E.on strahlt weiter: Hohe Gewinne und viele Entlassungen

E.on strahlt: 6000 Arbeitsplätze werden abgebaut, die Gewinne steigen

Allein in Deutschland wird E.on in den nächsten Jahren 6.000 Arbeitsplätze abbauen, angeblich, weil der Atomausstieg das Unternehmen so hart getroffen habe. Doch im ersten Halbjahr 2012 stehen wieder fette Gewinne des Konzerns an: „Nachhaltiger Konzernüberschuss im ersten Halbjahr mit rund 3,3 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro über dem Vorjahr“. Quelle: E.on)

Wie schon Vattenfall beklagt auch E.on Einnahmerückgänge wegen der gesunkenen Strompreise! Unglaublich, wenn man die öffentliche Debatte ansieht, in der permanent vor der teuren Energiewende gewarnt wird. E.on: „Im Bereich der Stromerzeugung musste der Konzern auf Grund gesunkener Preise und Mengen einen Ergebnisrückgang von rund 0,4 Milliarden Euro verzeichnen.“ Es ist offenkundig, dass die großen Stromkonzerne diese gesunkenen Strompreise nicht an die Privatkunden weiter geben!

Entsprechend steigt der Aktienkurs von E.on. Laut FTD hat Vorstandssprecher „Teyssen … in der vergangenen Woche bereits einige vorläufig Zahlen vorgelegt und die Prognose für 2012 bekräftigt“. Danach soll der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen zwischen 10,4 und 11,0 Mrd. Euro liegen. Im Vorjahr waren es 9,3 Mrd. Euro. Den nachhaltigen Überschuss will Teyssen auf 4,1 bis 4,5 Mrd. Euro nach oben schrauben nach (2,5 Mrd. Euro im Jahr zuvor).

Auch bei RWE werden tausende von Arbeitsplätzen gestrichen. Informationen hier.

Weitere Informationen gibt es hier auf der E.on-AG Seite. 

Die dort angeführten Dateien finden sie auch hier: Zwischenbericht Eon B_2012_Q2_D_eon (PDF), eon_konzern_in_zahlen q2 2012 (XLS) und hier eon_segmentinformationen_q2_2012 (XLS)

Die E.on Pressemitteilung zu den Wirtschaftsdaten für das erste Halbjahr 2012 im Anschluss in voller Länge: E.ON setzt positive Entwicklung fort

| Themen: Finanzen
  • EBITDA1 im ersten Halbjahr mit rund 6,7 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro über dem Vorjahr
  • Nachhaltiger Konzernüberschuss im ersten Halbjahr mit rund 3,3 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro über dem Vorjahr
  • Für das Jahr 2012 EBITDA zwischen 10,4 und 11,0 Milliarden Euro und nachhaltiger Konzernüberschuss zwischen 4,1 und 4,5 Milliarden Euro erwartet

Die E.ON AG setzt ihre positive Entwicklung fort und bestätigt die Erwartungen mit einem starken ersten Halbjahr 2012. Das EBITDA lag im ersten Halbjahr mit rund 6,7 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro über dem Vorjahr. Der nachhaltige Konzernüberschuss stieg im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Milliarden Euro auf rund 3,3 Milliarden Euro an.

„Das gute Halbjahresergebnis zeigt, dass wir die bestehenden Herausforderungen entschlossen angegangen sind. Wir haben unsere Gaslieferverträge erfolgreich neu verhandelt und kommen beim Umbau des Unternehmens mit unserem Effizienzsteigerungsprogramm E.ON 2.0 planmäßig voran“, so Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender der E.ON AG, bei der Vorstellung des Ergebnisses.

Der Umsatz lag im ersten Halbjahr mit 65,4 Milliarden Euro um 23 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Wie bereits in den Vorquartalen, ist dabei insbesondere der Umsatz des Segments Optimierung und Handel stark angewachsen. Hierbei setzten sich die Effekte aus einer Ausweitung der Handelsaktivitäten im Bereich der Optimierung konzerneigener Kraftwerke und insbesondere einer veränderten Absicherungsstrategie im Gasbereich weiter fort. In den Segmenten Erneuerbare Energien und Russland stiegen die Umsätze auf Grund erhöhter Kapazitätsmengen ebenfalls an. Negativ entwickelten sich im Vergleich die Umsätze im Segment Erzeugung. Hier wirkten hauptsächlich fehlende Mengen aus den im Jahr 2011 stillgelegten deutschen Kernkraftwerken sowie eine insgesamt geringere Produktion der europäischen Kraftwerksflotte umsatzmindernd.

Das EBITDA lag im ersten Halbjahr mit rund 6,7 Milliarden Euro um 2,4 Milliarden Euro über dem Vorjahr. Dieser Anstieg hatte im Wesentlichen die folgenden Gründe:

  • Der Wegfall des negativen Einmaleffekts aus dem deutschen Kernenergieausstieg im zweiten Quartal 2011 wirkte mit 1,5 Milliarden Euro positiv auf das Halbjahresergebnis.
  • Aus der erfolgreichen Neuverhandlung aller aktuell ölpreisgebundenen Mengen in unseren langfristigen Gaslieferverträgen verzeichneten wir gegenüber dem Vorjahr einen positiven Ergebniseffekt von 1,2 Milliarden Euro.
  • In Russland stieg das Ergebnis auf Grund gestiegener Kraftwerkskapazitäten um 39 Prozent auf rund 0,4 Milliarden Euro an.
  • Das Ergebnis im Bereich Erneuerbare Energien lag rund 0,1 Milliarden Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Hier wirkten sich insbesondere ein erhöhter Rückstellungsbedarf für Reparaturarbeiten im Pumpspeicherkraftwerk Happurg sowie gesunkene Transferpreise im Wasserkraftbereich aus. Im Geschäft mit Wind- und Solarenergie verzeichnete E.ON auf Grund gestiegener Erzeugungskapazitäten operativ einen Ergebnisanstieg von rund 15 Prozent.
  • Im Bereich der Stromerzeugung musste der Konzern auf Grund gesunkener Preise und Mengen einen Ergebnisrückgang von rund 0,4 Milliarden Euro verzeichnen.
  • Negative Ergebniseffekte gegenüber dem Vorjahr von rund 0,4 Milliarden Euro ergaben sich zudem aus höheren Belastungen durch die deutsche Kernbrennstoffsteuer.
  • Auf Grund geringerer Produktionsvolumina in den Nordseefeldern, bedingt durch die Ausfälle in den Feldern Njord und Elgin, ging auch das E&P-Ergebnis von E.ON gegenüber dem ersten Halbjahr 2011 um rund 0,1 Milliarden Euro zurück. Positive Preiseffekte sowie das Ergebnis aus dem russischen Gasfeld Yushno Russkoje konnten die Produktionsverluste nur teilweise kompensieren.

Der Anstieg des nachhaltigen Konzernüberschusses um 2,4 Milliarden Euro auf rund 3,3 Milliarden Euro lag im Wesentlichen am Anstieg des EBITDA. Leicht gesunkene Abschreibungen und ein leicht verbessertes Zinsergebnis wirkten zudem positiv. Ein gestiegener Steueraufwand wirkte gegenläufig.
Die Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Beteiligungen lagen im ersten Halbjahr mit 2,7 Milliarden Euro 10 Prozent über dem Niveau des Vorjahres.

Der operative Cashflow stieg gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro. Dem starken Anstieg des EBITDA und positiven Effekten aus einem Rückgang des Working Capital stehen unter anderem negative Effekte aus hohen Kapitalertragssteuern gegenüber. Zudem wird der Zahlungseingang aus der Einigung mit Gazprom erst im dritten Quartal erfolgen. Der Wegfall der negativen Einmaleffekte aus der deutschen AtG-Novelle in 2011 wirkte darüber hinaus zwar entlastend auf das EBITDA, hat aber keine Cashwirkung.

Die wirtschaftliche Nettoverschuldung betrug zum Ende des ersten Halbjahres 41,1 Milliarden Euro und lag damit 4,7 Milliarden Euro höher als zum Jahresende 2011. Hierbei wirken zum einen die Dividendenzahlungen und Investitionen negativ. Zum anderen haben sich die Pensionsverpflichtungen auf Grund eines gesunkenen Abzinsungssatzes deutlich erhöht. Positiv auf die Nettoverschuldung wirkten die Erlöse aus Desinvestitionen sowie der operative Cashflow. Wie bereits im operativen Cashflow ist dabei zu beachten, dass für das zweite Halbjahr erwartete Zahlungen einen deutlich positiven Effekt auf die Verschuldung des Konzerns haben werden.

Auf Basis des heutigen Geschäftsportfolios geht E.ON weiterhin von einem EBITDA zwischen 10,4 und 11,0 Milliarden Euro und einem nachhaltigen Konzernüberschuss zwischen 4,1 und 4,5 Milliarden Euro für das Gesamtjahr 2012 aus.


1bereinigt um außergewöhnliche Effekte

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON AG beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 

E.on schaltet ab – Informationszentren an den AKWs werden stillgelegt

E.on schaltet ab. AKWs künftig ohne Informationszentren. Foto: Dirk Seifert

E.on scheint am Ende, steht mit dem Rücken zur Wand… Die Not scheint so groß, dass das Unternehmen jetzt erstmals freiwillig einen Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie machen wird: Ende des Jahres werden alle Informationszentren an den Atomkraftwerken endgültig abgeschaltet.

Betroffen davon sind die AKW Standorte in Brokdorf, Grohnde, Isar/Ohu und Grafenrheinfeld. Angaben, wie viele Beschäftigte damit bei einem der größten europäischen Energieversorger ihren Arbeitsplatz verlieren, macht das Unternehmen nicht. Allerdings: Derzeit läuft ein massives Sparprogramm, bei dem allein in Deutschland 6.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Weltweit sollen es insgesamt 11.000 Arbeitsplätze sein.

Auf der Homepage von E.on-Kernkraft ist zu lesen: „E.ON bewegt sich derzeit in einem für das Unternehmen äußerst schwierigen Marktumfeld, geprägt durch den Ausstieg aus der Kernenergie, zunehmender Regulierung, sinkenden Erträgen im Erzeugungs- und Gasgeschäft sowie einem ambitionierten Wandel der Technologien. Hinzu kommen die großen wirtschaftlichen Probleme im gesamteuropäischen Raum. Wir sehen uns deshalb im Unternehmen zu umfangreichen Einsparmaßnahmen gezwungen.
Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, unsere Informationszentren an den Kernkraftwerksstandorten zum 31. Dezember 2012 zu schließen.“

Da muss man ja fast Mitleid bekommen. Armes E.on! Dabei ist ein Großteil der Probleme komplett hausgemacht: E.on hat sich bei seinem Anfang 2000 gestarteten Expansionskurs in Europa verzockt, dabei die Energiewende komplett verschlafen und wohl auch bei Finanzgeschäften viel Geld verloren. Und über Jahre hohe Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet. Diese verfehlte Geschäftspolitik wird nun auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.

Die als Informationsarbeit getarnten Propagandazentren waren laut einem Bericht von  „dewezet“ gut besucht: „Für das Informationszentrum am AKW Grohnde hatte E.on zuletzt für das Jahr 2010 insgesamt 6000 Besucher angegeben. Bundesweit sollen es in den insgesamt 24 Zentren rund 250.000 gewesen sein.

Damals hatte laut dewezet Petra Uhlmann, E.on Chefsprecherin für Kraftwerke, noch Transparenz und Dialog betont: „Transparente Information, spannende Eindrücke und auch die Auseinandersetzung mit kritischen Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit.“ Toll. Zwei Jahre später hat sich das irgendwie ein wenig verändert. Der NDR zitiert Uhlmann zur Schließung der E.on Aufklärungszentren jetzt so: „Wir sind nicht verpflichtet, Besucherzentren an den Kernkraftwerken zu betreiben“, so E.ON-Sprecherin Petra Uhlmann. Na dann, ist ja alles klar! Dass E.on im Gegenzug in Hannover eine Kinderkrippe eröffnet hat, mag da wenig tröstlich sein.

In allen anderen Fragen, die mit Atomenergie zu tun haben, bleibt E.on aber weiter unbelehrbar. Auf der Konzernseite bestreitet der Atomkonzern noch einmal mit Vehemenz, dass die Abschaltung von einigen (alten) Atommeilern als Konsequenz aus Fukushima zwingend war. Dabei wird der deutsche Stresstest, der in vielen Reaktoren deutliche Mängel zeigt, tunlichst verschwiegen und nur über die vermeintlichen Ergebnisse des europäischen Stresstests berichtet: „Die Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke von E.ON – inklusive der abgeschalteten Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 – bei allen unterstellten Szenarien über große Sicherheitsreserven verfügen, die über die in Gesetzen, Genehmigungen und Regelwerken festgelegten Anforderungen weit hinausgehen.“

Dass die Kritik an den eher laschen europäischen Kontrollen recht groß war, bleibt natürlich unerwähnt. Die Frankfurter Rundschau hatte die Kritik vieler Fachleute im Mai 2011 unter der Überschrift zusammengefasst: „Atomlobby setzt sich durch. Stressfreie Stresstests für Europas AKW“. Terrorangriffe und Flugzeugabstürze sind im Rahmen der EU-Prüfungen gar nicht untersucht worden. Siehe auch hier.

AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe

AKW Brokdorf – Viele offene Sicherheitsfragen nach Fukushima. Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de

Noch immer sind die Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima für die noch laufenden deutschen Atomreaktoren nicht umgesetzt. Weder im AKW Brokdorf, noch in den anderen acht Atomkraftwerken. In der Zustimmung für das Wiederanfahren des AKW Brokdorf vom 26. Mai 2012 verweist die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde darauf , dass mit den erforderlichen Nachrüstungen erst begonnen wurde. Bis heute noch völlig unklar ist, welche Konsequenzen sich für die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager ergeben, einerseits hinsichtlich des Anti-Terror-Schutzes und andererseits in Folge der Bewertung der Abläufe von Fukushima.

Nachrüstungen sind aber nicht nur wegen Fukushima erforderlich. Hierzu sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest der Reaktorsicherheitkommission sowie des Stresstests der EU relevant. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Februar 2012 nicht nur zum Fukushima Erdbeben, sondern auch zu einem weiteren Erdbeben in Japan Vorschläge bzw. Empfehlungen für die deutschen Atomkraftwerke ausgesprochen hat. Einmal geht es um Konsequenzen aus dem Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 in Bezug auf die Anlagen in Fukushima Dai-ichi und Dai-ni. Außerdem aber auch um das NiigatakenChuetsu-Oki-Erdbeben und den AKW-Komplex in Kashiwazaki-Kariwa vom 15. Juli 2007. Auch dieses Erdbeben hatte schwere Folgen für das Atomkraftwerk.

Ohne sich konkreter über den gesamten Umfang der erforderlichen Nachrüstungen zu äußern, stellt die Atomaufsicht für das AKW Brokdorf fest: „Die aus den Ereignissen in Fukushima abzuleitenden Maßnahmen und Untersuchungen wurden eingeleitet und werden betriebsbegleitend weiter verfolgt“ (Seite 11, Zustimmung 2012 Brokdorf Zustimmung zum Wiederanfahren nach Revision 2012).

Die bis heute, also rund eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima, erfolgten Nachrüstungen sind eher marginal: Im AKW Brokdorf sind mit so genannten Dammbalken an einigen Gebäudeteilen Wassersperren bis zu einer Höhe von fünf Metern angebracht worden. Außerdem wurden zusätzliche Boote beschaft, mit denen im Falle von Überflutungen Material zum AKW transportiert werden kann. Außerdem wurden neue „Steckdosen“ angebracht, an denen ein zusätzliches Notstromaggregat angebracht werden könnte.

Im Wortlaut heißt es in der Wiederanfahrgenehmigung 2012 (Link siehe oben):

Bereits in der Zustimmung zum Wiederanfahren nach der Revision im Jahr 2011 (datiert am 20. Juni 2011) hat die Atomaufsicht einige weitere wichtige Auflagen erteilt: In der Auflage 2 fordert die Atomaufsicht von E.on einen Bericht über Notfallmaßnahmen im AKW Brokdorf bei „Ereignissen von innen (EVI) und von außen (EVA)“. Darin sollen die Sicherheitsreserven der Anlage dargestellt werden, vor allem für den Fall, dass die „Einwirkungen“ höher als bislang angenommen ausfallen und außerdem „postulierte“ Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind. Bis zum 1. April 2012 sollte E.on diesen Bericht vorlegen. Weitere Nachrüstungen sollen auf Basis dieses Berichts ermittelt werden. In der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brodkorf Ende Mai 2012 finden sich keine Hinweise auf diesen Bericht. Hier dürfte also noch einiges an Informationen ausstehen.

Mit der „Auflage 4“ hat die Atomaufsicht im Juni 2011 bestimmt, dass E.on als Betreiber von Brokdorf bis Ende 2015 ein Konzept für die Stilllegung und den Abbau des AKW vorzulegen hat. Mit der Atomgesetz-Änderung im Juni/Juli 2011 ist festgelegt worden, dass das AKW Brokdorf spätestens Ende 2021 endgültig stillgelegt werden muss.

Wichtig in der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKWs im Jahr 2011, also unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima, ist die Feststellung der Atomaufsicht, dass der Super-Gau vor allem von dem Tsunami ausgelöst wurde. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend. Inzwischen ist bekannt, dass bereits das Erdbeben zu erheblichen technischen Problemen geführt hat. Mindestens aus heutiger Sicht sind daher neue Betrachtungen erforderlich. Die Atomaufsicht stellt im Juni 2011 fest und fragt:

In den weiteren Betrachtungen zu diesen Fragen stellt die Atomaufsichtsbehörde eine Reihe von Nachrüstungen und Prüfungen dar, in deren Folgen sie die drei gestellten Fragen derart beantwortet, dass sie im Rahmen des Atomrechts gegen eine erneute Inbetriebnahme keine Einwände erhebt. Hier dürfte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die neue Landesregierung, die seit Juni 2012 im Amt ist, hat erklärt: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“

Außerdem: Im Dezember 2010 hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die alle zehn Jahre durchzuführende periodische Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das AKW Brokdorf bewertet und ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die SÜ ist auf der Homepage selbst nicht veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima dürften sich auch hier erhebliche neue sicherheitsrelevante Fragen stellen.

Und: .ausgestrahlt hat im Frühjahr 2012 eine kleine Broschüre über das AKW Brokdorf veröffentlicht. Die Broschüre können sie hier als PDF downloaden und ansehen. Bestellungen sind über den Shop von .ausgestrahlt möglich.

 

Atomkraftwerke – Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein

Was tun, wenn es im AKW kracht? Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Betreiber von Atomkraftwerken müssen die Bevölkerung mit einem „Ratgeber“ über Maßnahmen zum Katastrophenschutz informieren. Darin müssen die Betreiber der Bevölkerung darlegen, was sie in dem Fall tun muss, wenn es zu einer atomaren Katastrophe kommt. Für die drei Atomkraftwerke in Schleswig Holstein finden sie diese Ratgeber als PDF hier: Ratgeber Katastrophenschutz AKW BrunsbüttelRatgeber-Katastrophenschutz AKW Krümmel (beide Vattenfall und endgültig stillgelegt) und Ratgeber Katastrophenschutz AKW Brokdorf (E.on). Sie finden die Ratgeber auch auf den Seiten von E.on und Vattenfall.

Alle drei „Ratgeber“ stammen aus dem Jahr 2008 und sind damit völlig veraltet. Schon damals war immer wieder kritisiert worden, dass die in diesen Plänen dargestellten Evakuierungszonen und die Maßnahmen für die Evakuierung völlig unrealistisch und mangelhaft wären. Spätestens aber die Katastrophe von Fukushima zeigt, dass die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland völlig an den möglichen Unfallereignissen vorbei gehen und zu kurz greifen. Das hat im April 2012 nun auch das Bundesamt für Strahlenschutz festgestellt. In einer Studie kommt das BfS zu dem Ergebnis, dass es Handlungsbedarf gibt.

Problematisch ist dies auch, weil in den noch in Betrieb befindlichen AKWs bis heute die laut Bundesumweltministerium erforderlichen Nachrüstungen nicht abgeschlossen sind. Beispiel: AKW Brokdorf und hier

Die neuen Entwürfe der Katastrophenschutzpläne für die AKWs Grohnde und Lingen liegen derzeit öffentlich zur Einsicht aus und sind im Internet einsehbar. Gegen den Plan für das AKW Grohnde können sie mit dieser Sammeleinwendung Widerspruch erheben.

 

Atommülllager in Brunsbüttel und Esenshamm immer noch ohne rechtskräftige Genehmigung

Noch immer sind die beiden Genehmigungen für die Atommülllager an den inzwischen stillgelegten AKW Brunsbüttel und AKW Unterweser/Esenshamm nicht rechtskräftig. Gegen beide Zwischenlager sind noch immer Klagen anhängig – vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Brunsbüttel und in Lüneburg für Unterweser/Esenshamm. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilte die Genehmigung für Brunsbüttel bereits am 28. November 2003. Unterweser/Esenshamm wurde am 22. September 2003 genehmigt.  In beiden Fällen haben Anwohner die fehlende Auslegung des Atommüllzwischenlagers gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge beklagt. Wann es jeweils zur weiteren Verhandlung kommt, ist derzeit offen.

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Brunsbüttel

Das OVG Schleswig hatte die Klage gegen das Atommülllager in Brunsbüttel im Januar 2007 zunächst abgewiesen. Nach Auffassung des OVG seien Schutzmaßnahmen gegen Terroranschläge von Einzelnen nicht einklagbar. § 6 Abs. 2 Nr. 4 Atomgesetz vermittele insoweit keinen Drittschutz. Die Verpflichtung, den erforderlichen Schutz gegen Terrorszenarien zu gewährleisten, bestehe nur im Allgemeininteresse.

Gegen dieses Urteil wurde vom Kläger Revision eingelegt. Als Folge hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 10. April 2008 (Az. 7 C 39/07) das Urteil vom OVG Schleswig auf und verwies die Streitsache zurück an das OVG. Zugleich hat das BVerwG klargestellt, dass betroffene Dritte einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen Anschläge auf ein Zwischenlager haben. Terroristische Anschlagsszenarien, wie zum Beispiel der gezielte Flugzeugabsturz, seien nicht von vornherein dem sogenannten Restrisiko zuzuordnen. Soweit die Genehmigungsbehörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, können dann auch Dritte, zum Beispiel Anwohner, den Schutz vor Anschlägen gerichtlich einfordern (vergleiche Pressemitteilung). Dem OVG Schleswig obliegt es nun, anhand der Vorgaben des BVerwG zu beurteilen, ob bei der Genehmigungserteilung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel der erforderliche Schutz gegen terroristische Anschläge getroffen wurde. Das Verfahren wird unter dem Az. 4 KS 3/08 fortgeführt. (Quelle: BfS)

Laufende Klage gegen das Zwischenlager Unterweser/Esenshamm

Vom OVG Lüneburg wurde am 23. Juni 2010 (Az. 7 KS 215/03) die Klage von zwei Landwirten gegen die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser abgewiesen. Nach Ansicht des OVG hat das BfS bei der Genehmigungserteilung im erforderlichen Ausmaß Schadensvorsorge gegen terroristische Anschläge getroffen. Insbesondere sei der Schutz vor einem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz hinreichend berücksichtigt worden (vergleiche Presseinformation). Auch in diesem Verfahren wurde von den Klägern Revision eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf Verfahrensmängel und auf eine Verletzung von § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG berufen. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22.03.2012 (Az.: 7 C 1.11) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Streitsache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Die Verfahrensrügen der Kläger hielt das BVerwG zwar für unbegründet, jedoch war es der Ansicht, dass das OVG Lüneburg bei der Beurteilung des Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gegen materielles Recht verstoßen hat (vergleiche Pressemitteilung). Nun obliegt es dem OVG Lüneburg nach ausreichender Tatsachenfeststellung erneut über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Unterweser zu entscheiden. (Quelle: BfS)

Weitere Informationen:

Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel, für das AKW Unterweser/Esenshamm, Vattenfall-Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel, E.on-Informationen zum AKW und Zwischenlager Unterweser/Esenshamm.

BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Brunsbüttel und BFS-Beschreibung des Zwischenlagers in Unterweser/Esenshamm.

 

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