Greenpeace-Magazin: Von wegen Atomausstieg – Atomkraft made in Germany

cropped-Gronau-Blockade-ROBIN-WOOD-Juli-2011002.jpg„In acht Jahren soll das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz gehen. Ist damit der AtomausURENCO-Gronau-April2011stieg vollbracht? Keineswegs. Denn Urananlagen in Gronau und Lingen liefern Brennstoffe an AKWs in aller Welt – ohne jede Laufzeitbeschränkung“, schreibt Andrea Hösch im gerade veröffentlichten neuen Greenpeace-Magazin 2/14. Vor allem der zum trinationalen URENCO-Konzern gehörenden Urananreicherungsanlage in Gronau widmet sich die Autorin ausführlich. Immerhin versorgt diese Uranfabrik jedes zehnte Atomkraftwerk der Welt mit dem Uranbrennstoff.

Der Artikel, der leider nicht online verfügbar ist, steigt mit Zitaten des Urenco-Gronau-Pressesprechers ein: „Chris Breuer macht einen guten Job. Er redet mit immersanfter Stimme, gibt sich offen, schaut verständnisvoll – und verschweigt Brisantes. Dafür wird er bezahlt: Der Mann ist Pressesprecher der Urenco Deutschland, die in Gronau eine Urananreicherungsanlage (UAA) betreibt. Entsprechend begrenzt er seine Sicht auf die Welt: Sie fängt bei der Anreicherung an und hört bei der Anreicherung auf. „Wir sind nur Dienstleister“, betont Breuer und will damit sagen: Für den umwelt- und gesundheitsschädlichen Uranabbau in Ländern wie Niger, Kasachstan oder Australien sind wir nicht verantwortlich, und mit Atomkatastrophen wie Fukushima haben wir auch nichts zu tun. Tatsächlich aber landet Natur-Uran in Gronau, und der japanische AKW-Betreiber Tepco ist Kunde von Urenco. Einer von 51 in 19 Ländern.“

Im weiteren zeigt der Artikel auf, mit welchen Risiken und Problemen der unbefristete Betrieb der Uranfabrik in Gronau verbunden ist, welche Mengen Atommüll anfallen, für die immer neue Atommüll-Hallen gebaut werden. Welche Bedeutung die Uranfabrik auch für die Herstellung von waffenfähigem Uran hat und unter welchen Kontrollen sie deshalb steht. Initiativen-Vertreter kommen zu Wort; über die zahllosen Atomtransporte von und nach Gronau wird berichtet. Und Andrea Hösch berichtet, wie URENCO als Sponsor in der kommunalen Politik auftritt.

 

AKWs Gundremmingen: Im Notfall keine Kühlung?

bild_gundremmingen_05
In Gundremmingen sind noch zwei Atomkraftwerke in Betrieb: Es handelt sich wie in Fukushima um Siedewasserreaktoren, die als besonders störanfällig gelten.

Bereits 2009 bezeichnete  Rainer Baake, der heutige Staatssekretär im Energieministerium als damaliger Geschäftsführer der Deutschen UmweltHilfe (DUH) die Sicherheitsprobleme, auf die jetzt eine Anti-Atom-Initiative hinweist, als „hoch brisant“. Die Initiative erhebt schwere Vorwürfe gegen die Atomaufsicht in München. Bis heute sollen Sicherheitsnachweise fehlen, dass das Notkühlsystem der Reaktoren im Ernstfall auch wirklich funktioniert. Wichtige Pumpen für die Notkühlung könnten durch Dichtungs- und Dämmmaterial verstopfen (siehe unten). Die Augsburger Allgemeine berichtet außerdem: „Schwere Vorwürfe gegen die Atomaufsicht in Bayern erhebt die baden-württembergische Grünen-Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl. Das bayerische Umweltministerium habe es trotz mehrfachen Drängens vonseiten des Bundes unterlassen, eine wichtige Sicherheitsüberprüfung im schwäbischen Kernkraftwerk Gundremmingen durchzuführen“.

Bereits im Juli 2009 hatte Gerd Rosenkranz, damals bei der Deutschen UmweltHilfe (DUH), unter der Überschrift „Verstopfung im Reaktorsumpf“ auf entsprechende Probleme hingewiesen. Demnach bestünde das Problem nicht nur für die Reaktoren in Gundremmingen, sondern auch andere Atomkraftwerke könnten im Notfall ohne Kühlung dastehen. Beteiligt war auch Rainer Baake. Damals war er Geschäftsführer der DUH. Heute ist der Grüne unter Sigmar Gabriel (SPD) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

In der damaligen PM der DUH heißt es: Die neueren Erkenntnisse sind hoch brisant und zwingen die Atomaufsicht unverzüglich zu handeln. Der gesamte Vorgang beweist einmal mehr, dass hyperkomplexe Maschinen wie Atomkraftwerke nicht absolut sicher betrieben werden können“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.“

Mindestens in den beiden Reaktoren von Gundremmingen ist nach den Recherchen der Grünen Abgeordneten und der bayerischen Anti-Atom-Initiative offenbar nicht viel geschehen.

Die Bundestagsabgeordnete Kotting-Uhl hatte die Mängel in Gundremmingen – auf die sich auch die Bürgerinitiative (siehe unten) bezieht – im Rahmen einer Anfrage recherchiert. In der Augsburger Allgemeinen heißt es dazu: „Ausgerechnet in dem Atomkraftwerk, dessen Notkühlsystem sowieso schon gravierende Defizite hat, ist Verstopfung der Notkühlung noch immer nicht sicher ausgeschlossen, obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist“, kritisierte Kotting-Uhl. „Eine solche Fahrlässigkeit ist absolut fehl am Platz bei der Hochrisikotechnik Atomkraft.“


„Gefährlicher Schlendrian“: Grüne kritisieren laxe Sicherheitsprüfungen – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gefaehrlicher-Schlendrian-Gruene-kritisieren-laxe-Sicherheitspruefungen-id28729317.html

Der Betreiber RWE weist diese Kritik jedoch zurück. Hier die PM der Anti-Atom-Initiative:  PM11022014:

„Funktioniert im Ernstfall das Notkühlsystem?
AKW Gundremmingen ist Sicherheitsnachweise schuldig! Bayerns Atomaufsicht drückt schon zu lange die Augen zu.

Eine Bundestagsanfrage brachte im Januar 2014 ans Licht, dass bis heute Nachweise des AKW Gundremmingen für die Zuverlässigkeit des Notkühlsystems fehlen. Es ist nicht gesichert, dass die beiden dortigen Siedewasserreaktoren eine Leckage im Kühlkreislauf, bei dem Isoliermaterial oder andere Stoffe mitgeschwemmt werden, zuverlässig beherrschen.

Es gibt latente Fehler in Anlagen, die erst in Notsituationen auffallen. Ein defekter Airbag wird in einem Auto erst bei einem schweren Unfall fatal. Die falsche Platzierung der Notstromdiesel in Fukushima hat über drei Jahrzehnte keine Folgen gehabt. Erst nachdem am 11. März 2011 durch ein Erdbeben die normale Stromversorgung zerstört war und dann eine Flutwelle die für die Notkühlung vorgesehenen Aggregate auch noch ausschaltete.

In Atomkraftwerken sind viele Notsysteme für den Eventualfall eingebaut. Deren Funktionieren kann jedoch nur eingeschränkt geprüft werden. Im Sommer 2009 wurde nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe im Deutschlandradio und in anderen Medien groß berichtet, dass ein Unfall im schwedischen AKW Barsebäck bereits 1992 zu brisanten und vorher so nicht beachteten Problemen geführt hatte. Bei einer Leckage am Kühlkreislauf war Isoliermaterial gelöst worden und verstopfte die Siebe des Notkühlsystems. Die Notkühlung klappte dann nur knapp.

RWE und das AKW Gundremmingen duckten sich weg und verheimlichten, dass Ähnliches bereits am 13.1.1977 im Gundremminger Block A beim Not-Aus geschehen war. Der Block A in Gundremmingen konnte noch abgeschaltet und gekühlt werden. Die Siebe vor den Notpumpen wurden allerdings verstopft. Aber die Nachkühlung reichte noch ohne die Notfallpumpen.

Doch im Sommer 2009 waren für die deutschen AKW immer noch nicht die Nachweise erbracht, dass sie im Falle einer Leckage im Kühlkreislauf die Notkühlung sicherstellen können. Das Bundesumweltministerium drängte die Länderaufsichtsbehörden endlich die Nachweise einzufordern. Aber auch beim „EU-Stress­test“ wurde nicht geprüft, ob die Sumpfsiebe der Notkühlsysteme beim Störfall ausreichend funktionieren.

22 Jahre nach dem Störfall in Barsebäck liegen im Februar 2014 immer noch nicht die Nachweise des AKW Gundremmingen vollständig vor, dass auch nach einer Leckage im Kühlkreislauf die Notkühlung zuverlässig funktionieren würde. Die Empfehlungen der staatlichen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit sind immer noch nicht ganz umgesetzt. Wie lange dulden wir noch, dass die Bayerische Atomaufsicht hier beide Augen zudrückt?

Vermutlich sind die AKW-Betreiber in einem Dilemma: Vergrößert man die Maschen der Siebe, so dass die Verstopfungsgefahr an den Sieben vor den „Sumpfpumpen“ für das Notkühlsystem sinkt, werden im Notfall Stoffe in den Reaktor gespült. Und dort können sie sich an Spaltelementen festsetzen, den Wärmeübergang behindern und so zu punktuellen katastrophalen Überhitzungen und Schmelzen führen.

Seit über zwanzig Jahren befassen sich die Experten in Tagungen und Workshops mit dem Problem. Die Öffentlichkeit wird darüber nicht informiert. Aber man kann mittlerweile im Internet viele Dokumentationen über Strömungsversuche etc. finden, wo man Antworten auf die bisher ungelösten Sicherheitsfragen sucht.

Dass das AKW Gundremmingen abwiegelt, entspricht leider der schlechten RWE-Sicherheitskultur. Aber die Aufsichtsbehörde im Bayerischen Umweltministerium ist gefordert. Sie muss öffentlich den Nachweis erzwingen und vorzeigen, dass so ein Störfall nicht zur Katastrophe führt.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm, www.atommuell-lager.de

Vattenfalls Anwälte gegen Deutschland: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“

paragraphen
Vattenfall hat Deutschland vor dem Schiedsgericht ICSID in Sachen Investitionsschutz verklagt. Grund: Die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel

Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) verklagt. Von rund 3,7 Mrd Euro ist die Rede. Diesen Betrag verlangt der Konzern als Entschädigung für die nach Fukushima erfolgte Stilllegung der Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Weltbank und für den Investitionsschutz zuständig. Als schwedischer Konzern fühlt sich Vattenfall durch die Stilllegung der AKWs diskriminiert und hat die Schiedsstelle im Mai 2012 eingeschaltet. Die von der Stilllegung nach Fukushima ebenfalls betroffenen Konzerne E.on, RWE und EnBW haben als deutsche Unternehmen diese Möglichkeit nicht. E.on und RWE haben aber Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ebenso Vattenfall.

Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde vor wenigen Tagen von Focus auf die Klage von Vattenfall vor dem ICSID angesprochen: „Frage: Frau Ministerin, fast vergessen sind die Klagen gegen den Atomausstieg. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt vor einem US-Gericht – und soll sehr gute Chancen haben zu gewinnen. Muss der Steuerzahler milliardenschweren Schadenersatz zahlen?

Hendricks: „Ich hoffe nicht. Das Verfahren wird auf Seiten der Bundesregierung vom Wirtschaftsministerium geführt. Wir halten die Klage in Teilen für unzulässig und unbegründet und sind guten Mutes, dass wir die besseren Karten haben. Aber wie Sie wissen: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand.““

Nicht Gott, sondern z.B. die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mbH Hamburg ist einer der Akteure: Diese Gesellschaft ist einer der beiden Vertreter für Vattenfall. Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden, ist die zweite Vertretung.

Für das Geschäftsjahr 2012/13 (PDF) meldete Luther in Deutschland einen Umsatz von rund 92 Millionen Euro. Inklusive der Auslandsstandorte hat Luther sogar 101,4 Millionen Euro umgesetzt.

Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der Fachbereiche dieser Kanzlei und sie wirbt mit ihrem Know how: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“ und „Wir sind bereit“ heißt es zu Beginn einer Info-Broschüre (PDF). Das Zitat stammt – so die Broschüre – von Flavius Vegetius Renatus, einem römischen Schriftsteller, ca. 390 n. Chr..

Luther hatte für Vattenfall auch das Verfahren in Sachen Bau des Kohlekraftwerks Moorburg vertreten. Vattenfall war vor das ISCID gezogen, nach dem die Hamburger Umweltbehörde aus Sicht von Vattenfall zu hohe Umweltauflagen in der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks festgelegt hatte. Daher verklagte der Konzern die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Kanzlei Luther. Das Verfahren wurde durch einen „Konsens“  am 11.03.2011 abgeschlossen. Angaben dazu finden sich unter der Nummer 24 auf dieser Seite des ICSID. Demnach hat der Streitwert 1,4 Mrd Euro betragen (globalarbitrationreview.com, dieser Link ist von der ICSID genannt, führt aber derzeit ins  Leere). Hier ist die 54-seitige Vereinbarung als PDF von der Seite des ICSID zu finden:  Award (click to download). Hier direkt von dieser Seite (PDF).

Wiederholt sind die Investitionsschutzverfahren heftig kritisiert worden. Einerseits weil mit diesem Instrument – wie das Beispiel Vattenfall und Moorburg zeigt – (umwelt)politische Entscheidungen von Staaten untergraben werden können. Andererseits, weil die Verfahren unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und mit gerichtlichen Verfahren kaum vergleichbar sind.

Aktuell sind diese Verfahren auch im Rahmen der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in die Kritik gekommen. (Siehe dazu z.B. die Klage der FAZ: „Freihandelsabkommen Schiedsgerichte sind gerechter„.

Das Verfahren in Sachen Entschädigung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel musste im Frühjahr 2013 unterbrochen werden, nachdem einer der Schiedsrichter (Daniel M. Price) sich für befangen erklärte. Er wurde kurze Zeit später einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien durch Charles N. Brower (U.S.) ersetzt (siehe unten).

Eine sehr formale Auflistung der bisherigen Aktivitäten (Procedure Details, ICSID Case No. ARB/12/12) des Schiedsverfahrens findet sich auf den Seiten des ICSID bei der Weltbank hier. Der letzte Eintrag ist vom 20. Dezember 2013 und lautet: „The Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents.“

Einen knappen Überblick über das Verfahren, die Schiedsrichter und die Vertreter von Vattenfall und Bundesregierung (Wirtschaftsministerium) gibt es unter diesem Link oder direkt hier:

109.Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany
(ICSID Case No. ARB/12/12)
Subject Matter
Nuclear power plant
Date Registered
May 31, 2012
Date of Constitution of Tribunal
Constituted:December 14, 2012
Reconstituted:February 25, 2013
Composition of Tribunal
President:Albert Jan VAN DEN BERG (Dutch)
Arbitrators:Vaughan LOWE (British)
Charles N. BROWER (U.S.)
(1)Charles N. BROWER (U.S.) appointed following the resignation of Daniel M. PRICE (U.S.)
Party Representatives
Claimant(s)Respondent(s)
Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, SwedenMinisterium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Germany
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, GermanyMcDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater, Frankfurt, Germany
McDermott Will & Emery, Washington, D.C., U.S.A.
Status of Proceeding  (View Procedural Details)
Pending (the Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents on December 20, 2013)
×