Eon-Aufspaltung bedeutet Milliarden-Risiko für die Allgemeinheit

P1040078

„Mit der Aufspaltung von Eon wird heute der Kurs einer Bad-Bank-Gründung für die maroden Geschäftsbereiche Kohle und Atom fortgesetzt. Riskant ist diese Maßnahme für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland vor allem wegen der Finanzierung des Atomausstiegs, denn Eon versucht sich mit dieser Abspaltung auch vor der Haftung für diese Kosten zu schützen“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heutigen Beschluss der Eon-Hauptversammlung. Zdebel weiter:

„Damit wäre der Gesamtkonzern nicht mehr langfristig für die Finanzierung der Atommülllagerung haftbar, auch wenn der Atombereich bei Eon verbleiben sollte. Die sicherste Maßnahme gegen dieses Risiko, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Haftungssicherung im Bundestag zu beschließen, hat die CDU-Fraktion in der letzten Woche in unverantwortlicher Weise verhindert. Ich kann nur sehr hoffen, dass die bloße Ankündigung der Bundesregierung, ein solches Haftungs-Sicherungs-Gesetz nach der Sommerpause mit Rückwirkung zum 1. Juni im Bundestag beschließen zu lassen, am Ende auch vor den Gerichten standhält und Eon sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann.

Eon und die anderen Atomkonzerne werden ohnehin nach den Empfehlungen der ‚Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs‘ (KFK), die die Bundesregierung umsetzen will, in jedem Fall einen Milliarden schweren ‚Schuldenerlass‘ erhalten, weil die Atomkonzerne nach Zahlung einer Summe von insgesamt rund 24 Milliarden Euro von jeglichen weiteren Haftungsansprüchen für die zu erwartenden Kostensteigerungen bei der Atommülllagerung befreit werden sollen. Ein Deal, bei dem DIE LINKE nicht mitmachen wird.

Dass Eon jetzt auch noch seinen Anlegern eine Milliarde Euro Dividende auszahlen will, setzt dem Ganzen die Krone auf. Schließlich behauptet die Konzernspitze, nicht genügend Finanzmittel für die Kosten der Atommüll-Lagerung zu haben. Die Bundesregierung muss dem Spuk endlich ein Ende bereiten und ein Dividenden-Ausschüttungsverbot durchsetzen.“

Keine „Grüne Wiese“ am AKW Grafenrheinfeld – BUND kritisiert Rückbau-Planungen von E.on als mangelhaft

AKW-Grafenrheinfeld-2015-2
Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden – der Atommüll bleibt für eine Ewigkeit.

Der BUND Naturschutz in Schweinfurt/Bayern fordert mehr Sicherheit beim von E.on beantragten Rückbau des AKW Grafenrheinfeld. Das geht aus der Einladung zu einer Pressekonferenz am kommenden Donnerstag in Schweinfurt hervor. „Der BUND Naturschutz begrüßt die endgültige Abschaltung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld am 27.6.2016“, heißt es dort. Aber der Umweltverband fordert in der Einladung, „dass die Strahlenbelastung durch die Stilllegung so gering wie möglich gehalten werden muss. Der BUND Naturschutz sieht keine „Grüne Wiese“, denn der Hauptteil der Radioaktivität bleibt am Standort, im Zwischenlager BELLA und in der geplanten Bereitstellungshalle (BeHa), für sehr lange Zeiten. Reduktionen der Belastungen durch Radioaktivität sind beim Abriss nicht geplant.“

Die PK findet statt am Donnerstag, den 9. Juni 2016, um 11.00 Uhr
in Schweinfurt, Geschäftsstelle des BUND Naturschutz.
Fischerrain 63, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/18 53 53

Atommüll-Kommission: Längere Zwischenlagerung – „Endlagerung“ kommt später

P1050378„Heute im Bundestag“ berichtet über die letzte Sitzung der „Endlager“-Kommission, die bis Ende Juni noch mit Hochdruck an ihrem Bericht arbeitet. Klar ist nun: Die bislang genannte Festlegung eines Standorts für die dauerhafte unterirdische Lagerung hochradioaktiver Abfälle wird sich gegenüber bisherigen Planungen deutlich verzögern. Auf der Bundestags-Homepage ist zu lesen: „Der bisher im Standortauswahlgesetz vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem Endlager ist nach Ansicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) „unrealistisch“.“

Weiter heißt es dort (vollständige Dokumentation): „Im Standortauswahlgesetz heißt es, dass ein Standort für das Endlager bis 2031 gesucht und festgelegt werden soll. Die Kommission, die am Donnerstag, 2. Juni 2016 unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser tagte, hält aber auch einen Zeitraum von 40 bis 60 Jahren für denkbar. Dies geht aus einem einstimmig in dritter Lesung beschlossenen Kapitelteil des Abschlussberichts der Kommission zum Zeitbedarf der Endlagersuche hervor.

Ein Standortbeschluss könnte nach diesem Szenario daher frühestens 2058 fallen, wenn die Endlagersuche 2018 beginnt. Mit einer Inbetriebnahme des Standortes und der Einlagerung der Abfälle kann laut Endlagerkommission dann erst im nächsten Jahrhundert gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hatte bisher den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Jahr 2050 angegeben.

Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Verfahrensdauer

Die Kommission verzichtet in dem Kapitel auf eine genaue Zeitplanung für die Endlagersuche. Diese Rahmenplanung soll vom Vorhabenträger, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, frühzeitig erfolgen. Die Kommission stellt in dem Kapitel fest, dass ein Zielkonflikt zwischen größtmöglicher Sicherheit und weitestgehender Beteiligung der Öffentlichkeit auf der einen und einer kurzen Zeitdauer des Verfahrens auf der anderen Seite besteht.

Nach Auffassung der Kommission sollen mögliche Ansätze zur Verkürzung der Zeitdauer nicht zulasten von Sicherheit und Beteiligung gehen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass durch das längere Verfahren auch die Situation an den Zwischenlagerstandorten zu beachten ist.““

Betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Immer mehr radioaktives und fluorhaltiges Uran lagert in Gronau unter freiem Himmel. Das neue Uranlager soll zwar in diesem Jahr in Betrieb gehen; wann aber radioaktive Abfälle aus Frankreich zurückkommen, die dort eingelagert werden sollen, ist unklar. Die Bundesregierung bestätigt in einer Auflistung von Ausfuhrgenehmigungen Uranlieferungen aus Gronau für die belgischen Atommeiler, sieht aber keinerlei Möglichkeiten, Atomtransporte mit Uranbrennstoff für den Betrieb der umstrittenen belgischen Atomkraftwerke zu unterbinden. Derweil gehen die Gespräche mit Großbritannien und der Niederlande über den Verkauf und den möglichen Börsengang der URENCO weiter. Eine Befassung des Bundestags – im Gegensatz zu Großbritannien und der Niederlande – ist nach Mitteilung der Bundesregierung nicht vorgesehen. Das sind die wesentlichen Aussagen der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsgageordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau.

Hubertus Zdebel, aus Münster stammender Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion im Bundestag, sagte: „Immer mehr Atommüll und Brennstofflieferungen für marode Atomkraftwerke nicht nur in Belgien machen klar, dass auch für die Uranfabrik der URENCO in Gronau endlich die Stunde des Ausstiegs schlagen muss. Es ist unverantwortlich, den Betreib von Gronau unbefristet zu erlauben, wie es die Bundesregierung tut und wogegen die rot-grüne Landesregierung in NRW auch nicht ernsthaft etwas unternimmt.“

Die Uranfabrik in Gronau ist laut Angaben der Bundesregierung seit 2011 voll ausgelastet. Rund ein Drittel des Weltmarkts beliefert der trinationale Konzern URENCO mit seinen Uranfabriken in Almelo (NL), Capenhurst (GB), den USA und Gronau. Auf Nachfragen teilte die Bundesregierung auch mit, dass der Verkauf der URENCO weiter auf der Tagesordnung steht. Die Niederlande und Großbritannien bereiten demnach Gesetze vor, um die Risiken nach einer Privatisierung der URENCO nicht weiter anwachsen zu lassen. Die Urananreicherung kann grundsätzlich auch für militärische Zwecke zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran missbraucht werden.

Daher fordert Hubertus Zdebel: „Die URENCO und ihre Uranfabriken dürfen nicht verkauft werden, sie müssen abgeschaltet werden. Als Signal für Abrüstung ebenso wie für den weltweiten Atomausstieg.“

Bei der letzten Abfrage in 2014 (Drucksache 18/1726) lagerten in Gronau 12.443 t Tails (abgereichertes Uran) sowie 6.666 t Feed (Natururan als Uranhexafluorid) im Freilager. Das war damals schon der historische Höchststand. Jetzt sind es mit 18.531 t Tails und 8.300 t Feed noch einmal deutlich mehr und damit neuer Rekord.

 

Dokumentation: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Caren Lay, Eva Bulling-Schröder u. a. der Fraktion DIE LINKE

betr: „Urananreicherung in Gronau – Ausfuhren, radioaktive Abfälle und Verkauf der URENCO“

Frage Nr. 1
Welche aktuellen Informationen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Uranoxid-Dauerlagers in Gronau besitzt die Bundesregierung?

Antwort:
Nach Angaben der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) ist nach Auskunft der URENCO Deutschland GmbH (UD) die Inbetriebnahme des Uranoxid-Lagers im Jahr 2016 vorgesehen. Unabhängig davon ist nach Aussage der UD der Termin für die erste Anlieferung von gefüllten Uranoxid-Behältern derzeit nicht absehbar.

Frage Nr. 2
Wie viel Uran lagert nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Form [Uranhexafluorid als Feed (zur Anreicherung), Product (angereichertes Uran) und Tail (abgereicherter Uranmüll)] derzeit im Freilager auf dem Gelände der Urananreicherungsanlage Gronau?

Antwort:
Zum 13. Mai 2016 betrug der Bestand im Feedlager: 8.300 t (Tonnen) Uranhexafluorid (UF6) und im Tailslager: 18.531 t UF6. Darüber hinaus befanden sich zu diesem Zeitpunkt 489 t UF6 im Productlager, welches jedoch nicht als Freilager konzipiert ist.

Frage Nr. 3
Wie viel abgereichertes Uranhexafluorid aus Gronau lagert derzeit in Frankreich?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt der Bestand derzeit 53 t UF6.

Frage Nr. 4
Wie viel von diesem abgereicherten Uranhexafluorid wurde in Frankreich
bereits in Uranoxid umgewandelt?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in Frankreich bislang insgesamt 12.689t UF6 aus Gronau zu 10.117 t Uranoxid dekonvertiert.

Frage Nr. 5
Welche weiteren Lagerorte für abgereichertes Uran aus Gronau gibt es derzeit und wieviel Uran lagert dort ggf. in welcher Form?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine weiteren Orte, an denen abgereichertes Uran für UD gelagert wird.

Frage Nr. 6
Gibt es, angesichts der auf zehn Betriebsjahre beschränkten Aufnahmekapazität der neuen Uranoxid-Lagerhalle, bereits (Vor-)Anfragen seitens der URENCO zum Bau einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau?

Antwort:
Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es keine Anfragen der UD zu einem Bau
einer zweiten Uranoxid-Lagerhalle in Gronau.

Frage Nr. 7
Gibt es zwischen NRW oder der Bundesregierung Gespräche, die Urantails künftig nicht mehr als Wertstoff, sondern als Atommüll zu behandeln oder haben die Bundesregierung bzw. das Land NRW vor, Gespräche mit diesem Ziel mit der URENCO zu führen?

Antwort:
Zwischen dem MWEIMH und der Bundesregierung finden in unregelmäßigen Abständen Gespräche zu verschiedenen Themen statt. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen abgereichertes Uranoxid radioaktiven Abfall darstellt, war bislang kein Schwerpunkt eines solchen Gesprächs. Im Übrigen wird zur Einordnung auf das Nationale Entsorgungsprogramm verwiesen.

Frage Nr. 8
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Uranoxid-Lagerhalle in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) vorgenommen oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Die Errichtung und der Betrieb des Uranoxid-Lagers wurde mit Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde als Teil der Urananreicherungsanlage nach § 7 Atomgesetz (AtG) genehmigt. Die angefragten Sachverhalte wurden im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens zum Bescheid 7/6 UAG vom 14. Februar 2005 abgehandelt. Im Übrigen werden Sicherungsmaßnahmen aus Gründen der Geheimhaltung nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Aufgrund des Reaktorunglücks in Fukushima/Japan im März 2011 hatte die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes NRW die periodische Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) inklusive des Uranoxidlagers um zwei Jahre vorgezogen. Als Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass auch unter Berücksichtigung des seit der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2003 fortgeschriebenen Standes von Wissenschaft und Technik keine Erfordernisse atomaufsichtlichen Handelns zur Abwehr von Gefahren oder zur Einstellung des Betriebes erkennbar sind. Gleichwohl sind Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit der UAG angezeigt, von denen eine Vielzahl in der Anlage bereits umgesetzt sind.

Darüber hinaus hat die von der Entsorgungskommission im Jahre 2013 veröffentlichte Sicherheitsüberprüfung (Stresstest) ergeben, dass die UAG in Gronau deutliche Reserven gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse aufweist und dass aufgrund der unterstellten auslegungsüberschreitenden Lastfälle kein Versagen von Komponenten oder Maßnahmen zu befürchten ist, das zu einem sprunghaften Anstieg der radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage führen kann.

Frage Nr. 9
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Uran-Freilager in Gronau seit 2010 weitere Sicherheits- oder Sicherungsmaßnahmen (u. a. SEWD) veranlasst oder verfügt? Wenn ja, welche Maßnahmen und in welchem Rechtsrahmen? Welche Maßnahmen sind aktuell geplant, ggf. aufgrund von aktuellen Einschätzungen zur Terrorgefahr?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage Nr. 10
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den
letzten drei Jahren Gespräche über die sichere Lagerung bzw. Entsorgung der
Urantails in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 11
Hat es zwischen der Landesregierung NRW und der Bundesregierung in den letzten drei Jahren Gespräche über die Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gegeben? Wenn ja, wann, auf welcher Ebene und mit welchem Ergebnis?

Antwort:
Zwischen der Bundesregierung und dem MWEIMH fanden keine solchen Gespräche
statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage Nr. 12
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht nur aus der Brennelementefabrik Lingen, sondern auch aus der Urananreicherungsanlage Gronau Uranbrennstoff den umstrittenen Reaktoren in Belgien zum Einsatz kommt?

Antwort:
Der Betrieb der Urananreicherungsanlage der UD in Gronau sowie der Anlage zur Produktion von Brennelementen durch die Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in Lingen wurden atomrechtlich genehmigt. Die Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie zur Stromproduktion in Belgien fällt in die Zuständigkeit der belgischen Regierung und des Parlaments. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Frage Nr. 13
In welcher Weise überprüft die Bundesregierung den Endverbleib des angereicherten Urans, bevor sie Ausfuhr- und Transportgenehmigungen erteilen lässt?

Antwort:
Im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden alle Anträge auf Ausfuhr-Genehmigung entsprechend den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geprüft und im Zweifelsfall dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Im Rahmen der Erteilung der Beförderungsgenehmigung nach § 4 AtG werden die zugehörigen Genehmigungsvoraussetzungen geprüft.

Sowohl die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG als auch die Genehmigungen zur Beförderung von Kernbrennstoffen gemäß § 4 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen.

Frage Nr. 14
Wurden seit 2011 Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau versagt? Wenn ja, wie viele und warum konkret?

Antwort:
Es wurden keine Ausfuhrgenehmigungen versagt.

Frage Nr. 15
Welche Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran aus Gronau wurden seit 2011 erteilt (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Ausfuhrgenehmigung, Zeitpunkt der Genehmigung, Genehmigungsinhalt, Genehmigungsumfang sowie jeweilige Endkunden und mögliche Zwischenkunden – z. B. zur Brennelementherstellung – von URENCO)?

Antwort:
Siehe Anlage. (PDF)

Frage Nr. 16
Hat die Bundesregierung geprüft oder wird sie prüfen, ob aufgrund der bestehenden Zweifel an der Sicherheit der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 die Möglichkeit besteht, die Ausfuhrgenehmigungen für angereichertes Uran von URENCO Gronau an die Betreiber der genannten AKWs zu untersagen? Wenn nein, warum wurde dies bislang nicht geprüft?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.

Frage Nr. 17
Inwieweit könnten aus Sicht der Bundesregierung Haftungsansprüche an die Bundesrepublik für den Fall entstehen, dass es mit aus Deutschland geliefertem Uran in belgischen Atomkraftwerken zu einem schweren Störfall mit Radioaktivitätsfreisetzung kommt? Aus welchen Gründen kann die Bundesregierung derartige Haftungsansprüche ausschließen?

Antwort:
Belgien ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (Pariser Übereinkommen). Im Anwendungsbereich des Pariser Übereinkommens ist im nuklearen Schadensfall die Haftung für Drittschäden auf den Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks kanalisiert. Das bedeutet, dass ausschließlich der Betreiber des schadensverursachenden Atomkraftwerks für entstehende Personen- und Sachschäden haftet.

Frage Nr. 18
Wie hoch war seit 2010 jeweils die Auslastung der Urananreicherungsanlage
Gronau (bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiligem Auslastungsgrad)?

Antwort:
Die Anreicherungsanlage in Gronau ist durch Anreicherung von Natururan und durch
Wiederanreicherung von abgereichertem Uran zu 100 Prozent ausgelastet.

Frage Nr. 19
Wie viel angereichertes Uran liefert die Urananreicherungsanlage Gronau derzeit jährlich zur Brennelementefabrik Lingen (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2011 sowie nach aktuellen und bereits beantragten Transportgenehmigungen)?

Antwort:
Die Massenangaben zur Lieferung von angereichertem Uran von der Firma URENCO in Gronau zur Brennelementefabrik Lingen in den Jahren 2011 bis 18. Mai 2016* sind in folgender Tabelle aufgeführt. Die Daten beruhen auf den Angaben der zu den Beförderungsgenehmigungen gehörigen Transportmeldungen.KA-Tabelle-01

Frage Nr. 20
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung der Anteil von URENCO Ltd. auf dem Weltmarkt für angereichertes Uran jeweils seit 2010 bis heute?

Antwort:
Der Weltmarktanteil von URENCO beträgt seit 2010 zwischen 30 und 33 Prozent.

Frage Nr. 21
Was ist der aktuelle Stand bei den Vorbereitungen zum Verkauf von URENCO-Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung?

Frage Nr. 22
Welche Informationen hat die Bundesregierung über ein von der niederländischen Regierung geplantes Gesetz zum Verkauf der URENCO-Anteil und wann wird dieses nach Kenntnis der Bundesregierung dem dortigen Parlament zugeleitet?

Frage Nr. 23
Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesem Gesetz verfolgt?

Frage Nr. 24
Wird die Bundesregierung aus Anlass des geplanten Verkaufs der URENCO-Anteile auch in Deutschland ein derartiges Gesetz wie in den Niederlanden vorgesehen dem Bundestag vorlegen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen und welche wesentlichen Inhalte wird dieses Gesetz haben?

Antwort:
Die Fragen 21 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.
Großbritannien und die Niederlande streben eine rechtliche Umstrukturierung von URENCO an, um damit den Verkauf ihrer staatlichen Anteile zu ermöglichen. Bei einer etwaigen Umstrukturierung ist für die Bundesregierung allein maßgeblich, dass die bestehenden nichtverbreitungspolitischen Rechte gegenüber dem Unternehmen in vollem Umfang und zukunftsfest abgesichert werden. Die Niederlande haben zur Absicherung ihrer Rechte im Falle eines etwaigen Verkaufs ihres bisherigen staatlichen Anteils ein Gesetz entworfen. Das niederländische Parlament muss sich mit dem Gesetz noch förmlich befassen. Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der derzeitigen Eigentümerstruktur keine Notwendigkeit für ein Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland.

Frage Nr. 25
Wann haben seit Anfang 2015 konkrete Gespräche zum möglichen Verkauf von URENCO-Anteilen seitens der Almelo-Vertragsstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den einzelnen URENCO-Anteilseignern stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Datum und jeweiligem Teilnehmerkreis)?

Antwort:
Förmliche Gespräche auf Ebene der Abteilungsleiter zwischen der Bundesregierung (Federführung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie den Partnern Großbritannien (Shareholder-Executive) und den Niederlanden (Wirtschaftsministerium) haben zuletzt am 12. Oktober 2015 in Den Haag und dem 15. Januar 2016 in Berlin stattgefunden. Ergänzend wurde das Thema bei den routinemäßigen Regierungskonsultationen auf Arbeitsebene im Rahmen des Almelo-Vertrags angesprochen. Zuletzt traf sich der trilaterale Regierungsausschuss (Joint-Committee) am 13. April 2016 in London. Soweit die Bunderegierung unterrichtet ist, werden die deutschen Anteilseigner E.ON und RWE bei den Treffen der Gesellschafter seitens Großbritannien und den Niederlanden über den Prozess auf dem Laufenden gehalten.

Frage Nr. 26
Ist ein möglicher Börsengang für URENCO-Anteile aus Sicht der Bundesregierung noch immer im Gespräch?

Antwort:
Großbritannien und die Niederlande prüfen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Optionen.

Frage Nr. 27
In welcher Weise gibt es zwischen der Bundesregierung und den Konzernen RWE und E.ON aktuell Kontakte, um über die Zukunft der jeweiligen URENCO-Beteiligungen (inkl. des bei der Urananreicherung anfallenden Atommülls) zu sprechen? Welche Ergebnisse gibt es dabei bislang?

Antwort:
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.

Frage Nr. 28
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, im Rahmen einer Stiftung oder einer anderen öffentlicher Trägerschaft von den Privatkonzernen RWE und E.ON letztlich die Verantwortung für das „deutsche“ Anteilsdrittel bei URENCO zu übernehmen?

Antwort:
Eine Übernahme der Verantwortung für die Geschäftsanteile der E.ON und RWE bei
URENCO seitens der Bundesregierung ist nicht geplant.

  • Der Antwort der Bundesregierung ist diese Aufgestellung zu Frage 15 als Anlage (PDF) beigefügt.

Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

×