Transparenz mit Vattenfall? Hamburger Netze-Initiative fordert Einsicht in Verträge

In Hamburg tritt heute ein neues Transparenzgesetz in Kraft. Auf dieser Grundlage will das Bündnis UNSER HAMBURG – UNSER NETZ jetzt Einsicht in die Verträge bekommen und fordert: „Die Geheimniskrämerei um Beteiligungsverträge zwischen Senat, Vattenfall und E.on muss beendet werden“.

Das Bündnis strebt an, die Energienetze in Hamburg vollständig zu rekommunalisieren und die Netze für Strom, Fernwärme und Gas nicht länger von Vattenfall und E.on Hanse betreiben zu lassen. Im September 2013 wird dazu ein Volksentscheid in der Hansestadt stattfinden. Der SPD-Senat in Hamburg hat sich gegen eine solche Kommunalisierung ausgesprochen und sich lediglich als Minderheitsaktionär mit 25,1 Prozent an den drei Netzen von Vattenfall und E.on beteiligt.

Das Bündnis teilt in einer Pressemitteilung vom 5.10.2012 mit:

„Die Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat heute einen Tag vor Inkrafttreten des neuen Hamburger Transparenzgesetzes einen Antrag auf Zugang zu den einschlägigen
Verträgen und Unterlagen im Rahmen der 25,1%-Beteiligung der Stadt an den Strom-,
Gas- und Fernwärmegesellschaften angekündigt.

Während der bürgerschaftlichen Anhörungen zum Thema sind massive Zweifel laut
geworden, ob die Verträge gut für Hamburg sind. Trotz einem Aktenvorlageersuchen, das
durch alle Oppositionsparteien eingefordert wurde, ist bislang eine öffentliche Debatte
über die Ausgestaltung der Verträge nicht möglich gewesen.

„Das neue Transparenzgesetz hilft hoffentlich, Licht ins Dunkel der Verträge zu bringen“,
so Manfred Braasch, Theo Christiansen und Günter Hörmann, die Vertrauensleute der
Initiative UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.

Konkret beantragt UNSER HAMBURG – UNSER NETZ folgende Unterlagen:

  • Geschäftsanteilskauf- und –übertragungsverträge über den Anteilserwerb der HGV an der Stromnetzgesellschaft (VSHG) und der Fernwärmegesellschaft (VWHG) mit der Vattenfall Europe AG und an der Gasnetzgesellschaft (HHNG) mit der E.on Hanse AG;
  • Konsortialverträge zwischen der HGV und den Energieversorgungsunternehmen Vattenfall Europe AG und E.on Hanse AG;
  • Gewinnabführungsverträge der HGV mit den Netzgesellschaften von Vattenfall und E.on Hanse;
  • Sämtliche Gutachten zur Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte der Gasnetz-, Stromnetz- und Fernwärmenetzgesellschaft;
  • Sondernutzungsvertrag zur Fernwärme;
  • Kreditverträge der HGV zur Finanzierung der Gesellschaftsanteile an den drei Netzgesellschaften.“

Weitere Texte auf umweltFAIRaendern.de zur Rekommunalisierung und Vattenfall:

http://umweltfairaendern.de/2012/09/vattenfall-buergerinitiative-in-wedel-fordert-moratorium-fuer-neues-kraftwerk/

http://umweltfairaendern.de/2012/09/vattenfall-und-party-lobbyismus-wie-kaufe-ich-mir-politik/

http://umweltfairaendern.de/2012/09/vattenfall-berlin-klimapakt-in-der-warteschleife/

http://umweltfairaendern.de/2012/09/energienetze-hamburg-spd-mit-vattenfall-im-bett/

Zwei unbeachtete Schicksalsschläge – unsichere Reaktoren und kein Endlager

Schacht Konrad: Atommüll für die Ewigkeit? Bis heute verzögert sich der Ausbau. Foto: BFS

Im Rückblick wird man in einigen Jahren vermutlich erkennen, dass im Oktober 2012 uns zwei politische Schicksalsschläge trafen. Der Stresstest der EU verleugnet die Gefahren der AKW, gerade der wenigen verbliebenen Siedewasserreaktoren und die Bundesregierung und Bundestagsparteien versagen erneut vor der Aufgabe, einen möglichst sicheren Einschluss des tödlich strahlenden Atommülls zu planen.

1 ½ Jahre nach Beginn der Fukushima-Katastrophe veröffentlicht die Europäische Union, EU, Ergebnisse eines sogenannten Stresstests. Viele AKW wurden nur per Fragebogen getestet. Werden wir zukünftig anstelle der TÜV-Untersuchung unseres Autos auch zu Hause Fragebögen ausfüllen?

Die EU, hat nicht wirklich unabhängige Experten mit der Prüfung beauftragt. Die Abhängigkeit von Regierungs- und Brancheninteressen ist groß. Hingegen sagte der angesehne Atomexperte Lothar Hahn der Frankfurter Rundschau, dass der Weiterbetrieb vieler Atomanlagen mit gravierenden Mängeln nicht vertretbar sei. Das sei fast die Hälfte aller AKW in Europa.

Zugleich hat die EU vorgeschrieben, dass besondere Gefahren wie Anschläge nicht untersucht werden. Darf man zukünftig beim TÜV auch sagen: Alles bis auf die Bremsen untersuchen!“? Haben die Regierenden nichts aus dem 11.9.2001 gelernt?

So verkommt dieser für unsere Sicherheit so wichtige Test zu einer propagandistischen Beruhigungspille. Die Augsburger Allgemeine titelt auch blind: >Kernkraftwerk Gundremmingen „sehr robust“<.

Die Gefahren durch Anschläge wie die besonderen Gefahren, die diese zwei letzten deutschen Siedewasserreaktoren verkörpern, wurden nicht geprüft und werden von den Verantwortlichen verleugnet.

Wie untragbar die Gundremminger AKW-Gefahren sind, zeigt sich daran, dass das AKW nur betrieben werden kann, weil es von der Pflicht befreit ist, eine risikogerechte Haftpflichtversicherung abzuschließen. So eine dem Risiko entsprechende Versicherung ist dem AKW zu teuer. Folglich tragen wir alle, wie Fukushima gezeigt hat, das Risiko, im Fall des Falles unsere Gesundheit und Heimat durch radioaktive Verseuchungen zu verlieren und nur minimal entschädigt zu werden.

Politiker scheitern erneut bei der Entwicklung gesetzlicher Rahmen für die Endlagersuche

Heute sickerte in Berlin durch, dass der neue Anlauf für ein Endlagersuchgesetz wohl gescheitert ist. Sechs Jahrzehnte nach Beginn der Uranspaltung und damit der Erzeugung tödlichen Atommülls haben wir immer noch keinen Plan, wie der Atommüll für die notwendige Zeit von über einer Million Jahre zum Abklingen isoliert werden soll. Schon 1961 behauptete die damals im Aufbau befindliche deutsche Atomindustrie, die Atommüllfrage sei erledigt. Ähnliches kündigte Bundeskanzler Helmut Schmidt an und unvergessen das kräftig vorgetragene Versprechen von Bundeskanzler Helmut Kohl in seiner Regierungserklärung am 4. Mai 1983: „Die Entsorgung muss und wird zügig verwirklicht werden.“

Von den bisher in Deutschland produzierten hochradioaktiven 15.500.000 Kilo ist noch kein Kilo entsorgt!

Schleichend wächst die Gefahr, dass der tödliche Müll oberirdisch stehen bleibt und durch Anschläge oder nach Jahrzehnten Korrosion frei gesetzt wird. Unsere Bürgerinitiative fordert: „Sagt endlich die Wahrheit über die Gefahren und über das Atommüllproblem!“ Das wird schmerzen, kann aber die Grundlage für das Bahnen verantwortlicher Wege schaffen.

Raimund Kamm  (Vorstand),  FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager  und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., www.atommuell-lager.de

Atommüll im Schacht Konrad? Gerichte haben Sicherheitsprüfung abgelehnt!

Mit der Stilllegung der Atomkraftwerke werden in den nächsten Jahren große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Strahlenabfälle anfallen. Nach derzeitigen Plänen sollen die im Schacht Konrad, einem ehemaligen Eisenerzlager bei Salzgitter, endgelagert werden. Eine Genehmigung vom Niedersächsichen Umweltministerium liegt vor. Aber: Während des jahrelangen Genehmigungsverfahrens haben Bürgerinitiativen, Städte und Kommunen erhebliche Sicherheitsmängel beanstandet, die auch nach der Genehmigung nicht ausgeräumt sind. (Zuletzt hat die Stadt Salzgitter auch Sicherheitsmängel bei den Atomtransporten zum Schacht Konrad aufgezeigt.)

Deshalb haben die Betroffenen mit Klagen vor dem Oberverwaltunsgericht in Lüneburg und anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Genehmigung wegen der Sicherheitsmängel, z.B. bezogen auf die Langzeitsicherheit, aufheben zu lassen. Doch das Bundesverfassungsgericht weigerte sich, die Klagen überhaupt anzunehmen und bestätigte im Oktober 2010 ein zuvor ergangenes Urteil des OVG Lüneburg, in dem es den Klägern das Recht absprach, sich z.B. über die Sicherheit kommender Generation zu sorgen:

„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“

Eine gerichtliche Überprüfung, ob die vom Niedersächischen Umweltministerium erteilte Genehmigung in der Sache ausreichenden Schutz bietet, ist also nicht erfolgt. Mehr über die gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschacht Schacht Konrad hier.

Derzeit wird der Schacht Konrad zum vermeintlichen Endlager ausgebaut, ca. 2019 soll der Probebetrieb beginnen, ab 2024 dann die eigentliche Einlagerung von Atommüll. Allerdings hat sich die Inbetriebnahme schon bisher wiederholt verzögert.

Unsichere Atomreaktoren – die Wirklichkeit ist schlimmer

Der jetzt veröffentlichte Stresstest der EU-Kommission zur Unsicherheit der Atomreaktoren listet schon besorgniserregende Sicherheitsmängel auf. Dabei basieren die Daten überwiegend auf einem Fragenkatalog, den die AKW-Betreiber auf Basis vorhandener Unterlagen beantworten mussten. Viele sicherheitsrelevante Fragen wurden erst gar nicht gestellt, so z.B. ob und wie die Anlagen gegen Flugzeugabstürze ausgelegt sind und wie sich die Verkettung unterschiedlicher Schadensereignisse auf die Anlage auswirken würde.

Den Stresstest im Original gibt es hier

Diverse, schon nach Tschernobyl vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen sind in etlichen Reaktoren bis heute nicht nachgerüstet worden. Auch in den deutschen Reaktoren gibt es Mängel, wie z.B. die Frankfurter Rundschau in einem Interview mit Lothar Hahn, ehemaliger Chef der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, aufzeigt. Und Matthias Brake berichtet auf Telepolis nicht nur von Mängeln der Reaktoren, sondern von erheblichen Mängeln des so genannten Stresstests. Auch die WELT stellte zusammenfassend fest, dass Europas Reaktoren nicht sicher sind.

Nur ein geringer Teil der Atomkraftwerke wurde vor Ort betrachtet. Sicherheitsrelevante Mängel, wie zum Beispiel bei den jetzt wegen zahlreicher Risse in den Reaktorbehältern stillgelegten belgischen AKWs Doel und Tilhange, können so gar nicht erst entdeckt werden (siehe auch hier).

Auch in den deutschen Reaktoren sind noch zahlreiche Nachrüstungen, die nach Fukushima angeordnet wurden, nicht umgesetzt worden. Siehe z.B.  AKW Brokdorf und auch hier.

Vor allem aber: Obwohl auch der bundesdeutsche Stresstest direkt nach der Katastrophe von Fukushima gezeigt hat, dass kein Atomkraftwerk gegen den Absturz schwerer Flugzeuge (A380) gesichert ist, sind immer noch neun Reaktoren am Netz.

Das angesichts solch gravierender Risiken bis heute nicht einmal im Bereich des Katastrophenschutz ausreichend Maßnahmen für die Sicherheit der Bevölkerung getroffen worden sind, ist eigentlich unverantwortlich: In Niedersachsen sind  in den jeweiligen Landkreisen um die AKWs Grohnde und Lingen die neuen Entwürfe zum Katastrophenschutz jüngst ausgelegt gewesen. Auch der Katastrophenschutz für das AKW Brokdorf in Schleswig-Holstein zeigt erhebliche Mängel.

Verheerend: Die Konsequenzen aus der Katastrophe von Fukushima sind in diesen neuen Entwürfen immer noch nicht enthalten. Noch immer sollen Menschen nur in einem sehr begrenzten Gebiet um die Reaktoren herum evakuiert werden. Dabei hat bereits im April 2012 das Bundesamt für Strahlenschutz aufgezeigt, dass Evakuierungen in mehr als 100 Kilometern Entfernung noch erforderlich sein können und angemahnt, dass der Katastrophenschutz entsprechend neu organisiert werden muss.

Energiewende – steigende Strompreise für Privathaushalte weil die Industrie zahlt nicht

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat darauf hingewiesen, dass die Kosten der Umlage durch das Erneuerbare Energien Gesetz für die Energiewende nur wenig über dem Vorjahr steigen würde, wenn nicht so viele Unternehmen von der Umlage befreit wären. Verantwortlich dafür ist die Politik der Bundesregierung. Dadurch würden vor allem Privatkunden überproportional belastet. Der BEE hat dazu ein Hintergrundpapier veröffentlicht.

Hier die Pressemitteilung des BEE: EEG-Umlage 2013: Förderbetrag für Erneuerbare Energien steigt auf 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom

Berlin, 27. September 2012: Die Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien steigt nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) im kommenden Jahr von heute rund 2,1 Cent auf voraussichtlich 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom. „Das ist der Anteil an der so genannten EEG-Umlage, der direkt für den Ausbau Erneuerbarer Energien verwendet wird“, erklärt BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff. Die reinen Förderkosten für die Erneuerbaren machen damit weniger als die Hälfte der EEG-Umlage 2013 aus. Diese wird nach Berechnungen des BEE auf bis zu 5,2 Cent pro Kilowattstunde Strom ansteigen. Würde zusätzlich zu den getroffenen Annahmen die Liquiditätsreserve für das kommende Jahr drastisch erhöht, könnte die Umlage sogar um weitere 0,3 Cent/kWh ansteigen.

„Die reinen Förderkosten für den Ausbau der klima- und ressourcenschonenden Erneuerbaren Energien erhöhen sich im nächsten Jahr lediglich um 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das rechtfertigt weder, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu verlangsamen, noch das bestehende Fördersystem generell infrage zu stellen“, hält Uphoff den jüngsten Diskussionen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entgegen. Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage sind neben dem Zuwachs Erneuerbarer Energien vor allem die ausgeweitete Industrieförderung, sinkende Strompreise an der Börse sowie der nachträgliche Ausgleich zu geringer Einnahmen im laufenden Jahr.

Allein auf die Industrieförderung entfällt nach Berechnungen des BEE ein Anteil an der EEG-Umlage 2013 von 1,3 Cent pro Kilowattstunde – immerhin ein Viertel des Gesamtbetrages und rund 0,3 Cent mehr als in diesem Jahr. „Wenn die Bundesregierung eine Industrieförderung in dieser Größenordnung für notwendig hält, muss sie dafür andere Instrumente wählen als ausgerechnet die Stromrechnung der Verbraucher“, fordert Uphoff. Dies könnten z. B. entsprechende steuerliche Regelungen sein.

Der Rückgang der Börsenstrompreise und die Nachholung für 2012 schlagen in der EEG-Umlage 2013 mit jeweils 0,7 Cent/kWh zu Buche. Hinzu kommen etwa 0,3 Cent/kWh für die Kosten der Marktprämie und des Liquiditätspuffers. „Schaut man sich die einzelnen Bestandteile an, wird sofort klar: Die EEG-Umlage ist kein Preisschild für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb geht auch die einseitige Kostendiskussion der letzten Wochen völlig an der Sache vorbei.“

Die Erneuerbaren Energien tragen maßgeblich dazu bei, dass der Strompreis an der Börse sinkt, da Wind- und Solarenergie ohne Brennstoffkosten auskommen und teure fossile Kraftwerke vom Markt drängen. Nutznießer dieses Effektes sind bisher vorwiegend Großabnehmer, die sich direkt an der Strombörse eindecken. Das Gros der privaten Verbraucher sowie kleine Unternehmen profitieren hingegen nicht von der Entwicklung. Im Gegenteil: Sie müssen sinkende Börsenpreise über eine steigende EEG-Umlage kompensieren helfen.

„Der Berechnungsmechanismus für die EEG-Umlage muss grundlegend reformiert werden. Die Preissenkungen, die die Erneuerbaren an der Börse bewirken, müssen auch zu sinkenden Kosten bei den Verbrauchern führen anstatt deren Stromrechnung über eine steigende EEG-Umlage zu erhöhen“, mahnt Uphoff an.

Eine Möglichkeit, die Verbraucher kurzfristig zu entlasten, sieht der BEE darin, regenerativ erzeugten Strom von der Stromsteuer zu befreien. Hierdurch könnte der Strompreis für Privathaushalte um 0,5 Cent/kWh sinken. Uphoff: „Die Stromsteuer wurde zur Kompensation von Umwelt- und Gesundheitskosten, die durch die fossil-atomare Stromerzeugung verursacht werden, eingeführt. Dass diese Steuer immer noch auf die sauberen Erneuerbaren Energien erhoben wird, ist unlogisch und systemwidrig. Hier gibt es einen sinnvollen Handlungsspielraum für die Bundesregierung.“

Hintergrundpapier zur Umlage-Berechnung des BEE

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