Rückbau Atomforschungsanlage GKSS/HZG – Gemeinsamer Newsletter der Begleitgruppe und des Betreibers

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert

Östlich von Hamburg bei Geesthacht läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des ehemaligen Atomforschungsreaktors der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der „heißen Zelle“. Seit über zwei Jahren wird das in einem konsensorientierten Dialog-Prozess gemacht, an dem BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen auf der einen und das HZG auf der anderen Seite beteiligt sind. Nun steht der Scoping-Termin an, der im Mai stattfinden soll. Einige Monate verspätet, denn nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein neue Berechnungen für den Rückbau des Forschungsreaktors und der „heißen Zelle“ gefordert.

In einem gemeinsamen Newsletter haben die Begleitgruppe und das HZG mitgeteilt (hier als Dokumentation):

Newsletter März 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.

Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“.
Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert.
Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.

Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.

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Auch der Reaktor des ehemaligen Atomschiffs Otto Hahn lagert noch in Geesthacht und soll mittelfristig demontiert werden. Über die Genehmigung zur Lagerung hat es im Dialog-Prozeß auseinandersetzungen geben, weil die bisherige Rechtslage von der Begleitgruppe kritisiert worden ist.

Hochradioaktive Brennelemente der Otto Hahn lager heute in Lubmin bei den Energiewerken Nord. Die Brennelemente aus dem FRG I und II sind in die USA zurücktransportiert worden. Außerdem sind Brennelemente aus Geesthacht in den 90er Jahren nach Dounreay geliefert worden.

Spurensuche: Nazi-Deutschland und die Atombombe – Kurt Diebner, Paul Harteck, schweres Wasser aus Norwegen und tote Partisanen

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Kurt Diebner (Mitte) und die Nazi-Atombombe: Tote Partisanen und Norweger für die Beschaffung von schwerem Wasser für die Forschung.

Am 20. Dezember 1943 – kurz vor Weihnachten – sitzen die Herren Diebner, Harteck, Orlicek und einige andere in Leuna (Wikipedia) zusammen. Ihr Thema: „Übernahme der SH 200-Anlagen in Norwegen nach Mitteldeutschland“. Über dem Protokoll der Besprechung (Deutsches Museum, Geheimakten) in knallrot der Stempel: „Geheim! 1. Dies ist ein Staatsgeheimnis im Sinne §88 RStG.“ Kein Wunder: Die Herren beratschlagen, wie sie die Versorgung mit dem für die Atom(bomben)forschung dringend benötigten schweren Wasser (Deuterium) sicherstellen können. Dr. Diebner ist, so vermerkt es das Protokoll, „Bevollmächtigter für Kernphysik“. Er spricht abstrakt von „politischen Gründen“, die den Nachschub des dringend benötigten schweren Wassers aus Norwegen behindern. Was er nicht ausspricht: Mehrfach hatten norwegische Widerstandskämpfer und alliierte Luftangriffe die einzige Produktionsanlage im besetzten Norwegen bombardiert oder die Transporte angegriffen. Dabei kamen viele Menschen ums Leben und Partisanen wurden erschossen. „Spurensuche: Nazi-Deutschland und die Atombombe – Kurt Diebner, Paul Harteck, schweres Wasser aus Norwegen und tote Partisanen“ weiterlesen

Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht: Konsensorientierter Dialog und ein Interview

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Heute HZG, früher Atomforschungsanlage GKSS. Ein „konsensorientierter Dialog“ ist im Gange.

Seit fast zwei Jahren läuft ein konsensorientierter Dialog über den Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen in Geesthacht. Der heutige Betreiber, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) hatte dazu den Auftakt gemacht und eine Begleitgruppe eingeladen, dieses bundesweit einzigartige Dialog-Projekt zu versuchen. Keine einfache Sache, geht es doch immer auch darum, einen der schärfsten Konflikte in der Geschichte der Bundesrepublik aufzuarbeiten und immer wieder konkrete Verabredungen zu treffen.

Das zeigt sich aktuell auch darin, dass Betreiber und Begleitgruppe in der Bewertung einer Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs Otto-Hahn nicht einer Meinung sind. Bernd Redecker, Mitglied des Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom ist in dem Dialog-Prozess beteiligt und hat jüngst ein ausführliches Interview gegeben. Das ist hier als Audio bei Freie-Radios online.

Mehr Infos:

Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter

webheader_atomalarm_originalgroesseAtommülllagerung ohne ausreichende Rechtsgrundlage? Nach der gemeinsamen Presseerklärung von letzter Woche hat nun die Begleitgruppe im HZG – Dialog über die Stilllegung der Atomanlagen der ehemaligen GKSS noch einmal ihre Sicht auf die mangelnde Rechtsgrundlage für die weitere Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters dargestellt. Die PM ist hier gleich als Dokumentation nachzulesen.

Atommülllagerung in Geesthacht braucht neue Rechtsgrundlage

Die derzeitige Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs „Otto Hahn“ auf dem Gelände der Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) ist aus Sicht der Begleitgruppe im gemeinsamen Stilllegungs-Dialog rechtlich nicht ausreichend.

Die nach Strahlenschutzverordnung erteilte Genehmigung von 1981 umfasst die „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“ Dazu gehört der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter, der auf dem Gelände in einem unterirdischen Betonbunker lagert. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch schon über längere Zeiträume nicht stattgefunden.

Der damalige Geschäftsführer der GKSS, Erich Schröder, sprach 1981 laut Spiegel davon, dass „der Atommüll (werde) in dem ausbetonierten, überdachten Senkschacht nur „fünf bis sechs Jahre“ gelagert (werde), damit Wissenschaftler die „einmalige Chance“ nutzen können, „Stahlqualitäten von einem Reaktor zu untersuchen“. (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14343028.html)
Wie groß die Probleme im Umgang mit dem Atommüll sind, zeigt sich daran, dass der Reaktordruckbehälter bis heute in Geesthacht lagert.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist davon auszugehen, dass ab den 90er Jahren von „wissenschaftlichen Untersuchungen“ praktisch nicht mehr die Rede sein kann und eine neue Genehmigung zur Zwischenlagerung hätte beantragt werden müssen.

Spätestens mit der Entscheidung im Jahr 2008, die Atomforschungsanlage der ehemaligen GKSS endgültig stillzulegen, ist die bestehende Genehmigung für die weitere Lagerung des Reaktordruckbehälters auf dem Gelände der HZG nicht mehr ausreichend.

Als Begleitgruppe haben wir intensive, offene und konstruktive Gespräche über diese Problematik mit der HZG geführt. Der Betreiber konnte aufzeigen, dass er Maßnahmen geprüft hat, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen. Diese Gespräche haben uns als Begleitgruppe aber auch gezeigt, dass der Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften der Atomenergie-Nutzung rechtlich und faktisch ungelöst ist:

1. Eine Änderung der bestehenden Genehmigung hin zu einer Genehmigung für die (befristete) Zwischenlagerung des Reaktordruckbehälters ist unter heutigen Sicherheitsanforderungen offenbar nur mit enormen Kosten möglich. Für eine solche Zwischenlager-Genehmigung müssten umfangreiche sicherheitstechnische Maßnahmen am Standort Geesthacht erfolgen, die mit hohen Kosten verbunden wären.

2. Der für die dauerhafte Lagerung des mittelradioaktiven Reaktordruckbehälters der Otto Hahn vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter steht auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung und wird von Teilen der Begleitgruppe als nicht ausreichend sicher betrachtet.

3. Ein Transport des Behälters in seiner jetzigen Form (unzerlegt) wäre aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ohnehin nicht genehmigungsfähig. Das ergibt sich aus Untersuchungen der HZG, den Reaktordruckbehälter in das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald zu verlagern.

4. Der Betreiber HZG plant eine Zerlegung des Reaktordruckbehälters und hat dazu Konzepte erstellen lassen. Weitere Untersuchungen und die Erstellung von Genehmigungsanträgen sind derzeit aber nicht möglich, weil das zuständige Bundesforschungsministerium offenbar die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht bereitstellt.

Aus dieser Sachlage ergibt sich für die Begleitgruppe im HZG-Dialog, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, um eine rechtlich ausreichende Grundlage für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter zu erreichen.

Sprecher der Begleitgruppe sind Bernd Redecker, Jörg Kunert und Dirk Seifert. Infos zum Dialog und Kontakt über diesen Link.

Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?

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Der RDB der Otto Hahn bei der Anlieferung in Geesthacht Anfang der 80er Jahre. Rechtsgrundlage für die Lagerung in Frage gestellt. Foto: HZG

Strittige Debatte bei dem seit fast zwei Jahren laufenden „konsensorientierten Dialog“ zwischen Begleitgruppe und dem Betreiber HZG in Sachen Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS bei Geesthacht. Dort lagert seit Anfang der 80er Jahre auch der Reaktordruckbehälter (RDB) des einzigen bundesdeutschen Atomschiffs, der „Otto Hahn“. Laut Genehmigung erfolgt die Lagerung seitdem „für wissenschaftliche Untersuchungen“. Die Begleitgruppe hat im Rahmen des Dialogs nun festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Lagerung des RDB nicht mehr tragbar ist. Der Betreiber erklärt: „Vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat 2008 beschlossen hat, sämtliche kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums endgültig abzuschalten und zurückzubauen können wir die Überlegungen der Begleitgruppe hinsichtlich der Zukunft des Reaktordruckbehälters zwar nachvollziehen“, erklärt Dr. Torsten Fischer, Sprecher am Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG), „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die von der Atomaufsicht erteilte Lagerungsgenehmigung weiterhin gültig ist“, so Fischer weiter. „Atommüll-Alarm: Reaktordruckbehälter in Geesthacht – Atommüll oder Forschungsobjekt?“ weiterlesen

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