Hamburgs Kaufleute und die Befreiung vom Faschismus: Die Todesmärsche der „KZ-Elendsgestalten“

Handelskammer-Hamburg-002Als einziges der Konzentrationslager fand die britische Armee bei der Übernahme Hamburgs am 3. Mai 1945 das KZ Neuengamme von Häftlingen geräumt vor, heißt es im Geleit zu dem im Januar 2015 von Detlef Garbe veröffentlichten Buch „Neuengamme im System der Konzentrationslager„. Die Gauwirtschaftskammer hatte auf deren Fortschaffung gedrängt, um „Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen“, zu vermeiden (S. 117), schreibt der Leiter der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Gauwirtschaftskammer? So hieß damals die Handelskammer.

  • Mit der Veröffentlichung eines Buches im Auftrag der Handelskammer Hamburg hatte Uwe Bahnsen im letzten Jahr eine leider nur kurze Debatte über die Beschönigung der Rolle der Wirtschaftsvertretung im Nationalsozialismus ausgelöst. Dabei hatte nicht nur die Veröffentlichung des Buches „Hanseaten unter dem Hakenkreuz – Die Handelskammer und die Kaufmannschaft im Dritten Reich“ für Kritik gesorgt. Wenige Monate nach dem Erscheinen des Buches sorgten die Reformer des Bündnisses „Die Kammer sind wir“ dafür, dass der Werkvertrag zwischen der Kammer und Bahnsen veröffentlicht werden musste. Dort war direkt nachzulesen, dass Bahnsen bei „voller Wahrung der historischen Tatsachen die konstruktive Rolle der Kaufmannschaft und der Kammer bei den besonderen Herausforderungen in Hamburg während der NS-Zeit (zu) verdeutlichen“ sollte. Kein Wunder, dass es dafür den Vorwurf der Beschönigung gab: Geschönte Geschichte – Die Hamburger Handelskammer im Nationalsozialismus

Hamburg – bereits weitgehend durch die alliierten Luftangriffe zerstört – wurde am 3. Mai 1945 entgegen dem „Führer-Befehl“ an die vorrückenden britischen Truppen – wie es heißt – „kampflos übergeben“. Der Krieg war verloren, vermieden werden sollte ein Straßenkampf, der sinnloserweise weitere (deutsche) Opfer und Zerstörung gefordert hätte.

Es ist bestenfalls äußerst diplomatisch und zurückhaltend, wenn Detlef Garbe in seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung (PDF) diese Maßnahme so darstellt: „In diesen Tagen wurde in den Medien vielfach, so durch die NDR-Dokumentation „Hamburg 1945 – Wie die Stadt gerettet wurde“, an das verantwortungsvolle und zweifellos angesichts der gegenläufigen Hitler-Weisung auch mutige Rettungshandeln einzelner Entscheidungsträger erinnert, so des Hamburger Kampfkommandanten, Generalmajor Alwin Woltz, und des Phönix-Generaldirektors Albert Schäfer. Doch am 3. Mai 1945, dem Tag der kampflosen Übergabe der bereits in großen Teilen zerstörten Stadt in aussichtsloser Situation an die britischen Truppen, wurde nicht allen Menschen in der Stadt die Freiheit geschenkt. Im KZ Neuengamme konnte niemand mehr befreit werden.“

  • Es fällt schwer, denjenigen, die an den Verbrechen im Nationalsozialismus umfangreich beteiligt waren, dafür „Anerkennung“ zu zollen, dass sie dem Führer-Wahnsinn eines Kampfes bis zum Ende in dieser Konsequenz nicht mehr folgten. Es mag aber vor allem eine Entscheidung gewesen sein, die in Aussicht stehende Niederlage und die kommende Nachkriegszeit möglichst unbeschadet überstehen zu können. Aber richtig ist: An vielen anderen Orten in Deutschland waren die Entscheidungsträger des Nationalsozialismus nicht einmal zu dieser Maßnahme in der Lage, was vielen noch das Leben kostete.

„Das 1938 in den Hamburger Landgebieten errichtete KZ Neuengamme entwickelte sich im Zweiten Weltkrieg mit 86 Außenlagern und mehr als 100 000 Häftlingen zum größten Konzentrationslager in Nordwestdeutschland“, erinnert Garbe. Die Konzentrationslager waren nicht nur Vernichtungslager für Juden, politische Gefangene und andere von den Nazis verfolgte. In allen größeren (Hamburger) Unternehmen und vielen Betrieben waren in der Kriegszeit KZ-Häftlinge als ZwangsarbeiterInnen im Einsatz. Mit Kriegsbeginn auch immer mehr Kriegsgefangene.

  • Alles zu Zwangsarbeit bei HEW (Vattenfall in Hamburg) auf umweltFAIRaendern.de
  • Wikipedia schreibt über die Handelskammer und die Gauwirtschaftskammer: „1933 trat das Gesetz betr. Vorläufige Neubildung der Handelskammer in Kraft und das Plenum wurde neu konstituiert. 1934 wurde die nun sogenannte Industrie- und Handelskammer Hamburg Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer Nordmark (Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg und Teile Nord-Hannovers). Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz erweiterte sich auch die Zuständigkeit der Hamburger Kammer 1937 um Altona, Harburg, Wandsbek und Wilhelmsburg. 1943 wurde die „Gauwirtschaftskammer Hamburg“ eingerichtet, die auch die Handwerkskammer und die Wirtschaftskammer Nordmark einschloss. Nach Kriegsende erfolgte 1945 die Rückbenennung in Handelskammer Hamburg.“

Die Räumung des KZ Neuengamme begann kurz vor dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus und der vorrückenden Truppen der Alliierten. Garbe berichtet in dem bereits erwähnten Buch: „Nachdem Himmler Anfang April der Bitte Bernadottes zugestimmt hatte, kranke und entkräftete Dänen und Norweger aus Neuengamme nach Schweden evakuieren zu dürfen, erfolgten mehrfach kleinere Transporte mit Kranken über Dänemark nach Schweden.“ (S. 116) Garbe beschreibt die Aktion „Weiße Busse“ bzw. die „Aktion Bernadotte“ (Folke Berandotte war Schwede und seit 1943 Vizepräsident des Schwedischen Roten Kreuzes, Wikipedia).

Weiter heißt es dann zur Räumung des Hauptlagers Neuengamme: „Am 20. April begann auch die vollständige Räumung des Hauptlagers, die Hamburgs Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Karl Kaufmann in Kooperation mit dem Höheren SS- und Polizeiführer Nordsee Georg Henning Graf von Bassewitz-Behr, der die Befehlsgewalt über das KZ Neuengamme im Fall alliierter Feindannäherung ausübte, organisierte. Kaufmann hatte sich Mitte April unter dem Einfluss enger Weggefährten sowie des  Rüstungsministers Albert Speer, des Kampfkommandanten von Hamburg, Generalmajor Alwin Wolz, und maßgeblicher Vertreter der Wirtschaft, die eine weitere Zerstörung der nach den Bombenangriffen des Jahres 1943 bereits schwer geschädigten Stadt, Fabrikationsanlagen und Werften bei einer militärischen Verteidigung Hamburgs fürchteten, dazu durchgerungen, die Stadt kampflos an die britische Armee zu übergeben.“

  • (75 Vgl. Karl Heinz Roth, Ökonomie und politische Macht: Die „Firma Hamburg“ 1930–1945, in: Angelika Ebbinghaus/Karsten Linne (Hrsg.), Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im „Dritten Reich“, Hamburg 1997, S. 15–176, hier S. 132 ff. Zur Rolle Kaufmanns vgl. Manfred Asendorf, 1945. Hamburg besiegt und befreit, Hamburg 1995; Frank Bajohr, Hamburgs „Führer“. Zur Person und Tätigkeit des Hamburger NSDA P-Gauleiters Karl Kaufmann (1900–1969), in: ders./Joachim Szodrzynski (Hrsg.), Hamburg in der NS-Zeit. Ergebnisse neuerer Forschungen, Hamburg 1995, S. 59–91.)

Garbe geht dann auf die Rolle der damaligen Handelskammer genauer ein und schreibt: „Die am 13. April 1945 von der Gauwirtschaftskammer vertraulich verbreiteten „Richtlinien für die Betriebe bei einer Evakuierung im Falle unmittelbarer Feindbedrohung“ bestimmten: „KZ-Häftlinge (männliche und weibliche) werden spätestens bei ‚Alarm Küste‘ abtransportiert. Die Herausführung zu einem früheren Zeitpunkt wird seitens der Gauwirtschaftskammer angestrebt.“ (76) Die Wirtschaftsvertreter teilten die Sorge der Stadtverwaltung vor Plünderungen, die nach dem Ende der Kampfhandlungen durch befreite Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge befürchtet wurden. Zudem befürchteten sie Repressalien der Siegermächte, sollten diese bei der Einnahme der Stadt auf halb verhungerte Häftlinge und Opfer von Gräueltaten stoßen. Daher sollten die „KZ-Elendsgestalten“ und möglichst auch die ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter noch vor der Übergabe an die britische Armee aus der Stadt gebracht werden.“ (S. 117)

In seiner Rede zum 70. Jahrestag der Befreiung erwähnt Gabe außerdem: „Auch die Häftlinge aus den KZ-Außenlagern in den großen Hamburger Industriebetrieben wie Blohm&Voss und Deutsche Werft waren noch kurz vor dem Einmarsch der Briten aus der Stadt entfernt worden. Die Häftlinge, auf deren Fortschaffung die Gauwirtschaftskammer gedrängt hatte, kamen auf Todesmärsche und in die Auffanglager Bergen-Belsen, Sandbostel und Wöbbelin, die letzten 10000 auf die vom Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann akquirierte „Cap Arcona“ und weitere Schiffe. Durch einen tragischen Irrtum wurden diese am 3. Mai 1945 von britischen Jagdbombern angegriffen. Fast 7000 Häftlinge fanden den Tod. Dies geschah fast zeitgleich mit dem Einrücken der Briten in Hamburg.“

Gegen die jüngeren Bemühungen, die Geschichte der Wirtschaft und der Handelskammer schön zu schreiben, zieht Garbe zum Schluss seiner Rede dann doch ein deutliches Fazit und erinnert dabei auch an die bis heute nicht aufgearbeiteten Geschichtslücken und Einseitigkeiten:

„So ist der 3. Mai zugleich sowohl ein Tag der Freude über die Befreiung Hamburgs als auch ein Tag der Trauer. Denn es dürfen die vielen Tausend Häftlinge des KZ Neuengamme nicht vergessen werden, die 1945 bei der Übergabe Hamburgs nicht mit gerettet wurden, sondern durch die SS auf den Todesmärschen, in den Sterbelagern oder bei der Schiffsbombardierung ums Leben kamen.

Das 1947 im Senatsauftrag veröffentlichte Buch des damaligen Archivdirektors Kurt Detlev Möller „Das letzte Kapitel“, in dem Hamburgs Gauleiter Kaufmann unter Ausblendung zentraler Aspekte seines verbrecherischen Tuns zum Retter Hamburgs stilisiert wurde, erschütterte seinerzeit das politische Hamburg und führte zu lebhaften Bürgerschaftsdebatten über die sogenannte Kaufmann-Legende. An einseitigen, allzu kurz gegriffenen Darstellungen der Hanseaten unter dem Hakenkreuz und anderer vermeintlicher Retter Hamburgs, die schließlich zuvor lange das Unheil mitverantworteten, sollte auch 68 Jahre später dem heutigen politischen Hamburg nicht gelegen sein.“

Da lachen die Konzernchefs: Milliarden-Subventionen für überflüssige Braunkohle mit Genehmigung der EU

lausitz-kraftwerke-braunkohle-jenschwalde1Während der Windenergie die Luft abgedreht werden soll, gibt es einen Beihilfe-Regen für die Stromkonzerne RWE und Vattenfall. Laut Medienberichten hat die EU-Kommission grünes Licht für geplante Geldspritzen an die hiesigen Stromkonzerne in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gegeben. Damit sollen überflüssige Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden. „Die Maßnahme fördere EU-Klimaziele, denn sie helfe Deutschland dabei, den CO2-Ausstoß zu verringern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit“, heißt es z.B. bei Focus. Vor allem RWE und Vattenfall düften sich über diese Nachricht freuen.

RP-Online schreibt weiter: „Die acht Kraftwerksblöcke sollen zwischen Oktober 2016 und Oktober 2019 vom Netz gehen. Die Betreiber sollen einen Ausgleich für die Gewinne erhalten, die ihnen durch die Schließung entgehen. Betroffen von Schließung und Hilfe sind acht Braunkohlekraftwerke: von RWE sind es Blöcke in Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath, hinzukommen Blöcke von Vattenfall und EPH. Die Stromkunden müssen für die Milliarden-Hilfe aufkommen.“

Vornehm drückt es Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel aus: „Beihilfeentscheidung zur Sicherheitsbereitschaft für Braunkohlekraftwerke wichtiger Schritt zur Erreichung unserer Klimaziele„, heißt es dort mit der gleichen Wirkung: Die Stromkunden greifen den Konzernen mit Hilfe der Bundesregierung wieder einmal unter die Arme.

Nein zu Tihange auch in Gelsenkirchen und Witten

Die StädteRegion Aachen klagt gegen ein Wiederanfahren des Reaktorblocks Tihange 2. Die erste Klage der StädteRegion Aachen vor dem belgischen Staatsrat läuft bereits seit Anfang Februar. Vor dem obersten belgischen Verwaltungsgericht geht es in erster Linie um die Frage, ob es überhaupt eine Genehmigung für das Wiederhochfahren des Pannenreaktors gegeben hat. Die Klage der StädteRegion Aachen stößt auf breite Unterstützung. Bereits jetzt haben über 60 Kommunen ihre Solidartät bekundet.

Die Vertreter dieser Kommunen haben zum Ausdruck gebracht, dass sie das bisherige Vorgehen der StädteRegion Aachen uneingeschränkt unterstützen wollen. Sie haben auch einen freiwilligen finanziellen Solidarbeitrag angeboten, der nach Größe der Gebietskörperschaft zwischen 1.000,- und 3.000,- Euro liegt.

Auch im Ruhrgebiet gibt es Unterstützung gegen den Widerstand. So hat vor Kurzem Gelsenkirchen beschlossen, die Prozesse der Städteregion Aachen gegen Tihange 2 mit einem Kostenbeitrag in Höhe von 3.000 € zu unterstützen.

Anders war es in Witten. Dort hatte die Ratsfraktion der LINKEN beantragt, die StädteRegion Aachen bei ihren Aktivitäten zur dauerhaften Stilllegung des belgischen Atomreaktors Tihange 2 zu unterstützen. Dazu sollte auch der Solidarbeitrag von 3.000 € geleistet werden. Außerdem sollte der Stadtrat einmal jährlich sowie aus gegebenem Anlass über die Entwicklung des Gerichtsverfahrens  informiert werden. Doch der Wittener Stadtrat beschloss lediglich eine abstrakte Unterstzung. Pikant dabei: Es war die Fraktion der Grünen, die eine getrennte Abstimmung der drei Punkte durchsetzte, um dem konkreten Solidarbeitrag die Stimme zu verweigern. Man merkt: Vor Ort ist den Grünen der Schutz vor den Gefahren atomarer Schrottreaktoren noch nicht einmal 3.000 € aus der Stadtkasse wert.

 

 

Atommüll zwischenparken: Trotz fehlender Genehmigung – Vattenfall will hochradioaktive Brennelemente ins Zwischenlager „bereitstellen“

Beladung Castor unter Wasser - mit Deckel - Betreiberfoto GNS
Hochradioaktiv: Beladung eines Castor-Behälters im Reaktor unter Wasser – mit Deckel. Betreiberfoto GNS

Seit Anfang 2015 verfügt das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel nach Inkrafttreten eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig nicht mehr über die erforderliche atomrechtliche Genehmigung. Nur per Notverordnung dürfen die derzeit neun Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen zwischengelagert werden. Diese Maßnahme ist bis 2018 befristet. Eine neue Genehmigung ist von Vattenfall beantragt, aber das Verfahren dürfte noch Jahre dauern. Nun hat Vattenfall ein „Konzept“ erarbeitet, mit dem es möglich sein soll, trotz fehlender Genehmigung bestrahlte Brennelemente in Castoren aus dem stillgelegten Reaktor in das Zwischenlager zu überführen. Das soll jetzt einstweilen „Bereitstellung“ statt Zwischenlagerung genannt werden. Atomrecht wird gestaltet!

  • Karsten Hinrichten von der Initiative Brokdorf-Akut sieht das Vorhaben von Vattenfall kritisch und stellt Fragen. Er verweist dabei auch darauf, dass die Atomaufsicht in Kiel im die Einsicht in Gutachten verweigert hat. Siehe dazu den O-Ton von Karsten Hinrichsen unten. Ebenfalls unten als Dokumentation die Erklärung von Vattenfall zum Antrag. Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein im Energieministerium des Grünen Ministers Robert Habeck reagiert mit dieser PM auf den Antrag. Auch die Piraten-Fraktion in Schleswig-Holstein meldet sich mit dieser PM zu Wort.

Die SHZ berichtet über den jetzt auf den Weg gebrachten Antrag: „Vattenfall will 517 Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel in seinem dortigen Zwischenlager parken. Da der Konzern das Lager derzeit aber nur mit Duldung der Atomaufsicht betreibt, ist dies bisher nicht erlaubt. Nun muss die Atomaufsicht in Kiel das Ansinnen des Betreibers rechtlich prüfen. „Dieses Anliegen ist nachvollziehbar“, sagte Schleswig-Holsteins für Reaktoraufsicht zuständiger Umweltminister Robert Habeck (Grüne).“

Insgesamt 11 Castor-Behälter stehen zur Verfügung, um die hochradioaktiven Brennelemente aus dem stillgelegten Reaktor zu entfernen. Die SHZ berichtet weiter: „“Umweltminister Habeck will nun von einem Gutachter klären lassen, „inwiefern konkret am Standort Brunsbüttel Trockenlagerung in Castor-Behältern geeigneter ist als die Nasslagerung im über 40 Jahre alten Reaktorgebäude und ob dies dazu führt, die Sicherheit zu optimieren“. Dies wäre eine Voraussetzung für eine Genehmigung des Vattenfall-Antrags. Die Atomaufsicht will zudem prüfen, ob die Pläne des Stromkonzerns von der gültigen Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk gedeckt sind.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung des Castor-Zwischenlagers per Urteil aufgehoben, weil aus Sicht der Richter zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel und Defizite bestehen bzw. die zuständige Behörde – das Bundesamt für Strahlenschutz – nicht ausreichend nachgewiesen hatte, diese ausreichend geprüft zu haben. Angeblich aus Gründen des Geheimschutzes, so hatte das BfS vor Gericht argumentiert, könne man entsprechende Nachweise nicht vorlegen. Eine Prüfung war damit für das Gericht (und die Kläger) nicht möglich. Daher wurde die Genehmigung aufgehoben.

Zu den vom Gericht monierten fehlenden oder gar falschen Nachweisen gehörten z.B. die Auswirkungen und Folgen eines Beschusses der Castor-Halle mit panzerbrechenden Waffen, der Absturz eines großen Verkehrsfliegers (A380 und die Menge des dabei anzurechnenden Kerosins) und die Annahmen für Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Falle einer Freisetzung von Radioaktivität.

Dokumentation 1: „Die Initiative Brokdorf-akut hält die Absicht des KKB-Betreibers Vattenfall für rechtlich und politisch nicht durchführbar.

Die BE befinden sich z. Z. mit Genehmigung des MELUR im offenen Reaktordruckbehälter (RDB)(der Deckel liegt nebenbei). Über den Reaktor stülpt sich ein Flut-Kompensator von ca. 15 m Höhe, der mit Wasser gefüllt ist, um die Strahlung zu reduzieren. Das Gutachten der ESN zu dieser Art der Lagerung wurde mir vom MELUR verweigert.

Nun will Vattenfall den RDB freiräumen, um mit der chemischen Dekontaminierung der mit Primärkühlmittel in Berührung gekommenen Rohre, Behälter usw. zu beginnen.

  1. Die befüllten Castorbehälter unter freiem Himmel zu lagern, scheidet wohl aus.
  2. Die Nutzung des Standortzwischenlagers, dessen Nutzung vom OVG Schleswig untersagt ist, scheidet ebenfalls aus, weil die damals vom MELUR ausgesprochene Duldung der bereits eingestellten 9 Castoren wie folgt begründet wurde: „Es bedarf einer Anordnung (zur Duldung) … , denn es besteht ein Zustand, der dem Atomgesetz widerspricht“. (Die Duldungsverfügung liegt mir vor). Die Lagerung der BE im RDB widerspricht aber nicht dem AtG; denn das MELUR hat dieser Lagerungsvariante selbst zugestimmt.
  3. Die Einlagerung im Zwischenlager Brokdorf wird von der Gemeinde Brokdorf abgelehnt, und e.on hat dazu bisher auch gar keinen Antrag gestellt.
  4. Vattenfall hat einen Antrag auf Nutzung des Zwischenlagers beim dafür zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz gestellt. Wann kommt die?
    Wahrscheinlich wird sie beklagt.

Deshalb meine Fragen:
Warum wartet Vattenfall nicht, bis das neue Zwischenlager genehmigt ist?
Warum wartet Vattenfall nicht, bis die Rückbaugenehmigung erteilt ist?
Wohin mit den beladenen Castoren?

Dass Minister Habeck für den Wunsch von Vattenfall wirbt, können wir uns nur so erklären, dass er unbedingt und schnell die sog. Grüne Wiese realisieren möchte.
Dagegen hätte Brokdorf-akut auch nichts, wenn das beim Rückbau anfallende gering radioaktiv belastete Material nicht per Freimessung in der Umgebung verteilt würde. K.H.“

Dokumentation2 – Vattenfall begründet den jetzt bei der Kieler Atomaufsichtsbehörde gestellten Antrag so : „Vattenfall reicht Konzept für Brennelemente im Kraftwerk Brunsbüttel ein“ und erläutert in der PM: (PresseBox) (Berlin, ) Vattenfall hat bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Kiel, einen Vorschlag zur sicherheitstechnischen Optimierung im Kernkraftwerk Brunsbüttel eingereicht und um dessen Prüfung gebeten. Das am 25.05.2016 eingereichte Konzept sieht vor, die noch im Reaktordruckbehälter vorhandenen Brennelemente auf Basis der bestehenden Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks in die bereits vorhandenen CASTOR®-Behälter zu verladen und diese dann an einem geeigneten Ort auf dem Kraftwerksgelände bereitzustellen. Für die Bereitstellung bietet sich vorzugsweise das Gebäude des Standort-Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände an.

„Wir halten es für sinnvoll, die abgebrannten Brennelemente frühzeitig in die CASTOR®-Behälter zu verladen und schon jetzt zur späteren Zwischenlagerung bereitzustellen. Sobald sich eine dauerhafte Aufbewahrungsmöglichkeit ergibt, können dann die Behälter ohne Verzögerung überführt werden“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Eine dauerhafte Aufbewahrung könnte das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel – nach Erteilung der Neugenehmigung – sein oder möglicherweise – eine entsprechende Änderungsgenehmigung vorausgesetzt – auch ein anderes Standort-Zwischenlager.

Für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel hat Vattenfall das Genehmigungsverfahren im vergangenen Jahr in die Wege geleitet. Das Genehmigungsverfahren wird durch Verladung der Brennelemente und die Bereitstellung der CASTOR®-Behälter nicht behindert.“

BUND berichtet über Sitzung der Atommüll-Kommission

P1050403In der letzten Woche kümmerte sich die Atommüll-Kommission in einer Doppelsitzung über eine Vielzahl von bislang ausstehenden Themen in dem bis Ende Juni 2016 zu erstellenden Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Vorbereitung einer Suche nach einem Atommüll-Dauerlager vor allem für hochradioaktive Abfälle. Dabei ging es erstmals auch um die geologischen Kriterien, die dabei eine Rolle spielen sollen. Darüber und über weitere Themen der Doppelsitzung am 23. und 24. Mai berichtet der BUND auf seiner Homepage in einer Zusammenfassung, die umweltFAIRaendern hier auch dokumentiert.

Dokumentation Bericht BUND Doppelsitzung: „Die Atommüll-Kommission hat in einer zweitägigen Klausursitzung intensiv am Bericht gearbeitet. Mittlerweile liegen auch wesentliche Teile vor, die bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Berichtsentwurf noch nicht fertig waren. So diskutierte die Kommission in erster Lesung über die geowissenschaftlichen Kriterien der Suche, die Methodik der Sicherheitsuntersuchungen und über wesentliche Teile der Öffentlichkeitsbeteiligung am Suchverfahren. Der BUND konnte sich mit seinem Vorschlag durchsetzen, das an der Sicherheit orientierte vergleichende Suchverfahren auch eindeutig ins Gesetz zu schreiben.

Gorleben

Die Diskussion über die Erfahrungen aus der Auseinandersetzung um den Standort Gorleben wurde in der Kommission nicht weitergeführt, aber jeweils vor den Kommissionssitzungen in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Leitbild“. Der Textentwurf des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller war die Grundlage der Diskussion. Er wird aber weiterentwickelt und um einen ausführlicheren Abschnitt zu den Lehren ergänzt.

Geo-Kriterien

Endlich in der ersten Lesung waren die für den Kommissionsbericht zentralen Geo-Kriterien. Der BUND hatte im Vorfeld der Sitzung eigene Kernforderungen dazu veröffentlicht. Der Entwurf der AG 3 (Entscheidungskriterien) hatte noch einige wichtige strittige Punkte. Das Kriterium „Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ (ewG) soll so erhalten bleiben, aber etwas kristallin-freundlicher formuliert werden. Das Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ bleibt weiter strittig. Hier soll es zur nächsten Sitzung zwei Alternativvorschläge geben.

Besonders umstritten war die Frage der Anforderungen an das „Deckgebirge“. Der BUND fordert eine zweite unabhängige Barriere zusätzlich zum ewG. Nach intensiver Diskussion wurde vereinbart, dass Detlef Appel und Steffen Kanitz auf der Basis des bisherigen Appel-Vorschlags eines Abwägungskriteriums für alle Wirtsgesteine einen Kompromissvorschlag machen sollen.

„Lagerung“ oder „Endlagerung“?

Mit großer Mehrheit hat die Kommission gegen zwei Stimmen (eine vom BUND) entschieden, im Bericht einheitlich von „Endlager“ zu sprechen, da das Lager auch im Standortauswahlgesetz (StandAG) so bezeichnet werde.

Methodik der Sicherheitsuntersuchungen

Auch der Berichtsteil zur Methode der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen war in erster Lesung in der Kommission. Gegenüber der Vorlage wird jetzt klar gestellt, dass eine Einteilung in unterschiedliche „Wahrscheinlichkeiten“ keine Berechnung, sondern ein reines „Expertenurteil“ ist. Der BUND wies darauf hin, dass noch unklar ist, wie diese Methodik als Teil der Entscheidungsgrundlagen in das zukünftige StandAG überführt werden kann.

„Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“

Der BUND hatte schon lange darauf gedrungen, dass die von der Kommission gefundene eindeutige Definition des „Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit“  in das StandAG integriert wird. Dazu hatte er auch konkrete Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Dem hat sich die Kommission jetzt angeschlossen. Damit wird eindeutig klargestellt, dass unter mehreren geeigneten Standorten der unter Sicherheitsgesichtspunkten beste ausgewählt werden muss.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorschlag der AG 1 zur Beteiligung der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren wurde von der Kommission im Wesentlichen in erster Lesung gebilligt. In der ersten Phase soll es jetzt einen gesetzlich fixierten Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) zu den ausgewählten Teilgebieten geben.

Damit kann die Beteiligung früher beginnen als bisher im StandAG geregelt. Noch unklar dagegen ist, ob es zukünftig neben den unstrittigen Regionalkonferenzen auch einen „Rat der Regionen“ geben soll. In einem Meinungsbild sprach sich nur eine knappe Mehrheit dafür aus. Der BUND konnte die Formulierung durchsetzen, dass Rechte und Ressourcen der Regionalkonferenzen gesetzlich geregelt werden müssen.

Weiterer Zeitplan

Es gibt noch Kommissions-Sitzungen am 2., 15. und 20. Juni, in denen der Bericht finalisiert werden soll. Am 27. Juni soll die Zusammenfassung des Berichts (Teil A) fertiggestellt werden.“

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