Atommüll-Kommission: Aufgaben wachsen – Druck steigt

Nicht nur die Frage, wie mit dem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau umzugehen ist, sondern auch das geplante Eingangslager für 500 Castor-Behälter müssen als Konsequenz des von der Bundesregierung vorgelegten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ jetzt Eingang in die Arbeit der Atommüll-Kommission finden. Das mahnt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in einem Brief an die „Kommission für hoch radioaktive Abfälle“ vor der kommenden Sitzung nächsten Montag an. Zdebel ist als Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Mitglied dieser Kommission.

Die Bundesregierung hat auf Anforderung einer EU-Richtlinie ein so genanntes „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Darin wird beschrieben, wie die Bundesregierung sich den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen vorstellt. Der Bericht ist von der Bundesregierung allerdings unter den Vorbehalt einer Befassung durch die Atommüll-Kommission gestellt.

„Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung setzt die Atommüll-Kommission jetzt unter enormen Druck, denn es ist nur noch wenig Zeit, um solide auf die neuen Vorschläge zu reagieren. Allerdings fallen diese graviereden Probleme nicht vom Himmel. Schon bei der Erarbeitung des Standortauswahlgesetzes, das die Grundlage für die Kommissions-Arbeit ist, hatten wir gewarnt, dass man die Probleme bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nicht ausklammern oder zur Nebensache erklären könne und dass es einfach mehr Zeit brauche, um gute Ergebnisse erreichen zu können“, stellt Hubertus Zdebel mit Blick auf das NaPro fest.

„Jetzt wird immer deutlicher, dass die vielen „Geburtsfehler“ des Standortauswahlgesetzes als auch der Widerstand in der Kommission, die jetzt von der Bundesregierung aufgeworfenen Themen frühzeitig in die Planung zu nehmen, dazu führen, dass der Kommission die Zeit wegläuft. Ende Juni 2016 endet die Laufzeit der Kommission nach dem derzeitigen Gesetz.

Schon ohne die im NaPro gestellten neuen Aufgaben für die Kommission droht die vorgesehene und zu einem der Kernbereiche gehördende Öffentlichkeitsbeteiligung am Bericht der Kommission unter die Räder zu kommen.“

Eine der wichtigen Entscheidungen, die die Bundesregierung im NaPro getroffen hat, und die nun von der ATommüll-Kommission neu als Arbeitsauftrag zu behandeln ist, ist die Frage, wo und wie die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau künftig endgelagert werden könnten. Die Bundesregierung schlägt eine Prüfung vor, diese Abfälle künftig gemeinsam in dem zu findenden Lager für radioaktive Abfälle einzulagern.

Große Bedeutung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürfte dem im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 500 Castor-Behältern vorgesehene „Eingangslager“ zukommen, so Zdebel weiter. Diese Lager soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung frühzeitig am Standort des zu findenden „Endlagers“ errichtet werden.

Die Einrichtung eines derartig großen Lagers, so der Abgeordnete, wird maßgeblichen Einfluß bei der Suche nach einem „Endlager“ und der Akzeptanz in der Bevölkerung haben, da eine oberirdische Lagerung vermutlich über Jahrzehnte in diesem Eingangslager stattfinden wird. In dem Brief fordert der Abgeordnete eine umfassende Auswertung des NaPro durch die Kommission, um die dort enthaltenen Themen in der Kommissionsarbeit aufzunehmen.

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

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Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

ZumAusgangGehen(Update mit dem Bericht des BMUB zum Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen auf Forschungs- und Prototyp-Anlagen) Die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission hat sich heute unter der Leitung von  Hubert Steinkemper für ein Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren und Demonstrations-Anlagen ausgesprochen und wird sich auf der nächsten Sitzung der Gesamt-Kommission für einen entsprechenden Beschluss einsetzen. Das angestrebte Export-Verbot geht auf eine Initiative des BUND in der Kommission zurück. Im Zentrum stehen Pläne, 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA abzuschieben. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium über den derzeitigen und geplanten Status der entsprechenden Forschungsreaktoren und Demonstrations- bzw. Prototyp-Anlagen berichtet.

  • Zu einer Diskussion über die Typisierung der Forschungsreaktoren und der Versuchsanlagen wie dem AVR ist es in der AG2 nicht gekommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass alle Anlagen unter ein Export-Verbot fallen sollen, nicht verwunderlich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Export-Verbot vor allem deshalb zum Thema wurde, weil die Bundesregierung den zu kommerziellen Zwecken errichteten AVR Jülich mit Blick auf den beabsichtigten US-Export zum Forschungsreaktor kurzerhand umdefiniert hat. Bislang sortierte z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz den AVR als kommerziellen Reaktor ein. Typischerweise sind Forschungsreaktoren vor allem auf die Neutronen-Erzeugung ausgerichtet und haben mit Stromerzeugung nichts zu tun. Siehe auch: Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst
  • Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

In der Kommission berichtet Peter Hart vom BMUB über den Stand der Dinge zu diesem Thema. Demnach wäre für den Forschungsreaktor in Berlin, der 2019 stillgelegt wird, noch ein Export von hochradioaktivem Atommüll bis 2017 in die USA vorgesehen. Dafür gäbe es entsprechende Verträge. Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 bestehen derartige Verträge mit den USA nicht. Sie werden aber vom Betreiber angestrebt, so Hart. Eine Einlagerung wäre – sollten die USA den Vertrag nicht verlängern – für das Zwischenlager in Ahaus vorgesehen.

Auch zu dem Forschungsreaktor TIGRA in Mainz, dem Reaktor in Graching sowie den Brennelementen aus Rossendorf etc. macht der Bericht des BMUB weitere Angaben über den derzeitgen Verbleib der radioaktiven Abfälle und die künftigen Planungen.

Ebenso berichtet das BMUB in der Vorlage über den Verbleib der Brennelemente aus bereits stillgelegten Anlagen im Bereich Forschung, Demonstration und Prototypen.

Der Bericht ist hier als PDF veröffentlicht. Außerdem wird er auf der Seite der Atommüll-Kommission zu finden sein.

Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – genehmigt, teuer und noch lange nicht in Betrieb

Genehmigt ist das Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter. 303.000 Kubikmeter sollen künftig hier unterirdisch in einem alten Erzbergwerk eingelagert werden. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, weil es immer neue Probleme bei Ausbau gibt. Beispielsweise weil das Gestein der Bergwerksgruppe wesentlich poröser ist, als erwartet und daher erheblich kostenaufwändigere und zeitraubende Baumaßnahmen erforderlich sind. Inzwischen werden die Kosten auf insgesamt 7,5 Mrd Euro geschätzt. Wie in Gorleben oder ASSE hat es bei der Festlegung dieses Standortes keinen Alternativenvergleich gegeben. Der Schacht Konrad wurde schlicht als politische Entscheidung festgelegt. Wir setzten unsere Reihe mit Berichten über die Atommülllager auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zum Haushaltsplan 2016 fort.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Frühestens 2022 wird derzeit eine Inbetriebnahme erwartet und das Bundesumweltministerium stellt fest: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“

Weil sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad immer wieder verschoben hat, werden an zahlreichen AKW-Standorten neue Zwischenlager geplant, damit die geplante Stilllegung in Form des Rückbaus der Anlagen erfolgen kann. Dadurch entstehen den AKW-Betreibern zusätzliche Kosten. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein machen daher enorm Druck, dass eine Inbetriebnahme im Schacht Konrad beschleunigt wird.

Bis heute lehnen nicht nur viele Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen den Ausbau des Schacht Konrad ab. Der fehlende Alternativenvergleich, eine völlig veraltete Planung und der bis heute mangelhafte Nachweis der Langzeitsicherheit sind nur einige der Gründe für diese Ablehnung. Spätestens seit dem Desaster in der ASSE fordern Städte und Verbände rund um den Schacht Konrad, aber auch z.B. die Landesregierung in Niedersachsen eine Überprüfung des Konzept zur Lagerung der radioaktiven Abfälle: Dabei geht es u.a. um die Frage, wie der Atommüll im Falle von Wassereinbrüchen notfalls zurückgeholt werden kann. Genau dieses Problem stellt sich in der ASSE II und es ist dringend erforderlich, zu klären, welche Konsequenzen dies für den Schacht Konrad haben muss.

Rund um den Schacht Konrad wachsen derzeit die Proteste. Der Grund ist das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in der sie den weiteren Umgang mit den angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Hinterlassenschaften darlegt. Neu in dieser Planung sind rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle, die nach einer erfolgreichen Rückholung aus der ASSE II (200.000 Kubikmeter) und aus der Uranverarbeitung bei der URENCO in Gronau (100.000 Kubikmeter) anfallen. Bislang ist für diesen Atommüll keine „End“lagerung eingeplant.

Die Bundesregierung hat nun zwar vorerst entschieden, dass die „Endlager“-Kommission prüfen soll, ob eine gemeinsame Lagerung dieser „neuen“ Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Atommüll sinnvoll und möglich ist. Sollte die Kommission aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht erfolgen sollte, will die Bundesregierung diesen Atommüll ebenfalls im Schacht Konrad einlagern. Damit würde die bislang genehmigte Menge von Atommüll also verdoppelt!

Im Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand zum Schacht Konrad wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch als PDF.

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Atommüll-Konzerne auf der Flucht – Haftungsandrohung im Entwurf

Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?
Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?

Die Atomkonzerne E.on und Company versuchen sich vor der Verantwortung für die Kosten des atomaren Wahnsinns zu drücken. E.on bereitet mit einer Abspaltung des maroden Geschäftsbereichs Kohle und Atom eine Art Bad Bank vor. Ziel: Die Haftung für die Atommüllkosten sollen auf diese Abspaltung begrenzt werden. Geht dieser Bereich Pleite, soll das nicht mehr auf den Mutterkonzern durchschlagen können. Die Probleme sind lange bekannt, endlich aber hat auch im Wirtschaftsministerium die Erkenntnis Eingang gefunden: Das kann für die Steuerzahler so richtig teuer werden. Per Gesetz will Wirtschaftsminister Gabriel jetzt in aller Eile die Konzernhaftung neu regeln. Der Entwurf dazu liegt seit gestern vor und steht hier zum download (PDF). Das Gesetz soll noch im September in den Bundestag eingebracht werden.

Eine weitere Maßnahme zur Sicherung der so genannten Rückstellungen der Atomkonzerne soll außerdem folgen. Bislang haben die Unternehmen rund 38 Mrd. Euro zurückgestellt. Daraus sollen Stilllegung und Abriss der Atomanlagen und die Lagerung des Atommülls bezahlt werden. Bislang konnten die Konzerne mit diesem Geld uneingeschränkt arbeiten und ihre Geschäfte finanzieren. Seit Jahrzehnten eine skandalöse Regelung.

Nun sind die Konzerne schwer in der Krise. Ergebnis von erheblichen Fehlspekulationen seit Anfang der 2000er Jahre. Viele Einkäufe von Geschäftsanteilen und Kraftwerken in Europa haben sich zu Verlusten entwickelt. Diese mit der erhofften Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wieder aufzufangen, wurde durch Fukushima und die Kehrtwende der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 zunichte gemacht. Und die Energiewende sorgt inzwischen dafür, dass die Konzerne mit ihrem veralteten und klimaschädlichen Kraftwerkspark kaum noch Geld verdienen können.

Klar ist also: Es braucht ganz schnell eine Sicherung der Entsorgungs-Rücklagen. Seit vielen Jahren bietet sich dafür die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in dem diese Gelder den Konzernen abgenommen und gesichert werden. Vorschläge, wie das gehen soll, liegen längst in den Schubladen des Wirtschaftsministeriums. Nicht nur Gutachter haben dazu viel aufgeschrieben. In einem Papier aus der Führungsetage wurde bereits dargelegt: Die Rückstellungen für den Abriss der Atomanlagen könnten bei den Betreibern bleiben, weil diese Schritt für Schritt beim Rückbau benötigt werden (und die angeschlagenen Bilanzen schonen). Alles was mit Atommülllagerung zu tun hat, kommt aber in einen Fonds. Schon das ist eine Kompromissvariante, die den Unternehmen hilft, die aber dennoch eine Sicherung unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle ermöglicht.

Doch die Konzerne pokern. Sie wollen erreichen, dass sie aus der Verantwortung für das enorme Kostenrisiko bei der Atommülllagerung entlassen werden. Eine Einmalzahlung aus den Rückstellungen wollen sie leisten. Auch sind sie dem Vernehmen nach bereit, dafür die Klagen gegen den Atomausstieg zu verrechnen – und dann zurückzuziehen. Damit wollen sie erreichen, dass statt der jetzt rechnerisch vorhandenen 38 Mrd. minus die erhofften Entschädigungen aus den Klagen, nur ein Betrag um die 20-25 Mrd. Euro eingezahlt werden müsste. Bedingung: Danach ist Schluss mit Verantwortung, weitere Kosten werden den Unternehmen dann nicht mehr in Rechnung gestellt. Das wäre ein Bombengeschäft für die Konzerne – zum massiven Schaden der SteuerzahlerInnen.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorgelegte Haftungsneuregelung zunächst einmal vor allem eins: Eine Absicherung, dass die Bundesregierung überhaupt in der Lage ist, Verhandlungen mit den Konzernen zu führen. Eine Absicherung, die aber auch gleich Feuer bekommen wird. Denn E.on hat bereits erklärt, dass sie das ganze für verfassungswidrig hält und beklagen wird.

Statt jetzt die Entscheidung für einen Fonds zu fällen, will Gabriel eine Expertenkommission einrichten, die beraten soll, wie eine Lösung aussehen soll. Klingt erstmal gut, öffnet aber eben die Tür vor allem dafür, dass die Bundesregierung den Stimmen ein Forum liefert, die für Rücksicht auf die Konzerne plädieren und von einer „gemeinsamen Verantwortung“ von Staat und Wirtschaft lamentieren werden, – mit dem Ziel, den Konzernen einen Schuldenschnitt zu verabreichen.

Ein Jürgen Trittin, der in seiner Amtszeit als Bundesumweltminister dieses schon damals relevante Problem schlicht in die Schublade verschob, ist als Kommissionsleiter im Gespräch. Eine gute Nominierung vor allem um die Grünen einzubinden, einen „faulen Kompromiss mit Augenmaß“ zum Vorteil der Konzerne zu finden – natürlich nach heftigen Auseinandersetzungen und dem Hinweis, dass man Pleite-Konzernen nicht in die Tasche greifen kann.

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