Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür

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Gemeinsame Vorsitzende einer Ex-Ad-hoc-AG und nun AG5 der Atommüll-Kommission: Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger, RWE, Deutsches Atomfortum (© Andrè Laaks, RWE AG)

Für die Vertreter der Atomunternehmen haben sich die Arbeitsbedingungen in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission in den letzten Monaten verbessert. Das ist das Ergebnis eines Antrags der Deutschen Umwelt-Stiftung bzw. ihres Vertreters Jörg Sommer. Fulminant hatte er im Frühjahr beantragt, die Vertreter von RWE und E.on sollten sich aus der Kommission verabschieden, wenn diese ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz, Arbeitsgrundlage der Kommission, nicht zurückziehen würden. (Pressetext der Kommission) Das Ergebnis bis heute: Gerd Jäger von RWE und auch Sommer sind zu Vorsitzenden einer als Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ bezeichneten Gruppe aufgestiegen, die nunmehr sogar als AG5 läuft. Nun dürfen sie auch in der von Sommer ehemals als Geheimkreis außerhalb der Geschäftsordnung bezeichneten Runde der AG-Vorsitzenden mitspielen. „Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür“ weiterlesen

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen“

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Region für die unterirdische Lagerung hochradioaktiven Atommülls: Karte der untersuchungswürdigen Steinsalz- und Tonsteinformationen in Deutschland. Quelle: BGR

Die vom Bundestag beauftragte und von vielen Anti-Atom-Initiativen und Umweltgruppen weiterhin kritisierte und abgelehnte Atommüll-Kommission macht sich entsprechend dem erarbeiteten und am 20. Juni öffentlich vorgestellten und  anschließend ergänzten Konzept auf den weiteren Weg zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Entsprechend dem „Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (PDF) soll es nach der Sommerpause eine „Workshopreihe mit Vertretern der Regionen“  und eventuell auch „Angebote zur Kommunikation mit kritischen Gruppen“ geben.  Auch die „Jugend“ und die „Fachöffentlichkeit“ werden dann in gesonderter Form einbezogen. Modern ausgedrückt: Damit erwächst für die KritikerInnen des im Standortauswahlgesetz festgelegten Verfahrens, in dem zahlreiche Beschränkungen enthalten sind und in dem Gorleben als Standort immer noch enthalten ist, nun auch auf regionaler Ebene – also an den bisherigen und künftigen Atommüllstandorten – eine neue Herausforderung. „Atommüll-Kommission will reden: Mit Atommüll-Regionen, Endlager-Regionen und – nur wie – mit „kritischen Gruppen““ weiterlesen

Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik

Als Gegenveranstaltung zum "Bürgerdialog Standortsuche"der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" haben die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt zur Tagung "Atommüll ohne Ende, Teil 2" ins Berliner Tagungshaus "Pfefferberg" eingeladen. Rund 150 Teilnehmer/-innen folgten der Einladung und hörten hochkarätige Vorträge zu Themen rund ums deutsche Atommüll-Desaster. Im Bild: Dozent Reinhard Ueberhorst
Reinhard Ueberhorst, der Atommüll und die Demokratie. Foto: PubliXviewinG

(Update 19/08/2015) Immer mehr Atommüll und immer mehr Risiken, Unsicherheiten und Unklarheiten. Die Nutzung der Atomenergie ist seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Thema umstritten und spaltet die Gesellschaft. Der Atomstaat (Robert Jungk) ist ein Begriff, der die Grenzen der Demokratie bei der Atomenergienutzung beschreibt. Nicht erst jetzt stellt sich eine Frage: Wie kann eine unverantwortbare Technologie und der daraus resultierende Atommüll auf möglichst demokratische Weise möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Reinhard Ueberhorst hat dazu auf einer „Gegenveranstaltung“ zu einer als „Öffentlichkeitsbeteiligung“ deklarierten Veranstaltung der Atommüll-Kommission einen Vortrag gehalten, der die Debatte zuspitzt. umweltFAIRaendern dokumentiert diesen Beitrag, den Reinhard Ueberhorst im Nachgang zu seinem Vortrag auf der Veranstaltung am 20. Juni 2015 verschriftlicht hat. „Demokratische Atommüllpolitik oder Zustimmungsmanagement und simulierte gesellschaftliche Verständigung – eine kritische Wahrnehmung der Arbeit der StandAG-Kommission“ (Update 19/08/2015, PDF).

Bereits im März 2014 hatte Ueberhorst eine Kritik am Standortauswahlgesetz und die Kommission formuliert, die umweltFAIRaendern hier veröffentlicht hat.

Über die „Gegenveranstaltung“ berichtet die BI Lüchow Dannenberg zum Vortrag von Ueberhorst: „Die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik seien verspielt worden. Formal-demokratische Prozesse wie das Standortauswahlgesetz und die Einrichtung der Endlagerkommission reichten angesichts der Tragweite des Themas, wie die Gesellschaft mit dem Atommüll umgehen will, nicht aus. “Es bedarf anderer Methoden, einer Weiterentwicklung der Demokratie.” Eine mehrjährige Willensbildung und aufgeklärte Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen müsse der Partizipation vorausgehen. Ein korporatistisches Modell, wie es die Endlagerkommission repräsentiert, reiche nicht aus. Das schnelle Gesetz ohne die vorgeschalteten Verständigungsprozesse trage dazu bei, dass kein Vertrauen in die angeblich neue Endlagersuche entstehen konnte.“

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang.

Atommüll und Demokratie – einige Bemerkungen

Keine andere Technologie (vielleicht mit Ausnahme der Gentechnik) hat derart weitreichende Folgen: Beim Betrieb durch das Super-Gau-Risiko mit der Drohung der Unbewohnbarkeit von Regionen oder Ländern, bei der Atommülllagerung über unvorstellbare Zeiten für tausende Generationen und nicht zuletzt auch bei der militärischen Nutzung. Aus diesen drei Gründen ist die Atomenergienutzung unverantwortbar.

Aber das Absurde ist jetzt zu leisten: Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang bei der dauerhaften und möglichst sicheren Lagerung der enormen Mengen von Atommüll. Und das bitte mit soviel Demokratie wie geht! Ueberhorst unternimmt gegenüber der real existierenden Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes, dessen „Erfinder“ aus Partei- und Regierungsspitzen einen „Neustart“ bei der „Endlager-Suche“ reklamieren und von einer „historischen Chance“ sprechen, eine massive Kritik. Gegenüber einer Kommission und einem Standortauswahlgesetz, die im Vergleich zu bisherigen Herangehensweisen als „einzigartig und besonders“ tituliert werden, heißt die Kritik: Es reicht nicht.

Ueberhorst spricht von einer „simulierten“ gesellschaftlichen Verständigung, die über die Atommüll-Kommission und das Standortauswahlgesetz hergestellt werden soll. Vielleicht könnte man auch sagen: Angesichts der ungeheuerlichen Aufgabe, das Ergebnis einer nicht-verantwortbaren Technologie in Form des Atommülls demokratisch im gesellschaftlichen Konsens zu verantworten, kommt die repräsentative Demokratie an ihre Grenze, in der sie eine Lösungskompetenz suggeriert, die sie in Wirklichkeit nicht mehr erbringen kann?

Wie bitte? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat jüngst die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Entscheidungsrelevant dabei war: Sicherheitsnachweise konnten von den zuständigen Behörden nicht erbracht werden, die angesichts als realistisch anzusehender Gefahren zu unterstellen sind. Das Gericht sprach von einem Dilemma.

Einerseits ist es nachvollziehbar, dass Behörden angesichts des Gefahrenpotentials von Atomanlagen unter Sicherheitsgesichtspunkten Schutz-Maßnahmen geheimhalten, damit Terroristen möglichst erschwerte Bedingungen für Angriffsplanungen haben. Diese Geheimhaltung hat aber andererseits die Folge, dass wesentliche Sicherheitsaspekte einer grundgesetzlichen Überprüfbarkeit verfassungsrechtlicher Grundrechte durch die BürgerInnen (und der Gerichte) entzogen werden. Aus Geheimschutzgründen, so das entsprechende Vokabular, werden rechtsstaatliche Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft immer mehr untergraben. Simpel formuliert: Wie viel Geheimhaltung zur Terrorabwehr kann eine Demokratie aushalten, bevor ihre Grundprinzipien sich ins Gegenteil verkehren?

Für den Betrieb von Atomanlagen wäre das Dilemma einfach aufzulösen: Abschalten, sofort. Schon diese Konsequenz ist – wie wir tagtäglich durch den Weiterbetrieb der Atomanlagen erleben – bis heute nicht „mehrheitsfähig“ oder systemlogisch. Für die Atommülllagerung, insbesondere die von hochradioaktiven Abfällen, ist diese Chance schlichtweg nicht mehr gegeben. Umso nachdrücklicher stellt sich die Frage: Wie kann die möglichst sichere und dauerhafte Lagerung von Atommüll demokratisch stattfinden?

  • Klar wird auch: Ohne eine Aufarbeitung dessen, was in der Geschichte der Bundesrepublik geschehen ist, dass es zu dem gekommen ist, was heute passiert, wird eine Bewältigung nicht möglich sein: Dazu die Mediatorin und Anwältin Ulrike Donat- Wer nicht aufräumt (PDF)

Paradox auch: Michael Müller, Co-Vorsitzender der Atommüll-Kommission und wie Reinhard Ueberhorst Sozialdemokrat, arbeitet seit deren Beginn an einem Leitbild der Kommission, in dem auch diese Frage eine Rolle spielt: Wie kann künftig verhindert werden, dass sich bei anderen Technologien die Fehler wiederholen, die bei der gesellschaftlichen Durchsetzung der Atomenergie im Kontext der Aufklärung (Moderne) gemacht wurden? Problem: Auf der Homepage der Kommission ist kein Entwurf eines Leitbilds zu finden.

 

Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

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