Planungschaos bei Vattenfall: Kraftwerksplanung für Fernwärme aus Wedel wird nach Protesten reduziert

Vattenfall-Schriftzug-Berlin-HBFDa ist kein Segen drauf: So könnte man derzeit Vattenfalls Planungen überschreiben. Nach massiven Protesten von Bürgerinitiativen hat der Konzern jetzt gemeinsam mit der Stadt Hamburg als „Partner“ bekannt gegeben, den geplanten Neubau eines GuD-Kraftwerks in Wedel für die Fernwärmeversorgung von Hamburg deutlich zu verkleinern. Maximal 300 MW statt der bislang bis zu 470 MW elektrisch sollen nun in Wedel gebaut, heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings: Unklar ist, ob Vattenfall und die Stadt Hamburg diese Veränderung auch in dem laufenden Genehmigungsverfahren einbringen.

Das Fernwärmenetz wird derzeit von Vattenfall mit dem Minderheitsaktionär Hamburg (25,1 Prozent) gemeinsam betrieben. Als einen wichtigen Baustein dieser seit Sommer 2012 bestehenden Partnerschaft hatten beiden Seiten ein Mega-Kraftwerk mit einer Gesamt-Leistung von rund 1.400 MW noch vor wenigen Wochen als Non-Plus-Ultra für die Energiewende bezeichnet.In der Pressemitteilung gehen weder Vattenfall noch die Stadt Hamburg auf die Proteste ein, obwohl offenkundig ist, dass diese maßgeblich für die Korrektur der Planungen verantwortlich sind.

Massive Proteste, darunter neue Initiativen in Wedel und Rissen, aber auch das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ für einen Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze (inkl. der Fernwärme), hatten diese Planungen kritisiert. Sie hatten verlangt, zunächst eine Prüfung von Alternativen vorzunehmen, um die für die Energiewende, die Klimapolitik und die Fernwärmeversorgung beste Möglichkeit zu finden. Deshalb hatten sie ein Moratorium für das Genehmigungsverfahren gefordert.

Das GuD-Kraftwerk soll das bisherige Kohle-Heizkraftwerk in Wedel ersetzen. Ehemals wollte Vattenfall die Fernwärme aus Wedel durch den Neubau des klimaschädlichen 1.600 MW Kohlekraftwerks in Moorburg ersetzen. Die dazu erforderliche Fernwärmetrasse, die Mitten durch den Grüngürtel von Hamburg-Altona gebaut werden sollte, scheiterte jedoch an heftigen Widerstand von Initiativen und AnwohnerInnen. Gutachter im Auftrag der Hamburger Umweltbehörde hatten diese Variante für die Fernwärmeversorgung klimapolitisch als die schlechteste aller Möglichkeiten bezeichnet.

Siehe auch: Vattenfall: SPD-Senat zementiert Fernwärme-Monopol und kauft Katze im Sack

Vattenfall und Hamburg – Von Klimaschutz und Energiewende keine Spur

Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg: Noch eine Schlappe – kein Elbwasser für die Kühlung

Vattenfall – Bürgerinitiative in Wedel fordert Moratorium für neues Kraftwerk

Vattenfall – Kein Partner für Hamburg

Vattenfall GuD Kraftwerk Wedel – Alternativen gesucht

 

Volksbegehren für Energiewende: Berliner Energietisch – Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

ak-logoberlin-volksbegehrenEnergienetze in öffentlicher oder Bürgerhand. Für dieses Ziel wird in vielen Städten und Kommunen gestritten. Anlass sind die auslaufenden Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze. In Berlin hat sich das Bündnis „BerlinerEnergietisch“ auf den Weg gemacht, die Stromnetze von Vattenfall zurückzuholen. Ziel ist es, die Stromnetze zu rekommunalisieren und obendrein mit neuen Stadtwerken dem alten Strom- und Klimakiller-Konzern Vattenfall das Fürchten zu lehren. Früher hätte man das vielleicht auch Enteignung oder gar Zerschlagung der Atomkonzerne genannt.

Die Initiative „Für eine linke Strömung“ (FelS) beteiligt sich an dem BerlinerEnergietisch. In „analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis“ haben zwei FelS(en) ihre Gründe für dieses Engagement dargelegt und erklären, wie weit linke Inhalte in ein Bündnis eingebracht werden konnten, das Energiewende ökologisch, sozial und demokratisch machen will:

„Raus aus der Defensive – Berliner Energietisch kämpft für Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

Von Florian Frey und Hendrik Sander

Seit die Energieversorgung in Berlin in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre privatisiert wurde, kontrolliert der Energiegigant Vattenfall Produktion, Verteilung und Vertrieb des Stroms. Doch das könnte sich bald ändern. Die Konzessionsverträge für die Nutzung der örtlichen Stromnetze wurden neu ausgeschrieben. Der daraufhin gegründete Berliner Energietisch versuchte deshalb, durch ein Volksbegehren die Netze wieder in öffentliche Hand zu bringen und ein kommunales Stadtwerk zu gründen. Seitdem ist die energiepolitische Landschaft in der Hauptstadt mächtig in Bewegung geraten.

Der Energietisch wurde von verschiedenen Akteuren im Sommer 2011 gründet. Gegenwärtig beteiligten sich mehr als 40 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen u.a. Umweltverbände wie BUND, Grüne Liga, Rettet den Regenwald und Naturfreunde, kleine progressive NGOs wie BürgerBegehren Klimaschutz, Mehr Demokratie und Powershift, Attac und Noya, Einzelpersonen zum Beispiel von der Partei DIE LINKE bis hin zu aktivistischen linken Gruppen wie Gegenstrom Berlin. Wir von der Gruppe Für eine linke Strömung (FelS) beteiligen uns seit den Anfängen des Energietisches an dieser Kampagne. Das könnte durchaus überraschen: Wieso sucht sich eine linksradikale Gruppe ausgerechnet ein Volksbegehren zur Schaffung von Staatsunternehmen als Hauptkampffeld im Energiebereich?

Energie ohne Warencharakter

Hintergrund unseres Engagements ist die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Vergesellschaftung, das auf folgende Grundprinzipien zielt: Der Zugang zu Gütern wird nicht marktförmig und profitorientiert organisiert, sondern Verteilung und Produktion werden demokratisch ausgehandelt und richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen. Der Begriff Vergesellschaftung als Richtungsforderung macht grundlegende Alternativen jenseits reiner Abwehrkämpfe gegen einzelne Schweinereien vorstellbar. Im Energiesektor gibt es beispielsweise bereits ein weitverbreitetes Bewusstsein in der Bevölkerung, dass eine demokratische, soziale und ökologische Energieversorgung mit den großen Stromkonzernen nicht zu haben ist. Zahlreiche Energiekämpfe setzen an den verschiedenen Machenschaften von E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall an.

Die Forderungen nach Enteignung der Energiekonzerne und Vergesellschaftung des Energiesystems könnten den Kämpfen eine gemeinsame Idee und Perspektive geben, die über das Bestehende hinausweist. Das heißt, die Möglichkeit zu eröffnen, alle interessierten Menschen unmittelbar über die Produktion und Verteilung von Energie mitentscheiden zu lassen. Auf diesem Wege könnte der Umstieg auf eine erneuerbare und sparsame Energieversorgung viel schneller und gerechter organisiert werden. Außerdem muss es darum gehen, Energie ihren Warencharakter zu nehmen, damit allen Menschen Energie als soziales Grundrecht zur Verfügung steht.

Brüche organisieren

Für eine solche Energiewende, die ihren Namen verdient, müssen die bestehenden Eigentums- und Produktionsverhältnisse überwunden werden. Das kann jedoch nicht gelingen, indem Vergesellschaftung nur als abstrakte Forderung aufgestellt wird, die dann im richtigen Moment die Verhältnisse en bloc umstürzt. Stattdessen sind diese radikalen Veränderungen nur als langfristiger Transformationsprozess vorstellbar, der von kollektiven Suchprozessen und Rückschlägen, vielen kleinen Schritten, aber auch effektiven Brüchen geprägt ist.

Uns erscheint der Energiebereich als geeignetes Interventionsfeld, um einen solchen Prozess beispielhaft anzustoßen. Im Berliner Energietisch versuchen wir deshalb, die allgemeine Vergesellschaftungsforderung in einen konkreten Kampf zu übersetzen, der auch gewonnen werden kann. In dieser praktischen Kampagne wollen wir Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts Vergesellschaftung sammeln, seine Möglichkeiten und Grenzen ausloten.

In seiner Anfangsphase entschied sich der Energietisch dazu, für das Volksbegehren ein eigenes Gesetz zu formulieren, das bei Erfolg verpflichtend vom Berliner Senat umgesetzt werden muss. In einem langwierigen, aber konstruktiven Diskussionsprozess wurden die drei Säulen (demokratisch, ökologisch, sozial) für die zu gründende Netzgesellschaft und die Stadtwerke mit Leben gefüllt und in Gesetzesform gebracht. Die beiden zu gründenden städtischen Unternehmen sollen als »Anstalten öffentlichen Rechts« ausschließlich dezentral und erneuerbar erzeugten Strom verkaufen, die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten unterstützen und Energiearmut entgegenwirken, d.h. dem Umstand, dass Menschen aufgrund ihrerer sozialen Lage keinen oder nur beschränken Zugang zu Energie haben.

Energie-Kiezversammlungen

Vor allem wurden ganz neue Mechanismen der unmittelbaren Mitgestaltung für die Bevölkerung entwickelt, die über die repräsentative Demokratie hinausweisen: Neben weitgehenden Transparenzbestimmungen und Initiativrechten sollen alle BewohnerInnen Berlins über 16 Jahren unabhängig von ihrem Pass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates direkt wählen dürfen. Sechs VertreterInnen sollen von den Beschäftigten und nur zwei vom Senat bestimmt werden. Nicht zuletzt sollen einmal im Jahr öffentliche Versammlungen in den Bezirken stattfinden, bei denen die BewohnerInnen über die Geschäftspolitik informiert werden müssen und wo sie selbst Initiativen starten können.

Zwar haben wir als FelS in einigen Punkten noch deutlich weitergehendere Positionen vertreten. So sollten unserer Meinung nach die Urabstimmungen und Kiezversammlungen verbindlichen Charakter haben. Trotzdem ist ein gutes Modell entstanden, das erste Schritte in Richtung einer Vergesellschaftung ermöglicht und zugleich die Bedingungen für zukünftige Energiekämpfe verbessern könnte.

Von Anfang an stand der Energietisch unter einem guten Stern, sodass er im Jahr 2012 vor allem Erfolgsmeldungen produzierte. Viele starke PartnerInnen schlossen sich dem Bündnis an, das Presseecho ist – von den üblichen Ausnahmen abgesehen – wohlwollend. Bei den BerlinerInnen stößt unser Vorhaben auf viel Sympathie. Die erste Stufe des Volksbegehrens wurde im Frühjahr 2012 mit Bravour geschafft.

Grenzen von Volksbegehren

Aufgrund unserer kontinuierlichen Mitarbeit wurde FelS im Energietisch als Partner anerkannt, was ermöglichte, das Bündnis trotz seiner Breite in wichtigen Fragen weit links auszurichten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass weitgehendere Vorschläge dann überzeugten, wenn wir diese direkt in Gesetzesform konkretisieren konnten. Neben der praktischen Mitarbeit beim Volksbegehren setzen wir vor allem eigene Akzente. Gegen die aktuelle Debatte um die Kosten der Energiewende bemühen wir uns, in der Berliner Öffentlichkeit die sozialen Alternativen des Energietisches starkzumachen. Und wir treiben die Vernetzung der verschiedenen »Tische« in Berlin voran, die alle – ob bei der Wasserversorgung oder der S-Bahn – für eine Demokratisierung gesellschaftlicher Grundgüter streiten.

Aber natürlich stößt der Energietisch auch schnell an die Grenzen dessen, was mit einem Volksbegehren umgesetzt werden kann. So kann das Stadtwerk nur ein weiterer Konkurrent auf dem Strommarkt sein, der sich dort gegen die kapitalistische Konkurrenz behaupten muss. Außerdem existieren rechtliche Restriktionen, die uns verbieten, soziale Stromtarife in das Volksbegehren aufzunehmen und dem Senat vorschreiben, die Netzkonzessionen öffentlich auszuschreiben, anstatt sie einfach per Regierungsbeschluss wieder in die öffentliche Hand zu übernehmen. Allerdings tritt das Bündnis in der politischen Debatte jenseits des Gesetzestextes weiterhin für soziale Stromtarife und die Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Energie ein.

Dem Energietisch ist es gelungen, die Zukunft der Energieversorgung zu einem zentralen Konflikt in der Stadt Berlin zu machen. So solidarisieren sich nicht nur alle Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus (DIE LINKE, Grüne, Piraten) mit dem Energietisch. Auch der letzte Parteitag der Berliner SPD hat sich für eine Rekommunalisierung ausgesprochen und setzt damit die eigene SPD/CDU-Regierung unter Druck. Um einen möglichen politischen Dauerkonflikt zu verhindern, sahen sich die Koalitionsspitzen genötigt, ein eigenes Rekommunalisierungskonzept vorzulegen und persönlich beim Energietischplenum dafür zu werben – ohne Erfolg.

Vorbildcharakter Berlin

Weil der Gesetzesentwurf der Koalition – gerade im Hinblick auf die direktdemokratische Kontrolle – weit hinter den Forderungen des Energietisches zurückblieb, hat das Bündnis sich inzwischen einstimmig für den Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens entschieden. Dafür müssen im Frühjahr 2013 mindestens 200.000 Unterschriften gesammelt werden – eine gute Gelegenheit, mit vielen Menschen in der Stadt über Themen wie Demokratisierung der Stromversorgung oder Energie als Grundrecht ins Gespräch zu kommen. Meistert der Energietisch auch diese Herausforderung, könnten die BerlinerInnen parallel zur Bundestagswahl im September 2013 in einem Volksentscheid, dessen Ergebnis für die Berliner Regierungsfraktionen verbindlich ist, über ihre zukünftige Energieversorgung abstimmen.

Energiekämpfe werden in Berlin auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren in jedem Fall weitergehen. Die Hoffnung besteht, dass das massenhafte Sammeln von Unterschriften zu einer Politisierung und Mobilisierung vieler Menschen führt, die nach 2013 ihre Energiepolitik nicht mehr aus der Hand geben wollen. Allerdings zeigt die Erfahrung mit erfolgreichen Volksbegehren auch, dass die Umsetzung der in Referenden zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Stimmung in konkrete Organisierung schwierig ist. Trotzdem könnte das Berliner Beispiel im Erfolgsfall als neue Form direktdemokratischer Stadtwerke einen bundesweiten Vorbildcharakter bekommen, zumal in Hamburg gleichzeitig mit der Bundestagswahl ein ähnlicher Volksentscheid stattfinden wird. Die Möglichkeiten von Volksbegehren bzw. von (Re-)Kommunalisierungen unter progressiven Vorzeichen könnten auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen erprobt werden, um insgesamt eine Demokratisierung voranzutreiben. Damit könnte Vergesellschaftung von einem politischen Konzept zu einem manifesten Kampf um eine neue Form kollektiv ausgehandelter Bedürfnisbefriedigung werden.

Florian Frey und Hendrik Sander sind organisiert bei Für eine linke Strömung (FelS)/Interventionistische Linke (IL).

Anmerkung:

Dieser Artikel basiert auf gemeinsamen Diskussionen in der Klima-AG von FelS. Eine Broschüre der Interventionistischen Linken zum Thema Vergesellschaftung steht unter dazwischengehen.org zum Download bereit.“

In Hamburg wird es zu einem Volksentscheid für die Energienetze kommen, der sich gegen Vattenfall und E.on richtet. Hier mehr dazu: „Vattenfall – kein Partner für Hamburg

aus: ak – analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 579 vom 18.1.2013. Die Zeitung erscheint vierwöchentlich und berichtet über zahlreiche Themen, die für Linke von Interesse sind. Siehe auch hier im Menü unter Archiv – ak-Artikel.

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Solarzeitung Photon: Taschenspielertricks gegen die Beschäftigten und freie Autoren

Immer mehr Unternehmen setzen auf die eigene Stromerzeugung. Die alten Stromkonzerne verlieren immer mehr.... Foto: Dirk Seifert
Solarzeitung PHOTON: Sanierung auf dem Rücken der Beschäftigten? Foto: Dirk Seifert

Seit Ende des letzten Jahres ist klar, dass das mediale Flaggschiff der Solarbranche, die monatlich erscheinende Fachzeitung PHOTON, Pleite ist. Jetzt geht unter den Beschäftigten und freien AutorInnen immer mehr die Sorge um, dass die Photon-Führung die Pleite vor allem auf ihrem Rücken austragen könnte. Denn die Photon Europe GmbH verfügt nicht mehr über die Rechte an dem einzigen Wert, der für eine Rettung Voraussetzung wäre: Den Namensrechten! Gegen die Photon Europe wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Gegenüber den LeserInnen und Abonnenten der Zeitung schweigt die Geschäftsführung bis heute: Auf der Homepage ist zu lesen, dass sich die Auslieferung der Januar-Ausgabe verzögert. Zu den Gründen kein Wort! Unter den Pressemitteilungen ist lediglich die Erklärung des Insolvenzverwalters zu lesen, eine eigene Stellungnahme gibt es offenbar nicht.

Mit einem Taschenspielertrick hat sich die Führung der Photon-Holding schon vor Jahren vor möglichen finanziellen Einbrüchen seiner Tochtergesellschaft Photon Europe abgesichert: Sämtliche Namensrechte an der Zeitung PHOTON, die in mehreren Sprachen erscheint, gehören seit 2009 der Holding: „Muttergesellschaft mit Sitz in Aachen / Deutschland; hält die weltweit eingetragenen Markenrechte am Titel „PHOTON“. Hier werden alle Aktivitäten gebündelt“, heißt es auf der Homepage. Geschäftsführerin sowohl der Holding als auch der Photon Europe GmbH ist Anne Kreutzmann.

Zur Photon-Gruppe  gehören derzeit fünf Unternehmen und Geschäftsbereiche mit weltweit mehr als 170 Mitarbeitern an 11 Standorten.“

Mit anderen Worten: Die insolvente Photon Europe GmbH verfügt im Grunde über kein Vermögen mehr, mit dem ein Neuaufbau aus dem Unternehmen heraus möglich wäre. Auf PhotonWatch, einem Blog der von der Insolvenz betroffenen Beschäftigten und AutorInnen, heißt es dazu: „Hierdurch säße der Insolvenzverwalter auf einer weitgehend leeren Hülle und die Gläubiger könnten nicht bedient werden. Auch werden bedauerlicherweise viele Mitarbeiter auf all ihren Forderungen sitzen bleiben.“

In der Tat: Ohne die Rechte am Titel dürfte es für die MitarbeiterInnen und freien AutorInnen der Photon Europe GmbH düster aussehen. Noch im Dezember war der bestellte Insolvenzverwalter Seckler optimistisch: „Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze. “

Doch eine Sanierung kann nur gelingen, wenn dafür von der Holding auch die Namensrechte zur Verfügung gestellt werden. Das aber scheint derzeit zumindest unklar zu sein: PhotonWach berichtet in den Kommentaren auf der Seite, dass die Geschäftsführerin der Photon Europe GmbH, Anne Kreutzmann offenbar einen neue Gesellschaft mit begrenzter Haftung gegründet hat: „Ein Gesellschaftsvertrag von der PHOTON Publishing GmbH liegt bereits seit dem 3. Januar 2013 vor. Geschäftsführerin Anne Kreutzmann, Stammkapital von 25.000 stellt die PHOTON Holding GmbH“, heißt es dort.

Eine lange Liste von Ereignissen lassen massive Zweifel berechtigt erscheinen, dass die Führung bei der PHOTON-Holding ihrer sozialen Verantwortung für die MitarbeiterInnen, AutorInnen und andere GläubigerInnen gerecht werden wird: So hat die Geschäftsführung offenbar immer wieder versucht, die Bildung eines Betriebsrats bei Photon Europe zu verhindern. MitarbeiterInnen, die zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen hatten, wurden kurzerhand gekündigt. Einem Gewerkschaftsfunktionär von Verdi wurde – rechtswidrig – Hausverbot erteilt. Einigen Beschäftigen wurde seit September kein Gehalt mehr gezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt “wegen Insolvenzverschleppung und anderer Straftaten”.  Auf PhotonWatch wird außerdem über eine ganze Serie von mindestens zweideutigen Maßnahmen der Geschäftsführung berichtet. Dort gibt es auch zwei Videos zur „Akte Photon“, in denen über zahlreiche Vorfälle in dem Unternehmen berichtet wird:  Videolink auf Youtube: http://www.youtube.com/watch?v=NJ8kZr_1pEY und : http://www.youtube.com/watch?v=siuXU6G9TmA

Siehe auch:Regenwolken über Solarzeitung PHOTON – gegen Arbeitnehmerrechte und Insolvent

Die Branche der Erneuerbaren Energien tut sich schwer mit Mitbestimmungsrechten und Tarifverträgen und sozialer Verantwortung: „Ökologisch hui – sozial pfui? Soziale und gesundheitliche Aspekte der erneuerbaren Energie“ (PDF, aus ROBIN WOOD Magazin 3/2010)

Nicht nur in der Solarbranche, sondern auch bei der Windenergie gibt es massive Probleme: Tarifverhandlungen für den Windanlagenhersteller RePower hat das Unternehmen vor kurzem abgebrochen: Energiewende Öko-Sozial – “REpower bricht Tarifverhandlungen unter vorgeschobenen Gründen ab”.

Mehr Informationen über die Energiewende und die ArbeitnehmerInnen-Rechte bei den Betrieben der Erneuerbaren Energie gibt es auch hier.

Atomkraftwerke Brokdorf und Grohnde werden be-warn-streikt: Verdi und IGBCE fordern mehr Geld

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Warnstreik in Brokdorf (Foto) und im AKW Grohnde. Verdi und IGBCE fordern mehr Geld. Foto: Dirk Seifert

Heute haben nach einem Aufruf der Gewerkschaften Verdi und IGBCE in Norddeutschland ca. 2.500 MitarbeiterInnen unterschiedlicher Betriebe, darunter auch Beschäftigte der Atommeiler in Brokdorf und Grohnde, einen Warnstreik durchgeführt. Bundesweit sollen sich rund 7.000 Beschäftigte beteiligt haben. Der NDR berichtet: „Ver.di wirft E.ON vor, ein Scheitern der Tarifverhandlungen zu provozieren. Die zuletzt angebotene Erhöhung der Bezüge um 1,1 Prozent sei „völlig inakzeptabel“. Die Gewerkschaft verlangt eine Verbesserung um 6,5 Prozent bei einer Laufzeit des Vertrages von zwölf Monaten. Außerdem sollten alle Azubis nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens zwölf Monate übernommen werden.“ Die Tarifverhandlungen sollen morgen fortgesetzt werden.

Die Lage für die Beschäftigten bei den Atomkonzernen wie E.on, RWE, Vattenfall und EnBW ist überaus heikel: E.on will allein in Deutschland 6.000 Arbeitsplätze abbauen, RWE mindestens 5.000. Auch bei den kleinen Unternehmen Vattenfall und E.on sind massive Sparmaßnahmen angekündigt und in Umsetzung.

Siehe hier: Energiewende und Strukturwandel: Massiver Arbeitsplatzabbau bei den alten Stromkonzernen und Siemens

Aber auch bei der Energiewende und den Erneuerbaren gibt es Probleme: IG Metall Küste – Verpatzte Energiewende gefährdet tausende Arbeitsplätze in Norddeutschland

Regenwolken über Solarzeitung PHOTON – gegen Arbeitnehmerrechte und Insolvent

Energiewende Öko-Sozial – “REpower bricht Tarifverhandlungen unter vorgeschobenen Gründen ab”

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