Atomtransporte aus Jülich in Vorbereitung – Zdebel: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll neue Castor-Halle in Jülich.“

In NRW werden Castor-Transporte aus Jülich vorbereitet. Uneins sei sich die Bundesregierung nach Aussagen der Umweltministerin Barbara Hendricks auf Nachfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel noch über das Ziel der Atomtransporte. Im Gespräch ist immer noch ein Export in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus. Das Bundesumweltministerium geht von einer Lösung im Inland aus, was aber noch nicht die gemeinsame Position der Bundesregierung wäre. Ein neues Zwischenlager in Jülich, so die Ministerin, werde nach ihrer Kenntnis auch von der Landesregierung NRW nicht angestrebt. Der aus NRW stammende Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, reagiert mit der Forderung: „Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Bundesumweltministerin Hendricks antwortet auf Nachfragen von Zdebel:

Auf Nachfrage von Zdebel hat die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks gestern im Bundestages erklärt, dass es Gespräche mit dem Land NRW über die Durchführung von Atomtransporten für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich gibt. Thema in den Gesprächen mit NRW sei demnach die Frage, „auf welche Art und Weise der dafür notwendige Transport am besten durchgeführt wird“, sagte die Ministerin. Weiter teilte Hendricks mit, dass es nach ihrem Kenntnisstand auch aus Sicht der Landesregierung NRW nicht vorgesehen sei, ein eigenes Zwischenlager am Standort in Jülich zu errichten. Die Transporte sollen so zügig und so sicher wie möglich an einen anderen Ort verbracht werden, sagte die Ministerin auf die Frage von Hubertus Zdebel.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE kommentiert diese Aussagen der Ministerin:

„Offiziell haben die Behörden im rot-grün regierten NRW und die Bundesregierung bislang immer erklärt, die drei Optionen Neubau eines Zwischenlagers in Jülich, Export in die USA und Castortransporte nach Ahaus würden noch geprüft. Was alle ahnten, ist nun durch die Aussagen der Bundesumweltministerin klar: Ein neues Zwischenlager in Jülich wurde nie ernsthaft untersucht. Nur Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA sind ernsthaft in Planung. Während das Bundesumweltministerium offenbar den Export in die USA ablehnt und dabei von der „Endlager“-Kommission mit einem entsprechenden Beschluss unterstützt wird, scheint der Regierungspartner CDU/CSU von dem US-Export immer noch nicht Abstand genommen zu haben.“

Zdebel fordert weiterhin: „Es ist blanker Unsinn, den Atommüll aus Jülich quer durch NRW nun von einem Zwischenlager in das nächste zu verfrachten. Bereits Anfang der 2030er Jahre läuft die Genehmigung für das Lager in Ahaus aus. Dann müssten erneut Atomtransporte durchgeführt werden. Ich bleibe deshalb dabei: Statt Verschiebebahnhof mit Atommüll zu spielen, braucht es eine neue Castor-Halle in Jülich.“

Das Zwischenlager in Jülich verfügt wegen Sicherheitsmängeln nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung und soll auf Anordnung des Landes NRW geräumt werden. Neben einem Export der hochradioaktiven Brennelemente in die USA oder in das Zwischenlager Ahaus, ist offiziell auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich als Option vorgesehen. Einen Genehmigungsantrag für die Einlagerung in Ahaus hat der Betreiber der Forschungsanlage Jülich beim zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bereits gestellt und mit der Genehmigung wird demnächst gerechnet.

Zdebel hatte in der Fragestunde zuvor darauf verwiesen, dass ein Export in die USA für diese bestrahlten Brennelemente aus dem Atomkraftwerk AVR nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Die Ministerin hatte diese Auffassung im Grundsatz bestätigt und erklärt, dass die Bundesregierung in dieser Frage aber noch uneins wäre. (Siehe dazu den Link oben)

Auch die Atommüll-Kommission des deutschen Bundestages, die einen Bericht zur weiteren Suche nach einem Atom-Dauerlager erarbeitet, hat sich für ein Export-Verbot derartiger radioaktiver Abfälle ausgesprochen. Dies solle nicht nur wie bisher für den Müll aus Atomkraftwerken, sondern auch für Forschungsreaktoren gelten.

Hochradioaktiver Schiffsverkehr mit Castor: Neckarwestheim und BUND verweigern Annahme

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Seit Jahren abgeschaltet: Das im Rückbau befindliche AKW Obrigheim. Ein Zwischenlager für hochradioaktiven Abfall hat EnBW vor Ort nicht errichtet. Daher sollen die 15 Castoren per Schiff nach Neckarwestheim
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Neckarwestheim mit zwei Reaktoren. Einer ist bereits stillgelegt.

EnBW will hochradioaktiven Atommüll aus dem AKW Obrigheim per Schiff in das AKW Neckarwestheim transportierten. Das soll dem Konzern den Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim ersparen. Wenig Zuspruch findet das in Neckarwestheim, wo sich der Bürgermeister gegen die Einlagerung von noch mehr Atommüll, auch noch deutlich länger als bislang geplant, ausspricht. Auch der BUND Baden-Württemberg hat sich gegen diese hochradioaktiven Schiffstransporte über den Neckar ausgesprochen. „„Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll sind per se schon viel zu riskant. Bei einem Transport per Schiff  kommt noch hinzu, dass die EnBW keinerlei  Erfahrung mit Transporten auf Binnengewässern hat“, sagt Dr. Brigitte Dahlbender, Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg.“ (Die PM des BUND BaWü ist unten dokumentiert.) „Hochradioaktiver Schiffsverkehr mit Castor: Neckarwestheim und BUND verweigern Annahme“ weiterlesen

BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit „nicht zustimmungsfähig“ – Sondervotum

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Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der „Endlager“-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. „beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.“ Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  „zentrale Fragen ungeklärt“ wären. Auch die „von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.“ Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der „Bericht überhastet fertiggestellt“.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht „nicht zustimmungsfähig“ sei und es daher „auf jeden Fall ein Sondervotum“ zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.“

Brunsmeier ergänzte: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

In der Pressemeldung heißt weiter: „Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.“

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.“

Mehr Informationen vom BUND zum Thema:

Atommüll-Lager-Suche: Kommission definiert Spielregeln für die Beteiligung // UPDATE mit BUND Bericht

Berichterstatter-Endlager-Kommission-Mai2016-2 Unter enormem Zeitdruck und mit immer dünneren Nerven ist die „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Suche nach einem Dauerlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll noch bis zum 30. Juni unter Dach und Fach bringen. Dann endet das gesetzlich festgelegte Haltbarkeitsdatum dieser Kommission. Auf der Sitzung am gestrigen 15. Juni ging es u.a. um die künftige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der geplanten Suche, die in drei Phasen ablaufen soll. Über diesen Teil der Diskussionen berichtet der Bundestag aktuell auf seiner Seite. Allerdings: Auch zu den Kriterien und den geologischen und wissenschaftlichen Anforderungen wurde gestern kontrovers weiter debattiert. Immer deutlicher wird, dass die Kommission in schwerem Wasser ist. Ob der Teil A des Berichts noch zustande kommen wird, in dem eine Zusammenfassung des Berichts und die Empfehlungen an die Politik konkretisiert werden sollen, ist zumindest vakant. Und noch ein paar andere Probleme könnten noch Ärger machen. Z.B. Gorleben.

UPDATE 17/06: Der BUND hat auf seiner Homepage ebenfalls einen Bericht über die Sitzung veröffentlicht, der auch auf die Fragen zu Geologie und Kriterien etc. eingeht. Bevor unten der Bericht von der Homepage des Bundstags erfolgt, hier die Zusammenfassung des BUND:

„Bericht von der Kommissions-Sitzung am 15.6.

Auch nach dieser Sitzung sind noch längst nicht alle offenen Punkte in der Kommission geklärt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Bericht wirklich am 20.6. komplett fertig sein kann und auch, ob die Kommission es schafft, sich auf eine Zusammenfassung des Berichtes (Teil A) zu verständigen. Beraten wurden in der Sitzung viele Kapitel zu den Entscheidungsgrundlagen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei verständigte die sich Kommission auf die Einführung einer „Fachkonferenz Rat der Regionen“ zusätzlich zu den bereits beschlossenen Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen. Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen.

  1. Kap. 7.3. bis 7.6. – Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dieser Beratung sind alle wesentlichen Kapitel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren in den Berichtsentwurf aufgenommen. Die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ wurde zusätzlich zu den bereits vereinbarten Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen beschlossen. Der BUND forderte, dass die Regionalkonferenzen eine echte  Institution mit einem eigenen Nachprüfrecht im Verfahren werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

  1. Kap. 5.5.4. – Nachweisführung für den sicheren Einschluss

In diesem Kapitel sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten für den sicheren Einschluss aufgezeigt werden. Hier wird ganz bewusst auch die Möglichkeit einer Nachweisführung in Kristallingestein aufgezeigt. Insofern ist dieses Kapitel ein Stück weit auch eine Weiterentwicklung vom AKEnd. Dass diese Einbeziehung noch nicht wirklich geglückt ist, zeigte die kontroverse Debatte. Dass die Einbeziehung von Kritallin nicht von allen gewollt ist, zeigte die Ankündigung von Bayern zu diesem Thema ein Sondervotum zum Kommissionsbericht abgeben zu wollen. Bereits zum Montag soll eine überarbeitete Version des Kapitels vorgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

In diesem Kapitel gab es noch zwei strittige Punkte. Der erste betraf eine Fußnote, in der auch die VS Gorleben als Teil des Standes von Wissenschaft und Technik aufgeführt wurde. Es gab eine Mehrheit für die Streichung der kompletten Fußnote in der Kommission, allerdings nicht die eventuell erforderliche 2/3-Mehrheit. Der BUND brachte außerdem den Punkt ein, dass es bei der Erstellung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen einen dynamischen Prozess mit der kritischen Öffentlichkeit geben soll. Dazu muss der Vorhabenträger auch während der Erarbeitung der Sicherheitsuntersuchungen die Öffentlichkeit informieren. Die Kommission verständigte sich darauf, diese Pflicht in Kapitel 8.6. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) konkret zu benennen.

  1. Kap. 6.5.3. – Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren

Von vielen wurde ein Satz kritisiert, der sagt, dass „die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht so angewendet werden dürfen, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird.“ Der Satz würde die Kriterien deutlich entwerten. Er soll nicht so gemeint gewesen sein und wird überarbeitet.

  1. Kap. 6.5.7. – Prüfkriterien

Prüfkriterien soll es nach der Entscheidung der Kommission nur noch in Phase 3 geben. Dort wirken sie am Ende wie Ausschlusskriterien. Sie sollen  in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.8. – Geodaten, Datenlage

Es liegt ein guter Vorschlag von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Problem des Umgangs mit ungleicher Datenlage in Phase 1 vor. Dieser wird kritisch diskutiert, aber von einer Mehrheit der Kommission im Grundsatz unterstützt. Der Vorschlag soll weiter präzisiert werden und wird dann erneut vorgelegt.“

  • Hier als Dokumentation der Bericht über die gestrige Sitzung von der Homepage des Bundestags. Dort ist auch das Video zur Sitzung zu finden:

„Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Juni 2016, unter Vorsitz von Michael Müller die Beratungen zu ihrem Abschlussbericht fortgesetzt. Dabei beschlossen die Mitglieder des Gremiums nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).

„Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die im Kapitel 7.3 aufgeführten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, Strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt.

Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.

Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums

Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales

Als nationales Gremium soll nach dem Willen der Kommission – wie auch schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen – ein nationales Begleitgremium eingerichtet werden. Die Kommission bekräftigt in dem Kapitel, dass das Begleitgremium „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden soll, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) wurde vergangene Woche bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Berufung eines Partizipationsbeauftragten

Dem Gremium sollen nach Vorstellung der Kommission in seiner endgültigen Form 18 Mitglieder angehören, darunter zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16 bis 27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen laut Kommission „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums soll „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ sein. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel.

Das Gremium soll zudem die Möglichkeit haben, sich kurzfristig etwa durch Gutachtenvergabe wissenschaftliche Unterstützung zu holen sowie einen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen. Zudem soll das nationale Begleitgremium einen Partizipationsbeauftragten berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“. Der Beauftragte soll dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig sein und gegebenenfalls auch von den Mitgliedern abberufen werden können.

Fachkonferenz für „Teilgebiete“

Auf überregionaler Ebene soll nach Willen der Kommission in Phase 1 eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet werden. Diese Fachkonferenz soll in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Ziel sei eine frühzeitige Befassung mit Auswahlschritten im Verfahren, „bevor es zur Eingrenzung der Standortauswahl auf die übertägig zu erkundenden Standortregionen kommt“, heißt es in dem Kapitel.

Dazu soll die Fachkonferenz einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

Niederschwellige Beteiligung der Bürger

In den Regionen, die in Phase 1 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“.

Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

„Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen sollen nach Überlegungen der Kommission Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel.

Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. (scr/15.06.2016)“

Atommüll-Kommission: Längere Zwischenlagerung – „Endlagerung“ kommt später

P1050378„Heute im Bundestag“ berichtet über die letzte Sitzung der „Endlager“-Kommission, die bis Ende Juni noch mit Hochdruck an ihrem Bericht arbeitet. Klar ist nun: Die bislang genannte Festlegung eines Standorts für die dauerhafte unterirdische Lagerung hochradioaktiver Abfälle wird sich gegenüber bisherigen Planungen deutlich verzögern. Auf der Bundestags-Homepage ist zu lesen: „Der bisher im Standortauswahlgesetz vorgesehene Zeitplan für die Suche nach einem Endlager ist nach Ansicht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) „unrealistisch“.“

Weiter heißt es dort (vollständige Dokumentation): „Im Standortauswahlgesetz heißt es, dass ein Standort für das Endlager bis 2031 gesucht und festgelegt werden soll. Die Kommission, die am Donnerstag, 2. Juni 2016 unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser tagte, hält aber auch einen Zeitraum von 40 bis 60 Jahren für denkbar. Dies geht aus einem einstimmig in dritter Lesung beschlossenen Kapitelteil des Abschlussberichts der Kommission zum Zeitbedarf der Endlagersuche hervor.

Ein Standortbeschluss könnte nach diesem Szenario daher frühestens 2058 fallen, wenn die Endlagersuche 2018 beginnt. Mit einer Inbetriebnahme des Standortes und der Einlagerung der Abfälle kann laut Endlagerkommission dann erst im nächsten Jahrhundert gerechnet werden. Das Bundesumweltministerium hatte bisher den Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem Jahr 2050 angegeben.

Zielkonflikt zwischen Sicherheit und Verfahrensdauer

Die Kommission verzichtet in dem Kapitel auf eine genaue Zeitplanung für die Endlagersuche. Diese Rahmenplanung soll vom Vorhabenträger, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, frühzeitig erfolgen. Die Kommission stellt in dem Kapitel fest, dass ein Zielkonflikt zwischen größtmöglicher Sicherheit und weitestgehender Beteiligung der Öffentlichkeit auf der einen und einer kurzen Zeitdauer des Verfahrens auf der anderen Seite besteht.

Nach Auffassung der Kommission sollen mögliche Ansätze zur Verkürzung der Zeitdauer nicht zulasten von Sicherheit und Beteiligung gehen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass durch das längere Verfahren auch die Situation an den Zwischenlagerstandorten zu beachten ist.““

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