Atommüll-Alarm: Vom Ausstieg „vergessen“ – Uranfabrik in Lingen blockiert

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Uranfabrik in Lingen blockiert. Foto: Pay Numrich.

„Rund 20 Atomkraftgegner_innen blockieren heute die Zufahrt der Brennelementefabrik in Lingen mit einer Sitzblockade. Sie fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit. Speziell produziert Areva (ANF Advanced Nuclear Fuels) mit den Uranbrennelementen sozusagen den Treibstoff für Atomkraftwerke.“ Das teilen die Aktiven in einer Presserklärung von heute mit. Weiter heißt es dort:

Update: siehe unten!

„Die Atomkraftgegner_innen verteilten Modellatommüll auf Zufahrtsstraße zur Atomanlage und hängten roserne Einhörner auf, auf denen die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen gefordert wird. Die Polizei ist schon vor Ort. Sie Stimmung ist bisher entspannt.

„Für Atomanlagen wie diese Brennelementefabrik gilt der sogenannte Atomausstieg nicht. Der Atombetrieb läuft ungebremst weiter und vergiftet unsere Lebensgrundlage für hunderttausende Jahre.“ erklärt Conny. Etwa alle drei Tage fahren Gefahrguttransporte von und nach Lingen. Die Brennelementefabrik der französischen Firma AREVA beliefert weltweit Atomkraftwerke. Von den unterschiedlichen Arten atomarer Abfälle gelten die abgebrannten Brennelemente als die gefährlichsten.

Bereits mehrfach war die Atomanlage Schauplatz von Protestaktionen, so wurde auch im August 2013 die Atomanlage mit einer Sitzblockade und einer Kletteraktion blockiert, woraufhin Bußgeldverfahren und Strafverfahren gegen einige Aktivist_innen eingeleitet wurden.

Zahlreiche der Aktivist_innen legten Widerspruch ein, 20 von ihnen stehen deshalb Gerichtsprozesse vor dem Amtsgericht Lingen bevor. „Wir alle hatten schon Vorladungen erhalten, heute wäre der Prozessauftakt gewesen“ erklärt Adele, „Diese Termine hat das Gericht zuletzt kommentarlos zurückgezogen. Wann und ob es zur Verhandlung kommt ist bisher nicht bekannt.“ Das juristische Nachspiel dauert nun bereits seit vergangenem Sommer an: Über Bußgelder von insgesamt über 3000 Euro und teilweise auch Straftatvorwürfe soll vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Meist geht es um einfache Verstöße gegen das Versammlungsrecht.

„Wir lassen uns von der Repression nicht einschüchtern und werden uns auch weiterhin für einen sofortigen Atomausstieg einsetzen. “ kommentiert Conny die Situation.

Weitere Informationen:
Zur Repression und den Verfahren und zur Brennelementefabrik.

Update: *Prozess gegen Atomkraftgegner ergebnislos vertagt*

Nur knapp eine Stunde dauerte der erste Prozesstag in der Hauptverhandlung
gegen sieben Angeklagte, die im Februar 2011 einen Castortransport von Karlsruhe
nach Lubmin auf der Saalebrücke bei Schkopau blockiert haben sollen. „Die
Anklage lautet auf gemeinschaftliche Nötigung. Über dreieihalb Jahre nach der
Aktion wird den Angeklagten nun auf sehr fragwürdiger rechtlicher Grundlage der
Prozess gemacht“, kritisierte der Pressesprecher vor Ort. Die Verhandlung fand
wegen der hohen Zuschauerzahl im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichts Halle
statt. Nach der Eröffnung des Verfahrens, der Personalienaufnahme und dem
Verlesen der Anklageschrift trugen drei der Angeklagten politische
Stellungnahmen vor. Hierbei gingen sie auf Risiken und Gefahren der Kernenergie
ein sowie begründeten ausführlich die Legitimation und Notwendigkeit für
Proteste dagegen. Eine Fortsetzung konnte danach nicht erfolgen, da die beiden
vom Gericht geladenen Zeugen nicht anwesend waren. So wurde die Verhandlung nach
einer Stunde vertagt. Fortsetzung des Verfahrens mit mehreren Zeugenvernehmungen
ist am 29.10.2014, 9:00 Uhr im Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, Saal X
0.1, X.0.2.

Atommüll-Alarm: Der Bundesrat und Streitereien um die Kosten für ewigen Atommüll

Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?
Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?

Wer zahlt die Zeche für die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Kosten für die Atommülllagerung bis in alle Ewigkeit? Darüber handelt der Artikel „Krafts knappe Kasse und das Kostenrisiko beim Atomausstieg“ von Georg Ismar /dpa, der jüngst auch in diversen Zeitungen (u.a. Aachener Zeitung) veröffentlicht wurde. Handlungsebene: Bundesrat. Hintergrund: Die Atomkonzerne haben im Frühjahr eine Initiative Richtung Bundesregierung gestartet, mit der sie sich aus den Kostenrisiken der Atommülllagerung künftig verabschieden wollen. Auf Initiative von Schleswig-Holstein sollte ein Antrag im Bundesrat helfen, dieses Anliegen auszubremsen. Das aber scheiterte an der rot-grünen Landesregierung in NRW. Auch wenn es jetzt, einen Kompromiss gibt: Hinter den Kulissen wird weiter gestritten.

Isamr schreibt: „Die Drucksache 280/14 (PDF) ist eigentlich kein großes Ding. Ein Entschließungsantrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sich die Rücklagen der Atomkonzerne für den Rückbau der Meiler und die Entsorgung der hoch radioaktiven Abfälle mal genauer anzuschauen.Reichen die bisher dafür vorgesehenen 35,8 Milliarden Euro? Sollen sie in einen Staatsfonds überführt werden, damit sie bei Pleiten nicht futsch sind? Doch die Drucksache hat im Bundesrat zu Verwerfungen geführt. Grund ist die finanzielle Notlage der Hannelore Kraft (SPD) und ihrer Landesregierung. NRW musste einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.“

RWE und E.on wirtschaftlich angeschlagen

Beide Stromkonzerne haben schwer mit den wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu kämpfen. Massiver Fehlinvestitionen, Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise des letzten Jahrzehnts, keine Laufzeitverlängerung für die AKW und schließlich der massive Zubau erneuerbarer Energien haben die Konzerne schwer in die Krise gedrückt. Das führt auch zu Steuer-Einnahme-Verlusten bei den Kommunen und dem Land NRW.

Weiter heißt es bei Ismar/dpa: „Er habe deutliche Anzeichen, dass die jüngsten Steuerausfälle auf Einbußen bei Energieunternehmen zurückzuführen seien, so Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Die Energieversorger RWE und Eon sitzen in NRW. Knapp 30 Prozent weniger Körperschaftsteuer, über 15 Prozent weniger Steuern auf Dividendenzahlungen gebe es bisher 2014. „Allein diese beiden Steuerarten haben zu Einbußen von mehr als einer halben Milliarde Euro geführt”, betonte jüngst Walter-Borjans.

Und jetzt noch neuer Druck für die Versorger wegen der Kosten des Atomausstiegs? NRW-Kommunen halten rund 25 Prozent der Anteile an RWE, ihnen drohen weitere Einnahmen wegzubrechen. Vor drei Wochen sorgte Kraft dafür, dass ein Bundesratsbeschluss kurzerhand vertagt wurde.““

In Schleswig-Holstein war jemand stinksauer, berichtet der Artikel: „Gegen den Willen ihres grünen Koalitionspartners. Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) als Initiator des Antrags sprach von einem groben Foulspiel. Dann wurde hinter den Kulissen nach „einer sprachlichen Präzisierung gesucht”, wie es ein Ländervertreter berichtet. Und die Lobbyisten traten auf den Plan.

Nun wurde der Antrag am Freitag – wie schon vor drei Wochen als Kompromiss diskutiert – abgemildert als „Prüfbitte” beschlossen. Immerhin kam es nicht zu einer völligen Aufweichung. „Nach dem geltenden Atomrecht gilt das Verursacherprinzip. Danach haben die KKW-Betreiber uneingeschränkt sämtliche Kosten für Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke wie auch der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen”, heißt es in dem nun beschlossenen Passus des Ursprungsantrags von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen.“ (Hier der abgestimmte Antrag als PDF)

„NRW hatte zwischenzeitlich versucht, über das von der SPD allein regierte Hamburg eine Softversion einzubringen. Darin sollte der Hinweis auf das Verursacherprinzip ebenso fehlen wie die Verpflichtung der Atomkonzerne, sämtliche Kosten zu tragen. Auch die mögliche Übertragung der Rücklagen in einen öffentlichen Fonds nach Schweizer Vorbild sollte nicht vorkommen. Doch das Ansinnen wurde gestoppt.“

Auch in Deutschland dürften die Kosten für die Stilllegung der Atommeiler und die dauerhafte Lagerung für die Atommüllberge weiter explodieren. U.a. der BUND hatte dazu erst vor wenigen Wochen eine neue Studie vorgelegt, über die auch der dpa-Text berichtet:

„Swantje Küchler vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hat errechnet, dass den Rückstellungen von 35,8 Milliarden Euro Rückbau- und Entsorgungskosten von bis zu 48 Milliarden Euro gegenüberstehen. Durch die freie Verwendbarkeit der Rückstellungen hätten die Konzerne seit 1970 bereits einen Vorteil von etwa 80 Milliarden erzielt, meint sie.

Einige Rückstellungen stecken auch in Kraftwerksbeteiligungen, sind also nicht frei verfügbar. „Verschiedene Risiken führen dazu, dass die Finanzierung derzeit nicht gesichert ist: Kostensteigerungen, eine zu geringe Verzinsung der Rückstellungen und die fehlende Insolvenzsicherheit”, so Küchler.“

Klar ist, dass der Bundesrat nur eine Zwischenetappe ist. Der Bundestag wird sicher eine weitere Handlungsebene werden. Dort haben bereits Grüne und Linke Anträge eingebracht und mindestens die SPD als Teil der Bundesregierung dürfte hier nicht ohne weiteres an den Forderungen der Opposition vorbei gehen können.

„Nun ist die Bundesregierung am Zug. Klar ist nur: Nichts ist geklärt beim Atomausstieg. Weder die Höhe der Kosten, noch die Frage, ob nicht am Ende doch der Steuerzahler einen Teil der Zeche zu zahlen hat. Oder ob der Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt einzustehen hat, wenn eine ein Atomkraftwerk betreibende Tochtergesellschaft insolvent ist. Ganz zu schweigen vom fehlenden Endlager und den Kosten der geplanten neuen Suche.

Zudem fordern die Konzerne Schadenersatz von mehr als zehn Milliarden Euro wegen der Abschaltung ihrer Atommeiler. Noch ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen den Atomausstieg behandelt. Bekommen die Konzerne Recht und erstreiten Schadenersatz, hätte auch der Bund ein dickes finanzielles Problem.“

Atomausstieg muss weitergehen und darf nicht an den Grenzen halt machen

Noch immer sind neun Atomkraftwerke in Betrieb, erst 2021/22 sollen die letzten sechs Meiler abgeschaltet werden. Bis dahin bleibt auch in der Bundesrepublik das Risiko katastrophaler Unfälle bestehen. Jeder Tag Reaktorbetrieb, könnte einer zu viel sein!

Atomausstieg fortsetzen – Uranfabriken stilllegen

Doch auch nach 2022 ist die Atomenergie in Deutschland nicht am Ende: In den Uranfabriken in Gronau und Lingen darf trotz Fukushima ohne jede Einschränkung weiterhin Atombrennstoff hergestellt werden. Die Dauerbetriebsgenehmigungen der Uranfabriken in Gronau und Lingen gehören aufgehoben.

Beide Anlagen sind verantwortlich für eine Vielzahl von geheimen und riskanten Atomtransporten, die auf Straßen und Schienen und durch die bundesdeutschen Häfen unterwegs sind. Sie tragen dazu bei, dass weltweit Atomkraftwerke in Betrieb bleiben und neue entstehen können. Daher müssen Atomtransporte gestoppt werden.

Atomtransporte stoppen

Hier von Atomausstieg sprechen und gleichzeitig Atomkraftwerke im Ausland mit Brennstoff versorgen? Das ist keine überzeugende Politik. Wir setzten uns dafür ein, dass der Atomausstieg in der Bundesrepublik schnellstens umgesetzt wird und vor allem umfassend ist.

Atomausstieg darf nicht an den Grenzen enden

Der Ausstieg darf nicht an den bundesdeutschen Grenzen halt machen, fordert der Linken-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel. Es braucht z.B. europäische und globale Initiativen für den Atomausstieg. Die Energiewende auf Basis des verstärkten Einsatzes der erneuerbaren Energien und der Kraftwärme-Kopplung bietet die Perspektive für eine Energie- bzw. Stromerzeugung ohne Atomenergie. Die Bundesrepublik muss daran arbeiten, dass Einrichtungen wie die Euratom endlich nicht mehr als Förder-Organisationen für die Atomenergie dienen!

Atommüll: Auf der Suche nach einem verantwortbaren Umgang

Der Atomausstieg ist noch lange nicht vollbracht. Über 40 Jahre Atomenergienutzung haben eines der größten Probleme geschaffen: Große Mengen von Atommüll aller Art für dessen dauerhaft sichere Lagerung es weltweit keine Lösungen gibt. Doch nicht nur die Langfristlagerung ist ungeklärt.

Bei der Zwischenlagerung hochradioaktiver Brennelementen in Castor-Behältern ebenso wie bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen erleben wir: Immer neue Sicherheitsprobleme – immer höhere Kosten. Die Atomkonzerne planen, sich mit einer Bundesstiftung aus der Verantwortung für den Atommüll, den sie erzeugt haben und an dem sie jahrzehntelang gut verdient haben, zu verabschieden. Eine solche „Bad Bank“, die die unkalkulierbaren Risiken auf die Allgemeinheit verlagert, müssen wir verhindern, die Konzerne müssen finanziell in der Verantwortung bleiben.

Die langfristige möglichst sichere Lagerung der atomaren Abfälle muss in Deutschland erfolgen. Dazu braucht es auf Basis des Atomausstiegs einen umfassenden gesellschaftlichen Konsens. Dieser kann nicht – wie mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) geschehen, von oben nach unten durchgesetzt werden. Umgangsweisen und Anforderungen müssen aus einem umfassenden und offenen gesellschaftlichen Prozess entwickelt werden – nur so kann ein Konsens entstehen, der für diese unvergleichbare Aufgabe eine Grundlage schafft: Die möglichst sichere Lagerung radioaktiver Abfälle für eine Million Jahre.

Atommüll-Alarm: Atommüll-Lager und Flugzeugabstürze – höhere Sicherheitsnachweise in Schleswig-Holstein erforderlich

radioaktivOffenbar mindestens in Schleswig-Holstein müssen für die Lagerhallen von Atommüll neue Szenarien in Sachen Sicherheitsauslegung beachtet werden. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Schleswig zum Castor-Standortanlager am Vattenfall AKW Brunsbüttel, dass zu einer Aufhebung der Genehmigung führte, werden nun offenbar höhere Anforderungen bei den Sicherheitsnachweisen für den Neubau von Atommüll-Lagerhallen gestellt. Das gilt nicht nur bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle, sondern auch bei leicht- und mittelaktivem Atommüll. Direkte Auswirkungen hat dies demnach für die laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des AKW Brunsbüttel und der Atomforschungsanlage in Geesthacht, der ehemaligen GKSS und heute von HZG betriebenen Anlage.

Ein ehemals bereits für Spätsommer/Herbst anvisierter Scooping-Termin im Rahmen des Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht ist inzwischen auf Anfang 2015 verschoben wird. Das ist auch einem gemeinsamen Newsletter im Dialogverfahren zwischen der HZG und einer Begleitgruppe zu entnehmen.

Ob diese Konsequenz aus dem Schleswig-Urteil zum AKW Brunsbüttel auch in anderen Bundesländern und den dort laufenden Genehmigungsverfahren gezogen wird, bleibt zu klären.

In dem Urteil des OVG Schleswig werden fehlende oder gar falsche Sicherheitsnachweise moniert, die zu einer Aufhebung der vom Bundesamt für Strahlenschutz Mitte der 2000er Jahre genehmigten Standort-Lagerhalle für hochradioaktiven Atommüll führten. Insbesondere der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen sowie (gezielte) Flugzeugabstürze waren dabei in der Debatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das BfS und der Betreiber Vattenfall die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten wollen.

Als Reaktion auf das Urteil hatte das BfS allerdings auch darauf verwiesen, dass höhere Sicherheitsnachweise damals nicht durchgesetzt werden konnten, weil die Betreiber das verhindert hätten. Siehe dazu: Lagerung hochradioaktiver Castoren: Sorgte das Bundesumweltministerium für geringere Sicherheitsanforderungen?

 

Atommüll-Alarm: Scheiß auf Konsens – E.on klagt

03122012-akw-grohnde-30.jpgDa wird im Berliner Bundestag über einen vermeintlichen Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle verhandelt, angeblich um einen gesellschaftlichen Konsens zu finden. Die Atomkonzerne ficht das nicht an. Munter verklagen sie die Bundesrepublik, wo sie nur können. Jetzt kommen neue Klagen auch von E.on und die anderen Konzerne erklären, sich anschließen zu wollen. Auch eine Art von Konsens.

Der vermeintliche Neustart bei der Standortsuche für ein dauerhaftes Atommülllager für hochradioaktive Atommüll wurde von CDU/CSU, der SPD, der (ehemaligen) FDP und den Grünen große gefeiert. Lediglich die Linke konnte das nichts wirklich neues finden. Weil Gorleben weiter im Verfahren bleiben soll, drohte Niedersachsen sich zu verweigern. um den Deal dennoch hinzubekommen, wurde kurzerhand geregelt, dass es keine weiteren Castortransporte in des oberirdische Zwischenlager nach Gorleben mehr geben sollte. Niedersachsen stimmte also zu. Dumm an der Sache: Niemand hatte mit den Atomkonzernen gesprochen, die erstens für die Lagerung der Castoren in Gorleben bereits bezahlt haben und die zweitens über die Kontrolle bei den als Alternative vorgesehen Standort-Zwischenlagern an den Atommeiler verfügen.

Interessant dürfte es möglicherweise nun in der seit dem Sommer tagenden Atomüll-Kommission werden. Denn dort sitzen auch mehrere Atomlobbyisten mit am Tisch, unter anderem Bernhard Fischer – Ex-Chef von „E.on Kernkraft“ sowie der E.on-Kraftwerkssparte und derzeit im Aufsichtsrat verschiedener E.on-Tochterunternehmen. Bereits im Rahmen einer inzwischen eingerichteten Arbeitsgruppe hat es einen kleinen spontanen Schlagabtausch gegeben. Spannend dürfte aber die nächste reguläre Sitzung der gesamten Kommission im November werden. Kaum vorstellbar, dass der BUND und die Deutsche Umweltstiftung dieses Vorgehen der Konzerne innerhalb der Kommission einfach auf sich beruhen lassen werden.

AtomkraftgegnerInnen haben bei dem vermeintlichen von Anfang auf die vielen Webfehler hingewiesen, doch im Taumel um den vermeintlichen Neustart störte das die Parteispitzen. Siehe z.B. die Tagung der Umweltverbände im März 2014.

Nun hat E.on also die Klage auf den Tisch gelegt, mit der der Konzern sicherstellen will, dass die (zusätzlichen) Kosten für die Einlagerung der insgesamt noch 26 Castoren aus England und Frankreich an einem Standortlager statt in Gorleben nicht auf seine Kosten erfolgt. (Siehe z.B. Tagesschau oder Abendblatt) Klar, dass RWE, Vattenfall und EnBW dem Beispiel folgen wollen.

Das die Konzerne sich dabei vor Gericht gute Chancen ausrechnen, ist nachvollziehbar. So hatte RWE bereits mit einer Klage auf Schadensersatz für die als Moratorium verhängte Stilllegung seiner Atommeiler nach Fukushima Erfolg. Merkel hatte im Verbund mit den für die Atomaufsicht zuständigen Bundesländer mehr oder weniger freihändig für diese Abschaltung gesorgt, um nach der eben erst verhängten und gesellschaftlich heftig umstrittenen Laufzeitverlängerung für Ruhe im Land zu sorgen.  Mehrere hundert Millionen Euro dürfte das die SteuerzahlerInnen in Hessen und vielleicht zusätzlich auch noch in anderen Bundesländern nun kosten. Auch in dieser Sache hat E.on nun Klage auf Schadensersatz für die Stilllegung während des Moratoriums für die AKW Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) eingereicht.

Damit nicht genug: Auch die verhängte Brennelemente-Steuer droht aufgrund der Klagen der Konzerne zu scheitern. Auch hier geht es um viele hundert Millionen Euro, die zurück zu zahlen wären. Siehe dazu z.B. die Welt.

Außerdem laufen vor dem Bundesverfassungsgericht noch Klagen gegen den nach Fukushima per Atomgesetz beschlossenen Ausstieg. Auch hier verlangen die Konzerne – allerdings nun in Milliardenhöhe – Schadensersatz von der Bundesregierung. Und obendrein – TTIP lässt grüßen – hat Vattenfall die Bundesrepublik im Rahmen internationaler Investitionsschutzabkommen beim SCID in Washington auf runde 3,5 Mrd. Euro Entschädigung für die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel verklagt.

Das aber ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wollen die Atomkonzerne sich auch noch von den Kosten für die Stilllegung der Atomreaktoren und der Atommülllagerung verabschieden. Im Frühjahr wurde ihr Vorschlag bekannt, dass sie mit der Bundesregierung darüber Gespräche führen und Vorschlagen, sich mit einer Einmalzahlung von rund 36 Mrd. Euro aus der Verantwortung zu verabschieden. Der Bund soll mit einer Stiftung dann alles weitere in seine Trägerschaft übernehmen. Natürlich auch die immer weiter steigenden Kosten bei der Atommülllagerung. Schon jetzt wird von Kosten von bis zu rund 50 Mrd. Euro für Stilllegung und Lagerung ausgegangen. Ob das reicht, weiß derzeit niemand.

Klar aber wäre: Nachdem die Atomkonzerne jahrzehntelang traumhafte Gewinne auf Kosten der KundInnen eingefahren haben, soll nun die atomare Erblast auch wieder von den BürgerInnen bezahlt werden. Verursacherprinzip schön und gut, aber bitte doch nicht im Ernst.

Und auch hier können die Atomkonzerne sich auf Verbündete in der Politik vermutlich verlassen. Als Reaktion auf einen Bundesrats-Antrag zu den für Stilllegung und Atommülllagerung bei den Konzernen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen, initiiert aus Schleswig-Holstein, versuchte allen voran das rot-grüne NRW diesen zu Fall zu bringen. Das hat zwar am Ende nicht ganz geklappt, aber u.a. einen Passus, der das Verursacherprinzip festschreiben und den Konzerne die weitere Kostenverantwortung zuweisen wollte, war der NRW-SPD ein echter Dorn im Auge. (siehe: Der Westen und insbesondere hier Aachener Zeitung)

Und als wäre das egal: Im Sommer 2013 hob das Obverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel auf. Zahlreiche Sicherheitsnachweise waren entweder falsch oder gar nicht bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erbracht worden. Wird das Urteil im laufenden Revisionsverfahren (angestrengt vom Brunsbüttel-Betreiber Vattenfall und dem BfS) bestätigt, droht allen Standortlagern und den dort stehenden Castoren zumindest rechtlich ein Super-GAU. Denn alle Lager sind zur gleichen Zeit genehmigt und gebaut worden – quasi in Fließbandarbeit.

Absurd an dieser Lage: Die Betreiber haben sie im Grunde selbst verursacht. Während das Bundesamt für Strahlenschutz umfangreichere Sicherheitsanforderungen an die neuen Castor-Lager an den AKW Standorten stellen wollte, hatte die Atomwirtschaft nicht zuletzt über ihre guten Kontakte zum Bundesumweltministerium dafür gesorgt, dass diese nicht umgesetzt werden durften.

 

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