Improvisationen an hochradioaktivem Atommüll: Neues Castorlager soll her

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Alles so schön sauber hier: Demnächst neues Atommülllager? Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel (Foto) und die ungelöste Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls. Foto: Vattenfall

Während im Bundestag eine Atommüll-Kommission sich emsig mit den Anforderungen an eine dauerhafte Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Atomabfälle abarbeitet, werden die eigentlichen Entscheidungen weiterhin anderen Orts vorbereitet. Mit dem Entwurf des von der EU geforderten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ präsentiert die Bundesregierung jetzt ein neues Atommülllager. So um die 900 Castor-Behälter mit ihrer extrem gefährlichen Fracht sollen künftig aus den derzeitigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten sowie Ahaus, Gorleben und Lubmin in dieses „Eingangslager“ gleich um die Ecke des vermeintlichen „Endlagers“ gekarrt werden. Natürlich kann man darüber noch diskutieren.

„Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.“ So heißt es im Beamtendeutsch auf der Seite 6 des Entwurfs vom 6. Januar 2015 für das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“.

Natürlich ist es ein Programm – wieder einmal. Dabei wäre es sicherlich angemessener, wenn die Bundesregierung vielleicht mal von einer „Nationalen Entsorgungsimprovisation“ sprechen würde. Denn wieder einmal ist das, was hier so geordnet klingt, nichts weiter als eine Reaktion auf die ungelöste Atommüllentsorgung und die Erkenntnis: Die Genehmigungen für die Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor es ein Endlager geben wird.

  • Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck fordert laut Frankfurter Rundschau: „Habeck allerdings schwebt etwas ganz anders vor. Er forderte ein neues „nationales Zwischenlagerkonzept“. Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“. Diese könnten dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castoren aufnehmen.“

Das hat erst vor wenigen Wochen erneut die Debatte in der Atommüll-Kommission gezeigt. Für 40 Jahre sind die Standort-Zwischenlager genehmigt. So um das Jahr 2045 werden sie also allesamt ohne Genehmigung dastehen. Die Lager in Ahaus und Gorleben sogar schon früher! Und wie es dann in den Castor-Behältern mit ihrem hochradioaktiven Inhalt aussieht, weiß heute niemand.

Zwischenlager heißen diese Hallen, weil man signalisieren wollte, dass das Zeug irgendwann weg kommt, in ein „Endlager“. Wider jedes bessere Wissen schrieben CDU/CSU, SPD und Grüne in das jüngste Atommüll-Projekt Jahresdaten, die keinerlei Chance auf Realisierbarkeit hatten. Im Standortauswahlgesetz, dem vermeintlichen Neustart bei der „Endlager“-Suche und die Arbeitsgrundlage für die jetzige Atommüll-Kommission, wird behauptet, dass es bis 2031 ein abgeschlossenes „Auswahlverfahren für den Standort dieses Endlagers“ (NaPro Entwurf, Seite 12)  geben wird. Selbst Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz hält das für völlig unrealistisch. Aber: Diese Jahreszahl passt einfach gut, denn 2036 läuft z.B. die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager in Ahaus aus und die Zahl liegt einfach fantastisch sicher vor dem Ende der Genehmigungen der Standort-Zwischenlager.

  • Wieder die Frankfurter Rundschau: „Tatsächlich erscheint der ursprüngliche Zeitplan obsolet, wonach die Zwischenlager nach maximal 40 Jahren Betriebszeit geräumt werden sollen. Das wäre in den 2040er Jahren. Bis dahin wird das geplante Atom-Endlager nach Expertenschätzung nicht betriebsbereit sein, um den Nuklearmüll aufzunehmen. Überall an den existierenden Standorten befürchteten die Anwohner, „dass Zwischenlager zu Endlagern werden“, sagte Habeck zur Begründung seines Vorstoßes.“

Der Grundgedanke: 2031 weiß man also wo der Standort ist. Dann ein bißchen Genehmigungsverfahren, unterirdischer Ausbau und schwups, geht das Ding 2050 in Betrieb. Irgendwie also so um 2040 könnte dann das neu erfundene „Eingangslager“ entstehen und das hochradioaktive Zeug in den Castoren aus den dezentralen Standortlagern dort hin rollen. Das Tolle an diesem Plan: Auch wenn es dann mit dem Endlager nicht so richtig hinhauen sollte – das neue Eingangslager könnte ja auch für 30 oder 40 weitere Jahre das Eingangslager ohne Ausgang bleiben. Im NaPro-Entwurf klingt das so: „Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung ist vom Endlagerkonzept abhängig.“

Das nicht alles so geordnet ist, wie es in diesen „Programmen“ steht, wissen wir seit 40 oder 50 Jahren. Die Entsorgung des Atommülls hat weder die Betreiber noch die Regierungen – egal welcher Couleur – so ernsthaft besorgt, dass sie der Atomenergie irgendwelche Grenzen gesetzt hätten. Der Betrieb der Atomkraftwerke hatte und hat Vorrang. Das OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel auf, weil die Sicherheit nicht nachgewiesen ist!

Grün geführte Energie- und Umweltministerien in den Ländern und die Bundesregierung erklären sofort: Alles ist aber sicher, auch wenn man das gegenüber dem Gericht und den BürgerInnen nicht nachweisen kann. Behauptete Sicherheit! Das müssen wir jetzt einfach mal glauben, dass das so ist. Weil? Ja, weil die Atomenergie eben so gefährlich ist, dass man nicht so genau sagen darf, wie man sie schützt, weil ja sonst Terroristen …. und wenn die wüßten, wo die Lücken sind, dann würde es ja ….

Ach, und wer den aktuellen Wahnsinn nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dann noch mal etwas detaillierter nachlesen möchte, dem empfehle ich noch einmal die Frankfurter Rundschau und außerdem:

 

Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden

Intensive Debatte heute um das Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Lager am AKW Brunbüttel in der Atommüll-Kommission.“Mit allen Mitteln versuchen die Verantwortlichen in Bund und Ländern das Urteil klein zu reden und auf Brunsbüttel zu begrenzen“, fasst Hubertus Zdebel die Debatte am Ende zusammen. „Das darf nicht gelingen, denn die Nachweismängel bei den Sicherheitsanforderungen bestehen für alle Zwischenlager.“ Bereits gestern hatte der Abgeordnete die aus seiner Sicht erforderlichen Konsequenzen dargelegt und angekündigt, sich auch mit parlamentarischen Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung des Urteils einzusetzen.

Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke kritisierte auch die von E.on eingereichte Verfassungsklage gegen wesentliche Bestandteile des Standortauswahlgesetzes und warf die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.

Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Hubertus Zdebel (Die Linke) interpretierten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts deutlich als eine „Zäsur“ in der Atommüllpolitik, heißt es auf der Seite der Atommüll-Kommission im Internet. Dort ist unter der Überschrift „Diskussion um Auftrag und Arbeitsklima“ über die Debatte weiter zu lesen: Brunsmeier betonte, „es habe auch inhaltliche und nicht nur verfahrenstechnische Gründe gegeben, so zu entscheiden, und daher müssten alle Zwischenlager „auf den Prüfstand“ und die Einlagerung in Castoren gestoppt werden. Das gelte darüber hinaus auch für die verbleibenden Atomkraftwerke. Sollte hier der Sicherheitsnachweis nicht öffentlich gelingen, müssten diese abgeschaltet werden, forderte Brunsmeier.“ Konsequenzen, die auch Hubertus Zdebel in seinem Beitrag unterstrich. Außerdem forderte er einen „schonungslosen Neuanfang der Atommüllpolitik“.

Zuvor hatten Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Bundesamts für Strahlenschutz sowie die zuständigen Fachminister aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zu dem Urteil Stellung genommen. Die Vertreter aus Bund und Ländern waren vor allem bemüht, die mit dem Urteil aufgeworfenen Probleme klein zu reden. Entscheidend: Sie lehnte Konsequenzen für andere Standorte mit Zwischenlagern ab.

Auf einer gemeinsamen Sitzung in der letzten Woche hätten sie sich verständigt, das die Castor-Lager an den AKW Standorten als auch die zentralen Zwischenlager sicher wären. Das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die vorgelegten Sicherheitsnachweise nicht ausreichend waren. Geheimschützgründe hätten es den Behörde nicht möglich gemacht, diese dem Gericht vollumfänglich vorzulegen.

Allerdings räumte Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ein, dass es keine Kleinigkeit sei, die vom Gericht monierten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite nun zu erbringen. Unter anderem mit den Sicherheitsbehörden im Innenministerium müsse nun geklärt werden, wie das gelingen kann.

Völlig unklar ist, was mit den Atomabfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland werden soll. Diese sollen nicht wie ehemals vorgesehen nach Gorleben. Nur durch diese Verabredung war es möglich, einen Kompromiss mit der Landesregierung in Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz zu erhalten. Doch bis heute ist unklar, wohin der Atommüll stattdessen gehen soll. Neben Baden-Württemberg hatte sich Schleswig-Hostein zur Aufnahme einiger der Castoren bereit erklärt. Aber: Brunsbüttel komme nun wohl nicht mehr in Frage, auch wenn Schleswig-Holstein weiterhin dazu stehe, Teil der Lösung zu sein, sagte der grüne Energieminister Robert Habeck.

Mit anderen Worten: Das Brunsbüttel-Urteil wirft die ohnehin bis heute wenig erfolgreiche Suche nach einem dritten Bundesland für die Auffnahme des Auslands-Müll noch weiter zurück. Vor allem die CDU-Länder, die das Standortauswahlgesetz mit auf den Weg gebracht haben, weigern sich, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.

Immer mehr wird die Debatte zur Farce: Sowohl Umweltminister Franz Untersteller (Grüne, BaWü) als auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske verwiesen z.B. während der öffentlichen Sitzung auf das Zwischenlager in Lubmin bei Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern als eine Möglichkeit. Denn hier sei der Bund Eigentümer und könnte daher auch seinen Teil der Veranwortung in Taten umsetzen.

Insgesamt 26 Castorbehälter mit Atommüll müssen aus England und Frankreich zurückgenommen werden.

Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen

„Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager des Vattenfall AKW Brunsbüttel muss jetzt weitreichende Konsequenzen haben. Ein weiter so, kann es jetzt nicht mehr geben“, sagt Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomaussstieg der Fraktion Die Linke. „Die in Brunsbüttel höchstricherlich festgestellten Defizite bei den Sicherheitsnachweisen betreffen nicht nur auch alle anderen Zwischenlager an den AKW-Standorten. Auch die Atomreaktoren selbst sind betroffen. Das Urteil des OVG Schleswig macht auch klar: Die Risiken der Atomenergie bedrohen den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Immer mehr Geheimschutzmaßen, die nicht mehr gerichtlich überprüft werden können, gefährden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

An die Bundesregierung kann ich nur appelieren: Die Zeit der Trickserein ist endgültig vorbei. Für den Umgang mit den hochgefährlichen Atomabfällen braucht es einen schonungslosen Neuanfang. Dazu braucht es jetzt mehr denn je ehrliche Maßnahmen, die das Vertrauen in der Bevölkerung zurück gewinnen können. Wenn die Bundesregierung dies nicht endlich einsieht, torpediert sie jedes Bemühen, zu guten und möglichst sicheren  Lösungen für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen zu kommen. Das gilt auch für die Atomkonzerne.

Für Hubertus Zdebel ergeben sich die folgenden Konsquenzen auf dem Urteil:

1. An allen Zwischenlagern für hochradioaktive Brennelemente an den Atomkraftwerken müssen jetzt neue Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, die den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Sicherheitsziele und Maßnahmen rechtsstaatlich und gerichtlich zu überprüfen. Bis dahin muss an allen Zwischenlagern gelten, was auch in Brunsbüttel von der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein angeordnet wurde: Die weitere Einlagerung von Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen ist bis dahin zu untersagen.

2. Dies muss auch für die zentralen Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Lubmin gelten, denn es ist davon auszugehen, dass diese erhebliche größere Defizite aufweisen, als die dezentralen Standort-Zwischenlager.

3. Auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ist davon auszugehen, dass sie gegen Terrorangriffe mit schweren Flugzeugen und modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend gesichert sind. Grundsätzlich sind schwere Kernschmelzunfälle wie in Fukushima in den Reaktoren nicht auszuschließen. Schon deshalb ist ihre umgehende Abschaltung erforderlich. Dass auch die Behörden diese Risiken sehen, zeigt die Vielzahl von Geheimschutzmaßnahmen , die sich gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)“ richten. Diese Geheimschutzmaßnahmen müssen jetzt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gerichtlich überprüfbar gemacht werden.

Das Brunsbüttel-Urteil macht klar, dass die gesamte bisherige Atommüll-Politik gescheitert ist. Forderungen, nach neuen Zwischenlagern machen das deutlich. Es ist jetzt höchste Zeit für einen wirklichen Neustart beim Umgang mit dem Atommüll. Das betrifft auch die Arbeit der sogenannten „Endlager-Kommission“ im Rahmen des Standortauswahlgesetz. Sie muss sich jetzt selbst neu definieren.

Wer wirklich einen gesellschaftlichen Konsens für den Umgang mit den enormen Atommüll-Problemen will, der muss jetzt endlich bereit sein, das ganze Desaster auf den Tisch zu legen. Ein solcher Neustart muss ohne Vorbedingungen und mit allen gesellschaftlichen Akteuren in einem offenen Prozeß erfolgen. Und vermutlich muss am Anfang die Frage stehen, wie es zu diesem Desaster gekommen ist und wer dafür die Verantwortung trägt.“

Zdebel kündigte an, in den nächsten Tagen entsprechende Gespräche zu führen und  parlamentarische Maßnahmen vorzubereiten.

Teurer Atommüll: E.on und Co – Ich bin dann mal weg….

Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?
Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?

„Die Endlager-Kommission will einen öffentlich kontrollierten Fonds der Stromkonzerne einführen, der die Folgekosten der Atomkraft tragen soll.“ so überschreibt die WirtschaftsWoche einen aktuellen Artikel. Na, das wäre was. Ist aber falsch: Nicht die Kommission, sondern nur deren Vorsitzende haben sich jetzt zu den Kosten der Atommülllagerung geäußert. Da hätte man auch schreiben können: „Große Koalition fordert…“. Michael Müller (der andere ehemalige parlamentarische Staatssekretär im BMU, SPD) und Ursula Heinen-Esser, (ehemalige parlamentarische Staatssekretärin im BMU, CDU)  reagieren damit unter anderem auf die Wirtschaftskrise der Atomkonzerne, aber auch, weil die Kosten schon jetzt höher erwartet werden, als Rückstellungen gebildet wurden.

Entsprechende Anträge, einen derartigen staatlichen Atommüllfonds einzurichten, haben Grüne und Linke im letzten Sommer in den Bundestag eingebracht. Die Atomkonzerne hatten zuvor erklärt, dass sie einen solchen  Fonds wollen, allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied: Nach einer Einmalzahlung von ca. 36 Mrd. Euro wollen sie von allen weiteren Kosten verschont bleiben. Verursacherprinzip? Muss für Atomkonzerne ja nicht gelten.

Heinen-Esser und Müller in der WiWo: „„Das Verursacherprinzip gilt uneingeschränkt, die Betreiber und die Rechtsnachfolger müssen für die dauerhaft sichere Lagerung haften“, schreiben sie.“

Wirtschaftsminister Gabriel lässt die Rückstellungen und die Situation der Konzerne derzeit in zwei Gutachten untersuchen. Im März wird der Wirtschaftsausschuss im Bundestag eine kleinere Anhörung durchführen, zu der auch die Gutachter und z.B. der BUND als Auskunftspersonen geladen werden. Der BUND hatte  im Sommer mit einer Studie deutlich gemacht, dass es echten Handlungsbedarf gibt. U.a. wurde dargelegt, dass bei Rückstellungen in Höhe von ca. 36 Mrd. Euro bei den Konzernen schon jetzt mit Kosten von derzeit etwa 48 Mrd. Euro zu rechnen ist. Tendenz weiter steigend.

Darauf nehmen die beiden ehemaligen StaatssekretärInnen auch Bezug: „Die beiden Vorsitzenden der Endlager-Kommission des Deutschen Bundestages, Ursula Heinen-Esser (CDU) und Michael Müller (SPD), schlagen die Gründung eines öffentlich kontrollierten Fonds vor, in den die Stromkonzerne ihre Rückstellungen für die Atomkraftwerke einbringen sollten, um damit die Folgekosten der Atomenergie zu bezahlen. „Immerhin haben die Unternehmen mit Atomstrom viel Geld verdient, ihre privilegierten Rückstellungen von rund 37 Milliarden Euro könnten schrittweise in einen öffentlichen Fonds oder in eine öffentliche Stiftung umgeleitet werden“, schreiben Heinen-Esser und Müller in einem Gastbeitrag für die WirtschaftsWoche. Als Begründung führen sie ihre Zweifel an, dass die Konzerne genügend Rückstellungen gebildet haben. Ob diese ausreichen, um die Kosten der sicheren Verwahrung des Atommülls und den Abbau der Atomanlagen abzudecken, sei fragwürdig, so die beiden Politiker: „Selbst konservative Schätzungen gehen von einer Summe von 45 bis 48 Milliarden Euro aus. Hier ist dringend Klarheit notwendig.“

Atomtransporte: Namibias Uran für Europas Atommeiler

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Hafen Hamburg: Atomtransporte zwischen Elbphilharmonie und Kreuzfahrtschiffen. Foto: Dirk Seifert

Erneut hat in Hamburg ein Atomtransport mit Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) stattgefunden. Sechs Container mit dem radioaktiven Material, aus dem im weiteren Verlauf angereichertes Uran für Brennelemente zum Einsatz in Atommeilern hergestellt wird, kamen per Schiff über den Hafen. Die mit  CATU beschrifteten Container sind vermutlich mit der „Golden Karoo“ (Korrektur) „Green Mountain“ aus Namibia nach Hamburg gelangt. Von hier aus ging die strahlende Reise per Zug weiter. Vom Süd-West-Terminal zunächst nach Maschen und dann über Bremen, Osnabrück, Münster, Köln und Bonn weiter bis nach Südfrankreich. Ab Hamburg startete der Transport am 29.1. und passierte Köln-Bonn am frühen Morgen des 31.1.2015. In Narbonne beginnt dann in einem ersten Schritt die Umwandlung zum Atombrennstoff.

Über Atomtransporte aus Namibia wird auch hier im Überblick informiert.

Uranbergbau ist besonders riskant und bringt zahlreiche Umwelt- und Gesundheitsrisiken mit sich. In den Minen wird das radioaktive Radon in großen Mengen freigesetzt und eingeatmet. Rund um die Minen entstehen radioaktive Geröllhalden, der Staub wird mit dem Wind weiträumig verbreitet. Zum Auslaugen des Urans aus dem Gestein werden hochgiftige Chemikalien eingesetzt. Oft wird über schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende oder geringe Schutzmaßnahmen berichtet. Die Minen in Namibia gehören zu den ältesten und größten der Welt.

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