Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht?

Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert
Kommt die Abschaltung per Gericht? Foto: AKW Grohnde, Dirk Seifert

Kommt der Atomausstieg per Gerichtsbeschluss? Klagen gegen den Betrieb der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke könnten derzeit gute Chancen auf Erfolg haben. Der Grund: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Atommülllager am AKW Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung aufgehoben wurde, weil zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht oder falsch erbracht worden waren. Zuvor hatte in einem Revisionsverfahren das Bundesverwaltungsgericht in der gleichen Sache in seinem Urteil weitreichende Klagerechte (PDF) für betroffene AnwohnerInnen eingeräumt: „Soweit die Behörde Schadensvorsorge für erforderlich hält, steht dem Drittbetroffenen ein entsprechender Genehmigungsabwehranspruch zur Verfügung, wenn er einen hinreichend wahrscheinlichen Geschehensablauf vorträgt, bei dem trotz der getroffenen Vorsorge eine Verletzung in seinen Rechten möglich erscheint.“ (Seite 24, RN 33 des Urteils  BVerwG 7 C 39.07, hier zum download als PDF von diesem Server). Das eröffnet große Möglichkeiten und Chancen, um Atomreaktoren per Gerichtsbeschluss abschalten zu lassen.

Allerdings: Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit versuchen Vattenfall als Betreiber des AKW Brunsbüttel und die Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz das Urteil mit einer Klage auf Zulassung einer Revision zu Fall zu bringen. Aber klar ist auch: Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Rechte für AnwohnerInnen immer mehr verbessert.

Im Verfahren gegen die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel wurde im Sommer 2013 vom Gericht festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsnachweis zum Schutz gegen Terrorangriffe nicht erbracht wurde. Das gilt umso mehr bei den Atomkraftwerken. Weder gegen einen gelenkten Flugzeugabsturz z.B. des Typs A380, noch gegen den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen, sind die Atommeiler ausgelegt. Weil das so ist, werden von Betreibern und Atomaufsichtsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Bund zahlreiche (geheime) Maßnahmen zur Terror-Abwehr durchgeführt . Derzeit z.B. werden alle Dachflächen der Atommeiler mit Gerüsten ausgestattet, die die Ladung eines Hubschraubers samt mit Panzerfäusten bewaffneten Terror-Kommandos verhindern sollen. Maßnahmen also, die möglicherweise behindern, aber letztlich einen Beschuss nicht verhindern können.

All dies sind Maßnahmen der Schadensvorsorge und daher laut BVervG für Drittbetroffene beklagbar! Und das mit guten Chancen, denn all die Maßnahmen, die derzeit zur Gefahrenabwehr von Behörden angeordnet werden, können das zentrale Problem nicht beseitigen: Gegen einen Beschuss mit modernen Panzer-Waffen oder einem gelenkten Absturz ist kein Atomreaktor gefeit.

Das öffentlich-rechtliche TV-Magazin „Frontal 21“ hatte dazu vor wenigen Tagen einen ausführlichen und gut recherchierten Beitrag gesendet. Darin nahm auch ein renomierter Verfassungsschützer Stellung. Frontal 21 fasst zusammen: ”Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.” Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.” Auch ein Rüstungsexperte kommt zu Wort. Der verdeutlicht, welche hohe Durchschlagskraft moderne Panzer-Waffen heute haben und wie leicht sie zu beschaffen sind.

Eine Frage drängt sich auf: Warum eigentlich handeln die Atomaufsichtsbehörden nicht und schalten die Atommeiler wegen dieser gravierenden Sicherheitsmängel nicht ab?

Vattenfall AKW Krümmel wird zum Energiesparer: Neue Transformatoren kommen

AKW Krümmel: Neuer Transformator kommt. Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel: Neuer Transformator kommt. Foto: Dirk Seifert

Das AKW Krümmel ist zwar per Atomgesetz abgeschaltet, aber noch lange nicht stillgelegt. Noch in diesem Monat sollen nach Mitteilung der zuständigen Atomaufsicht in Schleswig-Holstein (siehe unten) die bisherigen Transformatoren ausgetauscht und durch kleinere ersetzt werden. Vattenfall will damit nach eigenem bekunden Strom und Kosten sparen. Toll, endlich mal ein Beitrag von Vattenfall zur Energiewende!

In Krümmel kam es 2007 zu einem schweren Brand in einem Transformator. Das AKW musste vom Netz. Zwei Jahre später sollte der Reaktor wieder ans Netz. Aber daraus wurde nichts: Erneut kam es zu einem Kurzschluss im gerade erst getauschten Transformator. Bis zur endgültigen Abschaltung nach der Katastrophe von Fukushima ging der Reaktor nie wieder ans Netz.

LZ-Online berichtet: „Nun sollen die beiden großen Maschinentransformatoren, die den im Reaktor erzeugten Strom in das 380000-Volt-Netz einspeisen sollten, für eine weitere Nutzung abtransportiert werden. Auch zwei etwas kleinere Modelle kommen wieder weg. Der erste der beiden 446 Tonnen schweren Transformatoren soll am kommenden Dienstag, 18. März, von Krümmel zum Umschlagplatz im Hafen rollen. Dort wird, wie bei der Anlieferung, ein Spezialschiff festmachen, um den Schwertransport aufzunehmen. Gesamtgewicht des Transports auf der Elbuferstraße: gut 600 Tonnen.“

Weiter berichtet die Zeitung: „Das Kraftwerk befindet sich im sogenannten “längerfristigen Stillstandsbetrieb” und benötigt deshalb nur noch Strom für den Eigenbedarf. “Dafür werden weniger Transformatoren benötigt”, erklärt Sandra Kühberger, Sprecherin von Vattenfall in Berlin. “Durch den Transformatorentausch können Energieverbrauch und Kosten gesenkt werden. Gleichzeitig reduziert sich auch die Geräuschentwicklung durch die Trafos”, sagt sie. Die Zuverlässigkeit der Netzanbindung und der Stromversorgung des Kraftwerks bleiben von der Maßnahme unberührt, so Kühberger.“

Bis heute verschweigt Betreiber Vattenfall, was mit dem Atommeiler bei Geesthacht geschehen soll. Während für das Vattenfall AKW Brunsbüttel der Rückbau beantragt ist, hält sich der Konzern in Krümmel alle Optionen offen. Statt eines Rückbaus der Atomanlage, könnte es auch zu einem dauerhaften Einschluss kommen, wie vor einiger Zeit die Bergedorfer Zeitung im Gespräch mit Vattenfall-Manager Wasmuth berichte.

Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und einer weiteren vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington will der angeschlagene Konzern insgesamt rund 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz einklagen.

Siehe auch:

Dokumentation PM Energieministerium Schleswig-Holstein, 12.03.2014.

Neuer Trafo für das Kernkraftwerk Krümmel

KIEL/GEESTHACHT. Das Kernkraftwerk Krümmel bekommt noch in diesem Monat einen neuen Transformator. Dieser wird nur noch dem Eigenbedarf des Kernkraftwerks dienen. Einem entsprechenden Antrag der Betreibergesellschaft hat das Energiewendeministerium als Reaktorsicherheitsbehörde zugestimmt, wie das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (12. März 2014) mitteilte.

Da der neue Trafo angeliefert und alte Transformatoren abtransportiert werden müssen, wird die Elbuferstraße in Geesthacht in der zweiten Märzhälfte nachts zeitweilig gesperrt werden müssen.

Aus Sicht der Reaktorsicherheitsbehörde hat der Trafoaustausch keine sicherheitstechnischen Nachteile. Vielmehr wird es zu einer vereinfachten Netzanbindung kommen, die Brandlast wird durch die geringere Ölmenge erheblich reduziert und auch die Schallemissionen durch den Trafobetrieb werden niedriger sein als bisher.

Das Kernkraftwerk Krümmel hat mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb verloren.

Dialog über Hamburger Masterplan Klimaschutz *(geändert!)

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Energiewende retten. Demonstrationen am 22. März in mehreren Hauptstädten der Bundesländer. Mehr Infos. Foto: Dirk Seifert

Sie bewegt sich doch – die Umweltbehörde in Hamburg. Während die Umweltsenatorin Jutta Blankau immer noch durch Veranstaltungen tingelt und dem aus ihrer Sicht verlorenen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze nachtrauert, wollen ihre MitarbeiterInnen den „Masterplan Klimaschutz“ weiter entwickeln Und die alleinregierende SPD hat den auch schon im Senat beschlossen.  *ÜBERARBEITUNG/Korrektur! Fälschlicherweise hatte ich zunächst berichtet, dass der Senat bereits einen neuen Plan beschlossen hätte. Das ist falsch! Richtig aber ist ….

Als Fortentwicklung zum Klimaschutzkonzept 2007-2012 soll der „Masterplan Klimaschutz mit dem Aktionsplan 2020 sowie der Vision 2050 einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Hamburgs“ leisten.

In einer Auftaktveranstaltung am 21.03.14 (Einladung an „Stakeholder“, PDF) will die Umweltbehörde nun „die Struktur und Zielsetzungen des Masterplans vorstellen und aufzeigen, durch welche Handlungsoptionen Hamburg die vom Senat gesetzten Ziele erreichen kann“. Für die Präsentation hat die Senatorin persönlich offenbar keine Zeit. Ihr Staatsrat Holger Lange übernimmt die Begrüßung, bevor Hans Gabányi vom Amt für Natur- und Ressourcenschutz sowie die Leiterin der Leitstelle Klimaschutz – Dr. Birgit Schiffmann übernehmen.

Korrektur: Der neue Plan soll den Der Masterplan Klimaschutz stammt vom Juni 2013 (PDF) ablösen, siehe dazu auch die Seite der Umweltbehörde. Der war vom BUND in Hamburg schwer kritisiert worden:Hamburger Senat kapituliert vor Klimaschutzzielen. Der BUND mahnte „verstärkte Anstrengungen bei der CO2-Reduktion an und kritisiert Hamburgs Klimaschutzpolitik als rückwärtsgewandt. Die im Masterplan Klimaschutz avisierten zwei Millionen Tonnen C02, die bis 2020 (Basisjahr 1990) eingespart werden sollen, reichen bei weitem nicht, das Einsparziel von 40 % zu erreichen.“ Vor allem beim Verkehr und der Fernwärme bliebt der bisherige Plan weiter unter den Möglichkeiten. Nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg unser Netz“, der entsprechend dem Votum zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze und damit auch der bislang von Vattenfall betriebenen Fernwäre führen muss, darf man gespannt sein, ob die Umweltbehörde zumindest hier nun deutlich nachbessert.

Mit Spannung wird auch das lange überfällige Wärme-Konzept erwartet. Darin wird sich konkret zeigen, ob es z.B. bei der Fernwärme künftig größere Anstrengungen für den Klimaschutz geben wird und die Erneuerbaren Energien eine größere Rolle spielen werden.

Der SPD-Senat muss sich hier neu aufstellen. Darauf hatte der BUND Hamburg noch einmal im November 2013 hingewiesen. „Der BUND Hamburg sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Es fehle trotz parlamentarischer Beschlüsse ein Wärmekonzept und die Fachbehörde kürze die Haushaltsmittel für den Klimaschutz. Der angekündigte „Energiewirtschaftliche Beirat“ habe seine Arbeit nie aufgenommen und im Rahmen der Wohnungsbauoffensive würden lediglich die bundesweiten Vorgaben umgesetzt.

„Bei Fortschreibung der bislang erreichten CO2-Reduzierung wird Hamburg im Klimaschutz auf halber Strecke scheitern. Ein Armutszeugnis erster Güte, da Hamburg von einem Meeresspiegelanstieg direkt betroffen wäre und somit ein elementares Interesse am Klimaschutz haben sollte“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND fordert den Senat deshalb auf, nach dem Volksentscheid zu den Energienetzen die Chance für eine grundsätzliche Neuaufstellung der Hamburger Energiepolitik zu nutzen.

Wünschen und Beten hilft nicht: Atomwelt wird kleiner

antiatomsonnenDer neueste „World Nuclear Industry Status Report“ für das Jahr 2013 bringt es an den Tag: Die Atomwelt wird nicht größer, wie sich die Industrie das wünscht, sondern kleiner. Trotz immer neuer Pressemeldungen über neue AKWs in Asien, Russland, Osteuropa, England oder anderswo: In der Realität gehen erheblich mehr Atomkraftwerke vom Netz.

In der taz werden dazu die Zahlen aus dem Bericht zusammengefasst: „Ein Blick auf die Zahlen hilft weiter: Im Jahr 2002 waren weltweit 444 Reaktoren am Netz. Seither werden es weniger. Allein im Jahr 2013 vermeldete die Internationale Atomenergieorganisation IAEO vier Inbetriebnahmen und sechs Stilllegungen. Aktuell sind nach Zahlen der IAEO 435 Meiler am Netz.“ Allerdings sind es weniger. Darauf verweist der Autor Mycle Schneider gegenüber der Taz: „Zum Beispiel führt die IAEO noch immer alle 48 japanischen Reaktoren in der Kategorie „in Betrieb“. Tatsächlich aber liefere seit September 2013 kein einziges dieser Kraftwerke mehr Strom, und in den letzten zwei Jahren seien überhaupt nur zwei Reaktoren betrieben worden, sagt Schneider.“

Auch wenn es Neubauten gibt: „Vor allem in Europa ist die Atomkraft massiv auf dem Rückzug: Im Jahr 1988 waren in den Ländern der heutigen EU noch 177 Reaktoren am Netz, heute sind es nur noch 131. Zwar gibt es sehr wohl einzelne Neubauprojekte, doch diese taugen kaum als gute Referenzen für die Branche: Der Reaktor im finnischen Olkiluoto wird frühestens 2017 ans Netz gehen und damit mindestens fünf Jahre verspätet. Die prognostizierten Baukosten sind zugleich von 3 auf 8,5 Milliarden Euro gestiegen. Ähnlich entwickeln sich die Kosten und die Bauzeit im französischen Flamanville. Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien in Münster bilanzierte daher bereits 2012: „Atomstrom wird zum Kostendesaster.“

Ohne staatliche Unterstützung auf Kosten der SteuerzahlerInnen ist an einen Bau gar nicht zu denken. Ausnahme ist vielleicht ein Land wie China. Aber auch dort überholt die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien inzwischen den Atomstrom.

Auch wenn es viele Atom-Fans noch nicht wirklich einsehen wollen und es natürlich auch noch Staaten gibt, die die vermeintlich „friedliche“ Atomenergienutzung als Tarnung für den Aufbau einer auch militärischen Machtbasis im Blick haben: Gegen die Kostenentwicklung bei den Erneuerbaren Energien dürfte die Atomenergie keine Chance haben. Auch bei der internationalen Finanzierung ziehen sich immer mehr Banken zurück, sind nicht länger bereit, die enormen Risiken dieser Technologie zu finanzieren.

Da hilft kein Wünschen und Beten: Die harte schnöde Ökonomie steht einer atomaren Zukunft Gott sei Dank im Weg. Was bleibt ist der Atommüll, dessen dauerhaft sichere Lagerung weltweit nicht gelöst ist.

Atomanlagen und das Risiko von Terrorangriffen – Illegaler Betrieb von Atomkraftwerken

AKW-Brokdorf-April2013-DirkSeifert05„“Jetzt müssen alle Atomanlagen auf die Probe gestellt werden.“ Atomkraftwerke müssten gegebenenfalls nachgerüstet oder stillgelegt werden, um die Grundrechte der Bürger zu schützen.“ Das ist das Fazit eines Berichts des Magazins Frontal 21.  In dem hervorragend recherchierten Bericht wird das Urteil des OVG Schleswig vom Sommer 2013 aufgearbeitet und seine Brisanz für alle deutschen Atomanlagen dargestellt. Das Gericht hatte die Genehmigung für das Lager mit hochradioaktiven Brennelementen am AKW Brunsbüttel aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise entweder nicht ausreichend oder sogar falsch erbracht waren. Darüber berichtet Frontal 21 und auch auf dieser Seite ist das mehrfach dargestellt worden (siehe unten). Kein (deutsches) Atomkraftwerk ist gegen (gelenkte) Flugzeugabstürze oder gegen moderne panzerbrechende Waffen ausreichend gesichert. Das Urteil des OVG könnte gravierende Auswirkungen bis hin zur Abschaltung aller Atomkraftwerke in Deutschland haben. Daher versuchen die Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Strahlenschutz) und der Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall, das Urteil zu Fall zu bringen.

Die Autoren Steffen Judzikowski und Christian Rohde tragen eine Vielzahl hochkarätiger Stellungnahmen von Fachleuten, einem Verfassungsrechtler, einem Rüstungsexperten und sogar dem Richter des OVG Schleswig zusammen. Der Bericht zeigt, wie gravierend die Mängel bei der Auslegung der Atomkraftwerke und Castor-Lager angesichts der Zerstörungskraft moderner Waffen sind. Die im Bericht genannte Expertin Oda Becker hatte mit ihrer gutachterlichen Stellungnahme im Verfahren vor dem OVG diese Mängel aufgezeigt (hier zum download: Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel).

Konkret erklärte das OVG zum Castor-Lager in Brunsbüttel, dass die Sicherheit der Anlage nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Im Zentrum dabei stand: Sowohl der gezielte Absturz von Großraum-Flugzeugen wie des A380 als auch moderne panzerbrechende Waffen und deren Durchschlagskraft wurden unzulänglich bei der Genehmigung berücksichtigt. Nicht nur die Durchschlagskraft bei Panzerfäusten ist deutlich erhöht, auch deren Nachladefähigkeit ist verbessert, so dass in kurzer Zeit häufiger auf z.B. einen oder auf mehrere Castorbehälter (oder auch eine Reaktorkuppel) geschossen werden kann. Dadurch würde erheblich mehr Radioaktivität freigesetzt werden können. Außerdem hatte das Gericht bemängelt, dass unzureichende Eingriffswerte zu Grunde gelegt wurden. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung müssten frühzeitiger erfolgen. Auch das ein Grund, warum das Gericht die Genehmigung aufhob.

Völlig zutreffend berichtet Frontal 21 über diese Sachverhalte. Zutreffend ist auch: Die vom Gericht festgestellten Mängel bestehen praktisch auch bei allen anderen Castor-Lagern und erst recht bei den Atomkraftwerken. Gegen moderne Waffen oder Flugzeug-Abstürze sind sie nicht gesichert.

Atomrechtlich ist hier der Begriff des Riskos bzw. Restrisikos von zentraler Bedeutung. Weil es sich um ein ernst zu nehmendes Risiko handelt, müssen zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen werden. Betrieber und Aufsichtsbehörden haben in den Jahren nach den Terroranschlägen vom 9. September in den USA – unter strenger Geheimhaltung – zwar diverse Schutz-Maßnahmen angeordnet. Aber ein Angriff auf die Reaktorkuppel eines Atomkraftwerks kann damit kaum ausgeschlossen werden und die modernen Waffen würden im Falle eines Angriffs diese durchschlagen. Die Folge könnte die Zerstörung von Sicherheitssystem und Kühlleitungen sein und in der Folge der atomare Super-GAU.

Wirklich wirksamen Schutz könnte es nur geben, wenn die Betonkuppeln der Atommeiler derart verstärkt würden, dass weder Flugzeuge noch panzerbrechende Waffen sie durchschlagen könnten. Eine solche Nachrüstung aber wäre zu teuer. Dann müssten die Atomkraftwerke stillgelegt werden.

Doch genau diese Konsequenz wollen sowohl die Betreiber als auch die Aufsichtsbehörden offenbar nicht ziehen.

Während die Rechte von Dritten/AnwohnerInnen in den letzten Jahren durch die Gerichte immer mehr gestärkt wurden, wird seitens der Politik versucht, diese Möglichkeiten zu beschneiden und einzuschränken. Mit dem Hinweis auf Anti-Terror-Maßnahmen werden Informationen über Sicherungsmaßnahmen geheim gehalten und so einer unabhängigen (gerichtlichen) Prüfung immer mehr entzogen.

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