„Der Atomausstieg muss weiter gehen, in Deutschland und in Europa. Daher werde ich am 29. Oktober bei der Demonstration für die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau am Start sein und freue mich, dass auch die DIE LINKE aus Gronau, Bonn und Borken sowie die Landesverbände aus Niedersachsen und NRW zu den von zahlreichen Anti-Atom-Initiativen organisierten Aktion aufrufen!“ Mit diesen Worten kündigt der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, seine Teilnahme an der geplanten Demonstration in Lingen an. (Beginn: 29. Oktober 2016, 13 Uhr, Bahnhof Lingen, Abschlusskundgebung vor dem Alten Rathaus.)
Weiter sagte Zdebel: „Auch wenn in Deutschland nach und nach und viel zu langsam die AKWs abgeschaltet werden. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen sind von diesem Ausstieg bis heute ausgenommen, beliefern auch in Zukunft weiter Atommeiler in aller Welt mit dem erforderlichen Uran-Brennstoff. Deutschland bleibt damit auch in Zukunft ein wichtiger Global-Player im Geschäft mit den atomaren Risiken. Nicht nur durch die Riss-Reaktoren in Tihange und Doel wird uns diese Gefahr täglich neu vor Augen geführt. Auch in den noch in Betrieb befindlichen AKWs Lingen oder Grohnde kann es jederzeit zur einer Katastrophe kommen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich einsieht, dass die AKWs sofort vom Netz und die Uranfabriken in Gronau und Lingen dicht gemacht werden müssen. Dafür müssen wir als Anti-Atom-Bewegung gemeinsam Druck machen!“
Willi Hesters, engagierter Atomkraftgegner aus Emsdetten im Münsterland und Anti-Rassist, ist tot. Nur wenige Tage nach seinem 61. Geburtstag ist Willi am 26. September 2016 gestorben. Das innige Mitgefühl der Initiativen gilt seiner Frau und den Familienangehörigen. Willi wird fehlen, für seine Ziele streiten wir weiter. „Einer von uns: Zum Tod von Willi Hesters“ weiterlesen
Lieferungen von Uran-Brennelementen aus Lingen seit 2015. Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von MdB Hubertus Zdebel
Die Versorgung maroder AKWs mit Uran-Brennstoff aus Deutschland im grenznahen Ausland geht weiter: Die Bundesregierung sieht keine belastbare rechtliche Handhabe, um z.B. über die Verweigerung von Ausfuhrgenehmigungen derartige Lieferungen zu unterbinden. Das teilt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (PDF), Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, jetzt mit. Zdebel hatte die Bundesregierung befragt, nachdem ein Rechts-Gutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW zu der Auffassung gelangt war, Ausfuhrgenehmigungen von Uran auf Basis des Atomgesetzes verweigern zu können.
Uran-Brennelemente aus Lingen gehen u.a. an die maroden AKWs im belgischen Doel und im französischen Fessenheim. Angereichertes Uran aus Gronau – so hatte der Geschäftsführer der URENCO gegenüber dem WDR jüngst eingeräumt – würde nach Belgien (Doel und Tihange) geliefert.
In ihrer Stellungnahme für die IPPNW legt die Anwältin Cornelia Ziehm dar, dass Ausfuhrgenehmigungen für Uran-Brennstoff laut Atomgesetz verweigert werden könnten, wenn durch den Uran-Brennstoff-Einsatz im Ausland eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Genau dies wäre mindestens bei den mit tausenden Rissen behafteten (grenznahen) AKWs Tihange 2 und Doel 3 der Fall. Hier hat selbst die Bundesregierung von nicht ausgeräumten Sicherheitsbedenken gesprochen und die Abschaltung gefordert.
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 1 der Tabelle.
In der Antwort des BMUB wird allerdings hingewiesen, dass diese Rechts-Interpretation nicht mit der „Entstehungsgeschichte und Systematik“ des Atomgesetzes in Einklang stünde. Nach Auffassung des BMUB wäre die im Atomgesetz als Bedingung für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung genannte „äußere / innere Sicherheit“ nicht auf den Schutz der Bevölkerung bezogen, sondern solle „Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern“. Gemeint ist damit offenbar der militärische Missbrauch.
Genau dieser Rechts-Auffassung hatte die Anwältin Ziehm in ihrer Stellungnahme bereits zuvor ausdrücklich widersprochen: „Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar. Erforderlich ist nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz zudem ein Handeln bereits aus Vorsorgegründen und nicht erst zur Gefahrenabwehr“, heißt es dort. (Siehe dazu auch die Ausführungen ab Seite 10 der Stellungnahme, die hier bei IPPNW online ist, PDF)
Hubertus Zdebel: „Oberstes Handlungsgebot auch im Atomgesetz muss der Schutz der Menschen sein. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre („Atomkonsens“) und vor allem nach Fukushima ist das Atomgesetz von einem Förder- zu einem Ausstiegsgesetz gemacht worden. Der Bundesgesetzgeber hat sich also gegenüber dem früheren Verständnis im Atomgesetz deutlich gewandelt und dies sollte jetzt auch vom BMUB aktiv weiter entwickelt werden. Es ist höchste Zeit, dass das Atomrecht von einem Betreiberrecht zu einem Schutzsystem für die Menschen weiter entwickelt wird.“
Urananlieferungen aus Lingen von 2009 – 2014, Teil 2 der Tabelle.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung zu diesem Aspekt mit: „Die Genehmigungen zur Ausfuhr von Kernbrennstoffen gemäß § 3 AtG sind gebundene Genehmigungen, d. h. sie sind bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 und 2 zu erteilen. Nach Entstehungsgeschichte und Systematik des AtG soll die Genehmigungsvoraussetzung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG („äußere / innere Sicherheit“) Gefährdungen durch die missbräuchliche Verwendung von Kernenergie verhindern.Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 AtG gibt es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind. Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen kann auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen.“
Insgesamt 7.300 Brennelemente sind aus Lingen seit 2009 ausgeliefert worden. Das ergibt sich aus den Angaben der Bundesregierung zu zwei Kleinen Anfragen des Abgeordneten Zdebel (siehe nebenstehende Auszüge). Darunter auch die Atommeiler in Fessenheim und Doel.
Die Daten über die BE-Lieferungen von 2009 – 2014 entstammen der Kleinen Anfrage von Hubertus Zdebel, Drucksache 18/3771
Wie lange noch leistet die Bundesrepublik mit Uranlieferungen aus Gronau Beihilfe für den riskanten Betrieb belgischer Atomkraftwerke? Mit einer weiteren Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel nun von der Bundesregierung wissen, warum sie nicht von der Möglichkeit gebraucht macht, Ausfuhrgenehmigungen für Uranlieferungen nach Belgien zu untersagen, wie es ein Rechtsgutachten im Auftrag der Ärzteorganisation IPPNW jüngst aufgezeigt hat.
Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter auch Genehmigungen für Lieferungen nach Belgien. Das hatte die Bundesregierung dem Abgeordneten Zdebel jüngst auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt (18/8582, PDF).
„Besorgte Worte allein helfen nicht. Es ist höchste Zeit für konkrete Maßnahmen der Bundesregierung, um zumindest die Beihilfe aus Deutschland für den Betrieb maroder Atomkraftwerke in Belgien und Frankreich einzustellen. Die Uranfabrik in Gronau beliefert nach eigenem Bekunden die belgischen Anlagen mit dem erforderlichen Uranbrennstoff. Diese Liefergungen könnte die Bundesregierung stoppen, wenn sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen nicht erteilt“, so der aus Münster stammende MdB Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.
Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz (§ 3 Abs. 3 Nr. 2) Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von BundesbürgerInnen ausgeht. Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte sich in den letzten Monaten wiederholt besorgt über die grenznahen Reaktoren in Belgien geäußert und für die umstrittenen Reaktoren in Doel und Tihange mindestens die vorrübergehende Abschaltung gefordert. Außerdem hatte sie signalisiert, auch den Betrieb der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabriken in Gronau und Lingen zumindest zu befristen.
Insgesamt 231 Ausfuhrgenehmigungen für tausende Tonnen angereichertes Uran aus der Uranfabrik in Gronau sind seit 2011 bis Anfang 2016 im Zusammenhang mit Exporten von Spaltmaterial für den Betrieb von Atomkraftwerken vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt worden. Darunter als „Zwischenkunde“ oder vermeintlicher „Endkunde“ alle namhaften Unternehmen zur Herstellung von Brennelementen in den USA, Schweden, Frankreich, China, Korea, Großbritannien oder Spanien. Das geht aus einer Übersicht der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des linken Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel hervor (18/8582, PDF). Laut Angaben des Gronau-Betreibers URENCO (hier WDR) beliefert das Unternehmen auch die maroden Reaktoren Doel und Tihange in Belgien.
Erst vor wenigen Wochen hat die Ärzteorganisation IPPNW in einer Rechts-Studie (PDF) aufgezeigt, dass die Bundesregierung mit Blick auf das Atomgesetz Ausfuhrgenehmigungen an Atomanlagen verweigern kann, wenn von ihnen eine Gefährdung für Leib und Leben von Bundesbürgern ausgeht. Mindestens im Fall von Tihange fordert das Bundesumweltministerium eine Stilllegung, bis weitere Prüfungen ergeben, dass die vorgefundenen Risse im Reaktor keine erhöhten Super-GAU-Gefahren bergen.
Eine Liste mit Lieferungen von Uranbrennelementen der zum AREVA-Konzern gehörenden ANF Lingen hatte MdB Zdebel bereits Anfang 2015 auf eine Kleine Anfrage (18/3771, PDF, siehe Antwort auf Frage 5) erhalten. Auf der Kundenliste der Brennelementefabrik Lingen standen mit Datum Ende 2014 unter anderem die AKWs Doels 1 und 2 sowie Fessenheim.
„Die Liste der Ausfuhrgenehmigungen zeigt nur ein unvollständiges Bild, macht aber dennoch deutlich, in welch großem Stil die Uranfabrik in Gronau für den weltweiten Betrieb von Atomkraftwerken weiterhin unbegrenzt im Einsatz ist“, kritisiert Zdebel. „An welche AKWs das zu Brennelementen verarbeitete Uran aus Gronau am Ende konkret ausgeliefert wird, geht aus den Daten nicht hervor. Wenn dort als „Endkunde“ eine Brennelementefabrik genannt wird, ist das irreführend. Endkunde sind die Atomkraftwerke, die diese Brennelemente dann zu Atomrisiken und Atommüll verarbeiten. Rund jedes zehnte AKW in der Welt erhält seinen Uran-Brennstoff aus Gronau.“ Zdebel kündigte an, die Bundesregierung zu diesem Thema weiter zu befragen und dabei auch zu klären, warum von der Möglichkeit, Ausfuhrgenehmigungen zu verweigern, kein Gebrauch gemacht wird.
Hinweis: Zusätzlich zu den genannten Informationen des WDR haben Recherchen des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag gezeigt, dass der Block 2 von Tihange mit Brennelementen von Westhinghouse aus den USA beliefert wird. Das geht aus einer Information über die „Columbia Plant“ von Westinghouse hervor (siehe hier, PDF) Block 3 in Tihange und Doel 4 werden mit Brennelementen aus Spanien von der „Enusa“ in Kooperation mit Westinghouse beliefert. Tihange 3 wird seit 2009 von dort mit frischem Brennstoff beliefert. Insgesamt 240 Tonnen Uran sollen zwischen 2016 und 2021 an die Reaktoren geliefert werden, teilte das Unternehmen in dieser Meldung mit. Mindestens Teile des dafür nötigen angereicherten Urans dürfte Westinghouse aus Gronau erhalten. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Osnabrücker Zeitung, dass die Uranfabrik in Lingen auch den Pannenmeiler im belgischen Doel mit fertigen Brennelementen versorgt. Siehe auch hier: