URENCO: Verkauf von Atomwaffentecknik – Widerwillige Holländer

Bei dem angestrebten Verkauf der Uranfabriken der tri-staatlichen URENCO sind die Holländer offenbar immer noch äußerst skeptisch. Das geht aus einem Bericht von Reuters hervor. Die URENCO gehört zu je einem Drittel der britischen und niederländischen Regierung sowie den beiden deutschen Atomkonzernen E.on und RWE (über die Uranit GmbH). In den Fabriken der URENCO wird das spaltbare Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken angereichert. Die dabei eingesetzte Zentrifugentechnologie ist grundsätzlich aber auch in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Daher gelten die URENCO-Anlagen auch unter militärischen Aspekten als hoch brisant.

Die Nachrichtenagentur Reiters berichtet auf Basis nicht näher genannter Insider darüber, dass offenbar einige der Interessierten des derzeit im Stillen laufenden Bieterverfahren es vorgezogen hätten, mehr Klarheit über die Absichten der holländischen Regierung zu erhalten. Die Regierung in Den Haag gelte demnach als „widerwilliger Verkäufer“.

Diese Einschätzung dürfte zutreffend sein. Die Absichten zum Verkauf der URENCO sind vor allem von der britischen Regierung ins Rollen gebracht worden. Nach der Katastrophe von Fukushima und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Atomenergie, hätten dann auch die beiden deutschen Eigentümer, E.on und RWE, die gemeinsam ein Drittel an der URENCO halten, den Verkauf auf die Tagesordnung gesetzt. Offenbar unter diesem Druck hat sich die niederländische Regierung bereit erklärt, einen Verkauf zu sondieren.

Mit dem jetzt laufenden Verfahren soll offenbar ermittelt werden, welche Verkaufserlöse erzielt werden können. Oft ist von rund 10 Mrd. Euro die Rede, die für die vier Uranfabriken in England, Deutschland, den Niederlanden und den USA erzielt werden könnten. Die URENCO beliefert etwas über ein Drittel des Weltmarkts mit angereichertem Uran.

Während sich die Bundesregierung zum Verkaufsverfahren weitgehend in Schweigen hüllt, hat die niederländische Regierung den heiklen Atomdeal bereits im Parlament zur Debatte gestellt und sogar einen Runden Tisch veranstaltet.

Die Niederländer sehen in der aus ihrer Sicht angestrebten Privatisierung der URENCO offenbar große Risiken für die Weiterverbreitung der Atomwaffen-Technologie. Zwar werde es auch in Zukunft ein internationales Kontrollregime geben, aber die Niederländer befürchten offenbar, dass private Konzerne und ihre wirtschaftlichen Interessen schwerer zu kontrollieren sind, als es bei der bisherigen Eigentümer-Struktur der Fall ist, bei der zweidrittel der URENCO in staatlichem Besitz sind.

Diese Einstellung der niederländischen Regierung beruht möglicherweise auch auf einem Trauma: In den 70er Jahren gelang es aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen dem Pakistaner Khan, Blaupausen der Zentrifugentechnologie bei der URENCO in Almelo zu stehlen. Khan gilt heute als der Vater der pakistanischen Atombombe. Von hier aus ist die URENCO-Technologie auch in andere Staaten gelangt, unter anderem in den Iran.

Atommüll-Bilanz der Bundesregierung: Lückenhafte Mengenbilanz statt konkreter Problemerfassung

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Beim BMU ist davon keine Rede: Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

Anti-Atom-Initiativen und Verbände kritisieren die in der letzten Woche vom Bundesumweltministerium endlich vorgelegte Atommüllbilanz. Heute nahmen die Anti-Atom-Gruppen mit einer Presseerklärung Stellung und fügten eine umfangreiche Einschätzung dazu. umweltFAIRaendern.de hatte dazu bereits vor wenigen Tagen berichtet: Atommüll-Alarm: Bundesregierung weiter blind bei Atommüll

„Scharfe Kritik äußern Initiativen und Verbände am  Verzeichnisses radioaktiver Abfälle des Bundes, das heute Nachmittag vom Bundesumweltministerium in der Atommüll-Kommission des Bundestages vorgestellten werden soll: „Ganze Partien von Atommüll werden ausgeblendet. Der Atommüll wird nur quantitativ benannt, nicht qualitativ dargestellt. Es gibt keine rostigen Fässer oder sonst ein konkretes, örtliches Problem. Die riesigen Uranaltlasten in Sachsen und Thüringen gibt es gar nicht und politisch motiviert werden die bisher überall als Leistungsreaktoren geführten Reaktoren in Jülich und Hamm-Uentropp schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert. Das Verzeichnis hinterlässt den Eindruck, als handele es sich hier um die Erfassung von Hausmüll. Die Bundesregierung muss endlich verantwortungsvoll mit den Gefahren und Risiken des Atommülls umgehen. Dazu gehört zu allererst, diese in dem Verzeichnis deutlich darzustellen“,  sagt die Politikwissenschaftlerin Ursula Schönberger vom Fachportal www.atommuellreport.de . [Stellungnahme Schönberger, siehe unten]

  • Über den Bericht schreibt auch die taz.

Das Verzeichnis der Bundesregierung fällt damit weit hinter die von Initiativen und Verbänden bereits im August 2013 vorgelegte „Bestandsaufnahme Atommüll“ zurück, in dem der Atommüll standort­scharf erfasst und qualitativ und mit allen Problemen beschrieben worden ist.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Unterschiede zu erklären, sich der fachlichen und politischen Auseinandersetzung über den Atommüll zu stellen und ihr „Verzeichnis“ deutlich nachzubessern. Als Basis für ein „Nationales Entsorgungskonzept“, das die Bundesregierung 2015 vorlegen muss, ist das jetzt vorgelegte Papier jedenfalls unzureichend und untauglich.“

Kritikpunkte im Einzelnen:

Atommüll wird nur mengenmäßig erfaßt, nicht nach seinen stofflichen Eigenschaften und seinem konkreten Zustand: Für die einzelnen Standorte wird nur eine mengenmäßige Angabe über den Atommüll gemacht, nicht jedoch über seine stoffliche Zusammensetzung und seinen Zustand. Der havarierte Reaktor in Jülich etwa, der jetzt umgelegt und verschoben werden soll und dort Jahrzehnte verbleiben wird, ist keine abstrakte Atommüllmenge, sondern ein konkretes Problem.

Leistungsreaktoren werden schleichend zu Forschungsreaktoren umdefiniert: Fachlich nicht zu rechtfertigen ist die politisch motivierte Umdefinierung der Lei­stungsreaktoren Jülich und Hamm-Uentrop zu „Pilot- und Versuchsreaktoren“, die farblich wie Forschungsreaktoren dargestellt werden. Allzu offen­sichtlich ist hier, dass der politische Wille, 457 Castor-Behälter mit hochaktiven Brennelementkugel in die USA los zu werden, legitimiert werden soll. „Die durchsichtige Absicht wird besonders deutlich“, sagt der jülicher Chemiker Rainer Moormann, „wenn man die unterschiedliche Einordnung des 1978 stillgelegten AKW Lingen und des THTR Hamm-Uentrop vergleicht. Lingen war ein mit Ölüberhitzung des Kühlwassers versehener exotischer Versuchs- und Prototypreaktor (SWR) von geringerer elektrischer Leistung als der THTR. Er wird aber nicht als Versuchs- oder Pilotanlage, sondern als Leistungsreaktor geführt“.

Ganze Abfallströme werden ausgeblendet:

  • Völlig ignoriert werden etwa: die großen Mengen „freigemessener“ radioaktiver Stoffe,
  • erhebliche Abfallmengen, die in Gronau als „Wertstoff“ zwischengelagern und
  •  die riesigen Uranaltlasten der Wismut in Sachsen und Thüringen, wie auch die der deutschen Atomenergienutzung anzurechnenden Abfälle vom Uranabbau in anderen Ländern.

„Die Bundesregierung betreibt hier ein substraktives Entsorgungkonzept, bei dem immer mehr Partien des Atommülls abgezogen und unsichtbar gemacht werden“, sagt Claudia Baitinger vom BUND NRW.“

Material:
Erste fachliche Bewertung des „Verzeichnisses radioaktiver Abfälle“ (BMU Oktober 2014) von Ursula Schönberger |  atommuellreport.de

Arbeitstreffen Atommüll-Konferenz, 01.11.14, Hannover
Bündnis gegen Castor-Exporte, 02.11.14, Düsseldorf

Rückfragen:
Ursula Schönberger  (atommuellreport.de) 05341 – 7905832
Peter Dickel   0531 – 89 56 01

Atommüll-Kommission: BUND fordert Atomkonzerne zur Rücknahme der Klagen auf

webheader_atomalarm_920x230Klingt zunächst irgendwie harmlos, was der BUND in der Atommüll-Kommission unter der Überschrift „Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber gegen Kostenregelungen des StandAG“ auf die Tagesordnung für die Sitzung am kommenden Montag stellen will. Der Text ist als PDF hier online oder hier, PDF). Doch es geht um wichtiges: Die Atomkonzerne, die mit E.on direkt in der Kommission vertreten sind und indirekt über einen Vertreter des Deutschen Atomforums, überziehen die Bundesrepublik mit Schadensersatzklagen für den Atomausstieg und haben nun auch Kernbereiche des sogenannten Standortauswahlgesetzes vor Gericht gebracht. Für viele in der Kommission eine extreme Provokation. Hinzu kommt, dass die Konzerne der Bundesregierung eine Stiftung vorgeschlagen haben, die der Staat betreiben soll. Nach einer Einmalzahlung wollen die Konzerne von jeder künftigen Beteiligung an den weiter steigenden Kosten für die Atommülllagergung freigestellt werden.

In dem „Antrag“ des BUND für die Sitzung der Atommüll-Kommission heißt es: „Der BUND hält es grundsätzlich weiter für sinnvoll, dass auch Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission an einem möglichst konsensualen Vorschlag mitarbeiten. Aber die gleichzeitige Mitarbeit in der Kommission und Klagen gegen wichtige Grundlagen der gemeinsamen Arbeit schließen sich aus. Deshalb fordert der BUND, dass die eingereichten Feststellungs-Klagen von E.on und RWE zurückgezogen werden und dass die Vertreter der Unternehmen in der Kommission erklären, dass ihre Unternehmen keine Klage gegen die Kostenregelung des StandAG einreichen werden.“

Das ist nun absolut nicht harmlos, sondern eine klare Ansage des BUND. Auch andere Kommissions-Mitglieder haben bereits signalisiert, dass diese „Kampfansage der Konzerne“ auf die Tagesordnung muss. Dazu zählt u.a. der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel ebenso wie sein Amtskollege Robert Habeck aus Schleswig-Holstein oder Hubertus Zdebel, Vertreter der Linken Bundestagsfraktion in der Kommission. Unter anderem wegen dieser Klagen haben jüngst Greenpeace, ausgestrahlt und die BI Lüchow-Dannenberg der Teilnahme an der nächsten Kommissionssitzung eine Absage erteilt.

Das dürfte nicht einfach werden und bedeutet wohl eine erste Zerreißprobe innerhalb der Kommission. Denn so oder so: Es braucht am Ende einen gemeinsamen Beschluss, der entweder die Atomkonzerne vor die Tür setzt oder aber die Konzerne zum Einlenken bringt. Ersteres ist nicht wirklich sinnvoll, zweiteres kaum vorstellbar. Klar aber ist: Die Kommission kann an derart gravierenden Dingen nicht einfach vorbeigehen, wenn sie auch nur irgendein Fünkchen Vertrauen aufbauen will.

Doch auch wenn es in dieser Frage zu einer Übereinkunft käme: Mindestens eine weitere Kuh steht ebenfalls noch auf dem Eis: Die Bundesregierung plant den auch aus Sicht des BUND und anderer Umweltverbände rechtswidrigen Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA. Ein absolutes NO-GO für die Anti-Atom-Bewegung, die kurioserweise nun die Bundesregierung selbst an ihre sonst immer wieder beteuerte Maxime erinnert: Die Entsorgung des Atommülls muss eine nationale Aufgabe sein und kann nicht anderen Ländern vor die Tür gestellt werden. Bislang ist ein Einlenken der Bundesregierung in dieser Frage nicht erkennbar. Aber auch die Kommission hat in dieser Sache noch keine klare Forderung an die Bundesregierung gestellt.

Die Bundesregierung deklariert den Atommüll aus Jülich zu Forschungsabfall, um einen Export zu ermöglichen und damit vor allem Geld zu sparen. Denn bei den Abfällen aus Jülich handelt es sich in jeder Weise um besonders schwierigen Atommüll und technische Lösungen für eine Landzeitlagerung sind bislang nicht vorhanden. Deshalb versucht die Bundesregierung zu tricksen. Doch das untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit von SPD und CDU/CSU in der Bundesregierung. Würde die Kommission zu diesem Vorgang schweigen, dürfte die Glaubwürdigkeit der Kommission unterhalb von Null sinken (wenn das möglich wäre) und vor allem für die beiden Umweltverbands-Vertreter eine Situation schaffen, in der eine weitere Mitarbeit in der Kommission kaum noch vorstellbar wäre.

Das dürfte auch den Vorsitzenden Müller und Heinen-Esser klar sein. In einem Vorschlag für ein Leitbild der Kommission (PDF) wird ausdrücklich noch einmal die „nationale Verantwortung“ festgestellt.

Davon ab wird die nächste Sitzung der Kommission auch sonst ganz interessant, denn so nebenbei soll auch noch eine Anhörung zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes erfolgen. Dazu gibt es ein paar Experten und noch ein paar weitere Anregungen zur Tagesordnung. Das alles sieht etwa so aus:

 

Atommüll-Alarm: Bundesregierung weiter blind bei Atommüll

webheader_atomalarm_920x230Die Bundesregierung „übersieht“ weiterhin große Mengen von Atommüll. Das ändert sich auch in dem jetzt vorgelegten „Verzeichnis radioaktiver Abfälle – Bestand zum 31. Dezember 2013 und Prognose“ nicht. Diese Übersicht ist eine Reaktion des BMU auf eine Vorlage, die die Anti-Atom-Bewegung bereits vor über einem Jahr präsentiert hat. Da es seitens der Bundesregierung bis dahin keine Gesamtübersicht gab, recherchierten die Initiativen diese einfach selbst. In der „Atommüllbilanz“ wird über die Lagerung von Atommüll an über 90 Standorten ausführlich informiert. Inzwischen gibt es die Datenbank auch unter „Atommüllreport“ interaktiv im Internet. Mit dem jetzigen Bericht will das BMU nun diesen eklatanten Mangel der staatlichen Information ein wenig mildern. So ganz gelungen ist das nicht. Immerhin bleiben Atommüllmengen außen vor, von denen Experten glauben, dass es für diese ein drittes Endlager brauchen könnte.

Es geht um den Atommüll, der bei der Urananreicherung in Gronau anfällt. Die URENCO darf dort ohne zeitliche Befristung Brennstoff für Atomkraftwerke herstellen, ist also vom Atomausstieg nicht betroffen. Dabei fällt in großen Mengen abgereichertes Uran an. Offiziell wird dieser Reststoff per Atomgesetz als Wertstoff deklariert – und daher in den Abfallbilanzen bis heute nicht berücksichtigt. Aber kaum ein Experte sieht tatsächlich eine Verwertungsmöglichkeit für dieses abgereicherte Uran. Über kurz oder lang wird der Reststoff zum Abfallstoff werden, so die weitverbreitete Vermutung.

Bei dem Uran handelt es sich um leichtradioaktiven Reststoff. Wo dieser dauerhaft gelagert werden könnte, ist vollkommen unklar. Im nächsten Jahr wird deshalb eine Lagerhalle in Gronau in Betrieb genommen, wo zunächst 60.000 Tonnen dieses Urans eingelagert werden sollen. Die Genehmigung für diese Lagerhalle ist unbefristet.

Auf die Mängel im Bericht des BMU weist sogar der Wirtschaftsminister in NRW gegenüber der Atommüll-Kommission (PDF) in natürlich eher diplomatischer Weise  hin. „Deshalb ist aus Sicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen anzumerken, dass im Rahmen der Prognose auch das in Gronau lagernde abgereicherte Natururan (sogenannte „Uran-Tails“) als Eventualplanung für möglicherweise zukünftig noch zu berücksichtigende Abfälle mit zu betrachten ist.“

Seit einiger Zeit verweist die Bundesregierung immer wieder darauf, dass sie „erwägt“, diese Abfälle eventuell künftig einzubeziehen, hat sich aber offenbar immer noch nicht dazu durchgerungen, dass zu tun. Das ist auch für die Atommüll-Kommission ein Problem, denn immerhin bleiben damit große Atommüllmengen außen vor.

Der Bericht des BMU ist hier als PDF erreichbar.

Atommüll-Kommission: Unterschiedliche Reaktionen von BUND und Umweltstiftung auf Absage von Greenpeace u.a.

HaltestelleVerlegtAtommüll-Lagerung und die Kommission: Die Umweltorganisation BUND, die sich nach langem Zögern zur Mitarbeit in der Atommüll-Kommission des Bundestages entschlossen hat, hat heute auf die erneute Absage von Greenpeace, .ausgestrahlt und der BI Lüchow-Dannenberg reagiert. Die drei Organisationen, bzw. deren Vertreter, hatten gestern die Einladung der Kommission zu einer Expertenanhörung in der Sitzung am kommenden Montag abgesagt, weil sie sich nicht zum „Feigenblatt“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung machen wollen. Wie schon zuvor der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion, erklärte auch der BUND sein Verständnis, für die Entscheidung, teilte aber auch mit: „Wir bedauern diesen Schritt, denn ihre Kritik und ihre Vorschläge zur Verbesserung des Standortauswahlgesetzes wären wichtig für die weitere Arbeit der Atommüll-Kommission gewesen.“

Auch Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung – ebenfalls Mitglied der Kommission – reagiert und polarisiert. Etwas kryptisch formuliert er zunächst in der Überschrift: „Miteinander reden reicht nicht – aber hilft nicht miteinander reden weiter?“ Zwar räumt Sommer ein, dass an der Kritik der Organisationen „viel Richtiges“ sei. Dann aber kommt es heftig: Greenpeace, ausgestrahlt und BI LüDan „aber kneifen nun vor dem Diskurs mit den anderen Experten und den Kommissionsmitgliedern“. Dass das in der Sache – sorry – dummes Zeug ist, müsste eigentlich bekannt sein.

Danach wird es pathetisch: „Liebe Freunde von Greenpeace & Co.: Erstmals in der Parlamentsgeschichte hat der Deutsche Bundestag per Gesetz ein mit zahlreichen Nichtparlamentariern besetztes Gremium geschaffen – und diesem Gremium dann die Autorität verliehen, eben jenes Gesetz vollständig, kritisch und ergebnisoffen zu prüfen, um es anschließend verbessern zu können. Das ist ein wichtiger, mutiger und fundamental neuer Schritt. Ist es da wirklich die richtige Reaktion, darüber zu schmollen, dass der eigene Verfahrensvorschlag nicht umgesetzt wurde und die Einladung zum Diskurs zu verweigern?“

So in der Art geht es in der Reaktion von Sommer weiter. Dann noch mal: „Nun im entscheidenden Moment zu kneifen und das Feld den Atomanwälten mit den Millionenbudgets zu überlassen (die allesamt natürlich zugesagt haben) nur um dann am Ende zu sagen: „Seht ihr, das haben wir von Anfang an gewusst, dass es so kommt!“ finde ich dann doch ein wenig enttäuschend. Nein. Ich finde es sogar sehr enttäuschend.“

Belassen wir es mal bei dieser Bemerkung: Wer reden will, wie Sommer es ja in seiner Überschrift fordert, der sollte tunlichst solche Emotionalisierungen sein lassen und eine ernsthafte und sachliche Auseinandersetzung anstreben. Das aber unterlässt Sommer auf sträfliche Weise. Man könnte auch sagen: Da steht sich der Autor ziemlich heftig selbst im Weg.

Ganz anders der BUND in seiner Erklärung: „Es ist durchaus verständlich, dass die drei Organisationen keinen Vertreter zu einer Anhörung der Kommission entsenden, die sie grundsätzlich kritisch sehen. Auch die grundsätzliche Kritik, dass es im konkreten Umgang mit den realen Problemen des Atommülls oft an einer vernünftigen Politik mangelt, teilen wir. Dies betrifft die rechtswidrigen Pläne, hochradioaktiven Atommüll aus Jülich in die USA zu exportieren oder die nach wie vor ungeklärte Frage des Rücktransports der Castoren aus der Wiederaufarbeitung. Deshalb beteiligt sich der BUND als einer der Träger aktiv an der Kampagne „Atommüll-Alarm„, die genau hier Druck machen will.“

Zu klären bleibt, was der BUND mit den folgenden Aussagen konkret meint: „Der BUND hat die beiden Punkte Exportverbot und Verursacherprinzip klar in der Kommission adressiert und wird sich dafür einsetzen, dass diese auch zentrale Punkte des Leitbildes der Kommission werden. Wir halten es für ausgeschlossen, dass die AKW-Betreiber gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes klagen und gleichzeitig in der Kommission mitarbeiten.“

„Adressiert“ an die Kommission? Die Betreiber haben Klagen gegen zentrale Punkte des Standortauswahlgesetzes eingereicht und sind bis jetzt in der Kommission vertreten. Was also bedeutet das, wenn der BUND das nun für „ausgeschlossen“ erklärt?

Der Umweltverband  sagt außerdem, dass er „einige Punkte in der Begründung für die Absage … nicht nachvollziehen“ könne:

  • „Die Kommission befasst sich als ersten inhaltlichen Schwerpunkt mit der Evaluierung des Gesetzes. Insofern geht die Kritik, die Kommission würde dieses Thema vernachlässigen, ins Leere.
  • Es ist in der Kommission unstrittig, dass eine breite Debatte über unterschiedliche Lagerkonzepte erfolgen muss. Die AG 3 „Gesellschaftliche und technisch-wissenschaftliche Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen“ hat die Aufgabe, diese Diskussion vorzubereiten.“

Am Montag, den 3. November 2014, trifft sich die Atommüll-Kommission zu ihrer 5. Sitzung mit dem Thema: „Anhörung zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes“.

Im Zentrum wird die Anhörung zur Evaluierung des geltenden Gesetzes stehen. Etwa 15 ExpertInnen sind geladen, um ihre Kritik und ihre Vorschläge für die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes vorzutragen. Damit startet die Kommission ihre inhaltliche Arbeit mit der Überprüfung des Gesetzes.

Weitere Themen werden die Vorstellung der neuen Atommüll-Abfallbilanz des Bundesumweltministeriums und die Fortführung der Debatte über das Leitbild der Kommission sein. Außerdem wird die Kommission den Umgang mit den Klagen von e.on und RWE gegen die Kostenübernahme für die standortnahe Lagerung der Castoren, die aus der Wiederaufarbeitung zurückkommen, diskutieren.

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