Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht

HeinzJBontrup
Einer der beiden „Greenpeace-Autoren“: Heinz Bontrup. Gemeinsam mit Ralf-Michael Marquardt hatte er das sehr empfehlenswerte „Kritische Handbuch der Energiewirtschaft“ verfasst. Foto: Dirk Seifert

Vielfach hat sich umweltFAIRaendern mit der Krise der Stromkonzerne befasst, die heute taumeln, hohe Verluste einfahren und noch höhere Schuldenberge aufgetürmt haben. Dabei habe ich hier versucht herauszuarbeiten, dass die Krise der Konzerne nicht allein oder vorrangig von der Energiewende verursacht worden ist, sondern dass die Ursache in den gescheiterten Expansionsplänen zu sehen ist, begleitet von der Finanz- und Wirtschaftskrise in der zweiten Hälfte der 2000er Jahre. Erst vor diesem Hintergrund sorgte die Energiewende und die gescheiterte Laufzeitverlängerung für das Desaster, vor dem die ehemaligen Stromgiganten heute stehen. Im Mai 2012 hatte ich auch auf ein Buch der Prof. Dr. Heinz Bontrup und Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt hingewiesen. Die beiden hatten das “Kritische Handbuch der Energiewirtschaft” für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung geschrieben und als „Update“ die “Chancen und Risiken der Energiewende” unter die Lupe genommen (download als PDF). Jetzt greift Greenpeace dieses Thema aus aktuellem Anlass auf und hat von Bontrup und Marquardt eine aktualisierte Analyse über die „Die Zukunft der großen Energieversorger“ erarbeiten lassen. „Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht“ weiterlesen

Fukushima mahnt: Fast 500 Menschen demonstrieren in Düsseldorf gegen E.on und Atommüll

Foto1
Fukushima mahnt: Linke mit Bundestagsabgeordnen bei der Demonstration heute in Düsseldorf. Foto: Thies Gleis

Fast 500 Menschen haben heute in Düsseldorf an die Atomkatastrophe von Fukushima vor vier Jahren erinnert. Mit dabei der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (links im Bild), Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. „Von den über 150.000 Menschen, die vor der radioaktiven Wolke aus den havarierten Reaktoren in Fukushima fliehen mussten, leben weiterhin viele in Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Kinder“, sagte Zdebel. Die Atomenergie ist unverantwortbar. Fukushima mahnt uns, den Atomausstieg nicht nur in Deutschland, sondern in Europa und der Welt zu erreichen.

Die Demonstration gemeinsam mit der japanischen Gemeinde in Düsseldorf richtete sich auch gegen Atomkonzerne wie E.on und RWE, die gegen den Atomausstieg klagen und hohe Schadenersatzzahlungen vor Gericht durchsetzen wollen.

Die Pressemeldung der Veranstalter der Demonstration (Dokumentation):

Demonstration in Düsseldorf zum vierten Jahrestag der Atomkatastrophe in Japan

Mehr als 400 AtomkraftgegnerInnen demonstrierten am 14. März in Düsseldorf unter dem Motto „Fukushima mahnt – Atomausstieg weltweit, auch in NRW“ gegen Atomkraft und die nordrhein-westfälische Atompolitik. Ein Zusammenschluss aus verschiedenen Antiatom-Initiativen und der Japanischen Gemeinde in Düsseldorf hat zu dieser Demonstration aufgerufen. Anlässlich des vierten Jahrestages der Atomkatastrophe von Fukushima wurde den Opfern von Erdbeben und Tsunami sowie des nachfolgenden Super-GAUs gedacht. Trotz dieser Katastrophe und des daraufhin in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs erlebt die Atomkraft weltweit eine Renaissance, wobei NRW aus Sicht der AtomkraftgegnerInnen in mehrfacher Hinsicht eine unrühmliche Rolle spielt.

Mit ihrer Auftaktkundgebung vor der Konzernzentrale von E.ON kritisieren die Demonstranten die Planungen des Konzerns, sich durch eine Umstrukturierung aus der Verantwortung für die Entsorgung ihrer atomaren Altlasten zu stehlen.

Hierzu Jochen Stay, Sprecher der Antiatom-Organisation .ausgestrahlt: „Wir gedenken der Opfer der Atomkatastrophe, aber wir nehmen auch die Täter in den Blick. Die Konzerne versuchen durch unverschämte Lobbypolitik, sich den Ausstieg aus der Atomkraft vergolden zu lassen und weiterhin ihre Milliardengewinne zu machen. Das werden wir nicht zulassen!“
E.ON plant, den kostspieligen Ausstieg aus der Atomkraft an eine zu gründende Tochtergesellschaft auszugliedern. Die AtomkraftgegerInnen fordern die Politik auf, dies nicht zuzulassen und sich der Einflussnahme der Atomlobbyisten zu entziehen. Vielmehr ist es notwendig, die bislang gebildeten Rücklagen für die Abwicklung der Atomkraft, die mit 36 Mrd. € ohnehin zu knapp kalkuliert sind, in die öffentliche Hand zu überführen und die Konzerne trotzdem weiterhin in die Pflicht zu nehmen.

Auch die Rolle der NRW-Landespolitik im Zusammenhang mit der Entsorgung des Jülicher Atommülls wird kritisiert. Mit Blick auf den geplanten gesetzeswidrigen Export von 152 Castoren mit Atommüll aus dem havarierten Reaktor in Jülich wird die Politik aufgefordert, eine aktivere Rolle zu spielen. Die Veranstalter fordern, die Betreiber des Versuchsreaktors zu einem verantwortlichen Umgang mit ihren atomaren Altlasten zu drängen. Tatsächlich aber überlässt man trotz einschlägiger Negativerfahrungen eben diesen Betreibern weiterhin die Initiative.

Kerstin Ciesla vom BUND Nordrhein-Westfalen: „Die Absichten zur Entsorgung des Jülicher Atommülls wirft ein erschreckendes Bild auf die Rolle der Landespolitik. Die Verantwortlichen in Jülich haben sich in den vergangenen Jahren für einen geordneten Umgang mit ihren Altlasten mehrfach disqualifiziert. Aber anstatt daraus die politischen Konsequenzen zu ziehen und die Betreiber an die Kandare zu nehmen, überlässt man denen das Feld. Die bislang bekannten „Lösungsvorschläge“ sind ein Schlag ins Gesicht all derer, die zukünftig unter den Folgen dieser Politik leiden werden.“

Die Landesregierung wird aufgefordert, diese absehbaren Folgen zu verhindern. Neben den kalkulierten Kosten in Milliardenhöhe zu Lasten des Steuerzahlers besteht erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt.

Die Veranstalter weisen schließlich darauf hin, dass mit der Urananreicherungsanlage in Gronau der Atomausstieg konterkariert wird. In Gronau werden ca. 10 Prozent des weltweiten Bedarfs an Atombrennstoffen hergestellt. Dabei fallen atomare Abfälle in der Größenordnung von mehreren zehntausend Tonnen an, für die kein Entsorgungskonzept vorliegt. Zudem finden zahlreiche Atomtransporte durch das dicht besiedelte Nordrhein-Westfalen statt. Auch der beabsichtigte Verkauf der Anlage, mit der auch Atomwaffen produziert werden können, ist für die AtomkraftgegnerInnen nicht hinnehmbar.

Die AtomkraftgegnerInnen fordern auch in Nordrhein-Westfalen einen konsequenten Atomausstieg.

 

Stilllegung AKW Isar1/Ohu: Zeitplan läuft aus dem Ruder – Fehlende Castor-Behälter

Die Stilllegung der nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atommeiler kommt nur schleppend voran. Still und leise verabschiedet sich die Bundesregierung offenbar von dem Ziel, dass der Reaktor Isar1/Ohu bei Landshut spätestens 2017 frei von Brennelementen sein wird. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Weil immer noch Castor-Behälter fehlen und deren Einlagerung ins Standort-Zwischenlager noch nicht genehmigt ist, lagert die enorme Zahl von 1734 hochradioaktiven Brennelemente im sogenannten Nasslager innerhalb des Siedewasser-Reaktors und diese müssen aktiv gekühlt werden. Konkrete Antworten, wann die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen und die Anlage „kernbrennstofffrei“ sein wird, liefert die Bundesregierung nicht.

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (Drucksache 18/4077) ist hier als PDF zum download.

„Vier Jahre nach Fukushima und der Abschaltung der Atomreaktoren gibt es offenbar immer noch keinen verlässlichen Plan, wie das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente bei den Siedewasserreaktoren vom Typ Isar1 zeitlich ablaufen soll. Auch in Brunsbüttel, Krümmel oder Philippsburg1 fehlen diese Behälter immer noch“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Zdebel diese Situation. „Ohne die erforderlichen Castor-Behälter lagert das hochradioaktive Material in den Nasslagern der Atommeiler und müssen weiterhin aktive Sicherheitssysteme in Betrieb gehalten werden, um die Kühlung dieser hochgefährlichen Brennelemente zu gewährleisten. Versagt diese Kühlung, sind auch Kritikalitätsstörfälle nicht auszuschließen.“

  • Atommüll-Entsorgung am Abgrund: Umstritten ist nach wie vor, welche Auswirkungen das Urteil des OVG Schleswig hat, mit der das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hat. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass das Urteil keine „unmittelbare rechtliche Auswirkung“ habe und betont, dass Bund und Länder (also auch die grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder!) gemeinsam der Auffassung sind, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen in anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen (Siehe Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Zdebel). Umweltverbände und auch der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisieren: Da alle Zwischenlager nahezu zeit- und baugleich um 2005 herum genehmigt wurden, bestehen auch in diesen Zwischenlagern die gleichen „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ wie in Brunsbüttel. Dort dürfen nach einer atomrechtlichen Anordnung der Atomaufsicht Schleswig-Holstein bis zu einer neuen Genehmigung keine neuen Castor-Behälter (die es wie in Isar1/Ohu aber derzeit ohnehin nicht gibt) aus dem AKW mehr eingelagert werden. Diese Konsequenzen müssen aus Sicht von Zdebel, aber auch z.B. vom BUND grundsätzlich auch an allen anderen Standorten gelten. Siehe dazu: Zdebel: Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen und der BUND: Nach Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden. Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

Insgesamt 34 Castor-Behälter vom Typ V/52 werden in Isar1/Ohu benötigt, damit allle hochradioaktiven Brennelemente aus dem Nasslager entfernt werden können. Doch auf die Frage, wie viele dieser Behälter jeweils in diesem Jahr und den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung stehen werden, gibt es nur den vagen Hinweis seitens der Bundesregierung, dass die Energieversorgungsunternehmen „auf den Behälterhersteller GNS eingewirkt (haben), die Behälterproduktion zu beschleunigen, um dem Bedarf gerecht zu werden.“ Ebenfalls keine Aussage macht die Bundesregierung zur Frage, wann denn damit zu rechnen sei, dass alle Brennelemente aus dem abgeschalteten Reaktor entfernt sein werden.

Obwohl sich noch hochradioaktive Brennelemente in der Anlage befinden und diese mit aktiven Systemen gekühlt werden müssen, soll der Rückbau in Isar1/Ohu beginnen, wenn – wie die Bundesregierung mitteilt – Ende 2015 oder Anfang 2016 dazu die Genehmigung von der bayersichen Atomaufsicht erteilt wird.

Selbst wenn für Isar1/Ohu Castorbehälter vom Typ V/52 zur Verfügung stünden: Derzeit können diese nicht in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden, weil dazu ebenfalls noch die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz fehlt. „Nach derzeitigem Stand ist mit einer Genehmigung im Laufes des Jahres 2016 zu rechnen“, sagt die Bundesregierung.

Außerdem teilt sie mit: Im Standort-Zwischenlager Niederaichbach befinden sich derzeit 9 Behälter des Typs CASTOR V/52 (alt) mit 468 Brennelementen des KKI I sowie 25 Behälter des Typs CASTOR V/19 mit 475 Brennelementen des KKI II eingelagert. Insgesamt dürfen maximal 152 Castor-Behälter vom Typ V19 oder V52 dort eingelagert werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2047 aus. Hubertus Zdebel verweist darauf, dass es vermutlich bis dahin kein „Endlager“ geben wird und sich daher die Frage stellt, wie es dann mit der Lagerung dieses brisanten Atommülls weiter gehen wird.

Mitreden bei der Stilllegung des AKW Brunsbüttel – Einwendungen jetzt!

brokdorf2015
Gleich um die Ecke von Brunsbüttel ist das letzte AKW in Schleswig-Holstein noch in Betrieb: Brokdorf. Am 26. April zum Tschernobyl-Tag gibt es dort eine Demonstration. Bild anklicken für mehr Informationen.

Wer über die Sicherheit bei der Stilllegung des AKW Brunsbüttel mitreden will, muss nun aktiv werden. Seit ein paar Tagen sind die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und aus den Reihen von Brokdorf-Akut liegt nun die erste Sammeleinwendungsliste vor. Ein Update der Sammelwendung kann hier als PDF heruntergeladen werden (die erste Fassung bleibt weiterhin gültig, falls ihr die schon unterschrieben und abgeschickt habt). Nur wer hier unterschreibt oder eine eigene Einwendung erhebt hat bei dem kommenden Erörterungstermin das Recht, seine Vorstellungen von sicherem Rückbau in das Verfahren einzubringen (und ggfls. später gegen eine Genehmigung vorzugehen?). Also, ran an die Liste, flott unterschrieben und rechtzeitig zurückschicken.

„Mitreden bei der Stilllegung des AKW Brunsbüttel – Einwendungen jetzt!“ weiterlesen

Atomausstieg: Hand in Hand zum Schaden der Bürger – Haben Regierungsvertreter Atomkonzernen geholfen?

Norbert Roettgen
Leistete er Beihilfe für erfolgreiche Schadensersatzklagen der Atomkonzerne? Der ehemalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen bestreitet das.

Parlamentarischer Untersuchungs-Ausschuss im Landtag Hessen. Haben Regierungsmitglieder aus dem Land und möglicherweise auch aus der Bundesregierung, dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatz für die Abschaltung der AKWs in Biblis für das nach Fukushima verhängte Moratorium durchzusetzen? Letzten Freitag waren Bundespolitiker und der damalige Leiter der Fachabteilung geladen. „Norbert Röttgen beschuldigt das Land Hessen, ein Beamter die Ministeriumsleitung und Ronald Pofalla streitet Geheimabsprachen ab“, schreibt die FAZ. „Kritische Beamte stillgelegt“ stellt die taz fest.

Das ARD-Magazin Monitor hatte über den unglaublichen Verdacht zuerst berichtet: Danach könnten Landes- und Bundespolitiker den Atomkonzernen – allen voran RWE – durch möglicherweise absichtlich schlampige Anordnungen für das Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe quasi Beihilfe im Amt geleistet haben, damit diese Schadensersatzklagen erfolgreich durchbringen können. Ein Briefverkehr zwischen dem Ministerpräsidenten Bouffier und dem damaligen RWE-Chef Grossmann begründet diesen Verdacht. Darin wird auch der damalige Kanzleramts-Minister Pofalla ins Gespräch gebracht. Bekannt wurde außerdem, dass es zwischen der zuständigen Fachabteilung im Bundesumweltministerium und dem Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer und Umweltminister Norbert Röttgen Konflikte um die Begründung zum Moratorium gegeben hatte. Die Fachabteilung hatte auf Schadensersatzansprüche hingewiesen, wenn nicht auch eine sicherheitstechnische Begründung mit der Verfügung erfolge. Doch Hennenhöfer und die Ministeriumsspitze in Berlin ignorierten die Warnungen ebenso wie Warnungen des hessischen Finanzministeriums.

Letzten Freitag haben Pofalla, Röttgen und der inzwischen in Baden-Württemberg für Atom zuständige Gerrit Niehaus – damals der Chef des Fachreferats Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken, das vor den Schadensersatzrisiken angesichts der nur formalen Begründung warnte – vor dem Untersuchungsausschuss in Wiesbaden ausgesagt.

Niehaus laut Taz: „Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.

So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.““ So zitiert auch die FAZ in einem Artikel auf Basis einer DPA-Meldung.

Dort ist aber genauer nachzulesen: „Zu einer solchen Anhörung der Energiebetreiber habe er damals geraten, sagte Zeuge Gerrit Niehaus vor dem U-Ausschuss.“ Gemeint ist damit die Anhörung von RWE zu der Moratoriums-Verfügung. Hessen hat diese Anhörung nicht durchgeführt, was für die Schadensersatzklage gegen das Land Hessen als eines der wichtigen Versäumnisse bewertet wurde, mit dem das Gericht den Anspruch von RWE bestätigt hatte. Weiter heißt es in der FAZ: „Der ehemalige Beamte des Bundesumweltministeriums bezeichnete die zeitweilige Stilllegung der ältesten deutschen Kernkraftwerke als „juristisch hochriskant“. Trotzdem habe das Ministerium den Ländern dafür nur einen unzureichenden Formulierungsvorschlag geschickt.“

Dazu auch die Grünen im hessischen Landtag in einer von zwei PMs zur Sitzung (Quellen siehe unten): „Diese Sicht bestätigte ausdrücklich der damalige Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe im BMU, Gerrit Niehaus. „Herr Niehaus sagte aus, es habe ein Papier des BMU geben sollen, über dem zwar nicht ,Weisung‘ stehen sollte, das aber die Länder als Verfügungstext hätten verwenden können“, so Kaufmann. „Er selbst sah das Vorgehen der Bundesregierung als Arbeitsauftrag an seine Arbeitsgruppe und ließ ein solches Papier erarbeiten. Herr Niehaus bekräftigte auch, dass der Bund im gesamten Verfahren das Heft des Handelns in der Hand behielt. So führte die Reaktorsicherheitskommission des Bundes die Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke durch, die Länder lieferten lediglich zu.““

Ausführlich berichtet die FAZ in einem weiteren Artikel: „Die Katastrophe von Fukushima hat Bund und Länder zum schnellen Ausstieg aus der Atomkraft getrieben. Rechtliche Bedenken wurden ignoriert. Schadenersatzklagen wie im Fall Biblis waren die Folge“, heißt es im ersten Text, der noch einmal die Hintergründe um die Entscheidung zum Atommoratorium nachzeichnet.

Dort heißt es z.B.: „Matthias Ullrich, Mitarbeiter im hessischen Umweltministerium, nannte „alles“, was in diesen Tagen 2011 passiert ist, „außergewöhnlich“. Nicht zuletzt: „dass die Entscheidungen schon im Vorfeld gefallen sind“. Die Politik habe entschieden und die Verwaltung sei erst „im Nachgang dran“ gewesen. „Normalerweise ist es umgekehrt.“ Ullrichs Chef Guntram Finke, Leiter der Abteilung Kerntechnische Anlagen und Strahlenschutz im hessischen Umweltministerium, war einer der vielen, die sehr schnell Zweifel an dem geplanten Vorgehen hatten und diese auch äußerten.“

Es ging um zwei Fragen in dieser Phase: a. wer trägt die Verantwortung? BMU oder die Länder und b. wie ist das Moratorium zu begründen?

In der FAZ heißt es im genannten Artikel zum Punkt b. weiter: „Die Ernüchterung folgte am nächsten Tag, dem 16. März, als in Wiesbaden eine E-Mail des Bundesumweltministeriums einging, mit einem Text für eine Stilllegungsverfügung. Die Leute im hessischen Umweltministerium wussten sofort: Das ist nicht das, was man sich erwartet hatte. „Relativ dünn“ sei das Papier gewesen, sagte Ullrich, „eine sehr, sehr vorläufige Entwurfsskizze“ einer Verordnung. Man darf davon ausgehen, dass das kein Zufall war. Jedenfalls begründete Hennenhöfer seine Position, es habe sich nicht um eine Weisung gehandelt, auch damit, dass bundesaufsichtliche Weisungen immer in einer bestimmten Form ergangen seien – und diese Form liege hier eben nicht vor.“

Auch der Chef von Ullrich hat Bedenken: „Tatsächlich fehlen so ziemlich alle Textbausteine, aus denen so eine Verordnung üblicherweise besteht, vor allem die materiellen Gründe für die Stilllegung waren nur „sehr, sehr pauschal“ angegeben, so Finke. Ihm war sofort klar: Das kann ich nicht mittragen. Das Risiko, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig sein würde und daraus Schadensersatzansprüche der Betreiber entstehen, war zu groß.“ Es lohnt, den FAZ-Artikel wegen weiterer Details zu lesen!

Pofalla hat laut FAZ alle Vorwürfe auf Absprachen zurückgewiesen: „Der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hat während seiner Befragung die Unterstellung zurückgewiesen, er habe 2011 Geheimabsprachen mit einzelnen Energieversorgern getroffen. Das sei abwegig, sagte er.“ Und über Röttgens-Aussage heißt es zusammenfassend: „„Es hat keine Anweisung gegeben“, stellte Röttgen in seiner mehr als dreistündigen Anhörung mehrfach fest. Röttgen sprach bei dem damals beschlossenen Moratorium von einer „politischen Verabredung“ von Bund und Ländern auf Basis des Atomgesetzes. Jedes Land hätte das Recht gehabt, sich der „Bitte“ des Bundes zu verweigern. Es habe damals keine vom Bund ausgearbeitete „unterschriftsreife Stilllegungsverfügung“ gegeben, betonte Röttgen. Es sei immer „völlig klar“ gewesen, dass für die rechtliche Umsetzung die Länder zuständig gewesen seien. Dies habe er auch anschließend in einem Telefonat Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) gesagt.“

Ähnlich berichtet auch die Frankfurter Rundschau hier und hier.

Die Linken-Fraktion im hessischen Landtag kommentiert die Anhörung im Untersuchsausschuss vom letzten Freitag in dieser PM: Hat Ministerin Puttrich das Parlament angelogen? Hessen-CDU endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Verantwortung dem Bund zuzuschieben.

Die SPD im Landtag Hessen schreibt: Norbert Schmitt: Röttgen bestätigt: Weisung des Bundes hat es nie gegeben. Bouffier und Puttrich haben Schadenersatzklage zu verantworten.

Die Grünen im hessischen Landtag, Regierungspartner der CDU, verweisen mit zwei PMs auf den Bund: Biblis-Untersuchungsausschuss: „Atomkritische“ Abteilung im Bundesumweltministerium wurde offenbar ausgebootet und: Biblis-Untersuchungsausschuss: Röttgens Aussage bestätigt Verantwortung des Bundes.

Im Bundestag sind die beiden Büros der Grünen (Sylvia Kotting-Uhl) und der Linken (Hubertus Zdebel) dabei, die Bundesregierung zu den Vorgängen auf Basis der Erkenntnisse aus Hessen und der Medienrecherchen zu befragen. Kotting-Uhl hat gerade eine umfassende Kleine Anfrage dazu auf den Weg gebracht. Zdebel hatte vor ein paar Tagen die Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen erhalten, die hier nachzulesen sind: Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen.

×