Atommüll in Jülich: Ehemaliger Mitarbeiter erstattet Anzeige – „Unerlaubter Umgang mit Kernbrennstoffen“

Atommüll: Stellt Strafanzeige gegen
Atommüll: Dr. Rainer Moormann stellt Anzeige gegen Betreiber des ehemaligen Atomforschungszentrums in Jülich. Foto: Wikipedia

Es geht um 152 Castorbehälter, gefüllt mit hochradioaktivem Atommüll. Deren Lager-Genehmigung ist ausgelaufen, weil der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, nicht in der Lage war, rechtzeitig erforderliche Unterlagen und Nachweise für eine neue Genehmigung auf den Weg zu bringen. Jetzt hat ein ehemaliger Mitarbeiter, der Atomexperte Rainer Moormann, Anzeige nach § 328 StGB wegen „Unerlaubten Umgang mit Kernbrennstoffen“ bei der Staatsanwaltschaft Aachen erstattet.

 umweltFAIRaendern.de dokumentiert im Anschluss den Wortlaut der Anzeige:

22.06.2015,

An die Staatsanwaltschaft Aachen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen des Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff möchte ich unter Berücksichtigung von § 328 StGB Anzeige gegen des Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ D 52425 Jülich) erstatten.

Das FZJ ist Besitzer von 152 Castoren mit ca. 290.000 abgebrannten Brennelementkugeln aus dem Versuchsreaktor AVR Jülich und lagert diese in einem Zwischenlager auf dem FZJ-Gelände. Die Genehmigung des Lagers ist seit dem 01.07.2013 ausgelaufen, da FZJ die Sicherheit des Lagers nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik bisher nicht nachweisen konnte. Nach zwei befristeten Duldungsverfügungen seitens der NRW-Aufsichtsbehörde ohne ausreichende Fortschritte bzgl. weiterer Genehmigung wurde am 02.07.2014 behördlicherseits die schnellstmögliche Räumung des Lagers angeordnet. Eine Räumung zur Erzielung einer gesetzeskonformen Lagerung ist aber derzeit unmöglich, da FZJ die Krananlage der Verladezelle, die einer separaten Genehmigung unterliegt, nicht auf dem erforderlichen Stand gehalten hat (Genehmigung abgelaufen Ende 2013), sodass sie aufwändig aufgerüstet werden muss (mindestens bis November 2016).

Aus folgenden Gründen habe ich den Verdacht, dass diese Situation schuldhaft herbeigeführt wurde:

• Dass große Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Zwischenlagers über 2013 hinaus auftreten würden, war seit spätestens 2001 bekannt (Attentat auf das World Trade Centre: gestiegene Anforderungen betr. terroristischer Attacken, für die es im Jülicher Lager keinen ausreichenden baulichen Schutz gibt. Paläoseismologische Untersuchungen für den Jülicher Raum von 1995 – 2000, die zeigten, dass deutlich stärkere Erdbeben auftreten können als früher angenommen). Dennoch beschränkte sich FZJ darauf, 4 Tage vor der Frist, bis zu der ein Nachweis zum weiteren Verbleib der Castoren vorgelegt werden musste (30.06.2007), eine längerfristige Verlängerung der Lagergenehmigung zu beantragen, was erwartungsgemäß als aussichtslos zurückgewiesen wurde.

• FZJ reduzierte daher 2009 den Verlängerungsantrag auf 3 Jahre und änderte die Strategie mit Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters Bund aus eher sachfernen Gründen dahingehend, die Castoren mittelfristig aus Jülich zu entfernen. „Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, dieses Forschungszentrum kernbrennstofffrei zu machen, um einen attraktiven Standort zu haben.” (FZJ-Aufsichtsratsvorsitzender Karl Eugen Huthmacher Ende November 2011, lt. Rene Benden, Aachener Zeitung Online 16.12.2011)

• Die naheliegende Option der Errichtung eines neuen Lagers in Jülich wurde nicht ernsthaft geprüft. Das Ziel einer Entfernung der Castoren aus Jülich dominiert vielmehr seither das Agieren von FZJ.

• Die weiteren Planungen zum Kernbrennstoff sind durch einen häufigen Konzeptwechsel gekennzeichnet, was zu erheblichen Zeitverlusten führte:

• Ab 2010 wurde eine Verlagerung der Castoren in das Zwischenlager Ahaus für FZJ prioritär und das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers wurde durch FZJ am 16.07.2010 sogar ausgesetzt (bis 16.05.2012, s.u.).

• Parallel wurden Anträge zur Transport- und Aufbewahrungsgenehmigung in Ahaus gestellt, die aber nicht rechtzeitig vor Ende der Jülicher Lagergenehmigung bearbeitet werden konnten (wie die Genehmigungsbehörde BfS durchblicken ließ, wegen qualitativer Mängel der Antragsunterlagen) und daher im Januar 2013 zurückgezogen wurden.

• Es ist zu vermuten, dass die erst 2012 in das Bewusstsein tretende Kranproblematik/Verladezelle (Genehmigungsbehörde MWEIMH/NRW), die jeglichen Transport für Jahre unmöglich macht, beim Abrücken von der Ahaus- Option ebenfalls eine Rolle gespielt hat und auch dazu führte, das Genehmigungsverfahren zur temporären Verlängerung des Jülicher Lagers im Mai 2012 wieder aufzunehmen.

• Wegen der weiter anhaltenden Genehmigungsprobleme um das Jülicher Lager wurde am 15.12.2014 das Genehmigungsverfahren für einen Transport nach Ahaus von FZJ wieder aufgenommen.

• Schließlich wurde ab 2012 die Verbringung der Castoren in die USA mit erheblichem Aufwand bearbeitet – eine Alternative, die nach Einschätzung des von der Behörde bestellten Gutachters TüV Nord vom Mai 2015 allerdings als weniger erfolgversprechend einzustufen ist.

• FZJ geht derzeit noch davon aus, dass eine temporäre Genehmigung des Jülicher Lagers möglich ist, allerdings einigen Zusatzaufwand erfordert. Die Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens für fast 2 Jahre 2010 – 2012 könnte daher für die derzeitige Situation verantwortlich sein.

• Der Umstand, dass FZJ die Genehmigung der Krananlage der Verladezelle, die für jeden Transport zwingend erforderlich ist, offenbar bis 2012 schlicht übersehen oder ignoriert hat und erst Ende 2012, also 1 Jahr vor Ablauf der Genehmigung, einen Verlängerungsantrag gestellt hat, muss wohl als eine im Umgang mit Kernbrennstoff grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Es war jedem Fachmann klar, dass eine Verlängerung der Genehmigung dieser alten Anlage nur nach erheblichen Aufrüstungen möglich sein würde. Die durchzuführenden Aufrüstungen – die zur Beschleunigung mittlerweile sogar schon begonnen wurden, ohne auf die behördlichen Baugenehmigungen zu warten – werden bis mindestens Ende 2016 jeden Castortransport/Lagerräumung verhindern.

• Der insgesamt wenig sachgerechte und eher oberflächliche Umgang mit dem Jülicher
Kernbrennstoff durch FZJ zeigt sich auch durch folgende Fakten:

• Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss zur „Atomkugelaffaire 2011“ rügten sowohl Vertreter von Bundes- als auch von Landesministerien die „nonchalante“ Buchführung über die in den Castoren vorhandenen Brennelemente

• Laut Störungsbericht der NRW-Atomaufsicht regnete es im August 2011 und im Mai 2012 in das Castorenlager durch Dachundichtigkeiten so stark hinein, dass die Feuchtesensoren der Castoren Alarm schlugen

• Der behördlicherseits zum 30.09.2014 geforderte und mit Nachbesserungen am
31.10.14 abgelieferte FZJ-Detailkonzept zum weiteren Umgang mit den Castoren ist nach Einschätzung des behördlichen Gutachters wegen mangelndem Informationsgehalt nicht geeignet, eine abschließende Aussage zu den Optionen zur Zukunft der Castoren zu geben. Die FZJ-Schlussfolgerungen werden vom Gutachter angezweifelt.

Einige Belege zu meinen Aussagen finden Sie in:

Ich hoffe, den komplexen Sachverhalt halbwegs plausibel dargestellt zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Moormann.

Staatliche Atom-Verwaltung: Milliardenschwere Kostensteigerungen – Undurchsichtige Aufsicht

Asse-RadladerDas atomare Abenteuer der Bundesrepublik wird verdammt teuer. Nicht nur bei der Stilllegung, dem Rückbau und der Lagerung der Strahlenabfälle aus den kommerziellen Atomreaktoren wachsen die Kosten immer mehr. Auch bei den staatlichen Atomforschungsanlagen und deren Stilllegungsprozess kommt es auch aufgrund von intransparenten Ministeriums-Zuständigkeiten und weitgehend wirkungslosen Kontrollkonstruktionen zu gewaltigen Kostensteigerungen, für die die SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten werden. Der Rechnungshof übt scharfe Kritik und bilanziert verbunden mit Verbesserungsvorschlägen das staatliche Atom-Verwaltungs-Desaster.

Der Bundesrechnungshof hat im April dem Haushaltsausschuss einen Bericht vorgelegt, der es in sich hat. Bereits Ende April hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Mehr als 20 Stilllegungsprojekte aus dem staatlichen Bereich der Atomforschung gibt es, Schwerpunkte sind in Karlsruhe und Jülich, hinzu kommt die GKSS bei Geesthacht. Da wird nicht nur festgestellt, dass sich die bislang geplanten Kosten für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren und die Lagerung des Atommülls mal eben um 2,6 auf 4,2 Milliarden Euro erhöht haben und weiter explodieren könnten. Der staatlichen Verwaltung dieses Desaster attestiert der Rechnungshof faktisch das komplette Versagen, das bis heute anhält und an dessen Änderung die Prüfer trotz entsprechender Zusagen und Maßnahmen aus dem Forschungs- und dem Finanzministerium nicht glauben mögen. Den Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer Neustrukturierung der gesamten Steuerung und Kontrolle jedenfalls mögen offenbar um ihre Bedeutung fürchtende Beamte in ihren Führungsoptionen nicht folgen. Zum Schaden der SteuerzahlerInnen.

Eines der gravierenden Probleme in dem Dschungel aus Zuständigen, Behörden, staatlichen Unternehmen, Gutachtern und Akteuren: “Entweder keine Kontrolle – oder doppelte“ – stellt Michael Bauchmüller in der Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: „Rückbau von Forschungseinrichtungen – Nukleares Milliardengrab“ fest.

Nicht zuletzt das trägt dazu bei, dass der Rechnungshof feststellt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte zuvor dem Haushaltsausschuss berichtet, dass die Beseitigung dieser nuklearen Altlasten nicht vor dem Jahr 2063 abgeschlossen sein und nach jetzigem Stand weitere Bundesmittel von 4,2 Mrd. Euro erfordern wird. Dies stellt gegenüber der letzten dem Parlament vorgelegten Schätzung, die einen Abschluss der Arbeiten bis zum Jahr 2035 unterstellte, einen Mehrbedarf von 2,6 Mrd. Euro dar.“

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und das Bundesforschungsministerium (BMBF) haben in diesem Bereich staatlicher Atomverwaltung Verantwortung. Betroffen sind vor allem die ehemaligen Atomforschungszentren in Jülich (AVR und FZJ) und in Karlsruhe (WAK), außerdem in Geesthacht (HZG). Die staatlichen EnergieWerkeNord (EWN), die zunächst vor allem für die Stilllegung der DDR-Atomanlagen bei Lubmin/Greifswald zuständig waren, sind inzwischen zu einer Art Projekt-Holding für Jülich und Karlsruhe (in unterschiedlichem Umfang) zuständig geworden; in der Debatte war/ist auch eine Beteiligung in Geesthacht. Beteiligt sind außerdem Einrichtungen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS).

Anders als bei den kommerziellen Atomanlagen lässt sich die Stilllegung der Atomforschungsanlagen nicht in Serie organisieren. Für viele der Anlagen und Komponenten müssen spezielle Verfahren entwickelt werden. Das macht die Stilllegung dieser Anlagen grundsätzlich teurer. Hinzu kommt, dass die Zuständigkeiten nicht einheitlich geregelt bzw. nicht sonderlich sinnvoll gegliedert sind. Während in einigen Fällen das Finanzministerium Eigentümer und für die Mittelvergabe gegenüber den Einrichtungen zuständig ist, ist bei anderen Anlagen vor allem das Forschungsministerium zuständig.

Eine Ahnung bekommt man, wenn der Rechnungshof z.B. schreibt:

„Das BMBF stellt den Rückbaueinrichtungen Haushaltsmittel des Bundes als Zuwendungen zur Verfügung. Es verfügt damit über das zuwendungsrechtliche Instrumentarium, um die Mittelverwendung zu überwachen. Wesentlichen Einfluss auf die operative Gestaltung des Rückbaus hat es hingegen nicht. Über viele Jahre setzte es für die ihm obliegenden Aufgaben nur geringe personelle Kapazitäten ein. Seit dem Jahr 2013 lässt es sich dabei von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) unterstützen.

Die bedeutsamen Rückbaueinrichtungen WAK und AVR sind unter dem Dach der Energiewerke Nord GmbH (EWN) zusammengefasst, die wiederum als Bundesbeteiligung dem Geschäftsbereich des BMF zugeordnet ist. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten einer Konzernsteuerung hat die EWN bisher noch kaum eingesetzt; operative Entscheidungen treffen die Rückbaueinrichtungen weitgehend in eigener Verantwortung. Eine konsequente Vereinheitlichung von Qualitätsanforderungen im EWN-Verbund steht noch aus. Die mit der Bündelung unter dem Dach der EWN verfolgten Synergieeffekte sind auch nach Einschätzung des Unternehmens selbst nicht umfassend genutzt worden.

Möglichkeiten, die haushalts- und zuwendungsrechtliche Verantwortung des BMBF mit den Eigentümerfunktionen im Geschäftsbereich des BMF zu verzahnen, sind vielfach ungenutzt geblieben.“

Natürlich drückt sich der Rechnungshof auf jeder der insgesamt 54 Seiten seines Berichts höflich und gepflegt aus. Immer wieder wird auf seit Jahren andauernde Bemühungen verwiesen, in die staatliche Atom-Stilllegungs-Verwaltung eine vernünftigere und kostengünstigere Struktur reinzubekommen. Vorschläge hat es dabei offenbar viele gegebenen, die aber angesichts der grundsätzlichen Behörden-Struktur, die bislang unangetastet blieb, nicht wirklich Erfolge brachte. Das oben genannte Beispiel EWN ist nur einer der Versuche, die laut Rechnungshof bis heute nicht die erhofften Ergebnisse brachten.

Dabei räumt der Bericht zugunsten der Betreiber und der staatlichen Atomverwaltung in den beteiligten Ministerien ein, dass viele der Stellschrauben im Atommüll-Bereich von den beteiligten Akteuren direkt nicht beeinflussbar sind. Gemeint sind damit z.B. die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle geplanten Schacht Konrads in Salzgitter. Die Verzögerungen schlagen auf die Rückbauprojekte direkt zurück und führen zu Kostenerhöhungen, z.B. weil Personal weiter vorgehalten werden muss oder neue Zwischenlager für die Lagerung der entsprechenden radioaktiven Abfälle gebaut werden müssen.

Nur ein Schlaglicht auf die Absurditäten, die mit teurem Steuergeld getrieben werden: „Das BMBF bestätigt in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit, Planungs- und Steuerungsinstrumente zu verbessern. Hierüber seien alle Beteiligten im Gespräch. Es erkennt an, dass in den letzten Jahren durch eine optimierte Haushaltsplanung Mehrkosten hätten vermieden werden können; hierzu hätten aber nicht nur seine Haushaltsentscheidungen, sondern auch Versäumnisse der Rückbaueinrichtungen beigetragen. Das BMBF hält den dadurch entstandenen Schaden für niedriger als von der WAK geschätzt. Eine eigene detaillierte Kenntnis aller Kostenfaktoren hat es jedoch nicht. Wir halten es daher weiter für plausibel, dass Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.“ (Seite 8 des Berichts)

Gravierende Mängel bei der Gesamtkostendarstellung (trotz Verbesserungen), fehlende Transparenz und sogar mangelnde Kostenbeteiligung der an den Forschungsanlagen beteiligten Bundesländer würden ein übriges dazu beitragen, dass das Kostendesaster in den letzten Jahren sich nicht reduziert, sondern eher vergrößert hat.

So kommt der in seinen Formulierungen eher dezente Rechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss zu der Empfehlung: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes bedarf es einer durchgreifenden Verbesserung, Vereinheitlichung und Straffung der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse, um die dem Bund obliegenden Aufgaben der Stilllegung und des Rückbaus nuklearer Forschungs- und Versuchsanlagen zielgerichtet und wirtschaftlich wahrnehmen zu können.“ Und geht dann ins Detail….

Es ist kaum zu fassen, wenn der Rechnungshof trotz einiger Maßnahmen der Ministerien feststellt: „Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass diese Schritte in die richtige Richtung zielen. Er vermag aber nicht zu erkennen, dass sie in der bestehenden Struktur zu ausreichenden Ergebnissen führen, um grundlegende Defizite des Prozesses zu beseitigen.

Schon bei seinen früheren Analysen hatte er das Auseinanderfallen von Finanzierungsverantwortung, Entscheidungskompetenzen und Kontrollmöglichkeiten als Ursache für Unwirtschaftlichkeiten beschrieben. Die Trennung zwischen der Zuwendungsfinanzierung durch das BMBF und der operativen Steuerung durch die Rückbaueinrichtungen unter der Verantwortung von EWN und BMF lässt nicht zu, dass diese Funktionen wirksam zusammengeführt werden. Das BMBF betreibt die Weiterentwicklung des Instrumentariums mit dem Ziel, die Finanzierungs- und Überwachungsaufgaben des Zuwendungsgebers besser wahrnehmen zu können. Um die sachgerechte Steuerung eines hochkomplexen Prozesses sicherzustellen, für den die öffentliche Hand die Verantwortung und damit verbundenen erheblichen finanziellen Risiken trägt, ist dieser Ansatz nach unserer Sicht nur bedingt geeignet.
Grundlegende Verbesserungen wären daher am besten in einer verantwortlichen
Gestaltung des Prozesses „aus einer Hand“ umzusetzen.“

Erstmal in Schwung gekommen, schreibt der Rechnungshof weiter: „Dies setzt insbesondere voraus, dass die Finanzierung, die strategische Entscheidungskompetenz und die Steuerungsgewalt über die weiter zu bündelnden Projekteinrichtungen nur einem Bundesministerium zugeordnet werden. Das BMBF will diese Empfehlung prüfen, hält einen solchen grundlegenden Schritt aber für umso weniger notwendig, je weiter die Fortentwicklung der Planungs- und Controllinginstrumente voranschreitet. Diese – optimistische – Sichtweise teilt der Bundesrechnungshof nicht. Die jetzt angekündigten Verbesserungen waren seit Langem notwendig und möglich; dennoch ist es in der bisherigen Struktur nicht gelungen, eine zielgerichtete Steuerung des Rückbauprozesses sicherzustellen und Synergieeffekte wirksam zu nutzen.“

Und selbst das alles – was vom Ministerium abgelehnt wird – reicht noch nicht einmal: „Unabhängig von der möglichen Optimierung der Prozessschritte sollte die Transparenz der Projektverläufe und des daraus resultierenden Mittelbedarfs verbessert werden. Der Bundesrechnungshof hält es für erforderlich, dass das BMBF die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben im Haushaltsplan sicherstellt. Es sollte zudem statt des bisherigen Berichtsformats an den Haushaltsausschuss einmal jährlich vor den Haushaltsberatungen einen Bericht vorlegen, der aktuelle, für den erwarteten Mittelbedarf und die Einschätzung der Risiken bedeutsame Entwicklungen beschreibt.“

Und zu den Kosten, die andere beibringen müssten, mahnt der Bericht an: „Mit Blick auf die verursachergerechten Kostenverteilung hält der Bundesrechnungshof es für unverzichtbar, auch künftig eine angemessene Beteiligung privater Gesellschafter und der Länder an dem Prozess der Stilllegung und des Rückbaus von nuklearen Versuchsanlagen sicherzustellen.“

All das bisher angeführte stammt lediglich aus der Zusammenfassung des Rechnungshof-Berichts. Macht man sich die Mühe, den weiteren Bericht im Detail zu lesen, kommt man aus der Fassungslosigkeit kaum noch heraus. Je genauer die Hintergründe über die inkonsequenten – oder man könnte auch sagen ignoranten – Vorgehensweisen dargelegt werden, desto empörter und absurder wird es.

Klar ist: Es sind Steuergelder, die hier auf eine Art und Weise zum Selbstbedienungs-Inventar gemacht werden, deren sparsamen und effizienten Einsatz offenbar die gesamte Atomgemeinde zwischen Ministerien, Forschungseinrichtungen und Gutachter-Instituten niemand für irgendwie bedeutsam erachtet. Niemand in diesem Komplex muss persönliche Konsequenzen fürchten und nur selten erblicken diese skandalösen Sachverhalte das Licht der Öffentlichkeit. Außerdem gilt natürlich: Irgendwo muss das Zeug ja hin; kann man ja nicht einfach liegen lassen. Der Dumme ist der Steuerzahler, der die Zeche für Inkompetenz, Selbstbedienung und Eitelkeiten zu zahlen hat.

Illegale Atommüllexporte: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Atommülltransport aus Jülich ein

„Gegen den geplanten Transport von 152 hochradioaktiven Castoren aus Jülich in die USA legt Greenpeace heute EU-Beschwerde ein. Der Export aus dem Forschungszentrum Jülich in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) verstößt gegen die Richtlinie 2011/70/EURATOM der Europäischen Union.“ So heißt es einer Presseerklärung der Umweltorganisation.

Weiter heißt es bei Greenpeace: „Schon im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit einem Rechtsgutachten, dass ein Export des kommerziell erzeugten Atommülls illegal wäre. Dennoch hält das Forschungszentrum Jülich weiter daran fest. „Bund und Land handeln illegal und verantwortungslos, wenn sie trotz besseren Wissens den hochradioaktiven Müll ins Ausland verschachern“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte bei Greenpeace. „Diese Pläne verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Der strahlende Müll muss in Deutschland bleiben.“

Die EU-Beschwerde richtet sich gegen Bundesforschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), und die nordrhein-westfälische Landesforschungsministerin, Svenja Schulze (SPD). Beide Ministerien haben eine offizielle Absichtserklärung („Statement of Intent“) an das US-amerikanische Department of Energy verfasst. Greenpeace fordert die Ministerinnen auf, diese Erklärung zurückzunehmen. Weitere Beschwerdegegner sind das Bundesumweltministerium unter Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und weitere Bundesämter.

Atomkraftwerk Jülich speiste 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom ins Netz ein

Die Verantwortung für den Atommüll liegt beim Forschungszentrum Jülich, dessen Gesellschafter zu 90 Prozent der Bund und zu zehn Prozent das Land NRW sind. Der Jülicher AVR-Reaktor diente der Stromerzeugung und der Entwicklung einer kommerziellen Reaktorlinie, dabei speiste er insgesamt ca. 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom in das kommerzielle öffentliche Netz ein. Aus diesem Grund kann er nicht als Forschungsreaktor gelten und unterliegt der Richtlinie 2011/70/EURATOM. Der Atommüll muss am Standort Jülich bleiben und das dortige Zwischenlager sicher ausgebaut werden. Die im Jahr 1993 auf 20 Jahre erteilte Aufbewahrungsgenehmigung der Castorbehälter im dortigen Zwischenlager ist am 31. Juli 2014 endgültig ausgelaufen. Bund und Land hatten es versäumt, ausreichenden Erdbebenschutz nachzuweisen.“

Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber

Sonntagsspaziergang Jülich
Atommüll in Jülich. Selbst der TÜV protestiert gegen die Schlampigkeiten der Betreiber. Foto Andreas Conradt, publiXviewinG

Das ehemalige Atomforschungszentrum in Jülich hat sich einen weiteren schweren Rüffel eingefangen. Die vorgelegten Konzepte, wie mit 152 Castor-Behältern voll mit hochradioaktivem Atommüll weiter umgegangen werden soll, hat jetzt der TÜV Nord im Auftrag der NRW-Atomaufsicht bewertet und kritisiert den Betreiber schwer. Natürlich klingt das im Gutachter-Deutsch alles irgendwie netter, aber man kann das getrost als Vollklatsche bezeichnen. Da ist von „nicht weiter belegte(n) Annahme(n)“ die Rede, von „zu optimistischen“ Annahmen und so weiter. Klar ist mit Blick auf die TÜV-Bewertung: Die Wunsch-Option der Jülicher Atomabteilung, den ganzen hochradioaktiven Atommüll am besten in die USA abzuschieben, dürfte es nun deutlich schwerer haben. Denn der TÜV kritisiert, dass der Betreiber hier allzu optimistische Aussagen gemacht hätte. Man könnte als Nicht-Gutachter sagen: Sie haben versucht, sich die Wirklichkeit dorthin zu biegen, wo man sie gern haben will. „Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber“ weiterlesen

Atommüll in Jülich: Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Castor-Exports in die USA wachsen

BUND-Atommuell-AlarmDie Westfälischen Nachrichten berichten (in ihrem Bezahl-Teil) heute, dass der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vor dem Aus steht (UPDATE-Link auf den Artikel, Siehe auch hier und hier ein Kommentar dazu). Nachdem Umweltverbände und Initiativen darauf hingewiesen hatten, dass dieser Export rechtlich gar nicht zulässig sei, kommen nun offenbar auch Behörden in NRW und im Bund ebenfalls zu dieser Auffassung. Stattdessen wird als „Plan B“ nun der Transport der hochradioaktiven Brennelemente aus dem AVR Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus angestrebt. Der Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte erst vor kurzem ein entsprechendes Genehmigungsverfahren für diese Transport-Route beim Bundesamt für Strahlenschutz wieder in Gang gesetzt. Für die Anti-Atom-Verbände aber ist oberste Priorität: Der Atommüll muss in Jülich bleiben. Dort müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit das strahlende Zeug dort sicher gelagert werden kann.

Den WN-Meldungen zufolge soll nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Möglichkeiten für eine weitere Lagerung in Jülich untersucht. Neben Flugzeugabsturz ist das größte Problem derzeit, dass die Erdbebensicherheit des bestehenden Lagers bislang nicht nachgewiesen werden konnte. Der Betreiber steht dabei im Verdacht, dass er das entsprechende Genehmigungsverfahren nicht mit dem erforderlichen Ernst betrieben hat, weil er offenbar die US-Option als Lösung angestrebt hatte. Jetzt soll der WN zufolge eine Studie die geologische Situation am Standort Jülich weiter untersuchen, um Handlungsspielräume zu ermitteln.

Als ein “gutes Signal” bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) Meldungen, wonach der geplante Export von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA offenbar vom den Aus steht: “Entscheidend ist, dass nun alle Möglichkeiten intensiv untersucht werden, wie eine sichere und verantwortbare Lagerung in Jülich selbst möglich ist. Ein Abtransport in das Zwischenlager nach Ahaus macht keinen Sinn, denn auch dort gibt es Sicherheitsmängel und Nachrüstungbedarf. Auch das Zwischenlager Ahaus ist nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert.”

(*) Der Autor dieses Berichts ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Hubertus Zdebel.

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