Vattenfall-Konzern begrenzt Haftung beim Super-GAU

Vattenfall reduziert Verantwortung für Atomunfälle, Foto: zwiboe / pixelio.de

Der schwedische Staatskonzern Vattenfall wird im Herbst den zwischen der Konzernmutter und der deutschen Tocher Vattenfall Europa AG bestehenden Beherrschungsvertrag beenden – und sich damit als Konzern aus der Verantwortung vor Haftungsschäden für den Fall einer atomaren Katastrophe verabschieden. Welt online berichtet, dass dazu die in Berlin ansässige Vattenfall Europe AG – Deutschlands drittgrößter Stromversorger -umgebaut und zu einer GmbH wird. „In Zukunft, so teilte das Unternehmen mit, werde die AG auf eine bereits bestehende „Vattenfall GmbH“ verschmolzen.“

Wie es bei Vattenfall üblich ist, werden die eigentlichen Informationen – wenn überhaupt – eher am Rande genannt. Erst in der letzten Zeile der aktuellen Pressemitteilung erwähnt der Atomkonzern, diese erhebliche Veränderung.

Vattenfall behauptet, diesen Schritt vor allem aus steuerlichen Gründen zu vollziehen. Allerdings – so Welt online: „Dennoch glauben Beobachter, dass der Wegfall der Haftungsrisiken für den schwedischen Steuerzahler ebenfalls ein wesentliches Motiv für diesen Schritt ist. “ Das ist auch naheliegend, denn als der Beherrschungsvertrag im Jahr 2008 bekannt wurde, gab es riesen Ärger in Schweden. Dieser Konflikt war auch einer der Gründe, warum der damalige Vattenfall-Chef und ehemaliger Klimaschutzberater von Angela Merkel – Lars Goeran Josefsson – 2010 bei Vattenfall seinen Hut nehmen musste.

Denn ausgerechnet für die beiden Pannen-Meiler Krümmel und Brunsbüttel mussten nun die schwedischen SteuererzahlerInnen die Haftung übernehmen. Allerdings: Nach wie vor ist die Haftung der AKW-Betreiber für die Kosten einer atomaren Katastrophe ohnehin äußerst begrenzt und deckt nur einen Bruchteil der realen Kosten.

Welche Auswirkungen die Übertragung der beiden AKWs in eine Vattenfall GmbH im weiteren hat, wird erst einmal zu prüfen sein. Vattenfall erklärt zwar, dass „im Zuge der Umfirmierung der Vattenfall AG in eine GmbH ….“ das Stammkapital der Gesellschaft auf 500 Millionen Euro erhöht“ werde, also im Vergleich zur Vattenfall Europe AG nahezu verdoppelt.“

Aber nicht nur im Katastrophenfall ist dies bei weitem nicht ausreichend. Auch der bevorstehende Rückbau der beiden Atommeiler wird immense Kosten verursachen, über deren Höhe bis heute nur spekuliert werden kann. Für diesen Rückbau haben die Konzerne über Jahre hinweg Rückstellungen gebildet, die ihnen außerdem enorme Steuervorteile eingebracht hatten.

Was nun bei der Neureglung mit diesen Rückstellungen wird, ist vollkommen unklar. Kein Wunder also, dass das für die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständige Umweltministerium erklärte, sich die Auswirkungen der Neuregelungen bei Vattenfall detailliert schriftlich darstellen lassen zu wollen.

Laut Pressemitteilung von Vattenfall  werden von der Veränderung in Deutschland rund 340 MitarbeiterInnen betroffen sein. Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen auf die Vattenfall GmbH über.  Dabei sollen die Mitbestimmungsrechte laut Vattenfall nicht berührt werden. Das schwedische Unternehmen in einer schriftlichen Mitteilung: „Der Konzerntarifvertrag und sämtliche Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten fort.“ Ob das wirklich so ist, wird sich noch herausstellen müssen. Immerhin wird aus dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Aktiengesellschaft, Tuomo Hatakka, durch den Umbau zur GmbH ein „Vorsitzender der Geschäftsführung“. Das verändert normalerweise die Mitbestimmungsrechte.

 

Atommüll-Schachereien zwischen den AKW Krümmel und Brunsbüttel

Atommüll – und andere Probleme. Foto: Dirk Seifert

Die Atommüllentsorgung ist und bleibt ein Desaster. Weil im Atomkraftwerk Krümmel die Lagerkapazitäten für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll nicht ausreichen, wird diese Strahlenfracht seit Jahren in das AKW Brunsbüttel gekarrt. Ein weiteres Beispiel für die bis heute völlig ungelöste Entsorgung des Atommülls haben die Lübecker Nachrichten jüngst eher nebenbei in einem Artikel (3. Juni 2012) über das AKW Krümmel an die Öffentlichkeit gebracht. Darin heißt es: „In regelmäßigen Abständen wird in Krümmel der Inhalt von 12 bis 14 solcher 200-Liter-Fässer in einen großen, eckigen Container gefüllt. Zuletzt ist das 2011 geschehen, die nächste Umfüllaktion ist für Ende nächsten Jahres geplant. 15 Container stehen jetzt in einer Halle, bis sie auf Lastwagen nach Brunsbüttel ins Zwischenlager gebracht werden.“

Das nennt man Entsorgungsnotstand und das zeigt, wie seit Jahrzehnten mit dem anfallenden Atommüll umgegangen wird. Von einem Konzept, wie es Bundesregierungen und Atombetreiber immer wieder nennen, ist das weit entfernt. Damit die AKWs weiter ungestört Strom und vor allem Gewinne für die Betreiber produzieren konnten, wurde das Atommüll-Desaster mit immer neuen Improvisationen kaschiert. Selbstverständlich rechtsstaatlich abgesichert!

Die Anti-Atom-Initiative „Brokdorf akut“ hat aufgrund der Meldung in den Lübecker Nachrichten bei der zuständigen Atomaufsicht nachgefragt, ob die Informationen zutreffen und auf welcher Basis diese Atommülltransporte stattfinden.

Die Antwort der zuständigen Behörde ergibt folgendes: Bereits Mitte der 90er Jahre haben sich die von Vattenfall (bzw. damals noch HEW) betriebenen AKWs aufgrund von fehlenden Lagermöglichkeiten im AKW Krümmel darauf verständigt, leicht- und mittelradioaktiven Atommüll – darunter auch kernbrennstoffhaltige Abfälle – im AKW Brunsbüttel einzulagern. Im Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel vom 22. Dezember 1999 heißt es auf Seite 3:

Einer der Gründe für den Entsorgungsengpass war offenbar, dass das ehemals von der DDR genehmigte und trotz gravierender Sicherheitsmängel auch in der Bundesrepublik noch weiter betriebene Atommülllager in Morsleben (ERAM) nicht mehr zur Verfügung stand. Denn entgegen den damaligen Sicherheits-Beteuerungen der Bundesumweltministerin Angela Merkel war es in Morsleben zu Deckeneinstürzen des Salzstocks gekommen und schließlich ist Morsleben per Gerichtsbeschluss geschlossen worden.

Geplant ist, sämtliche leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle künftig im Schacht Konrad zu versenken. Der ist zwar genehmigt, aber massive Sicherheitsbedenken bestehen bis heute. Und: Immer wieder hat sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad verschoben. Derzeit ist die Rede davon, dass 2019 die Annahme von Atommüll starten könnte.

Auf Seite 4 des Genehmigungsbescheids, der die Einlagerung von Atommüll aus dem AKW Krümmel im Transportbehälterlager II am AKW Brunsbüttel erlaubt, heißt es:

Laut dem Genehmigungsbescheid für das AKW Brunsbüttel zur Annahme von Atommüll aus Krümmel vom 26. November 2009, in dem im wesentlichen die Bestimmungen von 1999 bestätigt wurden, ist diese Genehmigung nunmehr bis zum 31.12.2014 befristet.

Für diese Genehmigung stellt die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein dem Antragsteller eine Gebührenrechnung: „Die Genehmigungsgebühr wird festgesetzt auf 6.500,00 Euro (in Worten: sechstausendfünfhundert). Auslagen werden gesondert festgesetzt“, heißt es auf Seite 2.

AKW Brokdorf und die Folgen aus Fukushima – neue Arbeitsboote gegen die Atomkatastrophe

AKW Brokdorf – Viele offene Sicherheitsfragen nach Fukushima. Foto: Gabriele Planthaber / pixelio.de

Noch immer sind die Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima für die noch laufenden deutschen Atomreaktoren nicht umgesetzt. Weder im AKW Brokdorf, noch in den anderen acht Atomkraftwerken. In der Zustimmung für das Wiederanfahren des AKW Brokdorf vom 26. Mai 2012 verweist die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde darauf , dass mit den erforderlichen Nachrüstungen erst begonnen wurde. Bis heute noch völlig unklar ist, welche Konsequenzen sich für die Sicherheit der Atommüll-Zwischenlager ergeben, einerseits hinsichtlich des Anti-Terror-Schutzes und andererseits in Folge der Bewertung der Abläufe von Fukushima.

Nachrüstungen sind aber nicht nur wegen Fukushima erforderlich. Hierzu sind die Ergebnisse des sogenannten Stresstest der Reaktorsicherheitkommission sowie des Stresstests der EU relevant. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) im Februar 2012 nicht nur zum Fukushima Erdbeben, sondern auch zu einem weiteren Erdbeben in Japan Vorschläge bzw. Empfehlungen für die deutschen Atomkraftwerke ausgesprochen hat. Einmal geht es um Konsequenzen aus dem Tohoku-Erdbeben am 11. März 2011 in Bezug auf die Anlagen in Fukushima Dai-ichi und Dai-ni. Außerdem aber auch um das NiigatakenChuetsu-Oki-Erdbeben und den AKW-Komplex in Kashiwazaki-Kariwa vom 15. Juli 2007. Auch dieses Erdbeben hatte schwere Folgen für das Atomkraftwerk.

Ohne sich konkreter über den gesamten Umfang der erforderlichen Nachrüstungen zu äußern, stellt die Atomaufsicht für das AKW Brokdorf fest: „Die aus den Ereignissen in Fukushima abzuleitenden Maßnahmen und Untersuchungen wurden eingeleitet und werden betriebsbegleitend weiter verfolgt“ (Seite 11, Zustimmung 2012 Brokdorf Zustimmung zum Wiederanfahren nach Revision 2012).

Die bis heute, also rund eineinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima, erfolgten Nachrüstungen sind eher marginal: Im AKW Brokdorf sind mit so genannten Dammbalken an einigen Gebäudeteilen Wassersperren bis zu einer Höhe von fünf Metern angebracht worden. Außerdem wurden zusätzliche Boote beschaft, mit denen im Falle von Überflutungen Material zum AKW transportiert werden kann. Außerdem wurden neue „Steckdosen“ angebracht, an denen ein zusätzliches Notstromaggregat angebracht werden könnte.

Im Wortlaut heißt es in der Wiederanfahrgenehmigung 2012 (Link siehe oben):

Bereits in der Zustimmung zum Wiederanfahren nach der Revision im Jahr 2011 (datiert am 20. Juni 2011) hat die Atomaufsicht einige weitere wichtige Auflagen erteilt: In der Auflage 2 fordert die Atomaufsicht von E.on einen Bericht über Notfallmaßnahmen im AKW Brokdorf bei „Ereignissen von innen (EVI) und von außen (EVA)“. Darin sollen die Sicherheitsreserven der Anlage dargestellt werden, vor allem für den Fall, dass die „Einwirkungen“ höher als bislang angenommen ausfallen und außerdem „postulierte“ Sicherheitssysteme nicht verfügbar sind. Bis zum 1. April 2012 sollte E.on diesen Bericht vorlegen. Weitere Nachrüstungen sollen auf Basis dieses Berichts ermittelt werden. In der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brodkorf Ende Mai 2012 finden sich keine Hinweise auf diesen Bericht. Hier dürfte also noch einiges an Informationen ausstehen.

Mit der „Auflage 4“ hat die Atomaufsicht im Juni 2011 bestimmt, dass E.on als Betreiber von Brokdorf bis Ende 2015 ein Konzept für die Stilllegung und den Abbau des AKW vorzulegen hat. Mit der Atomgesetz-Änderung im Juni/Juli 2011 ist festgelegt worden, dass das AKW Brokdorf spätestens Ende 2021 endgültig stillgelegt werden muss.

Wichtig in der Zustimmung zum Wiederanfahren des AKWs im Jahr 2011, also unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima, ist die Feststellung der Atomaufsicht, dass der Super-Gau vor allem von dem Tsunami ausgelöst wurde. Das ist aus heutiger Sicht nicht mehr zutreffend. Inzwischen ist bekannt, dass bereits das Erdbeben zu erheblichen technischen Problemen geführt hat. Mindestens aus heutiger Sicht sind daher neue Betrachtungen erforderlich. Die Atomaufsicht stellt im Juni 2011 fest und fragt:

In den weiteren Betrachtungen zu diesen Fragen stellt die Atomaufsichtsbehörde eine Reihe von Nachrüstungen und Prüfungen dar, in deren Folgen sie die drei gestellten Fragen derart beantwortet, dass sie im Rahmen des Atomrechts gegen eine erneute Inbetriebnahme keine Einwände erhebt. Hier dürfte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Denn die neue Landesregierung, die seit Juni 2012 im Amt ist, hat erklärt: „In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss.“

Außerdem: Im Dezember 2010 hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein die alle zehn Jahre durchzuführende periodische Sicherheitsüberprüfung (SÜ) für das AKW Brokdorf bewertet und ihre Stellungnahme veröffentlicht. Die SÜ ist auf der Homepage selbst nicht veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Ereignisse von Fukushima dürften sich auch hier erhebliche neue sicherheitsrelevante Fragen stellen.

Und: .ausgestrahlt hat im Frühjahr 2012 eine kleine Broschüre über das AKW Brokdorf veröffentlicht. Die Broschüre können sie hier als PDF downloaden und ansehen. Bestellungen sind über den Shop von .ausgestrahlt möglich.

 

Atomkraftwerke – Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein

Was tun, wenn es im AKW kracht? Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Betreiber von Atomkraftwerken müssen die Bevölkerung mit einem „Ratgeber“ über Maßnahmen zum Katastrophenschutz informieren. Darin müssen die Betreiber der Bevölkerung darlegen, was sie in dem Fall tun muss, wenn es zu einer atomaren Katastrophe kommt. Für die drei Atomkraftwerke in Schleswig Holstein finden sie diese Ratgeber als PDF hier: Ratgeber Katastrophenschutz AKW BrunsbüttelRatgeber-Katastrophenschutz AKW Krümmel (beide Vattenfall und endgültig stillgelegt) und Ratgeber Katastrophenschutz AKW Brokdorf (E.on). Sie finden die Ratgeber auch auf den Seiten von E.on und Vattenfall.

Alle drei „Ratgeber“ stammen aus dem Jahr 2008 und sind damit völlig veraltet. Schon damals war immer wieder kritisiert worden, dass die in diesen Plänen dargestellten Evakuierungszonen und die Maßnahmen für die Evakuierung völlig unrealistisch und mangelhaft wären. Spätestens aber die Katastrophe von Fukushima zeigt, dass die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland völlig an den möglichen Unfallereignissen vorbei gehen und zu kurz greifen. Das hat im April 2012 nun auch das Bundesamt für Strahlenschutz festgestellt. In einer Studie kommt das BfS zu dem Ergebnis, dass es Handlungsbedarf gibt.

Problematisch ist dies auch, weil in den noch in Betrieb befindlichen AKWs bis heute die laut Bundesumweltministerium erforderlichen Nachrüstungen nicht abgeschlossen sind. Beispiel: AKW Brokdorf und hier

Die neuen Entwürfe der Katastrophenschutzpläne für die AKWs Grohnde und Lingen liegen derzeit öffentlich zur Einsicht aus und sind im Internet einsehbar. Gegen den Plan für das AKW Grohnde können sie mit dieser Sammeleinwendung Widerspruch erheben.

 

RWE hat Anträge für Rückbau des AKW Biblis gestellt

Die beiden Blöcke des AKW Biblis. RWE hat den Rückbau beantragt. Foto: setcookie / pixelio.de

Die Atomaufsichtsbehörde in Hessen hat mitgeteilt, dass der Atomkonzern RWE den Rückbau der beiden stillgelegten AKW-Blöcke Biblis A und B beantragt hat. Damit ist das atomrechtliche Verfahren eingeleitet. Allerdings wird es sich noch über Jahre hinziehen: Bis Ende 2013 sollen laut dem hessischen Umweltministerium alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen von RWE eingereicht sein. Erst Mitte 2014 wird es dann im öffentlichen Gehnehmigungsverfahren zu einem Erörterungsterminkommen. Die Erteilung der Abbaugenehmigung sei Mitte bis Ende 2015 zu erwarten. Danach seien für den tatsächlichen Abbau und die Entlassung der Anlage aus dem Atomgesetz weitere zehn bis 15 Jahre zu veranschlagen. (siehe auch hier).

Noch für die nächsten Jahre werden in beiden Reaktorblöcken aktive Kühlsysteme und Sicherheitseinrichtungen in Betrieb bleiben müssen. Denn laut Mitteilung des hessischen Umweltministeriums werden die hochradioaktiven Brennelemente zunächst in den Reaktoren bzw. in den Abklingbecken verbleiben. Mit der Verladung der bestrahlten Brennelemente aus Block A in Castor-Behälter Richtung Zwischenlager sei laut hessischen Umweltministeriums bis etwa Ende 2014, aus Block B etwa 2016 zu rechnen.

Sicherheitstechnisch wäre eine schnelle Entladung der bestrahlten Brennelemente in Castorbehälter von großem Vorteil, da dann keine aktiven Kühlsysteme mehr erforderlich wären. Allerdings gibt es bei der Fertigung von Castoren derzeit Probleme: Jährlich werden bei der GNS derzeit lediglich rund 80 Castorbehälter pro Jahr hergestellt, zuwenig, um damit alle AKWs zu beliefern (siehe auch hier). Daraus könnten weitere sicherheitsrelevante Probleme entstehen, denn möglicherweise wird in Biblis mit dem Abriss begonnen, während noch hochradioaktives Material in den Reaktoren bzw. den Abklingbecken lagert. Auch in den Atomkraftwerken Brunsbüttel und Krümmel fehlen Castor-Behälter.

Immer deutlicher wird aber auch, dass die Entsorgung des Atommülls bis heute ungelöst ist. Beim Abriss werden großen Mengen leicht- und mittelradioaktiver Atommüll anfallen. Für diese Abfälle soll der Schacht Konrad, genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Die Pressemitteilung des hessischen Umweltministerium gibt es hier. Zu einigen Fragen im Zusammenhang mit dem Rückbau der Atomkraftwerke hat das Ministerium diesen Frage-und-Antwort-Katalog online gestellt.

Mit dem Antrag strebt RWE den vollständigen Rückbau der beiden AKW-Blöcke an. Damit hat der Konzern sich offenbar nun gegen den so genannten “sicheren Einschluss” entschieden. Dieser hätte bedeutet, einige Umbauten vorzunehmen, um die Reaktoren dann für einen längeren Zeitraum “einzumotten” (zum Rückbau der Atomkraftwerke: Wolfgang Neumann (PDF).

Mehr Informationen zu ungelösten Atommüllentsorgung hat ROBIN WOOD in einem Infoflyer zusammengestellt. Den können sie hier zur Ansicht downloaden (PDF)  oder über info at robinwood.de bestellen.

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