuer und noch lange nicht in Betrieb

Genehmigt ist das Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter. 303.000 Kubikmeter sollen künftig hier unterirdisch in einem alten Erzbergwerk eingelagert werden. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, weil es immer neue Probleme bei Ausbau gibt. Beispielsweise weil das Gestein der Bergwerksgruppe wesentlich poröser ist, als erwartet und daher erheblich kostenaufwändigere und zeitraubende Baumaßnahmen erforderlich sind. Inzwischen werden die Kosten auf insgesamt 7,5 Mrd Euro geschätzt. Wie in Gorleben oder ASSE hat es bei der Festlegung dieses Standortes keinen Alternativenvergleich gegeben. Der Schacht Konrad wurde schlicht als politische Entscheidung festgelegt. Wir setzten unsere Reihe mit Berichten über die Atommülllager auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zum Haushaltsplan 2016 fort.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Frühestens 2022 wird derzeit eine Inbetriebnahme erwartet und das Bundesumweltministerium stellt fest: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“

Weil sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad immer wieder verschoben hat, werden an zahlreichen AKW-Standorten neue Zwischenlager geplant, damit die geplante Stilllegung in Form des Rückbaus der Anlagen erfolgen kann. Dadurch entstehen den AKW-Betreibern zusätzliche Kosten. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein machen daher enorm Druck, dass eine Inbetriebnahme im Schacht Konrad beschleunigt wird.

Bis heute lehnen nicht nur viele Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen den Ausbau des Schacht Konrad ab. Der fehlende Alternativenvergleich, eine völlig veraltete Planung und der bis heute mangelhafte Nachweis der Langzeitsicherheit sind nur einige der Gründe für diese Ablehnung. Spätestens seit dem Desaster in der ASSE fordern Städte und Verbände rund um den Schacht Konrad, aber auch z.B. die Landesregierung in Niedersachsen eine Überprüfung des Konzept zur Lagerung der radioaktiven Abfälle: Dabei geht es u.a. um die Frage, wie der Atommüll im Falle von Wassereinbrüchen notfalls zurückgeholt werden kann. Genau dieses Problem stellt sich in der ASSE II und es ist dringend erforderlich, zu klären, welche Konsequenzen dies für den Schacht Konrad haben muss.

Rund um den Schacht Konrad wachsen derzeit die Proteste. Der Grund ist das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in der sie den weiteren Umgang mit den angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Hinterlassenschaften darlegt. Neu in dieser Planung sind rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle, die nach einer erfolgreichen Rückholung aus der ASSE II (200.000 Kubikmeter) und aus der Uranverarbeitung bei der URENCO in Gronau (100.000 Kubikmeter) anfallen. Bislang ist für diesen Atommüll keine „End“lagerung eingeplant.

Die Bundesregierung hat nun zwar vorerst entschieden, dass die „Endlager“-Kommission prüfen soll, ob eine gemeinsame Lagerung dieser „neuen“ Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Atommüll sinnvoll und möglich ist. Sollte die Kommission aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht erfolgen sollte, will die Bundesregierung diesen Atommüll ebenfalls im Schacht Konrad einlagern. Damit würde die bislang genehmigte Menge von Atommüll also verdoppelt!

Im Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand zum Schacht Konrad wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch als PDF.

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Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.

300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.

Siehe auch den Bericht dazu in der Süddeutschen.

Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!

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Umweltstaatssekretär Flasbarth: Fast 70.000 Einwendungen gegen noch mehr Atommüll im Schacht Konrad.

Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“

Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.

  • DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.

Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.

  • Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.

Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:

Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden  deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“

Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.

Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.

Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.

Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!

Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.

Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.

Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.

Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.

Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ bilanziert die Bundesregierung auf Anforderung der EU die Atommülllagerung heute und in Zukunft. Jedenfalls zu einem gewissen Teil. Dazu gehört in einem Anlagen-Bericht auch ein Überblick über die Kosten und die Finanzierung für die dauerhafte Lagerung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Auf jetzt schon mehr als 24,6 Mrd. Euro belaufen sich demnach die derzeit prognostizierten Kosten für die maroden Atommüll-Lager ASSE und Morsleben, für den hochradioaktiven Atommüll (bislang Standort Gorleben) und für den Schacht Konrad. Weitere 34 Mrd. Euro sollen demnach Stilllegung und Rückbau der Atommeiler kosten. Derzeit sechs Mrd. Euro wird der Rückbau der staatlichen Atomforschungsanlagen kosten. Zusammen also schon jetzt über 64 Mrd. Euro. Bislang sollen die Atomkonzerne lediglich 38 Mrd. Euro zurückgestellt haben. Klar ist: Die Kosten werden weiter steigen und die Konzerne versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE: „Alle bisherigen Prognosen über die Kosten der Atommülllagerung sind immer wieder von der Realität eingeholt worden und haben sich drastisch erhöht. Es gibt kaum Gründe davon auszugehen, dass die jetzt vorgelegten Prognosen eine größere Halbwertzeit haben, als die bisherigen Spekulationen. Klar ist nur eins: Die Atomenergienutzung ist nicht nur ökologisch eines der größten Verbrechen gegen Mensch und Umwelt, sie wird auch immer mehr zu einer wirtschaftlichen Katastrophe, die den SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommt.“

Weiter stellt Zdebel fest: „Es kommt jetzt darauf an, die Konzerne in die Haftung zu nehmen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten, die Kosten zu übernehmen, auch nachkommen. Dazu braucht es neue Konzernhaftungsregeln und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in dem diese Konzern-Gelder gesichert werden.“

Im Zusammenhang mit den Kosten für die dauerhafte Atommülllagerung müssen die privaten Atomkonzerne ihren Anteil der Kosten entsprechend den anfallenden Atommüllmengen übernehmen. Das aber gilt nicht für die ASSE und für Morsleben, obwohl dort große Mengen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus den Atommeilern lagern. Immer fraglicher aber wird auch, ob die Betreiber ihre gesetzlich vorgeschriebene Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung in Zukunft beim Schacht Konrad und dem noch zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle erfüllen werden. Derzeit versuchen die Konzerne unter dem Stichwort „Bad Bank“ Konzernumstrukturierungen vorzunehmen, die auf eine geplante Insolvenz der Atom-Geschäftsteile hinauslaufen könnten.

Laut dem Kosten-Bericht werden „insgesamt etwa 34 Mrd. € für die Stilllegung und Entsorgung (ohne Endlagerung) der kerntechnischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich der privaten Betreiber (Preisbasis 2013, ohne Kostensteigerung und ohne Kosten der Endlagerung)“ anfallen! Für die „Entsorgung“ der staatlichen Atomforschungsanlagen, die derzeit Zurückgebaut werden, heißt es außerdem in dem Bericht: „Die prognostizierten Gesamtkosten von ca. 6 Mrd. € werden sich in den kommenden Jahren möglicherweise noch erhöhen, da die Planungsgrundlagen, die der Kostenschätzung zugrunde liegen, zum Teil noch mit großen Unsicherheiten behaftet sind.

Allein für den noch laufenden und sich immer wieder verzögernden Ausbau des Schacht Konrad in Salzgitter haben sich die Kosten bislang fast verdreifacht. Geplant waren mal rund eine Mrd. Euro bis zur Inbetriebnahme. Heute werden Kosten von ca. 2,7 bis 2,9 Mrd. Euro erwartet (siehe den BMUB Kostenbericht). Und immer wieder gibt es neue Probleme beim Ausbau des Schacht, auf die die Planer nicht vorbereitet waren. Auch bei den anderen Projekten in Morsleben, der ASSE und für ein noch zu findendes Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürften wir uns darauf gefasst machen, dass es noch sehr viel teurer kommen wird, als derzeit behauptet.

In dem Bericht zu den Kosten und der Finanzierung als Anlage zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ werden die folgenden Angaben hinsichtlich der o.g. Zusammenfassung gemacht:

  • Schacht Konrad, für leicht- und mittelradioaktive Abfälle, Inbetriebnahme nach diversen Verschiebungen derzeit frühestens 2022: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“
  • Morsleben: „Die bisher geschätzten Gesamtkosten für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) betragen rund 2,4 Mrd. € (ohne laufenden Offenhaltungsbetrieb).“
  • ASSE II: Verlässliche Angaben sind angesichts der laufenden Arbeiten zur Sicherung und Rückholung der radioaktiven Abfälle im vom Einsturz und Wassereinbruch bedrohten Atommülllager ASSE derzeit nicht wirklich möglich. Dennoch heißt als Versuch einer Annäherung an die Kosten im Bericht: „Unterstellt man die Kosten von rund 25.000 € pro m³ Abfallgebindevolumen für das Endlager Konrad (Preisstand 2014) und ein endzulagerndes Abfallvolumen von ca. 200.000 m³, errechnen sich die Kosten für die Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II rückgeholten Abfälle in der Größenordnung von 5 Mrd. €. Diese sind ebenfalls vom Bund zu tragen.“
  • Gorleben/Lager für „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle: Für die hochradioaktiven Atomabfälle war bislang der Salzstock in Gorleben vorgesehen. Nach dem Standortauswahlgesetz bleibt Gorleben zwar als Standort im Verfahren, aber es wird derzeit eine vermeintlich ergebnisoffene Suche betrieben, in deren Rahmen nach wissenschaftlichen Kriterien ein Alternativenvergleich mehrerer möglicher Standorte erfolgen soll.
  • Für Gorleben heißt es in dem Bericht: „Damit ergab sich eine Gesamtkostenschätzung für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Höhe von ca. 7,7 Mrd. €. Abweichungen und damit verbundene Erhöhungen können sich nunmehr auf Grund des nach dem StandAG in den Blick zu nehmenden Standortauswahlverfahrens ergeben.“ Allerdings dürften – egal wo – die Kosten für ein solches Dauerlager wohl mindestens in ähnlicher Höhe anzunehmen sein.
  • Mit dem StandAG ist für Gorleben ein „Offenhaltungsbetrieb“ festgelegt worden. Dazu heißte es im „Finanzbericht“: „Die Kosten für den Offenhaltungsbetrieb werden verursachergerecht aufgeteilt. Die Kosten werden während der Überführungsarbeiten auf ca. 40 Mio. € in 2015 und 30 Mio. € in 2016 geschätzt (Preisstand 2014). Im reinen Offenhaltungsbetrieb kann von reduzierten Kosten ausgegangen werden.“
  • In Verbindung mit dem Standortauswahlgesetz heißt es: „Im Gesetzgebungsverfahren zum StandAG wurden in der Begründung die Gesamtkosten des Auswahlverfahrens mit ca. zwei Mrd. € beziffert. Diese Kostenschätzung beruhte auf dem Gesetzestext der damaligen Bundesregierung und traf Annahmen zu einem nach damaligem Kenntnisstand zu erwartenden Ablauf des Verfahrens. Da sich aufgrund der Tätigkeit der Kommission kostenrelevante Änderungen am StandAG ergeben können, ist es gegenwärtig nicht vertretbar, eine belastbare aktualisierte Kostenschätzung vorzunehmen.“

 

Atommüll-Programm: Unter Vorbehalt und teuer

„Fast 70.000 Einsprüche gegen den Entwurf des Atommüllberichts hat es gegeben – mit keinem Wort geht die Bundesregierung in ihrem Beschluss darauf ein. Das ist kein guter Umgang mit Bürgern, die sich bei der Sicherheit der Atommülllagerung engagieren. Auch die vorhandenen Probleme etwa mit leckenden Atommüllfässern und die ungelösten Fragen wie die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus werden weitgehend ausgeblendet“, kritisiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, den heute beschlossenen Atommüllbericht der Bundesregierung. Zdebel weiter:

„Immerhin scheint die Bundesregierung auf Proteste aus dem der Umgebung des geplanten Atommülllagers rund um den Schacht Konrad bei Salzgitter zu reagieren. Während im Entwurf noch davon die Rede war, rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau entweder im Schacht Konrad oder aber in dem noch zu findenden Endlager für hochradioaktive Abfälle zu versenken, wird Schacht Konrad in diesem Zusammenhang jetzt einfach nicht mehr erwähnt. Er bleibt aber weiterhin eine Option, wie Umweltministerin Hendricks heute einräumen musste. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.

Insgesamt 55 Milliarden Euro soll dem jetzt vorgelegten Berichten zufolge die weitere Atommülllagerung insgesamt kosten, wovon allein 34 Milliarden auf Stilllegung und Abriss der Atomkraftwerke entfallen. Und selbst die Bundesregierung räumt ein, dass diese Schätzungen bestenfalls ein Zwischenstand und weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das macht deutlich: Die Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass die AKW-Betreiber die Kosten für Stilllegung und Atommülllagerung vollumfänglich und dauerhaft übernehmen.

Das jetzt von der Regierung beschlossene Atommüllprogramm ist ohnehin nur vorläufig. Es steht einerseits unter dem Vorbehalt, dass sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE der Bundestag mit dem Atommüllbericht auseinandersetzen wird. Außerdem wird sich die Atommüll-Kommission mit dem Programm befassen. Denn zusätzlich und durch die Hintertür erweitert das jetzt vorgelegte Entsorgungsprogramm den Arbeitsauftrag dieser Kommission, die die Anforderungen für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle derzeit erarbeiten soll.“

 

Diese Pressemitteilung ist auf der Seite der Fraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Atommüll-Debatte: „Nicht die richtige Zeit“, Rückschritt, falsche Konsequenz: Bundestag debattiert Antrag der Fraktion DIE LINKE

Wie geht es in Sachen Atommülllagerung weiter? Die Konzerne versuchen sich von der gesetzlichen Pflicht, die Kosten dafür zu übernehmen, mit miesen Tricks zu befreien. Eine Atommüll-Kommission sucht einen Konsens bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in der entfernten Zukunft. Und das Bundesumweltministerium schreibt seine Vorstellungen in ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ (NaPro) und bekommt dafür fast 70.000 Einsprüche. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben dafür gesorgt, dass dieses NaPro nun auch Thema im Bundestag wird. Das hat bei den anderen Fraktionen nicht wirklich Unterstützung gefunden: Falscher Ort, falsche Zeit, zuständig sei die Atommüll-Kommission, heißt es im Bundestag. „Wir sind nicht die Kommission zur Überprüfung des Nationalen Entsorgungsprogramms“, heißt es tags darauf aus dem Munde von Kommissions-Mitglied Michael Sailer (Öko-Institut, Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung) Niemand der VertreterInnen von CDU/CSU, Grünen oder SPD widerspricht dieser Aussage in der Kommissions-Sitzung am 4. Juli.

Hubertus Zdebel hatte in seiner Rede zur Begründung des Antrags dargelegt, wie vielschichtig der Bericht zum NaPro sei, dass er zwar die Themen anführe, nicht aber die vielfältigen Probleme, die sich schon heute Tag für Tag an den zahlreichen Atommüll-Standorten zeigen, darstellen würde. Der Bericht zeige aber insbesondere auch, dass die Rahmenbedingungen der Atommüll-Kommission, wie sie im Standortauswahlgesetz festgelegt sind, nicht ausreichen, um die Probleme auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens sinnvoll und angemessen zu behandeln. Das müsse der Bundestag zur Kenntnis nehmen und endlich für eine Korrektur sorgen. Sein Fazit: „Bei allen Mängeln des Entwurfs zum Nationalen Entsorgungsprogramm macht der Bericht klar, wie eng die Atommüllprobleme über alle Abfallarten und Mengen hinweg im Zusammenhang betrachtet werden müssen, wenn die Suche nach einem Standort für ein dauerhaftes und möglichst sicheres Lager im gesellschaftlichen Konsens gelingen soll. Vor diesen Problemen dürfen weder Bundesregierung noch Bundestag, aber auch nicht die Atommüll-Kommission, die Augen verschließen. Eine Neubestimmung im Umgang mit dem Atommüll ist dringend erforderlich. Die Kritiken der Anti-Atom-Bewegung an dem bisherigen Umgang und am Standortauswahlgesetz sind gut begründet und müssen endlich aufgegriffen werden.“

Während Steffen Kanitz von der CDU-Fraktion bei der Einbringung des LINKEN-Antrags am 3. Juli im Bundestag von einem „Rückschritt“ sprach, stellte Sylvia Kotting-Uhl für die Grünen fest, dass der Antrag „nicht in die Zeit passt“ und verwies darauf, dass der Entwurf des NaPro „unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Kommission“ stünde. Sie stellte fest: „Wir haben den Auftrag, uns damit zu befassen“. Hiltrud Lotze von der SPD kommt zu dem Fazit: „Der Antrag enthält einige richtige Ansätze. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden, sind jedoch zum großen Teil falsch.“ Auch sie betont: „Das Nationale Aktionsprogramm zur Entsorgung des Atommülls steht völlig zu Recht unter Vorbehalt der Ergebnisse der Endlagerkommission; denn es sollen nicht schon wieder Fakten geschaffen werden, bevor es einen breiten Diskurs gegeben hat.“

Richtig ist: Das BMUB hat den Entwurf unter den Vorbehalt der Entscheidungen der so genannten „Endlager“-Kommission gestellt. Das Haken ist nur: In dem Papier werden zahlreiche wesentliche Punkte bei der Lagerung aller Arten von Atommüll genannt, mit denen sich die Kommission in der verbleibenden Zeit bis zum Sommer 2016 kaum noch ernsthaft befassen kann. Bislang hat die Kommission lediglich einen dieser Punkte aufgegriffen.

So wirft das Bundesumweltministerium im NaPro die Frage auf, wo denn die insgesamt 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle „endgelagert“ werden sollen, die aus der ASSE „zurückgeholt“ werden sollen und die bei der Urananreicherung in Gronau anfallen. Als eine Variante schlägt das BMUB vor, diesen Strahlenabfall später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern, was dort zu einer Verdoppelung der derzeit genehmigten Atommüll-Menge führen würde. Kein Wunder also, wenn in der Region um Salzgitter die Proteste massiv anwachsen (siehe dazu unten mehr).

Als Alternative schlägt das BMUB vor, diese ASSE- und Gronau-Abfälle gemeinsam in dem zu findenden Lager für „insbesondere“ hochradioaktiven Atommüll „endzulagern“. Diese vom BMUB genannten Alternativen erweitern nun aber allein an diesem einen Punkt den Aufgabenbereich der Kommission gewaltig. Und nicht auszuschließen wäre eine weitere Konsequenz: Es braucht unter Umständen ein drittes „Endlager“!

Die Kommission muss nun zusätzlich zu den bisherigen Themen in der verbleibenden Rest-Arbeitszeit klären, wie sie sich dazu stellt, diese leicht- und mittelradioaktiven Abfälle gemeinsam in einem zu findenden Lager für hochradioaktive Abfälle einzulagern – oder ihn den Menschen rund um Salzgitter und dem Schacht Konrad vor die Füße gibt. Für die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens eine absurde Alternative.

Nicht eben begeistert hat denn auch die AG3 der „Endlager“-Kommision im Mai diesen Teilaspekt aus dem NaPro als Arbeitsauftrag entgegen genommen und zugesagt, bis zum Herbst unter Beteiligung der Betroffenen auch aus der Region Salzgitter einen Vorschlag zur weiteren Diskussion in der Kommission zu machen.

Die Arbeit der Kommission endet im Sommer 2016 mit der Vorlage eines Abschlussberichts. Ein erster Entwurf für diesen Bericht soll zum Ende 2015 vorliegen und dann einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit unterschiedlichen Akteuren und Zielgruppen unterzogen werden. Schon diese Öffentlichkeitsbeteiligung steht unter enormen Zeitdruck. Diese Öffentlichkeit braucht ausreichend Zeit, um sich mit dem Bericht auseinander zu setzen und Kritik zu formulieren. Diese Kritik wiederum muss dann für den Bericht wiederum aufgearbeitet und von der Kommission entschieden werden, welchen Punkten sie folgt und welchen warum nicht. Von vielen Seiten wird dieser enorme Zeitdruck kritisiert. Eine vernünftige Umsetzung des vorliegenden Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Kommission würde eher drei Jahre brauchen, hieß es jüngst bei einer „Prüfung“ des Konzepts im Rahmen einer Debatte in der Ev. Akademie in Loccum.

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