E.on, RWE, EnBW und Vattenfall zogen gestern die Flaggen auf Halbmast. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hatte erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen. „AKW-Betreiber werden wohl zahlen müssen“, schreibt der Spiegel. Als „Dämpfer für AKW-Betreiber“ bezeichnet die Tagesschau den Bericht des Generalanwalts.
Bei den Klimarettern heißt es unter „Brennelementesteuer findet neue Freunde“: „Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr. Das Urteil des EuGH wird also auch Auswirkungen auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben, das die AKW-Betreiber ebenfalls angerufen haben.“
“Eine gute Nachricht für den Atomausstieg”, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, diese Nachricht. “Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen. Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.”
Unter anderem der SHZ ist zu entnehmen: „Die SPD-Europaabgeordnete Martina Werner begrüßte die Stellungnahme des Gutachters. „Gerade bei Atomenergie muss das Prinzip gelten, dass die entstehenden Kosten durch die Verursacher getragen werden.“ Andernfalls müssten die Steuerzahler stärker einspringen. Ähnlich äußerte sich auch Oliver Krischer, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. „Statt Millionen von Euro für juristische Prüfungen in den Sand zu setzen, sollten die Energiekonzerne das Geld besser in den Ausbau der Erneuerbaren Energien stecken“, teilte er mit.“
Die Steuer ist – wie erwähnt – bislang bis 2016 befristet. Die Forderung an die Bundesregierung, diese Steuer nun bis zum Ende der AKW-Laufzeiten auf das Jahr 2022 zu erweitern, wäre jetzt sicherlich ein guter Schritt.
Die Agentur dpa hatte gemeldet: „Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Dass diese zusätzlichen Steuern nur von AKW-Betreibern erhoben werden, sei „keine staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung, heißt es in den Schlussanträgen, die Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag vor dem Gerichtshof in Luxemburg stellte.
Sollte der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgen, was er meistens tut, könnte das in einigen Monaten erwartete Urteil auch Auswirkungen auf die Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE, und EnBW vor dem Bundesverfassungsgericht haben. In dem Luxemburger Ausgangsverfahren hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH geklagt, weil sie rund 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
Generalanwalt Szpunar zufolge hindert das Unionsrecht einen EU-Mitgliedstaat nicht daran, eine Steuer auf Verwendung von Kernbrennstoffen einzuführen. Zudem dürften sich nationale Finanzgerichte selbst dann an den EuGH mit Ersuchen auf Vorabentscheidungen wenden, wenn, wie im konkreten Fall, nationale Verfassungsgerichte sich ebenfalls mit den umstrittenen Gesetzen befassen.
Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet bis Ende 2016 eingeführt worden. Sie wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken eingesetzt werden.“
Die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Die Bundesregierung schreckt das nicht. Sie hat ein offenes Ohr für die Fracking-Pläne der Konzerne. Entgegen ihrem Wahlversprechen kommt der von den Bundesministern Gabriel und Hendricks, beide SPD, vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking-Erlaubnisgesetz gleich. Dabei wehren sich weltweit immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. In einer fünfteiligen Serie analysiert Hubertus Zdebel politische Folgen und Risiken des Förderverfahrens. Lesen Sie den vierten Teil.
Noch im Juli 2014 haben Bundesminister Gabriel und Hendricks „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ angekündigt, als sie ihre Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Förderung von Erdgas- und -öl mittels Fracking vorgestellt haben. Davon kann bei den nun vorliegenden Referentenentwürfen der Bundesregierung keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Änderungen, u.a. des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung, laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. So würde in Deutschland einer extrem risikoreichen und teuren Form der Gasförderung der Weg bereitet.
Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt wird die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag gegen die Entwürfe stimmen und hat einen eigenen Antrag für ein ausnahmsloses gesetzliches Verbot von Fracking vorgelegt.
Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur
Fracking ist mit immensen negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt verbunden. Besonders zu erwähnen seien an dieser Stelle:
die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Diese können durch Unfälle, natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund sowie undichte Bohrlochabdichtungen und Zementummantelungen an die Oberfläche und in das Grundwasser gelangen. Dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht ausgeschlossen werden kann, bestätigen auch Studien des Umweltbundesamts und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen;
die ungeklärte und unfallträchtige Entsorgung des hochgiftigen Flowback aus Lagerstättenwasser und Frac-Flüssigkeit, der neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig unter anderem radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält;
unkontrollierbare und klimabelastende Methan-Austritte aus Bohrleitungen oder Rissen im gashaltendem Gestein;
die Gefahr von durch Fracking oder der Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen ausgelöste Beben;
die miserable Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten, welche schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten ist.
Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz nicht-toxischer Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben.
Regierung agiert mit leeren Versprechen
Die Bundesregierung gibt vor, das geplante Fracking-Gesetz schütze das Trinkwasser. Das Gegenteil ist der Fall: 90 Prozent der deutschen Mineral- und Heilquellen wären bedroht. Darauf macht der Verband Deutscher Mineralbrunnen zurecht aufmerksam. Zwar soll Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vorläufig untersagt werden. Doch das Gefahrenpotenzial für das Grundwasser ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb.
Überdies kann die zuständige Landesbehörde Fracking auch oberhalb von 3000 Metern Tiefe zulassen, wenn eine sechsköpfige Kommission dies mehrheitlich als unbedenklich einstuft. Diese Expertenkommission hat eine deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter. Die Zivilgesellschaft ist nicht vertreten. Kritische Aspekte einzubringen, wird so bereits durch die Zusammensetzung der Kommission weitgehend unterbunden.
Vergleiche mit Wohnbebauungsabstandsregelungen aus den USA und Australien zeigen zudem, dass die geplanten deutschen Bestimmungen weit hinter diesen zurückbleiben. Während dort Abstände von mehreren hundert Metern bis 2.000 Metern festgelegt sind, sehen die Referentenentwürfe der Bundesregierung keine Mindestabstände vor.
Die Behauptung also, bei der deutschen Fracking-Gesetzgebung würde es sich um „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab“ handeln, steht in deutlichem Widerspruch zur Realität, selbst wenn man Fracking-Verbote wie in Frankreich ausnimmt. Tatsächlich wurde den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen bereits ab Juli 2018 in Aussicht gestellt.
Nur die Energiekonzerne gewinnen
Nach der gegenwärtigen Vergabepraxis der Lizenzgebiete in Deutschland wären die großen Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF-Suez die einzigen wirklichen kurzfristigen Profiteure. Sie haben einen neuen Wettlauf um Schiefergas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Hinzu kommen Firmen mit einer zweifelhaften finanziellen Ausstattung, die im Schadensfall die extrem aufwändige Sanierung von Umweltschäden nicht sicherstellen können.
Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist dementgegen nicht zu erkennen. Dies bestätigt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Bericht: „Es besteht (…) kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.“
Die Gasvorkommen in Deutschland sind im internationalen Vergleich gering. Selbst eine umfassende Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas könnten höchstens 2-3 Prozent des Gasbedarfs in Deutschland decken. Dieser Anteil der Energieversorgung kann problemlos in wenigen Jahren durch einen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien ersetzt werden. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf.
Hubertus Zdebel, linksfraktion.de, 2. Februar 2015
Fortsetzung folgt. Lesen Sie auch die vorhergehenden Teile der Serie:
Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert
„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.
Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.
Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.
Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“
Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“
Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.
Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)
Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.
Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.
Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.
Keine Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil für andere Atomanlagen. Das meint der Staatssekretär Jochen Flasbarth (links) aus dem BMUB. Foto: Dirk Seifert
Kontrovers ging es gestern bei der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag zu. Das Urteil des OVG-Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager von Vattenfall in Brunsbüttel sorgte, schlägt heftige Wellen. An vielen AKW-Standorten bereiten Initiativen und Verbände bereits Klagen entweder gegen die Zwischenlager vor, deren Sicherheitsnachweise nach dem Urteilsspruch nicht ausreichend erbracht sind. Oder es geht direkt gegen die Atommeiler, deren Schutz gegen Terrormaßnahmen wie Flugzeugabsturz oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend ist.
Der BUND hatte eine umfassende Bewertung des Urteils vorgelegt und darin die aus seiner Sicht notwendigen Konsequenzen dargestellt. Die Stellungnahme steht hier als PDF zum download bereit und ist auch auf der Seite der Kommission unter den Drucksachen zu finden.
Über den Verlauf der Kommissionssitzung berichtet der Bundestag auf dieser Seite. Wie inzwischen üblich, fasst auch der BUND als Mitglied der Kommission die wichtigsten Aspekte der Sitzungen jeweils zusammen und veröffentlicht diese auf seiner Homepage. Der Text folgt gleich unten als Dokumentation.
Klar war, dass es auf der Sitzung keine abschließende Befassung zum Thema „Brunsbüttel-Urteil und die Folgen“ geben konnte. Auf der Kommissions-Seite heißt es: „In der Kommission war zudem umstritten, ob die Beschäftigung mit der Zwischenlager-Problematik zum Auftrag der Kommission gehört oder nicht.“ Im Bericht vom BUND zur Sitzung wird festgehalten: „Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.
E.on, die Verfassungsklage und die Kommissionsarbeit
Die Frankfurter Rundschau berichtet mit Blick auf die Verfassungsklage von E.on gegen wesentliche Punkte des Standortauswahlgesetzes unter der Überschrift „Der Atomkonsens wackelt„. In der Kommission ist E.on mit einem Vertreter Mitglied. Der Artikel von Joachim Wille, der vor einiger Zeit deutlich für eine Teilnahme von Umweltverbänden an der Kommission plädiert hatte, sieht nun wachsende Probleme einer Konsensbildung, nachdem E.on mit seinen Klagen auch den Verzicht auf das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben angreift und dazu letzte Woche eine Verfassungsklage eingereicht hat. Dieser Verzicht auf Gorleben als Zwischenlager für die noch ausstehenden Castor-Transorte mit Atommüll aus Frankreich und England, war die Voraussetzung für die Zustimmung von Niedersachsen zum Standortauswahlgesetz, in dem der Salzstock Gorleben aber weiterhin als mögliches „Endlager“ im Verfahren bleibt.
Wille berichtet zutreffend über die von grünen Landesministern und dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium und dem Linken Bundestagsabgeordneten vorgetragene Kritik an diesen Klagen, die für die Kommissionsarbeit als „verheerend“ bezeichnet wurden. Dann schreibt Wille weiter: „Der Vertreter des Umweltververbands BUND in der 34-köpfigen Kommission, Klaus Brunsmeier, sagte an die Adresse des Eon-Managers Bernhard Fischer: „So geht das nicht weiter.“ Einen Konsens zu erreichen, werde zunehmend unmöglich. Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, hatte vor der Sitzung indirekt sogar das Ausscheiden der Vertreter der Atombranche gefordert: „Wenn die Endlagerkommission nicht eindeutig erklärt, dass auf dieser Grundlage keine weitere Mitwirkung der Atomlobby in der Kommission möglich ist, macht sie sich unglaubwürdig.““
Völlig unerwähnt bleibt: Jörg Sommer war auf der gestrigen Sitzung gar nicht anwesend und wohl am deutlichsten formulierte der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Kritik. Auf der Seite des Bundestages wird richtigerweise festgestellt: „Zdebel warf in Anbetracht der Klage die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.“ Dazu müsste das Standortauswahlgesetz bzw. der Bundestag einen Beschluss fassen, da die Mitglieder von ihm ernannt worden sind. Niemand in der Kommission griff diese Frage dann im Konkreten auf. Vielleicht auch, weil der E.on-Manager Bernhard Fischer nicht ausschloss, die Klage zurückzuziehen, wenn die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung aus Sicht des Atomkonzerns positiv verlaufen.
Keine Lösung für Rücknahme der WAA-Castoren. Künftig Lubmin?
Über die Deals schreibt Wille nicht nur in der FR, sondern gemeinsam mit Jörg Staude auch bei den Klimarettern. Unter dem Titel „Politischer Handel mit Castoren“ stellen die beiden Journalisten noch mal die vertrackte Situation dar, die sich für die Auslands-Castoren und die Suche nach einem Nicht-Gorleben-Standort nun ergeben. Zu den von Fischer angedeuteten Gesprächen für einen Deal mit der Bundesregierung heißt es in dem Text: „Auf den sich langsam abzeichnenden „Handel“ mit den Castoren ging im öffentlichen Teil der Sitzung verständlicherweise niemand ein. Baden-Württembergs Minister Untersteller brachte seinerseits nur noch das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald ins Spiel, das ja dem Bund gehöre und wo eine, so die unausgesprochene Idee, Einlagerung von Castoren möglicherweise leichter zu bewerkstelligen wäre. (Auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske hatte in der Sitzung auf Lubim hingewiesen.) Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden? “
Außerdem greifen die Autoren die Forderung von schleswig-holsteins Energieminister nach einem „nationalen Zwischenlagerkonzept“ auf und berichten: „Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“, die dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castor-Behälter aufnehmen sollen.“
Ein Hinweis, der im Grundsatz nicht von Habeck stammt, sondern den das Bundesumweltministerium in dem Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogamm bereits auf den Tisch gepackt hat. Dort ist die Rede von einem „Eingangslager“.
Auf der Seite des Bundestags wird auch die grüne Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zitiert. In Anbetracht der E.on-Klage, der Brunsbüttel-Entscheidung und des ungeklärten Verbleibs der im Ausland weilenden Castor-Behälter, zog sie „ein ernüchterndes Fazit“ der Kommissionsarbeit. Die kleinen Fortschritte in Sachen Vertrauensaufbau, die die Kommission mache, würden durch solche Sachen zunichte gemacht. „Wir können uns hier die Arbeit eigentlich sparen. Das macht wirklich so keinen Sinn“, sagte Kotting-Uhl. Allerdings eine eher symbolische Äußerung, denn sie gehört zu denen, die die von vielen Umwelt- und Anti-Atom-Verbänden kritisierte Kommission gegen alle Kritik verteidigt hatte.
Die Kontroverse um das Brunsbüttel-Urteil betont – stark angelehnt an den Bericht des Bundestags – Solarify. Dort lautet der Titel „Auftrag der Endlager-Kommission strittig“ und „Brunsbüttel-Urteil entzweit Mitglieder“.
Dokumentation des BUND-Berichts:
„Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 2.2.
In der neunten Sitzung der Atommüll-Kommission ging es vor allem um zwei Themen: Die Situation an den Atommüll-Zwischenlagern und das weitere Vorgehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Außerdem wurde aus aktuellem Anlass erneut über die Klagen der AKW-Betreiber gesprochen.
Brunsbüttel Urteil: BUND legt Papier zu den Konsequenzen vor
Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel beschäftigte sich die Atommüll-Kommission mit der Frage: Welche Konsequenzen trägt das Urteil nach sich? Der BUND hatte dazu ein eigenes Papier vorgelegt. Darin wird deutlich, dass das Brunsbüttel-Urteil eine Zäsur für die gesamte Atommülllagerung darstellt und Auswirkungen auf alle anderen Zwischenlager sowie AKWs hat. Der BUND fordert, dass die Sicherheit von allen Zwischenlagern dringend überprüft werden muss. Bis zu einem Sicherheitsnachweis dürfen keine weiteren Castoren eingelagert werden. In der Kommission blieb es jedoch bei einer Debatte. Das Umweltministerium (BMUB) und Ländervertreter sehen trotz des Urteils immer noch kein Sicherheitsproblem. Die Kommissionvorsitzenden zeigten sich skeptisch, dass sich die Kommission auch intensiv mit dem Thema Zwischenlager beschäftigt. Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.
Einig war sich die Kommission darin, dass es für die Arbeit in der Kommission zentral ist, dass endlich eine Lösung für die noch im Ausland lagernden Castor-Behälter gefunden wird. Es handelt sich dabei um Castoren aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich. Nach dem Wegfall der Genehmigung für Brunsbüttel steht nur noch die politische Zusage aus Baden-Württemberg für das Lager in Philippsburg.
Noch eine Verfassungsbeschwerde von Eon
In der letzten Woche war eine weitere Klage von Eon bekannt geworden. Eon hat nun auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben und die damit verbundenen Kosten für die Nachrüstung anderer Zwischenlager eingereicht. Der BUND hat klargemacht, dass diese Klagen und eine weitere Mitarbeit der Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission nicht zusammenpassen. Auch weitere Kommissionsmitglieder äußerten sich kritisch dazu. Eine konkrete Klärung blieb erneut aus, wird in den nächsten Sitzungen aber unbedingt erfolgen müssen.
So geht es weiter in der AG Öffentlichkeitsbeteiligung
In ihrer Sitzung am 22. Januar beschäftigte sich die AG Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Konzept der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission. Dazu hatte sie vier ExpertInnen geladen, die eine Weiterentwicklung des Konzeptes unterstüzt haben. Bei der gestrigen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde den konkreten Vorschlägen zur Weiterarbeit weitestgehend zugstimmt:
Eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll um Pfingsten stattfinden.
Es soll ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden.
E.on, RWE, EnBW und Vattenfall dürften heute die Flaggen auf Halbmast ziehen. Die Aktienkurse, so melden die Agenturen, brachen ein. Der Grund: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat heute erklärt, dass die Erhebung der Brennelementesteuer auf das Uran in Atomkraftwerken nach einer umfänglichen Prüfung nicht gegen EU-Regelungen verstößt. Vor allem mit dieser Begründung versuchen die Atomkonzerne, diese Steuer zu Fall zu bringen.
„Eine gute Nachricht für den Atomausstieg“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE diese Nachricht. „Es ist zu hoffen, dass demnächst dann auch die Urteile des EuGH und der deutschen Gerichte sich dieser Auffassung anschließen.Es wäre nun sinnvoll, wenn die Bundesregierung diese Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erheben würde. Dadurch könnte der Atomausstieg auch wirtschaftlich beschleunigt werden und die weitere Atommüllproduktion eingeschränkt werden.“