Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

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Urananreicherung in den Gaszentrifugen der URENCO in Gronau. Foto: Betrieber

Die Landesregierung in NRW teilt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion (Drucksache 16/1832) mit, dass die Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik in Gronau noch immer nicht abgeschlossen ist. Dabei hatte sie direkt nach der Katastrophe von Fukushima zugesagt, so schnell wie möglich Ergebnisse einer solchen Prüfung vorzulegen. Ausgerechnet zu Fragen der Sicherheit der Urananlage bei Flugzeugabstürzen erklärt die Regierung, dass Gegenmaßnahmen geheim gehalten werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: “Die Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen wurden Ende 2012 vorgelegt. Jetzt werden die Sachverständigen-Gutachten durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde abgenommen und ausgewertet.” Außerdem: “Die Erstellung der Unterlagen durch die Betreiberin, ca. 100 Ordner, dauerte bis Anfang 2012. Die Prüfung dieser Unterlagen durch die hinzugezogenen Sachverständigen nimmt erfahrungsgemäß etwa ein Jahr in Anspruch.” Auf Basis der von den Sachverständigen Ende 2012 vorgelegten Stellungnahmen wird nun die zuständige Atomaufsicht in NRW eine Bewertung vornehmen.

Die Uranfabrik in Gronau, die trotz angeblichem Atomausstieg völlig unbefristet weiter betrieben werden darf, versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit Brennstoff. Schon vor dem Unfall von Fukushima hat es immer wieder Kritik an der mangelnden Sicherheitsauslegung der Urananlage gegeben.

Nach Fukushima räumte sogar der Geschäftsführer der URENCO in Gronau ein, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei und die Behälter mit Uranhexafluorid, die unter freiem Himmel lagern, bei einem Brand schon nach einer halben Stunde versagen würden.

Die Landesregierung spielt dieses Risiko herunter: Im November teilte sie ebenfalls in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1244) mit: “In den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Urananreicherungsanlage in Gronau wurde das mit einem unterstellten Flugzeugabsturz auf die Anlage verbundene Risiko umfassend bewertet. Es wurde festgestellt, so zuletzt mit Bescheid 7/6 UAG vom 14.02.2005 zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden Lastannahmen und Richtlinien geschützt ist. Von einer Verbunkerung der Anlage wurde wegen des im Vergleich zu Kernkraftwerken wesentlich geringeren Aktivitätsinventars abgesehen; es wurden jedoch risikomindernde Maßnahmen getroffen.”

Mit keiner Silbe erwähnt die Landesregierung, dass sich die Fragen nach dem Risiko von Flugzeugabstürzen, aber auch Hochwasser etc. seit Fukushima neu stellen!

Auf Nachfrage durch die Piraten teilt die Landesregierung – während die Prüfung von Gutachten noch läuft – in der Drucksache 16/1832  mit: “Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot.

Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte Freilager-Betonflächen, die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten, Behälter getroffen.

Weitergehende Informationen über Maßnahmen gegen (erzwungene) Flugzeugabstürze sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft. Naheliegend dürfen diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”

Sicherheitsfragen: Geheim, Verschlusssache! Ob das naheliegend ist, darf sehr bezweifelt werden. Und komisch eigentlich, dass der URENCO-Geschäftsführer trotzdem Mängel einräumt.

Für die Stilllegung der Uranfabrik wird aus Anlass des zweiten Fukushima-Jahrestags am 9. März demonstriert. Dann heißt es: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen. ROBIN WOOD ist dabei.

Infos und Onlineprotest von ROBIN WOOD hier unterstützen!

Zur Uranfabrik Gronau und den rot-grünen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag NRW siehe auch:

Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf

 

AKW Grohnde – Handlungsbedarf bei Sicherheitsfragen

03122012-akw-grohnde-111.jpgAuf einer Pressekonferenz haben heute – wenige Tage vor den Landtagswahlen in Niedersachen – Anti-Atom-Initiativen einen Forderungskatalog in Sachen Sicherheit und Nachrüstungen für das AKW Grohnde vorgelegt. Damit richten sie sich an die Atomaufsichtbehörde in Niedersachen, die endlich schärfere Sicherheitsanforderungen durchsezten müsse. Die Materialien zur Pressekonferenz gibt es hier als Dokumentation:

AKW-Grohnde: Akuter Handlungsbedarf für die neue Landesregierung – AKW-GegnerInnen legen Schwachstellenanalyse und ToDo-Liste vor

Eine Schwachstellenanalyse zum niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde, die AKW-GegnerInnen heute in Hannover vorgelegt haben, stellt akuten Handlungsbedarf für die niedersächsische Atomaufsicht fest und legt eine ToDo-Liste vor.

Das Land muss handeln

„Nach der bundespolitischen Festlegung vom Sommer 2011, dass in Deutschland trotz Fukushima 9 Atomkraftwerke weiter betrieben werden dürfen, ist es nun an der Atomaufsicht der Länder, die Sicherheit der einzelnen Anlagen zu überprüfen oder diese stillzulegen“, stellt Peter Dickel (Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD) fest.

„Angesichts der bekannten Gefahren, etwa des schon beim Einbau vor 30 Jahren nicht mehr zulässigen Stahls, sind eine Leistungserhöhung des Reaktors oder der Einsatz von Plutonium-MOX-Brennelementen völlig indiskutabel. Natürlich sind wir der Meinung, dass das AKW-Grohnde sofort stillgelegt werden müßte.

Im Auftrage der AKW-GegnerInnen hat die Physikerin Oda Becker die Schwachstellen des AKW Grohnde untersucht und dazu insbesondere die anlagenbezogenen Ergebnisse der Stress-Tests nach Fukushima angesehen.

Ergebnis: Das AKW Grohnde  wäre schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig und weist mit 231 die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Anforderungen, die der Bund seit 2010 in einer Nachrüstliste zusammengestellt hat, sind nicht erfüllt.

Kann eine Landesregierung, die die Sicherheit der Bevölkerung ernst nehmen muss, angesichts der konkreten Vorwürfe zur Anlage in Grohnde dringend etwas tun?

Wichtiger Schritt: Bewertete Sachstandsanalyse binnen 4 Monaten

„Als erster Schritt“ regt Frau Becker an, „sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Öffentliche Auseinandersetzung geht weiter

Mit einer Aktions- und Menschenkette zum 2. Fukushima-Jahrestag wollen die AKW-GegnerInnen am 9. März ein  angenommenes Evakuierungsgebiet um den Reaktor markieren.

Zur StudieDie Schwachstellen des AKW Grohnde“ (pdf).

 

Forderungen und Zusammenfassung:

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen aus BMU-Nachrüstliste und Aktionsplan für das AKW Grohnde (aus EU Stresstest)

  1. Systematische Überprüfung der den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren zugrundeliegenden Sicherheitsanalysen für die Auslegungsstörfälle auf Grundlage des neuen kerntechnische Regelwerk „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“, Zusammenstellen dieser Sicherheitsanalysen in einem Nachweishandbuch
  2. Nachrüstungen, die aus der unter Punkt 1 erfolgten Überprüfung resultieren
  3. Austausch von Rohrleitungen der Druckführenden Umschließung, um die Zuverlässigkeit des „Bruchausschlusskonzepts“ zu gewährleisten
  4. Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlendosis des Betriebspersonals
  5. Einführung eines prozessorientierten Managementsystems inklusive Sicherheitsmanagement, Alterungsmanagement und Qualitätsmanagement
  6. Qualifikationsmaßnahmen für das Personal auch hinsichtlich des Erlangens neuer Kompetenzen zum Umgang bei auslegungsüberschreitender Unfälle
  7. Nachrüstungen eines unabhängigen Kühlsystems des Brennelement-Lagerbeckens, dabei wenigstens ein Strang vollständig verbunkert und hochwassergeschützt
  8. Nachrüstung von Messeinrichtungen und automatischer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Nichtleistungsbetrieb
  9. Erhöhung der anlageninternen Kühlwasservorräte durch Vergrößerung der Flutbehälterinventare und Wasservorräte gegen Einwirkung von außen
  10. Installation eines geeigneten Probenentnahmesystems im Sicherheitsbehälter
  11. Installation von geeigneten Füllstandssonden im Reaktordruckbehälter
  12. Entwicklung von rechnergestützten Diagnose- und Prognosehilfsmittel zur Ermittlung der radiologischen Lage für die Unterstützung des anlageninternen Krisenstabs während eines schweren Unfalls
  13. Beschaffung einer mobilen Gleichstromversorgung für Station Blackout Situationen
  14. Errichtung einer bautechnische Barriere gegen die Einwirkungen Dritter (Schutz vor Flugzeugabsturz)
  15. Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen (hinsichtlich eines Innentäterschutzes) und der Detektionseinrichtungen
  16. Verbesserung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Objektsicherung
  17. Nachrüstung von Einspeisepunkten zum Anschluss mobiler Notstromaggregate, die gegen Einwirkungen von außen (EVA) geschützt sind
  18. Beschaffung mobiler Pumpen und sonstigen Einspeiseequipments für den Einsatz unter Extrembedingungen
  19. Systematische Überprüfung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Durchführbarkeit von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung von Einwirkungen von außen (EVA)[1]
  20. Nachrüstung des Systems zur Druckentlastung des Sicherheitsbehälters (filtered venting) unter Berücksichtigung von Station Blackout (Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung) und von ungünstigen radiologische Bedingungen
  21. Schaffung eines von außerhalb des Sicherheitsbehälters zugänglichen fest installierten Einspeisepfades in das Brennelement-Lagerbecken, sodass während eines Unfalls keine Notwendigkeit besteht, gefährdete Räume zu betreten
  22. Erstellung umfassender Analysen und Entwicklung von Notfallmaßnahmen zum Ausfall der Brennelement-Lagerbeckenkühlung bei auslegungsüberschreitenden Störfallen
  23. Nachrüstung einer diversitären Wärmesenke in Form eines räumlich getrennten, erdbeben- und überflutungsgesicherten und verbunkerten Brunnen mit Borlagern, mobilen Notstromgeneratoren und Pumpen
  24. Nachrüstung des Schutz gegen Erdbeben gemäß internationalen Anforderungen und RSK- Stellungnahme
  25. Nachrüstung des Schutz vor Hochwasser gemäß RSK-Stellungnahme
  26. Nachrüstung eines Schutzes vor auslegungsüberschreitender Ringraumüberflutung
  27. Erhöhung der Zuverlässigkeit der Notfallmaßnahme „Sekundärseitige Druckentlastung und Bespeisung der Dampferzeuger“ zur Verhinderung des Hochdruckversagen des Reaktordruckbehälters mit frühen und hohen radioaktiven Freisetzungen in auslegungsüberschreitenden Situationen
  28. Maßnahmen und Prozeduren zur Verlängerung der Notstromdiesel-Laufzeit unter Nutzung gesicherter Treibstoffvorräte
  29. Integritätsnachweisen für die Strukturen des Brennelement-Lagerbeckens für höhere Temperaturen
  30. Entwicklung und Erstellung von Severe Accident Management Guidelines (SAMG), zur Minderung der radioaktiven Freisetzung infolge eines schweren Unfalls sowie Einführung und Schulung dazu in der Anlage

[1]     Laut Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind die Auswirkungen auch unwahrscheinlicher, aber noch nicht „praktisch ausgeschlossener“ Einwirkungen auf Sicherheits- oder Notstandseinrichtungen systematisch zu analysieren und abzuschätzen. Die RSK fordert zusätzlich eine auslegungsüberschreitende Annahme zu übergreifend unterstelltem Versagen in Sicherheitseinrichtungen aufgrund nicht spezifizierter Ursachen.

Die Schwachstellen des AKW Grohnde
Aktueller Handlungsbedarf für die Aufsichtsbehörde

Studie, Januar 2013, Oda Becker

Zusammenfassung

Obwohl das AKW Grohnde schon fast 28 Jahre in Betrieb ist, und schon seit 1994 nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wird es zu den neueren deutschen Anlagen gezählt und soll trotz bestehender Auslegungsdefizite noch neun weitere Jahre betrieben werden. Das AKW Grohnde weist mit 231 Ereignissen die höchste Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse aller deutschen AKWs auf. Dies ist ein Indikator für ein niedriges Sicherheitsniveau.

Das BMU hat bereits in 2010 (aktualisiert im Juni 2012), Anforderungen und Maßnahmen zur Behebung von Sicherheitsdefiziten der deutschen Atomkraftwerke in der sogenannten Nachrüstliste zusammengestellt. In 25 Punkten werden Maßnahmen für den technischen, personellen und organisatorischen Bereich sowie eine Verbesserung des Schutzes vor Terrorangriffen gefordert.

Die nach Fukushima veranlasste Sicherheitsprüfung der deutschen AKWs durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der europäische Stresstest zeigten, dass das AKW Grohnde nicht ausreichend gegen Erdbeben und Hochwasser geschützt ist. Zusätzlich wurde deutlich, dass die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen, mit denen in auslegungsüberschreitenden Situationen gravierende radioaktive Freisetzungen vermieden werden sollen, genau dann nicht durchführbar sind. Gleichzeitig sind laut Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die externen Katastrophenschutzpläne nicht ausreichend auf einen schweren Unfall vorbereitet. Daher ist das Risiko, das für die Bevölkerung vom AKW Grohnde ausgeht, hoch. Ob unvertretbar hoch, ist von Politik und Bevölkerung zu entscheiden.

Zwar kann auch durch Nachrüstungen ein potenzieller Unfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen nicht „praktisch ausgeschlossen“ werden, dennoch muss alles getan werden, um im Rahmen der Möglichkeiten bekannte Schwachstellen auszugleichen oder diesen entgegen zu wirken.

Nur eine umfassende Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen kann überhaupt zu einer nennenswerten Verbesserung des Sicherheitsniveaus des AKW Grohnde führen. Sowohl in der BMU-Nachrüstliste als auch im nationalen Aktionsplan, der im Rahmen des EU Stresstest erstellt wurde, sind meist nur sehr allgemeine Anforderungen formuliert. Eine Reduzierung des vom AKW Grohnde ausgehenden Risikos hängt daher entscheidend davon ab, wie die Aufsichtsbehörde diese konkretisiert und wie zügig sie agiert. Sie hat dabei einen erheblichen Handlungs- und Ermessungsspielraum.

Als erster Schritt sollte die Aufsichtsbehörde vom Betreiber verlangen, innerhalb von vier Monaten in einer Sachstandsanalyse die geforderten Maßnahmen mit Angaben von Umsetzungsfristen und wirtschaftlicher Betrachtung darzustellen. Die Überprüfung dieses „Sachstandberichts“ unter Hinzuziehung unabhängiger Berater durch die Behörde sollte im gleichen Zeitraum durchgeführt werden. Die Entscheidungen der Behörde hinsichtlich der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen sollte, insbesondere angesichts der vorhandenen Risiken, der Bevölkerung transparent gemacht werden.“

Zum Fukushima-Tag am 9. März sind bundesweit Aktionen für den Atomausstieg geplant. Rund um das AKW Grohnde soll eine Aktions- und Menschenkette stattfinden.

Uranfabrik Gronau – Materialien zur atomrechtlichen Genehmigung zum Ausbau der URENCO-Anlage (2005)

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ROBIN WOOD Aktion für die Stilllegung der Uranfabrik Gronau

Im Frühjahr 2005 hat das Bundesland NRW eine umfassende Erweiterung der Urananreicherungsanlage in Gronau genehmigt. Bis heute dauern die Erweiterungsmaßnahmen an: Das gilt (vermutlich) für den Ausbau auf eine Jahreskapazität von 4.500 Tonnen angereichertem Uran und auch für den Bau einer neuen Atommülllagerhalle, die 2014 in Betrieb gehen soll.

Die Urananlage in Gronau ist – wie auch die Brennelementefabrik im benachbarten Lingen – nicht von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima betroffen. Konkret: Während der Betrieb der Atomkraftwerke befristet wurde, darf die Uranfabrik in Gronau völlig unbefristet für den Weltmarkt Uranbrennstoff herstellen.

Hier werden nun diverse Materialien aus dem Genehmigungsverfahren als (zum Teil sehr große) PDF-Dateien veröffentlicht. Neben Stellungnahmen unterschiedlicher Beteiligter wird hier auch das Wortprotokoll des Erörterungstermins vom Juli 2003  sowie die 680 Seiten umfassende Genehmigung für den noch laufenden Ausbau der Uranfabrik Gronau bereit gestellt. In diesen Dokumenten kann zumindest teilweise nachvollzogen werden, welche Sicherheitsfragen etc. im Rahmen des Genehmigungsverfahren behandelt wurden.

Außerdem gibt es hier die Stellungnahme der „Gruppe Ökologie“ (heute Intac Hannover) vom Juni 2003. Diese Stellungnahme wurde im Auftrag des Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau erstellt. Der AKU gehörte zum Kreis der rund 7.000 EinwenderInnen, die sich damals gegen den Ausbau der Uranfabrik Gronau engagiert haben.

Dokumente zum Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau (bis 2005, PDF, teilweise sehr große!)

Kurzbeschreibung der URENCO zum Endausbau der Anlage und deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umgebung vom Dezember 2002

Stellungnahme der Reaktorsicherheitskommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Erweiterung der Uranfabrik Gronau

Wortprotokoll vom Erörterungstermin vom Juli 2003

Genehmigungsbescheid für den Ausbau der Uranfabrik vom 14. Februar 2005 (Nr. 7/6 UAG)

Stellungnahme der Einwender

Stellungnahme der Gruppe Ökologie im Auftrag des AKU Gronau (Einwender)

Weitere Materialien:

Umwelterklärung URENCO Deutschland GmbH Urananreicherungsanlage Gronau 2010

Information der Öffentlichkeit nach der Strahlenschutzverordnung und der Störfallverordnung („Katastrophenschutz-Information der URENCO Gronau, April 2011)

Atomstrom teurer als Ökostrom – Umwelt- und Verbraucherschützer rufen zum Stromwechsel auf

Immer mehr Unternehmen setzen auf die eigene Stromerzeugung. Die alten Stromkonzerne verlieren immer mehr.... Foto: Dirk Seifert
Ökostrom oft billiger als Atomstrom… Foto: Dirk Seifert

Das Bündnis „Atomausstieg selber machen“ hat in einer PM mitgeteilt: „Nachdem die Atomkonzerne EnBW, E.on und Vattenfall bereits seit Beginn des Jahres bis zu 14 Prozent mehr Geld für ihren konventionellen Strom verlangen, kündigt nun auch RWE eine Preiserhöhung von 10 Prozent für März an. Die Grundversorgung von EnBW und RWE ist somit durchweg teurer als alle vier vom Bündnis „Atomausstieg selber machen“ empfohlenen Ökostromanbieter. Auch wer von E.on oder Vattenfall beliefert wird, zahlt für den Atom- und Kohlemix mehr als er für 100-prozentigen Ökostrom eines konzernunabhängigen Ökostromversorgers ausgeben müsste. Umwelt- und Verbraucherschützer fordern Stromkundinnen und -kunden daher zum umgehenden Anbieterwechsel auf.

„Die Lüge vom billigen Atomstrom ist mit einem Blick auf die Stromrechnung widerlegt“, stellt Melanie Ball vom Bündnis „Atomausstieg selber machen“ klar. „Ganz abgesehen davon, dass die Gesellschaft und nicht die Konzerne die Folgekosten der hochriskanten Atomkraft trägt: Die Atomkonzerne lügen uns die Ohren voll mit ihren Märchen vom teuren Ökostrom, während sie sich Milliardengewinne in die Taschen stopfen“, kritisiert Melanie Ball.

E.on, der größte deutsche Energiekonzern, konnte allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 rund drei Milliarden Euro Gewinn einstreichen; auch die anderen Atomkonzerne dürften im März wieder Milliarden an ihre Aktionäre auszahlen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Konsequenz ziehen aus dieser Abzocke: den Atomkonzernen kündigen und zu fairen Ökostromanbietern wechseln“, rät das Bündnis „Atomausstieg selber machen“. Wer die Energiewende unterstützen will, ohne übertriebene Preise zu zahlen, dem empfiehlt das Bündnis den Wechsel zu den Elektrizitätswerken Schönau, Greenpeace Energy, Lichtblick oder Naturstrom.

Informationen und Hilfestellungen erhalten Interessierte unter www.atomausstieg-selber-machen.de oder bei der kostenlosen Hotline 0800 7626852. „Atomausstieg selber machen“ ist ein Bündnis aus Umweltorganisationen, Verbraucherschutzverbänden und Anti-Atom-Initiativen.

Geheime Anträge für Atomtransporte in Bremen: Atomwirtschaft will Transporte trotz Verbot durchsetzen

Uranhexafluorid Sattelzug der Bremer Spedition Kieserling am 23.01.12 bei der Ausfahrt am HHLA ContainerBurchardkai Hamburger Hafen - Der Sattelschlepper HB - UQ UF6_Transport_Hamburg_Hafen_20120123_02g
Atomtransporte – wie hier im Hamburger Hafen – sind über die Häfen in Bremen nicht mehr zulässig. Dagegen laufen Atomunternehmen Sturm.

Die Bremer Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz hat Auszüge aus geheimen Anträgen für Atomtransporte in Bremen veröffentlicht. Damit wollen zwei Atomunternehmen das geltende Atomtransporte-Verbot in Bremen umgehen.

Die Bürgerschaft in Bremen hat Anfang 2012 ein Verbot für den Umschlag von Atomtransporten über die dortige Häfen beschlossen. Betroffen davon sind sämtliche Kernbrennstofftransporte, die einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz bedürfen. Gegen dieses Verbot hat es viele Proteste von der CDU-Fraktion, aber auch den Atomunternehmen gegeben. Die EU prüft, ob eine solche Einschränkung der Bremischen Häfen (Bremen und Bremerhaven) zulässig ist. Im September 2012 legte der Bremer Senat externe Stellungnahmen vor, die die Rechtmässigkeit der Maßnahme belegten. Allerdings: Das Gesetz lässt Ausnahmen zu.

Die versuchen Atomfirmen jetzt zu nutzen: Seit Ende 2012 machen sie noch mehr Druck. Die Brennelementefabrik der ANF in Lingen, betrieben durch den französischen Atomkonzern AREVA, hat für eine bestimmte Anzahl von Transporten eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. Und die Atomtransporte-Firma Nuklear Cargo Service (NCS) will eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für ihre radioaktiven Frachten über die Bremischen Häfen erhalten.

Die Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz (MAUS) aus Bremen hat sich die Rechtslage und die Anträge genauer angesehen und eine fachliche Stellungnahme verfasst, die wir hier im folgenden dokumentieren. Darin finden sich zahlreiche Details aus den Anträgen der beiden Atomfirmen:

Öffentliche Mitteilung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz e.V. (MAUS) zu den Ausnahmegenehmigungs-Anträgen für den Atomtransport über bremische Häfen :

„Über die Stadtgebiete und Häfen von Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Rostock gehen eine Vielzahl von Atomtransporten. Etwa alle 1,5 Tage ein Atomtransport durch Hamburg, etwa alle 2 Tage ein Atomtransport durch Bremen, etwa alle 3,5 Tage ein Atomtransport durch Rostock. Damit ist Norddeutschland eine wichtige Drehscheibe im internationalen Atomgeschäft. Uranoxide, das extrem giftige Uranhexafluorid, unbestrahlte und bestrahlte Brennelemente oder andere Produkte im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomtechnologie werden in den Häfen umgeschlagen und/oder durch das Stadtgebiet transportiert. Empfänger und Absender des atomaren Materials sind Orte in der ganzen Welt: u.a. Belgien, Schweiz, Niederlande, Schweden, Großbritanien, Norwegen, Frankreich, Spanien, Kanada, USA, Argentinien, Australien, Süd-Korea, Russland, Kasachstan, Namibia, Brasilien, Süd-Afrika, Finnland. Ein extrem gut florierender weltweiter Handel.

Die Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe (Hafenbetriebsgesetz §2 Absatz 3) war ein erster Schritt zum Unterbinden von Atomtransporten. Jedoch geht das jetzige Hafenbetriebsgesetz nicht weit genug, da es nur nach dem Gesetzt definierte Kernbrennstoffe betrifft und auch eine Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit enthält, die der Senat völlig unabhängig, intransparent und im Geheimen beschließen kann.

Gegen dieses Gesetz der Teilentwidmung der Bremischen Häfen für Kernbrennstoffe wird seitens der CDU am Staatsgerichtshof in Bremen geklagt. (1) Außerdem hat die EU ein Pilotverfahren einberufen, um zu klären, ob das Bremische Gesetz im Widerspruch zum EU-Recht steht, denn: „Nach Auffassung der EU-Kommission könnte ein solches Umschlagsverbot einen Verstoß gegen Vorschriften des Kapitels 9 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Vertrag darstellen. Der EuratomVertrag sieht in Artikel 93 vor, dass Mitgliedstaaten untereinander alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr beseitigen.“ (2) Die EU hat daher die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung und der Bremischen Regierung2 war der EU nicht weitreichend genug, daher fordert sie nun eine weitere Stellungnahme mit Antworten zu den gestellten Fragen. Diese unterliegen der Geheimhaltung, so daß zur Anfrage der EU zum jetzigen Zeitpunkt nichts weiter bekannt ist.

Wie nun bekannt geworden ist, sind an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vier Ausnahmeanträge zum Umschlag von Kernbrennstoffen über Bremische Häfen am 22. Oktober 2012 eingegangen. Dies geht aus der „Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen am 07.11.2012“ (3 und den entsprechenden Anträgen hervor. Die Anträge unterliegen ebenfalls der Geheimhaltung und sind selbst für Abgeordnete nicht einsehbar!

Die Brennelementfabrik Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) aus Lingen und die Transportfirma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) aus Hanau haben beide die Anwaltskanzlei, Gleiss Lutz Hootz Hirsch Partnergesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern aus Berlin, beauftragt entsprechende Anträge zu stellen und die Rechtsvertretung wahrzunehmen. Die Anwaltskanzlei stellt im Auftrag der ANF drei Ausnahmegenehmigungsanträge und für NCS einen.

Die Anträge sind in Ihren Begründungen jeweils ähnlich gehalten und sollen einen enormen Druck auf den Senat ausüben, um wieder Kernbrennstoffe, die knapp 20% der Atomtransporte ausmachen, über Bremer Häfen umschlagen zu können bzw. die Möglichkeit dafür zu erhalten. Vom Umfang her sind die Anträge unterschiedlich und sollen verschiedene Optionen und Atomtransportumfänge für die Ausnahmeregelung auf Grundlage des §2 Absatz 3 Satz 1 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes testen.

Die Anträge (Die folgenden Zitate stammen aus den Anträgen!)

Anträge der Brennelementfabrik ANF:

– Antrag auf Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine Ausnahme im Einzelfall für den Umschlag von insgesamt max. 250 unbestrahlten Brennelementen für Druckwasserreaktoren vom Typ 16×16-(20) mit angreichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% mit Gültigkeit bis zum 31.12.2015 zuzulassen, wobei insgesamt in max. 40 Transporten über die Straße max. 5 Versandstücke je Transport angeliefert werden und vom Hafen in Bremerhaven auf dem Seeweg in max. 10 Transporten max. 25 Versandstücke je Transport zu einem Hafen in Spanien befördert werden. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang eingebunden Dritten. …“

Beteiligte dritte Firmen:
• Nuclear Cargo + Service GmbH (Hanau)
• Transkem Spedition GmbH (Leese)
• Wagenborg S&G GmbH (Hörstel)
• EUROGATE Container Terminal Bremerhaven GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• BLG Automobile Logistics GmbH & Co. KG (Bremerhaven)
• NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. (Bremerhaven)
• UPM-Kymmene Seaways OY Ltd. (Kotka/Finnland)

Mengen der Atomtransporte:
• Insgesamt: max. 100 Brennelemente mit max. 50.000 kg Uran mit max. 2500 kg Uran-235
• Je Seetransport: max. 50 Brennelemente mit max. 25000 kg Uran mit max.
1250kg Uran-235
• Je Straßentransport: max. 10 Brennelemente mit max. 5000 kg Uran mit max.
250 kg Uran-235
• Je Versandstück: max. 2 Brennelemente mit max. 1000 kg Uran mit max. 50kg
Uran-235
• Je Brennelement: max. 500 kg Uran mit max. 25 kg Uran-235

Ziel der Transporte soll das spanische Atomkraftwerk Trillo sein, mit dem die ANF eine vertragliche Lieferung für insgesamt etwa 250 Brennelement am 03.08.2009 eingegangen ist und die Lieferung ab 2010 innerhalb von sechs Jahren zu erfolgen hat. Dafür ist eine Route über den Seehafen von Bremerhaven vorgesehen und eine alternativ Route über den Seehafen Hamburg.

Der Transportweg über den Seehafen in Bremerhaven:
„ a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1- AK Bremen, A27-AS Bremerhaven-Überseehäfen zum Hafen von Bremerhaven
b. Umschlag im Hafen von Bremerhaven, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter zeitweiliger Aufenthalte
c. vom Hafen von Bremerhaven auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

Der Transportweg über den Seehafen in Hamburg:
„a. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AK
Hamburg-Süd, A255-AS Hamburg-Veddel zum Hafen von Hamburg oder
b. von Lingen auf der Straße über die B70/B213/B72 zur AS Cloppenburg, A1-AD
Buchholz, A261-AD Hamburg-Südwest, A7-AS Hamburg-Waltershof zum Hafen von
Hamburg
c. Umschlag im Hafen von Hamburg, einschließlich ggf. erforderlicher transportbedingter
zeitweiliger Aufenthalte,
d. vom Hafen von Hamburg auf dem Seeweg zu einem Hafen in Spanien“

– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen gelten auch für die durch ANF in den jeweiligen Transportvorgang eingebundenen Dritten.“
– Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten
Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren: „… eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von unbestrahlten Brennelementen für Druck- und Siedewasserreaktoren mit angereichertem Uran in Form von Urandioxid mit einem maximalen Anreicherungsgrad an Uran 235 von 5% in den Bremischen Häfen zuzulassen. Diese Ausnahme gilt auch für alle durch die Antragstellerin in den Transportvorgang eingebundenen Dritten.“

Der Antrag der Transportfirma NCS:

• Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen: „…eine allgemeine Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen zugunsten der NUCLEAR CARGO + SERVICE GmbH (NCS) in den Bremischen Häfen zuzulassen. Die Rechtswirkungen dieser Ausnahme gelten auch für alle in den Transportvorgang der NCS eingebundenen Dritten.“

Die Begründungen
„… Die beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Beförderungsgenehmigung bezieht sich auf den Transport unter Einschluß des Umschlages in den Bremischen Häfen. Gemäß Ziff. IV der regelmäßig beigefügten Nebenbestimmungen und Hinweise zu Beförderungsgenehmigung ersetzt diese „nicht die Entscheidungen anderer Behörden, die für transportbedingte zeitweilige Aufenthalte aufgrund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. Bremische Hafenordnung) erforderlich sind.“ Dieser Vorbehalt gilt auch für die gemäß §2 Abs. 3 HafenbetrG erforderliche Ausnahme für den Umschlag von Kernbrennstoffen in bremischen Häfen. Die Zulassung der beantragten Ausnahme ist daher geboten.“

„… Demgemäß sollen die Bremischen Häfen im Einklang mit den landespolitischen Zielsetzungen der Nachhaltigkeit, der erneuerbaren Energien und der Vorsorge im Interesse auch zukünftiger Generationen betrieben werden. Die antragsgegenständlichen Transporte dienen der Belieferung von Empfängern im inner- und außereuropäischen Ausland und außerhalb des Landes Bremen. Insofern ist die Gesamtpolitik Bremens im Bereich der zukünftigen Energieerzeugung, Umweltschonung und auf Nachhaltigkeit basierenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik nicht konkret berührt. Die Antragstellerin hat ihren Sitz in Niedersachsen. Es fehlt folglich bereits jeglicher relevante örtliche Bezug zur politischen Ausrichtung der Energieerzeugung im Land Bremen.“

„.. Eine Versagung der beantragten allgemeinen Ausnahme käme grundsätzlich nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine persönliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin hinsichtlich des Umgangs mit Kernbrennstoffen bestünde. Derartige Umstände lassen sich gegen die Antragstellerin nicht vorbringen. …“

„…Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten völkerrechtliche Bindungen eingegangen ist, die zur Rücknahme von Kernbrennstoffen verpflichten. Mit den Betreibern der Wiederaufbereitungsanlagen im britischen Sellafield und im französischen La Hague bestehen verbindliche Verträge, die durch die jeweiligen Staatregierungen mit internationalen Notenwechseln abgesichert wurden. Damit wurde eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Rücknahme der Abfälle aus der Aufbereitung und Wiederaufbereitung begründet. Das „Gemeinsame Abkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle“1 lässt in Art. 27 Abs.3 daher ausdrücklich das Recht auf Ausfuhr und Rückführung im Zusammenhang mit der Aufbereitung und Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen unberührt. …

… Die Antragstellerin ist als Dienstleister im Rahmen der Rückführung dieser Kernbrennstoffe tätig. Eine Versagung der Ausnahme stünde daher im Widerspruch zu diesen völkervertraglich eingegangen Verpflichtungen.“

Mit dieser Begründung versucht die NCS über die Rücknahmeverpflichtung von Atommüll, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für Kernbrennstoffe zu bekommen, so daß im Rahmen dieser auch weiterhin Brennelemente verschifft werden können oder Dritte, wie z.B. ANF, dieses tun können.

In den Antragsbegründungen wird weiterhin auf das Bundesrecht, das Unionsrecht, die Bundestreue sowie den EURATOM-Vertrag verwiesen, worüber der Druck auf den Senat erhöht werden soll, um die Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Daran wird wieder einmal ersichtlich, wie sehr wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Leben und Umwelt untergeordnet werden.

Die Bedeutung von Atomtransportverboten Die Bedeutung des Bremer Hafens für Atomtransporte ist allein schon deshalb gegeben, da für die Beförderung mindestens zwei gleichrangige Alternativrouten angegeben werden müssen. Das wird auch noch einmal im Antragsschreiben hervorgehoben „…Es handelt sich um eine wichtige Transportroute, zumal bundesweit nur eine sehr beschränkte Anzahl vergleichbarer Seehäfen zur Verfügung steht. …“ oder „…Um diesen Lieferverpflichtungen nachkommen zu können, ist die Transportroute über den Hafen in Bremerhaven von grundsätzlicher Bedeutung. …“

Anhand der Anträge für die Ausnahmegenehmigungen für Atomtransporte wird auch wieder einmal ersichtlich, wie weit und welche Atomanlagen überhaupt vom sogenannten Atomaustieg betroffen sind. Denn wenn die Brennelementfabrik ANF in ihren Anträgen schreibt „..Es bestehen langfristige Lieferverträge (teilweise bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus) über die bezeichneten Kernbrennstoffe mit Kunden im inner- und außereuropäischen Ausland (beispielsweise dem Kernkraftwerk in Trillo/Spanien…“ so sind die Atomanlagen in Lingen (Brennelementfabrik) und Gronau (Anreicherungsanlage) noch über Jahre hinaus ausgelastet und Produzieren weiterhin (zukünftigen) Atommüll und stellen die Infrastruktur für Atomwaffen und Atomtechnologie bereit.

Diese und weitere Informationen über die Transportwege und die Anträge der Ausnahmegenehmigungen gelten als Verschlußsache, selbst Abgeordnete hätten darauf kein Recht.

Dadurch zeigt sich einmal mehr, wie die Politik nach entsprechenden ökonomischen Interessen handelt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal auf das Volksbegehren zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes für eine Sperrung der Bremischen Häfen für alle radioaktiven Stoffe hin. Durch die aktuellen Anträge für Ausnahmegenehmigungen gewinnt dieses noch einmal mehr an Bedeutung, wenn es um eine wirkliche, aktive und effektive Sperrung der Bremischen Häfen für Atomtransporte über ein Gesetzgebungsverfahren gehen soll. Der Entwurf des Gesetzes, gegen alle Atomtransporte über Bremische Häfen, der durch das Volksbegehren realisiert werden könnte, bietet den Menschen nun noch weiter die Möglichkeit, sich klar gegen Atomtransporte auszusprechen und selbst ein effektives Gesetzt zu erlassen, das keinen Raum für Hintertüren oder Geheimpolitik läßt.

Kontakt und weitere Informationen auf der Homepage der Bremer Initiative gegen Atomtransporte (BrIgAt):

Außerdem findet auch überregionaler Widerstand gegen die Atomtransporte statt. Z.B. die letzten MOX-Transporte über Nordenham wurden von umfangreichen Protesten begleitet, zu dem sich ein breites Bündnis von Menschen zusammengeschlossen hat, die entlang der kompletten Transportstrecke protestierten.

Für einen konsequenten und vollständigen Atomausstieg müssen alle Atomanlagen stillgelegt und sämtliche Atomtransporte unterbunden werden. Atomtransporte sind die Achillesverse der Atomindustrie. Ohne Atomtransporte gibt es keine Atomwirtschaft und keinen Handel mit diesen gefährlichen Gütern. Um das zu erreichen werden Argumente alleine nicht ausreichen, da müssen wir alle gemeinsam schon selbst Hand anlegen.

Mehr Informationen auch auf den Internetseiten: www.maus-bremen.de und www.nadir.org/sand

Anmerkungen:

(1)  http://www.fraktion.cdu-bremen.de/userfiles/file/Normenkontrollantrag_Stand_Mai_LH_.pdf

http://www.fraktion.cdu-bremen.de/category.php?viewext=2,2,60,id,4970,202

(2)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Hafenausschuss%2026-09-2013%20Pilotverfahren%20%20doc.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3794.de

(3)  http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/media.php/13/Vorlage%20TOP%205%201%20Bericht%20HafenA%2020121107%20Ausnahmegenhmigung.pdf

http://www.hafenausschuss.bremische-buergerschaft.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen232.c.3809.de

Mehr Informationen auf umweltFAIRaendern.de unter dem Stichwort Atomtransporte und hier: Atomtransporte durch den Hamburger Hafen

 

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