Vattenfall Kohlekraftwerk Moorburg: Noch eine Schlappe – kein Elbwasser für die Kühlung

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Baustelle Vattenfall: Klima-Killer-Kohle-Kraftwerk Moorburg – Elbwasser zur Kühlung gibt es (fast) nicht. Foto: Jürgen Mümme

Der Energiekonzern Vattenfall darf sein in Bau befindliches Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg nur in sehr geringem Umfang mit Elbewasser kühlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag auf Klage des BUND. Die taz-nord zitiert:  „Das ist ein großer Tag für den Gewässerschutz an der Tideelbe“, freut sich BUND-Chef Manfred Braasch.

Außerdem schreibt die taz-nord: „Allerdings darf Vattenfall nach dem Spruch des OVG auf einen im Bau befindlichen Hybridkühlturm zurückgreifen und somit das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlung betreiben, bei der der Elbe nur sehr wenig Wasser entnommen wird. „Das Kohlekraftwerk Moorburg bleibt weiterhin mit dem Klimaschutz unvereinbar, aber zumindest der Gewässerschutz ist entscheidend vorangekommen“, kommentiert Braasch.“

Auch der NDR berichtet über die erneute Pleite für Vattenfall und die Genehmigungsbehörde. „Für den Energiekonzern Vattenfall ist die Entscheidung ein weiterer schwerer Rückschlag: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die so genannte Durchlaufkühlung für den Betrieb des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg untersagt. Die Erlaubnis der Hamburger Umweltbehörde wurde aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht habe die Prozessbeteiligten über den Tenor der Entscheidung bereits informiert, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Gründe dafür nenne das Gericht erst in zwei bis drei Wochen.“

Gegenüber dem NDR reagierte eine Vattenfall-Sprecherin: „“Wir bedauern das Urteil. Der Kühlturm hat einen Eigenbedarf an Energie, sodass die erzeugte Strommenge etwas geringer wird.“ Das koste Geld, aber bedeute für den Betrieb des Kraftwerks keine Einschränkung. „Es wird planmäßig im nächsten Jahr in Betrieb gehen“, versicherte sie.“

Kaum zu glauben, aber schon bei zwei Vattenfall-Sätzen, ist einer schon wieder eine definitive Falschaussage. „Planmäßig“ hätte das Kraftwerk eigentlich schon in Betrieb sein müssen. Allerdings hat es immer wieder Bauverzögerungen gegeben. Vor allem der Stahl für die Kessel war fehlerhaft und hat – wie auch an anderen Kraftwerksbaustellen – zu Verzögerungen und Kostensteigerungen geführt. Außerdem sollte eine Fernwärmeleitung ausgekoppelt werden. Auch diese wurde gerichtlich durch gemeinsame Aktionen von ROBIN WOOD und Moorburgtrassen-Stopp-Initiative und einer Klage des BUND gestoppt: siehe auch: Vattenfall – Kein Partner für Hamburg.

Der NDR stellt das – ohne es explizit zu sagen – auch klar: „Die geplante Kapazität des Kraftwerks beträgt 1.620 Megawatt. Es geht wegen Rissen in den Stahlkesseln erst 2014 ans Netz, zwei Jahre später als geplant – und ohne Fernwärme, weil die geplante Leitung gerichtlich gestoppt wurde.

Statt Moorburgtrasse will Vattenfall nun gemeinsam mit der Stadt Hamburg in Wedel ein wiederum überdimensioniertes neues Kraftwerk für die Fernwärme bauen.

Bundesregierung: Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich

Radioaktiv-07.jpgMit einer Kleinen Anfrage zu den Verkaufsplänen der Uranfabriken der URENCO wollten die Linken-Bundestagsabgeordneten Dorothée Menzner und Kathrin Vogeler von der Bundesregierung mehr Informationen und erfahren, wie denn der Atomausstieg in Deutschland weitergehen wird. Doch statt Pläne für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau, gibt es das Gegenteil. Die Bundesregierung setzt sich für den weiteren Betrieb der Uranfabrik in Gronau ein, denn unter anderem trage sie „wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei“. (Drucksache 17/11975, PDF). Alles klar?!

Die Linken-Abgeordneten formulierten auch die Sorge, dass durch einen Verkauf der URENCO große Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik entstehen. Für die Bundesregierung kein Problem. „Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrages (gemeint ist der Vertrag von Almelo, Anm. UFÄ) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient.“

Die Linke Abgeordnete Dorothée Menzner zu dieser bestechenden Logik in einer Pressemitteilung: „Die Anreicherung von Uran in Deutschland dient nach Vorstellung der Bundesregierung der Nichtverbreitung von Kernwaffen. … Einem Land, dessen Bevölkerung die Atomkraft ein für allemal kategorisch abgelehnt hat, derartige durchschaubaren Argumente vorzulegen, ist eine Unverschämtheit. Mit dem gleichen Argument könnte man die Laufzeiten der Atommeiler wieder verlängern, um die Ausstiegsbeschlüsse länger umsetzen zu können“, so Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Die Uranfabrik in Gronau ist von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima ausgenommen, der Betrieb wurde nicht befristet. In Gronau wird der Uranbrennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt. Grundsätzlich kann in diesen Anreicherungsanlagen auch waffenfähiges Uran hergestellt werden. Daher gilt diese Technik als besonders riskant und unterliegt mit dem Staatsvertrag von Almelo umfangreichen Kontrollen (siehe auch hier: Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf). Die deutschen Betreiber E.on/RWE sowie die britische Regierung wollen jeweils ihre Drittel an der URENCO verkaufen. Außerdem ist mit einem Drittel die Niederlande an den Urananlagen in Deutschland, England, Niederlande und USA beteiligt.

Weitere Informationen: Krieg um Uran? Mali, Niger und der Uranabbau für Atomkraftwerke

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

 

Bundestagspräsident für Rekommunalisierung der Energienetze?!

unser-netz_248x80Auch das noch. Bundestagspräsident Norbert Lammert will die Rekommunalisierung oder gar Verstaatlichung der Energienetze! In einem Interview mit der „Welt“sagt Lammert: „Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Ausgliederung von Verantwortlichkeiten aus dem öffentlichen in den privatwirtschaftlichen Bereich keineswegs zu Verbesserungen führt. Ich habe auch erhebliche Zweifel daran, ob zum Beispiel die privatwirtschaftliche Verantwortung für die Energienetze in Deutschland eine gute Idee ist. Wir sollten bei Fragen der Infrastruktur eher vom Grundsatz einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit ausgehen.“

Nicht schlecht, wo doch in Hamburg seine Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gerade per Verfassungsklage gegen einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Elbmetropole vorgeht. Das hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Aber besser wäre, die CDU Hamburg würde sich der Auffassung von Lammert anschließen und „Infrastruktur eher … einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit“ übergeben.

Möglicherweise engagiert sich der Bundestagspräsident und das CDU-Mitglied ja auch direkt bei den laufenden Kampagnen für die Rekommunalisierung? In Berlin, in Hamburg und vielen vielen anderen Orten.

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Solarzeitung Photon: Taschenspielertricks gegen die Beschäftigten und freie Autoren

Immer mehr Unternehmen setzen auf die eigene Stromerzeugung. Die alten Stromkonzerne verlieren immer mehr.... Foto: Dirk Seifert
Solarzeitung PHOTON: Sanierung auf dem Rücken der Beschäftigten? Foto: Dirk Seifert

Seit Ende des letzten Jahres ist klar, dass das mediale Flaggschiff der Solarbranche, die monatlich erscheinende Fachzeitung PHOTON, Pleite ist. Jetzt geht unter den Beschäftigten und freien AutorInnen immer mehr die Sorge um, dass die Photon-Führung die Pleite vor allem auf ihrem Rücken austragen könnte. Denn die Photon Europe GmbH verfügt nicht mehr über die Rechte an dem einzigen Wert, der für eine Rettung Voraussetzung wäre: Den Namensrechten! Gegen die Photon Europe wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt. Gegenüber den LeserInnen und Abonnenten der Zeitung schweigt die Geschäftsführung bis heute: Auf der Homepage ist zu lesen, dass sich die Auslieferung der Januar-Ausgabe verzögert. Zu den Gründen kein Wort! Unter den Pressemitteilungen ist lediglich die Erklärung des Insolvenzverwalters zu lesen, eine eigene Stellungnahme gibt es offenbar nicht.

Mit einem Taschenspielertrick hat sich die Führung der Photon-Holding schon vor Jahren vor möglichen finanziellen Einbrüchen seiner Tochtergesellschaft Photon Europe abgesichert: Sämtliche Namensrechte an der Zeitung PHOTON, die in mehreren Sprachen erscheint, gehören seit 2009 der Holding: „Muttergesellschaft mit Sitz in Aachen / Deutschland; hält die weltweit eingetragenen Markenrechte am Titel „PHOTON“. Hier werden alle Aktivitäten gebündelt“, heißt es auf der Homepage. Geschäftsführerin sowohl der Holding als auch der Photon Europe GmbH ist Anne Kreutzmann.

Zur Photon-Gruppe  gehören derzeit fünf Unternehmen und Geschäftsbereiche mit weltweit mehr als 170 Mitarbeitern an 11 Standorten.“

Mit anderen Worten: Die insolvente Photon Europe GmbH verfügt im Grunde über kein Vermögen mehr, mit dem ein Neuaufbau aus dem Unternehmen heraus möglich wäre. Auf PhotonWatch, einem Blog der von der Insolvenz betroffenen Beschäftigten und AutorInnen, heißt es dazu: „Hierdurch säße der Insolvenzverwalter auf einer weitgehend leeren Hülle und die Gläubiger könnten nicht bedient werden. Auch werden bedauerlicherweise viele Mitarbeiter auf all ihren Forderungen sitzen bleiben.“

In der Tat: Ohne die Rechte am Titel dürfte es für die MitarbeiterInnen und freien AutorInnen der Photon Europe GmbH düster aussehen. Noch im Dezember war der bestellte Insolvenzverwalter Seckler optimistisch: „Für die 140 Beschäftigten von Photon Europe hat Seckler bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes in die Wege geleitet. „Die Mitarbeiter haben auf der Betriebsversammlung deutlich gemacht, dass sie an die Zukunft von Photon weiterhin glauben und bei der anstehenden Sanierung engagiert mitarbeiten werden“, zeigte sich Seckler erfreut. Das erhöhe die Chancen auf eine positive Zukunft des Unternehmens und den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze. “

Doch eine Sanierung kann nur gelingen, wenn dafür von der Holding auch die Namensrechte zur Verfügung gestellt werden. Das aber scheint derzeit zumindest unklar zu sein: PhotonWach berichtet in den Kommentaren auf der Seite, dass die Geschäftsführerin der Photon Europe GmbH, Anne Kreutzmann offenbar einen neue Gesellschaft mit begrenzter Haftung gegründet hat: „Ein Gesellschaftsvertrag von der PHOTON Publishing GmbH liegt bereits seit dem 3. Januar 2013 vor. Geschäftsführerin Anne Kreutzmann, Stammkapital von 25.000 stellt die PHOTON Holding GmbH“, heißt es dort.

Eine lange Liste von Ereignissen lassen massive Zweifel berechtigt erscheinen, dass die Führung bei der PHOTON-Holding ihrer sozialen Verantwortung für die MitarbeiterInnen, AutorInnen und andere GläubigerInnen gerecht werden wird: So hat die Geschäftsführung offenbar immer wieder versucht, die Bildung eines Betriebsrats bei Photon Europe zu verhindern. MitarbeiterInnen, die zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen hatten, wurden kurzerhand gekündigt. Einem Gewerkschaftsfunktionär von Verdi wurde – rechtswidrig – Hausverbot erteilt. Einigen Beschäftigen wurde seit September kein Gehalt mehr gezahlt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt “wegen Insolvenzverschleppung und anderer Straftaten”.  Auf PhotonWatch wird außerdem über eine ganze Serie von mindestens zweideutigen Maßnahmen der Geschäftsführung berichtet. Dort gibt es auch zwei Videos zur „Akte Photon“, in denen über zahlreiche Vorfälle in dem Unternehmen berichtet wird:  Videolink auf Youtube: http://www.youtube.com/watch?v=NJ8kZr_1pEY und : http://www.youtube.com/watch?v=siuXU6G9TmA

Siehe auch:Regenwolken über Solarzeitung PHOTON – gegen Arbeitnehmerrechte und Insolvent

Die Branche der Erneuerbaren Energien tut sich schwer mit Mitbestimmungsrechten und Tarifverträgen und sozialer Verantwortung: „Ökologisch hui – sozial pfui? Soziale und gesundheitliche Aspekte der erneuerbaren Energie“ (PDF, aus ROBIN WOOD Magazin 3/2010)

Nicht nur in der Solarbranche, sondern auch bei der Windenergie gibt es massive Probleme: Tarifverhandlungen für den Windanlagenhersteller RePower hat das Unternehmen vor kurzem abgebrochen: Energiewende Öko-Sozial – “REpower bricht Tarifverhandlungen unter vorgeschobenen Gründen ab”.

Mehr Informationen über die Energiewende und die ArbeitnehmerInnen-Rechte bei den Betrieben der Erneuerbaren Energie gibt es auch hier.

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