Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Soviel Atommüll, soviel zu schreiben: Der Erfinder von Gorleben ist, wie seine Tochter Ursula von der Leyen ausgerechnet in Afghanistan mitteilte, gestorben. Ernst Albrecht – ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, war es, der unter der Bundesregierung von Helmut Schmidt mit einem Fingerzeig für die ansonsten wissenschaftsfreie Entscheidung sorgte, die den Salzstock von Gorleben zu einem bis heute umstrittenen Standort für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle machte. Endlager? Genau, da gibt es ja nun eine Kommission für. Deren AG1 tagte am letzten Freitag und stritt über ein Konzept-Papier, wie es denn nun mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter gehen soll.
Das Gute vorweg: Keine Differenzen gab es bei der Frage, ob denn Information und Transparenz gewährt werden sollen. Auch die Mitwirkung war kein ernstes Problem. Die Autoren des Vorschlags, die Vorsitzenden der AG1 „Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz“ Gassner und Meister, hatten außerdem im Punkt 4.3. angeregt: „Öffentlichkeitsbeteiligung durch Mitentscheidung“. Da ging es nicht nur um die Frage, ob und wie Mitentscheidungsrechte bei der eigentliche Suche im Rahmen des zu evaluierenden Standortauswahlgesetzes eingeräumt werden sollen, sondern auch, ob diese Rechte bereits im Rahmen der Berichtserstellung durch die Kommission möglich sein sollten.
Nicht nur von Seiten einschlägiger Kritiker wurde das massiv in Zweifel gezogen. Für heftiges Erstaunen sorgte vor allem der Vertreter des grün-geführten Bundeslandes Baden-Württemberg, der solch weitgehende Rechte für nicht geboten hielt. Im Januar sollen die Dinge weiter debattiert werden, dann sollen ExpertInnen aus dem Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung gehört werden, um diesem Konflikt weiter nachzugehen.
Der Tagesspiegel aus Berlin berichtete gestern über zwei andere Akteure bzw. Mitglieder der Kommission. Gerald Hennenhöfer und Michael Sailer werden in einiger Ausführlichkeit in dem Artikel unter dem Titel: „Der atomisierte Unterschied“ vorgestellt. „Im Laufe der Jahre haben sich ihre Positionen angenähert. Erstaunlich“, stellt die Autorin fest.
Fast 30 Jahre nach der atomaren Katastrophe von Tschernobyl gehen von der Reaktorruine immer noch enorme Risiken aus. Daher wird seit Jahren an einer neuen Schutzhülle gebaut, um für den weiteren sicheren Einschluss der Radioaktivität zu sorgen. Mit maßgeblicher Unterstützung der internationalen Gemeinschaft erfolgt die Finanzierung, allein wäre die Ukraine damit restlos überfordert. Weil jüngst erneut über 600 Millionen Euro fehlten, kam es zu einem Baustopp bei dem Sarkophag. Nun liegen erste Finanzierungszusagen für diese Summe vor. Das Video eines Drohnenflugs über das Gelände der evakuierten Stadt Pripyat hat der britische Filmproduzent Danny Cooke auf Vimeo veröffentlicht.
„Der Gouverneursrat der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat 350 Millionen Euro als Zusatzmittel für die abschließenden Bauarbeiten an der neuen Schutzhülle für das Unglücks-AKW Tschernobyl bereitgestellt, wird auf der Webseite der EBWE am Dienstag mitgeteilt.“ Das teilt die „Stimme Russlands“ mit. Hintergründe über die Finanzierung und die Probleme hat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf seiner Homepage dazu vor kurzem veröffentlicht. Der Deutschlandfunk berichtete über die Bauarbeiten in Tschernobyl hier.
Weiter berichtet der Radiosender auf seiner Homepage: „Weitere 165 Millionen Euro sollen die G7-Gruppe und die EU-Kommission gewähren. Für die abschließenden Bauarbeiten werden insgesamt 615 Millionen Euro benötigt. Außerdem will die G7-Gruppe im kommenden Frühjahr eine Geberkonferenz einberufen, um die noch fehlenden 100 Millionen Euro sammeln zu können. Laut der Mitteilung wird die EBRD im Bedarfsfall einen eventuellen Differenzbetrag decken. Der Bau der neuen Schutzhülle um den havarierten Energieblock 4 war wegen Geldmangels bis November 2017 verschoben worden.„
Diese Dänen. Kein einziges Atomkraftwerk, aber Atommüll haben sie doch. Und zwar aus einen Forschungsreaktor in Risø bei Roskilde, der im Jahr 2000 stillgelegt wurde. Jetzt suchen die Dänen dafür ein Endlager, sechs Standorte sind in der Wahl, eines davon direkt gegenüber von Fehmarn in Rödby, gleich am Ausgang des geplanten Tunnels unter dem Belt. Auch aus Deutschland können Einwendungen im Rahmen der Umweltprüfung gegen die Pläne der Dänen bis zum 23. Januar 2015 erhoben werden. Das niedersächsische Umweltministerium unter Stefan Wenzel hat dazu eine Ankündigung online gestellt. Das Land will sich mit einer eigenen Stellungnahme beteiligen. Der Text als Dokumentation folgt gleich.
Die SHZ berichtete bereits im November über diese Planungen. Demnach geht es um 5000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. „Die Rückstände mit der höchsten Radioaktivität wurden in die USA exportiert. Ab 2008 hatten die Behörden 22 denkbare Lagerstätten nach geologischen Kriterien unter die Lupe genommen. Von den außer Rødbyhavn übrig gebliebenen Stätten liegen drei am Limfjord, eins nahe der Großstadt Odense auf Fünen und eins auf Bornholm. Die Fläche am Fehmarnbelt befindet sich nur vier Meter über dem Meeresspiegel. „Klimaveränderungen werden begrenzte Auswirkungen auf das Gebiet haben“, schreibt das Gesundheitsministerium in einem Bericht. Ein steigender Meeresspiegel werde den Kamm des dortigen Deichs zwar nicht erreichen – „doch bei extremen Sturmverhältnissen wird der Druck auf den Deich zunehmen“.“
Reaktionen aus Schleswig-Holstein gibt es auch, wie die SHZ weiter berichtet, vor allem werden Risiken für den Tourismus befürchtet. Auch Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) kündigte an, „er werde in dem Beteiligungsverfahren Position beziehen“. Habeck: „Atommülltourismus über den Fehmarnbelt darf es nicht geben“. Damit ist wohl die Sorge verbunden, dass nicht nur dänischer Atommüll dort versenkt werden könnte. Auch Ingo Ludwichowski vom Nabu Schleswig-Holstein will sich einmischen: „Sein Verband werde sich gegenüber Dänemark ebenfalls „sehr dezidiert äußern“. „Bei einem Unfall dort wären wir in Schleswig-Holstein schließlich direkt betroffen.““
Aufgrund verschiedener internationaler Verpflichtungen werden in Dänemark drei mögliche Lösungen für den Umgang mit dänischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen geprüft:
1) Ein Endlager für die Abfälle
2) Einrichtung eines Zwischenlagers für die Abfälle
3) Ausfuhr aller Abfälle
Im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung werden derzeit die potenziellen Umweltfolgen der Durchführung eines Plans für die erste Lösung, d. h. für einen „Plan zur Einrichtung eines Endlagers für dänische schwach- und mittelradioaktive Abfälle“ geprüft. Zu den möglichen Folgen gehören auch grenzüberschreitende Auswirkungen. Daher kann sich die deutsche Öffentlichkeit – also Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Behörden – an diesem Verfahren beteiligen. Darauf weist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hin.
Für die Umweltprüfung hat das dänische Gesundheitsministerium einen Bericht vorgelegt, der für sechs verschiedene Standorte in Dänemark die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt behandelt. Das Lager soll alle dänischen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Betrieben, Forschungsaktivitäten und dem Rückbau der Forschungseinrichtung Risø aufnehmen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dort ist auch ein Download vorgesehen:
Stellungnahmen bzw. Eingaben können die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden in deutscher Sprache bis zum 23. Januar 2015 unmittelbar bei folgender Stelle einreichen:
Special Consultant Tove Kjeldsen
Danish Ministry of Health Holbergsgade 6, 1057 København K Denmark
erfolgen. Gerne können Sie eine Kopie Ihrer Stellungnahme bzw. Eingabe auch an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 41, senden.
Das Ministerium wird im Januar 2015 eine eigene Stellungnahme abgeben.
Die Atomkonzerne wollen den Atommüll los werden, genauer: Die Kosten und Risiken, die mit dessen Lagerung für eine Ewigkeit verbunden sind. Auf der einen Seite decken sie die Bundesrepublik mit milliardenschweren Schadensersatzklagen für den Atomausstieg, gegen die Brennelementesteuer und noch so einiges mehr ein. Auf der anderen Seite bieten sie der Bundesregierung an, eine staatliche Stiftung zu gründen, in die sie einmalig die bis heute gebildeten steuerfreien Entsorgungsrückstellungen einzahlen, dann aber bitte von den weiteren Kostenrisiken für ewig und immer befreit sein wollen. Bad-Bank heißt das inzwischen. Von wegen unternehmerisches Risiko! Vermutlich wären die Konzerne am Ende – nach zähem Ringen – zu einem edlen Kompromiss bereit und nehmen die Klagen zurück. Die Bundesregierung und Sigmar Gabriel werden strahlen! Ebenso wir. Nur wir müssen das auch noch bezahlen.
Um die Kosten der Atommüllentsorgung und die sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen wird zäh gerungen. 36 Milliarden Euro sollen die Konzerne in den letzten Jahrzehnten dafür zurückgelegt haben. Steuerfrei und zur freien Verfügung, weil bislang keine, auch keine rot-grüne Bundesregierung sich getraut hatte, diese Rückstellungen aus den Konzernen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auszugliedern. Den Streit mit den Konzernen hat sich bislang niemand, der oder die auf einer Regierungsbank saß, zugetraut. Jetzt wächst die Sorge, dass die schwere Wirtschaftskrise der Konzerne dazu führen könnte, dass diese Rückstellungen verloren gehen. Jetzt – viele Jahre zu spät – lässt Wirtschaftsminister Gabriel endlich prüfen, wie man an das Geld rankommen könnte, ja, ob es überhaupt da wäre. Klar, dass die angeschlagenen Atomkonzerne umso heftiger zurückschlagen.
Die FAZ berichtet: „Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr (der Atomwirtschaft) bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre. Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“
Das will sagen: Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne geht absolut gar nichts. Selbst wenn sie – wie E.on das jetzt vormacht – die Atomsparte auslagern und diese an die Wand fahren, also in die Pleite: Die Verfassung lässt Eingriffe nicht zu, so erklärt es Arndt. Geht die Bundesregierung diesen Konflikt nicht ein und hat am Ende die besseren Argumente in der Hand, dann werden wir als SteuerzahlerInnen die Zeche zahlen, die Atomkonzerne und zahllose Bundesregierungen uns eingebrockt haben. Es geht um ein verdammt wichtiges Gut: Das Verursacherprinzip. Darum, dass diejenigen mindestens finanziell für den Dreck die Verantwortung übernehmen, den sie für ihre Geschäfte und Gewinne in die Welt gesetzt haben.
Schon jetzt wird von Kosten in Höhe von mindestens 48 Milliarden Euro beim Rückbau der Atommeiler und der Entsorgung des Atommülls gesprochen. Doch überall wird deutlich, dass die Risiken größer, die Aufgaben schwieriger und damit die Kosten höher werden.
Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert
Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.
Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.
Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.
Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.
Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten
Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.
Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.
Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.
Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.
Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“
Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.
Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.
Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download: