Dokumentation: Mit dieser Anzeige, die der E.on-Werbung „nachempfunden“ ist, ist das Büro .ausgestrahlt aktiv, um zu verhindern, dass sich die Atomkonzerne bei den Kosten für die Atommülllagerung aus dem Staub machen.
Die Atomenergie geht – mit wenigen Ausnahmen(*) – Schritt für Schritt in Deutschland ihrem Ende entgegen. Oder eben nicht. Denn die atomaren Hinterlassenschaften werden noch für eine knappe Million Jahre ein wenig Aufmerksamkeit erfordern. Die Stromkonzerne sind mächtig ins Taumeln geraten und suchen verzweifelt nach neuen Perspektiven. Eine davon: Sich um die sogenannten Ewigkeitskosten für die Atommülllagerung zu drücken, neudeutsch als Schaffung einer Bad-Bank zu bezeichnen. Die Zeche sollen die BürgerInnen zahlen. Doch das reicht nicht aus, um aus der schweren Strukturkrise rauszukommen und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die Konzerne stehen vor dem größten Strukturwandel in der Energiewirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg – und könnten ihn verlieren. „Taumelnde Energiekonzerne: Atomenergie am Ende und was nun?“ weiterlesen
Im baden-württembergischen Philippsburg stehen zwei Atomkraftwerke. Der Block 1 ist abgeschaltet und soll zurückgebaut werden. Dazu sammeln die Initiativen aktuell Einwendungen, um im Genehmigungsverfahren ihre Rechte zu sichern. Der Block 2 ist immer noch am Netz und erzeugt täglich Super-Gau-Risiken und Atommüll. Bürgerinitiativen rund um die Reaktoren rufen zum Tschernobyl-Jahrestag daher zu einer Demonstration für die Abschaltung des Block 2 auf.
Wer mitreden will, wie der Rückbau des Block 1 erfolgt und ob dort nicht aus wirtschaftlichen Gründen an der Sicherheit gespart wird, sollte die Einwendung gegen die Pläne von EnBW unterschreiben. Nur so können BürgerInnen ihre Rechte sichern, um ihre Bedenken ggfls. auch später noch gerichtlich prüfen zu lassen! Bis zum 15.04.2015 sind Einwendungen beim Rückbau-Genehmigungsverfahren abzugeben.
Update 13.4.2014: Mit einer Anhörung zur Veränderungssperre und den Alternativen befasst sich heute die AG2 zur Evaluation des StandAG im Deutschen Bundestag.Das Kabinett hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die bestehende Veränderungssperre ab August zu verlängern. Der Bundestag muss dieser Maßnahme zustimmen. Die Maßnahme soll verhindern, dass durch örtliche Aktivitäten der Salzstock in Gorleben für die Nutzung als Atommülllager unbrauchbar gemacht wird. Aus Sicht von AtomkraftgegnerInnen eine überflüssige Maßnahme, da der Salzstock ohnehin nicht geeignet ist. Allerdings sorgt diese Sperre dafür, dass Gorleben als einziger Standort weiter bevorzugt wird. Daher will die AG2 der Atommüll-Kommission auch klären, ob es andere Möglichkeiten gibt, nicht nur Gorleben, sondern gleichzeitig auch andere potentielle Standorte zu sichern, um – wenn Gorleben schon nicht ausgeschlossen wird, wenigstens keine Bevorzugung mehr stattfindet. Weiteres zum Stand der Dinge siehe im Anschluss.
Gorleben bleibt die Nr. 1 für das geplante Atommüll-Dauerlager für hochradioaktive Abfälle: „Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung der sogenannten Veränderungssperre für den niedersächsischen Salzstock Gorleben beschlossen. Das teilte das Bundesumweltministerium anschließend in Berlin mit. Die geltende Sperre aus dem Jahr 2005 würde ansonsten im August auslaufen. Der Bundesrat muss der neuen Verordnung noch zustimmen“, heißt es in einer dpa-Meldung. Während die Atommüll-Kommission am 13. April eine Expertenanhörung zur Veränderungssperre durchführen will um nach Alternativen zu suchen (siehe weiter unten), macht die Bundesregierung Druck. So oder so: Nach dem Standortauswahlgesetz ist Gorleben weiterhin im Verfahren, ob mit Veränderungssperre oder anders. Gegen diesen Plan der Bundesregierung hat vor wenigen Tagen Greenpeace gemeinsam mit dem Grafen Bernstorff einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. „Gorleben bleibt Nr.1: Bundesregierung beschließt Veränderungssperre ab August“ weiterlesen
AKW Brokdorf: Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gestellt. Fotos: Dirk SeifertAnwohner und vielleicht bald Kläger für die Stilllegung des AKW Brokdorf: Karsten Hinrichsen.
Bereits vorgestern haben Anwohner mit Unterstützung von Greenpeace die Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks Brokdorf an der Unterelbe beantragt. Gestern hatte außerdem eine Klägergemeinschaft gegen das AKW Grohnde einen solchen Stilllegungsantrag gestellt. Kommen die zuständigen Grünen Umweltminister in Kiel und Hannover diesen Anträgen nicht nach, soll in beiden Fälle Klage auf Entzug der Betriebsgenehmigung für die beiden Atommeiler gestellt werden. Die beiden Anträge reagieren stark auf das Urteil des OVG Schleswig, das im Januar rechtskräftig wurde und zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel führte. Der Antrag zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf ist am Ende dieses Artikels zu finden.
Aufruf zum Protest: Am 26. April findet am AKW Brokdorf eine Protest- und Kulturmeile statt. Alle Infos hier auf www.akw-brokdorf-abschalten.de
Als hätten die beiden das gemeinsam geübt: Laut taz reagierte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: „Grundsätzlich befürworte das Land Niedersachsen den Atomausstieg, sagte er. Für den Entzug einer Betriebsgenehmigung gebe es allerdings hohe rechtliche Hürden. Wenzel rechnet damit, dass die Prüfung einige Monate dauern werde.“
In der SHZ sagt sein Amtskollege aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck: „„Alles, was den Atomausstieg nach Recht und Gesetz beschleunigt, ist gut.“ Der Antrag werde gründlich geprüft. Er machte aber gleichzeitig deutlich, dass die rechtlichen Hürden für den Widerruf einer bereits erteilten Betriebserlaubnis sehr hoch seien.
Dokumentation Greenpeace: RISIKO-MEILER ABSCHALTEN Deutsche AKW sind nicht gegen äußere Bedrohungen gesichert – ein großes Risiko. Greenpeace und Anwohner gehen nun gemeinsam gegen den Meiler Brokdorf vor.
Im Januar 2015 wurde einer Atomanlage erstmals infolge einer Anwohnerklage die Betriebserlaubnis entzogen – nun legen Anwohner und Greenpeace nach. Gemeinsam fordern sie die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein auf, dem AKW Brokdorf die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Wie schon Anfang des Jahres geht es um das Risiko der Atomanlagen im Ernstfall: Einer der Antragsteller, der nun gemeinsam mit Greenpeace gegen Brokdorf vorgeht, lebt nur eineinhalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Käme es in dem AKW zur Kernschmelze mit großer radioaktiver Freisetzung, träfen ihn hohe Strahlendosen mit tödlichen Folgen. Solch einen Super-GAU könnte etwa ein terroristischer Angriff auslösen.
„VERWUNDBARKEIT VON ATOMANLAGEN AUSSER ZWEIFEL“ Auch die Klage gegen den Betrieb des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten Meiler Brunsbüttel hatten Anwohner aufgrund der hohen Risiken für die Bevölkerung eingereicht. Dem entscheidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sinne der Anwohner entschieden und dem Zwischenlager die Betriebserlaubnis entzogen. Doch dagegen legte der Bund Beschwerde ein. Das Verfahren wanderte in die letzte Instanz: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wiederum gaben die Richter den Klägern Recht.
Mit dem Urteil forderte die Justiz die Genehmigungsbehörde auf, bedrohliche Szenarien wie den Absturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen. Auch darüber hinaus werde das Urteil noch Folgen nach sich ziehen, glaubt Greenpeace-Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit. Die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen ebne den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen.
„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, so die Einschätzung von Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar“, sagt er. „Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“
„ANWOHNER MÜSSEN GEFAHR VIEL ZU LANGE ERDULDEN“ Schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York City hatte Greenpeace Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden AKW gestellt. Über die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten Reaktoren und den Pannenmeiler Krümmel wurde aber nicht vor Gericht entschieden. Die Bundesregierung ließ diese nach dem Atomunglück in Fukushima über das Atom-Moratorium abschalten.
Doch bei den verbliebenen Atommeilern bleibt die Bedrohung akut. „Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden“, sagt Greenpeace-Experte Smital. „Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden.“
Einer der beiden Grohnde-Kläger: Hans-Peter-Leiding. Heute erklärte er seine Motive auf einer Pressekonferenz in Hannover
Angekündigt war es schon, jetzt ist es amtlich. Anwohner des E.on-AKW in Grohnde wollen den Entzug der Genehmigung einklagen. Das haben die Initiatoren heute gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wollenteit auf den Weg gebracht. Wollenteit hatte vor kurzem die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel erstritten. Nach der Urteilsbegründung des OVG Schleswig hatte er bereits davon gesprochen, dass dieses Urteil auch für die noch laufenden Atommeiler Konsequenzen haben dürfte. Das wird sich jetzt zeigen. Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Eine persönliche Erklärung von Hans-Peter Leiding und über seine Motive findet sich unten in diesem Text.
Die Unterstützer-Gemeinschaft für die Klage gegen das AKW Grohnde
Bevor hier gleich die Erklärung der Grohnde-Klägergemeinschaft folgt, noch der Hinweis: Derzeit sind mehrere Klagen auf dem Weg. Sowohl in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und in Brokdorf werden rechtliche Schritte derzeit vorbereitet. Ein Verfahren zum Castor-Zwischenlager am abgeschalteten AKW Esenshamm/Unterweser ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig und in etwa vergleichbar mit dem Verfahren in Brunsbüttel, wo nach dem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung aufgehoben ist. Siehe dazu die weiterführenden Links oberhalb und unterhalb dieses Absatzes und insbesondere mit Blick auf die Folgen des Brunsbüttel-Urteils auch für die Atommülllagerung nicht nur in Schleswig-Holstein:
Dokumentation: Die Presseerklärung der Klagegemeinschaft:
Anwohner wollen Entzug der Genehmigung des AKW Grohnde einklagen
Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben heute beim Niedersächsischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen und angekündigt, dies sonst gerichtlich durchzusetzen. Die Antragsteller verweisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, der die Antragsteller vertritt, sieht für das Vorgehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung der Anlage gekippt wurde, hat die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklearanlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheits-behörden der Bundesrepublik bestätigt. Der Atomverwaltung sind damit Handlungsspielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit hat bereits in der Vergangenheit mehrere Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit dem Greenpeace-Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf befasst.
Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegsbeschlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis und Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen.
Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefond. Zur Absicherung haben bisher 23 Mitglieder eine Einlage von 1.000,- € gemacht, in den nächsten Monaten sollen dann zur eigentlichen Finanzierung 50.000,-€ gesammelt werden, erklärt Eckart Bretzke vom Vorstand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemeindepfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.
ExpertInnen-Anhörung morgen in Bielefeld
Zur Unterstützung der Klage findet am morgigen Donnerstag, dem 26. März um 19.00 in Bielefeld eine ExpertInnen-Anhörung mit der Physikerin Oda Becker und Swantje Küchler (Leiterin Energiepolitik des Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft, Berlin) und Karsten Schmeißner (Detmold) vom Rechtshilfefonds statt.
Veranstalter: Volkshochschule Bielefeld, BUND Bielefed und Bielefeld steigt aus, Ort: Ravensberger Spinnerei (Historischer Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld
Die Stadtwerke Bielefeld sind zu 16,7 % am AKW-Grohnde beteiligt,
Für Rückfragen: Peter Dickel 0174 – 3576821
Kontakt zu den KlägerInnen: Reimer Schermuly-Opitz, Hameln 0177/5052727
Pressekonferenz Niedersachsen 25.03.2015
Statement Hans-Peter Leiding, Grohnde
Wenn ich zuhause in Grohnde im schönen Weserbergland aus dem Fenster sehe, blicke ich direkt auf das nahe gelegene Atomkraftwerk.
Das war natürlich schon da, als ich Anfang der 90er Jahre hierher zog und ich wusste das. Aber viele Dinge haben sich seitdem geändert, die nicht abzusehen waren und so blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.
Damals, Anfang der 90er, gab es z.B. noch kein Zwischenlager am AKW Grohnde und auch noch keine Großflugzeuge heutiger Dimension, die in einer Zeit der wachsenden Terrorgefahr neue Unwägbarkeiten darstellen. Ich denke dabei an die Terroranschläge vom 11. September 2001. Ein derartiges Szenario ist überall vorstellbar, auch an einem Atomkraftwerk und auch in Grohnde.
Außerdem nehme ich für mich das Recht in Anspruch, genau wie unsere Gesamtgesellschaft – nach Tschernobyl und Fukushima – lernfähig zu sein und alte Überzeugungen zu überprüfen und zu ändern. Ich erinnere daran, dass unsere Bundeskanzlerin immerhin studierte Physikerin ist. Was für sie gilt, gilt auch für den Sozialpädagogen aus Grohnde.
Meine persönliche Motivation jetzt gegen das AKW zu klagen ist folgende:
Die Betreiber der deutschen AKWs versuchen bekanntlich, die entstehenden Rückbaukosten ihrer Anlagen an den Staat weiterzugeben, um sich nach gemachtem Geschäft vor den immensen finanziellen Risiken zu schützen. Da es fraglich ist, ob sie den Rückbau ihrer Atomkraftwerke jemals aus den gemachten Rücklagen bezahlen können (und wollen?), könnte eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen, die AKWs zwecks Erhöhung der Rücklagen doch noch länger laufen zu lassen. Deshalb klage ich trotz bestehendem Ausstiegsbeschluss.
Und dann geht es um elementare Sicherheitsfragen: Die Terrorgefahr habe ich ja bereits erwähnt. Da fühle ich mich angesichts des AKW Grohnde direkt an Leib und Besitz gefährdet und klage.
Dass bekanntlich heute noch kein Mensch weiß, ob und wo es ein Endlager geben wird ist mehr als bedrückend. Es ist vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, für das es aber noch keine geeignete Landebahn gibt. Dass, wie wir selbst, auch Atomanlagen altern und zwangsläufig anfällig werden, dass die Planungen zum Katastrophenschutz immer noch völlig unzureichend sind (lt. Gutachten des bundeseigenen Amtes für Strahlenschutz vom April 2012) … das alles möchte ich nur noch kurz erwähnen.
Manchmal höre ich, dass alles sei Panikmache und ich sei ja kein Fachmann und es gehe schließlich auch um viele Arbeitsplätze in der Region.
Ja, ich bin kein Fachmann. Meines Erachtens geht es aber vielmehr um schlichten, gesunden Menschen- verstand. Auf die oben aufgeworfenen Fragen habe ich jedenfalls noch keine, mich überzeugenden und beruhigenden Antworten erhalten.
Die Frage der Arbeitsplätze im Atomkraftwerk Grohnde bewegt mich dagegen als Gewerkschaftsmitglied und aktiven Betriebsratsvorsitzenden natürlich! Mit den Beschäftigten habe ich keinen Streit und sie haben meine Solidarität! Aber es kann doch kein ernsthaftes Argument sein, deshalb an einer überholten, gefährlichen Technik festzuhalten.
Wir brauchen andere, bessere Antworten: Der Strukturwandel hier im Weserbergland kommt auf jeden Fall und wird vermutlich mühsam. Das dann stillgelegte AKW Grohnde hinterlässt aber viele hervorragen- de Fachleute! Diese Menschen mit ihren Familien sollten wir möglichst halten und als Chance begreifen. Wir dürfen deshalb nicht an Geld und Kreativität sparen, mit diesem Kapital etwas Neues, Umwelt- und Zukunftverträgliches zu entwickeln und aufzubauen. Diese Verantwortung liegt bei uns allen und nicht auf den Schultern der Kläger! Kann z.B. der Landkreis Hameln-Pyrmont im Verbund mit den Kommunen und Wirtschaftsverbänden etc. nicht eine Art „Kreativitätsinitiative“ starten? Ich würde mir so eine gemeinsame Bürgersinnkampagne sehr wünschen, damit die Frage „AKW – ja oder nein“ nicht noch länger unsere Bevölkerung spaltet.
Das wünsche ich mir natürlich auch für mein persönliches Lebensumfeld in Grohnde: Gemeinsinn statt Streit!
Meine Klage (und die der anderen KlägerInnen) wird durch zwei wichtige Faktoren unterstützt: Zum einen danke ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Wollenteit aus Hamburg für seine sachkundige und engagierte Übernahme des Mandats! Denn es stimmt: Ich bin kein Fachmann. Zudem werde ich für die Finanzierung meiner Klage gegen den weiteren Betrieb des AKW Grohnde durch den Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. unterstützt. Sonst wäre mein Engagement nicht tragbar, wie sich jeder leicht denken kann. Die Mitglieder dieses Vereins helfen und unterstützen mich auch bei praktischen Fragen, wofür ich ebenfalls sehr dankbar bin.
Abschließend möchte ich noch eine persönliche Bitte äußern: Bitte respektieren und schützen Sie mein persönliches Leben und das meiner Familie in Grohnde. An- fragen jeder Art (Medien, Interviews etc.) richten Sie bitte an die benannten Mitglieder des Rechtshilfe- fonds. Für diese Rücksichtnahme danke ich Ihnen auch im Namen meiner Frau!