Bayern: Hochradioaktiver Atommüll – Einlagerung von Castoren im Zwischenlager bei Isar2 genehmigt

Die zuständige Bundesbehörde hat die Einlagerung von weiteren sieben Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll für das Zwischenlager am AKW Isar in Bayern genehmigt. Dieser brisante Atommüll kommt aus Sellafield in Großbritannien, wo er im Auftrag der hiesigen AKW-Betreiber – auch bayerischen – bei der Plutoniumabtrennung (sogenannte Wiederaufarbeitung) aus deutschen Brennstäben angefallen ist. Entsprechend internationaler Verträge hatte sich die Bundesrepublik verpflichtet, diese Abfälle aus der Plutoniumabtrennung wieder zurückzunehmen. In Bayern streiten vor allem CSU und sogenannte „Freie Wähler“ für eine Laufzeitverlängerung des AKW Isar 2 – wollen aber mit dem angefallenen Atommüll „besser“ nichts zu tun haben. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung als ungeeignet für die Atommüllendlagerung erklärt.

Ein erster Rücktransport derartiger in Glas eingeschweißter Atomabfälle war bereits vor einiger Zeit in das Zwischenlager Biblis erfolgt. Auch zum Zwischenlager nach Brokdorf sollen noch derartige Castor-Transporte folgen. Vergleichbare Abfälle, allerdings aus der französischen Plutoniumfabrik La Hague, sollen auch noch ins Zwischenlager nach Philippsburg gebracht werden. Seit Jahren ist es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei den Rücktransporten gekommen. Genehmigungen für den Transporte von Castoren aus Sellafield nach Niederaichbach liegen noch nicht vor. Der Transport wird per Schiff vermutlich über Nordenham und dann per Schiene an die Isar gehen.

Im Zuge der Laufzeitverlängerungsdebatte der Regierung CDU/CSU und FDP und der Katastrophe von Fukushima 2009/2011 zeigte sich dann: Die Atomenergie ist in Deutschland am Ende, ein Endlager in Gorleben nur mit Gewalt durchsetzbar. Die Erkenntnis, dass Atomenergie auch in hochindustriellen Staaten wie Japan nicht kontrollierbar ist und die vielen breit getragenen Großdemonstrationen und Widerstandsaktionen der Anti-Atom-Bewegung  führten schließlich zum Neustart bei der Endlagersuche, in der Gorleben schließlich sogar als ungeeigneter Standort ausgeschlossen wurde.
Um den Neustart überhaupt auf den Weg zu bringen, hatte das Bundesland Niedersachsen zugestimmt, dass Gorleben im Verfahren bleiben könne, wenn nicht weiterer hochradioaktiver Atommüll ins Zwischenlager transportiert würde. Dem hatte auch das Bundesland Bayern zugestimmt.

Sieben Castor-Behälter mit in Glas verpacktem hoch radioaktivem Abfall dürfen nach Medienberichten nun laut erteilter Genehmigung ins das Zwischenlager in Niederbayern. Die Genehmigung habe das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt, teilte die BGZ, die  Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, mit. Ein Transporttermin stehe noch nicht fest.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM der BGZ zur Einlagerungsgenehmigung: 

Zwischenlager Isar: Aufbewahrung von Wiederaufarbeitungsabfällen genehmigt

NIEDERAICHBACH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat der BGZ die Genehmigung erteilt, sieben CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Isar aufzubewahren.

„Die nun erteilte Genehmigung nach dem Atomgesetz bescheinigt uns, dass das Konzept der Zwischenlagerung trägt und die Behälter im Zwischenlager Isar sicher aufbewahrt werden können“, erläutert Stefan Weber als Leiter der Abteilung Genehmigungen bei der BGZ.

Der Leiter des Zwischenlagers Isar, Markus Luginger, ergänzt: „Die Behälter mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland sollen in den nächsten Jahren vom britischen Sellafield in das Zwischenlager Isar gebracht werden. Ein Termin für den Transport steht noch nicht fest.“ Für die Rückführung sei zudem eine Transportgenehmigung nach dem Atomgesetz erforderlich, die ein von der Energiewirtschaft beauftragtes Unternehmen beim BASE beantragt hat. Diese ist allerdings noch nicht erteilt.

Stefan Mirbeth, verantwortlich für die BGZ-Kommunikation am Standort Isar, erläutert: „Im Jahr 2015 ist ein Konzept zur Verteilung der noch im Ausland lagernden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente mit breitem politischem Konsens verabschiedet worden. Dieses sieht eine bundesweit ausgewogene Verteilung der Behälter vor.“ Damals sind vier Standorte für die Rückführung festgelegt worden: Biblis in Hessen, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Isar in Bayern und Philippsburg in Baden-Württemberg. „Diese Verteilung ist fair, denn sie orientiert sich am Verursacherprinzip“, macht Mirbeth deutlich und ordnet ein: „Der meiste Kernbrennstoff wurde aus niedersächsischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Niedersachsen wurden demnach auch 108 CASTOR-Behälter zurückgeführt.“ Mirbeth weiter: „Fast ebenso viel Material wurde aber auch aus bayerischen AKW zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht. Nach Bayern wurde allerdings bislang kein einziger CASTOR-Behälter transportiert.“

Nach Hessen ist die Rückführung bereits abgeschlossen: Im November 2020 wurden sechs Behälter mit hochradioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Für Deutschland war dies der erste große Rücktransport von Atommüll in CASTOR-Behältern seit 2011. Er verlief reibungslos und ohne Störungen.

18 weitere CASTOR-Behälter müssen in den kommenden Jahren noch nach Deutschland zurückgeführt werden, davon sieben Behälter in das Zwischenlager Isar. Nach Abschluss der Rückführung werden die Behälter dann in den Bundesländern aufbewahrt, aus deren Atomkraftwerken anteilig die größte Menge an Kernbrennstoff ins Ausland gebracht wurde.

Hintergrund

Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre noch im Ausland lagernden Wiederaufarbeitungsabfälle nach Deutschland zurückführen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.

Die BGZ hat von Beginn an proaktiv über die Rückführung informiert, so beispielsweise vor rund 500 Bürger*innen in Niederaichbach. Sie wird diese Kommunikation fortsetzen. Weitere Informationen finden sich auch hier: https://rueckfuehrung.bgz.de/“

 

Verschlusssache: Neues Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und der Terrorschutz

Jetzt sind die Mauern im Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Lubmin 70 cm dick. Der beantragte notwendige Neubau wird aufgrund gestiegener Terror-Risiken eine Wandstärke von 1,80 Metern haben! Noch krasser sind die Unterschiede zu den älteren Zwischenlagern in Gorleben oder Ahaus. Doch auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE), durch „welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen“ sich die neue Lagerhalle in Lubmin von den bisherigen deutschen Zwischenlagern unterscheide, mag die Bundesregierung nicht antworten: Ein Anlagensicherungsbericht werde gesondert eingereicht, sei aber ohnehin Verschlusssache.

Hubertus Zdebel fordert, dass die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle endlich von der Bundesregierung umfassend im Rahmen einer öffentliche Debatte auf den Prüfstand gestellt wird. Nicht nur erhöhte Terrorrisiken führen angesichts veralteter oder nicht mehr ausreichender Zwischenlager an den zentralen und dezentralen Standorten zu zu Nachrüstungen oder Neubauten. Aus Geheimschutzgründen ist eine unabhängie Prüfung derartiger Maßnahmen aber kaum noch möglich. Klar ist auch, dass die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle deutlich länger dauern wird, als bislang vorgesehen. Bereits Mitte der 2030er Jahre werden die Genehmigungen für die ältesten Lager in Ahaus und Gorleben auslaufen. Mitte der 2040er Jahre sind auch die dezentralen Lager betroffen. Ein Endlager steht aber nach optimistischen Einschätzungen frühestens Anfang der 2050er Jahre, vermutlich aber eher nach 2080 zur Verfügung. Außerdem werden an den dezentralen Standorten die AKWs in den nächsten Jahren nach und nach als Reparaturorte für defekte Castor-Behälter entfallen.

Auch wenn die Bundesregierung sich mit konkreten Informationen in Schweigen hüllt: An (fast) allen Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen laufen aufgrund deutlich verschärfter Terrorrisiken bauliche Nachrüstungen. Dazu gehören nicht nur zusätzliche Mauern, die den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen besser abwehren können sollen. Auch Abflussrinnen werden nachgerüstet, damit nach einem (gezielten) Flugzeug-Absturz das Kerosion besser aus den Zwischenlagerhallen abfließen kann. Weil aber diese Maßnahmen allesamt geheim gehalten werden, ist eine unabhängige Prüfung über die Wirksamkeit nicht mehr machbar.

Die folgende Tabelle zeigt ansatzweise, wie sehr sich die Anforderungen an den Terrorschutz verändert bzw. verschärft haben. Wichtig zu beachten ist: Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat dem nach dem STEAG-Konzept errichteten Zwischenlager in Brunsbüttel aufgrund von mangelhaften und fehlenden Sicherheitsnachweisen die Genehmigung entzogen. Bis heute bestreiten die zuständigen Behörden jedoch, dass es Sicherheitsdefizite gäbe und erklären den Geheimschutz als Ursache für fehlende Informationen zur Bewertung der Sicherheit und Sicherung der Zwischenlager

Wand untenWand obenDecke
Gorleben

Ahaus

0,5

0,5

0,2

0,2

0,2

0,2

Lubmin alt

Lubmin geplant

0,7

1,8

0,7

1,8

0,55

1,8

WTI0,850,850,55
STEAG1,21,21,3
NeckarwestheimStollenStollenStollen

Hinweis: Während die Sicherheit sich auf Maßnahmen bezieht, die den Schutz vor der radioaktiven Strahlung durch technische Vorkehrungen leisten sollen (Castor-Behälter), geht es bei der Sicherung um „Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“.

Dokumentation

Frage 58

Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: Welche wesentlichen baulichen Merkmale hinsichtlich Flugzeugabsturz und Angriff mit panzerbrechenden Waffen unterscheidet das laut Aussagen des Entsorgungswerks für Nuklearanlagen (EWN) am 29. Mai 2019 beantragte neue Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle (ESTRAL, siehe www.ewn-gmbh.de/information/presse/) bei Lubmin von den bisherigen von der STEAG errichteten Zwischenlagern in Norddeutschland, und in welcher Weise sind die derzeit an diesen älteren Zwischenlagern laufenden Nachrüstungen zum Schutz vor Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen bei dem geplanten Neubau der EWN integriert (siehe www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/bauweise/bauweise.html)?

Antwort: In dem am 31. Mai 2019 zugegangenen Antrag der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird angekündigt, die Maßnahmen gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) in einem als Verschlusssache eingestuften Anlagensicherungsbericht gesondert einzureichen. Auf Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die beantragten Sicherungsmaßnahmen gemacht werden. Eine Bewertung der Sicherungsmaßnahmen wird Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sein.

 

Hochradioaktiv: Novellierung des „Endlager“-Suchgesetz und eine Anhörung

Wo kann hochradioaktiver Atommüll dauerhaft und möglichst sicher gelagert werden? Mit dem Standortauswahlgesetz sollen angeblich Alternativen zum bisher einzigen Standort in Gorleben ergebnisoffen untersucht werden. Im Sommer 2016 legte die „Endlager“-Kommission ihren Bericht zu den Lager-Kriterien und zur Novellierung dieses Gesetzes vor. Ende Januar 2017 soll sich erstmals der Bundestag mit der gesetzlichen Umsetzung befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 13. Februar im Umweltausschuss geplant.

  • Nach rund zwei Jahren arbeit hatte die Kommission im Juli 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Mangelhaft, befanden der BUND und auch Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE. Die Stellungnahme zur Ablehnung des Kommissions-Berichts der Fraktion DIE LINKE ist hier als PDF zum download.Das ablehnende Sondervotum des BUND ist hier. Der Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ist hier als Drucksache zu finden. Die Kommission mitsamt allen Drucksachen und Protokollen ist hier online. Die Kritik des BUND ist auf einer Homepage in guter Weise anschaulich dargestellt. Siehe hier: www.atommuell-lager-suche.de

Bereits vor der Sommerpause wurde eine erste Änderung am Standortauswahlgesetz beschlossen, in dem die Einrichtung eines Nationalen Begleitgremium (NBG) mit sofortiger Wirkung gegenüber den bisherigen Regelungen vorgezogen und eine veränderte Struktur für das neue „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit“ (BfE) beschlossen wurde.

Jetzt steht die Umsetzung all der weiteren Empfehlungen aus dem Bericht der Kommission im Bundestag und Bundesrat an. Im Umweltausschuss des Bundestages ist heute die Durchführung einer öffentlichen Anhörung für den 13. Februar 2017 beschlossen worden. Bereits Ende Januar soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Bundestag in erster Lesung eingebracht werden.

Siehe auch:

Hintergrund:

Bis heute ist völlig ungeklärt, was mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Betrieb der AKWs werden soll. Für den Zeitraum von einer Million Jahren muss dieses Material von der Umwelt und den Menschensicher verschlossen gelagert werden.

Bislang wird das gefährliche Zeug an zahlreichen Standorten in Castor-Behältern zwischengelagert, mit immer größeren Risiken. Einziger bislang vorgesehener Standort ist der Salzstock in Gorleben.Ein Standort, der seit Jahrzehnten für die unverantwortliche Atomenergienutzung und den gesellschaftlichen Konflikten steht und der geologisch als ungeeignet und politisch verbrannt gilt.

Das Gesetz zur Standortauswahl – von Grünen, CDU/CSU, FDP und SPD gegen die Stimmen der LINKEN – 2013 verabschiedet, soll das ändern und – so das Ziel – einen gesellschaftlichen Konsens herstellen. Allerdings: Vor allem Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben das Gesetz und die Kommission schwer kritisiert und abgelehnt. Nicht nur weil Gorleben weiter im Spiel blieb. Viele Regelungen zur Behördenstruktur, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zu den Rechten der BürgerInnen im Verfahren wurden als völlig unzureichend kritisiert. Außerdem würden die bestehenden Probleme bei der Zwischenlagerung und auch bei den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ausgeklammert.

 

Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium

klaustoepfer-2015Klaus Töpfer soll den Vorsitz beim neuen Nationalen Begleitgremium (NBG) für das kommende Verfahren zur Atommüll-„Endlager“-Suche übernehmen. Das neue Gremium soll eine Art Wächterfunktion in dem Suchverfahren nach dem Standortauswahlgesetz übernehmen. Zusätzlich zu Gorleben sollen dabei in einem vermeintlich ergebnisoffenen Verfahren alle Standorte untersucht und der bestmögliche ausgewählt werden. Außerdem sind Klaus Brunsmeier und Kai Niebert für die Umweltverbände dabei. Als weitere Mitglieder werden VertreterInnen aus Wissenschaft und Kirche in dem Gremium vertreten sein. „Klaus Töpfer und Atommülllager-Suche mit Nationalem Begleitgremium“ weiterlesen

Spurensuche: Gebaut auf den Verbrechen der Nationalsozialisten – „Versagen der jungen Bundesrepublik“

atommuelllagerasse-2016
Braune Geologen empfahlen in den 1960er Jahren die ASSE als Atommülllager.

Die immer noch notwendige Aufarbeitung der deutschen Nazi-Vergangenheit stellt  immer öfter (erneut) die Frage, wie die junge Bundesrepublik mit diesem verbrecherischen Erbe umgegangen ist und welche Rolle die Nazi-Täter beim Aufbau in der Nachkriegszeit spielten. Eine der bedeutsamsten Fragen der sogenannten 68er Generation bekommt damit neue und verdiente Aufmerksamkeit. Viele Studien und Berichte kommen zu erschreckenden Ergebnissen, die deutlich machen, wie sehr braune Täter nach 1945 nahezu nahtlos am Aufbau der westdeutschen Behörden und Verwaltungen – aber auch der Wirtschaft – beteiligt wurden und dabei sogar wiederum gegen ihre Opfer aus der Nazi-Zeit nun in der neuen Demokratie tätig wurden. Am Beispiel der Justiz spricht der zuständige Minister Heiko Maas jetzt in einer aktuellen Studie (Akte Rosenburg) von der „Perversion des Rechts während der Nazi-Zeit und das Versagen der jungen Bundesrepublik bei deren Aufarbeitung…“. Aktuelle Untersuchungen zeigen: Dieses Versagen ist nicht auf die Justiz beschränkt. In Hamburg sorgten Alt-Nazis dafür, dass das NSDAP-Vermögen nach 1945 erneut gegen die Opfer unter Kontrolle der Stadt kam und Nazi-Richter nach 1945 einfach weitermachten. Und „Braune Geologen“, die in Nazi-Deutschland die Rohstoffe für den Krieg organisierten, wurden ungestört Präsidenten einer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und sorgten dafür, dass Atommüll im maroden Salzstock der ASSE versenkt wurde.
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