AKWs stilllegen – Atommüllentsorgung auf der Hausmülldeponie

Es war die letzte rot-grüne Bundesregierung, die im Jahr 2001 durch die Novellierung der Strahlenschutzverordnung den Weg freigemacht hat, den bei der Stilllegung von Atomanlagen anfallenden radioaktiven Bauschutt leichter zu entsorgen. Sebastian Pflugbeil von der internationalen Ärzteorganisation IPPNW fasste das damals so zusammen:  „Die Änderungen führen zu einer Verschlechterung des Strahlenschutzes für Schwangere, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung. Sie ist die Voraussetzung für eine preiswerte Unterbringung von Atommüll zu Lasten des Strahlenschutzes. Die neue Verordnung erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden.“

Zuvor hatten zahlreiche Umweltorganisationen die Bundesregierung weitgehend erfolglos davor gewarnt, mit der Novellierung den Strahlenschutz derart zu verschlechtern: „Gemeinsam wenden sich die Gesellschaft für Strahlenschutz, der IPPNW, das Otto-Hug-Strahleninstitut und die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robin Wood gegen eine weitere Verwässerung des ohnehin schon ungenügenden Entwurfs zur Novelle der Strahlenschutzverordnung. Die Verbände und Institute appellieren stattdessen an den Bundesrat und die Wirtschafts- und Umweltminister der Länder, die jetzige Novelle zu Gunsten schärferer Regelungen und eines wirksamen Strahlenschutzes zurückzuziehen. Die Novelle und die von einigen Bundesländern eingebrachten Verwässerungswünsche seien vollkommen inakzeptabel und würden so etwas wie Strahlenschutz nur vortäuschen.“

Renate Backhaus vom BUND kritisierte in dieser Stellungnahme, dass mit der Novelierung „das Schutzniveau der beruflich strahlenbelasteten Arbeitnehmer und der Bevölkerung in wesentlichen Punkten verschlechtert“ würde und: „Mit der Freigaberegelung wird es der Atomindustrie möglich, den größten Teil des Atommülls, der beim Abriss der Atomkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten anfällt, auf normalen Deponien, in Baumaterial, im Straßenbelag oder im Metallrecycling unterzubringen.“

Ein Jahr später, im Juni 2002, konkretisiert Pflugbeil: „Der gefährlichste Punkt in der am 1. August 2001 in Kraft getretenen neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt die „Freigrenzen“ und die „unbegrenzte Freigabe“ gering kontaminierter Stoffe (§§ 8 und 29).“

Würde man die großen Mengen radioaktiv kontaminierten Mülls für die Endlagergung bereitstellen, bräuchte dies nicht nur erheblich größere Lagerkapazitäten, sondern vor allem würde das die Rückbaukosten enorm in die Höhe treiben.

„Also hat man sich verschiedene Wege einfallen lassen, billiger davonzukommen. Sie führen auf verschiedene Weise dazu, den Atommüll per Definition zu „nicht mehr Atommüll“ zu erklären, den man billig auf normalen Deponien verscharren, in Baustoffen, im Straßenbelag, auf Kinderspielplätzen und in Zahnspangen unterbringen und dann womöglich vergessen kann.“

Pflugbeil setzt sich detailliert mit den Berechnungs- und Genehmigungsgrundlagen auseinander und zeigt dabei auf, dass mit den Regelungen der Strahlenschutzverordnung letztlich der Schutz für die Bevölkerung vor Radioaktiviät deutlich abgesenkt wird (siehe angegebenen Link und auch hier).

Schon der Abriss der vor Jahren stillgelegten Atomreaktoren in Stade, Obrigheim und auch des 1997 stillgelegten AKW Würgassen findet weitgehend unter diesen seit 2001 geltenden Regelungen statt. Auf Basis dieser Strahlenverordnung wird nun in den nächsten Jahren in großem Maßstab der Abriss der Atomreaktoren stattfinden.

Eine Liste mit weiterführenden Informationen findet sich auf der Seite 100 Gute Gründe gegen Atomkraft

http://www.ippnw.de/print/atomenergie/atom-gesundheit/verborgene-texte… IPPNW: Deklaration von Lesbos zu den mangelhaften Grenzwerten der Internationalen Strahlenschutz-Kommission (ICRP) (engl.)

http://www.strahlentelex.de/_E1_Das_30-Millirem-Konzept_Scholz_R_Seite…pdf Wissenschaftliche und politische Grundlagen des 30-Millirem-Konzepts der Strahlenschutzverordnung

http://web.uni-marburg.de/isem//themen/docs/icrp.pdf „Strahlenschutz: Schutz der Strahlen oder Schutz vor Strahlen?“, Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Köhnlein, Uni Marburg und Otto-Hug-Strahleninstitut

http://www.strahlentelex.de/Stx_05_442_S01-06.pdf „Wie verlässlich sind die Grenzwerte? Neue Erkenntnisse über die Wirkung inkorporierter Radioaktivität“, Vortrag von Prof. Dr. Inge Schmitz-Feuerhake (Uni Bremen und Otto-Hug-Strahleninstitut) auf dem 2. Fachgespräch zur Situation im Atommüll-Endlager Asse II in Wolfenbüttel am 23. April 2005

http://www.aerzteblatt.de/archiv/64886/ Deutsches Kinderkrebsregister erkennt Mängel in den Rechenmodellen zur Abschätzung der Strahlenbelastung an

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/6e7535c132/deutsches-ki… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) dazu

http://www.gfstrahlenschutz.de/bremen.htm Bremer Erklärung der Gesellschaft für Strahlenschutz (GfS) zur Novelle der Strahlenschutzverordnung 2000/2001

http://www.ippnw.de/presse/presse-2009/artikel/3399e7bc0c/vertrag-zwis… Pressemitteilung der Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW) zum Knebelvertrag zwischen Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Internationaler Atomenergieorganisation (IAEO) sowie zu den mangelhaften internationalen Strahlenschutzgrenzwerten

http://ausgestrahlt.de/fileadmin/user_upload/Broschueren/atomkraftwerk…pdf Broschüre von den Ärzten gegen Atomkrieg (IPPNW) und .ausgestrahlt mit Fragen und Antworten zum Krebsrisiko rings um Atomanlagen

 

Kein Atommüll im Schacht Konrad – 25 Jahre Widerstand

An diesem Wochenende feiert die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad ihr 25 jähriges Bestehen. Bis heute ist kein Atommüll in das ehemalige Erzbergwerk – nicht weit von der ASSE II entfernt – eingelagert worden. Immer wieder haben sich die Pläne der Betreiber verzögert, nicht zuletzt aufgrund des großen Widerstands.

Einige Schnappschüsse rund um den Schacht Konrad (Fotos: Dirk Seifert)

Frühestens ab 2019 soll mit der Einlagerung begonnen werden – wenn nichts dazwischen kommt! Noch am 25. und 26. August feiert die AG in Bleckenstedt, direkt neben dem Schacht; ein vielfältiges Programm mit Camp, Ausstellung, Filmen, LiveMusik und vielem mehr. Mehr über das Programm auf der Seite der AG Schacht Konrad.

 

Vattenfall ist nun Mitglied im Hamburger SPD-Landesvorstand – Wie Filz geht!

Vattenfall mit Sitz und Stimme im SPD-Landesvorstand Hamburg

Manchmal sind ja kleine Personalien viel aussagekräftiger als viele lange um Sachlichkeit bemühte Fachartikel. Ein solches Beispiel ist Hauke Wagner. Der Landesvorsitzende der Jusos und Sohn des langjährigen und mächtigen Bausenators Eugen Wagner ist außerdem Mitglied im Landesvorstand der Hamburger SPD. Wie das Hamburger Abendblatt nun berichtet, übernimmt dieser Hauke Wagner im Atomkonzern Vattenfall ab 1. September 2012 den Job, die „Hamburger Energiewende“ umzusetzen. So geht Filz! Unter anderem soll Wagner als „Projektmanager Energiekonzept Hamburg“ nun erstmal den Neubau des GuD-Kraftwerks in Wedel organisieren, das im Rahmen einer neuen „Partnerschaft“ zwischen Vattenfall und der SPD-regierten Stadt Hamburg gebaut werden soll.

Das Abendblatt berichtet: „Seinen Posten als Juso-Landeschef wird Wagner räumen, aber trotzdem weiterhin Politik machen. Er bleibt Mitglied des SPD-Landesvorstands und ist damit weiterhin Teil der Parteispitze um SPD-Chef Olaf Scholz. Und Wagner bleibt seiner politischen Basisarbeit treu. Er wird sich auch weiterhin als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksversammlung Wandsbek engagieren.“

Künftig regiert Vattenfall also direkt in den Landesvorstand der SPD hinein. Prima Sache für den Atomkonzern! Einfacher kann man eigentlich nicht klar machen, wessen Interessen in Hamburg zum Tragen kommen! Künftig kann Vattenfall direkt im Vorstand der SPD Hamburg seine Interessen mit Bürgermeister Olaf Scholz verhandeln!

In der Auseinandersetzung um die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze in der Hansestadt Hamburg hatte sich die SPD schon vor längerer Zeit darauf festgelegt, sich lediglich mit einem Minderheitsanteil von 25,1 Prozent an den Netzunternehmen von Vattenfall (Strom, Fernwärme) und E.on Hanse (Gas) zu beteiligen.

Während E.on und Vattenfall seit Jahren die Energiewende blockieren, gegen den Atomausstieg klagen und die Bundesrepublik mit hohen Schadensersatzforderungen überziehen, setzt die Hamburger SPD darauf, mit diesen Unternehmen eine Partnerschaft zu betreiben. Das Unglaubliche ist: Bürgermeister Olaf Scholz will mit der Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent sogar „strategischen Einfluss“ auf die beiden Atom- und Kohlekonzerne gewonnen haben! Kein Wunder, wenn diesem Unsinn sogar ehemalige SPD-Bürgermeister der Hansestadt öffentlich widersprechen!

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Das Beispiel Wagner zeigt, dass Vattenfall sich einen strategischen Einfluss auf die Stadt Hamburg gesichtert hat!

AKWs stilllegen – Sicherheit, Transparenz und Beteiligung

Bundesweit sind acht Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima endgültig stillgelegt worden. Verniedlichend sprechen die Atomkonzerne gern von „grüner Wiese“ – doch die atomaren Hinterlassenschaften werden noch für viele Jahrtausende ein hohes ökologisches Risiko darstellen. Wie sieht der Prozess der Stilllegung aus? Welche Verfahren gibt es? Wie werden BürgerInnen und Öffentlichkeit beteiligt? Welche Gefahren sind damit verbunden? Und was passiert mit dem ganzen Atommüll?

Für die acht Atomkraftwerke, die nach Fukushima per Atomgesetz abgeschaltet wurden, ist die Betriebserlaubnis zur kommerziellen Stromerzeugung faktisch erloschen. Derzeit befinden sich die Reaktoren in der so genannten Nachbetriebsphase. Jetzt müssen die Betreiber entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen. Grundsätzlich stehen ihnen dazu bislang zwei Wege offen: Sie können entweder den Rückbau der Anlagen sofort beginnen oder zunächst den sog. sicheren Einschluss durchführen und den Rückbau dann erst später starten.

Welchen Weg die AKW-Betreiber gehen, ist im Atomgesetz nicht geregelt, grundsätzlich kommen daher derzeit beide Wege in Frage. Die neue Landesregierung in Kiel, die den sofortigen Rückkbau bevorzugt, hat aber inzwischen angekündigt, dass sie eine Gesetzesinitiative starten will, mit der das Atomgesetz künftig den Rückbau vorschreibt.

Im Koalitionsvertrag, der Grundlage für die seit Juni 2012 regierende Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, heißt es dazu: „Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden.“ (S.38)

Für die jetzt anstehenden Diskussionen und Entscheidungen in Sachen Stilllegung der AKWs gibt es bereits Erfahrungen. Wolfgang Neumann von der Intac aus Hannover (früher Gruppe Ökologie): „Es wurden bereits 19 Atomanlagen endgültig abgeschaltet
bzw. befinden sich in Stilllegung.“

Im Strahlentelex vom November 2011 findet sich ein ausführlicher Artikel von Neumann, in dem er über die grundsätzlichen Fragen einen Überblick gibt, aber auch zu derzeit laufenden Stilllegungsverfahren konkrete Hinweise gibt. (eine gekürzte Fassung gibt es hier als PDF).  Bereits 1999 hat sich Neumann in der Zeitung ak-analyse+kritik ausführlich mit der Frage nach Einschluss oder Rückbau auseinandergesetzt. (PDF)

Im Strahlentelex kommt Neumann zu einer kritischen Bilanz: „Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden abgeschwächt und die Öffentlichkeitsbeteiligung wird ausgehöhlt.“ Er verweist vor allem auf das Stilllegungsverfahren für das AKW Obrigheim in Baden-Württemberg. Mit seiner Kritik steht er nicht allein. Bürgerinitiativen rund um Obrigheim haben inzwischen gegen den Rückbau des Atommeilers Klage eingereicht. Die Klage zielt auch darauf, dass bundesweit verbindliche Regelungen her müssen, in denen die Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Rückbau- und damit verbundenen Gehnehmigungsschritten sicher gestellt werden.

Inzwischen hat die grün geführte Landesregierung in Baden-Württemberg auf die Kritik der AtomkraftgegnerInnen reagiert und im Mai 2012 per Pressemitteilung zugesagt, mehr Öffentlichkeitsbeteiligung anzubieten „als vorgeschrieben“ und beteuert, dass die Sicherheit beim Rückbau „höchste Priorität“ habe.

Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller versucht die Kritik abzuwiegeln: „Im Gegenteil, sagte der Umweltminister, die EnBW Kernkraftwerk GmbH (EnKK) tue sogar mehr als rechtlich erforderlich, um die Bevölkerung insbesondere in der Region am unteren Neckar zu informieren und einzubeziehen. Franz Untersteller: „Die EnKK führt vor der Erteilung der dritten Abbaugenehmigung freiwillig eine  Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit durch. Und wir wollen neue Aspekte, die sich eventuell bei dieser Veranstaltung ergeben, im weiteren Verfahren berücksichtigen.“

Aber genau hier zeigt sich das Problem: Die rechtlichen Ansprüche für eine umfangreiche Beteiligung sind derzeit zu vage und es hängt vom Good-Will einer Landesregierung oder Atomaufsicht ab, wie weit sie in Sachen Bürgerbeteiligung geht. Und wenn der AKW-Betreiber nicht will, hat er derzeit gute rechtliche Möglichkeiten, die Beteiligung auf einen schmalen Rahmen zu begrenzen.

Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat per Koalitionsvertrag erklärt: „Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen.“ (S.38)

Was das genau bedeutet und in welcher Weise die neue Landesregierung die Bevölkerung nicht nur informieren wird, sondern ihr auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Stilllegung rechtliche Einflussmöglichkeiten einräumen wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht wird auf der Veranstaltung der Stadt Geesthacht am 13. September 2012 über die Stilllegung des AKW Krümmel darüber mehr zu erfahren sein, denn dann könnte der Leiter der Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein, Wolfgang Cloosters, dazu einiges darlegen. Inzwischen ist auch klar, wer für Vattenfall an dieser Veranstaltung teilnehmen wird: Dr. Neuhaus und Torsten Fricke vertreten das Unternehmen.

Auch für das AKW in Brunsbüttel ist die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein zuständig.

Für die beiden Atommeiler in Biblis hat RWE vor kurzem die Anträge für den Rückbau beim hessischen Umweltministerium eingereicht. Das HMU hat darüber öffentlich informiert und hat auf seiner Homepage auch einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht, der einen Überblick über den derzeit geplanten Ablauf und Umfang des Genehmigungsverfahrens und des anschließenden Rückbaus gibt.

In den Fragen/Antworten werden in Frage 4 zwar indirekt Hinweise gegeben, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen wird, zumindest im ersten Schritt. Unklar bleibt aber, wie sich das „gestufte Genehmigungsverfahren“ im einzelnen konkret darstellt und ob an allen einzelnen Schritten die Öffentlichkeit beteiligt wird. Genau das war beim Rückbau des AKW Obrigheim zum Problem geworden, wo ledliglich im ersten Schritt eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte, nicht aber mehr im zweiten.

Ein wichtiger Hinweis auf die Sicherheitsfrage wird in der Antwort zur Frage 10 geliefert. Da es bundesweit an Castor-Behältern mangelt, stehen alle AKW-Betreiber derzeit vor dem Problem, dass die hochradioaktiven Brennelemente nicht schnell aus den Nasslagern und dem Reaktor herausgeholt und in Castorbehältern in die vorhandenen Standortzwischenlager transportieren werden können. Deshalb scheinen die Betreiber zu planen, den Rückbau zu beginnen, auch wenn die hochradioaktive Fracht noch im Reaktor steht. Das stellt ein enormes Risiko dar! Nicht nur in Biblis, auch in den AKW Krümmel und Brunsbüttel, Unterweser etc. dürfte es hier zu gravierenden Problemen kommen. Sicherer wäre in jedem Fall, das die Brennelemente vor einem Rückbau ausgelagert sind!

Aber auch zahlreiche weitere Probleme stehen bei der Stilllegung im Raum: Für leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle soll der Schacht Konrad genutzt werden. Der ist zwar genehmigt, aber der Ausbau verzögert sich seit Jahren immer wieder. Eine Inbetriebnahme ist nicht vor 2019 zu erwarten. Bis heute bestehen beim Schacht Konrad massive Sicherheitsbedenken, vor allem was die Langzeitsicherheit und das Risiko von Wassereinbrüchen angeht. Aber auch die zahlreichen Atomtransporte zum Schacht Konrad stehen immer wieder in der Kritik. Zuletzt hatte die Nachbar-Stadt Salzgitter, die gegen das Atommülllager geklagt hatte, eine Studie veröffentlicht, in der über die massiven Unfallrisiken berichtet wurde (siehe auch hier).

Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze – SPD-Ex-Bürgermeister kritisiert SPD-Bürgermeister

Energienetze gehören mehrheitlich in die öffentliche Hand. Hamburg ist auf dem Weg zur Rekommunalisierung. Foto: Wolfgang Dirscherl/pixelio.de

Mit der nächsten Bundestagswahl 2013 wird in Hamburg per Volksentscheid auch über die vollständige Rekommunalisierung der Energienetze für Strom, Wärme und Gas entschieden. Das Bündnis „Unser Hamburg – unser Netz“ hat dies nach einer Volksinitiative und einem Volksbegehren durchgesetzt. Unter dem Druck dieser Initiative hatte sich die Hamburger SPD Ende 2011 dazu durchgerungen, sich mit 25,1 Prozent an den Netzen, die jetzt noch von Vattenfall und E.on betrieben werden, zu beteiligen.

Jetzt hat sich der ehemalige SPD-Bürgermeister Ortwin Runde im Hamburger Abendblatt zu Wort gemeldet und dürfte mit seinem Statement den amtierenden Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz und die SPD richtig ärgern. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt stellt Ortwin Runde fest: „Bei der Organisation von Netzen halte ich Partnerschaften mit der Privatwirtschaft durchaus für denkbar. 51 Prozent für die öffentliche Hand reichen. Damit kann der Staat seinen bestimmenden Einfluss sichern.“

Mit diesem Satz kritisiert er die aktuelle SPD-Politik in der Hansestadt und greift seine ParteigenossInnen massiv an. Denn Scholz und Co haben immer wieder erklärt, dass sie mit einer Minderheitsbeteiligung von 25,1 Prozent bei E.on Hanse und Vattenfall „einen strategischen Einfluss“ erreicht hätten. Genau das bestreitet nun Ortwin Runde, wenn er sagt, das für einen „bestimmenden Einfluss“ 51 Prozent der Anteile für die öffentliche Hand erforderlich wären. Der Schlag dürfte sitzen!

Damit reiht sich nun schon der zweite Ex-SPD-Bürgermeister in die Reihe der Kritiker gegen den amtierenden Bürgermeister. Schon im letzten Jahr hatte wiederum Rundes Vorgänger – Henning Voscherau – der Scholz-SPD widersprochen. Überaus medienwirksam unterschrieb er in aller Öffentlichkeit das Volksbegehren von „Unser Hamburg – unser Netz“ und sorgte damit für viele Diskussionen in den Reihen der Sozialdemokraten: „Henning Voscherau, 69, ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, hat seinen Parteifreund und Amtsnachfolger Olaf Scholz (SPD) am vergangenen Freitag publikumswirksam abgewatscht“, schreibt der Spiegel im Juni 2011 dazu. „Ich bin für einen substantiellen Einfluss der Stadt im Energiebereich und glaube nicht, dass der mit 25,1 Prozent zu erreichen ist“, sagte der Altbürgermeister am Rande der Unterschriftenaktion.

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