Erste Gesetzesänderungen für „Endlager“-Suche: Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten

Während die „Endlager-Kommission“ für hochradioaktiven Atommüll noch bis nächste Woche an ihrem Bericht arbeitet, hat der Bundestag heute bereits zwei Änderungen am Standortauswahlgesetz verabschiedet. Mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE und ihrem Abgeordneten in der Kommission, Hubertus Zdebel, ist das sogenannten Nationale Begleitgremium vorgezogen worden und soll bereits nach der Sommerpause eingerichtet werden. Damit soll die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der kommenden „Endlager“-Suche für hochradioaktive Abfälle ein wenig gestärkt werden. Außerdem wurde der Aufbau des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE) beschlossen. Zu diesem Punkt hat sich die Fraktion DIE LINKE enthalten. Sie begrüße zwar, dass mit dem Gesetz die DBE verstaatlicht werde. Allerdings würde eine „Super-Behörde“ entstehen, der bislang nicht ausreichend starke Beteiligungs- und Klagerechte der Öffentlichkeit gegenüber stehen, kritisierte Zdebel. Das Video über die Abstimmung ist hier online.

  • Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes: Drucksache 18/8704
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss): Drucksache 18/8913
  • Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    Drucksache 18/8914

In der Debatte im Deutschen Bundestag um den Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes am Donnerstag, den 23. Juni 2016 erklärte der Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Hubertus Zdebel:

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin/
Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema Atommüll, wie die radioaktiven Abfälle unter Kontrolle zu bringen und wie sie dauerhaft und möglichst sicher zu lagern sind. Das nukleare Erbe einer unverantwortlichen Energiepolitik, die niemals hätte begonnen werden dürfen und mit der sich noch viele Generationen abquälen müssen.

Meine Fraktion hat das Standortauswahlgesetz bei seiner Einbringung 2013 abgelehnt und daran halten wir auch weiterhin fest.

Noch ist die Kommission bis nächste Woche dabei, ihre Empfehlungen zur Evaluation dieses Gesetzes zu beschließen. Aber ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich sage: Wir sind sehr skeptisch, dass die von uns und vielen Anti-Atom-Organisationen kritisierten schweren Mängel in dem Gesetz tatsächlich beseitigt werden.

Meine Fraktion DIE LINKE wird sich heute in der Abstimmung des anstehenden Änderungsantrages zum Standortauswahlgesetz enthalten.

Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative, ein nationales Begleitgremium für die Bürgerbeteiligung bei der Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vorzuziehen. Dies haben wir gemeinsam mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen auf den Weg gebracht, denn damit wird eine Lücke bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geschlossen!

Wir finden es auch richtig, wenn im Zuge der veränderten Behördenstrukturen die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE), die zu 75 Prozent den AKW-Betreibern gehört, nicht mehr Teil des Verfahrens sein wird. Denn dieses muss in verstaatlichten Strukturen ablaufen.

Wir enthalten uns dennoch, weil mit dem „Bundesamt für kerntechnische Entsorgung“ eine Super-Behörde beim Bundesumweltministerium entstehen soll, die nur sinnvoll ist, wenn es als Ausgleich sehr starke Bürgerrechte und vor allem Klagerechte für die künftig Betroffenen gibt. Dazu liegt uns derzeit nichts vor, die Endlagersuchkommission strickt noch an Vorschlägen, aber wir müssen befürchten, dass es diese erforderlichen starken Bürger- und Klagerechte am Ende nicht geben wird.

Wenn es gelingen soll, den seit Jahrzehnten andauernden schweren gesellschaftlichen Atomkonflikt zu überwinden, dann gehört zu dem oft behaupteten Neustart bei der Endlagersuche aus meiner Sicht unbedingt dazu, eine Politik staatlicher und wirtschaftlicher Machtdurchsetzung zu beenden.

Frau Umweltministerin Hendricks. Sie haben der Anti-Atom-Bewegung jüngst bescheinigt, dass sich diese um „unser Land verdient gemacht“ hat, weil sie die „Risiken einer zu gefährlichen Art der Energieerzeugung“ nicht hingenommen hat. Für diese Worte danke ich Ihnen. Aber lassen Sie mich auch feststellen: Atomkraftgegner haben nicht nur „Schmähungen“, wie Sie sagen, ertragen müssen. Sie sind immer wieder mit massiver Staatsgewalt, mit Kriminalisierung, Demonstrationsverboten und vielem mehr konfrontiert worden. Diese Anti-Atom-Bewegung hat aufgrund vieler – oft sehr persönlicher – Erfahrungen gute Gründe, staatlichem Agieren gegenüber sehr misstrauisch zu sein.

Daher braucht es auch mehr als nur warmer Worte und Beteuerungen, wenn es bei der Atompolitik tatsächlich um einen Neustart gehen soll. Es ist jedenfalls nicht sonderlich überzeugend, von Neustart zu sprechen, wenn im gleichen Moment die Haftung der Atomkonzerne für die Finanzierung der Atommüllberge letztlich abgeschafft wird und den BürgerInnen im Wendland erklärt wird, dass Gorleben weiter im Rennen bleibt. Das schafft kein Vertrauen und keinen Neuanfang!

Ein Neustart braucht nicht nur Worte, sondern konkrete Taten: Deshalb muss Gorleben aus dem Verfahren genommen werden und deshalb braucht es zum Ausgleich einer zentralisierten Behördenstruktur starke Bürger- und Klagerechte.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Rechtswidrige Export-Pläne von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich? Bundesregierung noch nicht einig

Warum wird immer noch rechtswidrig der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorbereitet? Im Rahmen der heutigen Fragestunde im Bundestag über den neuen Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheithat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Umweltministerin Barbara Hendricks zu den weiterhin bestehenden Planungen für den Export von hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA befragt. Zdebel wollte wissen, ob auch im neuen Bericht das Atomkraftwerk AVR Jülich wie im Bericht zuvor (Anhang 1-2, PDF) als „Kernkraftwerke in Stilllegung“ geführt werde und daher ein Export nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Hendricks bestätigte diese Einschätzung von Zdebel und räumte ein: Ihr Haus sei dafür, dass Exporte vermieden werden sollten, dass das aber noch nicht die Position der Bundesregierung ist. Sie wäre aber überzeugt, dass es eine gute alternative Lösung im Inland geben werde.

Hintergrund: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung im Zwischenlager in Jülich. Neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich oder dem Transport dieser Behälter nach Ahaus verfolgen die Betreiber mit Duldung der Atomaufsicht in NRW und des Bundesforschungsministerium auch den Plan, diese Abfälle in die USA zu exportieren. Das aber wäre rechtlich nur zulässig, wenn es sich um Abfälle aus einem Forschungsreaktor handeln würde. Bislang allerdings galt der AVR als Prototyp eines kommerziellen Reaktors zur Stromerzeugung, an dem auch zahlreiche Stadtwerke und RWE beteiligt waren. Das Forschungszentrum Jülich ist daher bemüht, den Reaktor umzudeklarieren und als Prototypen zum Forschungsreaktor zu machen. Dies ist bislang von den Behörden in NRW und beim Bundesforschungsministerium geduldet oder unterstützt worden. Bereits seit 2011 wird mit US-Behörden verhandelt, seit 2014 gibt es einen „Letter of Intent“ und in den USA läuft bis heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sache.

Vor allem wegen dieser geplanten Exporte hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Reststoffe“, die die „Endlager“-Suche vorbereitet, bereits im Oktober 2015 eine Empfehlung ausgesprochen, die auch den Export von bestrahlten Brennelementen aus Forschungsreaktoren verbietet. Dieser Beschluss wurde im April 2016 von der Kommission bestärkt! Bis heute sind diese Exportplanungen nicht beendet.

Zu den Kosten siehe hier:

BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit „nicht zustimmungsfähig“ – Sondervotum

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Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der „Endlager“-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. „beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.“ Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  „zentrale Fragen ungeklärt“ wären. Auch die „von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.“ Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der „Bericht überhastet fertiggestellt“.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht „nicht zustimmungsfähig“ sei und es daher „auf jeden Fall ein Sondervotum“ zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.“

Brunsmeier ergänzte: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

In der Pressemeldung heißt weiter: „Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.“

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.“

Mehr Informationen vom BUND zum Thema:

BUND in Bayern will mehr Sicherheit beim AKW-Rückbau und der Atommülllagerung in Grafenrheinfeld

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Idyllische Lage, aber hoch radioaktiv trotz Abschaltung: Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden.

Der BUND in Bayern hat in einer Pressekonferenz  mehr Sicherheit beim Rückbau des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld gefordert und darauf hingewiesen, dass es eine „grüne Wiese“ nicht geben wird, denn jede Menge radioaktiver Abfall wird angesichts fehlender „Endlager“ noch Jahrzehnte vor Ort bleiben. Daher seien auch Nachrüstungen des Castor-Zwischenlagers zwingend erforderlich. Zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren für den Rückbau ruft der BUND Schweinfurt auf, Einwendungen zu erheben. Eine entsprechende Sammel-Liste hat der Umweltverband jetzt veröffentlicht.

Dokumentation der PM vom 9. Juni: „Der BUND Naturschutz in Bayern und in Schweinfurt begrüßt das endgültige Abschalten des AKW Grafenrheinfeld. Aber der BUND Naturschutz widerspricht dem geplanten Vorgehen des Unternehmens E.ON und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Abriss entschieden.

„Wir sehen hier keine „Grüne Wiese. Wir entnehmen den Planunterlagen, dass über 99 Prozent der Radioaktivität am Standort verbleiben wird – im atomaren Zwischenlager BELLA. Voraussichtlich bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Diese riesige Menge an Radioaktivität soll hier in einem unsicheren Zwischenlager gelagert werden. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen den Absturz eines großen Flugzeugs (z.B. Airbus 380) und nicht ausreichend sicher ist gegen terroristische Angriffe (z.B. mit modernen panzerbrechenden Waffen). Auch die Castoren bieten nicht den erforderlichen Schutz. Gemäß den vorliegenden Planungen soll das Reaktorgebäude abgerissen werden. Damit entfällt in Zukunft die Möglichkeit, schadhafte Castoren im strahlungsabschirmenden Reaktorgebäude zu reparieren.“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern und Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz im BUND e.V.

„Die Verbesserung der Sicherheit des Atommülllagers am Standort AKW Grafenrheinfeld ist zwingend notwendig. Zudem muss in Zukunft im atomaren Zwischenlager BELLA die technische Möglichkeit bestehen, hochradioaktiven Atommüll aus potentiell schadhaften Castoren sicher umzulagern. Wir fordern aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Überprüfung und zur Verbesserung der Sicherheit des atomaren Zwischenlagers BELLA“, so Günther weiter.

„Das Aktionsbündnis fordert für das gesamte Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir kritisieren, dass uns dies gemäß den vorliegenden Planunterlagen nicht in Gänze zugestanden wird. Wir fordern, dass alle Teilschritte einer Stilllegung und eines Abbaus des AKW Grafenrheinfeld umfassend in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden, und nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur für Phase 1, aber nicht mehr für Phase 2, ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine Verbesserung der Störfallanalyse. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht vollständig. Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie sind nicht vollständig, denn diese enthalten beispielsweise keine Abbaureihenfolge für Komponenten oder Räume“, so Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktionsbündnisses für Atomausstieg.

„Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. E.ON beantragt die Stilllegung und den Abbau des AKW Grafenrheinfeld auf Basis ihrer unternehmerischen Bewertung. Diese Bewertung liegt uns nicht vor und ist daher für uns nicht nachvollziehbar. Über 99,5 Prozent des aktuellen radioaktiven Inventars verbleiben in den abgebrannten Brennelementen im unsicheren atomaren Zwischenlager BELLA. Der geplante Abriss führt dazu, dass der Großteil des Rests in einer geplanten Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verbleiben wird, auf unbekannte Zeit, am Standort des AKWs. Die Eignung des geplanten Bundeslagers „Schacht Konrad“ ist nicht vollständig geklärt und noch in Prüfung. Gemäß Planungen zum Abriss soll eine unbekannte Menge an restlicher Radioaktivität über ein Prozedere „Freimessen“ aus dem Atomgesetz entlassen und dann unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden. Wir lehnen diese heute übliche Freigabepraxis ab. Auch „freigemessener“ oder „freigegebener“ Abfall ist nicht frei von radioaktiven Stoffen. Wir lehnen die Verteilung in der Region Schweinfurt oder anderswo ab. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss auch hier die Grundlagen der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und der Stoffstromkontrolle berücksichtigen und umsetzen. Wir fordern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine transparente und öffentliche Prüfung von Alternativen zu starten, wie beispielsweise Stilllegung durch Sicheren Einschluss“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern.

„E.ON beantragt für Stilllegung und Abbau die Genehmigung einer Abgabe von Radioaktivität in die Umwelt wie bisher in der Höhe für den Leistungsbetrieb. Umgerechnet entspräche dies einer Dosis von mehr als ca. 30 Mikrosievert pro Person und Jahr. Wir lehnen dies ab. Die Stilllegung des AKWs muss messbare Fortschritte für den Immissionsschutz erzielen. Wir fordern, dass die Abgaben von Radioaktivität bei Stilllegung, und auch bei Abbau, deutlich geringer werden müssen, das heißt um den Faktor 10 bis 100 niederer liegen müssen“, fordert Barthel weiter.“

 

Kurz vor Schluss: BUND berichtet über aktuelle Atommüll-Kommissionsdebatten

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Vertreter des BUND in der „Endlager“-Kommission: Klaus Brunsmeier kämpft für jeden Millimeter Sicherheit und Beteiligungsrechte bei der Atommülllagerung.

Nur noch wenige, dafür umso hektischere Sitzungen der „Endlager“-Kommission, bevor der Bericht über das Verfahren und die Kriterien zur Suche für ein Dauerlager für hochradioaktive Abfälle vermutlich am 26. Juni fertig ist und Anfang Juli dann mit Pressekonferenz an den Bundestagspräsidenten übergeben wird. Für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Kommission angekündigt hatte und laut Bundestagsbeschluss als wichtige Anforderungen formuliert wurde, ist dann keine Zeit mehr. Die soll nun angehängt werden und im September mit einer Sitzung des Umweltausschusses des Bundestag abgeschlossen werden. Ein paar Tage davor soll auch noch – dann mit dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung als offizieller Träger – eine öffentliche Veranstaltung zum Kommissionsbericht durchgeführt werden.  Noch stehen einige wichtige Entscheidungen aus, die nächsten Kommissionssitzungen sind am 15. und 20. Juni . Über die letzte Kommissions-Sitzung berichtet wie üblich in knapper Form der BUND auf seiner Homepage und umweltFAIRaendern dokumentiert das hier.

In der Kommissions-Sitzung am 2. Juni wurden vor allem viele Vorlagen der Arbeitsgruppe 3 (Entscheidungskriterien) beraten. In dritter Lesung beschlossen wurde das Papier zum Zeitbedarf, das zu Recht einen sehr kritischen Blick auf die gesetzlichen Fristen wirft. Im Grundsatz beschlossen wurde auch eine Prüfempfehlung an den Gesetzgeber zum Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“.

In der AG 2 (Evaluierung) wurden noch zwei wichtige Vorlagen für die letzten Kommissionssitzungen auf den Weg gebracht (Rechtsstellung der Sicherheitsanforderungen und Verbesserung des  Informationszugangs).

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht der Kommission

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Bericht durch die Kommission ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Das hat der BUND oft kritisiert. Es zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, in der das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) und der Umweltausschuss des Bundestags diese Aufgabe übernehmen:

  • Das BfE soll über den Sommer die Online-Kommentierung und die Website dazu betreuen.
  • Es soll eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Bericht in der Sommerpause geben. Auch hier wäre das BfE der Träger, aber die Kommission schreibt das Vorhaben evtl. noch aus.
  • Der Umweltausschuss des Bundestags lädt die dann ehemaligen Kommissions-Mitglieder zu einer Veranstaltung am 28. September ein, um über die Ergebnisse der Beteiligung zu beraten.

Finanzierung (Kapitel 8.1. des Abschlussberichts)

Das Kapitel geht in die dritte Lesung. Enthalten ist auf Vorschlag des BUND eine kritische Benennung der Position der AKW-Betreiber, die klare Feststellung, dass nach dem Vorschlag der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) in Zukunft die öffentliche Hand das Finanzierungsrisiko trägt und die Forderung, dass unbedingt an der Suche nach dem bestmöglichen Standort festgehalten werden muss – und nicht aus Kostengründen ein anderes Verfahren angestrebt werden soll.

Datenlage in der Phase 1 (Kapitel 6.5.8.)

Der BUND hatte dazu gefordert: „Grundlage der Auswahl von besonders geeigneten Regionen müssen flächendeckend gleichwertige Daten sein. Soweit sie nicht vorliegen, müssen sie im Rahmen der Phase I erhoben werden. Dies ist nicht nur ein Gebot formaler Fairness und Gerechtigkeit zwischen den betroffenen Regionen, sondern folgt auch der Forderung, den bestmöglichen Standort zu finden.“

Zur Diskussion in der Kommission lagen drei unterschiedliche Vorschläge vor. Erstaunlicherweise entschied die Kommission, auf Grundlage des progressivsten Vorschlags von Wenzel/Habeck weiterzuarbeiten, der am Ende der Phase 1 eine Entscheidung über eine notwendige Nacherhebung von Daten vorsieht.

Zeitbedarf (Kapitel 5.6.)

Dieses lange umstrittene Kapitel wird einstimmig verabschiedet. Es äußert jetzt deutliche Skepsis am gesetzlichen Zeitplan.

Methodik vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (Kapitel 6.5.2.)

Der größte Streitpunkt war der Bezug zur Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) in einer Fußnote. Eine Mehrheit in der Kommission war gegen eine Streichung, dennoch kommt die Fußnote in eckige Klammern.

Geokriterien (Kapitel 6.5.4.)

Zentrale Fragen bleiben nach wie vor offen und wurden an kleine Teams zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen angewiesen:

  • Einen Kompromiss zum Deckgebirge sollen Steffen Kanitz und Detlef Appell erarbeiten.
  • Zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs soll das Land Niedersachsen einen klärenden Satz liefern.
  • Zum Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ soll es einen gemeinsamen Vorschlag von Stefan Wenzel und Detlef Appell geben.

Atomausstieg ins Grundgesetz (Kapitel 8.7.8.)

Das Kapitel enthält einen Prüfauftrag an den Gesetzgeber und die klare Feststellung, dass eine Festschreibung des Atomausstiegs im Grundgesetz rechtlich möglich ist. Ein Meinungsbild zu der Frage ging negativ aus: Sieben Kommissionsmitglieder sprachen sich für die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz aus, neun waren dagegen.

Aus der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Evaluierung am 7.6.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe konnten noch zwei wichtige BUND-Anliegen auf den Weg gebracht werden. Die Sicherheitsanforderungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) sollen in eine Rechtsverordnung überführt werden und mindestens alle zehn Jahre überarbeitet werden. Außerdem wird die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung aller Informationen im Standortauswahlverfahren gefordert.

Die Vorlagen zum

  • Informationszugang im Standortauswahlverfahren (Kapitel 8.6.) und
  • Verankerung von Sicherheitsanforderungen im Standortauswahlgesetz (Kapitel 8.7.7.)

werden auf der nächsten Kommissionsitzung am 15.6. beraten.“

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