Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Vattenfall-Brunsbuettel-Rost
Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.

Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).

Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!

Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.

Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung

Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.

Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.

Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.

Klagewelle gegen Atomanlagen?

Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.

Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.

Folgen auch für Atomkraftwerke?

Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)

Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.

BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!

Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:

„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.

Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“

Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.

Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?

Siehe auch:

Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.

Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)

„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)

Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).

Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)

Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)

Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.

„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des  atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)

Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“

„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte –  Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)

Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)

Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)

Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem  Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)

Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)

Künftig illegal: Atommülllagerung nur noch als Notverordnung? Schriftliche Begründung des OVG Schleswig könnte die gesamte Atommüllentsorgung ins Chaos stürzen

Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert
Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert

Steht die gesamte deutsche Atommüllentsorgung vor dem rechtlichen Aus? Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel rechtens ist. Die Genehmigung wurde für rechtswidrig erklärt. Jetzt liegt eine erste, “anonymisierte” schriftliche Urteilsbegründung vor. (PDF, Hinweis: Der Downloadlink zur dieser PDF hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert, nach dem OVG eine zweite, korrigierte Fassung geschickt hat.)

Ein Anwohner hatte u.a. geklagt, weil seiner Meinung nach das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW nicht ausreichend gegen den (gezielten) Absturz des Passagierflugzeugs A380 ausgelegt sei. Außerdem sei kein ausreichender Schutz gegen Terroranschläge mit modernen Panzerfäusten untersucht worden und daher keine Schutzmaßnahmen erfolgt. Das Gericht hatte daher die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgehoben.

Jetzt hat das OVG eine „anonymisierte“ schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt.  Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013.

Sowohl das BfS, als auch die Betreiber des AKWs Brunsbüttel (Vattenfall, E.on) und auch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatten nach dem mündlichen Urteil mitgeteilt, dass man nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten müsse, um zu bewerten, welche Folgen das Urteil konkret hat. Nach einer schriftlichen Urteilsbegründung hat das dem Bundesumweltministerium zugeordnete BfS vier Wochen Zeit, gegen das schriftliche Urteil des OVG Schleswig Widerspruch einzulegen.

Erste Stellungnahme des BFS nach der mündlichen Begründung des Urteils. In der PM, stellt das BfS u.a. auch fest: „Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“ Das hat das Gericht zwar für nicht ausreichend erklärt. Es macht aber auch deutlich, dass die Betreiber der AKWs offenbar noch weniger Untersuchungen wollten.

Die schriftliche Urteilsbegründung könnte nicht nur für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel von Bedeutung sein. Zahlreiche andere Lager für hochradioaktiven Atommüll sind grundsätzlich in der gleichen Weise genehmigt worden. Die Sicherheitsmängel, die das Urteil des OVG für Brunsbüttel in Sachen gezielter Flugzeugabsturz eines A380 als auch zu panzerbrechenden Waffen aufzeigt, würden daher auch die Zwischenlager in Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und den anderen AKW-Standorten bis hinunter nach Bayern und Baden-Württemberg betreffen. Atommüllentsorgung im rechtlichen Notstand!

Von Bedeutung ist in der schriftlichen Begründung auch, wie sich das Gericht in Schleswig zur Geheimhaltung der Behörden in Sachen Terrorschutz verhält. Denn das BfS hat diverse angebliche Sicherheitsbetrachtungen dem Gericht nicht vorgelegt, weil diese geheim seien. Zwar billigt das Bundesverwaltungsgericht in bestimmtem Umfang so ein Vorgehen, aber das OVG Schleswig hatte schon in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es vor einem erheblichen Dilemma stehe. Einerseits muss es den Schutz von Betroffenen sicherstellen – andererseits kann es von den Behörden behauptete Sicherheitsuntersuchungen und Abwehrmaßnahmen nicht beurteilen, weil diese der Geheimhaltung unterliegen.

Dabei stellt sich auch eine Frage, die für den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke von Relevanz sein könnte: Wenn die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend sicher sind, dann darf dort auch keine Lagerung geschehen. Damit aber wäre angesichts fehlender Alternativen die Entsorgung nicht mehr gewährleistet. Die Atommeiler müssten abgeschaltet werden.

Für Schleswig-Holstein und das Zwischenlager des AKW Brunsbüttel dürfte klar sein: Das von den Grünen (!!) geführte Energieministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde muss sich darauf vorbereiten, die weitere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle per Notverordnung anzuordnen! Möglicherweise nicht nur in Brunsbüttel, sondern auch gleich für das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf und das abgeschaltete AKW Krümmel. Das könnte auch für alle anderen AKW-Standorte gelten. Und das BfS muss Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Schleswig einlegen, um die Fassade von Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Mit Sicherheit aber hat das nichts mehr zu tun!

Die Farce am Rande: Während das Endlagersuchgesetz gerade von allen Parteien im Bundestag beschlossen wurde und als historischer Kompromiss gefeiert wurde, bricht in der Wirklichkeit die gesamte offizielle Propaganda der Atommüllentsorgung zusammen. Schon ziemlich doof.

Siehe auch:

 

Vattenfall steigt aus: Anteile am AKW Brokdorf sollen verkauft werden

Steigt Vattenfall aus Brokdorf aus? Übernimmt E.on das AKW vollständig? Foto: Dirk Seifert
Steigt Vattenfall aus Brokdorf aus? Übernimmt E.on das AKW vollständig? Foto: Dirk Seifert

UPDATE/KORREKTUR: Die Berliner-Zeitung hat sich möglicherweise geirrt, was den Verkauf der Anteile von Vattenfall am AKW Brokdorf angeht. Wie ich leider erst jetzt feststelle, dementiert Vattenfall diese Meldung: „Die Berliner Zeitung zitiert in ihrem Beitrag vom 25. Juli 2013 einen Vattenfall-Sprecher mit der Aussage, Vattenfall wolle seinen Anteil am Kernkraftwerk Brokdorf veräußern. Dazu stellt Vattenfall klar: Diese Aussage wurde nicht getroffen und entbehrt jeder Grundlage.“

Offenbar plant der schwer angeschlagene Konzern Vattenfall den Ausstieg aus dem AKW Brokdorf, an dem er mit 20 Prozent beteiligt ist. E.on hält die anderen 80 Prozent an dem Atommeiler an der Unterelbe. „Wir werden uns auch von unserem Anteil am Atomkraftwerk Brokdorf trennen, das wir gemeinsam mit Eon betreiben“, sagte Müller. Damit wäre Vattenfall hierzulande komplett aus der Atomkraft raus.“ Das berichtet die Berliner-Zeitung. Allerdings: In Schweden ist Vattenfall weiterhin Betreiber zahlreicher Atomkraftwerke und will deren Laufzeit sogar verlängern und dann neue Atommeiler bauen. Siehe dazu: Vattenfall: Laufzeitverlängerung für schwedische Atomkraftwerke

Vor zwei Tagen hat der Vattenfall-Konzern seinen Offenbarungseid geleistet und angesichts massiver Verluste in Höhe mehrerer Milliarden Euro die Notbremse gezogen. Siehe dazu ausführlich: Handelsblatt: Vattenfall sucht Investoren für Komplettübernahme des Deutschland-Geschäfts und: Vattenfall-Krise: Konzern wird gespalten – Vorbereitung, dass Vattenfall Tschüss sagt?!

Dazu zählt auch der Rückzug aus dem Deutschland-Geschäft, der nun offenbar schrittweise eingeläutet ist. Nach und nach werden nun immer mehr Einzelheiten bekannt, die der Konzern offenbar in den letzten Monaten bereits vorbereitet hat. Dazu zählt nicht nur der jetzt angekündigte Verkauf der Anteile am AKW Brokdorf. Auch von der Braunkohle-Sparte wird sich der schwedischen Staatskonzern wohl bis Ende 2014 trennen.

Siehe auch: Vattenfall Deutschland zerfällt: Verkauf der Braunkohle-Sparte bis Ende 2014

Atomausstieg? AKW Gundremmingen will mehr Atomstrom produzieren.

Radioaktiv-10.jpg
Bayern kann das: Atomausstieg mit noch mehr Atomstrom!

Mit einer Leistungserhöhung wollen die Betreiber der AKWs in Gundremmingen, RWE und E.on, künftig mehr Atomstrom herstellen. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt der bayerischen Atomaufsicht vor. Am Donnerstag, dem 11.7.2013, war das Verfahren auf Initiative einer Bürger-Petition Thema im Umweltausschuss des Landtags in München. Dazu eine Presseerklärung des Bund Naturschutz, dem bayerischen Landesverband des BUND:

„CSU UND FDP LEHNEN LEISTUNGSAUSWEITUNG IM AKW GUNDREMMINGEN NICHT AB

Heute wurde im Umweltausschuss des bayerischen Landtags die von 6700 Bürgern eingereichte Petition gegen die beantragte Leistungsausweitung des AKW Gundremmingen beraten. Die Regierungsmehrheit von CSU und FDP haben die Petition auch mit Tolerierung der Oppositionsfraktionen vertagt und damit die Türen für eine Genehmigung der Leistungsausweitung offen gelassen.

„Dass CSU und FDP jetzt einer Ausweitung der Atomstromproduktion keine klare Absage erteilen, lässt massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Energiewendeziele der Staatsregierung aufkommen und“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz. Diese Vertagung ist um besorgniserregender, als dass das Umweltministerium im Ausschuss deutlich machte, dass nach deren derzeitiger  Bewertung keine Gründe gegen eine Genehmigung vorlägen. Das Ministerium warte
aber noch eine Stellungnahme aus dem Bundesumweltministerium ab.

Im ohnehin größten AKW Deutschlands wollen RWE und EON die zwei alten Siedewasserreaktoren schärfer fahren und so die Kraftwerksleistung erhöhen. Das würde die Sicherheit in dem ohnehin besonders riskanten AKW weiter verringern und zugleich noch mehr Atommüll bedeuten. Schon seit 1999 versuchen die zwei Atomkonzerne eine Genehmigung für die Ausweitung der Atomstromproduktion zu erhalten.

„Es kann nicht sein, dass die Energiekonzerne RWE und E.ON das Risiko für die Bevölkerung nochmals erhöhen, um noch mehr Geld zu verdienen,“ kritisiert der BN‐Landesbeauftragte Richard Mergner das Ansinnen der Energiekonzerne.

Das Bundesumweltministerium hat wegen der besonderen Risiken das eigentlich zuständige bayerische Umweltministerium aufgefordert, den Genehmigungsentwurf vom Bundesumweltministerium absegnen zu lassen. Eine aktuelle Stellungnahme steht noch aus.

„Auch nach 14 Jahren sind die Sicherheitsfragen nicht beantwortet worden. Unsere Sorgen bestehen nach wie vor,“ so Raimund Kamm, Vorsitzender des FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und Vorstandsmitglied der BN‐Kreisgruppe Augsburg.

Gegen die Leitungsausweitung wendet sich die vom Schwaben‐Energierat initiierte Petition mit den Unterschriften von 6700 Bürgern. Die Petition appellierte an den bayerischen Landtag, sich gegen diese Atomausweitung auszusprechen und das Ministerium aufzufordern, den Antrag abzulehnen. Im Schwaben‐Energierat haben sich mehrere Umweltverbände, darunter auch der BUND Naturschutz, Umweltgruppen und Parteien zusammengeschlossen.“

Urananreicherung URENCO: „Die Dinge, die wir tun, könnten auch für nicht-friedliche Zwecke genutzt werden, wie z.B. Atombomben“

robinwood_uranfabrig_gronauAngesichts der anlaufenden Sondierungen für einen Verkauf der Urananreicherungsanlagen des URENCO-Konzerns hält der deutsche Chef, Helmut Engelbrecht, mit der Brisanz des Deals nicht hinter dem Berg. Im Daily Telegraph sagte er vor wenigen Tagen: „It is a very political market“, he observes genially. „Because unfortunately the things we do could also be used for non-peaceful purposes.“ Such as making an atomic bomb and blowing everyone up.“ Das ist deutlich und macht klar, um was es geht: Die URENCO ist potentiell der Schlüssel zur Atombewaffnung auf Basis von Uran.

Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt und Chef der Entsorgungskommission der Bundesregierung hatte bereits vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass der Weg über die Urananreicherung der einfachste Weg zur Atombombe ist.

Angesichts der Verkaufsabsichten versucht Engelbrecht trotz der militärischen Bedeutung der URENCO-Anlagen, Gelasssenheit zu verbreiten. Der Uran-Markt sei zwar ein sehr politischer Markt. Aber auch wenn ein Verkauf an private Investoren erfolgen würde, müsse sich niemand Sorgen machen, dass die internationale Kontrolle durch die Atombehörden und die Staatsregierungen gefährdet oder eingeschränkt würde.

Die Kontrolle zur Nichtverbreitung von Kernwaffentechnik und angereichertem Uran zur Waffenherstellung würde auch bei privaten Eigentümern in vollem Umfang bestehen bleiben, behauptet Engelbrecht. Einerseits mag man dem zustimmen, denn natürlich wollen die Staaten die politische Kontrolle behalten. Aber ob bei einer privaten Eigentümer-Struktur, bei der auch Finanzinvestoren nicht gänzlich ausgeschlossen sind, die Schlupflöcher zur Verbreitung von Know-How und Komponenten nicht deutlich größer werden, können selbst noch so intensive Kontrollen nicht wirklich garantieren. Das Risiko würde in jedem Fall steigen.

Aber das scheinen die Regierungen durchaus in Kauf zu nehmen, angesichts der Summen, um die es beim Verkauf geht: Rund 10 Mrd. Euro erwarten England, die Niederlande sowie E.on und RWE durch den Verkauf. Auch langfristig erwartet die URENCO weiterhin einen stabilen, wenn nicht sogar wachsenden Markt und verweist darauf, dass Japan nach dem Super-GAU von Fukushima künftig wieder ein Kunde sein wird.

Am Rande verweist der Daily Telegraph bzw. Engelbrecht auf einen weiteren Aspekt: Einer der Erfinder der Zentrifugen-Technik, die heute bei der URENCO zum Einsatz kommt und international derzeit die wirtschaftlichste Methode zur Urananreicherung darstellt, hat mit seiner Forschung in Nazi-Deutschland begonnen. Der Daily Telegraph schreibt über Engelbrecht: „That brings him to Zippe. „The technology we all use for every centrifuge globally these days was developed in 1946-47 in Russia by German prisoners of war,“ Engelbrecht explains. „To their surprise they were released provided they could pay their travel home. They went to Germany, but Germany couldn’t do anything nuclear so they dispersed to earn a living.“

Zippe, „one of the key developers“, went to America in the early 1950s. „He was asked by the US authorities to put into a paper what he had done in Russia. But he was Austrian so the Americans had difficulty putting that report under US intelligence. It leaked. It tells you the basics of how to create a centrifuge.“

Die URENCO untersteht der Kontrolle der Regierungen der Bundesrepublik, Großbritanniens und der Niederlande. In diesen Ländern stehen auch die drei europäischen Urananreicherungsanlagen. In Almelo (NL), Capenhurst (GB) und in Gronau/Westfalen (BRD, im Eigentum von E.on und RWE). Aufgrund der Brisanz der Urananreicherung für militärische Ambitionen, unterliegen die URENCO-Fabriken dem internationalen Verträgen von Almelo. Darin verpflichten sich die drei Vertragsstaaten gegenüber Euratom und der Internationalen Atomenergie Behörde (IAEO), die Weiterverbreitung nur zu friedlichen Zwecken zu betreiben und die Anreicherung von Uran 235 nur im Bereich von rund 5 Prozent für die Nutzung in Atomkraftwerken zu betreiben. Höhere Anreicherungen von Uran 235, die grundsätzlich möglich wären und dann für den Einsatz in Uranbomben genutzt werden könnten, sind ausdrücklich verboten. Internationale Kontrollen der IAEO sollen das überwachen. Die Anlagen der URENCO wie z.B. in Gronau sind grundsätzlich mit den umstrittenen Anlagen im Iran und anderen Staaten vergleichbar. Dass Deutschland über diese Anlage verfügt, ist grundsätzlich für die deutsche Außenpolitik von großer Bedeutung. Auch wenn die BRD kein waffenfähiges Uran herstellt: Die Anlage in Gronau macht klar, dass Deutschland jederzeit in der Lage wäre, Uranwaffen herzustellen. Damit gilt Deutschland als Staat, der grundsätzlich in der Lage ist, die Atombombe herzustellen.

×