AKW Stade: Wohin mit radioaktiv kontaminiertem Bauschutt? Umweltminister Wenzel antwortet

Hetlingen-Strommast-AKW_Stade
Wohin mit kontaminiertem Strahlenschutt aus dem AKW Stade?

Beim Rückbau der Atommeiler fallen in großem Maßstab kontaminierte Abfälle von Bauschutt und Stahl an. Unterhalb einer bestimmten Strahlengrenze dürfen die nach den rechtlichen Bestimmungen „freigegeben“ und auf ganz normalen Deponien oder im Straßenbau eingesetzt werden. Das spart viele Kosten. Doch viele BürgerInnen, aber auch Deponiebesitzer reagieren auf Anfragen der AKW-Betreiber ablehnend, wenn es um die Lagerung vor Ort geht. Ein Problem, mit dem das AKW Stade derzeit intensiv zu tun hat. Der Grüne Umweltminister Stefan Wenzel antwortete zum aktuellen Stand jüngst auf Anfragen von Landtagsabgeordneten. Die PM ist hier nachzulesen.

Dort heißt es mit Datum 17. Juli 2015: „Antwort auf die mündliche Anfrage: Wo soll der freigemessene Bauschutt aus dem KKW Stade hin?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Björn Försterling (FDP)  geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten: Presseberichten zufolge sollen in diesem Jahr 4 000 t freigemessener Bauschutt aus dem Abriss von Kernkraftwerken auf Deponien in Sachsen transportiert werden. Unter anderem stammt dieser Bauschutt auch aus dem Kernkraftwerk Stade. Nachdem die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag diese Transporte kritisiert hatte, meinte der Sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU): „Die Grünen sollten ihre Kritik an ihren eigenen Parteigenossen und Umweltminister in Niedersachsen richten. Weil der aus Sicht des Strahlenschutzes ungefährliche Bauschutt auf den Deponien in Niedersachsen aus ideologischen Gründen nicht angenommen wird, soll er auf Deponien in weiter Ferne gebracht werden. Die Behörden des Freistaates Sachsen haben rechtlich keine Möglichkeit, die Annahme dieser freigemessenen Abfälle auf dafür geeigneten Deponien zu unterbinden. Allerdings haben die Betreiber der betroffenen Deponien in Sachsen bereits erklärt, dass sie bis auf vertraglich bereits gebundene Lieferungen weiteren Bauschutt nicht annehmen werden und insofern die für dieses Jahr genehmigten 4 000 t nicht ausschöpfen. Wenn die  Deponien heute auf Einnahmen verzichten, die sie mit der Annahme der freigemessenen und daher ungefährlichen Abfälle machen könnten, dann geschieht das freiwillig. Dafür bin ich dankbar. Auch intensive Gespräche meines Hauses mit den Betreibern haben dazu geführt. Gleiches Engagement erwarte ich von den sächsischen Grünen bei ihren Parteifreunden in Niedersachsen, damit die überflüssigen und umweltbelastenden Transporte des Bauschutts künftig unterbleiben, so wie es auch auf der  Umweltministerkonferenz im Herbst 2014 erörtert wurde.“

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

1. Wie viel freigemessener Bauschutt soll noch aus Stade in andere Bundesländer überführt werden?
Nach derzeitigem Stand ist für die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Deponie Cröbern im Bundesland Sachsen ein Einvernehmen nach § 29 Absatz 2 StrlSchV mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als der für den Standort der Beseitigungsanlage für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen obersten Landesbehörde für das Jahr 2015 für eine Masse von bis zu 1.000 Tonnen hergestellt worden. Vertragliche Regelungen zwischen der Abfallerzeugerin und der Deponiebetreiberin bestehen nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht. Die bisher genutzten Deponien Wetro und Grumbach im Bundesland Sachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht mehr vorgesehen. Andere Deponien im Bundesland Sachsen oder in anderen Bundesländern als dem Bundesland Niedersachsen sind nach dem derzeitigen hiesigen Kenntnisstand für die genannte Freigabeoption nicht vorgesehen.

2. Könnten diese Mengen aktuell auf niedersächsischen Deponien gelagert werden und, wenn ja, wo?

Für eine Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf Deponien gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist eine Prüfung der Einhaltung der dem § 29 StrlSchV zugrunde liegenden Festlegungen zur Freigabe in Anlage IV der Strahlenschutzverordnung oder, soweit die Festlegungen der Anlage IV im Einzelfall nicht vorliegen, des von der Abfallerzeugerin vorzulegenden, unter Berücksichtigung der Festlegungen der Anlage IV Teil A Nr. 2 der  Strahlenschutzverordnung auf andere Weise zu führenden Nachweises, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung nur eine effektive Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann, erforderlich. Eine solche Prüfung wird erfolgen, wenn die Abfallerzeugerin im Freigabeverfahren die Nutzung einer niedersächsischen Deponie entsprechend beantragt.Für die Deponie Hillern des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK), die im Deponieverbund auch als Deponie für den Landkreis Stade dient, fand eine solche Prüfung statt. Wegen eines Beschlusses des dortigen Kreistags, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen, schloss die Abfallerzeugerin vertragliche Regelungen mit den oben genannten Deponien. Daneben sind die abfallrechtlichen Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der dazu ergangenen Verordnungen zu beachten.

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits getroffen, um Anwohner von Deponien über die Unbedenklichkeit freigemessenen Bauschutts aus Kernkraftwerken zu informieren?

Über die Freigabe von Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Stade zur Beseitigung auf der Deponie Hillern wurde in öffentlicher Sitzung des Verwaltungsrates sowie durch Teilnahme eines Vertreters des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an einer diesbezüglichen Bürgerversammlung im Jahr 2011 entsprechend informiert. Gleichwohl erfolgte der oben genannte Beschluss im Kreistag des Landkreises Heidekreis, keinen zur Beseitigung freigegebenen Bauschutt mehr aufzunehmen. Zudem erfolgten Informationen zu mehreren Anfragen und Anträgen im Niedersächsischen Landtag.

Symposium: Rechtliche Probleme der Atommülllagerung

AtommuellrechtssymposiumWie wird Atommüll in Deutschland gelagert? Das ist nicht nur eine technische und soziale, sondern auch eine rechtliche Frage. Nicht zuletzt die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel und die anlaufenden Klagen gegen Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen machen das deutlich. Grund genug, dass sich Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände eingehender mit dem Atomrecht befassen und Anforderungen entwickeln, wie künftig eine möglichst sichere Lagerung von Atommüll rechtlich organisiert werden muss und dabei auch weitgehende Rechte für die Betroffenen ermöglicht werden.

Deshalb lädt der Trägerkreis des Atommüllreport in Kooperation mit Greenpeace zu einem Atommüllrechtssymposium am 23.10.2015 von 10.00 – 18.00 Uhr nach Hannover. In der Einladung heißt es weiter: „Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen des Atommüllrechtssymposiums werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.“

Über die ReferentInnen und die Themen heißt es in der Ankündigung zum Atommüllrechts-Symposium weiter: „Referieren werden u.a. Dr. Dörte Fouquet, Prof. Dr. Felix Ekardt, Dr. Ulrich Wollenteit, Joy Hensel und Cornelia Ziehm. Themen sind die Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll, das Nationale Entsorgungsprogramm und das Standortauswahlgesetz, die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen, die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, die Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen, Regelungen im subgesetzlichen Raum (wie der Strahlenschutz) und Anforderungen an einen Rechtsrahmen für den Atomausstieg und die Finanzierung der Atommüll-Lagerung.“

Mitglieder im Trägerkreis Atommüllreport sind die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, die BI Lüchow-Dannenberg, der BUND, der BUND Landesverband NRW, IPPNW, Robin Wood, Strahlentelex, die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Deutsche Umweltstiftung.

AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall- und E.on-AKW Krümmel – Noch immer kein Stilllegungsantrag. Foto: Dirk Seifert

Bereits im Mai haben die Atomkonzerne E.on und Vattenfall eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“. Das betrifft die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Doch während für Brunsbüttel inzwischen der von Initiativen heftig kritisierte Erörterungstermin Anfang Juli stattgefunden hat, ist für das AKW Krümmel noch nicht einmal der Stilllegungsantrag gestellt. Beide Konzerne – die je 50 Prozent am AKW Krümmel halten – wollen damit Druck machen auf eine Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington (ICSID). Insgesamt 4,7 Mrd. Euro wollen Vattenfall und E.on für die Stilllegung der beiden Atommeiler von der Bundesregierung.

Über die Kooperation mit E.on berichtet Vattenfall mit einer Presseerklärung hier. Dort heißt es: „In 2011 wurde insgesamt vier Kernkraftwerken der Betreiber E.ON und Vattenfall die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Hauptziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Erfahrungen insbesondere aus dem weitgehend abgeschlossenen Rückbau des E.ON-Kernkraftwerks in Stade in die Planung und Durchführung des Rückbaus der VENE-Anlagen einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt wurde deshalb bereits mit dem Transfer von Experten begonnen.

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Rückbaukonzepten wie z.B. für die Zerlegung von Großkomponenten, Logistik, Reststoffbehandlung oder Entsorgung. Das vorhandene Fachwissen zum Rest- und Nachbetrieb sowie zum Rückbau soll nicht nur kontinuierlich zwischen den Partnern ausgetauscht, sondern auch fortgeschrieben werden.

Dr. Ingo Neuhaus, zuständiger Geschäftsführer der VENE, und Karl Ramler, zuständiger Geschäftsführer der ETG, hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, dass dieser Vertrag eine hervorragende Basis bildet, um das Rückbaugeschäft beider Unternehmen unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Umweltstandards auch wirtschaftlich zu optimieren. Jetzt gelte es, den Vertrag mit Leben zu erfüllen.“

E.on Mitarbeiter, die beim Rückbau des AKW Stade beteiligt waren (an dem Vattenfall als Minderheitspartner ebenfalls beteiligt ist), sind inzwischen im AKW Brunsbüttel im Einsatz.

 

Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür

Sommer-Jaeger-2015
Gemeinsame Vorsitzende einer Ex-Ad-hoc-AG und nun AG5 der Atommüll-Kommission: Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger, RWE, Deutsches Atomfortum (© Andrè Laaks, RWE AG)

Für die Vertreter der Atomunternehmen haben sich die Arbeitsbedingungen in der vom Bundestag eingesetzten Atommüll-Kommission in den letzten Monaten verbessert. Das ist das Ergebnis eines Antrags der Deutschen Umwelt-Stiftung bzw. ihres Vertreters Jörg Sommer. Fulminant hatte er im Frühjahr beantragt, die Vertreter von RWE und E.on sollten sich aus der Kommission verabschieden, wenn diese ihre Klagen gegen das Standortauswahlgesetz, Arbeitsgrundlage der Kommission, nicht zurückziehen würden. (Pressetext der Kommission) Das Ergebnis bis heute: Gerd Jäger von RWE und auch Sommer sind zu Vorsitzenden einer als Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ bezeichneten Gruppe aufgestiegen, die nunmehr sogar als AG5 läuft. Nun dürfen sie auch in der von Sommer ehemals als Geheimkreis außerhalb der Geschäftsordnung bezeichneten Runde der AG-Vorsitzenden mitspielen. „Atomkonzerne trotz Klagen gestärkt in der Atommüll-Kommission – AG5 durch die Hintertür“ weiterlesen

Atommüll-Kommission am Limit: „Keine Lappalie“ – Schacht Konrad und neuer Atommüll als Aufgabe

Die „Endlager“-Kommission am Limit: Es sei „keine Lappalie“, stellte der AG3-Vorsitzende Armin Grundwald, zuständig für die Kriterien zur Auswahl eines Dauerlagers, im Mai auf der Sitzung fest und spricht davon, dass es einen wesentlichen größeren Arbeits- und Zeitaufwand bedeutet, was das Bundesumweltministerium mit seinem im Frühjahr veröffentlichten Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) verlange: Dort wird – ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung durch die Kommission – vorgeschlagen, rund 300.000 Kubikmeter „neuen“ Atommüll aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau entweder künftig zusätzlich im Schacht Konrad oder aber gemeinsam an einem noch zu findenden Standort mit den hochradioaktiven Abfällen einzulagern. Jetzt muss sich die Kommission mit Atommüll beschäftigen, den es lieber nicht zur Aufgabe haben wollte und dabei auch die betroffene Region rund um den Schacht Konrad einbeziehen.

Begeistert über diese Vorlage aus dem BMUB sind in der Kommission wenige, das zeigt der Verlauf der Diskussion (siehe dazu den Video-Mitschnitt unten, Punkt 8). Allerdings wohl aus anderen Gründen, als die 70.000 BürgerInnen, vor allem aus der Region rund um den Schacht Konrad, die Einwendungen gegen den Entwurf erhoben haben.

Eher zähneknirschend beschloss die Kommission, die Frage „ob und ggf. in welchen Mengen radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vorsorglich bei der Planung des Endlagers nach dem Standortauswahlgesetz zu berücksichtigen sind“ der AG3 zur Vorbereitung einer Befassung in der Kommission vorzulegen (siehe dazu weiter unten).

Daran sollen – so das Ergebnis einer BUND-Initiative – in jedem Fall die Betroffenen aus der Region um den Schacht Konrad beteiligt werden. „Konstruktiv“ der Hinweis der Kommissions-Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser am Ende der Befassung: Man könne ja auch zu dem Ergebnis kommen, den Müll aus Gronau und der ASSE nicht gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll einzulagern.

Hubertus Zdebel, Bundestagsgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE sowie Mitglied in der Kommission: „Die Aufgaben der Kommission wachsen angesichts zu vieler ungelöster Fragen bei der Atommülllagerung immer weiter an. Die Themen, die im Entwurf zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufgeworfen werden, müssen in jedem Fall in der Kommission bearbeitet werden. Genau das fordert der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf.

Schon die bisherigen Diskussionen über die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Erstellung des Abschlussberichts der Kommission machen klar, dass die Zeit viel zu knapp ist, um das vernünftig zu machen.

Spätestens durch die Vorlage des NaPro und die vielen dort genannten Themen wird klar: Es braucht einen Neustart und mehr Zeit, wenn der Versuch eines gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll gelingen soll. Nur so könnte auch eine Chance eröffnet werden, die Anti-Atom-Initiativen für eine Mitarbeit zu gewinnen. Ohne deren Beteiligung wird es kaum einen belastbaren Konsens geben können. Ein überaus gutes Signal wäre natürlich auch, endlich Gorleben aus dem Verfahren zu nehmen und damit einen wichtigen Beitrag für eine Konsensbildung zu leisten.“

NaPro enthält viele neue Arbeitsaufträge an die Kommission

Mit diesem Arbeitsauftrag der Kommission an die AG3 ist allerdings nur einer der vielen im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ enthaltenen Punkte von der Kommission aufgenommen. Probleme mit der Zwischenlagerung, Exporte von Atommüll oder ein neues oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter – über dies und mehr berichtet das NaPro, ohne dass die Kommission dazu ernsthaft Arbeitspläne entwickelt.

Was geschieht, wenn die Zwischenlager-Genehmigungen in Ahaus und Gorleben in 2030er Jahren auslaufen und Mitte der 2040er Jahre die Genehmigungen der Standort-Zwischenlager? Wie steht es um die Sicherheit der Castor-Behälter, wenn diese für deutlich längere Zeiträume eingesetzt werden, als bislang vorgesehen? Und wenn ein Behälter undicht wird? Wie kann der vor Ort repariert werden? Eine systematische Betrachtung, welche weiteren Aufgabenstellungen das NaPro für die Kommission enthält, ist bislang nicht erfolgt.

Die Zeit reicht nicht

Der Kommission läuft die Zeit weg bzw. sie ist – obwohl immer mehr sachliche Gründe das unterstützen würden – mehrheitlich nicht willens, mehr Zeit zu verlangen. Schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an dem Abschlussbericht der Kommission wird immer deutlicher, dass die „Restlaufzeiten“ der Kommission nicht reichen werden. Die Installation der Kommission fand mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erst im Mai 2014 statt. Im Standortauswahlgesetz (§3 (5) ) wird die Arbeitszeit der Kommission auf den 31.12.2015 befristet; bis zu dem Zeitpunkt ist der Abschlussbericht vorzulegen. Die Kommission darf sich lediglich einmal eine halbjährliche Verlängerung selbst genehmigen. Davon machte die Kommission zwar auf ihrer letzten Sitzung im Juli Gebrauch und hat sich eine Laufzeitverlängerung bis zum 30. Juni 2016 genehmigt.

Allerdings ohne dass mit Vorschlägen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes zu koppeln, wie ursprünglich mal überlegt worden war. Doch genau dieser Zeitraum war bereits zuvor in dem Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeplant. Nicht nur ein umfassender Check dieses Konzeptes auf einer Tagung der ev. Akademie in Loccum eine Woche vor der öffentlichen Kommissions-Veranstaltung am 20. Juni in Berlin machte deutlich, dass dieses Konzept in der Restlaufzeit von knapp einem Jahr kaum eine Chance auf eine vernünftige Umsetzung hat.

Wie groß die Aufgabe allein schon bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist und wie eng der Zeitrahmen ist, ist im Grunde allen klar. Jetzt kommen noch die neuen Anforderungen durch das NaPro hinzu! Doch von der Möglichkeit, den Bundestag um eine Verlängerung des Auftrags zu ersuchen, will die Mehrheit in der Kommission (zumindest derzeit) keinen Gebrauch machen. Die GROKO hat daran ebenso wenig Interesse, wie die Grünen, die nicht nur über die Bundestagsfraktion, sondern über den Bundesrat mit zahlreichen grünen MinisterInnen in der Kommission vertreten sind. Auch E.on und RWE, andere gesellschaftliche und wissenschaftliche VertreterInnen wollen keine Verlängerung. Die erforderliche Gesetzesänderung durch den Bundestag steht daher nicht auf der Agenda.
Nur der BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier und Hubertus Zdebel von den Linken forderten mehr Zeit für die Kommission, allein um die vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung umsetzen zu können(, die allerdings schon massiv darunter leidet, dass große Teile der Anti-Atom-Initiativen sich nicht beteiligt und dies mehrfach inhaltlich gut begründet dargelegt hat).

Konsens bei der Atommülllager-Suche hält nicht über die Bundestagswahlen

Wie fragwürdig der vielfach beschworene Konsens für einen Neustart ist, zeigt sich schon daran, dass es immer noch nicht gelungen ist, für die Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England jenseits des Zwischenlagers in Gorleben neue Standorte zu finden. Aber selbst für die Arbeit der real existierenden Kommission soll das vielzitierte Zeitfenster auf dem Weg zu einem gesellschaftlichen Konsens nur bis maximal Sommer 2016 bestehen. Danach würde es sich schließen, weil dann der Bundestagswahlkampf droht. Große Teile der Kommission wollen daher unter keinen Umständen eine weitergehende Arbeitszeitverlängerung.

Kein Wunder, wenn angesichts derartiger Umgangsweisen mit diesem Thema vor allem in der Anti-Atom-Bewegung die Sorgen wachsen, dass die Arbeit der Kommission lediglich eine simulierte Öffentlichkeitsbeteiligung ist (Rainer Ueberhorst, siehe hier auf der Seite der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg)

Aber auch ein Abschlussbericht Ende Juni 2016 hat das Potential zum Scheitern. Der Bericht kommt dann zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Erst ab September 2016 kann er dann in die weitere Beratung des Bundestags und seiner Ausschüsse. Da werden dann in jedem Fall Anhörungen erforderlich und die Abgeordneten aller Fraktionen müssen die Vorschläge vor allem mit Blick auf erforderliche Änderungen am Standortauswahlgesetz entscheiden. Und spätestens Anfang 2017 wird dann der Wahlkampf auch im Bundestag Einzug halten. Für die Befassung im Bundestag bleiben daher nur knappe vier, fünf Monate. Angesichts der Komplexität, nicht viel Zeit.

Neustart für den Neustart

Immer deutlicher zeigt sich damit auch, dass die Kritik von Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen am Standortauswahlgesetz und an der Kommission mehr als berechtigt ist. Auch die Fraktion DIE LINKE hatte dieses Gesetz in der schließlich vom Bundestag beschlossenen Form abgelehnt. Neben zu vielen Vorfestlegungen und Gorleben als immer noch im Verfahren befindlicher Standort, war von der LINKEN unter anderem betont worden, dass eine Lösung der Atommüllprobleme nur möglich sei, wenn alle Arten von Atommüll betrachtet werden, nicht nur die hochradioaktiven Abfälle.

Obwohl als „kleine Reaktion“ der Bundestag schließlich festlegte, dass die Kommission sich „insbesondere“ mit hochradioaktiven Abfällen befassen solle, also eine kleine Hintertür öffnete, spielten leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle bislang bestenfalls auf der Informationsebene eine Rolle, fanden aber bislang in die konkrete Arbeitsplanung mit Blick auf den zu erstellenden Abschlussbericht (PDF, bisherige Gliederungsübersicht. Weil diese sich noch verändern kann, wird auch von einer „atmenden Gliederung“ gesprochen) kaum Berücksichtigung. Während die Kommission auf die Forderungen seitens der Anti-Atom-Bewegung nicht weiter zuging, sorgt nun das BMUB mit seinem Entwurf zum NaPro dafür, dass sich die Kommission dem Thema nicht länger entziehen kann.

Die Befassung der Kommission mit dem nun „neuen“ Thema, wo die ASSE- und Gronau-Abfälle dauerhaft gelagert werden sollen, ist keine Lappalie. In der Tat. Und sie hat das Potential, die Kommission zu zerreißen. Denn eine Empfehlung der Kommission, diesen Atommüll nicht mit hochradioaktiven Abfällen gemeinsam einzulagern würde den Druck für eine Einlagerung im Schacht Konrad weiter erhöhen. Das aber wäre ganz sicher kein Beitrag auf der Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens. Schon jetzt hat sich der Widerstand rund um den Schacht Konrad deutlich verschärft. Konsens muss irgendwie anders gehen!

Zähneknirschende Befassung

Weitere Statements zum Beschlussantrag über die Befassung des weiteren Umgangs mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen, die nach derzeitiger Genehmigungslage nicht im Schacht eingelagert werden können (leider liegt das Wortprotokoll der Mai-Sitzung bislang nicht vor):

  • Armin Grundwald, einer der beiden AG3-Vorsitzenden stellte für den Herbst Vorschläge zur weiteren Befassung mit dem Thema durch die AG in Aussicht. Die weitere Debatte müsse dann selbstverständlich in der Kommission erfolgen. Er sprach davon, dass das Thema das „Gesamt-Mandat“ der AG3 sehr stark verändere. Außerdem verwies er darauf, dass die Befassung einen wesentlich größeren Arbeits- und Zeitaufwand zur Folge habe. In einem weiteren Beitrag machte er klar, dass dieses Thema keine Lappalie sei.
  • Auch Bernhard Fischer von E.on spricht in der Kommissionssitzung am 18. Mai mit Blick auf die zu klärende Frage einer gemeinsamen Unterbringung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen und hochradioaktivem Müll von einer „massiven Veränderung der Aufgabenstellung“ der AG3.
  • Wolfgang Cloosters, oberster Atomaufseher vom BMUB, sieht hier eine „offene Frage“ und hält es für sinnvoll, dass die Kommission diese in den Blick nimmt.
  • Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz sieht das genauso und betont, dass es notwendig sei, sich mit dieser Herausforderung zu befassen, da man sich sonst dem Vorwurf aussetzen würde, einen wesentlichen Teil bei der Suche nach einem Endlager nicht betrachtet zu haben.
  • Klaus Brunsmeier vom BUND will die Betroffenen aus der Region Schacht Konrad beteiligt wissen, wenn die AG3 das Thema behandelt.
  • Die Grüne Sylvia Kotting-Uhr betonte, dass das es eine politische Entscheidung sei, die die Kommission über den „besseren Weg“ im Umgang mit diesen Abfällen treffen müsse.
  • Stefan Wenzel, Umweltminister des Landes Niedersachsen (Grüne), unterstrich, dass es sich in der Diskussion entlang des NaPro um „nicht-Konrad-gängige“ Abfälle handeln würde. Es sei bislang nie die Rede davon gewesen, diese im Schacht Konrad einzulagern. Er verwies auf die Reaktionen in der Region um den Schacht, wo die im NaPro gemachten Vorschläge „ganz ganz kritisch“ gesehen würden. Auch er forderte, dass die Kommission sich nun mit den ASSE und Gronau Atommüll befassen müsse.

Die Co-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser stellte fest, dass der Beschlussantrag den Konsens in der Kommission habe. Außerdem gab sie dem AG3-Co-Vorsitzenden Armin Grundwald mit auf den Weg, dass ein Ergebnis ja auch sein könnte, den ASSE- und Gronau-Atommüll besser nicht mit hochradioaktivem Abfall gemeinsam zu lagern.

Video von der Kommissions-Sitzung, für den Tagesordnungspunkt 8 zum Nationalen Entsorgungsprogramm bitte an die unten markierte Stelle klicken!

 

×