Uranfabriken der URENCO – Initiativen warnen vor einem Verkauf

robinwood_uranfabrig_gronauHeute haben mehrere Anti-Atom-Initiativen zum geplanten Verkauf der Uranfabriken der URENCO per Pressemitteilung gewarnt. Am 5. Dezember gibt es zu diesem Verkauf, an dem neben Deutschland und England auch die Niederlande beteiligt sind, eine öffentliche Anhörung im holländischen Parlament. Die PM folgt hier gleich in vollem Wortlaut. Zum Hintergrund hier weitere Informationen:

Hier die PM im vollen Wortlaut:
Verkauf des internationalen Urananreicherers URENCO, Betreiber der Gronauer Urananreicherungsanlage: NL-Parlament veranstaltet am 5. Dez. Runden Tisch

AtomkraftgegnerInnen fahren nach Den Haag – und fragen sich ob auch Bundes- und NRW-Landesregierung teilnehmen            

Am Donnerstag, den 5. Dezember, findet um 10:00 Uhr in Den Haag ein Runder Tisch des niederländischen Parlamentes zum Verkauf des Urenco-Konzerns statt. Dort will man über juristische, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Aspekte diskutieren. Dass gerade das niederländische Parlament zum Verkauf des Urenco-Konzerns Diskussionsbedarf hat verwundert nicht: So war doch die niederländische Urenco-Urananreicherungsanlage in Almelo in den 70er Jahren Ort des Geschehens, an dem der pakistanische Dr. Qadir Khan Baupläne für die Zentrifugentechnologie entwendete und somit Pakistan zur Atommacht machte.

Deutsche und niederländische AtomkraftgegnerInnen und FriedensaktivistInnen werden an der öffentlichen Sitzung teilnehmen. Ob die NRW-Landesregierung und die Bundesregierung an dem runden Tisch teilnehmen werden ist derzeit ungewiss. AtomkraftgegnerInnen fordern von der Bundes- und Landesregierung das Schweigen um die Gronauer Urananreicherungsanlage zu brechen.

Es geht bei dem Verkauf von Urenco um viel Geld für die angeschlagenen deutschen Anteilseigner RWE und Eon, aber das darf nach Ansicht der AtomkraftgegnerInnen kein Grund für ein Nichteinmischen bei der einzigen Deutschen Urananreicherungsanlage sein.

„Die Urananreicherung ist der einfachste Weg zur Atombombe.“

Die Urananreicherungsanlagen der Urenco in Gronau, Almelo und Capenhurst arbeiten mit der Zentrifugentechnologie, wie sie auch im Iran eingesetzt wird. Dass diese Technologie die Grundlage zum Atombombenbau darstellt, machte Michael Sailer als Chef der deutschen Entsorgungskommission in der TAZ vom 02.04.2013 deutlich: „Die Urananreicherung ist der einfachste Weg zur Atombombe.“

Auch der trilaterale Vertrag der Anteilseignerländer Niederlande, Großbritannien und Deutschland konnte nicht verhindern, dass Dr. Qadir Khan brisante Unterlagen aus Almelo nach Pakistan schaffte. „Wie soll denn dann erst Sicherheit gewährleistet werden, wenn der Urenco-Konzern von einem Fond oder einem (außereuropäischen) Privatinvestor gekauft wird?“ fragt sich Udo Buchholz vom Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Während es in den Niederlanden eine öffentliche Diskussion gibt, hüllt sich die NRW-Landesregierung in Schweigen: „Die rot-grüne Landesregierung scheint auf beiden Augen blind zu sein, wenn es um die Urananreicherung geht. Es  wird ständig auf die Willenserklärung  im NRW-Koalitionsvertrag zur rechtssicheren Beendigung der Urananreicherungsanlage verwiesen. Doch auch 1,5 Jahre nach dem Abschluss des Koalitionsvertrages wurde faktisch nichts unternommen und die Landesregierung schweigt zu dem Urenco Verkauf“ so Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND NRW

Die Bundesregierung hält eine Beteiligung des Bundestages und der Öffentlichkeit für nicht notwendig. Dies teilte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auf kleine Anfragen im Bundestag mit. Weiterhin heißt es beim Wirtschaftsministerium, dass die Sicherung der Technologie genauso wichtig sei, wie die Nichtweiterverbreitung der Atomwaffen und die wirtschaftliche Solidität der Urenco. „Mit anderen Worten: Die Bundesregierung will weiterhin Zugang zu atomwaffenfähiger Technologie haben und stellt wirtschaftliche Aspekte gleichrangig neben Friedensaspekte“ erklärt Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Für die AtomkraftgegnerInnen ist die Sachlage klar: Urananreicherungsanlagen dürfen nicht verkauft, sondern müssen stillgelegt werden. Dies trifft im Besonderen auf die deutsche Urananreicherungsanlage in Gronau zu, wenn man den Atomausstieg ernst nehmen wolle.

Die Sitzung wird per Live-Stream im Internet übertragen: http://www.tweedekamer.nl/vergaderingen/livedebat/index.jsp

Quellen:

Bundestag Drucksache 17/12364

Bundestag Drucksache 17/12142

TAZ, 02.04.2013

Dem Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen gehören folgende Gruppen und Initiativen an:

Weitere Informationen:

www.sofa-ms.de

www.urantransport.de

www.kein-castor-nach-ahaus.de

www.bund-nrw.de

http://nrw.dfg-vk.de/

http://www.bbu-online.de 

Urenco: Geheimpolitik der Bundesregierung – Niederlande macht Runden Tisch

robinwood_uranfabrig_gronauHier zur Dokumentation eine Pressemeldung des Linken-Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel zur geplanten Anhörung im Niederländischen Parlament und dem Schweigen der deutschen Bundesregierung zum Verkauf der Uranfabriken der URENCO. Bei URENCO wird Uran angereichert. Die Technik ist grundsätzlich auch in der Lage, waffenfähiges Uran anzureichern und unterliegt daher strengen Sicherheitskontrollen, damit das nicht passiert. Aber: Die URENCO mit ihren vier Uranfabriken, eine davon in Deutschland (Gronau), soll verkauft und privatisiert werden.

Der Linken-Abgeordnete hatte der Bundesregierung schriftlich Fragen gestellt, wie es aktuell mit dem Verkauf der URENCO und damit zusammenhängenden Sicherheitsfragen steht. Die – wenig aussagekräftigen – Antworten gibt es hier in dieser PDF. Dort ist auch zu lesen, dass die Bundesregierung bislang keine Information oder Beteiligung des Bundestages plant.

Hier die PM: „Die Bundesregierung möchte die Privatisierung der URENCO offenbar still und heimlich, ohne öffentliche Debatte, über die Bühne bringen. Deswegen will sie auch den Deutschen Bundestag und die NRW-Landesregierung nicht einbeziehen. Weil die deutsche Bundesregierung nichts mitteilt, werde ich mich am kommenden Donnerstag im niederländischen Parlament über den geplanten URENCO-Verkauf schlau machen“, so der aus Münster stammende Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Hubertus Zdebel.

Zdebel weiter: „Bereits im September ist bekannt geworden, dass die Eigentümer von URENCO, namentlich Großbritannien, die Niederlande und die deutschen Konzerne E.on und RWE, einen Verkauf planen.  ‚Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für eine weitergehende Beteiligung des Deutschen Bundestages‘, war diese Woche die Reaktion der Bundesregierung auf meine Frage. Politisch ist diese Geheimpolitik in Sachen URENCO eine Kapitulationserklärung der Bundesregierung. Gerade gegenüber den Menschen im Münsterland, die zu Recht befürchten, dass ihre Region zum Atomklo Deutschlands gemacht werden soll, ist das eine Unverschämtheit. Das niederländische Parlament reagierte auf die Verkaufspläne mit der Einrichtung eines Runden Tisches. Ich werde deshalb am 5. Dezember an der Anhörung des niederländischen Parlaments in Den Haag teilnehmen, um mich dort über die Vorgänge zu informieren.

In den Uranfabriken der URENCO, zum Konzern gehört unter anderem die Anreicherungsanlage im westfälischen Gronau, wird Uranbrennstoff für Atomkraftwerke hergestellt. Die dort eingesetzte Technologie ist aber auch zur Herstellung von atomwaffenfähigem Uran nutzbar. Die Tatsache, dass die Bundesregierung weder einen Börsengang  der URENCO ausschließt, noch den Verkauf an einen Pensions-, Investment- oder Hedgefonds ist zutiefst Besorgnis erregend. Es ist nämlich völlig unklar, wie unter solchen Besitzverhältnissen die Weiterverbreitung dieser Technologie an Dritte sicher ausgeschlossen werden kann. Die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen muss allerhöchste Priorität für die Politik haben.“

ATOMMÜLL: Wir müssen uns Sorgen machen – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland

cover_sorgenberichtZu Beginn der Reaktorkatastrophe von Fukushima rief die Bundesregierung zwar den Atomausstieg aus, doch verändert hat das nichts. Der Atommüll strahlt weiter. Der aktuelle „Sorgenbericht der Atommüllkonferenz“ 2013 zeigt das deutlich.

Wir müssen uns Sorgen machen

Daten zu über 90 Atommüllstandorten in Deutschland hat die Politologin Ursula Schönberger für diese Bestandsaufnahme zusammengetragen, dabei sind „Spezialitäten“ wie 1.900 Altlastanlagen der Wismut, für die keine Sanierungspflicht besteht, nicht einmal mit gerechnet. Gemeinsam mit einem Redaktionsteam auf Initiative der Atommüllkonferenz (*) ist ein 272 Seiten starkes Buch entstanden, das die Atommüllmisere der Bundesrepublik Deutschland abbildet.

Karte_zum_SorgenberichtZu lesen sind diese Datenblätter der gesamtdeutschen Atommüllära wie Szenen aus einem Kriminalroman. Im Anhang wird in kurzen Essays auf standortübergreifende Probleme eingegangen: Das „Freimessen“ von Atommüll, Transparenz oder der ungelösten Frage nach dem Lagerkonzept für das gesamte Atommüllaufkommen.

Wohlgemerkt, diese Bestandsaufnahme zeichnet nicht nur die ca. fünf Prozent hochradioaktiver Abfälle auf, die das Standortauswahlgesetz umfasst, sondern auch die restlichen 95 Prozent des bundesrepublikanischen Atommülls, den die Politik gerne verschweigt. Dem Sorgenbericht ist eine gefaltete, DIN A 1 große, Karte beigelegt, die alle Atommüllstandorte noch einmal visuell sichtbar macht und die für 3 Eur auch gesondert bezogen werden kann. Von einer weißen Landkarte kann heute niemand mehr sprechen.

ReferentInnen-Service

ursulaschoenberger-sorgenberichtFür alle Arten von Veranstaltungen und Aktionen zur Vorstellung der Bestandsaufnahme vermitteln wir gerne ReferentInnen, die an der Ausarbeitung mitgearbeitet haben, inbesondere Ursula Schönberger, die die Arbeit geleitet hat und als Autorin firmiert oder Peter Dickel. Kosten: Fahrtkosten, falls erforderlich Übernachtung. Über ein Honorar freuen wir uns, es ist aber keine Bedingung.

Veranstaltungen könnten z.B. im Buchhandel, Volkshochschulen oder als eigene Abendveranstaltung stattfinden; können aber auch Pressegespräche oder Gespräche mit KommunalpolitikerInnen sein.

Zur weiteren Absprache bitte eine Mail an bestandsaufnahme@atommuellkonferenz.de, wenn schon möglich mit Termin-Wunsch und kurzer Info zur Art der geplanten Veranstaltung.

web-banner-sorgenberichtBericht bestellen

Das 272-seitige Buch incl. einer beigefügten farbigen A1-Übersicht kann im Webshop der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD (shop.ag-schacht-konrad.de), per eMail an bestandsaufnahme@atommuellkonferenz.de oder im Buchhandel (ISBN 978-3-00-043228-6) bestellt werden und kostet 15 Eur (zzgl. 2,50 Eur Versandkostenpauschale).

Bestellen bei ROBIN WOOD: Hier im Shop von ROBIN WOOD kann der Sorgenbericht online bestellt werden.

Bestandsaufnahme Atommüll weiter bekannt machen

Die weitere Verbreitung der Bestandsaufnahme kann unterstützt werden durch z.B.:

  • Buchhandlungen im Wohnort ansprechen, ob sie Exemplare (auch in Kommission und mit dem üblichen Buchhandelsrabatt) ins Programm aufnehmen
  • eine Veranstaltung organisieren, ReferentIn einladen (s.o.)
  • ein Pressegespräch/eine Pressekonferenz organisieren
  • den Flyer an geeigneten Orten auslegen
  • das A1-Plakat bestellen und gut sichtbar aufhängen
  • den Sorgenbericht bestellen, lesen und mit den Informationen weiterarbeiten
  • diese Info in eigene Verteiler weiterleiten

Thomas Erbe, Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e. V.

(*) Die ATOMMÜLL-Konferenz ist ein fachpolitisches Forum von Standorten, Verbänden und unabhängigen WissenschaftlerInnen; mehr: www.atommuellkonferenz.de

URENCO Verkauf und Risiko Weiterverbreitung Atomwaffentechnologie: Linker Abgeordneter Zdebel fragt Bundsregierung

URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.
URENCO-Uranfabrik in Gronau: Gaszentrifugen zur Urananreicherung können auch Waffen-Uran herstellen.

Während in den Niederlanden am 5. Dezember ein Runder Tisch im Parlament über Risiken eines Verkaufs der Uranfabriken der URENCO diskutieren wird, hüllt sich die Bundesregierung weiterhin in einen Mantel des Schweigens. Der Verkauf der URENCO ist nicht nur von Bedeutung, weil der Konzern über ein Drittel des Weltmarkts für Urananreicherung dominiert und damit einer der wichtigsten Lieferanten für den in Atomkraftwerken eingesetzten Uranbrennstoff ist. Die Technologie der Gas-Zentrifugen, die dabei zur Anwendung kommt, kann auch zur Herstellung von waffenfähigem Uran für militärische Zwecke eingesetzt werden. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel hat jetzt die Bundesregierung schriftlich um Antworten über die Risiken des URENCO-Verkaufs gebeten und will u.a. wissen, ob auch der Deutsche Bundestag beteiligt und vor dem Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung ersucht wird.

Auf Schriftliche Kleine Anfragen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit recht einsilbig reagiert und weder zu den Interessenten noch zu den Weiterverbreitungs-Risiken Stellung genommen. Eine Beteiligung des Bundestags, so die Regierung Anfang September, sei derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung und die Regierungen der Niederlande und Großbritannien sind über den Vertrag von Almelo für die Überwachung der URENCO-Anlagen gemeinsam zuständig und müssten einem geplanten Verkauf zustimmen. Aufgrund der hohen militärischen Bedeutung der URENCO-Fabriken und der enormen Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik, verhandeln die drei Regierungen seit Monaten über die Sicherheitsbedingungen im Falle eines Verkaufs der URENCO. Interessenten gibt es weltweit, von Canada über Frankreich bis hin in den asiatischen Raum.

Der aus Münster, unweit der deutschen URENCO-Uranfabrik in Gronau, stammende Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel hat jetzt die Bundesregierung per Einzelfragen um Auskunft zu den Risiken eines Verkaufs aus bundesdeutscher Sicht und zum Stand der Verhandlungen ersucht. Mit Datum vom 21. November hat er die folgenden Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung für den Monat November 2013 an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung dürften dann Ende nächster Woche vorliegen, wenige Tage bevor das niederländische Parlament den Runden Tisch zum URENCO-Verkauf durchführt:

„1)  Welche Probleme bestehen aus Sicht der Bundesregierung bei einem geplanten Verkauf der Urananreicherungsfirma URENCO und dem damit verbundenen 50 Prozent Anteil der URENCO an der Enrichment Technology Company (ETC) an Privat-Unternehmen mit Blick auf die Weiterverbreitungs-Risiken und wie sollen diese gelöst werden?

2)  Welche Ergebnisse hatten die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der britischen sowie niederländischen Regierungen zu einem Rechtsrahmen, der den drei Regierungen die Durchsetzbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo auch in der Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern sicherstellt und wann ist mit einem Abschluss der Gespräche zwischen den drei Regierung zu rechnen?

3)  Sieht die Bundesregierung auch angesichts des Runden Tisch des niederländischen Parlaments zum Verkauf von URENCO am 5. Dezember 2013 weiterhin keine Notwendigkeit, den Bundestag über die eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Veränderung der Eigentümerstruktur bei URENCO zu unterrichten, und wird sie die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen, bevor sie einer Änderung der Eigentümerstruktur bei URENCO oder einem neuen Rechtsrahmen zur Regelung der staatlichen Aufsicht der URENCO-Aktivitäten zustimmt?“

Mehr Informationen über die Bedeutung und Rolle der URENCO und der Uranfabrik in Gronau hier:

Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

×