Atomkonzerne zur Kasse

Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag rechnet in seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2016 der CDU/CSU-SPD-Koalition mit der Atommüll-Politik der Bundesregierung ab. Seine Forderung lautet: Die atomare Zeche sollen endlich diejenigen zahlen, die jahrzehntelang die wirtschaftlichen Vorteile eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

 

 

Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Ministerin Hendricks,

Sie haben in einer langen Rede zwei Themen meines Erachtens überhaupt nicht erwähnt. Zum einen haben Sie das ganze Thema Fracking-Gesetzgebung, das aus der öffentlichen Wahrnehmung fast verschwunden ist, nicht angesprochen. Es hat mich verwundert, dass Sie darauf jetzt überhaupt nicht eingegangen sind. Das zweite Thema, das ich schmerzhaft vermisst habe, ist die Atompolitik. Insbesondere verwundert es mich, dass Sie die Auseinandersetzungen über die sogenannten Atomrückstellungen, die uns alle sehr stark bewegen, nicht angesprochen haben.

Jahrzehntelang wurde der Atomstrom als Billigstrom angepriesen. Das war damals schon eine Lüge. Heute blickt man auf die wachsenden Atommüllberge und die enormen Risiken für Mensch und Umwelt, die für 1 Million Jahre mit dieser größenwahnsinnigen Technologie verbunden sind. Einst nutzte die Atomindustrie die Grube Asse im Südosten Niedersachsens als billige Müllkippe. Die dort vor Jahrzehnten eingelagerten rund 126 000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll rosten in der einsturzgefährdeten Anlage vor sich hin. Weil der Salzstock Asse zudem mit Wasser vollzulaufen droht, wird seit einigen Jahren versucht, den Atommüll zu bergen. Ob das gelingt, weiß im Moment niemand.

Allein die Asse und die ebenfalls marode Müllkippe Morsleben bei Magdeburg kosten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach derzeitiger Schätzung rund 7,5 Milliarden Euro.

(Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Wer hat wohl Morsleben gebaut?)

Dieser Betrag wird derzeit auch für das Atommülllager Schacht Konrad eingeplant, ein Lager, bei dem fraglich ist, ob es je in Betrieb gehen wird. Ich war vor einigen Wochen in Salzgitter und habe mich dort mit dem Oberbürgermeister der Stadt, Herrn Klingebiel von der CDU, unterhalten. Er würde sich sicherlich sehr freuen, wenn auch Angehörige der anderen Fraktionen in diesem Hause, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion, einmal nach Salzgitter fahren würden, um sich mit ihm darüber zu unterhalten, was genau mit Schacht Konrad los ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Für den ebenfalls völlig ungeeigneten und verbrannten Standort Gorleben waren einmal rund 7,7 Milliarden Euro geplant. Bis ein Ersatzstandort gefunden ist, wird man für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle sicher bei mindestens 10 Milliarden Euro angekommen sein. Die Linke fordert, die schwer konflikt- und mängelbelasteten Projekte Schacht Konrad und Gorleben endlich aufzugeben und die Mittel für diese Projekte sowie für den Salzgitter-Fonds ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Endlagersuche für Atommüll läuft, wie Sie wissen, im Moment in der Endlagersuchkommission. Die Linke fordert eine finanzielle Stärkung des Standortauswahlverfahrens für die dauerhafte Lagerung des Atommülls.

38 Milliarden Euro sollen die Atomkonzerne für Rückbau und Lagerung von Atommüll zurückgestellt haben. Selbst die Gutachter der Bundesregierung warnen aber, dass keinesfalls sicher ist, dass dieses Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Selbst wenn es zur Verfügung stünde, würde es wohl nicht ausreichen. Die Kosten werden ja schon heute auf 70 bis 80 Milliarden Euro geschätzt. Die Atomkonzerne, die lange Jahre fette Gewinne gemacht haben, versuchen mit allen Tricks, sich aus der Kostenverantwortung für ihre strahlenden Hinterlassenschaften zu verabschieden. Wir wollen die Schlupflöcher schließen, mit denen sich die Konzerne durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten drücken wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb fordern wir, dass noch in diesem Jahr der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetzes verabschiedet wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Danach sieht es aber im Moment nicht aus. Das könnte für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch richtig teuer werden.

Gestern fand im Wirtschaftsausschuss die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Was dort ablief, war schon sehr skurril. Ich hatte die ganze Zeit den Eindruck, die Opposition, also Linke und Grüne, verteidigt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr, als es insbesondere die CDU/CSU gestern getan hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich hatte den Eindruck, Sie wollen dieses Gesetz dieses Jahr nicht mehr verabschieden, obwohl die Bundesregierung ausdrücklich vor den Risiken gewarnt hat, die damit Hand in Hand gehen. Wir fordern Sie auf, hier endlich einmal klar Stellung zu der Frage zu beziehen, ob das wirklich so ist. Wir sind der Meinung: Der Gesetzentwurf muss noch dieses Jahr verabschiedet werden, um die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage bewusst „minimieren“; denn die Bundesregierung hat immer wieder demonstriert, dass sie den Stromkonzernen zum Schaden der Umwelt und der Bürgerinnen und Bürger unter die Arme greift, wenn es eng wird. Wir haben das ja auch gerade im Bereich der Braunkohle erlebt. Für klimaschädliche und überflüssige Uraltkraftwerke bekommen die Konzerne auf Kosten der privaten Stromkunden eine Abwrackprämie in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Das ist in unseren Augen eine unerlaubte Subvention.

Ähnlich kreative Modelle der Kostenverlagerung werden wir dann vermutlich im Frühjahr hier zu behandeln haben, wenn die neue Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs ihren Bericht vorlegen wird. Dass die Bundesregierung diese Kommission, in der die Linke nicht einmal vertreten ist, eingesetzt hat, spottet jedes Demokratieverständnisses und ist kein Zufall. Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürgerinnen und Bürger nicht zu machen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Atomanlagen und Terror-Schutz: „Notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“

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AKW Brokdorf 2015: Gerüste auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel als geheime Anti-Terror-Maßnahme. Auch an Atommülllagern wurden nach den Anschlägen von Paris „notwendige Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“.

Immer mehr erlangt der Terror-Schutz bei den Atomanlagen in Deutschland größere Bedeutung. Insbesondere nach den Terror-Anschlägen in Paris sind die Sicherheitsmaßnahmen erhöht worden. Das macht ein Bericht über das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus deutlich, wo hunderte Behälter mit hochradioaktivem Strahlenabfall lagern. Ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Borken teilte auf Anfrage der Münsterlandzeitung mit: „Es gibt in NRW keine konkreten Hinweise auf bevorstehende terroristische Anschläge. Sehr wohl nimmt die Polizei die Gefährdungslage ernst und hat die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst.“ Erst recht müssten an den noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken diese „notwendigen Sicherheitsmaßnahmen veranlasst“ worden sein, geht von ihnen doch eine erheblich größere Gefährdung aus.

Weiter heißt es in der MZ auf die Frage: „Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, welche sind geplant? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen in einem täglichen, engen Informationsaustausch. Die daraus resultierenden Erkenntnisse fließen in den täglichen Dienst mit ein und werden in offenen und verdeckten Maßnahmen umgesetzt. Eine offene Maßnahme ist zum Beispiel die erhöhte sichtbare Präsenz von uniformierten Kräften in der Öffentlichkeit, zu den verdeckten Maßnahmen zählt u.a. die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit dem Terrorismus. Wir haben aber zurzeit keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag.“

Die Maßnahmen zur Sicherung von Atomanlagen laufen unter dem Begriff „Sonstige Einwirkungen von Dritten“ (SEWD) und finden unter strikter Geheimhaltung statt. Das geht so weit, dass nicht einmal Gerichte in der Lage sind, diese Maßnahmen zu prüfen. Unter anderem aus diesen Gründen entzog das Oberverwaltungsgericht in Schleswig dem Atom-Zwischenlager in Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung. Die Behörden konnten dem Gericht nicht nachweisen, dass die Maßnahmen gegen Terroreinwirkungen durch gezielte Flugzeugabstürze oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen ausreichend zum Schutz der Bevölkerung seien. Soweit das Gericht prüfen konnte, stellte es fest, dass in mehreren Punkten Sicherheitsnachweise mangelhaft oder gar falsch bei der Genehmigung erbracht worden sind.

An diversen Atommüll-Zwischenlagern wurden und werden in den letzten Jahren Schutzwände errichtet. Deren genauer Zweck wird geheim gehalten, soll aber vermutlich gegen Beschuss mit panzerbrechenden Waffen von außen mehr Widerstand entgegensetzen und den Schutz erhöhen. Eine unabhängige Überprüfung aber ist nicht möglich, weil diese Maßnahmen als geheim eingestuft sind. Das Gericht in Schleswig sprach hier von einem schweren Dilemma zwischen logischerweise geheim zu haltenden Schutzmaßnahmen und den Grundrechten der BürgerInnen.

In 2011 sind von der Atomaufsicht und Sicherheitsbehörden erhöhte Sicherungs-Anforderungen vereinbart worden, teilen das Bundesamt für Strahlenschutz und das Bundesumweltministerium auf ihren Internetseiten mit. Im Castor-Zwischenlager der EnergieWerkeNord bei Lubmin konnten diese Maßnahmen aber offenbar bislang nicht umgesetzt werden. Ein entsprechender geheimer Genehmigungsantrag wurde vor wenigen Wochen zurückgezogen. Die „temporären Maßnahmen“ sollen angeblich ausreichend Schutz bieten, aber nun wird über den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle in Lubmin nachgedacht, wie der NDR meldete.

AKW_Brokdorf-11-2015-2Schutzmaßnahmen, über deren Gründe keine weitere Informationen erfolgen, wurden auch am AKW Brokdorf realisiert. Rund um die Reaktorkuppel wurde alle Gebäude mit Gestängen/Gerüsten ausgestattet, die offenbar verhindern sollen, dass Hubschrauber auf ihnen landen können. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich auszumalen, dass es also Terrorkommandos damit unmöglich gemacht werden soll, aus direkter Nähe auf die Reaktorkuppel zu schießen. Eine solche Maßnahme ist sicherlich sinnvoll, wirft aber erhebliche Fragen auf: Warum sind sie erforderlich? Reichen sie aus? Und wäre nicht die Abschaltung der Anlage (ohnehin) die wirksamere Maßnahme?

Atommüllkosten und Konzerne: Regierung uneins über Haftungsgesetz

Die Regierungsfraktionen der SPD und CDU/CSU sind sich in der Frage der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit eines Gesetzes zur Nachhaftungssicherung für die Atomkonzerne offenbar nicht einig. Während die Bundesregierung dieses Gesetz als eilbedürftig erklärt und es möglichst zum 1. Januar vom Bundestag in Kraft gesetzt sehen will, hat die CDU/CSU-Fraktion sich  heute bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss auf die Bremse gestellt.

Die CDU/CSU- Fraktion hatte als Sachverständige u.a. die Anwälte der Atomkonzerne (Freshfield) geladen, die lang und breit von der Verfassungswidrigkeit der Vorlage sprachen. CDU-Abgeordnete machten während der Anhörung deutlich, dass sie das Gesetz ablehnten bzw, es nicht für erforderlich ansehen, das Gesetz im 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Demgegenüber machte die Opposition aus LINKE und Grüne sowie die Regierungsfraktion der SPD klar, dass das Gesetz als Konkretisierung des Verursacherprinzips anzusehen sei, mit dem Grundgesetz in Einklang stehe und unbedingt wie von der Regierung angekündig im Eilverfahren beschlossen werden muss.

Hubertus Zdebel: „Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantworung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Anhörung zeigt, dass es in der Regierung heftig kriselt und dass die CDU/CSU-Fraktion wiedereinmal an der Seite der Atomkonzerne steht. Das könnte für die SteuerzahlerInnen richtig teuer werden, wenn es nicht gelingt, E.on und die anderen Atomkonzerne rechtlich an die Leine zu legen.“ Das Gesetz, so Zdebel, müsse zum 1. Januar in Kraft sein, dafür setze er sich mit seiner Fraktion DIE LINKE ein.

Von den Sachverständigen erklärten Dr. Olaf Däuper (Becker Büttner Held), Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Dr. Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main), dass sie keine Verfassungsprobleme sehen und widersprachen der Darlegung der von der CDU/CSU benannten Anwälte Dr. Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer) und Dr. Marc Ruttloff (Gleiss Lutz). Diese Vertreter, die wie Freshfields direkt auch für E.on und RWE in dieser Angelegenheit tätig sind, halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und sahen vor allem auch eine Mitverantwortung des Staates bei der Frage der Kosten.

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Alle Stellungnahmen der Sachverständigen befinden sich in dieser PDF.

Damit die Atomkonzerne gehindert werden können, sich durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten zu drücken, hat die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums (SPD) einen Gesetzentwurf zur Haftungssicheurng vorgelegt.Damit reagierte die Bundesregierung auf Ankündigungen von E.on, zum 1.1. 2016 den Atom- und Kohlebereich abzuspalten und so quasi eine Bad-Bank zu gründen. Der Mutterkonzern E.on wäre dann nach fünf Jahren aus der Verantwortung, für die wachsenden Atommüll-Kosten zu haften. Nicht E.on, sondern die SteuerzahlerInnen hätten dann die Zeche zu zahlen.

Nach der Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, derartige Absichten mit einem Gesetz zu unterbinden, verzichtete E.on zwar auf die Abtrennung des Atombereichs, will aber das Kohlegeschäft weiterhin zum 1. Januar auslagern und damit den Wert des Konzerns, der in Haftung genommen werden könnte, deutlich mindern.

Schon die Einbringung des Haftungssicherungsgesetzes in den Bundestag hatte sich immer wieder verzögert. Dann aber erklärte die Bundesregierung die Eilbedürftigkeit des Gesetzes, um den Umstrukturierungen bei E.on zuvor zu kommen. Nachdem das Gesetz vorletzte Woche dann dem Bundestag vorlag, hatten vor allem die Wirtschaftskreise aus der CDU/CSU versucht, die erforderliche Anhörung im Ausschuss auf Januar zu verschieben. Dagegen protestierten nicht nur Linke und Grüne in der Opposition, sondern auch die SPD. Ramsauer als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses reagierte mit einer Sondersitzung, auf der dann die heutige Anhörung beschlossen wurde. Der Fahrplan, das Gesetz noch im Dezember zu verabschieden und zum 1.1.2016 ist damit grundsätzlich einhaltbar.

Als Sachverständige wurden heute gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU wollen Fracking-Forschung subventionieren

HubertusZdebel-02072015-NaPro„Das Abstimmungsergebnis im Forschungsausschuss des Bundestages zur Subventionierung der Fracking-Forschung zeigt, dass die Große Koalition weiterhin an Fracking festhält. So haben ihre Vertreter einen Änderungsantrag für den Forschungsetat zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung abgelehnt, der derartige Subventionen ausgeschlossen hätte.“ erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern, die an die Gaskonzerne fließen.“

Zdebel weiter: „Bereits im Vorfeld der Abstimmung wurde klar, dass die Bundesregierung beim Thema Fracking-Forschung nicht mit offenen Karten spielt. Erst aufgrund einer schriftlichen Frage von mir musste sie zugeben, dass sie 4 bis 5 Millionen Euro Bundesmittel an Zuschüssen für Konzerne einplant, die fracken wollen. Doch ein Haushaltsposten hierfür war nicht zu identifizieren. Auf eine weitere Nachfrage musste das Forschungsministerium einräumen, dass die Millionen im Einzelplan 30 des Haushaltsentwurfs im Kapitel 3004, Titel 685 41 ‚Energietechnologien und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben‘, eingeplant sind. Offensichtlich wollte die Bundesregierung die Bereitstellung dieser Mittel verschleiern, um einer Debatte aus dem Weg zu gehen. Dies ist vollständig gescheitert.“

Abschließend führt Hubertus Zdebel aus: „Das demonstrative Bekenntnis der Großen Koalition zur Subventionierung der Fracking-Forschung ist umso mehr ein Skandal als in zwei Wochen der Klimagipfel in Paris beginnt. Gefracktes Erdgas hat eine katastrophale Klimabilanz und konterkariert die Bemühungen zum Klimaschutz.“

 

Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf

Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.

Als Sachverständige werden gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main
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