Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik

Als Gegenveranstaltung zum "Bürgerdialog Standortsuche"der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" haben die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt zur Tagung "Atommüll ohne Ende, Teil 2" ins Berliner Tagungshaus "Pfefferberg" eingeladen. Rund 150 Teilnehmer/-innen folgten der Einladung und hörten hochkarätige Vorträge zu Themen rund ums deutsche Atommüll-Desaster. Im Bild: Dozent Reinhard Ueberhorst
Reinhard Ueberhorst, der Atommüll und die Demokratie. Foto: PubliXviewinG

(Update 19/08/2015) Immer mehr Atommüll und immer mehr Risiken, Unsicherheiten und Unklarheiten. Die Nutzung der Atomenergie ist seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Thema umstritten und spaltet die Gesellschaft. Der Atomstaat (Robert Jungk) ist ein Begriff, der die Grenzen der Demokratie bei der Atomenergienutzung beschreibt. Nicht erst jetzt stellt sich eine Frage: Wie kann eine unverantwortbare Technologie und der daraus resultierende Atommüll auf möglichst demokratische Weise möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Reinhard Ueberhorst hat dazu auf einer „Gegenveranstaltung“ zu einer als „Öffentlichkeitsbeteiligung“ deklarierten Veranstaltung der Atommüll-Kommission einen Vortrag gehalten, der die Debatte zuspitzt. umweltFAIRaendern dokumentiert diesen Beitrag, den Reinhard Ueberhorst im Nachgang zu seinem Vortrag auf der Veranstaltung am 20. Juni 2015 verschriftlicht hat. „Demokratische Atommüllpolitik oder Zustimmungsmanagement und simulierte gesellschaftliche Verständigung – eine kritische Wahrnehmung der Arbeit der StandAG-Kommission“ (Update 19/08/2015, PDF).

Bereits im März 2014 hatte Ueberhorst eine Kritik am Standortauswahlgesetz und die Kommission formuliert, die umweltFAIRaendern hier veröffentlicht hat.

Über die „Gegenveranstaltung“ berichtet die BI Lüchow Dannenberg zum Vortrag von Ueberhorst: „Die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik seien verspielt worden. Formal-demokratische Prozesse wie das Standortauswahlgesetz und die Einrichtung der Endlagerkommission reichten angesichts der Tragweite des Themas, wie die Gesellschaft mit dem Atommüll umgehen will, nicht aus. “Es bedarf anderer Methoden, einer Weiterentwicklung der Demokratie.” Eine mehrjährige Willensbildung und aufgeklärte Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen müsse der Partizipation vorausgehen. Ein korporatistisches Modell, wie es die Endlagerkommission repräsentiert, reiche nicht aus. Das schnelle Gesetz ohne die vorgeschalteten Verständigungsprozesse trage dazu bei, dass kein Vertrauen in die angeblich neue Endlagersuche entstehen konnte.“

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang.

Atommüll und Demokratie – einige Bemerkungen

Keine andere Technologie (vielleicht mit Ausnahme der Gentechnik) hat derart weitreichende Folgen: Beim Betrieb durch das Super-Gau-Risiko mit der Drohung der Unbewohnbarkeit von Regionen oder Ländern, bei der Atommülllagerung über unvorstellbare Zeiten für tausende Generationen und nicht zuletzt auch bei der militärischen Nutzung. Aus diesen drei Gründen ist die Atomenergienutzung unverantwortbar.

Aber das Absurde ist jetzt zu leisten: Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang bei der dauerhaften und möglichst sicheren Lagerung der enormen Mengen von Atommüll. Und das bitte mit soviel Demokratie wie geht! Ueberhorst unternimmt gegenüber der real existierenden Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes, dessen „Erfinder“ aus Partei- und Regierungsspitzen einen „Neustart“ bei der „Endlager-Suche“ reklamieren und von einer „historischen Chance“ sprechen, eine massive Kritik. Gegenüber einer Kommission und einem Standortauswahlgesetz, die im Vergleich zu bisherigen Herangehensweisen als „einzigartig und besonders“ tituliert werden, heißt die Kritik: Es reicht nicht.

Ueberhorst spricht von einer „simulierten“ gesellschaftlichen Verständigung, die über die Atommüll-Kommission und das Standortauswahlgesetz hergestellt werden soll. Vielleicht könnte man auch sagen: Angesichts der ungeheuerlichen Aufgabe, das Ergebnis einer nicht-verantwortbaren Technologie in Form des Atommülls demokratisch im gesellschaftlichen Konsens zu verantworten, kommt die repräsentative Demokratie an ihre Grenze, in der sie eine Lösungskompetenz suggeriert, die sie in Wirklichkeit nicht mehr erbringen kann?

Wie bitte? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat jüngst die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Entscheidungsrelevant dabei war: Sicherheitsnachweise konnten von den zuständigen Behörden nicht erbracht werden, die angesichts als realistisch anzusehender Gefahren zu unterstellen sind. Das Gericht sprach von einem Dilemma.

Einerseits ist es nachvollziehbar, dass Behörden angesichts des Gefahrenpotentials von Atomanlagen unter Sicherheitsgesichtspunkten Schutz-Maßnahmen geheimhalten, damit Terroristen möglichst erschwerte Bedingungen für Angriffsplanungen haben. Diese Geheimhaltung hat aber andererseits die Folge, dass wesentliche Sicherheitsaspekte einer grundgesetzlichen Überprüfbarkeit verfassungsrechtlicher Grundrechte durch die BürgerInnen (und der Gerichte) entzogen werden. Aus Geheimschutzgründen, so das entsprechende Vokabular, werden rechtsstaatliche Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft immer mehr untergraben. Simpel formuliert: Wie viel Geheimhaltung zur Terrorabwehr kann eine Demokratie aushalten, bevor ihre Grundprinzipien sich ins Gegenteil verkehren?

Für den Betrieb von Atomanlagen wäre das Dilemma einfach aufzulösen: Abschalten, sofort. Schon diese Konsequenz ist – wie wir tagtäglich durch den Weiterbetrieb der Atomanlagen erleben – bis heute nicht „mehrheitsfähig“ oder systemlogisch. Für die Atommülllagerung, insbesondere die von hochradioaktiven Abfällen, ist diese Chance schlichtweg nicht mehr gegeben. Umso nachdrücklicher stellt sich die Frage: Wie kann die möglichst sichere und dauerhafte Lagerung von Atommüll demokratisch stattfinden?

  • Klar wird auch: Ohne eine Aufarbeitung dessen, was in der Geschichte der Bundesrepublik geschehen ist, dass es zu dem gekommen ist, was heute passiert, wird eine Bewältigung nicht möglich sein: Dazu die Mediatorin und Anwältin Ulrike Donat- Wer nicht aufräumt (PDF)

Paradox auch: Michael Müller, Co-Vorsitzender der Atommüll-Kommission und wie Reinhard Ueberhorst Sozialdemokrat, arbeitet seit deren Beginn an einem Leitbild der Kommission, in dem auch diese Frage eine Rolle spielt: Wie kann künftig verhindert werden, dass sich bei anderen Technologien die Fehler wiederholen, die bei der gesellschaftlichen Durchsetzung der Atomenergie im Kontext der Aufklärung (Moderne) gemacht wurden? Problem: Auf der Homepage der Kommission ist kein Entwurf eines Leitbilds zu finden.

 

Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit

Brunsmeier-Sommer-2015-2
Klaus Brunsmeier als Vertreter des BUND und Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) auf der letzten Kommissions-Sitzung. Foto: Dirk Seifert

Über die letzte Doppelsitzung der Atommüll-Kommission ist auf umweltFAIRaendern.de bereits mehrfach dokumentierend berichtet worden. Nun hat auch der BUND auf seiner Homepage seine Bewertung bzw. Zusammenfassung veröffentlicht, die hier im Anschluss in voller Länge wieder gegeben wird. In zwei Fällen hat der BUND bei den Beschlüssen deutlich NEIN gesagt: Die Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission um (nur) ein halbes Jahr hat der BUND mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese kurze Zeitspanne nicht ausreiche, „um eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und diese Ergebnisse auch im Endbericht der Kommission zu berücksichtigen.“ Nein sagte der BUND auch zu einem Papier der Adhoc AG EVU-Klagen von Jörg Sommer (Deutsche UmweltStiftung) und Gerd Jäger (RWE), in dem es um den Umgang mit Konflikten (PDF) geht. Scharf kritisierte der BUND darin Aussagen zur Anti-AKW-Bewegung und zu Umweltverbänden. „Atommüll-Kommission und der BUND: Öffentlichkeitsbeteiligung braucht mehr Zeit“ weiterlesen

Wirtschaftsminister Gabriel, der Atommüll und die Kosten

Sigmar-Gabriel-Atommuell-Kommission-030721015Die Atommüll-Kommission hatte Besuch von Wirtschaftsminister Gabriel. Wie soll sichergestellt werden, dass wirtschaftlich kriselnde Atomkonzerne weiter die Kosten für die Atommülllagerung zahlen? Wie geht es mit den Rücktransporten aus der Wiederaufarbeitung weiter, nachdem Bayern auf Totalblockade geschaltet hat? Die Parteispitzen aus SPD, CDU und CSU hatten zuvor auch in Sachen weiteres Vorgehen zu den Castor-Rücktransporten Verabredungen getroffen, die Schleswig-Holsteins Energieminister als „Deal“ bezeichnet hat (SHZ). Nach dem Wortlaut der Vereinbarungen zu diesem Thema entsteht der Eindruck, als habe Bayern nunmehr ein Veto-Recht in Sachen Atommüll-Aufnahme erhalten. Darüber berichtet auch die taz.

Der Bundestag berichtet über die Kommissions-Sitzung: Gabriel: Atommüllfrage muss gelöst werden. Siehe dort auch: »Stresstest« für Atomkonzerne.

Die Pressemitteilung der Atommüll-Kommission zu diesem Besuch als Dokumentation: „Berlin, 3. Juli 2015, Nr. 14/2015: Endlager-Kommission spricht mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel – Debatte über Castor-Lagerung, Endlagerforschung und Rückstellungen.

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat am Freitag ein intensives Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über Endlagerforschung, über die Finanzierung der Entsorgung nach dem Verursacherprinzip und über die weitere Zwischenlagerung von Castor-Behältern geführt. „Der Bundeswirtschaftsminister hat erkannt, welche Bedeutung für unsere Arbeit und unsere Glaubwürdigkeit eine Lösung für die Castoren hat, die Deutschland noch aus dem Ausland zurücknehmen muss“, sagte der Vorsitzende der Endlager-Kommission, Michael Müller nach dem gut einstündigen Besuch Gabriels. „Wir begrüßen auch, dass der Bundeswirtschaftsminister die umfassende Haftung der Verursacher für die Lagerung radioaktiver Abfallstoffe schnell gesetzlich sichern will“, fügte er hinzu.

Die Kommissionsvorsitzende Ursula Heinen-Esser betonte ebenfalls, es helfe der Kommission, „dass der Bundeswirtschaftsminister eine einvernehmliche Lösung für die noch zurückzunehmenden Castor-Behälter unterstützt“. Sie hob zudem hervor, dass das Wirtschaftsministerium bei der weiteren Förderung der Endlagerforschung die Empfehlungen der Endlager-Kommission berücksichtigen wolle. Minister Gabriel hatte zuvor die Bereitschaft deutlich gemacht, Empfehlungen der Kommission zur Standortsuche in die Planung von Endlagerforschung  einzubeziehen  Gabriel informierte die Kommission zudem über Teile des neuen Energiekonzeptes von CDU, SPD und CSU, die sich mit der Entsorgung radioaktiver Abfallstoffe befassen. Bis Ende September solle das Ergebnis eines Stresstestes zu den Entsorgungsrückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber vorliegen, berichtete er.  Bis Ende November erwarte man Empfehlungen einer Experten-Kommission, die sich mit der Sicherung der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Entsorgung befassen solle. Ziel sei es, die langfristige Verfügbarkeit der finanziellen Mittel für die Lagerung der Abfälle zu gewährleisten.

Ein Teil der Mitglieder der Endlager-Kommission sah in den Aussagen des neuen Energiekonzeptes zur Zwischenlagerung  von Castor-Behältern ein Abrücken vom Konzept zur Verteilung der Behälter ein, auf das sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den großen Energieversorgern verständigt hatte. Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach von einem sehr guten Konzept und unterstrich die Absicht, darüber Einvernehmen mit den betroffenen Bundesländern herzustellen.

Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass sich dabei ein einzelnes Bundesland seiner Verantwortung entziehen werde, sagte er.

Mit überwältigender Mehrheit beschloss die Kommission später, die Initiative der

Bundesumweltministerin zur Verteilung der Behälter zu unterstützen. Für das künftige Standortauswahlverfahren sei es von zentraler Bedeutung, dass der „Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben auch tatsächlich umgesetzt wird“, heißt es in dem Beschluss.

Die Kommission forderte die Bundesregierung und die betroffen Bundesländer auf, „die Umsetzung dieses Konzeptes zu unterstützen“.

Die Kommission votierte zudem für die Verlängerung ihrer eigenen Arbeitszeit um ein halbes Jahr bis Mitte 2016. Die Mitglieder, die der Kommission als Wissenschaftler und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen angehören, stimmten bei einer Enthaltung einmütig für die Verlängerung. Die 16 Vertreter des Bundestages und der Länder in der Kommission waren bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt. Das Standortauswahlgesetz gibt der Kommission die Möglichkeit, selbst ihre Arbeitszeit einmalig um ein halbes Jahr zu verlängern. Weil sich die Kommission sehr viel später, als geplant, konstituierte,  hatte sie die Verlängerung früh ins Auge gefasst.

Anfragen von Medienvertretern beantwortet: Jürgen Voges – Pressereferent – Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, Tel: +49 30 227-31316, Mail: juergen.voges @ bundestag.de“

Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.

  • Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“

Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“

  • Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.

In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015

Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.

Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.

Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.

Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.

Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

KONRAD stoppen statt erweitern !
Tausende demonstrieren gegen Schacht Konrad in Salzgitter

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.

Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.

Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.

Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.

Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für  Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.

Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.

Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.

(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.

×