Vattenfall-Anwälte gehen gegen Brunsbüttel-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager vor

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweise auf.  Foto: Dirk Seifert

Nach Informationen von umweltFAIRaendern haben die Vattenfall-Anwälte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel eine Anhörungsrüge erhoben und wollen die Wiederaufnahme des Revisions-Verfahrens erwirken. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im Sommer 2013 die Genehmigung für das Castor-Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am Standort Brunsbüttel aufgehoben. Mitte Januar 2015 wurde dieses Urteil rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die von Vattenfall und dem Bundesamt für Strahlenschutz angestrebte Revision abgelehnt hatte. Das will Vattenfall aber offenbar aufgrund der weitreichenden Folgen unter keinen Umständen akzeptieren.

Hintergründe zum Verfahren in Sachen Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel auf umweltFAIRaendern.de:

 

Aufstehen gegen den Atomkonzern E.ON – Fukushima-Demonstration in Düsseldorf

ddorf_plakat_1000Aufstehen gegen den Atomkonzern E.on heißt es am 14. März 2015 in Düsseldorf. Zum vierten Mal jährt sich dann die Atomkatastrophe von Fukushima. Eine Katastrophe, auf die E.on vor allem mit Schadensersatzklagen reagiert. Gegen den Atomausstieg, gegen das Atom-Moratorium und gegen den Neustart bei der Atommülllager-Suche: Wie kein anderer Atomkonzern klagt E.on was das Zeug hält und fordert milliardenschwere Entschädigungszahlungen. Für die weitere Atommülllagerung will der Konzern aber nicht mehr zahlen. Mit der Gründung einer staatlichen Stiftung und einer Einmalzahlung will sich der Konzern vor den Kostenrisiken beim Atommüll absichern. Die SteuerzahlerInnen sollen es künftig richten. Verantwortung für das Atommüll-Erbe? Nur solange die Profite stimmten. Ein Bündnis von Anti-Atom- und Umweltgruppen ruft gemeinsam mit der japanischen Gemeine „Sayonara Genpatsu Düsseldorf“ zur Demonstration vor der E.on-Zentrale auf. (Infos siehe auch hier und hier)

Mehr über den Atomkonzern E.on:

Vattenfall baut ab: Rückbau des AKW Brunsbüttel – neues Atommülllager, Castorhalle ohne Genehmigung, Rostfässer im Keller

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Vattenfall will das AKW Brunsbüttel zurückbauen. Einen Antrag hat der Konzern schon vor einiger Zeit gestellt, jetzt beginnt am 24. Februar die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen. Ob diese auch im Internet verfügbar sein werden, ist unklar. „Am nächsten Montag (16. Februar 2015) wird das Vorhaben der Vattenfall-Betreibergesellschaft von der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) öffentlich bekanntgemacht. Das teilte die Behörde heute (13. Februar 2015) in Kiel mit. Die Bekanntmachung erfolgt in Tageszeitungen aus dem Raum Brunsbüttel, im Amtsblatt für Schleswig-Holstein sowie im Internetauftritt des Ministeriums unter schleswig-holstein.de.“ (MELUR) Zwei Monate lang liegen die Unterlagen aus. In dieser Zeit können Einwendungen gegen das geplante Vorgehen erhoben werden.

Unten folgt die vollständige Mitteilung, in der auch darauf verwiesen wird, dass Vattenfall ein neues Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle für den Rückbau plant. Außerdem wird darauf verwiesen, dass das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel nach einem Urteil des OVG Schleswig keine Genehmigung mehr hat und die hochradioaktiven Abfälle  nur noch im Rahmen einer atomrechtlichen Anordnung „geduldet“ werden. Neuer hochradioaktiver Atommüll darf erst dann wieder eingelagert werden, wenn ein neues Genehmigungsverfahren nachweisen kann, dass die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.

Über die Historie des AKW Brunsbüttel aus Sicht des Betreibers wird hier berichtet. Über die unendliche Pannenserie und die zahlreichen Störfalle wird – was wunder – kaum berichtet. Dabei hatte der Reaktor in Brunsbüttel am Ende seiner Laufzeit nur wenig mehr als 50 Prozent seiner Betriebszeit wirklich Strom erzeugt. Der „Rest“ waren Pleiten, Pech und Pannen.

Dokumentation: Weiterer Schritt zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel – Öffentlichkeitbeteiligung im Genehmigungsverfahren startet, Erscheinungsdatum: 13.02.2015

Kiel. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel kommen weiter voran. Am nächsten Montag (16. Februar 2015) wird das Vorhaben der Vattenfall-Betreibergesellschaft von der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) öffentlich bekanntgemacht. Das teilte die Behörde heute (13. Februar 2015) in Kiel mit. Die Bekanntmachung erfolgt in Tageszeitungen aus dem Raum Brunsbüttel, im Amtsblatt für Schleswig-Holstein sowie im Internetauftritt des Ministeriums unter schleswig-holstein.de.

Das ist ein wichtiger Schritt, um einen der ältesten Atommeiler Deutschlands endlich loszuwerden. Erst wenn die Atomkraftwerke abgerissen werden, wird der Atomausstieg wirklich sichtbar„, betonte Energiewendeminister Robert Habeck. „Für Brunsbüttel hat Vattenfall den Antrag gestellt und kommt gut voran. Auch für Krümmel sollte das Unternehmen jetzt endlich konsequent sein und einen Antrag auf Stilllegung stellen.

Stilllegung und Abbau seien aufwändige Prozesse, die größte Sorgfalt erforderten. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Öffentlichkeit intensiv einbezogen wird. Jeder und jede kann nun Anregungen und Kritik in das Verfahren einspeisen„, sagt Habeck.

In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass jeder Interessierte die Antragsunterlagen einsehen kann. Sie werden ab 24. Februar für zwei Monate in der Stadtverwaltung Brunsbüttel und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Behörde plant, die vorgetragenen Bedenken ab 6. Juli im Elbeforum Brunsbüttel mit den Einwendern und Vertretern von Vattenfall zu erörtern. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Ministerium dann über den Stilllegungs- und Abbauantrag entscheiden.

Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat außerdem den Bau einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Stoffe beantragt. Dieser Antrag wird zeitgleich und in denselben Medien öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt.

Minister Habeck machte deutlich, dass sich noch immer abgebrannte Brennelemente im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks befinden. Aufgrund der Rechtsprechung zum Zwischenlager Brunsbüttel ist es gegenwärtig nicht möglich, diese aus dem Kernkraftwerk in das Lager zu bringen. Einen Abriss um die Brennelemente herum hält die Reaktorsicherheitsbehörde nicht für eine gute Lösung. „Der Betreiber muss dafür sorgen, dass hier schnell eine Lösung gefunden wird, damit die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter zügig in ein rechtskonform genehmigtes Zwischenlager verbracht werden können. Hier halte ich es für sinnvoll, den schnellsten Weg zu wählen. Wenn die Kernbrennstoffe aus dem Reaktordruckbehälter herauskommen, gewinnen wir ein Stück mehr Sicherheit.

Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

ag-atommuell-feb2015In gewohnt sachlicher Form berichtet der BUND auf seiner Homepage über die beiden Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 und 2 der Atommüll-Kommission am vergangenen Mittwoch. Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation standen auf der Tagesordnung. Wie wird die Kommission mit dem Brunsbüttel-Urteil weiter umgehen? Wird sie das Thema Zwischenlagerung aufgreifen, wie es der BUND und der Vertreter der Linken in der letzten Kommissionssitzung gefordert hatten? Wie weiter mit oder ohne Veränderungssperre in Gorleben? Wie können andere potentielle Standorte für ein langfristiges Atommülllager gesichert werden? Wie geht es weiter mit dem im StandAG vorgesehenen neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung? Und kommt endlich die vielfach versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg? Wie sieht eine Homepage aus, auf der sich Interessierte und BürgerInnen einbringen können? Verdammt viele bedeutsame Themen, mit denen sich die beiden AGs befassten.

Auf der Kommissions-Seite ist leider bislang kein Bericht erschienen, der BUND liefert:

„12. Februar: Bericht von den Arbeitsgruppen „Evaluierung“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ am 11.2. – Die Arbeitsgruppen haben am 11.2. jeweils wichtige Themen behandelt und zum ersten Mal auch für einen Teil der Zeit gemeinsam getagt.

Gemeinsame Sitzung

In der gemeinsamen Sitzung wurden die Abgrenzung der zu bearbeitenden Themen und die weitere Zusammenarbeit besprochen. Kurzfristig geht es vor allem darum, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Kommission bei einer möglichen Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission berücksichtigt werden. Für den BUND ist es wichtig, dass für eine ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Überprüfung der Standortsuche im Standortauswahlgesetz vereinbarten die beiden Arbeitsgruppen eine enge Zusammenarbeit.

Arbeitsgruppe „Evaluierung“

In der Arbeitsgruppe ging es unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) um zentrale Punkte für eine kurzfristige Änderung des Standortauswahlgesetzes.

Behördenstruktur

Zur Verbesserung der Behördenstruktur im Gesetz hatten die AG-Vorsitzenden ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Dies sieht ein neues staatliches Unternehmen als Vorhabenträger und eine Aufsichts- und Regulierungsbehörde vor. Zu einigen Punkten gab es noch Diskussionsbedarf in der AG. Auf der nächsten AG-Sitzung am 23.2. soll das Papier finalisiert werden, damit es auf der nächsten Kommissions-Sitzung beschlossen werden kann.

Veränderungssperre Gorleben

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat mittlerweile einen Entwurf der Veränderungssperren-Verordnung vorgelegt. Danach soll die Veränderungssperre um zehn Jahre verlängert werden; allerdings automatisch enden, wenn der Standort Gorleben aus dem Suchverfahren ausscheidet. Gleichzeitig hatte Umweltministerin Hendricks in einem Brief an die Kommission ihre Offenheit für Alternativen zur Veränderungssperre signalisiert. Zur Sitzung der Kommission hatte das BMUB auch eine Einschätzung zu den Vorschlägen des Landes Niedersachsen vorgelegt. Da laut dem Standortauswahlgesetz (StandAG) neben Gorleben keine anderen Standorte gesichert werden müssen, sieht es die AG als Aufgabe der Kommission an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und zu überlegen, wie andere Standorte geschützt werden können. Konkret bereitet die AG einen Beschlussvorlag für die Kommission vor, dass alle Standorte gesichert werden. Außerdem beschäftigt sich die AG weiter mit alternativen Ideen zu einer Veränderungssperre Gorleben.

Gutachten zur Vereinbarkeit von Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung mit EU-Recht

Dieses Gutachten soll insbesondere zeigen, welcher Änderungsbedarf sich am StandAG ergibt, wenn die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung- und Strategische-Umweltprüfung-Richtlinie sowie Aarhus-Konvention eingehalten werden. Das Gutachten wurde jetzt auf den Weg gebracht und soll noch vor dem Sommer vorliegen.

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Klaus Brunsmeier hat für den BUND deutlich gemacht, dass sich die Kommission unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen muss. Dies wurde von der AG weitgehend geteilt, allerdings wurde überwiegend keine Sinnhaftigkeit darin gesehen, dies im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu machen. Deshalb soll das Thema in der Gesamt-Kommission weiter behandelt werden. Dies vor allem unter dem Focus, wie bei zukünftigen Genehmigungen eine transparente Sicherheitsüberprüfung gewährleistet werden kann.

„Bestmögliche Sicherheit“

Bezüglich des in der Anhörung zur Evaluierung umstrittenen Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ im StandAG wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden der AG2 einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie hier eine Klärung erfolgen kann. Gemeint war der Begriff als Ergebnis eines Sicherheitsvergleichs mehrerer Standorte. Dies wird aber von Gegnern einer vergleichenden Standortsuche auch juristisch bestritten.

Die AG trifft sich am 23. Februar zur nächsten Sitzung. Dort wird es unter anderem erneut um das Thema Veränderungssperre Gorleben gehen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung

Hier wurden sehr konkreter Dinge in Bezug auf die Verbesserung der Website, die Einrichtung eines Internet-Forums und die Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung besprochen. Außerdem wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit an der Kommission auf den Weg gebracht und über das weitere Arbeitsprogramm gesprochen.

Website und Internet-Forum

Die Geschäftsstelle der Kommission hat jetzt einen Redakteur. Deshalb steht der kurzfristigen Freischaltung des Internet-Forums nichts mehr im Weg. Jede Arbeitsgruppe und die Gesamt-Kommission kann dort eine Thema öffentlich diskutieren lassen, wenn sie zusagt, die Ergebnisse auch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die neue Website der Kommission soll im April fertig sein. Dann wird vor allem die Darstellung auf mobilen Geräten verbessert. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, dass die Darstellung der Kommission-Sitzungen im Livestream und im Video deutlich verbessert werden soll.

Auftaktveranstaltung und Beteiligungskonzept

Bei der vergangenen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde beschlossen,

  • dass eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit um Pfingsten stattfinden soll.
  • ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden soll.

Beide Vorhaben wurden von der AG auf den Weg gebracht. Um wichtige inhaltliche Klärungen des Konzeptes gemeinsam mit dem externen Dienstleister zu ermöglichen wird die AG versuchen, sich zusätzlich auch im April zu treffen.

Die AG trifft sich das nächste Mal am 5. März. Hauptthema wird dann die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlgesetz sein.

Schreiben von Bundesministerin Barbara Hendricks (PDF)

Handlungsoptionen zur Sicherung potentieller Endlagerstandorte (PDF)

Vattenfalls Atommüll: Drei Jahre für Bergung der strahlenden Rost-Fässer – Gutachten über Gründe für Schlamperei steht noch aus

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

„Die Bergung aller rund 630 Fässer wird drei Jahre dauern. Geplant ist, mit den Arbeiten im Sommer dieses Jahres zu beginnen. Bis Anfang 2018 sollen alle Atommüllfässer aus den Kavernen herausgeholt und verpackt sein.“ Das berichtet der NDR über das jetzt genehmigte Sanierungsprogramm für die verrosteten und zerfressen Atommüllfässer in den unterirdischen Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel. Das benachbarte Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in Castor-Behältern wird derzeit nur noch im Ausnahmezustand per „atomrechtlicher Anordnung“ durch die Aufsichtsbehörde betrieben. Das OVG Schleswig hatte die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht ausreichend erbracht worden sind. Neue Castor-Behälter dürfen nicht mehr in das Lager eingestellt werden.

Die verrosteten Fässer wurden entdeckt, nachdem 30 Jahre lang keinerlei Überprüfungen und Kontrollen stattgefunden hatten. Auch in anderen Bundesländern sind inzwischen Rostfässer entdeckt worden. Die Kieler Atomaufsicht unter dem grünen Minister Robert Habeck hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die klären soll, wie es zu diesem schweren Versäumnis bei der Aufsicht kommen konnte:

Der NDR verweist auch darauf, dass nicht alle Fässer geprüft werden konnten: „154 von 573 untersuchten Atommüllfässern in den unterirdischen Lagern des Atomkraftwerks Brunsbüttel sind stark beschädigt. Das ist mehr als ein Viertel der Behälter mit schwach- und mittelradioaktivem Müll. Dies ist allerdings erst eine vorläufige Bilanz. „57 Fässer in der sechsten Kaverne konnte die Kamera wegen der engen Lagerung nicht vollständig einsehen“, erklärte Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühberger. Messungen hätten aber keine gefährliche Radioaktivität gezeigt.“

 

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