Castor-Atommüll-Lagerung: Im Namen des Volkes – Sicherheitsnachweise reichen nicht aus

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Heftige Schräglage beim Umgang mit Atommüll – Gericht sieht Sicherheitsnachweise nicht erbracht. Foto: Castorlager am AKW Brunsbüttel, Vattenfall

Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle, Deutschland, AKW Brunsbüttel, Oberverwaltungsgericht Schleswig, 2013: „IM NAMEN DES VOLKES – Der Genehmigungsbescheid … wird aufgehoben.“ Reden wir mal drüber: Während in Berlin Parteispitzen und Landesregierungen im Frühjahr/Sommer 2013 über einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle verhandeln, sorgt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig für einen Paukenschlag bei der Atommüll-Lagerung: Nach jahrelangem Rechtsstreit hebt das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel auf.

Dort sollen die Atommüll-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen 40 Jahre lang gelagert werden. Das Gericht stellt  Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe) fest. Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden.

Das Urteil passte so gar nicht in die Stimmungslage der „Endlagersucher“ und „Neustarter“. Kaum eine (rot-grüne) Landesregierung mochte sich mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sich zu den in der Sache vom Gericht vorgetragenen Mängeln äußern. Stattdessen vertagen die politisch Verantwortlichen das ganze auf den weiteren Rechtsweg: Das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und Vattenfall als AKW-Betreiber beantragen die Zulassung der Revision gegen das Urteil. Damit ist es vorerst nicht rechtskräftig.

Die Kläger gegen das Castor-Lager Brunsbüttel brauchen Unterstützung! Hier lesen:

Eine erstaunliche ignorante Reaktionsweise von Bund und Ländern, egal welcher Regierungsfarbe. Wichtiger aber vielleicht vor dem Hintergrund der Debatte um einen vermeintlichen Neustart beim Umgang mit Atommüll und dessen Glaubwürdigkeit: Über dieses Urteil zur Lagerung hochradioaktiver Atomabfälle wird weitgehend geschwiegen – aber die Anti-Atom-Bewegung soll  über ihren Schatten springen und bei einer Endlagersuche mitmachen, deren Ende erneut Gorleben heißen kann? Irgendwas ist da merkwürdig.

Doch es kommt noch absurder: Während das OVG die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel aufhebt, diskutiert die hohe Politik von Kiel über Berlin bis Stuttgart, dass für einen Kompromiss bei der Endlagersuche Atommüll aus dem Ausland nicht wie bisher in Gorleben, sondern an anderen Orten zwischengelagert werden soll (diese Suche hält bis heute an). Um einen solchen Kompromiss zu erreichen, schlägt der Grüne Energieminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein im Alleingang vor,  den hochradioaktiven Atommüll aus Sellafield (England) im Zwischenlager Brunsbüttel unterzubringen. War da was?

Als gäbe es das Urteil des OVG Schleswig und die darin festgestellten Mängel gar nicht, bietet der Minister das Lager in Brunsbüttel weiter an. Und seine Behörde erklärt – eher still und dezent – auf der Homepage: “Was täte die Atomaufsicht, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager rechtskräftig aufgehoben würde? Mit einer atomaufsichtlichen Anordnung würde das Land eine vorläufige Regelung treffen. Damit wäre sichergestellt, dass bei der Lagerung die mit der ursprünglich erteilten Genehmigung vorgeschriebenen Schutzstandards und Aufbewahrungsmodalitäten weiterhin wirksam bleiben. Somit wäre für einen Übergangszeitraum ein rechtssicherer Zustand geschaffen…“

Es gibt also nicht etwa ein Mehr an Sicherheit, Nachrüstungen oder Derartiges: Mit einer Anordnung wird der rechtssichere Zustand wieder hergestellt, den das OVG Aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise gerade aufgehoben hat. Während dessen läuft nur 20 km von Brunsbüttel entfernt das AKW Brokdorf weiter, mit einem identischen Zwischenlager, ist gegen Flugzeugabstürze nicht gesichert und erzeugt weiter neuen Atommüll.

Das schafft Vertrauen in den staatlichen Umgang mit Atommüll und an einen wirklichen Neustart. Ehrlich!

Siehe dazu auch diese Artikel:

Dabei ist allen Beteiligten klar: Zwar betrifft dieses Urteil juristisch zunächst nur das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Faktisch aber gelten die festgestellten Mängel für alle Atommüll-Zwischenlager an den 12 AKW-Standorten. Sie alle sind quasi in Serie rund um das Jahr 2005 geplant, vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt und gebaut worden. Außerdem gelten die Hallen im Norden sogar noch als etwas „sicherer“, weil die Wände und Decken stabiler gebaut wurden, als die Lagerhallen im Süden.

Diese Castor-Zwischenlager sind das Grundkonzept der derzeitigen Lagerung hochradioaktiver Abfälle aus den Atommeilern. Um das Jahr 2005 herum wurden diese Hallen genehmigt und errichtet. Als Folge des Ausstiegs aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England und mangels eines Endlagers. Verantwortlich für dieses „Konzept“ war die rot-grüne Bundesregierung mit ihrem vermeintlichen Atomkonsens Anfang der 2000er Jahre.

Die  Anti-Atom-Bewegung begrüßte das Ende der Wiederaufarbeitung im Ausland, weil damit endlich die Plutoniumproduktion eingestellt wurde. Doch statt der geforderten Stilllegung der Atommeiler, deren Entsorgung durch das fehlende Endlager nicht gesichert war, sollte der hochradioaktive Müll nun in neu zu errichtenden Hallen an den AKW-Standorten eingelagert werden.

AtomkraftgegnerInnen haben gegen den Bau dieser Zwischenlager an den AKWs protestiert und Klagen auf den Weg gebracht. Immer wieder hatten sie nach den Terroranschlägen vom September 2011 höhere Sicherheitsanforderungen für diese Lagerhallen verlangt. Meist vergeblich. Angesichts der hohen Kosten in den Gerichtsverfahren kamen die meisten Klagen nicht über die erste Instanz hinaus, weil die Initiativen das finanzielle Risiko nicht tragen konnten. Nur bei den AKWs in Brunsbüttel und Esenshamm wurden die Klagen weiter geführt.

Vor allem aus Grünen Reihen drängen PolitikerInnen die Anti-Atom-Bewegung und Umweltverbände, beim vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle mitzumachen und sich mit zwei VertreterInnen an der noch einzurichtenden 33 köpfigen Kommission zu beteiligen. Diese Kommission soll Kriterien für die dauerhafte Lagerung des hochradioaktiven Atommülls entwickeln. Mehrere Umweltverbände und der Dachverband Deutscher Naturschutz Ring (DNR) hatten das vor einiger Zeit abgelehnt. Diese hatten schon zuvor massive Kritik am zustande kommen des Gesetzes (unter weitgehender Ausklammerung der Umweltverbände) wie auch zahlreicher Vorfestlegungen geübt – ohne dass dies bei der Beschlussfassung im Bundetag berücksichtigt wurde. Eigentlich dürfte die Überraschung nun nicht sonderlich groß sein, wenn die Umweltverbände aus guten Gründen nicht mitmachen.

Die die Strahlen schützen: Beratungsgremium der Bundesregierung neu besetzt

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Wenn es Probleme mit den Strahlen gibt…. Die SSK hilft …. Foto: Dirk Seifert

Was ist zu tun, wenn es nach einer Reaktorkatastrophe kracht und Radioaktivität freigesetzt wird? Rat dazu gibt es nicht nur beim Bundesamt für Strahlenschutz, sondern auch von der Strahlenschutzkommission (SSK). Dieses Gremium gilt als unabhängig und ist für die Beratung des Bundesumweltministeriums in sämtlichen Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Die Fachleute sind nicht nur für die radioaktiven Folgen bei der Nutzung der Atomenergie im Rahmen der Stromerzeugung als Berater aktiv. Auch für den Strahlenschutz im medizinischen Bereich, beim Funk und ähnlichen Strahlen ist die SSK zuständig. Dieser Tage hat die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Spitze der Strahlenschutzkommission (SSK) in ihren Ämtern bestätigt und gleichzeitig drei neue Mitglieder in die Kommission berufen.

Der Vorsitzende der SSK, Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller vom Universitätsklinikum Essen, ist in diesem Amt bestätigt worden. Müller steht seit Januar 2012 an der Spitze der SSK. In ihren Funktionen bestätigt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Anna A. Friedl (Universität München), Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose (Klinikum Nürnberg-Nord) sowie Prof. Dr. Rolf Michel (Universität Hannover).

Weiter heißt es in der PM aus dem BMU: Neue Mitglieder der Kommission sind:

Dr. Margot Horn, (TÜV Rheinland), Dr. Christian Bornkessel (Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik) und Prof. Dr. Michael-John Atkinson (Helmholtz Zentrum München).

Die Berufungen des Vorsitzenden und der Stellvertreter sowie der drei neuen Mitglieder gelten bis Ende dieses Jahres. Die Ministerin dankte den Mitgliedern des Gremiums für die bisher geleistete Arbeit und den neu berufenen Experten für ihre Bereitschaft, in der Strahlenschutzkommission mitzuwirken.

Eine erneute Berufung der weiteren elf SSK-Mitglieder war nicht erforderlich, da deren Berufungszeit erst mit Ablauf dieses Jahres zu Ende geht.

Die SSK ist ein unabhängiges Beratergremium, das das Bundesumweltministerium in allen Fragen des Strahlenschutzes berät.

Die vollständige Liste der SSK-Mitglieder und weitere Informationen finden Sie unter www.ssk.de.

Künftig illegal: Atommülllagerung nur noch als Notverordnung? Schriftliche Begründung des OVG Schleswig könnte die gesamte Atommüllentsorgung ins Chaos stürzen

Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert
Atommüll: Lagerung nur noch als Notverordnung? Foto: Dirk Seifert

Steht die gesamte deutsche Atommüllentsorgung vor dem rechtlichen Aus? Im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig darüber zu entscheiden, ob die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel rechtens ist. Die Genehmigung wurde für rechtswidrig erklärt. Jetzt liegt eine erste, “anonymisierte” schriftliche Urteilsbegründung vor. (PDF, Hinweis: Der Downloadlink zur dieser PDF hat sich seit der Erstveröffentlichung verändert, nach dem OVG eine zweite, korrigierte Fassung geschickt hat.)

Ein Anwohner hatte u.a. geklagt, weil seiner Meinung nach das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW nicht ausreichend gegen den (gezielten) Absturz des Passagierflugzeugs A380 ausgelegt sei. Außerdem sei kein ausreichender Schutz gegen Terroranschläge mit modernen Panzerfäusten untersucht worden und daher keine Schutzmaßnahmen erfolgt. Das Gericht hatte daher die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aufgehoben.

Jetzt hat das OVG eine „anonymisierte“ schriftliche Begründung den Verfahrensparteien zugestellt.  Die Fassung trägt das Datum vom 23. August 2013.

Sowohl das BfS, als auch die Betreiber des AKWs Brunsbüttel (Vattenfall, E.on) und auch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hatten nach dem mündlichen Urteil mitgeteilt, dass man nun die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten müsse, um zu bewerten, welche Folgen das Urteil konkret hat. Nach einer schriftlichen Urteilsbegründung hat das dem Bundesumweltministerium zugeordnete BfS vier Wochen Zeit, gegen das schriftliche Urteil des OVG Schleswig Widerspruch einzulegen.

Erste Stellungnahme des BFS nach der mündlichen Begründung des Urteils. In der PM, stellt das BfS u.a. auch fest: „Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“ Das hat das Gericht zwar für nicht ausreichend erklärt. Es macht aber auch deutlich, dass die Betreiber der AKWs offenbar noch weniger Untersuchungen wollten.

Die schriftliche Urteilsbegründung könnte nicht nur für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel von Bedeutung sein. Zahlreiche andere Lager für hochradioaktiven Atommüll sind grundsätzlich in der gleichen Weise genehmigt worden. Die Sicherheitsmängel, die das Urteil des OVG für Brunsbüttel in Sachen gezielter Flugzeugabsturz eines A380 als auch zu panzerbrechenden Waffen aufzeigt, würden daher auch die Zwischenlager in Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und den anderen AKW-Standorten bis hinunter nach Bayern und Baden-Württemberg betreffen. Atommüllentsorgung im rechtlichen Notstand!

Von Bedeutung ist in der schriftlichen Begründung auch, wie sich das Gericht in Schleswig zur Geheimhaltung der Behörden in Sachen Terrorschutz verhält. Denn das BfS hat diverse angebliche Sicherheitsbetrachtungen dem Gericht nicht vorgelegt, weil diese geheim seien. Zwar billigt das Bundesverwaltungsgericht in bestimmtem Umfang so ein Vorgehen, aber das OVG Schleswig hatte schon in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es vor einem erheblichen Dilemma stehe. Einerseits muss es den Schutz von Betroffenen sicherstellen – andererseits kann es von den Behörden behauptete Sicherheitsuntersuchungen und Abwehrmaßnahmen nicht beurteilen, weil diese der Geheimhaltung unterliegen.

Dabei stellt sich auch eine Frage, die für den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke von Relevanz sein könnte: Wenn die bestehenden Zwischenlager nicht ausreichend sicher sind, dann darf dort auch keine Lagerung geschehen. Damit aber wäre angesichts fehlender Alternativen die Entsorgung nicht mehr gewährleistet. Die Atommeiler müssten abgeschaltet werden.

Für Schleswig-Holstein und das Zwischenlager des AKW Brunsbüttel dürfte klar sein: Das von den Grünen (!!) geführte Energieministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde muss sich darauf vorbereiten, die weitere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle per Notverordnung anzuordnen! Möglicherweise nicht nur in Brunsbüttel, sondern auch gleich für das noch in Betrieb befindliche AKW Brokdorf und das abgeschaltete AKW Krümmel. Das könnte auch für alle anderen AKW-Standorte gelten. Und das BfS muss Rechtsmittel gegen das Urteil des OVG Schleswig einlegen, um die Fassade von Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Mit Sicherheit aber hat das nichts mehr zu tun!

Die Farce am Rande: Während das Endlagersuchgesetz gerade von allen Parteien im Bundestag beschlossen wurde und als historischer Kompromiss gefeiert wurde, bricht in der Wirklichkeit die gesamte offizielle Propaganda der Atommüllentsorgung zusammen. Schon ziemlich doof.

Siehe auch:

 

Dokumentation: OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Radioaktiv-05.jpgAls Dokumentation die Pressemeldung des OVG Schleswig zur Klage gegen das Atommülllager am AKW Brunsbüttel:

„OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel auf

Erscheinungsdatum: 20.06.2013

Nach zweitägiger mündlicher Verhandlung hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 19.6.2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite der Genehmigungsbehörde aufgehoben.

Die Genehmigung war vom Bundesamt für Strahlenschutz im November 2003 erteilt und für sofort vollziehbar erklärt worden. Sie erlaubt die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen ausschließlich aus dem Kernkraftwerk Brunsbüttel in maximal 80 Castor-Behältern des Typs V/52 zum Zwecke der Zwischenlagerung bis zur Einlagerung in ein Endlager für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren ab der Einlagerung des ersten Behälters.

Die im Februar 2004 gegen die Genehmigung erhobene Klage eines Anwohners hatte der 4. Senat des OVG mit Urteil vom 31. Januar 2007 (4 KS 2/04) zunächst abgewiesen; dieses Urteil war aber vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. April 2008 (7 C 39.07) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen worden. Der Kläger hat gegen die Genehmigung des Zwischenlagers im Wesentlichen eingewandt, dass die Risiken terroristischer Angriffe u.a. durch gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Lager nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. Insbesondere habe das beklagte Bundesamt nicht untersucht, welche Folgen Terrorangriffe auf das Lager in Form eines gelenkten Absturzes eines Airbus A380 und des Einsatzes moderner panzerbrechender Waffen der sog. dritten Generation für den Kläger hätten. Dem Gericht war ein wesentlicher Teil der Unterlagen der Genehmigungsbehörde unter Berufung auf Geheimhaltung nicht vorgelegt worden. Die Geheimhaltung war vom Bundesverwaltungsgericht im sog. in-camera-Verfahren größtenteils bestätigt worden.

 

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 4. Senats Habermann aus, das Bundesamt für Strahlenschutz habe es versäumt, die Folgen eines Absturzes eines Airbus A380 auf das Zwischenlager vor der Genehmigungserteilung zu ermitteln, obwohl die hierfür erforderlichen Daten vorlagen. Das Gericht habe offengelassen, ob dieses Ermittlungsdefizit durch eine nachträgliche Untersuchung der Behörde aus dem Jahr 2010 gegenstandslos geworden sei; insoweit bestünden aber jedenfalls Zweifel gegenüber der verwendeten Untersuchungsmethodik.

 

Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Beklagten liege darin, dass im Genehmigungsverfahren bei der Untersuchung der Folgen eines Angriffs mit panzerbrechenden Waffen auf Castorbehälter offensichtlich nur ein älterer Waffentyp aus dem Jahr 1992 berücksichtigt worden sei, obwohl neuere Waffen eine größere Zerstörungswirkung auf das Inventar der Castorbehälter haben könnten und schneller nachladbar sind, was für die Trefferanzahl von Bedeutung sein könne. Es sei auch nicht nachvollziehbar geworden, dass wegen sogenannter „ausreichender temporärer Maßnahmen“ bis zu einer künftigen Nachrüstung des Zwischenlagers nunmehr das Risiko des Eindringens entschlossener Täter in das Lager ausgeschlossen sein solle.

 

Zusätzlich habe die Genehmigungsbehörde es versäumt zu ermitteln, ob infolge der erörterten Angriffsszenarien der Eingreifrichtwert für die Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung überschritten würde, obwohl auch eine Umsiedlung als schwerwiegender Grundrechtseingriff hier zu berücksichtigen sei. Ein weiterer Bewertungsfehler der Behörde liege in der Anwendung des sog. 80-Perzentils bei der Untersuchung des Kerosineintrages in das Lager bei einem Flugzeugabsturz.

 

Gegen das Urteil (Az.: 4 KS 3/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

 

Verantwortlich für diese Presseinformation: Dr. Birthe Köster, stellv. Pressereferentin
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht | Brockdorff-Rantzau-Straße13 | 24837 Schleswig | Telefon 04621/86-1644 | Telefax 04621/86-1277 | E-Mail birthe.koester@ovg.landsh.de“

 

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