AKW Krümmel – Wie geht abschalten?

AKW Krümmel – Auch die Stilllegung birgt viele Risiken, Foto: Dirk Seifert

Über das weitere Verfahren zur Abschaltung des AKW Krümmel lädt die Stadt Geesthacht zu einer Infoveranstaltung am 13. September 2012 ein. Während Betreiber Vattenfall sich in alt bekannter Manier bis heute nicht in die Karten schauen lässt, will die Stadt Geesthacht zusammen mit Vertretern aus der zuständigen Atomaufsicht im Kieler Umweltministerium, vom Bundesamt für Strahlenschutz und von der Intac (ehemals Gruppe Ökologie) über die Alternativen, die Verfahrensfragen und die Risiken des Abbaus des Atommeilers informieren und diskutieren. Offen ist scheinbar noch, ob jemand von Vattenfall kommen wird. Gleich um die Ecke des AKW Krümmel beginnt mit einer weiteren Veranstaltung auch der Rückbau der Forschungsreaktoren der GKSS.

Gegenüber der Atomaufsichtsbehörde hatte Vattenfall noch Ende letzten Jahres zugesichtert, bis zum März 2012 darüber zu entscheiden, was mit dem AKW geschehen soll, ob Vattenfall sich für den Rückbau entscheidet oder zunächst den „sicheren Einschluss“ favorisiert. Doch kurz vor Ablauf der Frist teilte Vattenfall mit, dass es bis zu einer Entscheidung noch dauern wird. Andere Betreiber, z.B. E.on für das AKW Biblis hat dies bereits vor Monaten entschieden und inzwischen sogar schon die ersten Anträge bei der zuständigen Behörde in Hessen eingereicht.

Allerdings: Ob Rückbau oder Einschluss: Die hochradioaktiven Brennelemente im Reaktorkern und im Abklingbecken werden so schnell nicht aus dem Atommeiler entfernt werden können. Denn es mangelt an den erforderlichen Castorbehältern. Können die Brennelemente nicht in die Castoren verpackt werden, müssen sie weiter aktiv gekühlt werden und damit müssen sie vorerst im AKW bleiben. Und es müssen aktiv Sicherheits- und Kühlsysteme in Betrieb bleiben.

Für die AKWs in Biblis wurde jüngst folgendes mitgeteilt, was auch für das AKW Krümmel relevant sein dürfte: Laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut des hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich sollen bei der GNS künftig rund 80 Castorbehälter hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier).

Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wollen die Betreiber mit dem Abriss beginnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert – so ist es z.B. bei dem AKW in Obrigheim der Fall .

Hinzu kommt: Selbst wenn die Brennelemente endlich in Castoren verpackt werden können – ein Endlager steht vor 2030/40 nicht zur Verfügung. Bis dahin werden sie auf dem AKW Gelände in der benachbarten Zwischenlagerhalle geparkt. Ungesichert gegen Flugzeugabstürze und Terrorangriffe. Siehe zur Problematik der Standortzwischenlager hier und auch hier.

Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Vor diesem Hintergrund geht es also auch um die Frage: Abbau des AKW Krümmel und was passiert mit dem Atommüll?

Die Einladung der Stadt Geesthacht im Wortlaut:

„Deutschland steigt aus der Atomkraft aus. Das AKW Krümmel bleibt endgültig vom Netz. Und jetzt? Wie geht es weiter? Die Stadt Geesthacht lädt ein: Bürgerinformation zum Thema „Rückbau des AKWs Krümmel“

13. September 2012, 18.00 – 20.30 Uhr, Stadtverwaltung Geesthacht, Markt 15, Ratssaal

Experten beantworten Bürgerfragen:

• Dr. Cloosters und Dr. Karschnick, Atomaufsicht Kiel

• Dr. Hoffmann, Bundesamt für Strahlenschutz

• Wolfgang Neumann, Physiker vom Gutachterbüro „intac-Hannover“

• Eingeladen wurde auch ein Vertreter von Vattenfall.

Veranstalter: Stadt Geesthacht, angeregt durch: ElternInitiative Geesthacht u. BUND Ortsgruppe  Geesthacht, unterstützt durch den Umweltbeirat Geesthacht

Es gibt viele Fragen!

1.  Läuft das AKW Krümmel noch im „Stand-By-Modus“? Was heißt das eigentlich?

2.  Was heißt „Rückbau“ oder „Sicherer Einschluss“?

3.  Wann fällt diesbezüglich eine Entscheidung? Wie viele Jahre/Jahrzehnte dauert ein etwaiger Rückbau?

4.      Was passiert mit den radioaktiv kontaminierten Bestandteilen, die durch den Abbau anfallen? Werden sie im Zwischenlager des AKWs gelagert?

5.    Welche Sicherheitsrisiken bestehen im Moment? Welchen Einfluss haben 1100 Fässer mit radioaktivem Abfall auf unsere Sicherheit?

und und und….

Kontakt: info@elterninitiative-geesthacht.de, http://www.elterninitiative-geesthacht.de

E.on schaltet ab – Informationszentren an den AKWs werden stillgelegt

E.on schaltet ab. AKWs künftig ohne Informationszentren. Foto: Dirk Seifert

E.on scheint am Ende, steht mit dem Rücken zur Wand… Die Not scheint so groß, dass das Unternehmen jetzt erstmals freiwillig einen Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie machen wird: Ende des Jahres werden alle Informationszentren an den Atomkraftwerken endgültig abgeschaltet.

Betroffen davon sind die AKW Standorte in Brokdorf, Grohnde, Isar/Ohu und Grafenrheinfeld. Angaben, wie viele Beschäftigte damit bei einem der größten europäischen Energieversorger ihren Arbeitsplatz verlieren, macht das Unternehmen nicht. Allerdings: Derzeit läuft ein massives Sparprogramm, bei dem allein in Deutschland 6.000 Arbeitsplätze abgebaut werden. Weltweit sollen es insgesamt 11.000 Arbeitsplätze sein.

Auf der Homepage von E.on-Kernkraft ist zu lesen: „E.ON bewegt sich derzeit in einem für das Unternehmen äußerst schwierigen Marktumfeld, geprägt durch den Ausstieg aus der Kernenergie, zunehmender Regulierung, sinkenden Erträgen im Erzeugungs- und Gasgeschäft sowie einem ambitionierten Wandel der Technologien. Hinzu kommen die großen wirtschaftlichen Probleme im gesamteuropäischen Raum. Wir sehen uns deshalb im Unternehmen zu umfangreichen Einsparmaßnahmen gezwungen.
Vor diesem Hintergrund haben wir entschieden, unsere Informationszentren an den Kernkraftwerksstandorten zum 31. Dezember 2012 zu schließen.“

Da muss man ja fast Mitleid bekommen. Armes E.on! Dabei ist ein Großteil der Probleme komplett hausgemacht: E.on hat sich bei seinem Anfang 2000 gestarteten Expansionskurs in Europa verzockt, dabei die Energiewende komplett verschlafen und wohl auch bei Finanzgeschäften viel Geld verloren. Und über Jahre hohe Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet. Diese verfehlte Geschäftspolitik wird nun auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.

Die als Informationsarbeit getarnten Propagandazentren waren laut einem Bericht von  „dewezet“ gut besucht: „Für das Informationszentrum am AKW Grohnde hatte E.on zuletzt für das Jahr 2010 insgesamt 6000 Besucher angegeben. Bundesweit sollen es in den insgesamt 24 Zentren rund 250.000 gewesen sein.

Damals hatte laut dewezet Petra Uhlmann, E.on Chefsprecherin für Kraftwerke, noch Transparenz und Dialog betont: „Transparente Information, spannende Eindrücke und auch die Auseinandersetzung mit kritischen Fragen stehen im Mittelpunkt unserer Aufklärungsarbeit.“ Toll. Zwei Jahre später hat sich das irgendwie ein wenig verändert. Der NDR zitiert Uhlmann zur Schließung der E.on Aufklärungszentren jetzt so: „Wir sind nicht verpflichtet, Besucherzentren an den Kernkraftwerken zu betreiben“, so E.ON-Sprecherin Petra Uhlmann. Na dann, ist ja alles klar! Dass E.on im Gegenzug in Hannover eine Kinderkrippe eröffnet hat, mag da wenig tröstlich sein.

In allen anderen Fragen, die mit Atomenergie zu tun haben, bleibt E.on aber weiter unbelehrbar. Auf der Konzernseite bestreitet der Atomkonzern noch einmal mit Vehemenz, dass die Abschaltung von einigen (alten) Atommeilern als Konsequenz aus Fukushima zwingend war. Dabei wird der deutsche Stresstest, der in vielen Reaktoren deutliche Mängel zeigt, tunlichst verschwiegen und nur über die vermeintlichen Ergebnisse des europäischen Stresstests berichtet: „Die Untersuchungen zeigen, dass die Kernkraftwerke von E.ON – inklusive der abgeschalteten Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 – bei allen unterstellten Szenarien über große Sicherheitsreserven verfügen, die über die in Gesetzen, Genehmigungen und Regelwerken festgelegten Anforderungen weit hinausgehen.“

Dass die Kritik an den eher laschen europäischen Kontrollen recht groß war, bleibt natürlich unerwähnt. Die Frankfurter Rundschau hatte die Kritik vieler Fachleute im Mai 2011 unter der Überschrift zusammengefasst: „Atomlobby setzt sich durch. Stressfreie Stresstests für Europas AKW“. Terrorangriffe und Flugzeugabstürze sind im Rahmen der EU-Prüfungen gar nicht untersucht worden. Siehe auch hier.

AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe

AKW Brokdorf – Viele offene Sicherheitsfragen nach Fukushima. Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de

Noch immer sind die Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima für die noch laufenden deutschen Atomreaktoren nicht umgesetzt. Weder im AKW Brokdorf, noch in den anderen acht Atomkraftwerken. In der Zustimmung für das Wiederanfahren des AKW Brokdorf vom 26. Mai 2012 verweist die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde darauf , dass mit den erforderlichen Nachrüstungen erst begonnen wurde. Bis heute noch völlig unklar ist, welche Konsequenzen sich für die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager ergeben, einerseits hinsichtlich des Anti-Terror-Schutzes und andererseits in Folge der Bewertung der Abläufe von Fukushima.

Nachrüstungen sind aber nicht nur wegen Fukushima erforderlich. Hierzu sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest der Reaktorsicherheitkommission sowie des Stresstests der EU relevant. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Februar 2012 nicht nur zum Fukushima Erdbeben, sondern auch zu einem weiteren Erdbeben in Japan Vorschläge bzw. Empfehlungen für die deutschen Atomkraftwerke ausgesprochen hat. Einmal geht es um Konsequenzen aus dem Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 in Bezug auf die Anlagen in Fukushima Dai-ichi und Dai-ni. Außerdem aber auch um das NiigatakenChuetsu-Oki-Erdbeben und den AKW-Komplex in Kashiwazaki-Kariwa vom 15. Juli 2007. Auch dieses Erdbeben hatte schwere Folgen für das Atomkraftwerk.

Ohne sich konkreter über den gesamten Umfang der erforderlichen Nachrüstungen zu äußern, stellt die Atomaufsicht für das AKW Brokdorf fest: „Die aus den Ereignissen in Fukushima abzuleitenden Maßnahmen und Untersuchungen wurden eingeleitet und werden betriebsbegleitend weiter verfolgt“ (Seite 11, Zustimmung 2012 Brokdorf Zustimmung zum Wiederanfahren nach Revision 2012).

Die bis heute, also rund eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima, erfolgten Nachrüstungen sind eher marginal: Im AKW Brokdorf sind mit so genannten Dammbalken an einigen Gebäudeteilen Wassersperren bis zu einer Höhe von fünf Metern angebracht worden. Außerdem wurden zusätzliche Boote beschaft, mit denen im Falle von Überflutungen Material zum AKW transportiert werden kann. Außerdem wurden neue „Steckdosen“ angebracht, an denen ein zusätzliches Notstromaggregat angebracht werden könnte.

Im Wortlaut heißt es in der Wiederanfahrgenehmigung 2012 (Link siehe oben):

Bereits in der Zustimmung zum Wiederanfahren nach der Revision im Jahr 2011 (datiert am 20. Juni 2011) hat die Atomaufsicht einige weitere wichtige Auflagen erteilt: In der Auflage 2 fordert die Atomaufsicht von E.on einen Bericht über Notfallmaßnahmen im AKW Brokdorf bei „Ereignissen von innen (EVI) und von außen (EVA)“. Darin sollen die Sicherheitsreserven der Anlage dargestellt werden, vor allem für den Fall, dass die „Einwirkungen“ höher als bislang angenommen ausfallen und außerdem „postulierte“ Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind. Bis zum 1. April 2012 sollte E.on diesen Bericht vorlegen. Weitere Nachrüstungen sollen auf Basis dieses Berichts ermittelt werden. In der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brodkorf Ende Mai 2012 finden sich keine Hinweise auf diesen Bericht. Hier dürfte also noch einiges an Informationen ausstehen.

Mit der „Auflage 4“ hat die Atomaufsicht im Juni 2011 bestimmt, dass E.on als Betreiber von Brokdorf bis Ende 2015 ein Konzept für die Stilllegung und den Abbau des AKW vorzulegen hat. Mit der Atomgesetz-Änderung im Juni/Juli 2011 ist festgelegt worden, dass das AKW Brokdorf spätestens Ende 2021 endgültig stillgelegt werden muss.

Wichtig in der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKWs im Jahr 2011, also unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima, ist die Feststellung der Atomaufsicht, dass der Super-Gau vor allem von dem Tsunami ausgelöst wurde. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend. Inzwischen ist bekannt, dass bereits das Erdbeben zu erheblichen technischen Problemen geführt hat. Mindestens aus heutiger Sicht sind daher neue Betrachtungen erforderlich. Die Atomaufsicht stellt im Juni 2011 fest und fragt:

In den weiteren Betrachtungen zu diesen Fragen stellt die Atomaufsichtsbehörde eine Reihe von Nachrüstungen und Prüfungen dar, in deren Folgen sie die drei gestellten Fragen derart beantwortet, dass sie im Rahmen des Atomrechts gegen eine erneute Inbetriebnahme keine Einwände erhebt. Hier dürfte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die neue Landesregierung, die seit Juni 2012 im Amt ist, hat erklärt: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“

Außerdem: Im Dezember 2010 hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die alle zehn Jahre durchzuführende periodische Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das AKW Brokdorf bewertet und ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die SÜ ist auf der Homepage selbst nicht veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima dürften sich auch hier erhebliche neue sicherheitsrelevante Fragen stellen.

Und: .ausgestrahlt hat im Frühjahr 2012 eine kleine Broschüre über das AKW Brokdorf veröffentlicht. Die Broschüre können sie hier als PDF downloaden und ansehen. Bestellungen sind über den Shop von .ausgestrahlt möglich.

 

Stresstest – Sicherheitsdefizite im AKW Brokdorf

AKW Brokdorf: Aktionen für die Stilllegung

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima sind die deutschen Atomreaktoren einem so genannten Stresstest durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) unterzogen worden. Darin wurden auf Basis der Erkenntnisse über die Abläufe in Japan erweiterte Anforderungen zur Störfallbeherrschung an die Atommeiler formuliert und abgefragt. In diesem Text werden die Ergebnisse für das AKW Brokdorf dargestellt. Die Betreiber der AKW hatten den entsprechenden Fragenkatalog der RSK abzuarbeiten. Auf dieser Basis erfolgte eine Auswertung zu den einzelnen Anforderungen.

Nicht behandelt wird in diesem Text der von der EU vorgenommene Stresstest, den sie hier zum download finden (PDF).

Im folgenden werden die sicherheitsrelevanten Bewertungen für das AKW Brokdorf aus der rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_20110516_hp (437. RSK‐Sitzung), Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK‐SÜ) deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima‐I (Japan), Mai 2011) dargestellt.

Außerdem wird über die Bearbeitung der im RSK-Stresstest aufgezeigen Defizite beim AKW Brokdorf durch die zuständige Atomaufsichtsbehörde berichtet. Diese Daten stammen vom August 2011 und ergeben sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen in Schleswig‐Holstein (Kleine Anfrage, PDF).

Grundsätzlich gilt auch für das Atomkraftwerk Brokdorf, dass ein Unfallverlauf mit Kernschmelze und anschließender Freisetzung von Radioaktivität nicht auszuschließen ist.

Ersichtlich wird in den folgenden Auszügen, dass das AKW Brokdorf hinsichtlich unterschiedlicher von der RSK betrachteter Levels/Kriterien diese nicht immer erreicht oder die Einhaltung bislang nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Atomaufsicht in Schleswig Holstein gibt laut den Antworten in der Kleinen Anfrage der Grünen an, dass sie einige dieser Maßnahmen mit der letzten Revision des AKW Brokdorf in 2011 in Angriff genommen hat, Auflagen dazu erteilt hat und der Betreiber einige Maßnahmen in Entwicklung hat. Eine aktuelle Stellungnahme über den heutigen Stand im Juli 2012 liegt bislang nicht vor.

Zu bedenkende Folgerungen / Anforderungen aus dem Unfall in Fukushima ordnet die RSK so genannten „Levels“ zu, um damit denkbaren Aspekte eines Unfallverlaufs zu berücksichtigen. (Damit ist nicht gemeint, dass der Stresstest ausreichend umsichtig und vollständig ist). Die RSK verweist außerdem an vielen Stellen, dass zahlreiche Aspekte in der geringen Zeit, in der die Überprüfung stattfinden musste, nicht untersucht wurden. Z.B. fehlen vollständig Betrachtungen, inwieweit der Absturz von Verkehrsflugzeugen Auswirkungen auf die am AKW Standort befindlichen Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll haben. Dieser Atommüll steht vor Ort in Lagerhallen in Castorbehältern verpackt. Diese Problematik wird derzeit von einem weiteren Stresstest unter der Führung der Entsorgungskommission durchgeführt. Im Rahmen der Terrorbekämpfung erfolgen derzeit weitere – geheimgehaltene – Sicherheitsmaßnahmen an den Zwischenlagern an den AKW-Standorten.

Anhand der unten angeführten Auszügen aus der RSK-Stellungnahme für das AKW Brokdorf und den Antworten in der Kleinen Anfrage ist ersichtlich, dass diverse Sicherheitsfragen noch offen sind:

–          Ob das AKW Brokdorf Hochwassersituationen beherrscht, die über das heute unterstellte Extrem‐Maß hinausgehen, ist nicht nachgewiesen. Unterstellt wird ein extremes Hochwasser (alle 10.000 Jahre) von 8,15 M (siehe unten die Details). Bei einem Deichbruch in der Nähe des Reaktors würden die Sicherheitseinrichtungen des AKW dann noch 1,45 Meter über dem kritischen Punkt liegen. Welche Auswirkungen es aber hätte, wenn das Extrem‐Hochwasser z.B. einen Meter höher ausfällt und der Deichbruch direkt vor dem AKW (wo er aber zusätzlich verstärkt ist) stattfindet, ist offen. (siehe dazu auch hier)

–          Unklar ist in diesem Zusammenhang aber auch, welche Auswirkungen durch die Klimakatastrophe künftig bei Sturmfluten in der Nähe des AKW Brokdorf eigentlich zu erwarten wären. Aber: Die Aufsichtsbehörde teilt ohne weitere Angaben im Detail zu machen mit: „Auch wurden zusätzliche Maßnahmen seitens der Betreibergesellschaft bereits beantragt, z. B. zum Thema „Hochwasserschutz“. ….. Die beantragten vorsorglichen Schutzmaßnahmen zum Thema „Hochwasser“ werden im üblichen aufsichtlichen Verfahren erst auf Eignung und Rückwirkungsfreiheit geprüft und werden vor der Hochwasserzeit im Herbst eingeführt werden.“ (siehe unten).

RSK STRESSTEST – AUSZÜGE zum AKW BROKDORF

6.2.2 Hochwasser Bewertungskriterien Hochwasser

Basislevel

Die Sicherheit der Anlage ist für ein Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) nachgewiesen.

Level 1

Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) derart ausgewiesen, dass für Flussstandorte bei einem um den Faktor 1,5 höheren Abfluss und für Tide‐Standorte bei einem um einen Meter höherem Hochwasser gegenüber dem Bemessungshochwasser sowie bei unterstelltem Versagen von Staustufen soweit deren Ausfälle aufgrund gemeinsamer Ursache begründbar sind, Deichen o. ä. und dem daraus resultierenden Pegel der Erhalt der vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt ist. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.

Level 2

Zusätzlich zu Level 1 werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Bemessungshochwasser (10.000 jährliches Hochwasser) derart ausgewiesen, dass für Flussstandorte bei einem um den Faktor 2,0 höheren Abfluss und für Tide‐Standorte bei einem um zwei Meter höherem Hochwasser gegenüber dem Bemessungshochwasser und dem daraus resultierenden Pegel der Erhalt der vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt ist. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.

Level 3

Aufgrund der Topographie und der Anlagenauslegung unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien des Level 2 ist ein Ausfall von vitalen Funktionen praktisch ausgeschlossen. Temporäre Maßnahmen werden dabei nicht berücksichtigt.

Ausführungen vor diesem Hintergrund zum AKW Brokdorf

Für das 10.000jährliche Hochwasser wurde ein Wasserstand von 8,15 mNN inklusive 1 m Wellenauflauf ermittelt. Die Deichhöhe vor dem Kraftwerksgelände beträgt 8,40 mNN. Der Deich vor dem Kraftwerk ist wehrhafter als in den angrenzenden Bereichen. Das Kraftwerksgelände liegt auf 1,50 mNN, der Schutzzustand sicherheitstechnisch relevanter Gebäude bei 4,30 mNN. Bei einem angenommenen Deichbruch in Kraftwerksnähe mit einer Länge von 1000 m ergäbe sich ein Wasserstand von 2,85 mNN unter den Bedingungen des Bemessungshochwassers. Die Auslegungsreserve beträgt damit 1,45 m bzgl. des Wasserstandes auf dem Anlagengelände.

Es wurden keine Aussagen zur Erhaltung der vitalen Funktionen bei um einen Meter höherem Hochwasser im Vergleich zum Bemessungshochwasser und zur Auswirkung eines Deichbruchs vor dem Kraftwerksgelände vorgelegt. Die mögliche Erfüllung des Levels 1 hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.

Mit den Aussagen in den vorliegenden Unterlagen werden die Bewertungskriterien der Level 2 und 3 nicht erfüllt.

6.3.1 „station blackout“ (SBO)

Basislevel

Zur Vermeidung von SBO sind vorhanden

  • a. Netzanbindung,
  • b. Reservenetzanbindung,
  • c. Versorgung über den eigenen Generator,
  • d. eine Notstromerzeugungsanlage, die die Anforderungen der KTA 3701 und 3702 erfüllt,
  • e. eine weitere unabhängige, kurzfristig verfügbare Drehstromversorgung (z.B. gesicherter Netzanschluss) oder eine Blockstützung.

Zusätzlich wird ein SBO von kleiner gleich zwei Stunden beherrscht.

Postulat

Ausfall der Einrichtungen a. bis e. > zwei Stunden

Level 1

Eine Stromversorgung der sicherheitstechnisch notwendigen Einrichtungen (keine Notfalleinrichtungen) für den Erhalt der vitalen Funktionen kann über eine zusätzliche diversitäre und redundant (mindestens n+1) aufgebaute Notstromanlage sichergestellt werden Alternativ: Bei postuliertem Ausfall der Einrichtungen des Basislevels können bis zu einer Zeit von mindestens 10 Stunden über entsprechende vorhandene Batteriekapazitäten sowie mit verfahrenstechnischen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr, die auf das entsprechende Stromversorgungsangebot abgestimmt sind (z. B. dampfgetriebene Einspeisepumpen, Feuerlöschpumpen), die erforderlichen Sicherheitsfunktionen für die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden. Es sind Notfallmaßnahmen vorhanden, mit deren Hilfe in dieser Zeit eine ausreichende Stromversorgung aufgebaut werden kann.

Level 2

Es gibt zusätzlich zum Basislevel noch eine weitere diversitäre Notstromverbraucher‐Versorgung, die die Anforderungen an Sicherheitssysteme mit mindestens n+1 erfüllt und auch gegen seltene EVA (FLAB etc.) geschützt ist, z.B. D2‐Netz, Notstandssystem

Level 3

Es gibt zusätzlich zu Level 2 Batteriekapazitäten für mindestens 10 Stunden sowie verfahrenstechnische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr, die auf das entsprechende Stromversorgungsangebot abgestimmt sind (z. B. dampfgetriebene Einspeisepumpen, Feuerlöschpumpen), mit denen die erforderlichen Sicherheitsfunktionen für die Einhaltung der Schutzziele sichergestellt werden. Es sind Notfallmaßnahmen mit deren Hilfe in dieser Zeit eine ausreichende Stromversorgung aufgebaut werden kann.

Dazu KBR

Level 1

Es ist eine zusätzliche diversitäre Notstromanlage mit 4 D2‐Notspeisedieseln vorhanden, diversitär nach Typ und Kühlung (aus Notspeisebecken). Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.

Level 2

Die zusätzliche diversitäre Notstromanlage mit 4 D2‐Notspeisedieseln ist gegen seltene EVA (FLAB etc.) geschützt. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.

Level 3

Der Betreiber geht von Entladezeiten der Batterien weit über 3 Stunden aus. Verfahrenstechnische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nachwärmeabfuhr sowie Notfallmaßnahmen zur Wiederherstellung der Stromversorgung sind nach Betreiberangaben vorhanden.

Die mögliche Erfüllung des Levels hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.

6.3.3 Ausfall Nebenkühlwasser

Basislevel

Es sind n+2 Nebenkühlwasserstränge vorhanden, wobei auch bei EVA eine ausreichende Nachwärmeabfuhr sichergestellt ist.

Postulat

Bei vorhandenem GVA‐Potenzial wird der Ausfall der redundanten Nebenkühlwasserversorgung unterstellt.

Level 1

Beherrschung mithilfe von Notfallmaßnahmen.

Level 2

Es sind zusätzlich diversitäre (andere Wärmesenke, aktive Komponenten) und redundante (n+1) Nebenkühlwasserstränge vorhanden.

Level 3

Zusätzlich zu Level 2 sind die diversitären Nebenkühlwasserstränge komplett unabhängig von der normalen Kühlwasserversorgung aufgebaut.

Dazu KBR

Level 1

Es sind Notfallmaßnahmen bei einem postulierten Ausfall der redundanten Kühlwasserversorgung vorhanden. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.

Level 2

Zur Bespeisung der DE (Dampferzeuger, Einfügung) existiert ein viersträngiges Notspeisesystem. Die Wärmeabfuhr erfolgt durch Abblasen über Dach. 2 x 100 % Notnebenkühlwasserpumpen, die Kühlwasserentnahme aus der Elbe kann bei Ausfall der gesicherten Neben‐und Notnebenkühlwasserpumpen über Reservewasserpumpen erfolgen. Eine diversitäre Wärmesenke existiert nicht.

Die vorliegenden Nachweise/Unterlagen zeigen auf, dass die Bewertungskriterien nicht erfüllt werden.

Level 3

Da Level 2 mit den vorliegenden Nachweisen nicht als erfüllt angesehen wird, ist Level 3 ebenfalls nicht erfüllt.

6.2 Naturbedingte Einwirkungen von außen

6.2.1 Erdbeben

Bewertungskriterien Erdbeben

Basislevel

Die Sicherheit der Anlage ist für ein Erdbeben mit einer Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a nachgewiesen.

Level 1

Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass auch bei einer um eine Intensitätsstufe erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.

Level 2

Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass auch bei einer um zwei Intensitätsstufen erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dabei können auch wirksame Notfallmaßnahmen berücksichtigt werden.

Level 3

Erdbeben mit einer Intensität größer Level 2 sind am Standort der Anlage praktisch auszuschließen. Alternativ: Es werden Auslegungsreserven gegenüber dem anlagenspezifisch nach Stand von Wissenschaft und Technik ermittelten Erdbeben, Basis: Überschreitungswahrscheinlichkeit 10‐5/a, derart ausgewiesen, dass bei einer um zwei Intensitätsstufen erhöhten Intensität die vitalen Funktionen zur Einhaltung der Schutzziele sichergestellt sind. Dies wird durch vorhandene Sicherheitssysteme gewährleistet.

Dazu KBR

Es liegen folgende Angaben zur Auslegung vor: Standortintensität: V bis VI, Überschreitenswahrscheinlichkeit 7,3 x 10‐6/a Bemessungsintensität: VI, Maximale horizontale Beschleunigung: 0,50 m/s² (resultierende) Starkbebendauer: 4 s 50%Fraktil‐Spektrum Boden: Klei, Torf, Sand

Bezüglich der Auslegungsreserven wurden vom Betreiber folgende Aussagen getroffen: Es wurde gutachterlich bestätigt, dass bei den von einer Leistungserhöhung betroffenen Anlagenteilen ausreichende Reserven vorhanden sind, um auch ein Erdbeben der Intensität VII (mit der maximalen Horizontalbeschleunigung von 1,1 m/s²) zu beherrschen. Es konnte gezeigt werden, dass die seismische Auslegung der Anlage weiterhin gewährleistet ist. Die Erfüllung der Bewertungskriterien des Level 1 ist gutachterlich bestätigt.

Zu den Level 2 und 3 liegen keine Aussagen vor.

6.6 Zivilisatorisch bedingte Ereignisse

6.6.1 Flugzeugabsturz

Mechanischer Schutzgrad 1

Erhalt der vitalen Funktionen beim Absturz eines Militärflugzeugs vom Typ Starfighter.

Thermischer Schutzgrad 1

Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines Militärflugzeugs mindestens vom Typ Starfighter.

Mechanischer Schutzgrad 2

Erhalt der vitalen Funktionen bei der Last‐Zeit‐Funktion gemäß RSK‐Leitlinien sowie einer Last‐Zeit‐Funktion eines mittleren Verkehrsflugzeuges.

Thermischer Schutzgrad 2

Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines mittleren Verkehrsflugzeuges.

Mechanischer Schutzgrad 3

Auslegung mit der Last‐Zeit‐Funktion gemäß RSK‐Leitlinien sowie Erhalt der vitalen Funktionen bei einer Last‐Zeit‐Funktion eines großen Verkehrsflugzeuges.

Thermischer Schutzgrad 3

Erhalt der vitalen Funktionen bei unterstellten Freisetzungen und Brand von Treibstoffen beim Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges.

RSK insgesamt: Für alle DWR Vorkonvoi‐und Konvoianlagen sowie die SWR Anlagen KKK und KRB B/C liegen Nachweise vor, dass die Anforderungen aus den Lastannahmen gemäß RSK‐LL (Phantom) erfüllt werden (Schutzgrad 2). Zu dem Absturz von zivilen Flugzeugen sind für die mögliche Beherrschung sowohl für den Schutzgrad 2 als auch 3 weitere Nachweise zur Bestätigung erforderlich. Für die Anlagen KKU, KKI 1 und GKN 1 sind die Kriterien des Schutzgrades 1 nachweislich erfüllt. Für die Erfüllung des Schutzgrades 2 sind weitere Nachweise erforderlich, der Schutzgrad 3 kann auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht erreicht werden.

Bewertung zu Brokdorf

Mechanischer Schutzgrad 1

Abgedeckt durch die Auslegung entsprechend RSK‐LL Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.

Thermischer Schutzgrad 1

Treibstoffbrände wurden für ein Flugzeug mit 5,7 Mg Treibstoff berücksichtigt. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt.

Mechanischer Schutzgrad 2

Auslegung gemäß RSK‐LL. Die vorliegenden Nachweise zur Erfüllung der Bewertungskriterien hinsichtlich Auslegung gemäß RSK‐LL sind im atomrechtlichen Aufsichts‐und Genehmigungsverfahren geprüft und bestätigt. Keine Auslegung gegen ein mittleres Verkehrsflugzeug. Ergebnis generischer Nachuntersuchungen der GRS aus 2002 ist, dass die Struktur des Reaktorgebäudes bei einem Absturz eines mittleren Verkehrsflugzeuges erhalten bleibt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die vitalen Funktionen nicht erhalten bleiben.

Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hinsichtlich des Verkehrsflugzeugs hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.

Thermischer Schutzgrad 2

Treibstoffbrände wurden für ein Flugzeug mit 5,7 Mg Treibstoff berücksichtigt.

Die mögliche Erfüllung des Schutzgrades bzgl. eines mittleren Verkehrsflugzeugs hängt von der Vorlage zusätzlicher anlagenspezifischer Nachweise und deren Bestätigung ab.

Mechanischer Schutzgrad 3

Keine Auslegung gegen ein großes Verkehrsflugzeug. Ergebnis generischer Nachuntersuchungen der GRS aus 2002 ist, dass die Struktur des Reaktorgebäudes bei einem Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges erhalten bleibt.

Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.

Thermischer Schutzgrad 3

Aussagen des Betreibers über die Beherrschung eines Treibstoffbrands auf dem Kraftwerksgelände nach Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs liegen nicht vor. Die mögliche Erfüllung dieses Schutzgrades hängt von der Vorlage zusätzlicher Nachweise und deren Bestätigung ab.

Sonstiges: RSK und Notfallmaßnahmen:

Die Reaktor‐Sicherheitskommission stellt fest, dass die aufgrund der Fragenliste gelieferten Antworten gegenwärtig nicht ausreichen, um entsprechend den definierten Kriterien eine durchgehende Zuordnung der anlagenspezifischen NFM zu den verschiedenen Leveln durchzuführen. Die RSK hat deshalb mit Bezug auf die Ereignisse in Fukushima nach Auswertung der vorliegenden Antworten und sonstiger Informationen generische Schwerpunkte für weitere Betrachtungen abgeleitet.

Abarbeitung der festgellten Mängel beim AKW Brokdorf durch die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, August 2011

Quelle: Kleine Anfrage der Grünen zum AKW Brokdorf und der Revision 2011

17. Wahlperiode 2011‐08‐02 Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Voß und Detlef Matthiesen (Bündnis 90/Die Grünen) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration …….

FRAGE 4. Ist es richtig, dass die Reaktorsicherheitskommission nach der Reaktorkata‐strophe in Fukushima weitergehende Sicherheitsmaßnahmen auch für das Atomkraftwerk Brokdorf vorgeschlagen bzw. empfohlen hat? Wenn ja, wie wurden diese vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen am Atomkraftwerk Brokdorf bisher umgesetzt?

Antwort: Ja, die RSK hat auf der Grundlage von neu definierten, wissenschaftlich nicht abgesicherten Robustheitskriterien(/‐leveln) generische Empfehlungen zum auslegungsüberschreitenden Bereich und zum Notfallschutz abgegeben, die auch für das Kernkraftwerk Brokdorf von Bedeutung sein können. Aus aktuellem Anlass (Fukushima, Sicherheitsüberprüfung der RSK) war eine entsprechende Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes in diesem Jahr ein zusätzlicher Arbeitsschwerpunkt der Aufsichts‐und Genehmigungsbehörde. Daher wurden zusätzliche Prüfungen der Notfalleinrichtungen des Kernkraftwerks veranlasst.

Die Betreibergesellschaft hat sich intensiv mit den RSK‐Empfehlungen im Einzelnen befasst. Erste gezogene Konsequenzen zur Optimierung des Notfallschutzes wurden von der Reaktorsicherheitsbehörde geprüft, befürwortet und zugelassen. Es wurde darüber hinaus auch eine nachträgliche Auflage erlassen, um die Weiterentwicklung des Notfallschutzkonzeptes zu forcieren.

Frage 5. Welche vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bisher umgesetzt? Welche wurden nicht umgesetzt? Warum wurden sie nicht umgesetzt? Gibt es einen Zeitplan, bis wann alle von der Reaktorsicherheitskommission vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden sollen?

Antwort: Es wurden teilweise Maßnahmen aus der Übertragbarkeitsprüfung des Ereignisses in Japan abgeleitet, die der weiteren Erhöhung der Robustheit der Anlage gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse dienen. Beispielsweise wurden Infrastrukturmaßnahmen für den Notfallschutz ergänzt, die die Autarkie der Anlage in Extremsituationen weiter verbessern. Auch wurden zusätzliche Maßnahmen seitens der Betreibergesellschaft bereits beantragt, z. B. zum Thema „Hochwasserschutz“. Vor dem Hintergrund der durch die RSK gewonnenen vorläufigen Erkenntnisse und der Feststellung, dass nicht alle Aspekte des Unfallablaufs in Fukushima geklärt sind, wurden einzelne Themen einer vorläufigen anlagenspezifischen Bewertung unterzogen. So hat auch die RSK einzelne Themen in ihr Bearbeitungsprogramm aufgenommen und will ggf. Präzisierungen/Empfehlungen zur Überprüfung/Ausführung von Maßnahmen für die Anlagen erarbeiten.

Ja, es gibt einen Zeitplan für den Bewertungsprozess, der nachfolgend grob skizziert wird: Die beantragten vorsorglichen Schutzmaßnahmen zum Thema „Hochwasser“ werden im üblichen aufsichtlichen Verfahren erst auf Eignung und Rückwirkungsfreiheit geprüft und werden vor der Hochwasserzeit im Herbst eingeführt werden. Entsprechend einer Auflage aus der Betriebsge­nehmigung zur Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik werden zum Jahresanfang 2012 die Empfehlungen und Stellungnahmen der RSK bewertet und ggf. Maßnahmen abgeleitet. Diese Bewertungen und ggf. abgeleiteten Maßnahmen werden gutachtlich geprüft und abschließend von der Reaktorsicherheitsbehörde beurteilt. Darüber hinaus hat die Betreibergesellschaft die Notfallmaßnahmen gemäß einer nachträglich erlassenen Auflage ergänzend bis zum 2. Quartal 2012 zu analysieren und ‐soweit erforderlich ‐zusätzliche Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test?

Die Atommüll-Zwischenlager in Schleswig-Holstein werden derzeit einem sogenannten Stresstest unterzogen. Diese Atommülllager stehen jeweils direkt auf dem Gelände der drei Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel (Vattenfall, beide nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt) sowie am AKW Brokdorf (E.on, Stilllegung Ende 2021). Die Sicherheit der Atommülllager steht schon seit längerem in der Kritik. Bis heute ist das Zwischenlager am Standort Brunsbüttel nicht abschließend genehmigt, weil vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig noch eine Klage läuft. Bereits vor der Atomkatastrophe von Fukushima hatte das Bundesinnenministerium aufgrund von Terrorgefahren Nachrüstungen verlangt.

Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung im Herbst 2011 für alle Atomanlagen der Ver- und Entsorgung einen Stresstest auf den Weg gebracht. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat die Entsorgungskommission (ESK) einen Fragenkatalog erarbeitet, mit dem herausgefunden werden soll, wie es um die Sicherheit der Atommülllager bei Flugzeugabstürzen, Bränden, Anschlägen, Hochwasser etc. bestellt ist. Anfang Juni ist dieser Fragenkatalog an die Betreiber gegangen, in Schleswig-Holstein also an Vattenfall und E.on. Ende Juli müssen diese ihre Antworten an die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel abliefern, die die Ergebnisse bis zum 17. August dann an die ESK weiterleitet.

Im Februar 2012 berichten die Kieler Nachrichten unabhängig vom jetzt laufenden Stresstest, dass die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein wenig Handlungsbedarf sieht.

Während im Süden der Republik bereits mit Nachrüstungen begonnen wurde, sei die Lage in Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel laut Angaben eines Behördensprechers eine andere: „„Die Anlagen im Norden sind nach einem anderen Konzept gebaut. Die Mauern sind schon sehr dick“, sagte Oliver Breuer, Sprecher der zuständigen Atomaufsicht im Justizministerium“. Die Wände seien in der Regel rund 1,20 Meter dick, die Decken 1,30 Meter.  Im Süden seien die Mauern oft nur halb so dick, erläuterte Breuer.“ Nach Angaben der KN meinte Breuer: „Die dickeren Wände schützen nach seinen Angaben die Außenwelt besser vor Strahlen und zudem die Castorbehälter besser vor Einwirkungen von außen.“

Allerdings: Diese Aussagen stammen vom Pressesprecher der Behörde und sind vom Februar dieses Jahres. Inzwischen ist in Schleswig-Holstein eine neue Landesregierung am Start, bestehend aus Grünen, Sozialdemokraten und dem südschleswiger Wählerverband SSW. In der Koalitionsvereinbarung hat sich dieses Bündnis vorgenommen, den Atomausstieg weiter voran zu bringen.

Laut Bundesamt für Strahlenschutz sind die Zwischenlager in Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf nach einem „Hallenbau STEAG-Konzept“ errichtet worden und zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: „dicke Betonstrukturen, Wandstärke ca. 1,2 Meter, Deckenstärke ca. 1,3 Meter, einschiffiges Gebäude.“ Auch die Atommülllager in Lingen, Grohnde und Esensham/Unterweser sind nach diesem Konzept errichtet worden.

Das BfS war bei diesem Bau-Konzept der Atommülllager im Februar 2010 (!) in Sachen Sicherheit bei Flugzeugabsturz zu dem Ergebnis gekommen, dass „bei einem Angriff mit einer großen Verkehrsmaschine die Gebäudestandsicherheit erhalten“ bliebe und es „lediglich zu einem lokalen Eindringen von Flugzeugteilen und zu einem geringen Kerosineintrag in das Lagergebäude“ kommen würde. „Bei einem Brand könnte durch thermische Einwirkungen auf die Behälter die Standard-Helium-Leckage-Rate erhöht werden. Dies bedeutet aber keinen gravierenden Verlust der Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter.“

Ob das BfS nach den Ereignissen von Fukushima diese Betrachtungen noch für ausreichend hält, ist derzeit unklar.

Fotolink: Das Atommülllager am AKW Brokdorf

Im Februar 2012 sollen die Atommülllager an den schleswig-holsteinischen AKW-Standorten laut KN folgendermaßen mit hochradioaktiven Behältern belegt sein: „In Krümmel werden nach Angaben der Betreiber Eon und Vattenfall derzeit 19 Castorbehälter mit abgebrannten  Brennelementen gelagert, in Brunsbüttel 6. In Brokdorf sind es nach Angaben von Eon aktuell 16 Behälter. Die Lagerung ist jeweils für maximal 40 Jahre genehmigt. Bei diesen Zwischenlagern im Norden läuft diese Frist dem Bundesamt für Strahlenschutz zufolge zwischen 2046 und 2047 ab.“

Zur Situation nach der endgültigen Abschaltung der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel siehe auch diesen Text.

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