Kein Castor, keine „Fremdabfälle“ und „Kein Atommüll-Endlager in Lubmin“

radioaktiv-02Das mit dem Konsens beim Neustart bei der Endlagersuche war schon damals übertrieben, wenn man es höflich ausdrückt. Inzwischen hat ja auch das Bundesumweltministerium (BMU) das Scheitern zumindest eines nicht unrelevanten Teils dieses vermeintlichen Konsenses eingeräumt: Alternative Zwischenlagerstandorte für den Atommüll aus der Auslands-Wiederaufarbeitung in Form von 26 Castor-Behältern, die nicht mehr nach Gorleben sollen, gibt es irgendwie nicht. Das BMU will jetzt die Sache selbst in die Hand nehmen (was haben die eigentlich bislang gemacht?) und vor allem in Mecklenburg-Vorpommern wächst die Sorge, dass neuer Atommüll an die Ostsee kommen könnte. Denn: Bei Lubmin in den Energiewerken Nord steht das einzige Zwischenlager, das dem Bund gehört.

So hat laut NDR „Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) … den Bund davor gewarnt, Atommüll aus dem Ausland im Zwischenlager Nord in Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einzulagern. Der Regierungschef reagiert damit auf die Ankündigung seiner Parteifreundin, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, den radioaktiven Abfall auf Standorte in ganz Deutschland zu verteilen. „Wir wollen keinen weiteren Atommüll“, sagte Sellering.“

Im äußersten Nordosten der Republik ist man einigermaßen genervt, von den Energiewerken Nord, wo nicht nur hochradioaktiver, sondern auch leicht- und mittelradioaktiver Atommüll lagert. Seit neuestem auch unbefristet! Das Verwaltungsgericht Greifswald hat dazu jüngst grünes Licht gegeben. Im November wurde hier berichtet:“ Niederlage für das Schweriner Innenministerium: Die EWN dürfen künftig schwach- und mittelradioaktive Fremdabfälle unbefristet in ihrem Atommülllager deponieren und bearbeiten. Das VG verpflichtete das Land, eine entsprechende Genehmigung zu erteilen.“

Das wiederum nehmen die Grünen per PM nun aufs Korn: „Auf ihrer Landesdelegiertenkonferenz in Parchim-Dargelütz lehnen Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern eine Umwidmung des Zwischenlagers Nords in Lubmin zum Atommüll-Endlager ab. Dazu erklärt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Claudia Müller: “Die bisherige Nutzung des Zwischenlagers Nord in Lubmin für den Abbau der Atomkraftwerke Lubmin und Rheinsberg beruht auf einem breiten Konsens in der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns. Mit ihrem Bestreben, das Zwischenlager als dauerhaften Lagerplatz für atomare Abfälle durchzusetzen, steht die Betreibergesellschaft EWN auf weitem Flur alleine da.”

Stefan Fassbinder, Fraktionsvorsitzender in der Grünen Greifswalder Bürgerschaft, erklärt dazu: “Das Zwischenlager Lubmin ist als Endlager für Atommüll völlig ungeeignet. Vor Terroranschlägen, Flugzeugabstürzen und panzerbrechenden Waffen ist Lubmin nicht geschützt. Seine Lage am sensiblen Naturraum Greifswalder Bodden bringt es in unmittelbare Nachbarschaft mit den touristischen Hochburgen Rügen und Usedom. “

Und es gibt einen Parteitagsbeschluss, in dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausdrücklich eine Ausweitung der bisherigen Betriebs-Genehmigung auf eine unbefristete Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Fremdabfälle ablehnen. „Schon in der Vergangenheit positionierten sich die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern zu Lubmin. Mit dem Brunsbüttel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.1.2015 und der Prognose, dass in Deutschland mit doppelt so viel schwach- und mittelradioaktivem Atommüll gerechnet werden muss, ist die Gefahr einer Nutzung Lubmins als Atommüll-Endlager gestiegen.“

Zum Prozeß gegen Castor-Gegner am Landgericht Stralsund – Mutige Aktion gegen atomaren Wahnsinn

Vor über vier Jahren waren AtomkraftgegnerInnen zwischen Greifswald und Lubmin aus Protest gegen Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll mit einer Ankettaktion aktiv. Am 31.03.2015 nun kommt es zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stralsund. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE hat heute solidarische Grüße an die Betroffenen geschickt.

Berufung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die AktivistInnen gegen das Urteil des Amtsgerichts Greifswald eingelegt – natürlich aus unterschiedlichen Gründen, denn die Aktivist*innen fordern einen Freispruch. Hier informieren die AtomkraftgegnerInnen über die Aktion und das Verfahren.

Zdebel: „Es brauchte viele mutige Aktionen, um auf den unverantwortlichen Wahnsinn der Atomenergienutzung und die bis heute ungelöste sichere Lagerung von Atommüll aufmerksam zu machen und die Auseinandersetzungen sind noch längst nicht vorbei. Dazu habt ihr mit den vielen Aktionen rund um den Castor-Transport in das Zwischenlager Nord bei Lubmin beigetragen. Es ist zu wünschen, dass auch das Gericht einsieht, dass dieser Widerstand angesichts der unglaublichen Risiken der Atomenergie als Bürgerpflicht anzusehen ist. Deswegen darf es nur einen Freispruch geben. Während ihr im Dezember 2010 aktiv gegen die Atomgefahren wart, hatte die Bundesregierung sogar die Laufzeitverlängerung auf den Weg gebracht. Es ist bitter, dass erst die Katastrophe von Fukushima wenige Wochen nach eurer Aktion erforderlich war, um den Atomausstieg voran zu bringen. Danke für euren Mut und euren Widerstand!

Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE.“

Atommüll-Zwischenlager brauchen Nachrüstung: Heiße Zellen sind erforderlich

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Probleme bei der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Brennelementen: Heiße Zellen müssen nachgerüstet werden. Foto: Castorbehälter im Zwischenlager Brunsbüttel, das ohne Genehmigung ist. Foto: Vattenfall

Das nächste Problem bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle wartet auf eine Lösung. Nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel gibt es erhebliche Fragen, inwieweit der Terror-Schutz gewährleistet ist. Das Gericht stellte jedenfalls zahlreiche falsche und fehlende Sicherheitsnachweise fest. Und ein weiteres Problem ergibt sich, wenn nun die AKWs an den Standorten zurück gebaut werden, die Castoren aber noch viele Jahrzehnte länger vor Ort bleiben werden. Wenn ein Castor kaputt gehen sollte, braucht es Heiße Zellen vor Ort, in die die Behälter sicher gestellt und repariert werden können.

Heiße Zellen, wie es z.B. eine für das  Zwischenlager in Gorleben gibt, sind hermetisch abschließbare massive Beton-Gebäude, in denen hinter massiven Abschirmungen hochradioaktive Brennelemente z.B. in defekten Castoren vollautomatisch „gehandhabt“ werden können. Auf die Notwendigkeit solcher Zellen hatten AtomkraftgegnerInnen schon während der Genehmigungsverfahren für die Standort-Zwischenlanger hingewiesen. Derartige Zellen sind jedoch bis heute an den Standort-Zwischenlagern nicht eingebaut. Auch in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus und Lubmin fehlen solche wichtigen Sicherheitseinrichtungen.

Die abgeschalteten Atomkraftwerke sollen in den nächsten Jahren nach und nach zurück gebaut werden. Zehn bis 20 Jahre könnte das dauern. Die hochradioaktiven Brennelemente werden dazu in Castor-Behälter verpackt und dann in die Standort-Zwischenlager auf dem Betriebsgelände gestellt. Irgendwann werden auch die Sicherheitsbereiche der Meiler demontiert, der Druckbehälter ausgebaut und die Kühlbecken demontiert. Was aber passiert, wenn es nach dem Rückbau bei den Castor-Behältern im Standort-Zwischenlager zu Problemen kommt? Wenn einer oder gar beide Behälter-Deckel undicht werden?

Außerdem weist Wolfgang Neumann vom Gutachterbüro „intac“ auf Nachfrage von umweltFAIRaendern darauf hin: „Untersuchungen, wie sich die Brennelemente bei der auf zunächst 40 Jahre genehmigten Zwischenlagerung verhalten werden, liegen nur wenige vor. Deshalb muss man in der Lage sein, in die Behälter sehen zu können, war nur in Heißen Zellen möglich ist.“

Und was, wenn die Lagerung, wie heute absehbar, weitaus länger andauern wird? Denn ein „Endlager“ wird es vermutlich erst jenseits der 2050er Jahre geben. Die Genehmigungen für die Castor-Zwischenlager an den Standorten laufen aber überall in der Republik um das Jahr 2045 aus. Schon Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben und Ahaus aus.

Auch Michael Sailer, Öko-Institut und Chef der Entsorgungs-Kommission der Bundesregierung, hatte auf diese Probleme erst neulich bei einer Sitzung der Atommüll-Kommission drastisch hingewiesen und sprach davon, dass man nicht mal sagen könnte, ob nach 40 oder mehr Jahren Lagerzeit noch Brennelemente-Strukturen in den Behältern sind oder diese sich weitgehend aufgelöst hätten.

Eine weiteres Problem stellen die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England und Frankreich dar. Diese Castor-Transporte dürfen nach den Vereinbarungen im Standortauswahlgesetz nicht mehr in das Zwischenlager nach Gorleben, sondern sollen auf die Standort-Zwischenlager an den AKWs verteilt werden. Bis heute sind die Standorte dafür noch nicht gefunden worden. Vor allem die CDU/CSU-Länder sind nicht zur Aufnahme bereit und die Atomkonzerne klagen gegen diese gesetzlichen Regelungen.

Das Problem ist: Der Atommüll aus Frankreich und England dürfte im Falle von Problemen mit den Castoren auslegungsmäßig und sicherheitstechnisch sowie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht in die (noch vorhandenen) AKWs gebracht werden. Entweder müssten also für die (abzubauenden) Reaktoren neue Umgangs-Genehmigungen beantragt werden oder aber es müssten dringend Heiße Zellen geplant und gebaut werden.

BUND-Vorsitzender Hubert Weiger fordert Castor-Stopp für Zwischenlager und neue Genehmigungen: Sicherheit muss nachgewiesen werden

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Der BUND-Chef Hubert Weiger fordert Konsequenzen für mehr Sicherheit beim Umgang mit hochradioaktivem Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil. Foto: Dirk Seifert

Der BUND legt nach. Die sieben Landesverbände des BUND, in denen Atommüll-Lager stehen, und der Bundesverband haben die jeweiligen Atomaufsichtsbehörden in den Ländern sowie die Bundesumweltministerin aufgefordert, endlich aktiv zu werden: Nach dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig fordert der mitgliederstarke Verband, dass die Sicherheit sämtlicher Atommülllager überprüft werden muss. Bis neue Genehmigungen die Sicherheit nachweisen können, muss es wie in Brunsbüttel einen Einlagerungsstopp für neue Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen geben. Die Forderungen beziehen sich auch auf die sicherheitstechnisch als noch schlechter bewerteten Zwischenlager in Gorleben, Ahaus und Lubmin. Eine ausführliche Stellungnahme hatte der BUND bereits hier vorgelegt:

umweltFAIRaendern dokumentiert: „Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben für die Atomaufsicht jeweils zuständige Länderminister bzw. -ministerinnen aufgefordert, in Brunsbüttel sowie an allen anderen 14 in Deutschland eingerichteten Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich neue Sicherheitsüberprüfungen vorzunehmen.

„Es ist inakzeptabel, wenn die zuständigen Ministerien nach Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel so tun, als gäbe es woanders keine Sicherheitsprobleme“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Die Ministerinnen und Minister müssen umgehend nachweisen, dass sämtliche Zwischenlager zum Beispiel gegen Terrorattacken umfangreich geschützt sind. Zudem müssen an allen Standorten neue Genehmigungen für das Zwischenlagern hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Vor allem müssen diese Genehmigungen strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur Klärung dieser offenen Fragen dürfen keine weiteren Castor-Behälter in diese Läger gebracht werden“, sagte Weiger. Die umgehende Sicherheitsüberprüfung der Zwischenlager sei auch deshalb erforderlich, weil Hendricks die in Kürze anstehenden Rücktransporte von Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich bzw. Großbritannien auf mehrere Zwischenlager in Deutschland verteilen wolle.

Die Darstellung der Atomaufsicht von Bund und Ländern, es gebe nach Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel sowohl dort als auch bei den anderen Atommüll-Lagern in Deutschland keine Sicherheitsprobleme, sei unglaubwürdig. Zwar beziehe sich das dazugehörige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nur auf die Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelemente in Brunsbüttel. Die Folgen dieses Urteils gingen jedoch weit darüber hinaus. Da die Mehrheit der Zwischenlager nahezu gleichzeitig geplant, genehmigt und gebaut worden sei, bestünden die in Brunsbüttel beanstandeten oder zumindest vergleichbare Defizite mit hoher Wahrscheinlichkeit auch an anderen Standorten.

„Große Fragezeichen bezüglich der Sicherheit bestehen insbesondere bei den zentralen Zwischenlagern in Gorleben, Ahaus und Lubmin“, sagte Weiger. „Diese sind älter als die anderen 12 direkt an den Atomkraftwerken eingerichteten Atommülllager und genügen mit hoher Wahrscheinlichkeit nur deutlich niedrigeren Sicherheitsstandards“, so der BUND-Vorsitzende.

„Sämtliche Atommüll-Zwischenlager in Deutschland müssen sicherheitstechnisch für Öffentlichkeit und Gerichte transparent und nachvollziehbar neu überprüft werden. Gelingt das nicht, ist dies ein weiterer Beleg für die Unvereinbarkeit der Atomenergie mit dem Rechtsstaat. In der Konsequenz müssen alle Atomkraftwerke umgehend vom Netz genommen werden“, sagte Weiger.“

Weitere Informationen zu den Atommüll-Zwischenlagern finden Sie im Internet unter: https://www.bund.net/index.php?id=21910

Pressekontakt: Thorben Becker, BUND-Atomexperte.Brunsmeier-Weiger-BUND-BDV-Nov201402

Atommüll nach Lubmin an die Ostsee? Grüne dafür – Grüne dagegen

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Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert

„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.

Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird  aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.

Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.

Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“

Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“

Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.

Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)

Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.

Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.

Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei  der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.

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