Terrorgefahren bei Atommülllager Lubmin: Mauern sollen höher werden

Radioaktiv-09.jpgDie Mauern des Atommülllager in Lubmin sollen als Maßnahme gegen terroristische Angriffe höher werden. Darüber berichtet der NDR auf seiner Internetseite. Danach hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU), mitgeteilt, dass die neuen Schutzmaßnahmen „nach einer Überprüfung des bisherigen Sicherheitskonzeptes nötig“ wären. Dabei gehe es um höhere Mauern und verstärkte Eingangstore. Die Gefährdungslage – vor allem wegen des „islamistischen Terrors“ – fordere solche Maßnahmen. Details wollte Caffier nicht nennen. Sonst wäre die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage gestellt.“

Nachgerüstet wird deutschlandweit, berichtet der NDR: „Auch die anderen deutschen Zwischenlager in Ahaus (Nordrhein-Westfalen) und Gorleben (Niedersachsen) sollen besser geschützt werden. Ebenso 13 Zwischenlager an noch laufenden oder bereits abgeschalteten Atomkraftwerken.“

Siehe auch hier: Geheimsache – Schutzmaßnahmen an den Standort-Zwischenlagern für hochaktiven Atommüll

Außerdem läuft derzeit ein weiterer Stresstest für die Atommüll-Standortlager: Atommüll-Zwischenlager Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel im Test

In Lubmin lagern 74 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll. In 65 davon sind Reste der ehemaligen DDR-Atomkraftwerke Greifswald und Rheinsberg deponiert. Die anderen Behälter stammen aus Atomanlagen in Westdeutschland.

Der „Westmüll“ sorgt bis heute für politische und rechtliche Auseinandersetzungen. Während der Genehmigungsphase für das Atommülllager Lubmin war zugesagt worden, dass nur Müll aus alten DDR-Anlagen dort eingelagert werden soll. Doch in die Genehmigung ist das nicht aufgenommen worden. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat daher das Bauministerium im Frühjahr 2010 damit beauftragt, das Regionale Raumentwicklungsprogramm für Vorpommern zu ändern. Danach dürfen im Zwischenlager “ausschließlich” radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden – und keine Fremdabfälle aus den alten Bundesländern.” (siehe dazu ausführlich hier)

Der Betreiber des Atommülllagers – das bundeseigene Unternehmen EnergieWerke Nord (EWN) – hat deshalb gegen das Land eine Klage erhoben, die voraussichtlich am 19. Februar 2013 verhandelt werden soll.

Atomforschungsanlage Geesthacht – Stilllegung als Dialog: Rückbau oder Abriss?

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Einschluss oder Abriss: Das HZG will den Dialog mit Betroffenen, wie die Reaktoren künftig stillgelegt werden sollen. Foto: Dirk Seifert

In Geesthacht, östlich von Hamburg, sind die beiden Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS und dem heutigen Helmholtz-Zentrum seit längerer Zeit abgeschaltet. Nun will das HZG die atomrechtliche Stilllegung der Reaktoren auf den Weg bringen und strebt nach ihren bisherigen Plänen den Rückbau der Anlage an. Gleichzeitig hat das HZG angeboten, in einem Dialog mit AnwohnerInnen, Initiativen und Verbänden über den gesamten Stilllegungsprozess zu beraten. Dazu soll eine Begleitgruppe gebildet werden. Die Gruppe soll unabhängig von der im Atomrecht vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung arbeiten. Dabei hat das HZG keine „Spielregeln“ vorgegeben. HZG und eine Vorbereitungsgruppe arbeiten derzeit daran, die „Geschäftsordnung“ einer solchen Begleitgruppe zu entwickeln.

HZG sucht Dialog – Vattenfall schweigt

Der von HZG angebotene Dialog ist nicht nur interessant, weil ein „Atom-Betreiber“ hier von sich aus das Gespräch mit Betroffenen bzw. der Gesellschaft sucht und dabei mehr als nur Information anbietet. Nur wenige Meter neben den Atomforschungsreaktoren steht das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall. Das AKW ist nach der Katastrophe von Fukushima per Atomgesetzänderung endgültig abgeschaltet worden. Bis heute schweigt sich Vattenfall darüber aus, was mit dem Atommeiler nun weiter geschehen soll.  Allerdings hat Vattenfall sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Weltbankgericht in Washington die Bundesrepublik auf einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro verklagt (für Krümmel und auch das AKW Brunsbüttel).

Dialog? Transparenz? Beteiligung? Nicht mit Vattenfall!

Erste Schritte im Dialog zwischen HZG und Betroffenen

Auf die erste Diskussion in der Vorbereitungsgruppe hat das HZG in konstruktiver und offener Weise reagiert: Eigentlich wollte das HZG den atomrechtlichen Stilllegungsantrag mit der Rückbau-Variante bereits Anfang Dezember 2012 stellen. Die Vorbereitungsgruppe reklamierte jedoch, dass vor einer Antragstellung die Möglichkeit bestehen muss, die Frage Rückbau oder Einschluss diskutieren und prüfen zu können, also die Alternativen zu dem von HZG geplanten Vorgehen zu prüfen. Dem stimmte das HZG zu und erklärte, den Stilllegungsantrag auf Ende Februar 2013 zu verschieben, um eine solche Alternativenprüfung und -Diskussion für die Vorbereitungsgruppe zu ermöglichen.

Außerdem erklärte das HZG, dass sie nicht nur die Forschungsreaktoren selbst, sondern auch die Stilllegung der Heißen Zellen und die weitere Behandlung des auf dem Gelände lagernden und immer noch stark strahlenden Reaktordruckbehälters des Atomschiffs Otto Hahn zum Gegenstand des Dialogprozesses machen werden, obwohl eine Öffentlichkeitsbeteiligung rechtlich nicht vorgeschrieben wäre. Geeinigt haben sich alle Beteiligten auch darauf, dass bei der Variante Rückbau nicht mehr der Begriff „Grüne Wiese“ benutzt wird, der in der Atombranche weit verbreitet ist. Diesen Begriff hatte auch das HZG anfänglich noch in ihren Publikationen benutzt (siehe den Link unten zur Dialog-Seite der HZG). „Grüne Wiese“, so die Kritik, würde den Eindruck von heiler Welt erzeugen, obwohl große Mengen von Atommüll als Erbe der Atomenergie übrig blieben. Damit unterstreicht HZG also zunächst, dass ein ernsthaftes Interesse an einem Dialog besteht.

Öffentlich, transparent, kritisch: Rückbau oder Einschluss?

Öffentlich sichtbar wurde das auf einer Veranstaltung am 15. Januar 2013 in Geesthacht. Das HZG stellte nach gemeinsamen Gesprächen in der Vorbereitungsgruppe seine Pläne für den Rückbau der Forschungsanlagen dar und erklärte an einigen Aspekten, warum sich das HZG gegen den Einschluss entschieden hat. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoren, ging in seinem Vortrag „Stilllegung und Abbau der nuklearen Einrichtungen“ (PDF) auf die Punkte „Genehmigungsverfahren, Stilllegungsvarianten für den Forschungsreaktor, Abbaufolge bei „direktem Abbau“ (sowie) Projektsteuerung und Controlling“ ein.

In seinem Vortrag gab Schreiner auch einen Überblick über die Anlage und wie das behördliche Genehmigungsverfahren insgesamt abläuft, welche Behörden, Gutachter jeweils in welchen Schritten zur Prüfung der Antragsunterlagen beteiligt sind. Auch beschrieb er, welche Komponenten wie „bearbeitet“ werden sollen, zeigte auf, welche radioaktiven Abfallmengen welcher Art nach derzeitigem Kenntnisstand anfallen werden, wie diese rechtlich behandelt werden, welche Behälter vorgesehen sind  etc.

Die Kosten für die gewählte Stilllegungsvariante Rückbau bis zur rechtlich vorgeschrieben „Abgabe“ des Atommülls an ein „Bundesendlager“ bezifferte Schreiner mit insgesamt 150 Millionen Euro (ohne die Kosten für die dauerhafte Lagerung). Das HZG wird zu 90 Prozent vom Bund betrieben, die restlichen 10 Prozent teilen sich die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg.

Anschließend nahm Wolfgang Neumann, Physiker von der Intac Hannover (früher Gruppe Ökologie) und „kritischer“ Fachmann dazu Stellung. Unter dem Titel „Stilllegung der Forschungsanlage GKSS – aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll“ (PDF) informierte er über die folgenden Punkte:

• Genehmigungsverfahren
• Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) – “Sofortiger Abbau” – “Sicherer Einschluss”
• Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (“Entsorgungs”situation)
• Freigabe radioaktiver Stoffe

Neumann, der lediglich auf die Darlegungen im Vortrag von Schreiner „antwortete“ und erst in den nächsten Wochen detaillierter die Antragsunterlagen prüfen wird, stellte fest, dass für die Reaktoren beide Stilllegungsvarianten grundsätzlich möglich sind.

Als Grundsätzliche Bemerkung zur Stilllegungsstrategie der HZG stellte Neumann fest:  „Die Argumente von HZG für den “Sofortigen Abbau“ sind zutreffend. Aber…
– wie wurde die Abwägung durchgeführt?
– welchen Detaillierungsgrad haben die Betrachtungen?
– wurden alle relevanten Kriterien berücksichtigt?“

Im weiteren zeigte Neumann auf, welche Handlungs- und Bewertungsoptionen genauer zu betrachten und abzuwägen sind, bevor es zu einer Entscheidung für die eine oder andere Stilllegungstrategie kommen kann. Dabei seien eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Dabei könnten sich sehr unterschiedliche und sich auch gegenseitig widersprechende Vor- und Nachteile für den Rückbau oder den Einschluss ergeben. Dies müsste genauer untersucht werden.

Z.B. verwies Neumann in der Frage, was denn mit dem leicht- und mittelradioaktiven Atommüll bei einem Abriss passiert, auf das Problem der Endlagerung: Zwar sei der dafür vorgesehene Schacht Konrad in Salzgitter planfestgestellt, aber es gäbe bis heute „Sicherheitsbedenken, z.B. keine trockene Verwahrung und relativ hohe Strahlenbelastung im Normalbetrieb“. Bis heute sei unklar, wann denn der Ausbau des Schacht Konrad abgeschlossen sein wird und die Inbetriebnahme erfolgt.

Neumann wies auch auf ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem hin: Baustoffe wie Beton und Stahl, die nur wenig verstrahlt sind, dürfen nach geltenden Bestimmungen „freigemessen“ werden, wenn ihre Radioaktivität unterhalb bestimmter Werte liegt. Diese Stoffe sind nicht frei von Strahlung, aber eben vergleichsweise gering belastet. Diese Materialien dürfen grundsätzlich unterhalb der Freigabewerte auf normalem Weg entsorgt werden: Auf Hausmülldeponien oder auch im „Recycling“ beim Straßenbau. Auch wenn es sich nur um geringe Strahlenwerte handelt: Mit dem Abriss auch der Atomkraftwerke und anderer Atomanlagen erhöht sich die Menge immer mehr und trägt so zu einer Erhöhung der Radioaktivität in der Umwelt bei. (Siehe auch hier: Strahlender Stahl – Radioaktiv belastete Stähle als Risiko)

Nächste Schritte im Dialog und weitere Themen

Zwischen der Vorbereitungsgruppe und der HZG ist nun vereinbart, dass Neumann in den nächsten Tagen die bisherigen Antragsunterlagen prüft und bewertet. Auf Grundlage seiner Stellungnahme soll dann das weitere Vorgehen zwischen HZG und Vorbereitungsgruppe beraten werden. Das soll am 20. Februar 2013 auf einer gemeinsamen Sitzung erfolgen. Das HZG strebt an, den atomrechtlichen Antrag dann Ende Februar einreichen zu können.

Interessant wird dabei sein, wie das HZG im Dialogprozess reagiert, sollten sich aufgrund der Bewertung und Diskussion Änderungen für die bisherigen Planungen des HZG ergeben, die eine Überarbeitung der bisherigen Antragsunterlagen erforderlich machen.

In weiteren Einzelveranstaltungen wollen HZG und Vorbereitungsgruppe in den nächsten Wochen und Monaten (öffentlich) zu den Problemen bei der Stilllegung detaillierter informieren und diskutieren: Dazu gehören z.B. Fragen zum Strahlenschutz, also welche Gefahren bei der Stilllegung entstehen oder auch die Frage, wie angesichts eines gesellschaftlich fehlenden Konsens in Sachen Atommüllentsorgung mit den radioaktiven Hinterlassenschaften umgegangen werden kann.

Verständigt haben sich das HZG und die Vorbereitungsgruppe auch darauf, dass Fragen, die nicht unmittelbar mit dem atomrechtlichen Verfahren der Stilllegung zu tun haben, in nächster Zeit (öffentlich) behandelt werden sollen: Dazu zählen die Fragen, ob die GKSS eine Verantwortung für die zahlreichen Leukämieerkrankungen in der Elbmarsch hat, ob es in der GKSS geheime Forschungen an Nuklearbrennstoffen gegeben hat und ob es geheime Atomwaffenforschung gab. Wann und vor allem wie diese Fragen behandelt werden, muss noch geklärt werden.

Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des „Dialogs“ gibt es auf der HZG-Seite hier.

 

Bundesregierung: Betrieb der Uranfabrik zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffentechnik erforderlich

Radioaktiv-07.jpgMit einer Kleinen Anfrage zu den Verkaufsplänen der Uranfabriken der URENCO wollten die Linken-Bundestagsabgeordneten Dorothée Menzner und Kathrin Vogeler von der Bundesregierung mehr Informationen und erfahren, wie denn der Atomausstieg in Deutschland weitergehen wird. Doch statt Pläne für die Stilllegung der Uranfabrik in Gronau, gibt es das Gegenteil. Die Bundesregierung setzt sich für den weiteren Betrieb der Uranfabrik in Gronau ein, denn unter anderem trage sie „wesentlich zum Wohlstand einer strukturschwachen Region Deutschlands bei“. (Drucksache 17/11975, PDF). Alles klar?!

Die Linken-Abgeordneten formulierten auch die Sorge, dass durch einen Verkauf der URENCO große Risiken für die Weiterverbreitung von Atomwaffentechnik entstehen. Für die Bundesregierung kein Problem. „Dem … Interesse an einer möglichst wirksamen Durchsetzung der Vorgaben dieses Vertrages (gemeint ist der Vertrag von Almelo, Anm. UFÄ) wird durch den Weiterbetrieb der Anlage in Gronau wirksam gedient.“

Die Linke Abgeordnete Dorothée Menzner zu dieser bestechenden Logik in einer Pressemitteilung: „Die Anreicherung von Uran in Deutschland dient nach Vorstellung der Bundesregierung der Nichtverbreitung von Kernwaffen. … Einem Land, dessen Bevölkerung die Atomkraft ein für allemal kategorisch abgelehnt hat, derartige durchschaubaren Argumente vorzulegen, ist eine Unverschämtheit. Mit dem gleichen Argument könnte man die Laufzeiten der Atommeiler wieder verlängern, um die Ausstiegsbeschlüsse länger umsetzen zu können“, so Menzner, energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Die Uranfabrik in Gronau ist von den Atomgesetzänderungen nach Fukushima ausgenommen, der Betrieb wurde nicht befristet. In Gronau wird der Uranbrennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt hergestellt. Grundsätzlich kann in diesen Anreicherungsanlagen auch waffenfähiges Uran hergestellt werden. Daher gilt diese Technik als besonders riskant und unterliegt mit dem Staatsvertrag von Almelo umfangreichen Kontrollen (siehe auch hier: Uran(waffen)technik im Angebot – URENCO steht zum Verkauf). Die deutschen Betreiber E.on/RWE sowie die britische Regierung wollen jeweils ihre Drittel an der URENCO verkaufen. Außerdem ist mit einem Drittel die Niederlande an den Urananlagen in Deutschland, England, Niederlande und USA beteiligt.

Weitere Informationen: Krieg um Uran? Mali, Niger und der Uranabbau für Atomkraftwerke

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

Uranfabrik Gronau stilllegen – zwei Rechtsgutachten von 2011 und ein kostspieliger Ausstieg?

Urankonzern URENCO – niederländische Regierung lässt Verkauf prüfen

 

Energiewende Hamburg: CDU-Verfassungsklage gegen Volksentscheid über Energienetze weder zulässig noch begründet

unser-netz_248x80Das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat gegen die von der CDU-Fraktion eingereichte Verfassungsklage gegen den Volksentscheid zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze Stellung genommen und diese heute beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht.

UPDATE: Hier die Stellungnahme zur Verfassungsklage von RA Till Steffen, Elblaw (PDF) und einige Anmerkungen zur „Bedeutung der Verteilnetze für die Energiewende“ (PDF) .

Und hier die Pressemitteilung von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ:

 

„UNSER HAMBURG – UNSER NETZ kommt nach Prüfung der von der Hamburger CDU-Fraktion im Dezember 2012 vorgelegten Verfassungsklage gegen den im September 2013 stattfinden Volksentscheid zur Rücknahme der Energienetze zum Ergebnis, dass die Klage weder zulässig noch inhaltlich begründet ist. (siehe auch hier: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

Die Rechtslage zur Zulässigkeit der Verfassungsklage ist aus Sicht der Initiative, die sich von Rechtsanwalt Dr. Till Steffen aus der Kanzlei elblaw Rechtsanwälte vertreten lässt, eindeutig. Kurz vor einem Volksentscheid ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich, dies hätte deutlich früher in dem dreistufigen Verfahren erfolgen müssen. Die CDU muss sich fragen lassen, warum sie bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2011 keine Verfassungsklage eingereicht hat, obwohl kein von ihr vorgetragenes Argument neu ist. Es entsteht der Eindruck, dass sie bewusst das Verfahren vor dem Verfassungsgericht nutzt, um die Volksinitiative in ein ungünstiges Licht zu rücken. Tatsächlich weiß die CDU, dass die Klage unzulässig sein wird: Sie hat noch im Jahre 2012 einer Gesetzesänderung zugestimmt, die den Ausschluss einer Klage kurz vor einem Volksentscheid noch einmal verdeutlicht.

Viel entscheidender ist für die Initiative aber, dass die wesentlichen inhaltlichen Vorwürfe nicht tragen. So können Volksentscheide durchaus haushaltsrelevant sein. Zur Klarstellung wurde 2008 die Hamburger Verfassung extra geändert. Nicht mehr allgemein „Haushaltsangelegenheiten“ sondern nur noch „Haushaltspläne“ sind als Gegenstand eines Volksentscheides ausgeschlossen (Artikel 50 HV). Auch der Vorwurf, die Rücknahme der Energienetze sei nicht finanzierbar und würde den finanzpolitischen Spielraum des Hamburger Haushalts quasi auf Null reduzieren, ist nicht haltbar. Dem Kaufpreis stehen gesicherte Einnahmen aus dem Netzbetrieb in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr gegenüber und die Bundesnetzagentur garantiert bei entsprechender Betriebsführung auch für Ausbauvorhaben auskömmliche Renditen.

Mittlerweile haben zudem seit 2007 bundesweit 170 kommunale Unternehmen die Energienetze wieder in ihre Zuständigkeit übernommen. Allein dies zeige, so die Initiative, dass eine Rekommunalisierung ein normaler und finanzierbarer Vorgang sei.

Der zweite inhaltliche Vorwurf richtet sich gegen die angebliche Unbestimmtheit des Vorlagentexts des Volksentscheids. Auch dies hält UNSER HAMBURG –UNSER NETZ für unbegründet. Der Auftrag an Senat und Bürgerschaft ist klar formuliert: alle notwendigen und zulässigen Schritte für eine Rücknahme der Energienetze sind zu unternehmen. Diesen Auftrag könne der Wähler zweifelsfrei einordnen und der Adressat sei klar benannt.

Die konkrete Umsetzung einer Rekommunalisierung ist ohnehin weitgehend im Energiewirtschaftsgesetz vorgegeben. Die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung einer vollständigen Übernahme oder andere juristische Details lägen dann wieder in der Zuständigkeit des gewählten Senats und der Bürgerschaft.

Auch der Vorwurf der CDU-Fraktion, dass die Energienetze „neutral“ seien und nichts mit der Energiewende zu tun hätten, ist unzutreffend. Die Netzinitiative konnte umfangreich nachweisen, dass gerade den Verteilnetzen eine zentrale Rolle im Gelingen der Energiewende zukommt.

Dies hat zuletzt die Deutsche Energieagentur im Dezember 2012 bestätigt
1http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Energiesysteme/Dokumente/121210_denaVNS_Ergebniszusammenfassung_PSG_pdf.pdf

Die Vertrauenspersonen Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter
Hörmann hoffen nun, dass es zu einer schnellen Entscheidung des
Hamburgischen Verfassungsgerichtes kommt.“

Hinweis: In Berlin startet im Februar das Volksbegehren für die Rekommunalisierung der Stromnetze und für neue Stadtwerke ohne Vattenfall: Berlin braucht Unterstützung für die Energiewende – Vattenfall abschalten

Uranfabrik Gronau – Maßnahmen gegen Flugzeugabsturz sind Geheimsache – Sicherheitsprüfung zieht sich hin

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Urananreicherung in den Gaszentrifugen der URENCO in Gronau. Foto: Betrieber

Die Landesregierung in NRW teilt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten-Fraktion (Drucksache 16/1832) mit, dass die Sicherheitsüberprüfung für die Uranfabrik in Gronau noch immer nicht abgeschlossen ist. Dabei hatte sie direkt nach der Katastrophe von Fukushima zugesagt, so schnell wie möglich Ergebnisse einer solchen Prüfung vorzulegen. Ausgerechnet zu Fragen der Sicherheit der Urananlage bei Flugzeugabstürzen erklärt die Regierung, dass Gegenmaßnahmen geheim gehalten werden.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt es: “Die Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen wurden Ende 2012 vorgelegt. Jetzt werden die Sachverständigen-Gutachten durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde abgenommen und ausgewertet.” Außerdem: “Die Erstellung der Unterlagen durch die Betreiberin, ca. 100 Ordner, dauerte bis Anfang 2012. Die Prüfung dieser Unterlagen durch die hinzugezogenen Sachverständigen nimmt erfahrungsgemäß etwa ein Jahr in Anspruch.” Auf Basis der von den Sachverständigen Ende 2012 vorgelegten Stellungnahmen wird nun die zuständige Atomaufsicht in NRW eine Bewertung vornehmen.

Die Uranfabrik in Gronau, die trotz angeblichem Atomausstieg völlig unbefristet weiter betrieben werden darf, versorgt weltweit jedes zehnte Atomkraftwerk mit Brennstoff. Schon vor dem Unfall von Fukushima hat es immer wieder Kritik an der mangelnden Sicherheitsauslegung der Urananlage gegeben.

Nach Fukushima räumte sogar der Geschäftsführer der URENCO in Gronau ein, dass die Anlage nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze gesichert sei und die Behälter mit Uranhexafluorid, die unter freiem Himmel lagern, bei einem Brand schon nach einer halben Stunde versagen würden.

Die Landesregierung spielt dieses Risiko herunter: Im November teilte sie ebenfalls in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1244) mit: “In den atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Urananreicherungsanlage in Gronau wurde das mit einem unterstellten Flugzeugabsturz auf die Anlage verbundene Risiko umfassend bewertet. Es wurde festgestellt, so zuletzt mit Bescheid 7/6 UAG vom 14.02.2005 zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, dass die Anlage in Übereinstimmung mit den geltenden Lastannahmen und Richtlinien geschützt ist. Von einer Verbunkerung der Anlage wurde wegen des im Vergleich zu Kernkraftwerken wesentlich geringeren Aktivitätsinventars abgesehen; es wurden jedoch risikomindernde Maßnahmen getroffen.”

Mit keiner Silbe erwähnt die Landesregierung, dass sich die Fragen nach dem Risiko von Flugzeugabstürzen, aber auch Hochwasser etc. seit Fukushima neu stellen!

Auf Nachfrage durch die Piraten teilt die Landesregierung – während die Prüfung von Gutachten noch läuft – in der Drucksache 16/1832  mit: “Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot.

Des Weiteren verfügt die Urananreicherungsanlage Gronau über geneigte Freilager-Betonflächen, die in ein unterirdisches Volllaufsystem entwässern. Damit wird ein länger anhaltender Brand von auslaufendem Kerosin in Folge eines Flugzeugabsturzes unterbunden und Vorsorge gegen ein Überdruckversagen der dort gelagerten, mit Uranhexafluorid gefüllten, Behälter getroffen.

Weitergehende Informationen über Maßnahmen gegen (erzwungene) Flugzeugabstürze sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssachen eingestuft. Naheliegend dürfen diese daher nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.”

Sicherheitsfragen: Geheim, Verschlusssache! Ob das naheliegend ist, darf sehr bezweifelt werden. Und komisch eigentlich, dass der URENCO-Geschäftsführer trotzdem Mängel einräumt.

Für die Stilllegung der Uranfabrik wird aus Anlass des zweiten Fukushima-Jahrestags am 9. März demonstriert. Dann heißt es: Uranfabrik Gronau in die Zange nehmen. ROBIN WOOD ist dabei.

Infos und Onlineprotest von ROBIN WOOD hier unterstützen!

Zur Uranfabrik Gronau und den rot-grünen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag NRW siehe auch:

Uranfabrik – Aktionen in Gronau – Atomaufsicht im Dornröschenschlaf

 

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