Bizarr, falsch, unwahr: Belgische Atomaufsicht gegen Umweltministerin Hendricks

Die kommende Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags (13.1), die sich auf Initiative des Abgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE erneut mit einem Bericht des Umweltministeriums zur Sicherheits-Lage der belgischen Atomreaktoren Doel 3 und Tihange 2 befassen wird, dürfte interessant werden. Äußerungen der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat eine Sprecherin der belgischen Atomaufsicht jetzt laut WDR-WESTPOL als bizarr, falsch und unwahr bezeichnet. Außerdem erwartet Zdebel Informationen über den heute und morgen stattfindenen Workshop, bei dem die belgische Atomaufsicht FANC die zuständigen Behörden der Nachbarländer über die Situation in Doel und Tihange informieren will.

Die Umweltministerin hatte Medienberichten zu Folge von Kontakten und geplanten Gesprächen beider Regierungen zur Sicherheits-Lage der Atommeiler in Doel und Tihange gesprochen, nachzulesen z.B. in der Wochenzeitung FREITAG. Diese Darstellung weist die belgische Behörden-Sprecherin nun mit deutlichen Worten zurück.

Hubertus Zdebel: „Ich bin gespannt, wie das Bundesumweltministerium am Mittwoch im Umweltausschuss dazu Stellung nehmen wird und ob es die angekündigten Regierungsgespräche tatsächlich gar nicht gibt. Das wäre angesichts der berechtigten Sorgen der Menschen nicht nur in der Grenzregion in NRW skandalös.“

Sind die mit tausenden Rissen in den Reaktordruckbehältern behafteten Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 sicher? Hundertausende Menschen, vor allem in der grenznahen Region von NRW und Rheinland Pfalz sind über die Entscheidung der belgischen Atomaufsicht in Sorge. Im Dezember hatte sie für die Wiederinbetriebnahme grünes Licht gegeben, obwohl immer noch viele Fragen, z.B. zu den Ursachen der Risse und zu deren Wachstum während des Betriebs nicht abschließend geklärt sind.

Viele BürgermeisterInnen und Kommunen aus der Grenzregion, aber auch die Landesregierung in NRW und NRW-Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen fordern von der belgischen Regierung die Abschaltung der beiden belgischen Reaktor-Blöcke. Vielfach wurde eine internationale Überprüfung gefordert.

Dazu hat sich nun laut WDR auch der zuständige EU-Kommissiar für Energie geäußert. Eine Sprecherin lehnte demnach zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen für die belgischen Atomkraftwerke ab. „„Basierend auf den Informationen, die wir derzeit von der nationalen Behörde haben, sehen wir keinen sofortigen Grund, neue Standards aufzustellen“, sagte die Sprecherin des zuständigen Energiekommissars dem WDR-Magazin WESTPOL.“

 

 

 

 

 

Strahlentelex über Atommüllreport und ein Rechts-Symposium: Inhaltliche Zusammenfassung

paragraphenstrahlentelexAtomkonzerne und Behörden verfügen über umfangreiche juristische Expertise und die Mittel, Recht zu setzen. Da hat es die Anti-Atom-Bewegung nicht leicht, aber eine Menge Urteile zeigen auch: Es gibt Möglichkeiten, gegen Genehmigungs-behörden und Atomunternehmen rechtliche Spielräume zu erweitern. Einen Beitrag dazu lieferte im Oktober letzten Jahres ein Atommüll-Rechts-Symposium, organisiert von dem Projekt Atommüllreport. In der Zeitung „Strahlentelex„, die umfangreich regelmäßig über die Atomenergie und den Strahlenschutz und andere Themen im Zusammenhang damit berichtet, ist nun eine umfangreiche inhaltliche Zusammenfassung der dort gehaltenen Vorträge und Diskussionen erschienen, die umweltFAIRaendern hier veröffentlicht.

Dokumentation Strahlentelex:
„Durch die Praxis der häppchenweisen Genehmigung im Stilllegungsprozess wird eine ausführliche Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen“

Symposium Atommüllrecht vom 23. Oktober 2015 in Hannover

Während im Umgang mit Atommüll eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren bereits Fakten geschaffen haben, steht die „Kommission Lagerung hochradioaktive Abfälle“ im Deutschen Bundestag in Berlin noch inmitten ihrer Auseinandersetzungen. Diese Diskrepanz wurde auf dem Symposium Atommüllrecht am 23. Oktober 2015 in Hannover deutlich. Der Trägerkreis des Fachportals www.atommuellreport.de [1] und Greenpeace hatten hochkarätige Referentinnen und Referenten eingeladen, die die aktuellen Entwicklungen im bundes- und europaweiten Atomrecht erläuterten und bewerteten. In den anschließenden Diskussionen zeigte sich schnell die Notwendigkeit, diese Debatte anzufachen. Etwa 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Umweltministerien, Forschung und Wissenschaft, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen waren nach Hannover gekommen.

  • Das Projekt Atommüllreport: 2013 ist im Rahmen der Arbeit der Atommüllkonferenz eine 272-seitige „Bestandaufnahme Atommüll“ entstanden. Diese Bestandsaufnahme umfasst die Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen Atommüll produziert oder gelagert wird, sowie die Verbringung von Abfällen innerhalb Deutschlands und in andere Länder. In Fortsetzung dieser Arbeit wurde das online-Portal www.atommuellreport.de erstellt. Die Daten und Themen werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Das Fachportal leistet einerseits einen Beitrag zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung um einen verantwortbaren Umgang mit Atommüll. Andererseits soll es als langfristige Ressource das Wissen über den Atommüll über viele Jahrzehnte erhalten.
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Dr. Dörte Fouquet, spezialisiert auf Umwelt- und Energierecht in Brüssel, referierte zu den Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll. Erstmals mit der Richtlinie 2011/70/Euratom wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein nationales Entsorgungsprogramm zu erstellen. „Damit liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten“, so Dr. Fouquet. Sobald die Ziele vorgestellt seien (wie im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) der deutschen Bundesregierung), würden sie rechtsverbindlich.

Bei der Abgabe dieses Programms in Brüssel setzte auch die Kritik von Prof. Dr. Ulrich Smeddinck an. Für Smeddinck, der im ENTRIA-Projekt mitarbeitet, steht das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung zum Teil im Widerspruch zu den Debatten der Endlager-Kommission in Berlin. Seine Assistentin Franziska Semper hob vor allem den verkürzten Rechtsschutz des Standortauswahlgesetzes hervor. Prof. Dr. Felix Eckardt, Leiter der Forschungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimapolitik, zweifelte die Rechtmäßigkeit der im NaPro eingeplanten Exporte von Brennelementen der Reaktoren in Jülich und Hamm-Uentrop an.

Im zweiten Teil des Symposiums standen konkrete rechtliche Verfahren im Zentrum der Betrachtung. Dr. Ulrich Wollenteit, der eine Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel erwirkte und damit eine Art Präzedenzfall geschaffen hat, erläuterte die juristischen Schritte zum Brunsbüttel-Urteil, das in Zukunft auch die Zwischenlagergenehmigungen anderer Standorte angreifbar machen könnte.

Die Rechtsanwältin Joy Hensel ist im Stilllegungsverfahren um das AKW Mülheim-Kärlich involviert. Sie bemängelte die unzureichende Tiefe der Sicherheitsanforderungen im Stilllegungsprozess. Durch die Praxis der häppchenweisen Genehmigung werde eine ausführliche Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen.

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baumann rief zum Diskurs auf. Bis zum 6. Februar 2018 sei eine weitere Richtlinie umzusetzen, die 2013/59/Euratom. Er beleuchtete die Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung. Es gehe dabei um grundlegende Sicherheitsnormen. „Wir müssen uns damit beschäftigen und es rechtzeitig diskutieren“, so Baumann.

Die Finanzierung für die Atommülllagerung ist nicht verhandelbar. Sie resultiert aus dem Verursacherprinzip, erklärte die Rechtsanwältin und Leiterin „Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe“ Dr. Cornelia Ziehm. Den Rückbau von Atomkraftwerken und den Umgang mit radioaktiven Abfällen regelt das Atomgesetz in seinem Paragraphen 9a. Für eine insolvenzfeste Finanzierungsvorsorge riet sie zur Einrichtung eines öffentlich rechtlichen Fonds.

Das Aufeinanderwirken von bundesdeutschem und europäischem Atomrecht ist nicht leicht durchschaubar. Insgesamt ließen die Referate einen schleichenden Prozess erkennen, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und abzukürzen und die Öffentlichkeit nur rudimentär zu beteiligen. Eine öffentliche Debatte ist notwendig, nicht nur in Bezug auf die neue Strahlenschutzgesetzgebung, sondern auf den gesamten Komplex des Atommüllrechts.

Auswirkung des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll
Über den EURATOM-Vertrag hat die EU-Kommission die Regelungskompetenz für Atomfragen in den Mitgliedstaaten, doch davon hat sie in den letzten Jahrzehnten wenig Gebrauch gemacht, erläuterte Dr. Dörte Fouquet. [2] Mit der Richtlinie 2011/70/EURATOM seien die Mitgliedstaaten zum ersten Mal verpflichtet worden, den Bestand ihrer radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung an die EU-Kommission zu melden sowie nationale Entsorgungsprogramme aufzustellen. Die Kommission werde eine Evaluierung der Programme vornehmen und „Auswirkungsanalysen“ veranlassen, meint Dr. Fouquet. Positiv an der Erstellung der Programme sei, einen Überblick über die Müllmengen in den Mitgliedstaaten zu erhalten, den es teilweise bisher noch gar nicht gebe. Es würden „gute Prüfer“ zur Prüfung der Programme nötig sein. Nur so könne ein „Verschieben“ von einer Müllkategorie in eine andere verhindert werden. Die Kommission werde auf eine Einhaltung der von ihr gesetzten Fristen drängen und könne bei Nichteinhaltung Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Die in den Nationalen Programmen konkret genannten Maßnahmen seien bindend, die Kommission könne deren Umsetzung einfordern.

Ein EU-weites Verbot des Exports von Atommüll sei nicht in Sicht. Hier hätten die Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, ihre nationalen Gesetze so auszugestalten, dass Exporte unmöglich gemacht werden.

Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, so Dr. Fouquet, wie die Kommission mit den Nationalen Programmen umgeht. Das Vorgehen solle kritisch bewertet werden, wo nötig müssten eigene Berichte erstellt und „atomkritische“ EU-Mitgliedstaaten zum Handeln aufgefordert werden. Auf Einhaltung der Århus-Konvention sollte gedrängt werden, hierüber gebe es auch Beschwerdemöglichkeit über die Arbeit der Kommission.

Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm.

Einige grundlegende Fragen des Standortauswahlgesetzes sind ungeklärt und teilweise umstritten. Bedeutet die Forderung nach „bestmöglicher Sicherheit“ zwingend einen Standortvergleich? Ist das Standortauswahlgesetz mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar? Welche Probleme ergeben sich aus der vorgesehenen Behördenstruktur? Während die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle tagt, meldete die Bundesregierung ein Nationales Entsorgungsprogramm nach Brüssel, das teilweise im Widerspruch zu den Debatten der Kommission steht. Welche Auswirkungen dieses Nationale Entsorgungsprogramm hat, dazu referierten Prof. Dr. Ulrich Smeddinck [3] und seine Assistentin Franziska Semper [4].

Frau Semper legte dar, dass der Rechtsschutz durch das Standortauswahlgesetz gegenüber den vorherigen Regelungen deutlich verkürzt wurde. Dr. Wollenteit verwies in der Diskussion darauf, dass eine Parlamentsentscheidung den Rechtsschutz nicht ersetzen könne und diese Verkürzung verfassungswidrig sei. Zudem schreibe die Århus-Konvention Klagemöglichkeiten nach einer Standortentscheidung zwingend vor. Die Kommission habe Rechtsgutachten zur Frage der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben, die zu dem Schluss kommen, dass das StandAG gegen EU-Recht verstoße.

Offen blieb die Frage, gegenüber welchen Tatsachenfeststellungen es Rechtsschutz überhaupt geben könne, wenn die Entscheidungen per Gesetz erlassen werden würden.

„Bestmögliche Sicherheit“

Prof. Smeddinck betonte, dass die Relevanz einzelner Kriterien bei der Standortauswahl umso mehr relativiert werden würde, je mehr Kriterien zur Beurteilung herangezogen würden. Die Wahl des Terminus „bestmöglich“ sei ein Eingeständnis, dass eine absolute Sicherheit nicht zu garantieren sei. Miriam Staudte, MdL, meinte, dass die Suche nach einem „bestmöglichen Standort“ wichtiger sei, als nach „bestmöglicher Sicherheit“ und dass die deutsche Endlagerkommission dafür Kriterien entwickeln müsste.

Es ist auch noch unklar, wie Bürgerbeteiligung aussehen könne. Diese solle laut Gesetz bereits unmittelbar nach Ende der Kommissionsarbeit beginnen. Prof. Smeddinck wies darauf hin, dass mit der Veranstaltung der Endlagerkommission am 20. Juni 2015 in Berlin die Bürgerbeteiligung bereits begonnen habe, wenngleich der Ablauf der Veranstaltung nicht überzeugend gewesen sei.

Die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen

Während in politischen Reden sehr viel von „nationaler Verantwortung für den Atommüll“ die Rede ist, eröffnet das Nationale Entsorgungsprogramm die Option, die Brennelemente aus den beiden Hochtemperaturreaktoren AVR Jülich und THTR Hamm Uentrop dauerhaft in ein Land zu exportieren, „in dem Brennelemente für Forschungsreaktoren bereitgestellt oder hergestellt werden“. Über die Rechtmäßigkeit eines solchen Exportes referierte Prof. Dr. Felix Eckardt [5].

Grundlage des Referates war das vom BUND NRW in Auftrag gegebene Gutachten zum geplanten Export der Jülicher Brennelemente-Graphitkugeln in eine militärische Atomanlage nach Savannah River Side. Um das für Leistungsreaktoren verbotene Exportverbot zu umgehen, wurde der Reaktor von staatlichen Stellen während des letzten Jahres als Forschungsreaktor bezeichnet. Eckardt legte dar, dass aus mehreren Gründen ein Exportverbot gelte. Seine Auffassung wurde von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung unterstützt und mit Detailkenntnissen auch aus dem örtlichen Widerstand in Ahaus angereichert. Dorthin drohen die Kugeln jetzt verbracht zu werden.2

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Am 8. Januar 2015 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass der Schutz des Standort-Zwischenlagers vor den Risiken von gezielten Terrorangriffen sowie der Absturz einer Airbus A380 nicht ausreichend dargelegt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit auch die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel. Seitdem lagern die abgebrannten Brennelemente dort nur noch aufgrund einer Anordnung der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht. Dr. Ulrich Wollenteit [6] referierte über die juristischen Entwicklungen, die zu diesem Urteil führten, über die Konsequenzen dieses Urteils für das Zwischenlager Brunsbüttel und für andere Atomanlagen.
Eine wichtige Kernaussage Wollenteits: Das Urteil werde entweder überschätzt oder unterschätzt. Weder ließen sich mit dem Urteil alle Atomanlagen abschalten noch sollte der Eindruck entstehen, dass das Urteil keine Folgen für andere Zwischenlager oder weitere Atomanlagen habe. Es gehe um den erforderlichen Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkung Dritter.

Durch den Terrorangriff auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 habe es eine Zäsur gegeben. Jürgen Trittin sagte damals, solche Angriffe dürften nie wieder als Restrisiko verniedlicht werden. Die Attentäter hätten auch AKWs als potentielles Ziel angesehen.

Bis zum rechtskräftigen Urteil dauerte der Prozess 11 lange Jahre und es sei immer noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Das Urteil habe zwar nicht festgestellt, dass das Zwischenlager unsicher ist. Aber ein zentrales Ergebnis sei, dass die Sicherheit nicht festgestellt werden könne.

Feststellungen des Urteils seien nun bei vielen Verfahren zu berücksichtigen: bei Neugenehmigungen und bei wesentlichen Genehmigungsänderungen. Handlungsbedarf bestehe für die Atomaufsicht auch bei bestandskräftig genehmigten Atomanlagen. Ein Pflichtwiderruf nach Paragraph 17 Absatz 5 des Atomgesetzes könne wegen erheblicher Gefährdung in Betracht kommen. Entsprechende Klagen auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gebe es für Brokdorf und Grohnde.

Für Brunsbüttel gibt es jetzt eine ministerielle Duldungsverfügung für drei Jahre. Vattenfall soll bis dahin einen neuen Genehmigungsantrag stellen.

Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen

Zunehmend gewinnen die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und dem Rückbau von Atomkraftwerken an Bedeutung. Hier sind insbesondere die mangelnde Öffentlichkeitsbeteiligung und unzureichende Sicherheitsanforderungen zu Streitpunkten zwischen Aufsichtsbehörden und der Bevölkerung geworden, zum Beispiel die nicht zwingende Brennstofffreiheit der Anlagen vor Rückbaubeginn und die fehlende Erhebung einer umfassenden radiologischen Charakterisierung der Anlage. Joy Hensel [7], Rechtsanwältin in der Auseinandersetzung um die Stilllegung des AKW Mülheim-Kärlich, berichtete aus der Praxis.

Der Terminus „Pufferlager“ sei gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis stünden die Abfallprodukte über Jahre auf Flächen, die dafür nicht ausgelegt sind. Zum Beispiel werde im Freien und ungeschützt gegen Flugzeugabstürze gelagert. Hier wäre eine rechtliche Definition und Regelung notwendig.

Es gebe auch keine einheitliche Regelung bezüglich eines Widerrufs der Genehmigung bei Nicht-Nutzung. Im Genehmigungsbescheid zu Mühlheim-Kärlich sei festgelegt, dass die Genehmigung für den Rückbau wieder zurückgenommen werden könne, wenn der Betreiber die Arbeiten fünf Jahre ruhen lasse.

In den Anträgen und Genehmigungen zur Stilllegung fehle es auch an der inhaltlichen Bestimmtheit, rügte Frau Hensel. Beispielsweise sei nicht festgelegt, ob der Dampferzeuger vor Ort zerlegt oder als Ganzes ausgebaut und abtransportiert wird. Dazu gebe es auch keine Alternativenprüfung. Immerhin schreibe die Genehmigung für Mülheim-Kärlich vor, im Falle eines Ausbaus als Ganzes eine Statikprüfung durchzuführen. Diese inhaltliche Unbestimmtheit sei derzeit bei allen Rückbauprojekten im Prinzip bei fast jedem Teilschritt zu beobachten. Damit würden aber die Rechte der Einwenderinnen und Einwender verletzt.

Der Betreiber hat die Verursacherpflicht, mit Entsorgern Verträge abzuschließen und den Müll zum Entsorger zu bringen. Laut Auskunft der Aufsicht in Schleswig-Holstein sei das Land jedoch für die Abfallwirtschaftsplanung verantwortlich und Schleswig-Holstein versuche deshalb frühzeitig, die Entsorgung freigemessenen Mülls zu organisieren. Es bleibe unklar, inwieweit Deponien die Lagerung freigemessenen Bauschutts ablehnen können. Für private Deponien und Deponien außerhalb des Bereichs, in dem der Abfallverursacher tätig ist, scheine dies der Fall zu sein. Offen bleibe, wie das für öffentlichen Deponien vor Ort ist.

Derzeit sei geplant, den Bauschutt aus dem AKW Stade auf einer Deponie in Wiesbaden zu lagern.

Bisher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur am Anfang des Stilllegungsverfahrens für nötig gehalten. Dies dürfte aber ein Verstoß gegen die europäische UVP-Richtlinie sein, meint Frau Hensel. Dies könnte in einem Klageverfahren gegen eine Rückbau-Genehmigung gerügt werden, allerdings sei dies im Verfahren zum Rückbau des AKW Obrigheim nicht erfolgreich gewesen. Möglich wäre auch eine Bundesratsinitiative, um eine rechtliche Klarstellung zu erreichen.

Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung

Die Richtlinie 2013/59/EURATOM soll bis zum 6. Februar 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie enthält Regelungen zum Schutz vor natürlicher radioaktiver Strahlung aus Gesteinsformationen und Baustoffen, speziell auch vor Radon am Arbeitsplatz und in Gebäuden, zur Vermeidung von Röntgenuntersuchungen, sowie Vorgaben für Notfallplanung und gemeinsames europäisches Handeln, die der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Baumann [8] detailliert auflistete. Mit der Richtlinie sind Werte der Aktivitätskonzentrationen für die Freigabe von Atommüll nun auch in europäisches Recht umgesetzt. Die Richtlinie verlangt, darauf wies Baumann hin, die Rechtsanpassung unter Berücksichtigung der ICRP-Empfehlungen 103 von 2007 sowie der Empfehlungen ICRP 116 und 119 vorzunehmen. Sie geben diverse Grenzwerte für Organdosen und für die effektive Dosis (in Millisievert (mSv) pro Jahr) vor, von 1 mSv/Jahr für den Schutz „von Einzelpersonen der Bevölkerung“ bis 500 mSv/Jahr in Ausnahmesituationen. Diese Grenzwerte würden den Stand der Wissenschaft berücksichtigen und ihm genügen, werde behauptet. Baumann ließ offen, ob es sich dabei um Verbesserungen oder Verschlechterungen handelt.

Deutschland unterscheidet die hoch, mittel und niedrig radioaktiven Stoffe entgegen der europäischen Klassifikation anhand ihrer Wärmeentwicklung und nicht nach ihrer Aktivität in Becquerel, was sich aber wohl in die europäische Praxis integrieren lasse, meinte Baumann.

Die in der Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen zum Strahlenschutz seien wohl überwiegend in den bereits geltenden deutschen Regelungen berücksichtigt, meinte Baumann. Er beklagte, daß bisher keine kritische Auseinandersetzung mit dieser EURATOM-Richtlinie stattgefunden habe. Auch ein Grundsatzpapier des Bundesumweltministeriums (BMUB) sei bisher nicht veröffentlicht und werde nur intern und allenfalls mit den Länderbehörden unter Geheimhaltungsregeln diskutiert. Die bisherige Strahlenschutzverordnung solle zudem in ein Strahlenschutzgesetz überführt werden.

In der sich anschließenden Diskussion wurde von Seiten der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (www.strahlenschutz-gesellschaft.de) angemerkt, daß es sehr interessant sei, wenn die bisher in einer Verordnung niedergelegten Strahlenschutzregelungen ganz oder teilweise in ein Gesetz überführt würden. Denn eine Verordnung werde lediglich von Regierungen erlassen (hier von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, also der Vertretung der Länder). Werde ein solches Gesetz tatsächlich verwirklicht, dann würden erstmals die Bundestagsabgeordneten detaillierter mit dem Strahlenschutz befasst. Das wäre eine weltweite parlamentarische Premiere. Allerdings nutze das nichts, falls die Grenzwerte der EURATOM-Richtlinie unreflektiert übernommen würden. Mit solchen Grenzwerten werde schließlich festgelegt, wieviele durch Strahlung und Radioaktivität verursachte Schäden von der Bevölkerung zu akzeptieren seien. Bei der effektiven Dosis gemäß den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) handele es sich fast ausschließlich um Krebstodesfälle, die berücksichtigt werden. Für die Beantwortung der Frage, wieviele Krebstote denn akzeptabel oder zu akzeptieren seien, gebe es jedoch kein wissenschaftliches Kriterium. Die Wissenschaft könne dagegen nur angeben, mit welcher Größenordnung an Schäden bei welcher Strahlenbelastung zu rechnen sei.

Die ICRP 103 von 2007 sei zudem eine Katastrophe, denn die ICRP ignoriere und negiere eine Vielzahl sowohl neuerer als auch nicht mehr ganz so neuer Erkenntnisse, wie sie unter anderem aus der Tschernobyl- und der medizinischen Forschung gewonnen worden sind. Sie umfassen nicht nur Krebserkrankungen, sondern auch eine Vielzahl anderer Erkrankungen wie solche des Herz-Kreislauf-Systems, Stoffwechselstörungen, Immundefizite und genetische Effekte.3

Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommülllagerung

Ein heißes Thema ist die Frage, wer letztendlich für die Kosten des Rückbaus und der Lagerung radioaktiver Abfälle aufkommen wird. Zwar hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 10. Oktober 2015 vorsichtige Entwarnung für die Finanzierung gegeben, aber unabhängige Gutachten sehen einen großen Handlungsbedarf. Dr. Cornelia Ziehm [9] stellte die rechtlichen Möglichkeiten dar, eine verursachergerechte Finanzierung abzusichern. Dafür gebe es klare gesetzliche Vorschriften und diese sind nicht verhandelbar, erklärte Dr. Ziehm. Allerdings wird nun aber gerade darüber verhandelt. Es bleibe die Hoffnung, dass sich der vorhandene Sachverstand in der Kommission durchsetze und auf diesem Fakt bestehe. Eine unmittelbare Gefahr der Insolvenz zum Beispiel von RWE bestehe aber nicht. Die Einbrüche beträfen lediglich den Börsenwert. Das habe nichts mit den tatsächlichen finanziellen Reserven zu tun.

Ein kritischer Punkt sei zwar, dass sich die Betreiber bei einer neuen Gesetzesregelung darauf berufen könnten, dass Gesetzesvorlaufkosten nicht privat finanzierbar sind, das heißt, die bisher anfallenden Kosten müssten dann von der „Allgemeinheit“ übernommen werden. Allerdings sei diese Argumentation deshalb nicht stichhaltig, weil die Entsorgung auch schon vorher notwendig und geregelt war und jetzt nur konkretisiert werde. Es trete für die Betreiber keine grundsätzlich neue Situation ein. Sollte sich diese Position nicht durchsetzen, müsse man differenzieren nach den reinen Vorlaufkosten.

Die Überlegung, die Vorsorgekosten über ein Konstrukt wie beim Kohlepfennig abzusichern, sei nicht zielführend, erklärte Dr. Ziehm. Denn dieser werde vom Kunden bezahlt. Die Betreiber seien ja zu Rückstellungen verpflichtet, die auch schon vom Kunden finanziert werden. Diese Rückstellungen seien zwar handelsrechtlich in Ordnung, aber völlig intransparent. Der Staat benötige deshalb einen Auskunftsanspruch.

Die Gefahr bestehe allerdings und es habe ja auch schon konkrete Vorbereitungen der Konzerne gegeben, die Haftung durch Übertragung auf neue Firmen zu begrenzen. Beherrschungsverträge seien jederzeit kündbar und konkret würden sie 2020 enden. Somit würde die bisherige Verantwortung der Konzerne in 5 Jahren enden. Dagegen aber gehe Minister Gabriel jetzt und wahrscheinlich auch erfolgreich vor.

Die Sicherung der Rückstellungen mit Hilfe von Firmen-Beteiligungen anstatt mit Geld zu sichern, bringe keinen Vorteil, meint Dr. Ziehm, sondern nur zusätzliche Risiken. Die Konzerne seien auch durchaus in der Lage, die Rücklagen zu bezahlen und dabei sollte es auch bleiben.

Die einzelnen Referate, Präsentationen und Zusammenfassungen der Diskussionsbeiträge können im Internet unter
www.atommuellreport.de bzw. http://www.atommuellreport.de/themen/recht/einzelansicht/symposium-atommuellrecht-praesentationen-und-berichte.html abgerufen werden.

 

 

 

Dieser Beitrag beruht auf Mitschriften von Ludwig Wasmus (zu Dr. Dörte Fouquet), Claus Schröder (zu Prof. Dr. Ulrich Smeddinck und ass. jur. Franziska Semper), Claudia Baitinger (zu Prof. Dr. Felix Ekardt), Thorben Becker (zu Dr. Ulrich Wollenteit), Ursula Schönberger (zu RA Joy Hensel), Thomas Dersee (zu RA Wolfgang Baumann) und Ewald Feige (zu Dr. Cornelia Ziehm).

1. Das Projekt Atommüllreport hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen zu sichern und die Debatte zu fördern. Mitglieder des Trägerkreises sind der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW), die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, die Deutsche Umweltstiftung, Robin Wood, Strahlentelex und die Gesellschaft für Strahlenschutz.
2. Frau Dr. Dörte Fouquet war bis 1991 Beamtin in der Umwelt- und Energiebehörde Hamburg und ging dann als Rechtsanwältin nach Brüssel. Sie ist Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held und ist spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht.
3. apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck vom Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Braunschweig ist stellvertretender Sprecher der Forschungsplattform ENTRIA.
4. ass. jur. Franziska Semper kommt ebenfalls vom Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Braunschweig.
5. Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock sowie dem Forschungsinstitut für Philosophie in Hannover ist Jurist, Philosoph und Soziologe. Er leitet die Forschungsstelle für Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin und hat für den BUND NRW zusammen mit Rechtsanwalt Raphael Weylandt ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Exports radioaktiver Abfälle aus dem AVR Jülich in die USA erstellt.
6. Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit von der Hamburger Kanzlei Günther hat in der Vergangenheit mehrere erfolgreiche Atomrechtsklagen geführt und u.a. den Stopp der Einlagerung von Atommüll in Morsleben, Klagerechte für Anwohner bei Atomtransporten, sowie das Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel erwirkt. Derzeit ist er u.a. mit den Verfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke Brokdorf und Grohnde befasst.
7. Die Wiesbadener Rechtsanwältin Joy Hensel ist Vorstandsmitglied des Informationsdienstes Umweltrecht e.V. (IDUR), dessen Ziel es ist, „Natur- und Umweltschützer bei ihrem Einsatz für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu unterstützen“. Sie ist in das Stilllegungsverfahren für das AKW Mühlheim-Kärlich involviert.
8. Wolfgang Baumann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er ist langjähriger Anwalt in Atomrechtsfragen und führte Prozesse gegen die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf und den Betrieb des AKW Mülheim-Kärlich. Er leitet die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB in Würzburg.
9. Die Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm war Leiterin Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe. Sie ist spezialisiert im Umwelt- und Energierecht und beteiligt an dem DIW-Gutachten zur Finanzierung des Rückbaus der Atomkraftwerke und Lagerung der radioaktiven Abfälle.
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Anmerkungen
2 Interessantes Detail am Rande: Die „Geburtsstätte“ der AVR-Brennelemente lag einstmals bei NUKEM/HOBEG in Hanau. Die inzwischen erfolgte Umstrukturierung der Jülicher Besitzverhältnisse – der AVR wurde zum 1.9.2015 in die staatlich finanzierten Energiewerke Nord eingegliedert – änderte am Status des Reaktors und seines Ex-Inventars nichts, auch wenn von Seiten der neuen Betreiber nun von „verwertbarem Abfall“ geredet werde (http://avr-brennelemente.de/). Nach den Statuten der IAEA handele es sich beim AVR zweifelsohne um einen Leistungsreaktor.
3 Hinweis: Eine aktuelle Übersicht über die unterschätzten Gesundheitsgefahren gibt der Bericht Nr. 25 des Otto Hug Strahleninstituts vom August 2015 (www.oh-strahlen.org/berichte.htm): Walter Mämpel, Sebastian Pflugbeil, Robert Schmitz, Inge Schmitz-Feuerhake: Unterschätzte Gesundheitsgefahren durch Radioaktivität am Beispiel der Radarsoldaten. Bericht des Otto Hug Strahleninstituts Nr. 25 – 2015; Ges. f. Strahlenschutz e.V. 2015, ISSN 0941-0791, 208 Seiten, EUR 9,80. Bezug über die Geschäftsstelle der Gesellschaft für Strahlenschutz: mail@oh-strahlen.org, über Strahlentelex: www.strahlentelex.de/Buecher.htm und über den Buchhandel.

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4 Strahlentelex Nr. 694-695 / 12.2015

Nr. 694-695 / 12.2015 Strahlentelex 5

Nr. 694-695 / 12.2015 Strahlentelex 1

2 Strahlentelex Nr. 696-697 / 01.2016

Nr. 696-697 / 01.2016 Strahlentelex 3

Nr. 696-697 / 01.2016 Strahlentelex 3

Dokument1Erstelldatum 08.01.16

Belgische Risiko-Reaktoren Doel und Tihange: Wie geht abschalten?

Tausende von Rissen im Reaktordruckbehälter der Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3. Für die belgische Atomaufsicht kein Grund, den Atommeilern die Lizenz zum Weiterbetrieb nicht zu genehmigen. Vor allem in der Grenzregion in NRW und Rheinland-Pfalz sind viele Menschen in großer Sorge. Über 200.000 fordern in einer Online-Petition inzwischen von der belgischen Regierung die Abschaltung und von der deutschen mehr Druck. Felix Werdermann ist im FREITAG der Frage nachgegangen: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, um die belgische Regierung zum Abschalten der Risiko-Reaktoren zu bewegen. (Nur 70 km von der Grenze zu NRW entfernt. Risiko-Reaktoren des belgischen AKW Tihange Foto: Huy koeltorens von Michielverbeek – CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons)

Die im Dezember erfolgte Wiederinbetriebnahme der Riss-Reaktoren, gepaart mit einer Serie von Notabschaltungen, hat zu heftigen Protesten gegenüber der Entscheidung der belgischen Atomaufsicht geführt. Etliche Bürgerinitiativen, Kommunen und Bürgermeister aus NRW und anderenorts, die Landesregierung in NRW, Bundestagsabgeordnete von LINKEN, über Grüne bis hin zur CDU, fordern inzwischen die belgische Regierung zur Korrektur ihrer unverantwortlichen Entscheidung auf. Auch der niedersächsische Umweltminister hat inzwischen eine internationale Überprüfung der Reaktoren gefordert.

„Radioaktivität macht nicht an Landesgrenzen Halt – die Kontrolle der Atomanlagen aber schon. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen den Betrieb, andere Staaten können kaum etwas gegen unsichere Reaktoren tun.“ Das stellt Felix Werdermann in seinem im FREITAG veröffentlichten Artikel „Unheimliche Nachbarn“ fest.

Er beschreibt die Sorgen: „Das Atomkraftwerk Tihange liegt nur 70 Kilometer westlich von Aachen, bei einem schweren Unfall könnte die Stadt mit ihren 240.000 Einwohnern auf Dauer unbewohnbar werden. In Nordrhein-Westfalen ist daher die Aufregung groß.“

Werdermann macht klar, dass nicht nur die maroden und alten Reaktoren in Belgien, sondern auch die AKWs an der deutsch-französischen Grenze von deutscher Seite mit rechtlichen Mitteln kaum anzugehen sind. Entsprechend zitiert er auch die Bundesumweltministerin, die auf die nationale Souveränität der jeweiligen Atombehörden verweist.

Werdermann: „Im aktuellen Fall setzt die Ministerin auf Druck und Diplomatie: „Wir nutzen selbstverständlich alle Kanäle, die uns zur Verfügung stehen, um der belgischen Regierung unsere atomkritische Haltung zu vermitteln und unsere Besorgnis über den fortgesetzten Betrieb der AKW in Tihange und Doel zum Ausdruck zu bringen.““

Am kommenden Montag und Dienstag werden Beamte aus dem bundesdeutschen Umweltministerium (BMUB) an einer internationalen Veranstaltung der belgischen Atomaufsicht teilnehmen. Dort wollen die Belgier den KollegInnen aus den Nachbarstaaten ihre Entscheidung erklären. Das BMUB ist seit längerem über internationale Atom-Gremien in den Abläufen und Prüfungen zu den beiden Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 eingebunden, hat offenbar auch eigene Expertise erarbeitet.

Bislang hat sie aber dazu öffentlich nichts weiter mitgeteilt. Vielleicht ändert sich das am kommenden Mittwoch, wenn im Umweltausschuss auf Antrag der Links-Fraktion das BMUB über die aktuelle Situation und seine Bewertung der Lage informieren soll.

Werdermann stellt die unterschiedlichen Handlungsebenen der Länder, des Bundes und auch im Rahmen der EU dar. Sein Fazit, nach der Auflistung zahlreicher Probleme: „Vielleicht haben die Pannen in Belgien ja am Ende doch noch etwas Gutes – wenn sie den Druck auf die Politik erhöhen und dazu beitragen, dass die Atompolitik künftig keine nationale Sache mehr ist, sondern auf europäischer oder internationaler Ebene entschieden wird.“

Atomausstieg muss weiter gehen – Uranfabriken schließen

„Der Atomausstieg darf nicht an den deutschen Grenzen halt machen. Statt Laufzeitverlängerungen für marode und gefährliche Atomkraftwerke oder sogar den Neubau von Atommeilern brauchen wir die Wende mit erneuerbaren Energien auch in der EU. Ein wichtiges Signal aus Deutschland wäre die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen, die Atomkraftwerke in aller Welt mit Brennstoff versorgen und damit die atomaren Risiken befördert. Die Bundesregierung muss hier endlich handeln!“

Das fordert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE mit Blick auf die Störfälle und Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke in Doel und Tihange und angesichts eines Beschlusses des EU-Parlaments, nachdem für den Ausbau der Atomenergie in EU-Staaten ein „günstiger Rahmen“ zu schaffen ist. (Hier der Beschluss des EP)

  • Siehe zum Beschluss des EU-Parlaments vom 15. Dezember 2015 auch die Reaktion von Cornelia-Ernst, Abgeordnete DIE LINKE im Europaparlament hier und hier.
  • Der Beschluss im Europa-Parlament ist vor allem mit den Stimmen der deutschen CDU/CSU-Abgeordneten und denen der FPP zustande gekommen. Aber auch Vertreter aus der SPD haben zugestimmt, darunter Iris Hoffmann, Knut Fleckenstein, Jakob von Weizsäcker und Martina Weber (siehe hier das Abstimmungsverhalten auf der Seite Vote-Watch.eu). Auch Reinhard Bütikofer von der Grünen EP-Fraktion hat dem Antrag zugestimmt. Die Grüne Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament, Rebecca Harms, hat sich in der Abstimmung enthalten.

Trotz tausender Risse in den Reaktordruckbehältern der belgischen Atommeiler Doel 3 und Tihange 2 hat die Atomaufsicht FANC den Weiterbetrieb Ende letzten Jahres erlaubt. Für die Uralt-Reaktoren Doel 1 und 2 hat sie außerdem eine Laufzeitverlängerung genehmigt. Die Störfallserien in den belgischen Atommeilern hat vor allem im benachbarten Grenzbereich von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz große Unruhe ausgelöst. Im Falle einer Atomkatastrophe müssten Millionen von Menschen in dieser dichtbesiedelten Region, die nur 70 Kilometer von Tihange bei Lüttich entfernt ist, evakuiert werden.

„Aus Deutschland wird Beihilfe für den Betrieb von Atomkraftwerken wie in Doel, aber auch Fessenheim oder Cattenom in Frankreich geleistet. Von Lingen aus werden frische Uran-Brennelemente an diese Atommeiler geliefert. Die Uranfabrik in Lingen ist nach dem Willen der Bundesregierung vom Atomausstieg bislang ausgeschlossen. Ohne jede Befristung dürfen dort Brennelemente hergestellt und in Atommeiler in aller Welt geschickt werden. Damit verbunden sind hunderte Atomtransporte zur Versorgung mit Uran und der Abtransport der frischen Brennelemente. Viele dieser Atomtransporte rollen dann auch durch NRW, Richtung Spanien, Schweiz, Frankreich oder Belgien.“

Zdebel fordert von der Bundesregierung: „Der Atomausstieg muss sowohl in Deutschland fortgesetzt und beschleunigt werden. Die Uranfabriken in Gronau und Lingen müssen dicht gemacht werden. Außerdem muss die Bundesregierung endlich anfangen, auch innerhalb der EU eine deutliche Politik für den Atomausstieg zu betrieben und sich nicht hinter einer vermeintlichen Energie-Souveränität verstecken. Ein Super-Gau in einem Atomkraftwerk in der Nähe der Grenze hätte auch in Deutschland katastrophale Folgen und obendrein ist nirgends die dauerhaft sichere Lagerung der hochradioaktiven Atomabfälle für eine Million Jahre gewährleistet. Dringend erforderlich ist es z.B. endlich den sogenannten Euratom-Vertrag abzuschaffen, mit dem alle EU-Staaten auf die Förderung der Atomenergie verpflichtet werden.“

Die zum AREVA-Konzern gehörende Uranbrennelemente-Fabrik ANF in Lingen versorgt Atomkraftwerke in aller Welt mit dem erforderlichen Brennstoff. Darunter auch einen der belgischen Pannen-Reaktoren in Doel. Doch auch Atommeiler in Spanien (Trillo), Finnland (Olikiluoto), Niederlande (Borssele), Frankreich (Romans, Fessenheim, Triscatin, Cattenom u.v.a.), Großbritannien (Sizewell), der Schweiz (Gösgen) und z.B. einiger Vattenfall-AKWs in Schweden (u.a. Ringhals).

Nach Recherchen des Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag wird der Block 2 von Tihange mit Brennelementen von Westhinghouse aus den USA beliefert. Das geht aus einer Information über die „Columbia Plant“ von Westinghouse hervor (siehe hier, PDF) Block 3 in Tihange und Doel 4 werden mit Brennelementen aus Spanien von der „Enusa“ in Kooperation mit Westinghouse beliefert. Tihange 3 wird seit 2009 von dort mit frischem Brennstoff beliefert. Insgesamt 240 Tonnen Uran sollen zwischen 2016 und 2021 an die Reaktoren geliefert werden, teilte das Unternehmen in dieser Meldung mit.

AREVA dekontamiert Vattenfall AKW Krümmel

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AREVA wird im Auftrag von Vattenfall das AKW Krümmel dekontamieren – so weit das geht.

Vattenfall hat den französischen Atomkonzern AREVA mit der Dekontamination im AKW Krümmel beauftragt. Damit wird von Vattenfall nach langem Zögern wegen der Schadensersatzforderung vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington ein weiterer Schritt zur Stilllegung des AKW eingeleitet. Erst vor wenigen Wochen hatte Vattenfall für das AKW Krümmel als letzter Betreiber einen Stilllegungsantrag zum Abriss bei der Atomaufsicht in Kiel abgegeben. Die Transformatoren für den Leistungsbetrieb waren ebenfalls vor einigen Monaten gegen kleinere ausgetauscht worden.

Während AREVA und das Schweizer Nuklearforum über diesen Vertrag informieren, erfährt man auf der Vattenfall-Transparenz- und Dialog-Homepage „Perspektive Krümmel“ nichts. Auch auf der Konzern-Seite von Vattenfall ist dazu keine Meldung zu finden.

In einer Pressemeldung von AREVA Deutschland teilte das Unternehmen kurz vor Weihnachten 2015 mit: „AREVA NP erhält vom Betreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy den Auftrag zur Dekontamination des Primärkreises des Kernkraftwerks Krümmel in Geesthacht in der Nähe Hamburgs. Ziel des Projekts ist es, das radiologische Niveau des Reaktordruckbehälters, der Einbauten sowie der anschließenden Rohrleitungen soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen zur Umsetzung beginnen noch in diesem Jahr. Die Dekontamination selbst findet im ersten Halbjahr des Jahres 2016 statt.“

Weiter erklärt AREVA in der PM: „AREVA NP setzt in Krümmel zwei selbst entwickelte Technologien ein: den Dekontaminationsprozess CORD UV® in Kombination mit der ebenfalls selbstentwickelten Dekontaminationsanlage AMDA®. Das Verfahren basiert auf der schrittweisen Zugabe spezieller chemischer Stoffe in den Primärkreislauf. Nach Abschluss der Arbeiten werden die verwendeten Chemikalien zu Kohlendioxid und Wasser zersetzt. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Abfall.

„Das Dekontaminationsverfahren hat sich in mehr als 30 Kernkraftwerken weltweit bewährt, sowohl in Druckwasser- als auch in Siedewasserreaktoren. Der neue Auftrag zeigt das Vertrauen der Kunden in unsere Technologie zur Dekontamination aller Reaktortypen“, erklärte Michael Cerruti, Sales Executive Vice-President von AREVAs Reactors & Services Business Group.“

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